Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 38 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - <1990
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2022]
©1914
Year of Publication:2022
Edition:Reprint 2021
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 38
Online Access:
Physical Description:1 online resource (84 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
73. Was ist unter „Probefahrten" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 zu verstehen? --
74. Gelten für die Haftungsbeschränkung des Erben gegenüber einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlaßgläubiger dieselben prozessualen Vorschriften, wie für die sonstigen Haftungsbeschränkungen? --
75. Ergreift die wirksame Anfechtung einer Pfändung ohne weiteres auch die ihr vorausgegangene Vorpfändung? --
76. 1. Wann endigt die dreitägige Frist zwischen Zustellung des Titels und Zwangsvollstreckung, wenn ihr Ablauf auf einen Sonntag fällt? 2. Kann der Schuldner auf Einhaltung der Frist wirksam verzichten? 3. Verschulden des Gerichtsvollziehers bei vorzeitiger Pfändung --
77. Geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch auf den den Gläubiger befriedigenden Nachbürgen über? --
78. Inwieweit kommen Angestellte eines Straßenbahnunternehmens als dessen Gehilfen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags in Betracht? --
79. 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen h-funden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich ans seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlüsse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich? --
80. 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmaunes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann? --
81. 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespreise. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden? --
82. Genießt eine ausländische, nach den Gesetzen ihres Heimatstaates mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Handelsgesellschaft die Rechtsfähigkeit auch im Inlande? --
83. Inwieweit wird der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. durch Zahlungen befreit, die er in der Zeit zwischen dem Abschlüsse des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf seine Stammeinlage leistet? --
84. Kann sich eine Aktiengesellschaft einem anderen gegenüber gültig verpflichten, Gewinn nicht über ein bestimmtes Maß hinaus zu verteilen? Welche Wirkungen kommen einer solchen Verpflichtung zu? --
85. Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden? --
86. Zur Anwendung des § 1249 BGB. in dem Falle, wenn der Schuldner mehrere Sachen verschiedener Dritteigentümer dem Gläubiger zu Pfand gegeben hat --
87. Begriff der Frachturkunden nach Tarifst. 6c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 --
88. Unterliegt die von einer Landgemeinde erklärte Vertragskündigung der Formvorschrift des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891? --
89. Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners, wenn er vor der Konkurseröffnung einen Teil der Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, die insoweit auf ihn übergegangene Forderung geltend machen? --
90. Zum Begriffe der Wertminderung im Sinne des § 35 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann für die Verlegung eines Kies, führenden Grund stücks aus dem dritten tu den ersten Rayon Entschädigung verlangt werden? --
91. 1. Muß die aktienrechtliche Anfechtungsklage einem in seiner Wohnung nicht angetroffenen Aufsichtsratsmitglied im Geschäftslokale der Gesellschaft zugestellt werden? 2. Zu den Begriffen der Aktiengattungen und der Vorzugsaktien --
92. 1. Zum Begriffe des Angestellten oder Beauftragten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. 2. Was muß vorliegen, damit der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs nach § 13 Abs. 3 UnlWG. wegen Handlungen von Angestellten oder Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kaun? --
93. Erfordernisse der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO --
94. 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei ber Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden? --
95. Ist das Pfandrecht an dem eingetragenen Rechte des Nacherben eintragungsfähig? --
Register --
Zusammenstellung der im dreiundachtzigsten Bande, der neuen Folge dreiunddreißigsten Bande, mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken --
Berichtigungen --
Inhalt
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783112516287
9783110636185
DOI:10.1515/9783112516287
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.