Die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners als neuer Eröffnungsgrund / / Arndt Möser.

Anliegen der Studie ist es, den Zusammenhang des neuen Eröffnungsgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit einerseits und den neuen Instrumenten der InsO, dem Planverfahren und der Eigenverwaltung andererseits zu beleuchten. Nach den Vorstellungen des Reformgesetzgebers soll das neue Insolvenzrecht...

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014
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MitwirkendeR:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2011]
©2006
Year of Publication:2011
Language:German
Series:Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrecht ; 5
Online Access:
Physical Description:1 online resource (177 p.)
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502 |a Dissertation  |c Universität Kiel  |d 2006. 
505 0 0 |t i-vi --   |t Geleitwort der Herausgeber --   |t Vorwort --   |t Inhaltsverzeichnis --   |t A. Einleitung --   |t B. Vorliegen eines Eröffnungsgrundes zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens? --   |t C. Neuer Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit --   |t D. Untersuchung der Erwartungen des Gesetzgebers in den neuen Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit --   |t E. Bestandsaufnahme des überkommenen Rechts / Rechtslage im Geltungsbereich der KO/VglO --   |t F. Konkurs- und Insolvenzgründe nach der KO, VglO und der GesO nach überkommenem Recht --   |t G. Zusammenfassung / Zwischenergebnis zum überkommenen Recht, Vergleich zum Recht der InsO --   |t H. Überlegungen zu den überkommenen Eröffnungsgründen / Vergleich zum neuen Recht --   |t I. Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren / Vortragspflicht des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren --   |t J. Jüngste höchstrichterliche Entscheidungen --   |t K. Ansicht der Literatur zur Vortragspflicht des Schuldners --   |t L. Überlegungen zum Prüfungsumfang durch das durch das Insolvenzgericht zum Insolvenzgrund / Eröffnungsgrund --   |t M. Vergleichbarkeit des Verfahrens gestützt auf den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Vergleichsverfahrens --   |t N. Folgerungen für die Antragstellung --   |t O. Folgen eines Insolvenzverfahrens --   |t P. Steuerbarkeit eines Verfahrens für den Schuldner --   |t Q. Annahme der neuen Instrumente der Insolvenzordnung durch die Praxis / Vergleichbarkeit mit dem bisherigen Recht --   |t R. Weitere Folgen eines Insolvenzantrages gestützt auf den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit --   |t S. Nochmals: Auswirkungen auf die Prüfungspflicht des Insolvenzgerichts --   |t T. Auswirkungen der drohenden Zahlungsunfähigkeit auf das Strafrecht? --   |t U. Bindungswirkung eines Strafverfahrens für die Feststellung der Insolvenzgründe durch das Konkurs-/Insolvenzgericht als Prüfungserfordernis für das Insolvenzgericht? --   |t V. Vermeidung widersprüchlichen Vortrags durch den Schuldner --   |t W. Wesentliche Erkenntnisse der Studie --   |t X. Schlussbemerkung --   |t Sachregister 
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520 |a Anliegen der Studie ist es, den Zusammenhang des neuen Eröffnungsgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit einerseits und den neuen Instrumenten der InsO, dem Planverfahren und der Eigenverwaltung andererseits zu beleuchten. Nach den Vorstellungen des Reformgesetzgebers soll das neue Insolvenzrecht Instrumentarien bereitstellen, die es dem Schuldner erlauben, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um mit den Instrumentarien der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens sein Unternehmen zu reorganisieren bzw. abzuwickeln. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtslage zwischen den Beteiligten nicht abschließend geordnet. Das Insolvenzverfahren ist als Verfahren selbst das Ordnungsinstrument. Eingehend wird untersucht, wie sich die drohende Zahlungsunfähigkeit als tragender Pfeiler in der Architektonik des Insolvenzverfahrens als Mittel der Verfolgung eigener wirtschaftlicher und rechtlicher Interessen des Schuldners erweist.Die Arbeit zeigt auf, dass es keiner Überprüfung des Insolvenzgrundes bei einem Schuldnerantrag bedarf, wenn dieser mit dem Antrag auf Eigenverwaltung und der Vorlage eines Insolvenzplanes verknüpft ist, sofern dieser auf den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit gestützt wird. Das Augenmerk des Gerichtes kann in diesen Fällen darauf gerichtet werden, zu prüfen, ob eine ausreichende Masse zur Kostendeckung vorhanden ist. Wenn diese Frage durch das Gericht bejaht werden kann, kann das Verfahren daher eröffnet werden. Ein widerstreitender Vortrag gegenüber den Gläubigern und dem Insolvenzgericht hinsichtlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird hierdurch vermieden. In der Folge ist sowohl eine Entlastung des Schuldners als auch der Insolvenzgerichte zu erwarten. 
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