Grundsätze Ordnungsmäßiger Aktivierung in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz.

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Superior document:Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung Series
:
Place / Publishing House:Wiesbaden : : Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH,, 2024.
©2024.
Year of Publication:2024
Edition:1st ed.
Language:German
Series:Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung Series
Physical Description:1 online resource (330 pages)
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Table of Contents:
  • Intro
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Problemstellung
  • Erstes Kapitel: Methodische Grundlagen zur Auslegung des handels- und steuerbilanzrechtlichen Vermögensbegriffs
  • I. Einheitliche Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanzrecht
  • 1. Rechnungslegungszwecke im System handelsrechtlicher GoB
  • a) Systemcharakter der handelsrechtlichen GoB
  • b) Ausschüttungsbemessung und Informationsvermittlung
  • aa) Gläubigerschutzgeprägte Gewinnanspruchs-GoB
  • bb) Informations-GoB und Abkopplungsthese
  • c) Schuldendeckungskontrolle als gläubigerschutzbedingter Rechnungslegungszweck
  • 2. Gewinnbegriff in Handels- und Steuerbilanz
  • a) Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB für die steuerliche Gewinnermittlung
  • aa) Grundsätzliche Bilanzzweckidentität
  • aaa) Fiskus als stiller Teilhaber
  • bbb) Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip in Handels- und Steuerbilanz
  • ccc) Objektivierungsbestrebung als verbindendes Element
  • bb) Einkommensteuerliche „Sachgesetzlichkeiten" bei der phasenkongruenten Dividendenvereinnahmung
  • cc) Zur Problematik handels- und steuerbilanzrechtlicher Wahlrechte
  • aaa) Handelsrechtliche Wahlrechte und Besteuerung der Leistungsfähigkeit
  • bbb) Grundsätzliche Übereinstimmung von Teilwert und beizulegendem Wert
  • b) Auslegung handelsrechtlicher GoB durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
  • aa) Rechtsnormcharakter handelsrechtlicher GoB und das Maßgeblichkeitsprinzip
  • bb) Die Rolle der Kaufmannsübung und berufsständischer Verlautbarungen im Lichte des Rechtsnormcharakters handelsrechtlicher GoB
  • cc) Internationale Rechnungslegungsstandards als Erkenntnisquelle des Rechtsvergleichs
  • aaa) Eingeschränkte normative Reichweite als Folge der Zweckdivergenz
  • bbb) Systematische Würdigung der Eignung der IFRS als Erkenntnisquelle anhand von Fallgruppen.
  • dd) Auslegung handelsrechtlicher GoB im Rahmen der Vorfragenkompetenz des Bundesfinanzhofs
  • ee) Bedeutung steuerlicher Spezialgesetze und Schreiben der Finanzverwaltung für die Auslegung handelsrechtlicher GoB
  • aaa) Systematische Überlegungen zur Rechtsfigur des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands
  • bbb) Bedeutung der Leasingerlasse für die handelsrechtliche Vermögenszurechnung
  • ff) Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung handelsrechtlicher GoB
  • II. Grundsatz der inhaltlichen Übereinstimmung des handelsrechtlichen Vermögensgegenstands mit dem steuerrechtlichen Wirtschaftsgut
  • 1. Reichweite des Maßgeblichkeitsprinzips bei der Auslegung des Vermögensbegriffs in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
  • a) Systematisierung der BFH-Rechtsprechung und Implikationen für die GoB-konforme Auslegung des Vermögensbegriffs
  • aa) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bei Vorliegen einer steuerlichen Spezialnorm am Beispiel des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands
  • bb) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bei Vorliegen korrespondierender handels-und steuerrechtlicher Normen am Beispiel aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
  • cc) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs unter Rückgriff auf handelsrechtliche GoB
  • aaa) Anschaffungs- und Herstellungskostenbegriff
  • bbb) Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang
  • b) Systematische Maßgeblichkeit der Vermögenszurechnung nach handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz
  • c) Zur GoB-Konformität faktischer Rückwirkungen der Steuerbilanz auf die Handelsbilanz
  • 2. Inhaltliche Übereinstimmung von Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut
  • a) Inhaltliche Übereinstimmung als Konsequenz des einheitlichen Gewinnbegriffs
  • aa) Der Vermögensgegenstandsbegriff in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
  • bb) Einkommensteuerrechtliche „Sachgesetzlichkeiten" und die Auslegung des Vermögensgegenstandsbegriffs
  • b) Konsistenz der Übereinstimmung mit der primären Ausschüttungsbemessungsfunktion
  • aa) Einheitlicher Gewinnbegriff als Folge der Teilhaberthese
  • bb) Schuldendeckungskontrolle als nachgelagerter Bilanzzweck bei der Ermittlung des bilanzrechtlichen Fortführungsvermögens
  • III. Vermögensbegriff im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Betrachtungsweise und Objektivierungserfordernissen
  • 1. Konkurrenz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der Objektivierungsnotwendigkeit auf der Aktivseite der Bilanz
  • a) Die wirtschaftliche Betrachtungsweise als teleologische Auslegungsmethode
  • b) Objektivierungserfordernisse als Ausfluss notwendiger Rechtssicherheit
  • aa) Intersubjektive Nachprüfbarkeit von Wertungen
  • bb) Vergegenständlichung als materielle Ausprägung des Objektivierungsprinzips
  • 2. Verhältnis von Substanz und Form bei der systemkonformen Vermögenszurechnung
  • a) Objektivierungserfordernis durch das Zivilrecht zugunsten bilanzieller Schutzzwecke
  • b) Vorherigkeit des Zivilrechts und Interdependenzen von Form und Substanz
  • Zweites Kapitel: Der Vermögensbegriff im deutschen Bilanzrecht
  • I. Deduktion der Grundsätze des bilanzrechtlichen Vermögensgegenstandsbegriffs
  • 1. Grundsatz der Bilanzierung wirtschaftlicher Vermögensvorteile
  • a) Vermögensermittlung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
  • b) Prospektiver Vermögensbegriff in der statischen Bilanz
  • c) Konkretisierungen des Vermögenswertprinzips
  • aa) Unternehmensspezifischer Nutzen
  • bb) Prinzip des fiktiven Erwerbs
  • aaa) Funktion des Erwerberfiktionsprinzips
  • bbb) Konkretisierung in der jüngeren Rechtsprechung
  • (i) Wiederbepflanzungsrechte und Sendelizenzen als Beispiele für tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten.
  • (ii) Befreiung von nachteiligen Verträgen als Beispiel für die Beseitigung von Fehlmaßnahmen
  • cc) Längerfristiger Nutzen als nicht notwendige Konkretisierung
  • aaa) Das Prinzip des längerfristigen Nutzens in der Rechtsprechung
  • bbb) Vorübergehende Rechtspositionen als potenzielle Vermögensvorteile
  • 2. Grundsatz der Bilanzierung greifbarer Vermögenswerte
  • a) Funktion und Grenzen des Kriteriums der Greifbarkeit
  • aa) Vergegenständlichung und Trennbarkeit vom Geschäfts- oder Firmenwert
  • bb) Einordnung der Greifbarkeitskonzeption in das System handelsrechtlicher GoB
  • aaa) Passivische Greifbarkeitskonzeption
  • bbb) Bedeutung der Fortführungsannahme für den Bilanzansatz
  • b) Konkretisierung des Greifbarkeitsprinzips
  • aa) Unmaßgeblichkeit der Einzelveräußerbarkeit und Einzelvollstreckbarkeit
  • bb) Bedeutung der Einzelverwertbarkeit
  • aaa) Funktion als hinreichender Objektivierungsmaßstab
  • bbb) Grenzen der Konkretisierung
  • ccc) Einzelverwertbarkeit im Lichte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
  • cc) Angemessenheit einer an der Übertragbarkeit orientierten Greifbarkeitskonzeption und Praktikabilitätserwägungen
  • aaa) Bilanzzweckkonformität
  • bbb) Überwindung der im Schrifttum vorherrschenden kasuistischen Lösungsansätze
  • dd) Übertragbarkeit als notwendige Konkretisierung
  • aaa) Belieferungsrechte und Wettbewerbsverbote als Beispiele für eine enge Orientierung an den zugrundeliegenden rechtlichen Ansprüchen und Pflichten
  • bbb) Domain-Namen und Lizenzspielerrechte als Beispiele für eine eng gefasste wirtschaftliche Betrachtungsweise
  • (i) Analyse rechtlicher Ansprüche und Pflichten
  • (ii) Bilanzrechtliche Würdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
  • ccc) Einseitig eingeräumte günstige Kaufoption als Beispiel für eine Betonung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
  • (i) Analyse rechtlicher Ansprüche und Pflichten.
  • (ii) Bilanzrechtliche Würdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
  • ddd) Vertragsarztzulassung als Beispiel für eine wohlverstanden weite Auslegung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
  • (i) Analyse rechtlicher Ansprüche und Pflichten
  • (ii) Bilanzrechtliche Würdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
  • c) Nichtaktivierung höchstpersönlicher oder im Allgemeingebrauch stehender Vorteile
  • aa) Konkretisierung des Übertragbarkeitsprinzips
  • bb) Konzessionen als Beispiel für die Auslegung des Kriteriums in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
  • cc) Namensrechte natürlicher Personen als Beispiel für Grenzen der Auslegung des Kriteriums in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
  • aaa) Unauflöslich an die Person des Trägers gebundene Rechte
  • bbb) Kommerzialisierbarer Teil eines Namensrechts
  • dd) Sendelizenzen als Beispiel für eine enge Auslegung des Kriteriums in der jüngeren Rechtsprechung der Finanzgerichte
  • d) Unentziehbarkeit als Ausprägung des Objektivierungsprinzips
  • 3. Grundsatz der Bilanzierung selbstständig bewertbarer Vermögenswerte
  • a) Das Kriterium der selbstständigen Bewertbarkeit als Folge des Einzelbewertungsprinzips
  • b) Bedeutung der selbstständigen Bewertbarkeit als Vermögensgegenstandskriterium
  • aa) Abgrenzung vom Greifbarkeitsprinzip
  • bb) Verständnis der selbstständigen Bewertbarkeit im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
  • c) Konkretisierungen des Prinzips der selbstständigen Bewertbarkeit
  • aa) Hinreichende Konkretisierung bei Vorliegen einer „griffweisen Schätzung"
  • bb) Entscheidung zur Ackerprämienberechtigung als Beispiel eines eng gefassten Verständnisses der selbstständigen Bewertbarkeit.
  • cc) Entscheidung zur Vertragsarztzulassung bei Vorliegen eines gesonderten Veräußerungsvorgangs als Beispiel für ein weit gefasstes Verständnis der selbstständigen Bewertbarkeit.