Die Gerechtigkeitstheorie des Aristoteles aus der Sicht sozialpsychologischer Gerechtigkeitsforschung

Aus der Gerechtigkeitslehre des Aristoteles hat sich in der rechtsphilosophischen Tradition die Unterscheidung zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit entwickelt. Die ausgleichende Gerechtigkeit (justitia commutativa) gilt als die Gerechtigkeit des Privatrechts, die austeilende Gerech...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Superior document:Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie
:
Year of Publication:1992
Language:German
Series:Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Summary:Aus der Gerechtigkeitslehre des Aristoteles hat sich in der rechtsphilosophischen Tradition die Unterscheidung zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit entwickelt. Die ausgleichende Gerechtigkeit (justitia commutativa) gilt als die Gerechtigkeit des Privatrechts, die austeilende Gerechtigkeit (justitia distributiva) als die Gerechtigkeit des öffentlichen Rechts. Die Notwendigkeit methodischer Theoriebildung für die Erforschung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellungen durch die Sozialpsychologie hat zu einer Systematisierung möglicher Gerechtigkeitsvorstellungen geführt, wie sie bisher in der Rechtsphilosophie kaum erreicht war. Sie zeigt, daß in dem Begriffspaar „austeilende“ und „ausgleichende“ Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Dimensionen angesprochen sind, die es zu trennen gilt, nämlich einerseits sachliche Verteilungsprinzipien und andererseits das Verfahren und die Umstände ihrer Anwendung. Für dieses Mißverständnis kann sich die Rechtsphilosophie nicht auf Aristoteles berufen. Vielmehr erweist sich, daß Aristoteles die Grundprinzipien der modernen Equity-Theorie intuitiv vorweggenommen hat.
Hierarchical level:Monograph