Autonomie als Grund und Grenze des Rechts : : Das Verhältnis zwischen dem kategorischen Imperativ und dem allgemeinen Rechtsgesetz Kants / / Fiete Kalscheuer.

In seiner Rechtslehre formuliert Kant das allgemeine Rechtsgesetz als obersten Grundsatz des Rechts. Es dient als ein überpositives Kriterium dafür, ob eine Handlung rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nach dem allgemeinen Rechtsgesetz ist eine Handlung nur dann rechtmäßig, wenn sie die allgemeine Han...

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Philosophy 2000 - 2014
VerfasserIn:
MitwirkendeR:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2014]
©2014
Year of Publication:2014
Language:German
Series:Kantstudien-Ergänzungshefte , 179
Online Access:
Physical Description:1 online resource (254 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
Vorwort --
Inhalt --
Siglenverzeichnis --
1. Einleitung --
Erster Teil: Kategorischer Imperativ --
1. Begriff des Imperativs --
2. Formeln des kategorischen Imperativs --
Zweiter Teil: Allgemeines Rechtsgesetz --
1. Äußerliche Handlung --
2. Willkürvereinigung --
3. Allgemeines Gesetz --
Dritter Teil: Verhältnis der beiden Grundbegriffe zueinander --
1. Wirksamkeitszusammenhang --
2. Begründungszusammenhang --
Fazit --
Literaturverzeichnis --
Sachregister
Summary:In seiner Rechtslehre formuliert Kant das allgemeine Rechtsgesetz als obersten Grundsatz des Rechts. Es dient als ein überpositives Kriterium dafür, ob eine Handlung rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nach dem allgemeinen Rechtsgesetz ist eine Handlung nur dann rechtmäßig, wenn sie die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen in größtmöglichem Maße achtet. Auch vermeintlich banale Handlungen stehen zumindest prima facie unter rechtlichem Schutz. Die kantische Rechtskonzeption entspricht damit der umstrittenen verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG. Das "Reiten im Walde" oder das "Taubenfüttern" - zwei Fälle aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - sind mit anderen Worten auch bei Kant in rechtlicher Hinsicht geschützt. Eine Handlung, bzw. eine Maßnahme, die derart vermeintlich banale Handlungen verbietet, ist grundsätzlich rechtswidrig.Die Frage lautet: Warum ist das so?Das Bundesverfassungsgericht beantwortet diese Frage vorwiegend mit einem Verweis auf den historischen Willen des Parlamentarischen Rates. Das Werk gibt eine philosophisch fundierte Antwort auf die Frage, weshalb auch vermeintlich banale Handlungen rechtlich schützenswert sind. Kalscheuer behandelt damit eines der Hauptprobleme des Verhältnisses von Recht und Moral bei Kant.
Kant’s notion of the universal law of right protects the individual’s general freedom of action. The question is whether this broad law of right is an inevitable consequence of Kantian moral philosophy. Can the idea of general freedom of action be derived from the categorical imperative? Using examples from constitutional court cases, Kalscheuer examines the central problem of the relationship between law and morality in Kant.
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783110366051
9783110636949
9783110369526
9783110370393
ISSN:0340-6059 ;
DOI:10.1515/9783110366051
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: Fiete Kalscheuer.