Von der "Anreizung zum Klassenkampf" zur "Volksverhetzung" (§ 130 StGB) : : Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert / / Benedikt Rohrßen.

"Anreizung zum Klassenkampf" und "Volksverhetzung" - zwei Bezeichnungen für eine Norm: § 130 StGB. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung dieser Vorschrift nach, deren Vorgänger erst Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenmittel zur Pressefreiheit geschaffen wurden. Seitdem steht die V...

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Bibliographic Details
Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014
VerfasserIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2009]
©2009
Year of Publication:2009
Language:German
Series:Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 3 : Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung ; 34
Online Access:
Physical Description:1 online resource (342 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
Inhaltsverzeichnis --
Erster Teil: Grundlagen --
Erstes Kapitel: Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden --
Zweites Kapitel: Historische Grundlegung: Deutsches Partikularrecht --
Zweiter Teil: Entwicklung seit 1870 --
Drittes Kapitel: Reichsstrafgesetzbuch --
Viertes Kapitel: Reformen und Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform --
Fünftes Kapitel: Beginn der Strafrechtsreform --
Sechstes Kapitel: Weimarer Republik – Versuche der Verschmelzung der §§ 111 und 130 RStGB --
Siebentes Kapitel: Zeit des Nationalsozialismus – Volksverhetzung --
Achtes Kapitel: Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 --
Neuntes Kapitel: Reformüberlegungen und deren Realisierung seit den Achtzigerjahren – Strafrecht gegen rechtsextreme Äußerungen --
Dritter Teil: Zusammenfassung und Würdigung --
Zehntes Kapitel: Zusammenfassung und Würdigung --
Backmatter
Summary:"Anreizung zum Klassenkampf" und "Volksverhetzung" - zwei Bezeichnungen für eine Norm: § 130 StGB. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung dieser Vorschrift nach, deren Vorgänger erst Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenmittel zur Pressefreiheit geschaffen wurden. Seitdem steht die Vorschrift im Spannungsfeld mit der Meinungs- und Pressefreiheit sowie im Kraftfeld politischer Auseinandersetzungen, etwa um das Verbot der Holocaustleugnung. § 130 StGB bewahrte vom Kaiserreich bis in die bundesrepublikanische Zeit zunächst seinen Wortlaut. Als Teil des politischen Strafrechts wären allerdings Anpassungen an das jeweilige Staatssystem zu erwarten gewesen. Daher stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Fassung - entgegen der ersten nichtamtlichen Bezeichnung - systemneutral war und ob die geänderte Bezeichnung einen deutlichen Funktionswandel widerspiegelt. Daneben wird die Entwicklung unter weiteren Gesichtspunkten, insbesondere einer möglichen Hinwendung zum symbolischen Strafrecht, analysiert.
“Incitement to class conflict” and “incitement to hatred” - two terms for one statue: § 130 of the German Criminal Code (Strafgesetzbuch: StGB). This work traces their development and the reform discussions. The subject of the examination is a regulation, which considers the forefront of violent actions against members of segments of the population. Its field of application is the intersection of the call for criminal actions, the ban to insult confessions or ideologies as well as abetting in general.
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783899497519
9783110636208
9783110219517
9783899496871
DOI:10.1515/9783899497519
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: Benedikt Rohrßen.