Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 38 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
Saved in:
Superior document: | Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - <1990 |
---|---|
HerausgeberIn: | |
Place / Publishing House: | Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2022] ©1914 |
Year of Publication: | 2022 |
Edition: | Reprint 2021 |
Language: | German |
Series: | Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
Band 38 |
Online Access: | |
Physical Description: | 1 online resource (84 p.) |
Tags: |
Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
|
id |
9783112516287 |
---|---|
ctrlnum |
(DE-B1597)601749 (OCoLC)1306539395 |
collection |
bib_alma |
record_format |
marc |
spelling |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 38 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft. Reprint 2021 Berlin ; Boston : De Gruyter, [2022] ©1914 1 online resource (84 p.) text txt rdacontent computer c rdamedia online resource cr rdacarrier text file PDF rda Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 38 Frontmatter -- 73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? -- 74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? -- 75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? -- 76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung -- 77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? -- 78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? -- 79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? -- 80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? -- 81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? -- 82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? -- 83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? -- 84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? -- 85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? -- 86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat -- 87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 -- 88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? -- 89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? -- 90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? -- 91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien -- 92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? -- 93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO -- 94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? -- 95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? -- Register -- Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungen -- Inhalt restricted access http://purl.org/coar/access_right/c_16ec online access with authorization star Issued also in print. Mode of access: Internet via World Wide Web. In German. Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 29. Jun 2022) LAW / General. bisacsh Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, editor. edt http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - <1990 9783110636185 ZDB-23-GLA print 9783112516270 https://doi.org/10.1515/9783112516287 https://www.degruyter.com/isbn/9783112516287 Cover https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112516287/original |
language |
German |
format |
eBook |
author2 |
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, |
author_facet |
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, |
author2_variant |
m d g u d r mdgudr m d g u d r mdgudr |
author2_role |
HerausgeberIn HerausgeberIn |
author_sort |
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, |
title |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. |
spellingShingle |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Frontmatter -- 73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? -- 74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? -- 75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? -- 76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung -- 77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? -- 78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? -- 79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? -- 80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? -- 81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? -- 82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? -- 83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? -- 84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? -- 85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? -- 86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat -- 87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 -- 88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? -- 89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? -- 90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? -- 91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien -- 92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? -- 93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO -- 94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? -- 95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? -- Register -- Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungen -- Inhalt |
title_sub |
1880–[1945]. |
title_full |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 38 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft. |
title_fullStr |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 38 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft. |
title_full_unstemmed |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 38 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft. |
title_auth |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. |
title_alt |
Frontmatter -- 73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? -- 74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? -- 75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? -- 76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung -- 77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? -- 78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? -- 79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? -- 80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? -- 81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? -- 82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? -- 83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? -- 84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? -- 85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? -- 86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat -- 87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 -- 88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? -- 89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? -- 90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? -- 91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien -- 92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? -- 93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO -- 94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? -- 95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? -- Register -- Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungen -- Inhalt |
title_new |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : |
title_sort |
entscheidungen des reichsgerichts in zivilsachen : 1880–[1945]. |
series |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; |
series2 |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; |
publisher |
De Gruyter, |
publishDate |
2022 |
physical |
1 online resource (84 p.) Issued also in print. |
edition |
Reprint 2021 |
contents |
Frontmatter -- 73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? -- 74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? -- 75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? -- 76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung -- 77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? -- 78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? -- 79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? -- 80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? -- 81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? -- 82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? -- 83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? -- 84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? -- 85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? -- 86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat -- 87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 -- 88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? -- 89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? -- 90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? -- 91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien -- 92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? -- 93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO -- 94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? -- 95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? -- Register -- Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungen -- Inhalt |
isbn |
9783112516287 9783110636185 9783112516270 |
url |
https://doi.org/10.1515/9783112516287 https://www.degruyter.com/isbn/9783112516287 https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112516287/original |
illustrated |
Not Illustrated |
doi_str_mv |
10.1515/9783112516287 |
oclc_num |
1306539395 |
work_keys_str_mv |
AT mitgliederdesgerichtshofesundderreichsanwaltschaft entscheidungendesreichsgerichtsinzivilsachen18801945band38 |
status_str |
n |
ids_txt_mv |
(DE-B1597)601749 (OCoLC)1306539395 |
carrierType_str_mv |
cr |
hierarchy_parent_title |
Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - <1990 |
is_hierarchy_title |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. |
container_title |
Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - <1990 |
author2_original_writing_str_mv |
noLinkedField noLinkedField |
_version_ |
1770178675480723456 |
fullrecord |
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>07604nam a22006015i 4500</leader><controlfield tag="001">9783112516287</controlfield><controlfield tag="003">DE-B1597</controlfield><controlfield tag="005">20220629043637.0</controlfield><controlfield tag="006">m|||||o||d||||||||</controlfield><controlfield tag="007">cr || ||||||||</controlfield><controlfield tag="008">220629t20221914gw fo d z ger d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783112516287</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1515/9783112516287</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-B1597)601749</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1306539395</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-B1597</subfield><subfield code="b">eng</subfield><subfield code="c">DE-B1597</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">DE</subfield></datafield><datafield tag="072" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW000000</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :</subfield><subfield code="b">1880–[1945]. </subfield><subfield code="n">Band 38 /</subfield><subfield code="c">hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Reprint 2021</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Berlin ;</subfield><subfield code="a">Boston : </subfield><subfield code="b">De Gruyter, </subfield><subfield code="c">[2022]</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©1914</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 online resource (84 p.)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="347" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text file</subfield><subfield code="b">PDF</subfield><subfield code="2">rda</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;</subfield><subfield code="v">Band 38</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Frontmatter -- </subfield><subfield code="t">73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? -- </subfield><subfield code="t">74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? -- </subfield><subfield code="t">75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? -- </subfield><subfield code="t">76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung -- </subfield><subfield code="t">77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? -- </subfield><subfield code="t">78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? -- </subfield><subfield code="t">79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? -- </subfield><subfield code="t">80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? -- </subfield><subfield code="t">81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? -- </subfield><subfield code="t">82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? -- </subfield><subfield code="t">83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? -- </subfield><subfield code="t">84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? -- </subfield><subfield code="t">85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? -- </subfield><subfield code="t">86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat -- </subfield><subfield code="t">87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 -- </subfield><subfield code="t">88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? -- </subfield><subfield code="t">89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? -- </subfield><subfield code="t">90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? -- </subfield><subfield code="t">91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien -- </subfield><subfield code="t">92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? -- </subfield><subfield code="t">93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO -- </subfield><subfield code="t">94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? -- </subfield><subfield code="t">95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? -- </subfield><subfield code="t">Register -- </subfield><subfield code="t">Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- </subfield><subfield code="t">Berichtigungen -- </subfield><subfield code="t">Inhalt</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 29. Jun 2022)</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW / General.</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, </subfield><subfield code="e">editor.</subfield><subfield code="4">edt</subfield><subfield code="4">http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt</subfield></datafield><datafield tag="773" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Title is part of eBook package:</subfield><subfield code="d">De Gruyter</subfield><subfield code="t">DGBA Law - <1990</subfield><subfield code="z">9783110636185</subfield><subfield code="o">ZDB-23-GLA</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2=" "><subfield code="c">print</subfield><subfield code="z">9783112516270</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://doi.org/10.1515/9783112516287</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://www.degruyter.com/isbn/9783112516287</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="3">Cover</subfield><subfield code="u">https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112516287/original</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_BACKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_CL_LAEC</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_DGALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_EBKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_SSHALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_STMALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">GBV-deGruyter-alles</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA11SSHE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA12STME</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA5EBK</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-23-GLA</subfield><subfield code="b">1990</subfield></datafield></record></collection> |