Grundsätze Ordnungsmäßiger Aktivierung in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz.
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Superior document: | Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung Series |
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Place / Publishing House: | Wiesbaden : : Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH,, 2024. ©2024. |
Year of Publication: | 2024 |
Edition: | 1st ed. |
Language: | German |
Series: | Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung Series
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Physical Description: | 1 online resource (330 pages) |
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505 | 0 | |a Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Problemstellung -- Erstes Kapitel: Methodische Grundlagen zur Auslegung des handels- und steuerbilanzrechtlichen Vermögensbegriffs -- I. Einheitliche Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanzrecht -- 1. Rechnungslegungszwecke im System handelsrechtlicher GoB -- a) Systemcharakter der handelsrechtlichen GoB -- b) Ausschüttungsbemessung und Informationsvermittlung -- aa) Gläubigerschutzgeprägte Gewinnanspruchs-GoB -- bb) Informations-GoB und Abkopplungsthese -- c) Schuldendeckungskontrolle als gläubigerschutzbedingter Rechnungslegungszweck -- 2. Gewinnbegriff in Handels- und Steuerbilanz -- a) Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB für die steuerliche Gewinnermittlung -- aa) Grundsätzliche Bilanzzweckidentität -- aaa) Fiskus als stiller Teilhaber -- bbb) Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip in Handels- und Steuerbilanz -- ccc) Objektivierungsbestrebung als verbindendes Element -- bb) Einkommensteuerliche „Sachgesetzlichkeiten" bei der phasenkongruenten Dividendenvereinnahmung -- cc) Zur Problematik handels- und steuerbilanzrechtlicher Wahlrechte -- aaa) Handelsrechtliche Wahlrechte und Besteuerung der Leistungsfähigkeit -- bbb) Grundsätzliche Übereinstimmung von Teilwert und beizulegendem Wert -- b) Auslegung handelsrechtlicher GoB durch die höchstrichterliche Rechtsprechung -- aa) Rechtsnormcharakter handelsrechtlicher GoB und das Maßgeblichkeitsprinzip -- bb) Die Rolle der Kaufmannsübung und berufsständischer Verlautbarungen im Lichte des Rechtsnormcharakters handelsrechtlicher GoB -- cc) Internationale Rechnungslegungsstandards als Erkenntnisquelle des Rechtsvergleichs -- aaa) Eingeschränkte normative Reichweite als Folge der Zweckdivergenz -- bbb) Systematische Würdigung der Eignung der IFRS als Erkenntnisquelle anhand von Fallgruppen. | |
505 | 8 | |a dd) Auslegung handelsrechtlicher GoB im Rahmen der Vorfragenkompetenz des Bundesfinanzhofs -- ee) Bedeutung steuerlicher Spezialgesetze und Schreiben der Finanzverwaltung für die Auslegung handelsrechtlicher GoB -- aaa) Systematische Überlegungen zur Rechtsfigur des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands -- bbb) Bedeutung der Leasingerlasse für die handelsrechtliche Vermögenszurechnung -- ff) Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung handelsrechtlicher GoB -- II. Grundsatz der inhaltlichen Übereinstimmung des handelsrechtlichen Vermögensgegenstands mit dem steuerrechtlichen Wirtschaftsgut -- 1. Reichweite des Maßgeblichkeitsprinzips bei der Auslegung des Vermögensbegriffs in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- a) Systematisierung der BFH-Rechtsprechung und Implikationen für die GoB-konforme Auslegung des Vermögensbegriffs -- aa) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bei Vorliegen einer steuerlichen Spezialnorm am Beispiel des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands -- bb) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bei Vorliegen korrespondierender handels-und steuerrechtlicher Normen am Beispiel aktiver Rechnungsabgrenzungsposten -- cc) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs unter Rückgriff auf handelsrechtliche GoB -- aaa) Anschaffungs- und Herstellungskostenbegriff -- bbb) Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang -- b) Systematische Maßgeblichkeit der Vermögenszurechnung nach handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz -- c) Zur GoB-Konformität faktischer Rückwirkungen der Steuerbilanz auf die Handelsbilanz -- 2. Inhaltliche Übereinstimmung von Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut -- a) Inhaltliche Übereinstimmung als Konsequenz des einheitlichen Gewinnbegriffs -- aa) Der Vermögensgegenstandsbegriff in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. | |
505 | 8 | |a bb) Einkommensteuerrechtliche „Sachgesetzlichkeiten" und die Auslegung des Vermögensgegenstandsbegriffs -- b) Konsistenz der Übereinstimmung mit der primären Ausschüttungsbemessungsfunktion -- aa) Einheitlicher Gewinnbegriff als Folge der Teilhaberthese -- bb) Schuldendeckungskontrolle als nachgelagerter Bilanzzweck bei der Ermittlung des bilanzrechtlichen Fortführungsvermögens -- III. Vermögensbegriff im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Betrachtungsweise und Objektivierungserfordernissen -- 1. Konkurrenz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der Objektivierungsnotwendigkeit auf der Aktivseite der Bilanz -- a) Die wirtschaftliche Betrachtungsweise als teleologische Auslegungsmethode -- b) Objektivierungserfordernisse als Ausfluss notwendiger Rechtssicherheit -- aa) Intersubjektive Nachprüfbarkeit von Wertungen -- bb) Vergegenständlichung als materielle Ausprägung des Objektivierungsprinzips -- 2. Verhältnis von Substanz und Form bei der systemkonformen Vermögenszurechnung -- a) Objektivierungserfordernis durch das Zivilrecht zugunsten bilanzieller Schutzzwecke -- b) Vorherigkeit des Zivilrechts und Interdependenzen von Form und Substanz -- Zweites Kapitel: Der Vermögensbegriff im deutschen Bilanzrecht -- I. Deduktion der Grundsätze des bilanzrechtlichen Vermögensgegenstandsbegriffs -- 1. Grundsatz der Bilanzierung wirtschaftlicher Vermögensvorteile -- a) Vermögensermittlung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise -- b) Prospektiver Vermögensbegriff in der statischen Bilanz -- c) Konkretisierungen des Vermögenswertprinzips -- aa) Unternehmensspezifischer Nutzen -- bb) Prinzip des fiktiven Erwerbs -- aaa) Funktion des Erwerberfiktionsprinzips -- bbb) Konkretisierung in der jüngeren Rechtsprechung -- (i) Wiederbepflanzungsrechte und Sendelizenzen als Beispiele für tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten. | |
505 | 8 | |a (ii) Befreiung von nachteiligen Verträgen als Beispiel für die Beseitigung von Fehlmaßnahmen -- cc) Längerfristiger Nutzen als nicht notwendige Konkretisierung -- aaa) Das Prinzip des längerfristigen Nutzens in der Rechtsprechung -- bbb) Vorübergehende Rechtspositionen als potenzielle Vermögensvorteile -- 2. Grundsatz der Bilanzierung greifbarer Vermögenswerte -- a) Funktion und Grenzen des Kriteriums der Greifbarkeit -- aa) Vergegenständlichung und Trennbarkeit vom Geschäfts- oder Firmenwert -- bb) Einordnung der Greifbarkeitskonzeption in das System handelsrechtlicher GoB -- aaa) Passivische Greifbarkeitskonzeption -- bbb) Bedeutung der Fortführungsannahme für den Bilanzansatz -- b) Konkretisierung des Greifbarkeitsprinzips -- aa) Unmaßgeblichkeit der Einzelveräußerbarkeit und Einzelvollstreckbarkeit -- bb) Bedeutung der Einzelverwertbarkeit -- aaa) Funktion als hinreichender Objektivierungsmaßstab -- bbb) Grenzen der Konkretisierung -- ccc) Einzelverwertbarkeit im Lichte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -- cc) Angemessenheit einer an der Übertragbarkeit orientierten Greifbarkeitskonzeption und Praktikabilitätserwägungen -- aaa) Bilanzzweckkonformität -- bbb) Überwindung der im Schrifttum vorherrschenden kasuistischen Lösungsansätze -- dd) Übertragbarkeit als notwendige Konkretisierung -- aaa) Belieferungsrechte und Wettbewerbsverbote als Beispiele für eine enge Orientierung an den zugrundeliegenden rechtlichen Ansprüchen und Pflichten -- bbb) Domain-Namen und Lizenzspielerrechte als Beispiele für eine eng gefasste wirtschaftliche Betrachtungsweise -- (i) Analyse rechtlicher Ansprüche und Pflichten -- (ii) Bilanzrechtliche Würdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise -- ccc) Einseitig eingeräumte günstige Kaufoption als Beispiel für eine Betonung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise -- (i) Analyse rechtlicher Ansprüche und Pflichten. | |
505 | 8 | |a (ii) Bilanzrechtliche Würdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise -- ddd) Vertragsarztzulassung als Beispiel für eine wohlverstanden weite Auslegung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise -- (i) Analyse rechtlicher Ansprüche und Pflichten -- (ii) Bilanzrechtliche Würdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise -- c) Nichtaktivierung höchstpersönlicher oder im Allgemeingebrauch stehender Vorteile -- aa) Konkretisierung des Übertragbarkeitsprinzips -- bb) Konzessionen als Beispiel für die Auslegung des Kriteriums in wirtschaftlicher Betrachtungsweise -- cc) Namensrechte natürlicher Personen als Beispiel für Grenzen der Auslegung des Kriteriums in wirtschaftlicher Betrachtungsweise -- aaa) Unauflöslich an die Person des Trägers gebundene Rechte -- bbb) Kommerzialisierbarer Teil eines Namensrechts -- dd) Sendelizenzen als Beispiel für eine enge Auslegung des Kriteriums in der jüngeren Rechtsprechung der Finanzgerichte -- d) Unentziehbarkeit als Ausprägung des Objektivierungsprinzips -- 3. Grundsatz der Bilanzierung selbstständig bewertbarer Vermögenswerte -- a) Das Kriterium der selbstständigen Bewertbarkeit als Folge des Einzelbewertungsprinzips -- b) Bedeutung der selbstständigen Bewertbarkeit als Vermögensgegenstandskriterium -- aa) Abgrenzung vom Greifbarkeitsprinzip -- bb) Verständnis der selbstständigen Bewertbarkeit im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz -- c) Konkretisierungen des Prinzips der selbstständigen Bewertbarkeit -- aa) Hinreichende Konkretisierung bei Vorliegen einer „griffweisen Schätzung" -- bb) Entscheidung zur Ackerprämienberechtigung als Beispiel eines eng gefassten Verständnisses der selbstständigen Bewertbarkeit. | |
505 | 8 | |a cc) Entscheidung zur Vertragsarztzulassung bei Vorliegen eines gesonderten Veräußerungsvorgangs als Beispiel für ein weit gefasstes Verständnis der selbstständigen Bewertbarkeit. | |
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