Kostenerwägungen als (zulässiges) Argument im Rahmen der strafprozessualen Rechtsanwendung : : Unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Wertungen / / Fabian Drude.

Die Arbeit befasst sich mit der bisher wenig untersuchten Frage, ob und inwieweit staatlicherseits entstehende Kosten im Strafprozessrecht als zulässiges Argument im Rahmen der Rechtsanwendung bemüht werden dürfen. Das Problem wird anhand potenziell in Betracht kommender Rechtsnormen der Strafpro...

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Superior document:Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften
VerfasserIn:
Place / Publishing House:Göttingen : : Universitätsverlag Göttingen,, 2022.
©2022
Year of Publication:2022
Language:German
Series:Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften.
Physical Description:1 online resource (xiii, 234 pages).
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Table of Contents:
  • Vorwort. VII
  • 1. Teil: Einleitung 1
  • 2. Teil: Kostenerwägungen zulasten des Beschuldigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.5
  • A. Kostenerwägungen zulasten der Beschuldigtenrechte im Kontext subsidiärer Ermittlungsmaßnahmen .5
  • I. Subsidiaritätsklauseln im System der Ermittlungsmaßnahmen5
  • II. Berücksichtigungsfähigkeit des Kostenarguments am Beispiel des § 100a I 1 Nr. 3 StPO 7
  • 1. Verhältnis der Tatbestandsalternativen 7
  • 2. Auslegung des Merkmals "wesentlich erschwert" 9
  • III. Kostenerwägungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei auf Subsidiaritätsklauseln gestützten Maßnahmen29
  • 1. Kostenerwägungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit anhand eines Beispielsfalls. 29
  • 2. Lösung des Beispielsfalls30
  • 3. Analyse des vorläufigen Ergebnisses des Beispielsfalls 32
  • 4. Konsequenzen des Ergebnisses33
  • 5. Erarbeitung eines Lösungsversuchs34
  • 6. Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Anerkennung einer Zweckanstaffelung 37
  • 7. Ergebnis40
  • B. Kostenerwägungen zulasten der Beschuldigtenrechte im Kontext nicht-subsidiärer Ermittlungsmaßnahmen41
  • I. Bedeutung des Kostenarguments bei nicht-subsidiären Ermittlungsmaßnahmen41
  • II. Überlegungen zum passenden Prüfungspunkt 42
  • III. Beispielsfall42
  • 1. Sachverhalt.42
  • 2. Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.43
  • IV. Befundanalyse bezüglich der bisherigen Ergebnisse51
  • 1. Zwischenfazit. 51
  • 2. Bewertung 52
  • C. Vorüberlegungen: Das Kostenargument im Spannungsfeld zwischen Strafprozessrecht und Verfassungsrecht. 53
  • I. Die Bedeutung von Kostenerwägungen im Strafprozessrecht53
  • II. Die Bedeutung von Kostenerwägungen im Verfassungsrecht54
  • 1. Differenzierung primärer und sekundärer Staatsziele 54
  • 2. Ressourcenschonung in der Strafrechtspflege als sekundäres Staatsziel55
  • 3. Ressourcenschonung zum Zwecke der Bewältigung anderer Staatsaufgaben56
  • 4. Ergebnis58
  • III. Konsequenzen des Allokationserfordernisses für das Strafprozessrecht58
  • 1. Endlichkeit der Ressourcen im Rahmen der Verfahrensbewältigung.59
  • 2. Endlichkeit der Ressourcen im Rahmen der konkreten Rechtsanwendung durch den Staatsanwalt 60
  • 3. Ergebnis61
  • D. Einschränkungen von Beschuldigtenrechten durch den Topos "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege". 62
  • I. Anmerkungen zum Ziel strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen62
  • II. Unklarheit über die Verortung von Kostenerwägungen im Strafprozessrecht. 65
  • III. Generelle Notwendigkeit der Verortung von Kostenüberlegungen in rechtlichen Kategorien. 66
  • IV. Ursprung und Bedeutung des Topos. 68
  • V. Bisherige Verwendung des Topos durch die Gerichte.69
  • 1. Verwendung des Begriffs zugunsten der Ermittlung der materiellen Wahrheit 70
  • 2. Verwendung des Begriffs zugunsten der Realisierung des staatlichen Strafanspruchs: Verhandlungsunfähigkeit, Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft 74
  • 3. Verwendung des Begriffs zugunsten der Gefahrenabwehr: Problematik des § 112a I StPO 75
  • 4. Verwendung des Begriffs zugunsten der staatlichen Ressourcenschonung: Prozessverschleppung und Verständigung76
  • 5. Gesamtanalyse zur Verwendung des Topos in der Rechtsprechung. 78
  • VI. Kostenerwägungen unter dem Gesichtspunkt der "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege" 80
  • 1. Übertragung der Erwägungen des BVerfG und des BGH auf das allgemeine Knappheitsproblem. 81
  • 2. Rechtliche Überzeugungskraft einer Verortung von Kostenerwägungen im Topos.85
  • VII. Ergebnis. 100
  • E. Konsequenzen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer Ermittlungsmaßnahme .100
  • I. Lösung des aufgeworfenen Beispielsfalls:.101
  • 1. Legitimer Zweck. 101
  • 2. Geeignetheit des Mittels 101
  • 3. Erforderlichkeit des Mittels. 102
  • 4. Angemessenheit des Mittels. 102
  • II. Verbleibende Problemstellungen103
  • 3. Teil: Kostenerwägungen als Einschränkung des Legalitätsgrundsatzes. 105
  • A. Einleitung.105
  • B. Verhältnis von Kostenerwägungen zum Legalitätsprinzip 107
  • I. Einfachgesetzliche Konzeption des Legalitätsprinzips in der Strafprozessordnung.108
  • II. Verfassungsrechtliche Ausformung des Legalitätsprinzips. 110
  • C. Auflösung des Spannungsfeldes zwischen Kostenerwägungen und Legalitätsprinzip. 111
  • I. Eingriffe in das Legalitätsprinzip im Strafprozessrecht durch Kostenerwägungen im Rahmen des Opportunitätsprinzips111
  • 1. Potenzielle Einfallstore für Kostenerwägungen 111
  • 2. Rechtfertigung der durch Opportunitätsvorschriften resultierenden Eingriffe in das Legalitätsprinzip. 129
  • II. Beschränkungen des Legalitätsprinzips durch Begrenzung der Pflicht zur materiellen Wahrheitsfindung.147
  • 1. Der Begriff der materiellen Wahrheit im Strafprozessrecht.149
  • 2. Reichweite der Rechtspflicht zur Sachverhaltsaufklärung nach strafprozessrechtlichem Verständnis 150
  • 3. Rechtfertigung von Einschränkungen der Wahrheitsermittlungspflicht durch Kostenerwägungen152
  • 4. Ergebnis 156
  • 4. Teil: Kostenerwägungen im Hauptverfahren.159
  • A. Einleitung.159
  • B. § 244 III 3 Nr. 5 StPO: relative Unerreichbarkeit eines Beweismittels. 161
  • I. Definition der Unerreichbarkeit. 161
  • II. Stellungnahme zur Berücksichtigung des Kostenaufwandes im Rahmen der Definition163
  • III. Ergebnis.165
  • C. Untersuchungsgrundsatz gem. § 244 II StPO 166
  • I. Bedingungszusammenhang zwischen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und gerichtlicher Aufklärungspflicht. 166
  • II. Berücksichtigung von Kostenerwägungen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes167
  • 1. Ressourcenschonung als Notwendigkeit167
  • 2. Beispielsfall. 168
  • III. Reichweite von Kostenüberlegungen im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht 170
  • 1. Bewältigung von Kleinkriminalität als Massenphänomen.170
  • 2. Kriterien für einen Freispruch "aus Kostengründen".171
  • D. Absehen von der Einziehung gem. § 421 I Nr. 3 StPO172
  • E. Kostentragungsvorschriften. 174
  • F. Verständigung gem. § 257c StPO. 175
  • G. Weitere Verfahrensvereinfachungen 178
  • 5. Teil: Verfassungskonformer Haushalt? Anmerkungen zur Budgetausstattung durch den Gesetzgeber 181
  • A. Differenzierung rechtlicher und politischer Argumente182
  • B. Rechtstheoretische Hintergründe. 184
  • I. Legalitätsprinzip und Grundrechte als Optimierungsgebote184
  • II. Bedeutung der Differenzierung von Prinzip und Regel für Kostenerwägungen im Strafprozessrecht.186
  • III. Beispielsfall: Kostenerwägung im Rahmen einer Regel 186
  • C. Grundrechte unter Finanzierungsvorbehalt. 189
  • I. Unbedingte Gewährleistung von Abwehrgrundrechten189
  • II. Vorbehalt des Möglichen.191
  • III. Abwägungsunsicherheit.192
  • D. Maßstäbe einer verfassungskonformen Mittelausstattung 193
  • I. Funktionstüchtige Strafrechtspflege als Gesetzgebungstheorie 194
  • II. Maßstäbe aus dem Untermaßverbot. 196
  • III. Kontrolldichte des BVerfG197
  • IV. Ergebnis.198
  • 6. Teil: Kostenerwägungen in den RiStBV.199
  • A. Bedeutung des Regelungswerkes.200
  • B. Kostenerwägungen in der RiStBV200
  • I. Kostenbewusstsein gem. Nr. 5a RiStBV 200
  • II. Zuziehung eines Sachverständigen gem. Nr. 69 RiStBV.202
  • III. Weitere Nummern der RiStBV205
  • IV. Vergleichende Gesamtschau zur StPO 205
  • C. Formulierungsvorschlag206
  • 7. Teil: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 209
  • A. Ergebnisse.209
  • B. Abschlussbemerkung.214
  • Literaturverzeichnis 215.