Neuvermessung des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG : : Zur Zukunft religiöser Bildung.
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Superior document: | Veröffentlichungen des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück. ; v.11 |
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TeilnehmendeR: | |
Place / Publishing House: | Gottingen : : Vandenhoeck & Ruprecht,, 2021. ©2021. |
Year of Publication: | 2021 |
Edition: | 1st ed. |
Language: | German |
Series: | Veröffentlichungen des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück.
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Physical Description: | 1 online resource (339 pages) |
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Table of Contents:
- Intro
- Title Page
- Copyright
- Table of Contents
- Body
- Vorwort
- Susanne Klinger: Neuvermessung des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 - eine Einführung
- 1. Historischer Rückblick
- 2. Die Beiträge dieser Publikation
- 2.1 Verfassungsrechtliche Klärungen
- 2.2 Bestandsaufnahmen aus der Sicht religiöser Minderheiten und Konfessionsloser
- 2.3 Judentum, Religionsunterricht und der deutsche Staat
- 2.4 Alternativen, Grauzonen, Ersatzfächer
- 2.5 Religionspädagogische Perspektiven
- 2.6 Einführung des Islamischen Religionsunterrichts und aktuelle Herausforderungen
- 2.7 Rückblick und Ausblick
- Literatur
- I. Rechtshistorische und juristische Hintergründe
- Hendrik Munsonius: Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG - historisch bewährt, aber überlebt?
- 1. Ausgangslage
- 1.1 Weimarer Reichsverfassung
- 1.2 Grundgesetz
- 1.3 Bundesverfassungsgericht
- 2. Entwicklungen
- 2.1 Religionssoziologie
- 2.2 (Religions-)Pädagogik
- 2.3 Religionsverfassungsrecht
- 3. Funktion
- 3.1 Religionsgemeinschaften
- 3.2 Schüler
- 3.3 Gemeinwesen
- 4. Maßstab
- 4.1 Inhalt
- 4.2 Personen
- 4.3 Kooperation
- 5. Perspektiven
- 5.1 Szenarien
- 5.2 Herausforderungen
- a) Organisation
- b) Theologie
- c) Pädagogik
- 5.3 Fazit
- Literatur
- Angelika Günzel: Art. 149 WRV und Art. 7 Abs. 3 GG: Alles beim Alten aus jüdischer Sicht?
- 1. Religionsunterricht in der Weimarer Zeit, Art. 149 WRV
- 1.1 Rechtslage vor der Weimarer Reichsverfassung
- a) Allgemeines
- b) Zum Einfluss der Religionsgesellschaften auf den Religionsunterricht
- 1.2 Religionsunterricht in der Weimarer Reichsverfassung
- a) Debatten zur Regelung des Religionsunterrichts
- b) Die Regelung des Art. 149 WRV
- c) Auswirkungen von Art. 149 WRV auf das bestehende Landesrecht
- 1.3 Zum jüdischen Religionsunterricht in der Weimarer Zeit.
- a) Errichtung besonderer öffentlicher jüdischer Schulen für jüdische Kinder
- b) Jüdischer Religionsunterricht in der Weimarer Zeit
- c) Auswirkungen der Weimarer Reichsverfassung auf den jüdischen Religionsunterricht
- 2. Religionsunterricht unter dem Grundgesetz, Art. 7 Abs. 3 GG
- 2.1 Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit
- 2.2 Heutige rechtliche Situation des jüdischen Religionsunterrichts
- a) Staatsvertragliche Regelungen der jüdischen Landesverbände in den Ländern
- b) Praxis des jüdischen Religionsunterrichts
- 3. Vergleich der Rechtslage
- 3.1 Unterschiede
- a) Regelungsform
- b) Verhältnis zwischen Bundes- und Landesrecht
- c) Heutige Gleichstellung des jüdischen mit dem christlichen Religionsunterricht
- 3.2 Schlussfolgerungen
- Literatur
- Janbernd Oebbecke: Art. 7 Abs. 3 GG und die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
- 1. Vorüberlegungen
- 2. Die Institution des Religionsunterrichts
- 2.1 Der Status quo
- 2.2 Herausforderungen für den Status quo
- 3. Die verfassungsrechtliche Regelung und ihre Relevanz
- 4. Vorüberlegungen zu einer Strategie für die Weiterentwicklung
- Literatur
- II. Bestandsaufnahmen aus der Sicht religiöser Minderheiten und Konfessionsloser
- Michael Bauer: Weltanschauungsunterricht. Anmerkungen zu einem inzwischen 100jährigen Problem
- 1. Einleitung
- 2. ›Ethik‹ ist kein Weltanschauungsunterricht
- 3. Welche Organisationen als Partner des Staates?
- 4. Antrag auf Weltanschauungsunterricht der Humanistischen Vereinigung
- 5. Begründung der Bayerischen Staatsregierung für die Ablehnung
- 6. Freireligiöser Unterricht vor 1918
- 7. Freireligiöser Unterricht war Religionsunterricht im Sinne der Weimarer Reichsverfassung
- 8. Schluss
- Literatur
- Annett Abdel-Rahman: Zum Stand und zu Entwicklungsmöglichkeiten des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland
- Einleitung.
- 1. Modelle für islamischen Religionsunterricht in den Bundesländern - ein Überblick
- Niedersachsen
- Hessen
- Berlin
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Schleswig-Holstein
- Hamburg und Bremen
- 2. Niedersachsen - Ein Beispiel für die Entwicklung des neuen Faches Islamische Religion
- Referendariat und Quereinstieg für das Fach
- Kommissionen für die Kerncurricula des Faches
- Kommissionen für Unterrichtsmaterial für das Fach
- Landeskoordination für das Netzwerk der Lehrkräfte für das Fach islamische Religion
- Fort- und Weiterbildungen für das Fach
- 3. Erste fachwissenschaftliche Ansätze für islamischen Religionsunterricht und zukünftige Entwicklungen
- Literatur
- Uri R. Kaufmann: Judentum, Religionsunterricht und der deutsche Staat
- 1. Autonomie der traditionalen jüdischen Gemeinschaft
- 2. Traditionales Bildungswesen
- 3. Die Modernisierung im 19. Jahrhundert
- 4. Christliche Vormundschaft über jüdischen Religionsunterricht
- 5. Der Status jüdischer Schulen und des Religionsunterrichts
- 6. Private Initiativen zur Förderung der jüdischen Lehrerfortbildung
- 7. Jüdische Lehrerbildung als ›private‹ Unternehmung
- 8. Haltungen der deutschen Staaten
- 9. Wandel: Weimarer Reichsverfassung
- 10. ›Machtergreifung‹
- 11. Fazit
- 12. Nach dem Untergang
- Die Entwicklung des Faches ›Jüdische Religionslehre‹ in der Bundesrepublik
- 13. Institutionalisierung der jüdischen Religionslehrerausbildung
- 14. Jüdische Schulgründungen in Deutschland
- 15. Resümee
- Literatur
- III. Alternativen, Grauzonen, Ersatzfächer
- Bernd Schröder: Welche Formen von Religionsunterricht existieren neben dem konfessionellen Religionsunterricht - offiziell und im Graubereich?
- 1. Tragfähigkeit und Elastizität der grundgesetzlichen Bestimmungen zur schulischen religiösen Bildung.
- 2. Makromodelle innerhalb Deutschlands und in Europa
- 2.1 Erster Typ: Religionsbezogener (religionskundlicher) Unterricht in staatlicher Verantwortung
- 2.2 Zweiter Typ: Allein religionsgemeinschaftlich verantworteter Religionsunterricht in den Räumen der Schule als fakultative Ergänzung eines für alle verbindlichen Ethik- oder Wertebildungsunterrichts
- 2.3 Dritter Typ: Nebeneinander des Religionsunterrichts mehrerer Religionen bzw. Konfessionen, jeweils als gemeinsame Sache von Staat und Religionsgemeinschaft
- 2.4 Vierter Typ: Religiöser Unterricht (allein) der Mehrheitskonfession in staatlicher Verantwortung
- 2.5 Fünfter Typ: Priorisierung eines Ethik- oder Weltanschauungsunterrichts mit religionskundlichen Anteilen
- 2.6 Sechster Typ: Kein Religionsunterricht in der Schule
- 3. Mikromodelle
- Exkurs: Religionsunterricht mit einladender Öffnung bzw. in ›Gastfreundschaft‹ für (einzelne) Schülerinnen und Schüler anderer Konfession oder Weltanschauung
- 3.1 Religionsunterricht im Klassenverband
- 3.2 Rotierender Religionsunterricht
- 3.3 Thematisch differenziertes Wahlangebot innerhalb der Fächergruppe (›Themenplanarbeit‹)
- 3.4 Religions- und Ethikunterricht als Wahlpflichtkurse in der Fächergruppe
- 3.5 Themengleich, aber perspektivdifferenzierend kooperierende Fächergruppe
- 3.6 Religionsgespräch und Seminarunterricht
- 4. Schlussbemerkung
- Literatur
- Anne Burkard: Herausforderungen für die Kooperation zwischen bekenntnisorientiertem Religionsunterricht und seinen Ersatzfächern. Eine philosophiedidaktische Perspektive
- 1. Der Rahmen der Diskussion
- 2. Herausforderungen für die Kooperation
- a) Unterschiedliche Bedeutung religionskundlicher Inhalte für die Ersatzfächer
- b) Vielfalt der Bezugswissenschaften und Zuständigkeit verschiedener Fachdidaktiken
- c) Spannungsreiche Anforderungen an die Ersatzfächer.
- d) Unklarheiten bezüglich der Eigenheiten der Fächer
- e) Verzerrende Charakterisierung der Fächer
- f) Separierung der Lernenden als Herausforderung für die Entwicklung von Dialogfähigkeit
- g) Pluralität der Religionsfächer
- h) Organisatorischer Aufwand
- i) Asymmetrien in der Ausbildung der Lehrkräfte
- j) Kooperation auch mit anderen Fächern
- 3. Ausblick
- Literatur
- Eva-Maria Kenngott: Interreligiöser Religionsunterricht in Bremen
- 1. Grundzüge der Überkonfessionalität à la Bremen
- 2. Interreligiöse Bildung auf dem Prüfstand
- 2.1 Interreligiöse Dialoge
- 2.2 Dialogpartner:innen und die sogenannten ›Weltreligionen‹
- 2.3 Heterogenität und Religion
- 2.4 Ziele interreligiöser Bildung
- 3. Schlusswort
- Literatur
- IV. Religionspädagogische Perspektiven
- Joachim Willems: Art. 7 Abs. 3 GG bleibt - aber wohin geht der Religionsunterricht? Eine evangelische Perspektive
- 1. Rückfragen an die Fragestellung
- 1.1 ›Eine evangelische Perspektive‹ - Überlegungen zu Evangelizität und Perspektivität
- 1.2 ›Art. 7 Abs. 3. GG bleibt‹ - Überlegungen zum Bleiben
- 1.3 »Aber wohin geht der Religionsunterricht?« - Überlegungen zum Gehen
- 2. Prognosen und Utopien
- 2.1 Säkularisierung, religiöse ›Sprache‹ lernen und das drohende Ende des Religionsunterrichts
- 2.2 Religionsdemographischer Wandel, interreligiöse Bildung und Organisationsprobleme
- 2.3 Pluralisierung plus Säkularisierung, interweltanschauliche Bildung und Profilverlust
- 2.4 Funktionale Differenzierung und Unterscheidung von Modi der Welterschließung
- 2.5 Dominanzstrukturen, Reflexion von Zuschreibungspraktiken und das Kind mit dem Bade
- 3. Kein Fazit, aber eine Schlussbemerkung
- Literatur
- Jan Woppowa: Konfessioneller Religionsunterricht, wohin? Ein Antwortversuch aus katholischer Sicht
- 1. Aktuelle Beobachtungen zum konfessionellen Religionsunterricht.
- 1.1 Aufbruch: Die bischöfliche Erklärung und die von ihr ausgelösten Folgeprozesse.