Die schlichte Einwilligung in urheberrechtliche Onlinenutzungen im Internationalen Privatrecht / Maximilian Maierhofer
Die Nutzung von in das Internet geladenen Bildern durch kommerzielle Bildersuchmaschinen unterliegt dem Urheberrechtsschutz. In Ermangelung von urheberrechtlichen Schrankenregelungen wäre die Werknutzung rechtswidrig, wenn man nicht - mit dem BGH - eine schlichte Einwilligung des Urhebers annehmen...
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Year of Publication: | 2021 |
Edition: | 1st ed. |
Language: | German |
Physical Description: | 1 online resource (273 pages) |
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Table of Contents:
- Intro
- Title Page
- Copyright
- Table of Contents
- Body
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung: Einordnung der Fragestellung
- 1. Teil: Schlichte Einwilligung in urheberrechtliche Onlinenutzungen
- 1 Rechtslage in Deutschland
- A. Geschützte Rechte und typische Eingriffe im Internet
- B. Keine Legitimation der Bildersuche durch Schrankenregelungen
- C. Aktueller Meinungsstand
- I. Rechtsprechung des BGH
- II. Reaktionen in Rechtsprechung und Literatur
- D. Schlichte Einwilligung im zivilrechtlichen Gefüge
- I. Einwilligungsbegriff
- II. Rechtsnatur: rechtsgeschäftliche Willenserklärung
- III. Stellung im Deliktsaufbau: Rechtfertigungsgrund
- IV. Anforderungen an den Erklärungstatbestand
- V. Zugang und Widerruf
- VI. Stellungnahme: Anerkennung der schlichten Einwilligung
- E. Exkurs: US-Rechtsvergleich zur "implied license"
- F. Zusammenfassung
- 2 Rechtslage im Unionsrecht
- A. Auslegung der öffentlichen Wiedergabe durch den EuGH
- I. Svensson-Entscheidung
- II. BestWater International-Entscheidung
- III. GS Media-Entscheidung
- IV. Soulier-Entscheidung
- V. Córdoba-Entscheidung
- VI. Zwischenergebnis: Bedeutung des Urheberwillens
- B. Neues Publikum als europarechtliche Einwilligungslösung
- I. Analyse der Rechtsnatur
- 1. Entstehungsgeschichte
- 2. Rechtsprechungsentwicklung zum Merkmal
- 3. Gedanke der Erschöpfung
- II. Ergebnis: Parallelen zur Einwilligungslösung
- C. Rechtliche Behandlung der Bildersuchfälle im europäischen Urheberrecht
- I. Technische Funktionsweise von Bildersuchmaschinen
- II. Rechtmäßigkeit der Vorschaubilder
- 1. Normative Vergleichbarkeit mit Hyperlinking-Fällen
- 2. Vergleichbarkeit mit Upload-Fällen
- 3. Stellungnahme für die Vergleichbarkeit mit Upload-Fällen
- III. Rechtmäßigkeit der Blow-up-Bilder
- D. Zusammenfassung.
- 2. Teil: Kollisionsrechtliche Behandlung der schlichten Einwilligung
- 3 Grundlagen des Internationalen Urheberrechts im Internet
- A. Multi-State-Sachverhalte im Internet
- B. Theorien im Internationalen Urheberrecht
- I. Territorialitäts- und Schutzlandprinzip
- 1. Territorialitätsprinzip
- 2. Schutzlandprinzip
- 3. Inlandsbezug auf Sachrechtsebene
- 4. Kritik bei Internetsachverhalten
- II. Universalitäts- und Ursprungslandprinzip
- 1. Universalitätsprinzip
- 2. Ursprungslandprinzip
- 3. Eignung bei Internetsachverhalten
- III. Internationales Urhebervertragsrecht
- C. Zusammenfassung
- 4 Einheitliche Anknüpfung nach Art. 8, 15 Rom II-VO
- A. Kritik am Problembewusstsein der Rechtsprechung
- B. Einheitliche Anknüpfung an Schutzland nach Art. 8 Abs. 1, 15 lit. b Rom II-VO
- I. Allgemeine Rechtfertigungsgründe
- II. Rechtsgeschäftliche Rechtfertigungsgründe
- 1. Unzulässigkeit einer Sonderanknüpfung
- 2. Zulässigkeit einer Sonderanknüpfung
- 3. Zwischenergebnis: keine Klärung durch Art. 15 lit. b Rom II-VO möglich
- 5 Allgemeine Lehren der Qualifikation
- A. Rechtsnatur der Qualifikation
- B. Qualifikationsgegenstand
- I. Lebensverhältnis
- II. Anspruch
- III. Sachnorm
- IV. Rechtsverhältnis
- V. Konkrete Rechtsfrage
- C. Qualifikationsmethodik
- I. Qualifikation nach der lex fori
- II. Qualifikation nach der lex causae
- III. Rechtsvergleichende Qualifikation
- IV. Funktional-teleologische Qualifikation
- V. Zusammenfassung
- D. Einordnung der schlichten Einwilligung
- I. Europäische lex fori-Qualifikation: Parallele zur Einwilligung nach DSGVO
- 1. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Einwilligungskonzepte
- 2. Rückschlüsse von der Rechtsnatur der datenschutzrechtlichen Einwilligung auf die Qualifikation der schlichten Einwilligung.
- II. Funktional-teleologische Qualifikation: Parallele zur Lizenzvereinbarung
- III. Rechtsvergleichende Qualifikation: gemeineuropäische Rechtsgeschäftslehre
- IV. Ergebnis: vertragsnahe Einordnung der schlichten Einwilligung
- E. Zusammenfassung
- 6 Zuordnung zu möglichen Kollisionsnormen
- A. Keine Anwendbarkeit von Art. 8 Rom II-VO
- B. Keine direkte Anwendbarkeit der Rom I-VO
- C. Einzelanalogien in der Rom I-VO
- I. Analogien im Europarecht
- II. Planwidrige Regelungslücke auf europäischer Ebene
- III. Vergleichbare Interessenlage
- 1. Vergleichbarkeit der ratio legis: Partei- und Privatautonomie
- 2. Vergleichbarkeit zu Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO
- 3. Vergleichbarkeit zu Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO
- 4. Vergleichbarkeit zu Art. 4 Abs. 2, 19 Rom I-VO
- 5. Vergleichbarkeit zu Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO
- 6. Hilfsweise: Vergleichbarkeit zu Art. 4 Abs. 4 Rom I-VO
- IV. Ergebnis: analoge Anwendung von Art. 4 Abs. 2, 6 Abs. 1 und 19 Rom I-VO
- D. Hilfsweise: ungeschriebene nationale Kollisionsregel
- I. Keine positiv-rechtliche Kollisionsregel einschlägig
- II. Methodik zur Bildung eines ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes
- III. Entwicklung einer Kollisionsregel für die schlichte Einwilligung
- E. Zusammenfassung
- Zusammenfassende Thesen
- Literaturverzeichnis.