Besitzbetrug und Besitzerpressung : : Diskussion um den Vermögensbegriff anhand der Strafbarkeit vorübergehenden Besitzentzuges, unter besonderer Berücksichtigung des furtum usus.
"Mathias Hirschmann beurteilt in seinem Band die Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes. Dabei nimmt er den ökonomisch-juristischen Vermögensbegriff zum Ausgang, arbeitet jedoch einen neuen Ansatz zur Bestimmung wirtschaftlichen Wertes heraus. Statt den Anschaffungspreis einer Sache für ma...
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Superior document: | Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien. ; v.11 |
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Place / Publishing House: | Gottingen : : Vandenhoeck & Ruprecht,, 2020. ©2020. |
Year of Publication: | 2020 |
Edition: | 1st ed. |
Language: | German |
Series: | Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien.
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Physical Description: | 1 online resource (243 pages) |
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Table of Contents:
- Intro
- Title Page
- Copyright
- Body
- Table of Contents
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- Erster Teil: Der gedankliche Ausgangspunkt
- 2 Der ökonomisch-juristische Vermögensbegriff
- 3 Der objektiv-individuelle Schadensbegriff
- A. Die Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag
- B. Der "realisierbare" Wert als Korrekturgröße
- C. Das Kriterium der Stoffgleichheit
- D. Das Streben nach gerechten Ergebnissen
- Zweiter Teil: Ein überzeugendes Vermögenskonzept
- 4 Analyse des persönlichen Schadenseinschlages
- A. Anschaffungspreis und realisierbarer Wert
- B. Widersprüchliche Ergebnisse der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag
- C. Erosion des Anschaffungspreises in der objektiven Wertbestimmung
- 5 Der objektive Wert einer Sache
- A. Das Erfordernis des Marktes
- B. Grenzen der Marktwertbestimmung
- C. Zeitpunkt der Vermögensentstehung - die Kommerzialisierung
- D. Die Rolle des Getäuschten bei der Wertbestimmung
- E. Der Anknüpfungspunkt vermögensstrafrechtlicher Wertbestimmung
- I. Bewertung der Leistung
- II. Bewertung der Gegenleistung
- III. Eine zögerliche Entwicklung
- IV. Gesellschaftlicher Wandel
- V. Überwindung des persönlichen Schadenseinschlages
- VI. Beispiel korrekter Bewertung
- F. Bilanzielle Wertbestimmung
- G. Zwischenergebnis
- 6 Die Bereicherungsabsicht
- 7 Fallbeispiele
- A. Der Spendenbetrug
- B. Die Bildungsreise
- C. Die Handelskette
- I. Der falsche Großhändler
- II. Das falsche Bio-Ei
- D. Der Melkmaschinenfall
- 8 Ergebnis
- Dritter Teil: Der Besitz als Vermögensbestandteil
- 9 Endgültiger und vorübergehender Besitzentzug
- 10 Kriminalpolitische Bestandsaufnahme
- A. Der berechtigte Besitz
- B. Der unberechtigte redliche Besitz
- C. Der unberechtigte unredliche Besitz
- D. Der deliktische (unrechtmäßige) Besitz.
- I. Für eine Vermögenszugehörigkeit
- II. Gegen eine Vermögenszugehörigkeit
- III. Das systematische Argument Hoyers
- IV. Die unausgeräumte Begründungslücke
- E. Der strafbare Besitz
- 11 Stellungnahme zum Strafbedürfnis
- A. Zum strafbaren Besitz
- B. Zum deliktischen Besitz
- C. Zum unredlichen unberechtigten Besitz
- D. Zum redlichen unberechtigten Besitz
- E. Zum berechtigten Besitz
- I. Wert aus ersparten Aufwendungen
- II. Wert als rechtlich zugeordnetes Können am Markt
- 1. Besitzwert nur bei Kommerzialisierung des Gebrauchs
- 2. Besitzwert aufgrund drohenden Schadensersatzanspruchs
- 3. Besitzwert aufgrund zustehender Bereicherungsansprüche
- III. Ergebnis zum Wert des Besitzes
- F. Eigener kriminalpolitischer Standpunkt
- G. Anfrage des 2. Strafsenats zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung
- 12 Vereinbarkeit des gefundenen kriminalpolitischen Ziels mit dem aufgezeigten Vermögenskonzept
- A. Strafbarer Besitz
- B. Deliktischer und unredlich rechtswidriger Besitz
- C. Redlicher unberechtigter Besitz
- D. Der berechtigte Besitz
- E. Zweigleisige Wertbestimmung
- 13 Bereicherungsabsicht bei zweigleisiger Wertbestimmung
- A. Grundsätze der Vorteilsbestimmung
- B. Zweigleisiger Wertzuwachs
- C. Stoffgleichheit
- 14 Systematische Vereinbarkeit
- A. Die historische Diskussion um das furtum usus
- I. Ein uneinheitliches Bild
- II. Die allgemeine Straflosigkeit
- III. Das kriminalpolitische Unbehagen
- IV. Die Notverordnung von 1932
- V. Ein kurzer Blick in die Schweiz
- B. Begrenzung des Vermögensbegriffes durch 248b StGB
- I. Das Rechtsgut des 248b StGB
- 1. Die Strafbarkeit des Eigentümers bei Entzug der eigenen Sache
- 2. Begrenzung auf die Tatobjekte "Kraftfahrzeuge und Fahrräder"
- 3. Begrenzung durch das Tatbestandsmerkmal der "Ingebrauchnahme"
- II. Konsequenzen aus 248b StGB.
- 1. Kaum denkbare Fallgestaltungen
- 2. Der gesetzgeberische Wille spricht gegen Besitzbetrug
- 3. Allenfalls Strafbarkeit gegenüber dem informellen Eigentümer
- III. Der Einwand Herzbergs
- IV. Die eigene Auffassung zusammengefasst
- C. Die Strafbarkeit des Besitzbetruges und der Besitzerpressung
- 15 Die unzureichende Begründung durch die Rechtsprechung
- A. Die begründungslos bleibende Kernentscheidung: Der Taxiraubfall
- I. Die unberechtigte Prämisse der fast einhelligen Meinung von Rechtsprechung und Rechtslehre
- 1. Eigentumsverletzung durch Besitzentzug - RGSt 1, 55
- 2. Beeinträchtigung des Besitzes eines Vermögenswertes - RGSt 16, 1
- 3. Die Verfügung durch Besitzfortgabe - RGSt 39, 335
- 4. Eigentumsverletzung durch Besitzentzug - RGSt 41, 265
- 5. Eigentumsverletzung durch Besitzentzug - RGSt 42, 181
- 6. Die begründungslose Behauptung, der Besitz wäre Gegenstand der Vermögensschädigung - RGSt 44, 230
- 7. Schädigung durch Besitzentziehung - RG GA 55 (1908), 324
- 8. Die streng ökonomische Auffassung in LK8-Jagusch
- 9. Schlichte Behauptung, zum Vermögen gehöre der Besitz als solcher in Schönke/Schröder, 9. Aufl.
- 10. Vermögensschädigung durch Besitzentzug bei Olshausen
- 11. Schlichte Behauptung, Besitz gehöre zum Vermögen bei Dreher/Maassen, 3. Aufl.
- II. Die Lehre aus BGHSt 14, 386
- B. Korrektur der Rechtsprechung über die Bereicherungsabsicht - Der Bankraubfall
- C. Die widersprüchliche und grundlose Ablehnung eines Vermögensschadens - Der Strafgefangenenfall
- D. Vorübergehender Besitzentzug bloß Grund zur Strafmilderung - 1. PKW-Fall
- E. Erste Ansätze zur Kommerzialisierung - Der Teppich-Fall
- F. Die zum Besitz als Vermögensposition entwickelten Grundsätze - 2. PKW-Fall
- I. Die Prämisse der "hierzu entwickelten Grundsätze"
- II. Erkenntnisgewinn durch 2. PKW-Fall.
- G. Erste ernsthafte Argumentationsversuche - 1. Handyfall
- I. Die Verweise auf die bisherige Rechtsprechung
- II. Die Aufzählung von Gegenständen, deren Besitz wertvoll sein soll
- III. Der Versuch einer Fallgruppenbildung
- IV. Erkenntnisse aus dem 1. Handyfall
- H. Das erneute Ausweichen auf die Bereicherungsabsicht - Der Hells-Angels-Fall
- I. Die Prämissen in BGH NStZ 2011, 699
- 1. Begründungsloser Verweis auf Vorentscheidung - BGHR StGB 253 I Vermögensschaden 7
- 2. Keine Aussage zum Besitz als Vermögensposition - BGH NStZ 2005, 155
- 3. Keine Aussage zum Besitz als Vermögensposition - BGHR StGB 253 I Bereicherungsabsicht 1
- 4. Negativaussage zum Besitz als Vermögensposition - BGH vom 14.10.1971-4 StR 397/71
- II. Schlussfolgerungen aus dem Hells-Angels-Fall
- I. Das Erfordernis wirtschaftlichen Wertes von Gebrauchsvorteilen - 2. Handyfall
- J. Erkenntnisse aus der Rechtsprechung
- 16 Ergebnis zum Besitz als Vermögen
- Vierter Teil: Schlussbetrachtung
- 17 Die wesentlichen Aussagen der Arbeit in Thesen
- A. Der ökonomisch-juristische Vermögensbegriff ist zu modifizieren
- B. Gebrauchsbetrug und Gebrauchserpressung sind straflos
- Literaturverzeichnis.