Der Staat als Garant der Menschenwürde : : Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Artikels 79 Abs. 3 GG für die Identität des Grundgesetzes / / Albert Janssen.

Nach der sog. Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes (Artikel 79 Abs. 3 GG) sollen vor allem der Schutz der Menschenwürde und die fundamentalen Staatsstrukturprinzipien des Artikel 20 GG durch keine parlamentarische Mehrheit beseitigt werden können. Die richtige Inhaltsbestimmung der auf diese Weise g...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
VerfasserIn:
Place / Publishing House:Göttingen : : V&R unipress,, [2019]
©2019
Year of Publication:2019
Language:German
Physical Description:1 online resource (86 pages)
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Table of Contents:
  • Intro
  • Title Page
  • Copyright
  • Table of Contents
  • Body
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • I. Die besondere verfassungstheoretische Bedeutung des Artikels 79 Abs. 3 GG
  • 1. Das dem Artikel 79 Abs. 3 GG immanente Spannungsverhältnis zwischen den Artikeln 1 und 20 GG
  • 2. Das dem Artikel 79 Abs. 3 GG immanente Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Verfassungsidentität und der Geschichtlichkeit der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes
  • 3. Ergebnis
  • II. Zu einer analogen Problematik im evangelischen Kirchenverfassungsrecht 1. Das analoge Spannungsverhältnis in der Bindung des evangelischenKirchenverfassungsrechts an Schrift und Bekenntnis
  • 2. Das analoge Spannungsverhältnis in der Bindung des evangelischen Kirchenverfassungsrechts an die normative Tradition des Bekenntnisses und seine durch den "magnus consensus" geprägten Geschichtlichkeit
  • 3. Ergebnis
  • III. Der demokratische Nationalstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant der nationalen politischen Autonomie seiner Bürger
  • 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch republikanische Amtsherrschaft und Gewaltenteilung
  • 3. Ergebnis IV. Der demokratische Bundesstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant der regionalen politischen Autonomie seiner Bürger
  • 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern
  • 3. Ergebnis
  • V. Der soziale Rechtsstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant wohlgeordneter grundrechtlicher Freiheit
  • 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch gerechte Amtsherrschaft
  • 3. Ergebnis
  • VI. Der offene Verfassungsstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant der universalen Menschenrechte 2. Zu einer analogen Garantenstellung der evangelischen Landeskirchen für ihren universalen Verkündigungsauftrag
  • 3. Ergebnis
  • VII. Skeptischer Ausblick: Der fehlende Wille der deutschen Politik zum Schutz der VerfassungsidentitätAnhang
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Die Infragestellung des Verfassungsstaates
  • 3. Fragwürdiger Abschied vom Verständnis des Grundgesetzes als Mischverfassung.