Das Verbrechen als Rechtsverletzung. : : Subjektive Rechte im Strafrecht.

Wem geschieht - normativ betrachtet - eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in der Strafrechtswissenschaft ist es nicht das faktisch verletzte Opfer, sondern die staatlich verfasste Rechtsgemeinschaft. Das Opfer ist so bloß die »Leinwand«, auf der sich das Unrecht zwischen Tät...

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Superior document:Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
VerfasserIn:
Place / Publishing House:Berlin : : Duncker & Humblot,, 2021.
©2021.
Year of Publication:2021
Edition:1st ed.
Language:German
Series:Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Physical Description:1 online resource (388 pages)
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505 0 |a Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- A. Einleitung -- I. Wem geschieht Kriminalunrecht? Oder: Wen berechtigt das Strafrecht? -- II. Methodischer Ansatz -- III. Gang der Untersuchung -- B. Das Verbrechen als Rechtsverletzung -- I. Subjektive Rechte -- 1. … eine dogmengeschichtliche Annäherung -- 2. … eine rechtstheoretische Annäherung -- a) Die Struktur subjektiver Rechte -- b) Kriterien subjektiver Rechtszuschreibung -- 3. Begriffsbestimmung subjektiver Rechte -- II. Materielle Unrechtslehren und die Bedeutung subjektiver Rechte -- 1. Unrecht als Verletzung eines Rechtsguts -- a) Die Genealogie des Rechtsgutskonzepts -- b) Kriminalunrecht nach gesetzgebungskritischen Rechtsgutslehren - ein Überblick -- c) Die personale Rechtsgutslehre und die fehlende Betroffenheit des Individuums in eigenen normativ relevanten Positionen -- 2. Unrecht als Schädigung bzw. Abfall von der gesellschaftlichen Wertordnung -- 3. Unrecht als Verletzung eines Rechtsverhältnisses -- a) Verbrechen als Rechtsverletzung -- b) Verbrechen als Freiheitsverletzung -- c) Der geltungstheoretische Status fremder Rechtsmacht in der Unrechtsbestimmung -- III. Kriminalunrecht als Verletzung subjektiver Rechte, oder: Einwilligung und die Kontrolle von Verhaltenspflichten -- 1. Subjektive Rechte als Schutzgut des Strafrechts -- a) Das Rechtsgutsargument -- b) Das Erlaubnisargument -- aa) Starke und schwache Erlaubnisse -- bb) Einwilligung und Berechtigung bezüglich der Regelbefolgungspflicht -- 2. Mehr als nur Schutzgut? - Ein Plädoyer für ein subjektiv-rechtliches Verständnis von Kriminalunrecht -- a) „Die Berechtigung des von der Verhaltensnorm begünstigten Bürgers ist […] nur eine mittelbare." - oder: Wem geschieht Kriminalunrecht? -- b) Kriminalunrecht im „horizontalen" Verhältnis von Täter und Verletztem - Mögliche Einwände. 
505 8 |a aa) Willenstheoretisches Rechtsverständnis und Einwilligungsschranken -- bb) Beschränkung auf Individualrechte -- cc) Problematische Privatisierung des Strafrechts -- C. Das Verbrechen als Statusverletzung, oder: Verletzung subjektiv-rechtlich vermittelter Anerkennung -- I. „Rights are especially sturdy objects to ‚stand upon'." - Anerkennung und subjektive Rechte -- 1. Auf der Suche nach einem Anerkennungskonzept für das Recht -- 2. Statusbezogenheit - vorrangige Verbindlichkeit - Zweitpersonalität: Anerkennung im Anschluss an Kant und Darwall -- 3. Anerkennung im positiven Recht -- a) Zweitpersonale Rechtssubjektivität: Der Rechtsinhaber als autoritatives Rechtssubjekt -- b) Ius formaliter und der Anspruch auf Anerkennung als Rechtsinhaber -- c) Anerkennungsaufforderung durch assertorische Beanspruchung des eigenen Rechtsstatus -- d) Anerkennung als normatives Strukturmerkmal subjektiver Rechte -- II. Statusverletzung und die Unterscheidung zwischen Zivil- und Kriminalunrecht -- III. Wessen Autorität? - Zum überindividuellen Gehalt von Kriminalunrecht -- IV. Allgemeinrechtsgüter und Verletzung rechtlicher Anerkennung -- D. Konsequenzen für das materielle Strafrecht, die Straftheorie und das Strafverfahren -- I. Warum eine immanente Kritik des Strafrechts? -- 1. Das Dilemma zwischen gesetzgebungskritischem Potenzial und normativer Letztbegründung am Beispiel der Rechtsgutslehre -- 2. Beschränkung auf eine immanente Kritik des Strafrechts als Reaktion auf die Probleme externer Rechtskritik -- 3. Zum Erklärungsanspruch der folgenden Ausführungen -- II. Rechts- und Statusverletzung als kritischer Maßstab im materiellen Strafrecht -- 1. Subjektive Rechte auf der Ebene der Rechtszuweisungsordnung -- 2. Subjektiv-rechtliche Struktur des Kriminalunrechts selbst -- a) Argument für eine subjektive Unrechtslehre. 
505 8 |a b) Argument für eine Entkriminalisierung unbewusster Fahrlässigkeit -- III. Strafe und Respekt - Ein Plädoyer für eine zweitpersonale expressive Straftheorie -- 1. Strafe nicht als Unterwerfung, sondern als inkludierende Aufforderung an den Täter -- 2. Strafe und reaktive Einstellungen des Opfers, der Rechtsgemeinschaft und des Täters -- IV. Subjektive Rechte und Anerkennung im Strafverfahren -- 1. Materieller Unrechtsbegriff und die Aufgabe(n) des Strafverfahrens -- 2. Strafverfahren und zwei Ebenen der Rechtsverletzung: Folgen für Privat- und Nebenklage -- 3. Prozessrechtsverhältnis und Statusverletzung: Folgen für das Anwesenheitsprinzip in der Hauptverhandlung -- a) Das Prozessrechtsverhältnis als Anerkennungsverhältnis -- b) Strafe und der zweitpersonale Charakter des strafprozessualen Anerkennungsverhältnisses -- c) Prozessbeteiligung als assertorische Statusbehauptung -- d) Das Anwesenheitsrecht des Angeklagten -- e) Die Anwesenheitspflicht des Angeklagten -- 4. Eine veränderte Stellung des Verletzten im Strafverfahren - Mögliche Einwände -- a) Gefährdung des staatlichen Strafanspruchs? -- b) Unzulässige Berücksichtigung privater Genugtuungsbedürfnisse? -- c) „Monokausale" Begründung der Verletztenstellung? -- E. Resümee und Schlussbetrachtung -- I. Das Verbrechen als Rechtsverletzung: Kapitel B. -- II. Das Verbrechen als Statusverletzung: Kapitel C. -- III. Subjektive Rechte und Anerkennung im materiellen Strafrecht, in der Straftheorie und im Strafverfahren: Kapitel D. -- IV. Schlussbetrachtung -- Literaturverzeichnis -- Sachwortverzeichnis. 
520 |a Wem geschieht - normativ betrachtet - eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in der Strafrechtswissenschaft ist es nicht das faktisch verletzte Opfer, sondern die staatlich verfasste Rechtsgemeinschaft. Das Opfer ist so bloß die »Leinwand«, auf der sich das Unrecht zwischen Täter und Staat abspielt. Die Arbeit argumentiert demgegenüber für einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel, um Verbrechen als Verletzung individueller Rechte und zugleich der Rechtsgemeinschaft zu begreifen. Mit einem interdisziplinären Zugang weist es anhand des geltenden Strafrechts die Verletzung subjektiver Rechte von Verbrechensopfern als Wesenselement des Kriminalunrechts aus. Diese neue Theorie des Verbrechens liefert nicht nur ein neues Fundament für eine normativ eigenständige, emanzipierte Stellung der Opfer im Strafrecht, sondern bietet auch einen strafrechtsimmanenten, kritischen Maßstab für die Betrachtung des materiellen Strafrechts, der Straftheorie sowie des Strafverfahrens.»The Wrongfulness of Crimes. On Rights and Rights Violations in Criminal Law«: The thesis challenges a common view in criminal law theory, which understands criminal wrongdoing as offences against the state. Instead, the author proposes a paradigm shift arguing that crimes are conceivable as intersubjective right violations and simultaneously as violations of the legal community. Thus, the book provides the foundation for a better understanding of the role of victims in criminal law and an innovative critical standard for evaluating criminal law and criminal procedure. 
504 |a Includes bibliographical references. 
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