Besitzbetrug und Besitzerpressung : : Diskussion um den Vermögensbegriff anhand der Strafbarkeit vorübergehenden Besitzentzuges, unter besonderer Berücksichtigung des furtum usus.

"Mathias Hirschmann beurteilt in seinem Band die Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes. Dabei nimmt er den ökonomisch-juristischen Vermögensbegriff zum Ausgang, arbeitet jedoch einen neuen Ansatz zur Bestimmung wirtschaftlichen Wertes heraus. Statt den Anschaffungspreis einer Sache für ma...

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Bibliographic Details
Superior document:Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien. ; v.11
:
Place / Publishing House:Gottingen : : Vandenhoeck & Ruprecht,, 2020.
©2020.
Year of Publication:2020
Edition:1st ed.
Language:German
Series:Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien.
Physical Description:1 online resource (243 pages)
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Table of Contents:
  • Intro
  • Title Page
  • Copyright
  • Body
  • Table of Contents
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1 Einleitung
  • Erster Teil: Der gedankliche Ausgangspunkt
  • 2 Der ökonomisch-juristische Vermögensbegriff
  • 3 Der objektiv-individuelle Schadensbegriff
  • A. Die Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag
  • B. Der "realisierbare" Wert als Korrekturgröße
  • C. Das Kriterium der Stoffgleichheit
  • D. Das Streben nach gerechten Ergebnissen
  • Zweiter Teil: Ein überzeugendes Vermögenskonzept
  • 4 Analyse des persönlichen Schadenseinschlages
  • A. Anschaffungspreis und realisierbarer Wert
  • B. Widersprüchliche Ergebnisse der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag
  • C. Erosion des Anschaffungspreises in der objektiven Wertbestimmung
  • 5 Der objektive Wert einer Sache
  • A. Das Erfordernis des Marktes
  • B. Grenzen der Marktwertbestimmung
  • C. Zeitpunkt der Vermögensentstehung - die Kommerzialisierung
  • D. Die Rolle des Getäuschten bei der Wertbestimmung
  • E. Der Anknüpfungspunkt vermögensstrafrechtlicher Wertbestimmung
  • I. Bewertung der Leistung
  • II. Bewertung der Gegenleistung
  • III. Eine zögerliche Entwicklung
  • IV. Gesellschaftlicher Wandel
  • V. Überwindung des persönlichen Schadenseinschlages
  • VI. Beispiel korrekter Bewertung
  • F. Bilanzielle Wertbestimmung
  • G. Zwischenergebnis
  • 6 Die Bereicherungsabsicht
  • 7 Fallbeispiele
  • A. Der Spendenbetrug
  • B. Die Bildungsreise
  • C. Die Handelskette
  • I. Der falsche Großhändler
  • II. Das falsche Bio-Ei
  • D. Der Melkmaschinenfall
  • 8 Ergebnis
  • Dritter Teil: Der Besitz als Vermögensbestandteil
  • 9 Endgültiger und vorübergehender Besitzentzug
  • 10 Kriminalpolitische Bestandsaufnahme
  • A. Der berechtigte Besitz
  • B. Der unberechtigte redliche Besitz
  • C. Der unberechtigte unredliche Besitz
  • D. Der deliktische (unrechtmäßige) Besitz.
  • I. Für eine Vermögenszugehörigkeit
  • II. Gegen eine Vermögenszugehörigkeit
  • III. Das systematische Argument Hoyers
  • IV. Die unausgeräumte Begründungslücke
  • E. Der strafbare Besitz
  • 11 Stellungnahme zum Strafbedürfnis
  • A. Zum strafbaren Besitz
  • B. Zum deliktischen Besitz
  • C. Zum unredlichen unberechtigten Besitz
  • D. Zum redlichen unberechtigten Besitz
  • E. Zum berechtigten Besitz
  • I. Wert aus ersparten Aufwendungen
  • II. Wert als rechtlich zugeordnetes Können am Markt
  • 1. Besitzwert nur bei Kommerzialisierung des Gebrauchs
  • 2. Besitzwert aufgrund drohenden Schadensersatzanspruchs
  • 3. Besitzwert aufgrund zustehender Bereicherungsansprüche
  • III. Ergebnis zum Wert des Besitzes
  • F. Eigener kriminalpolitischer Standpunkt
  • G. Anfrage des 2. Strafsenats zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung
  • 12 Vereinbarkeit des gefundenen kriminalpolitischen Ziels mit dem aufgezeigten Vermögenskonzept
  • A. Strafbarer Besitz
  • B. Deliktischer und unredlich rechtswidriger Besitz
  • C. Redlicher unberechtigter Besitz
  • D. Der berechtigte Besitz
  • E. Zweigleisige Wertbestimmung
  • 13 Bereicherungsabsicht bei zweigleisiger Wertbestimmung
  • A. Grundsätze der Vorteilsbestimmung
  • B. Zweigleisiger Wertzuwachs
  • C. Stoffgleichheit
  • 14 Systematische Vereinbarkeit
  • A. Die historische Diskussion um das furtum usus
  • I. Ein uneinheitliches Bild
  • II. Die allgemeine Straflosigkeit
  • III. Das kriminalpolitische Unbehagen
  • IV. Die Notverordnung von 1932
  • V. Ein kurzer Blick in die Schweiz
  • B. Begrenzung des Vermögensbegriffes durch 248b StGB
  • I. Das Rechtsgut des 248b StGB
  • 1. Die Strafbarkeit des Eigentümers bei Entzug der eigenen Sache
  • 2. Begrenzung auf die Tatobjekte "Kraftfahrzeuge und Fahrräder"
  • 3. Begrenzung durch das Tatbestandsmerkmal der "Ingebrauchnahme"
  • II. Konsequenzen aus 248b StGB.
  • 1. Kaum denkbare Fallgestaltungen
  • 2. Der gesetzgeberische Wille spricht gegen Besitzbetrug
  • 3. Allenfalls Strafbarkeit gegenüber dem informellen Eigentümer
  • III. Der Einwand Herzbergs
  • IV. Die eigene Auffassung zusammengefasst
  • C. Die Strafbarkeit des Besitzbetruges und der Besitzerpressung
  • 15 Die unzureichende Begründung durch die Rechtsprechung
  • A. Die begründungslos bleibende Kernentscheidung: Der Taxiraubfall
  • I. Die unberechtigte Prämisse der fast einhelligen Meinung von Rechtsprechung und Rechtslehre
  • 1. Eigentumsverletzung durch Besitzentzug - RGSt 1, 55
  • 2. Beeinträchtigung des Besitzes eines Vermögenswertes - RGSt 16, 1
  • 3. Die Verfügung durch Besitzfortgabe - RGSt 39, 335
  • 4. Eigentumsverletzung durch Besitzentzug - RGSt 41, 265
  • 5. Eigentumsverletzung durch Besitzentzug - RGSt 42, 181
  • 6. Die begründungslose Behauptung, der Besitz wäre Gegenstand der Vermögensschädigung - RGSt 44, 230
  • 7. Schädigung durch Besitzentziehung - RG GA 55 (1908), 324
  • 8. Die streng ökonomische Auffassung in LK8-Jagusch
  • 9. Schlichte Behauptung, zum Vermögen gehöre der Besitz als solcher in Schönke/Schröder, 9. Aufl.
  • 10. Vermögensschädigung durch Besitzentzug bei Olshausen
  • 11. Schlichte Behauptung, Besitz gehöre zum Vermögen bei Dreher/Maassen, 3. Aufl.
  • II. Die Lehre aus BGHSt 14, 386
  • B. Korrektur der Rechtsprechung über die Bereicherungsabsicht - Der Bankraubfall
  • C. Die widersprüchliche und grundlose Ablehnung eines Vermögensschadens - Der Strafgefangenenfall
  • D. Vorübergehender Besitzentzug bloß Grund zur Strafmilderung - 1. PKW-Fall
  • E. Erste Ansätze zur Kommerzialisierung - Der Teppich-Fall
  • F. Die zum Besitz als Vermögensposition entwickelten Grundsätze - 2. PKW-Fall
  • I. Die Prämisse der "hierzu entwickelten Grundsätze"
  • II. Erkenntnisgewinn durch 2. PKW-Fall.
  • G. Erste ernsthafte Argumentationsversuche - 1. Handyfall
  • I. Die Verweise auf die bisherige Rechtsprechung
  • II. Die Aufzählung von Gegenständen, deren Besitz wertvoll sein soll
  • III. Der Versuch einer Fallgruppenbildung
  • IV. Erkenntnisse aus dem 1. Handyfall
  • H. Das erneute Ausweichen auf die Bereicherungsabsicht - Der Hells-Angels-Fall
  • I. Die Prämissen in BGH NStZ 2011, 699
  • 1. Begründungsloser Verweis auf Vorentscheidung - BGHR StGB 253 I Vermögensschaden 7
  • 2. Keine Aussage zum Besitz als Vermögensposition - BGH NStZ 2005, 155
  • 3. Keine Aussage zum Besitz als Vermögensposition - BGHR StGB 253 I Bereicherungsabsicht 1
  • 4. Negativaussage zum Besitz als Vermögensposition - BGH vom 14.10.1971-4 StR 397/71
  • II. Schlussfolgerungen aus dem Hells-Angels-Fall
  • I. Das Erfordernis wirtschaftlichen Wertes von Gebrauchsvorteilen - 2. Handyfall
  • J. Erkenntnisse aus der Rechtsprechung
  • 16 Ergebnis zum Besitz als Vermögen
  • Vierter Teil: Schlussbetrachtung
  • 17 Die wesentlichen Aussagen der Arbeit in Thesen
  • A. Der ökonomisch-juristische Vermögensbegriff ist zu modifizieren
  • B. Gebrauchsbetrug und Gebrauchserpressung sind straflos
  • Literaturverzeichnis.