17.06.2024 | Trauer

Abschied von Ludwig Adamovich

Die ÖAW trauert um das Ehrenmitglied der philosophisch-historischen Klasse. Der Jurist und frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes verstarb im Alter von 91 Jahren.

Ludwig Adamovich (1932 - 2024). © Wikimedia Commons/VfGH/Achim Bieniek

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) trauert um ein hoch angesehenes Mitglied: Ludwig Adamovich, seit 1998 Ehrenmitglied der philosophisch-historischen Klasse der Akademie, ist am 16. Juni 2024 91-jährig verstorben. Für die ÖAW ist der Tod von Ludwig Adamovich, der sich zeit seines Lebens in den Dienst Österreichs, der österreichischen Verwaltung und Wissenschaften gestellt hat, ein schmerzhafter Verlust.

Im Dienst von Wissenschaft und Republik

ÖAW-Präsident Heinz Faßmann: „Besonnenheit und Klugheit, Sachlichkeit und Idealismus, das richtige Wort zur rechten Zeit - damit hat Ludwig Adamovich die Rechtsgeschichte unseres Landes und den Verfassungsgerichtshof geprägt, auch und gerade in schwierigen Zeiten. An der Akademie wirkte er als engagiertes Ehrenmitglied, das sein Leben in den Dienst der juristischen Wissenschaft ebenso gestellt hat, wie in den Dienst der Republik. Ludwig Adamovich wird als wichtige Stimme in Öffentlichkeit und Wissenschaft fehlen.“

Ludwig Adamovich kam 1932 in Innsbruck zur Welt. An der Universität Wien schloss er 1954 sein rechtswissenschaftliches Studium mit einem Doktorat ab, um kurz danach eine berufliche Laufbahn in der Verwaltung zu beginnen. 1974 habilitierte er sich an der Universität Wien im Fach  Verfassungsrecht und Verfassungspolitik, kurz danach trat er eine Professur für Öffentliches Recht an der Universität Graz an. Als Leiter des Verfassungsdienstes wirkte er ab 1977 im Bundeskanzleramt, um von dort an den Verfassungsgerichtshof zu wechseln, dem er von 1984 bis 2002 als Präsident vorstand und dessen Entwicklung er maßgeblich prägte.

Einzigartiger Wissensschatz

Die fachliche Expertise, die sich Ludwig Adamovich im Zuge seiner Tätigkeit in Wissenschaft und Verwaltung aneignete, umfasste unterschiedlichste Bereiche der Allgemeinen Staats- und Verfassungslehre und des öffentlichen Rechts. Sie reichte von grundlegenden Fragestellungen zur Gewaltenteilung sowie zum Rechtsstaat, zur Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts und zu aktuellen Problemen der Demokratie, bis hin zu detailliertem Wissen über den Föderalismus sowie zur Verwaltungslehre oder zur Rechtsvergleichung. Darüber hinaus war es Ludwig Adamovich stets ein besonderes Anliegen, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Verwaltung in verständlicher Weise der breiten Öffentlichkeit zu vermitteln.

Diese und zahllose weitere Verdienste um das Land Österreich machten die Akademie stolz, Ludwig Adamovich zu ihren Ehrenmitgliedern zählen zu dürfen. Der Verlust dieser außergewöhnlichen Persönlichkeit wiegt für die Akademie, aber auch das ganze Land, schwer.