Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 28 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - <1990
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2022]
©1914
Year of Publication:2022
Edition:Der ganzen Reihe Band 28, Reprint 2021
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 28
Online Access:
Physical Description:1 online resource (86 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
70. Zur Frage der Stempelpflichtigkeit von Beschlüssen über die Einforderung von Nachschüssen bei Gesellschaften m. b. H --
71. 1. Ist in Preußen für die auf einen privatrechtlichen Vertrag gegründeten Ansprüche wegen Erstattung geleisteter Kommunalabgaben der Rechtsweg zulässig? 2. Kann ein Kommunalverband einer ihm steuerpflichtigen Person gegenüber rechtsgültig die Verpflichtung eingehen, ihr für den entstehenden Steueraufwand aufzukommen? --
72. Kann ein Architekt, der als Gehilfe eines anderen Architekten künstlerische Entwürfe zu den von diesem übernommenen Bauwerken liefert und dessen Weisungen unterworfen ist, an den Bauwerken ein Urheberrecht beanspruchen? --
73. Welche Bedeutung hat es, wen» der Bezogene eines Wechsels auf Anfrage des Wechselinhabers erklärt, daß das Akzept in Ordnung gehe --
74. Rechtliche Natur und Stempelpflichtigkeit eines Vertrags, durch den eine Stadtgemeinde den gewerblichen Betrieb des öffentlichen Anschlagswesens einem Unternehmer gegen Entgelt überläßt --
75. Heilung des Formmangels bei einer Mehrheit von Veräußerungsverträgen --
76. Kanu wirksam vereinbart werden, daß der Wegfall der Entschädigung, die dem Vorstand einer Aktiengesellschaft für den Fall der Kündigung zugesagt ist, von einem die Kündigung verfügenden Beschlusse der Generalversammlung abhängen soll? Umfang des dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zustehenden Kündigungsrechts --
77. Ist die gerichtliche oder notarielle Beurkundung auch für einen Garantievertrag erforderlich, durch den jemand einem Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. verspricht, für dessen Stammeinlage in der Weise aufzukommen, daß er ihm den Geschäftsanteil abnehmen werde? --
78. Ist derjenige, welchem der Urheber des zu einem Werke der Tonkunst gehörigen Textes vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. Mai 1910 (RGBl. S. 793) die Befugnis zur mechanischen Wiedergabe des Textes übertragen hat, zur Erteilung von Zwangslizenzen nach Maßgabe des Art. I § 22 dieses Gesetzes verpflichtet? --
79. Ist die Gebühr nach § 46 des Gerichtskostengesetzes vom vollen Werte des möglichen Beschwerdegegenstandes zu erheben, wenn die Revision vor Eingang der Begründung zurückgenommen wird und in der Revisionsschrift ein Antrag nicht enthalten war, demnächst aber erklärt wird, daß das Rechtsmittel nur wegen eines geringeren Betrags habe verfolgt werden sollen? --
80. Kann eine Kommanditgesellschaft ans Aktien wider den Willen des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden? --
81. 1. Ist der Mieter, dem der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache ganz oder teilweise entzogen worden ist, und der deshalb dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe bestimmt hat, verpflichtet, wenn er nach fruchtlosem Abläufe der Frist das Mietverhältnis gemäß § 542 BGB. kündigt, dennoch seinerseits Vorkehrungen zur Minderung des Schadens zu treffen, dessen Ersatz er nach § 538 verlangen kann? 2. Wie ist in einem solchen Falle der Umfang des Schadensersatzes mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kündigung zu beschränken? 3. Zur Frage des Verhältnisses der Minderung des Mietzinses zu dem Schadenserfätze wegen Nichterfüllung im Falle des § 538 BBB --
82. 1. Gesellschaft m. b. H.; Anfechtung der Übernahme einer Stammeinlage auf das erhöhte Stammkapital wegen Irrtums oder Betrugs. Ist es für die Frage der Rechtswirksamkeit der Anfechtung von Bedeutung, wenn die Erklärung der Anfechtung schon vor Eintragung der Kapitalserhöhung in das Handelsregister abgegeben wird? 2. Kann in einem solchen Falle der Übernehmer gegen die Gesellschaft einen Schadenserfatzauspruch erheben, der ans Befreiung von seiner Einlagepflicht gerichtet ist? --
83. Bedeutung der Verbürgung für eine bestimmte Zeit. Ist die Vorschrift im § 777 BGB. auf die Verbürgung für solche Verbindlichkeiten entsprechend anwendbar, die erst nach Übernahme der Bürgschaft entstanden sind? --
84. 1. Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats einer Gesellschaft m. b. H. 2. Beschlußfassung des Aufsichtsrats einer Gesellschaft m. b. H., der nur aus zwei Mitgliedern besteht --
85. 1. Erwirbt der erste Besitzer das Fideikommiß von Todes wegen, wenn die Errichtung auf letztwilliger Anordnung beruht? 2. Unterliegt ein solcher Erwerb der Erbschaftssteuer? Reichserbsch StG. vom 3. Juni 1906 --
86. Zum Begriffe der für bestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft --
87. Verhältnis zwischen Provinzbankier und Zentralbankier beim Auftrage zur Eintragung eines Dritten ins Staatsschuldbuch. Zurückbehaltungsrecht des Zentralbankiers? Einfluß des Konkurses des Provinzbankiers? --
88. 1. Sind für die Ansprüche der Kolonialbeamten auf Grund des Kolonialbeamtengesetzes vom 8. Juni 1910 die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig? --
89. Kann bei der Begründung eines Rentenguts durch Vermittelung der Generalkommission die mangelnde Form, obwohl keine Auflassung stattfindet, geheilt werden? --
90. Haben die auf dem Schiffe zur Beförderung kommenden Postsendungen zur großen Haverei beizntragen? --
91. Setzt die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist in Lauf, wenn die Urschrift die gesetzlich erforderlichen Unterschriften nicht trägt, die Ausfertigung aber vollständig ist und diesen Mangel nicht erkennen läßt? --
92. 1. Haftung beim Dienstverschaffungsvertrage. 2. Unechtes Gesamtschuldverhältnis --
93. Zur Anwendung der Tariffelle 25 c Nr. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1909 auf das Einbringen eines Lizenzrechts in eine Gesellschaft m. b. H. --
94. Ist in Enteignungssachen die Beschreitung des Rechtswegs gegen den Entschädigungsfeststellungsbeschluß auch in der Form der Feststellungsklage möglich? --
95. 1. Zur Auslegung der Worte „kraft Gesetzes" in 8 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909. 2. Zum Begriffe des Gesamtschuldverhältnisses im § 421 BGB. --
Sachregister --
Gesetzesregister --
Zusammenstellung nach der Zeitfolge --
Zusammenstellung nach Oberlandesgerichtsbezirken --
Berichtigungen --
Inhalt
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783112516300
9783110636185
DOI:10.1515/9783112516300
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.