Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht.

Befindet sich ein Gut in den Händen eines nichtberechtigten Inhabers, stellt sich die Frage, ob er Ausgleich für dessen Nutzung schuldet. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts unterbreitet Erik Röder einen Vorschlag für ein rationales Nutzungsausgleichssystem.

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Superior document:Jus Privatum ; v.248.
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Place / Publishing House:Tübingen : : Mohr Siebeck,, 2021.
©2021.
Year of Publication:2021
Edition:First edition.
Language:German
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Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht.
First edition.
Tübingen : Mohr Siebeck, 2021.
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Jus Privatum ; v.248.
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Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Teil: Grundlegung -- A. Terminologie der Untersuchung -- I. Nutzungsausgleich -- II. Gut -- III. Innehaben eines Gutes -- IV. Berechtigter/Nichtberechtigter -- B. Überblick über die für den Nutzungsausgleich relevanten Vorschriften -- I. Nutzungsbegriff des 100 BGB -- 1. Fruchtbegriff des 99 BGB -- a) 99 BGB als Oberbegriff für unterschiedliche Ertragsarten -- b) Verzicht auf eine Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien -- c) Verzicht auf eine Differenzierung nach dem Einfluss des Fruchtziehenden auf die Fruchtentstehung nach dem Vorbild der gemeinrechtlichen Kategorie der fructus industriales -- aa) Verzicht auf eine Übernahme der Kategorie der fructus industriales in den Fruchtbegriff des BGB -- bb) Historische Bedeutung der Kategorie der fructus industriales für die Durchführung des Nutzungsausgleichs -- cc) Fortdauernde Relevanz des Einflusses des Nutzenden auf den Nutzungserfolg für die Ausgestaltung des Nutzungsausgleichs -- 2. Begriff der Gebrauchsvorteile i. S. v. 100 Alt. 2 BGB -- 3. Proprium des Nutzungsbegriffs? -- a) Gesetzestechnische Zweckmäßigkeit als Grund für die Schaffung des 100 BGB -- b) Fortbestand des genutzten Gutes als Proprium des Nutzungsbegriffs? -- II. Auf Nutzungsausgleich gerichtete Anspruchsgrundlagen -- 1. Nutzungsausgleich außerhalb der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge -- a) Nutzungsausgleich im Bereicherungsrecht -- b) Nutzungsausgleich im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis -- c) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Erbe und Erbschaftsbesitzer -- d) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Vermächtnisnehmer und Beschwertem -- e) Nutzungsausgleich nach Rechtshängigkeit eines Herausgabeanspruchs -- 2. Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge.
a) Nutzungsausgleich nach Rücktrittsfolgenrecht -- aa) Rechtslage bis zur Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- bb) Rechtslage seit der Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- cc) Sonderregelung für Teilzahlungsgeschäfte -- dd) Verweisungen auf das Rücktrittsfolgenrecht -- (1) Widerruf von Verbraucherverträgen vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie -- (2) Wandlung -- (3) Nachlieferung bzw. Neuherstellung -- (4) Schadensersatz statt der ganzen Leistung -- (5) Minderung -- b) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung widerrufener Verbraucherverträge -- c) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unwirksame gegenseitige Veräußerungsverträge -- (1) Saldotheorie und Nutzungsausgleich -- (a) Grundaussage der Saldotheorie -- (b) Auswirkungen der Saldotheorie auf den Nutzungsausgleich -- (2) Verhältnis von Saldotheorie und Vindikation -- bb) Unwirksame gegenseitige Nutzungsüberlassungsverträge -- 3. Nutzungsausgleich durch gesetzliche Verzinsungspflichten -- a) Gesetzliche Verzinsungspflichten als Bestandteil des Nutzungsausgleichs -- b) Klassifizierung gesetzlicher Zinstatbestände -- aa) Verzinsung empfangenen Geldes nach 347 S. 3 BGB a. F -- bb) Verzugszinsen, 288 BGB -- cc) Verzinsung des Wertersatzes wegen Entziehung oder Beschädigung einer Sache, 849 BGB -- dd) Prozesszinsen, 291 BGB -- ee) Nutzungszinsen gemäß 452 BGB a. F. und 641 Abs. 4 BGB -- ff) Exkurs: Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB -- III. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands -- 1. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands nach allgemeinen Grundsätzen -- a) Berücksichtigung von Fruchtgewinnungskosten gemäß 102 BGB -- b) Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands bei der Bewertung von Gebrauchsvorteilen.
c) Nutzungsbedingter Aufwand bei hypothetischen Nutzungen -- 2. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands als Verwendungen -- 3. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands gemäß 347 Abs. 2 S. 2 BGB -- 4. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands gemäß 818 Abs. 3 BGB -- 5. Nutzungsbedingte Wertminderung des genutzten Gutes als nutzungsbedingter Aufwand -- a) Nutzungsbedingte Wertminderung bei Gütern mit beschränkter Nutzungsdauer -- b) Zerstörung oder Beschädigung des genutzten Gutes als nutzungsbedingter Aufwand -- IV. Periodisierung des Nutzungsausgleichs -- 1. Zeitliche Zuordnung von Nutzungen -- 2. Zeitliche Zuordnung nutzungsbedingten Aufwands -- C. Charakteristika des Nutzungsausgleichs -- I. Nutzungsausgleich orientiert sich am Vorteil des Nichtberechtigten -- 1. Abgrenzung des Nutzungsausgleichs vom Schadensersatz -- 2. Dogmatische Sonderstellung der Haftung für nicht gezogene Nutzungen -- II. Nutzungsausgleich bemisst sich ausschließlich anhand des Wertes der Güternutzung -- 1. Abgrenzung zur umfassenden Vorteilsabschöpfung gemäß 667 Alt. 2 BGB -- 2. Abgrenzung zur präventiven Gewinnhaftung -- III. Nutzungsausgleich tritt als Sekundäranspruch zu einem primären Anspruch auf Übertragung des genutzten Gutes hinzu -- 1. Abgrenzung zur unberechtigten Nutzung eines Gutes bei fehlender Inhaberschaft des Nutzenden -- 2. Abgrenzung zur unberechtigten Nutzung eines Gutes durch den berechtigten Inhaber -- IV. Nutzungsausgleich verleiht dem Primäranspruch auf Übertragung des Gutes zeitliche Rückwirkung -- D. Grundfragen für die Ausgestaltung eines Nutzungsausgleichsregimes -- I. Unter welchen Voraussetzungen sollen Nutzungen ausgeglichen werden? -- II. Wie ist der Wert der Güternutzung zu bestimmen? -- 1. Notwendigkeit einer Regelung zur Bestimmung des fiktiven Aufwands für eine berechtigte Güternutzung.
2. Notwendigkeit einer Regelung der Zuordnung des bei produktiver Nutzung eines fremden Gutes entstehenden Residuums -- a) Auskehrung des Residuums an den Berechtigten -- b) Verbleib des Residuums beim Nichtberechtigten -- c) Aufteilung des Residuums -- III. Wie ist der Anspruch auf Nutzungsausgleich mit dem Schicksal des genutzten Gutes abzustimmen? -- 1. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Gefahrtragung -- 2. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Ausgleich für das genutzte Gut -- 3. Nutzungsausgleich ab Verwertung des genutzten Gutes -- 2. Teil: Kritische Analyse des status quo des Nutzungsausgleichs -- A. Anordnung von Nutzungsausgleichspflichten im BGB -- I. Nutzungsausgleichstatbestände ohne spezifischen Bezug zur Rückabwicklung von Verträgen -- 1. Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes -- a) Genese des Wertungswiderspruchs zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB -- aa) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes in den Vorlagen von Kübels, Johows und von Schmitts -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers in Johows Teilentwurf zum Sachenrecht -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners in von Kübels Vorlage zur ungerechtfertigten Bereicherung -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers bzw. Vermächtnisbeschwerten in von Schmitts Teilentwurf zum Erbrecht -- bb) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E I -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E I -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E I -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E I.
cc) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E II -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E II -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E II -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E II -- b) Umgang mit dem Wertungswiderspruch zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unsicherheit im Umgang mit dem Wertungswiderspruch in den ersten vier Jahrzehnten nach Inkrafttreten des BGB -- (1) Frühe Grundsatzentscheidung für Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (2) Problematische Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (3) Rückkehr zur Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (4) Erneute Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- bb) Entscheidung zugunsten des bereicherungsrechtlichen Nutzungsausgleichsmodells -- (1) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" in 988 BGB durch die Rechtsprechung -- (2) Präferenz der Literatur für Zulassung einer Leistungskondiktion des Eigentümers -- cc) Mindermeinung für Verallgemeinerung des Nutzungsausgleichsmodells des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses -- c) Umgang mit der Privilegierung des Besitzers außerhalb unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Anwendungsbereich der Privilegierung des Besitzers außerhalb der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- bb) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" außerhalb unwirksamer Vertragsverhältnisse nicht überzeugend -- (1) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum Eigentümer -- (2) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum nichtberechtigten Dritten -- cc) Privilegierung des Besitzers zur Ermöglichung einer Minimalform des gutgläubigen Erwerbs nicht überzeugend.
2. Nutzungsausgleichspflicht des verklagten oder unredlichen Inhabers eines Gutes.
Befindet sich ein Gut in den Händen eines nichtberechtigten Inhabers, stellt sich die Frage, ob er Ausgleich für dessen Nutzung schuldet. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts unterbreitet Erik Röder einen Vorschlag für ein rationales Nutzungsausgleichssystem.
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Nutzungsersatz Gelehrtenbriefe Nichtberechtigte Nutzungsherausgabe rhältnis Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht Bürgerliches Recht
Civil law.
Commercial law.
Comparative law.
Law
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Jus Privatum
language German
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author Röder, Erik.
spellingShingle Röder, Erik.
Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht.
Jus Privatum ;
Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Teil: Grundlegung -- A. Terminologie der Untersuchung -- I. Nutzungsausgleich -- II. Gut -- III. Innehaben eines Gutes -- IV. Berechtigter/Nichtberechtigter -- B. Überblick über die für den Nutzungsausgleich relevanten Vorschriften -- I. Nutzungsbegriff des 100 BGB -- 1. Fruchtbegriff des 99 BGB -- a) 99 BGB als Oberbegriff für unterschiedliche Ertragsarten -- b) Verzicht auf eine Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien -- c) Verzicht auf eine Differenzierung nach dem Einfluss des Fruchtziehenden auf die Fruchtentstehung nach dem Vorbild der gemeinrechtlichen Kategorie der fructus industriales -- aa) Verzicht auf eine Übernahme der Kategorie der fructus industriales in den Fruchtbegriff des BGB -- bb) Historische Bedeutung der Kategorie der fructus industriales für die Durchführung des Nutzungsausgleichs -- cc) Fortdauernde Relevanz des Einflusses des Nutzenden auf den Nutzungserfolg für die Ausgestaltung des Nutzungsausgleichs -- 2. Begriff der Gebrauchsvorteile i. S. v. 100 Alt. 2 BGB -- 3. Proprium des Nutzungsbegriffs? -- a) Gesetzestechnische Zweckmäßigkeit als Grund für die Schaffung des 100 BGB -- b) Fortbestand des genutzten Gutes als Proprium des Nutzungsbegriffs? -- II. Auf Nutzungsausgleich gerichtete Anspruchsgrundlagen -- 1. Nutzungsausgleich außerhalb der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge -- a) Nutzungsausgleich im Bereicherungsrecht -- b) Nutzungsausgleich im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis -- c) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Erbe und Erbschaftsbesitzer -- d) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Vermächtnisnehmer und Beschwertem -- e) Nutzungsausgleich nach Rechtshängigkeit eines Herausgabeanspruchs -- 2. Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge.
a) Nutzungsausgleich nach Rücktrittsfolgenrecht -- aa) Rechtslage bis zur Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- bb) Rechtslage seit der Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- cc) Sonderregelung für Teilzahlungsgeschäfte -- dd) Verweisungen auf das Rücktrittsfolgenrecht -- (1) Widerruf von Verbraucherverträgen vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie -- (2) Wandlung -- (3) Nachlieferung bzw. Neuherstellung -- (4) Schadensersatz statt der ganzen Leistung -- (5) Minderung -- b) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung widerrufener Verbraucherverträge -- c) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unwirksame gegenseitige Veräußerungsverträge -- (1) Saldotheorie und Nutzungsausgleich -- (a) Grundaussage der Saldotheorie -- (b) Auswirkungen der Saldotheorie auf den Nutzungsausgleich -- (2) Verhältnis von Saldotheorie und Vindikation -- bb) Unwirksame gegenseitige Nutzungsüberlassungsverträge -- 3. Nutzungsausgleich durch gesetzliche Verzinsungspflichten -- a) Gesetzliche Verzinsungspflichten als Bestandteil des Nutzungsausgleichs -- b) Klassifizierung gesetzlicher Zinstatbestände -- aa) Verzinsung empfangenen Geldes nach 347 S. 3 BGB a. F -- bb) Verzugszinsen, 288 BGB -- cc) Verzinsung des Wertersatzes wegen Entziehung oder Beschädigung einer Sache, 849 BGB -- dd) Prozesszinsen, 291 BGB -- ee) Nutzungszinsen gemäß 452 BGB a. F. und 641 Abs. 4 BGB -- ff) Exkurs: Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB -- III. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands -- 1. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands nach allgemeinen Grundsätzen -- a) Berücksichtigung von Fruchtgewinnungskosten gemäß 102 BGB -- b) Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands bei der Bewertung von Gebrauchsvorteilen.
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2. Notwendigkeit einer Regelung der Zuordnung des bei produktiver Nutzung eines fremden Gutes entstehenden Residuums -- a) Auskehrung des Residuums an den Berechtigten -- b) Verbleib des Residuums beim Nichtberechtigten -- c) Aufteilung des Residuums -- III. Wie ist der Anspruch auf Nutzungsausgleich mit dem Schicksal des genutzten Gutes abzustimmen? -- 1. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Gefahrtragung -- 2. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Ausgleich für das genutzte Gut -- 3. Nutzungsausgleich ab Verwertung des genutzten Gutes -- 2. Teil: Kritische Analyse des status quo des Nutzungsausgleichs -- A. Anordnung von Nutzungsausgleichspflichten im BGB -- I. Nutzungsausgleichstatbestände ohne spezifischen Bezug zur Rückabwicklung von Verträgen -- 1. Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes -- a) Genese des Wertungswiderspruchs zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB -- aa) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes in den Vorlagen von Kübels, Johows und von Schmitts -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers in Johows Teilentwurf zum Sachenrecht -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners in von Kübels Vorlage zur ungerechtfertigten Bereicherung -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers bzw. Vermächtnisbeschwerten in von Schmitts Teilentwurf zum Erbrecht -- bb) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E I -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E I -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E I -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E I.
cc) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E II -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E II -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E II -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E II -- b) Umgang mit dem Wertungswiderspruch zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unsicherheit im Umgang mit dem Wertungswiderspruch in den ersten vier Jahrzehnten nach Inkrafttreten des BGB -- (1) Frühe Grundsatzentscheidung für Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (2) Problematische Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (3) Rückkehr zur Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (4) Erneute Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- bb) Entscheidung zugunsten des bereicherungsrechtlichen Nutzungsausgleichsmodells -- (1) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" in 988 BGB durch die Rechtsprechung -- (2) Präferenz der Literatur für Zulassung einer Leistungskondiktion des Eigentümers -- cc) Mindermeinung für Verallgemeinerung des Nutzungsausgleichsmodells des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses -- c) Umgang mit der Privilegierung des Besitzers außerhalb unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Anwendungsbereich der Privilegierung des Besitzers außerhalb der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- bb) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" außerhalb unwirksamer Vertragsverhältnisse nicht überzeugend -- (1) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum Eigentümer -- (2) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum nichtberechtigten Dritten -- cc) Privilegierung des Besitzers zur Ermöglichung einer Minimalform des gutgläubigen Erwerbs nicht überzeugend.
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a) Nutzungsausgleich nach Rücktrittsfolgenrecht -- aa) Rechtslage bis zur Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- bb) Rechtslage seit der Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- cc) Sonderregelung für Teilzahlungsgeschäfte -- dd) Verweisungen auf das Rücktrittsfolgenrecht -- (1) Widerruf von Verbraucherverträgen vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie -- (2) Wandlung -- (3) Nachlieferung bzw. Neuherstellung -- (4) Schadensersatz statt der ganzen Leistung -- (5) Minderung -- b) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung widerrufener Verbraucherverträge -- c) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unwirksame gegenseitige Veräußerungsverträge -- (1) Saldotheorie und Nutzungsausgleich -- (a) Grundaussage der Saldotheorie -- (b) Auswirkungen der Saldotheorie auf den Nutzungsausgleich -- (2) Verhältnis von Saldotheorie und Vindikation -- bb) Unwirksame gegenseitige Nutzungsüberlassungsverträge -- 3. Nutzungsausgleich durch gesetzliche Verzinsungspflichten -- a) Gesetzliche Verzinsungspflichten als Bestandteil des Nutzungsausgleichs -- b) Klassifizierung gesetzlicher Zinstatbestände -- aa) Verzinsung empfangenen Geldes nach 347 S. 3 BGB a. F -- bb) Verzugszinsen, 288 BGB -- cc) Verzinsung des Wertersatzes wegen Entziehung oder Beschädigung einer Sache, 849 BGB -- dd) Prozesszinsen, 291 BGB -- ee) Nutzungszinsen gemäß 452 BGB a. F. und 641 Abs. 4 BGB -- ff) Exkurs: Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB -- III. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands -- 1. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands nach allgemeinen Grundsätzen -- a) Berücksichtigung von Fruchtgewinnungskosten gemäß 102 BGB -- b) Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands bei der Bewertung von Gebrauchsvorteilen.
c) Nutzungsbedingter Aufwand bei hypothetischen Nutzungen -- 2. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands als Verwendungen -- 3. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands gemäß 347 Abs. 2 S. 2 BGB -- 4. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands gemäß 818 Abs. 3 BGB -- 5. Nutzungsbedingte Wertminderung des genutzten Gutes als nutzungsbedingter Aufwand -- a) Nutzungsbedingte Wertminderung bei Gütern mit beschränkter Nutzungsdauer -- b) Zerstörung oder Beschädigung des genutzten Gutes als nutzungsbedingter Aufwand -- IV. Periodisierung des Nutzungsausgleichs -- 1. Zeitliche Zuordnung von Nutzungen -- 2. Zeitliche Zuordnung nutzungsbedingten Aufwands -- C. Charakteristika des Nutzungsausgleichs -- I. Nutzungsausgleich orientiert sich am Vorteil des Nichtberechtigten -- 1. Abgrenzung des Nutzungsausgleichs vom Schadensersatz -- 2. Dogmatische Sonderstellung der Haftung für nicht gezogene Nutzungen -- II. Nutzungsausgleich bemisst sich ausschließlich anhand des Wertes der Güternutzung -- 1. Abgrenzung zur umfassenden Vorteilsabschöpfung gemäß 667 Alt. 2 BGB -- 2. Abgrenzung zur präventiven Gewinnhaftung -- III. Nutzungsausgleich tritt als Sekundäranspruch zu einem primären Anspruch auf Übertragung des genutzten Gutes hinzu -- 1. Abgrenzung zur unberechtigten Nutzung eines Gutes bei fehlender Inhaberschaft des Nutzenden -- 2. Abgrenzung zur unberechtigten Nutzung eines Gutes durch den berechtigten Inhaber -- IV. Nutzungsausgleich verleiht dem Primäranspruch auf Übertragung des Gutes zeitliche Rückwirkung -- D. Grundfragen für die Ausgestaltung eines Nutzungsausgleichsregimes -- I. Unter welchen Voraussetzungen sollen Nutzungen ausgeglichen werden? -- II. Wie ist der Wert der Güternutzung zu bestimmen? -- 1. Notwendigkeit einer Regelung zur Bestimmung des fiktiven Aufwands für eine berechtigte Güternutzung.
2. Notwendigkeit einer Regelung der Zuordnung des bei produktiver Nutzung eines fremden Gutes entstehenden Residuums -- a) Auskehrung des Residuums an den Berechtigten -- b) Verbleib des Residuums beim Nichtberechtigten -- c) Aufteilung des Residuums -- III. Wie ist der Anspruch auf Nutzungsausgleich mit dem Schicksal des genutzten Gutes abzustimmen? -- 1. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Gefahrtragung -- 2. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Ausgleich für das genutzte Gut -- 3. Nutzungsausgleich ab Verwertung des genutzten Gutes -- 2. Teil: Kritische Analyse des status quo des Nutzungsausgleichs -- A. Anordnung von Nutzungsausgleichspflichten im BGB -- I. Nutzungsausgleichstatbestände ohne spezifischen Bezug zur Rückabwicklung von Verträgen -- 1. Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes -- a) Genese des Wertungswiderspruchs zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB -- aa) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes in den Vorlagen von Kübels, Johows und von Schmitts -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers in Johows Teilentwurf zum Sachenrecht -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners in von Kübels Vorlage zur ungerechtfertigten Bereicherung -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers bzw. Vermächtnisbeschwerten in von Schmitts Teilentwurf zum Erbrecht -- bb) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E I -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E I -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E I -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E I.
cc) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E II -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E II -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E II -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E II -- b) Umgang mit dem Wertungswiderspruch zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unsicherheit im Umgang mit dem Wertungswiderspruch in den ersten vier Jahrzehnten nach Inkrafttreten des BGB -- (1) Frühe Grundsatzentscheidung für Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (2) Problematische Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (3) Rückkehr zur Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (4) Erneute Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- bb) Entscheidung zugunsten des bereicherungsrechtlichen Nutzungsausgleichsmodells -- (1) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" in 988 BGB durch die Rechtsprechung -- (2) Präferenz der Literatur für Zulassung einer Leistungskondiktion des Eigentümers -- cc) Mindermeinung für Verallgemeinerung des Nutzungsausgleichsmodells des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses -- c) Umgang mit der Privilegierung des Besitzers außerhalb unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Anwendungsbereich der Privilegierung des Besitzers außerhalb der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- bb) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" außerhalb unwirksamer Vertragsverhältnisse nicht überzeugend -- (1) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum Eigentümer -- (2) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum nichtberechtigten Dritten -- cc) Privilegierung des Besitzers zur Ermöglichung einer Minimalform des gutgläubigen Erwerbs nicht überzeugend.
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fullrecord <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>12228nam a22005293i 4500</leader><controlfield tag="001">993618755904498</controlfield><controlfield tag="005">20240219211526.0</controlfield><controlfield tag="006">m o d | </controlfield><controlfield tag="007">cr#cnu||||||||</controlfield><controlfield tag="008">210901s2021 xx o ||||0 ger d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">3-16-157696-9</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1628/978-3-16-157696-6</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(CKB)4940000000602043</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(MiAaPQ)EBC6564591</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(Au-PeEL)EBL6564591</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1249472490</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">34405</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ScCtBLL)31b66329-b91a-413e-84c4-705fb689110b</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(EXLCZ)994940000000602043</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">MiAaPQ</subfield><subfield code="b">eng</subfield><subfield code="e">rda</subfield><subfield code="e">pn</subfield><subfield code="c">MiAaPQ</subfield><subfield code="d">MiAaPQ</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Röder, Erik.</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht.</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">First edition.</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Tübingen :</subfield><subfield code="b">Mohr Siebeck,</subfield><subfield code="c">2021.</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©2021.</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 online resource (726 pages)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Jus Privatum ;</subfield><subfield code="v">v.248.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Description based on publisher supplied metadata and other sources.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Teil: Grundlegung -- A. Terminologie der Untersuchung -- I. Nutzungsausgleich -- II. Gut -- III. Innehaben eines Gutes -- IV. Berechtigter/Nichtberechtigter -- B. Überblick über die für den Nutzungsausgleich relevanten Vorschriften -- I. Nutzungsbegriff des 100 BGB -- 1. Fruchtbegriff des 99 BGB -- a) 99 BGB als Oberbegriff für unterschiedliche Ertragsarten -- b) Verzicht auf eine Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien -- c) Verzicht auf eine Differenzierung nach dem Einfluss des Fruchtziehenden auf die Fruchtentstehung nach dem Vorbild der gemeinrechtlichen Kategorie der fructus industriales -- aa) Verzicht auf eine Übernahme der Kategorie der fructus industriales in den Fruchtbegriff des BGB -- bb) Historische Bedeutung der Kategorie der fructus industriales für die Durchführung des Nutzungsausgleichs -- cc) Fortdauernde Relevanz des Einflusses des Nutzenden auf den Nutzungserfolg für die Ausgestaltung des Nutzungsausgleichs -- 2. Begriff der Gebrauchsvorteile i. S. v. 100 Alt. 2 BGB -- 3. Proprium des Nutzungsbegriffs? -- a) Gesetzestechnische Zweckmäßigkeit als Grund für die Schaffung des 100 BGB -- b) Fortbestand des genutzten Gutes als Proprium des Nutzungsbegriffs? -- II. Auf Nutzungsausgleich gerichtete Anspruchsgrundlagen -- 1. Nutzungsausgleich außerhalb der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge -- a) Nutzungsausgleich im Bereicherungsrecht -- b) Nutzungsausgleich im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis -- c) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Erbe und Erbschaftsbesitzer -- d) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Vermächtnisnehmer und Beschwertem -- e) Nutzungsausgleich nach Rechtshängigkeit eines Herausgabeanspruchs -- 2. Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">a) Nutzungsausgleich nach Rücktrittsfolgenrecht -- aa) Rechtslage bis zur Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- bb) Rechtslage seit der Schuldrechtsmodernisierung -- (1) Veräußerungsverträge -- (2) Nutzungsüberlassungsverträge -- cc) Sonderregelung für Teilzahlungsgeschäfte -- dd) Verweisungen auf das Rücktrittsfolgenrecht -- (1) Widerruf von Verbraucherverträgen vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie -- (2) Wandlung -- (3) Nachlieferung bzw. Neuherstellung -- (4) Schadensersatz statt der ganzen Leistung -- (5) Minderung -- b) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung widerrufener Verbraucherverträge -- c) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unwirksame gegenseitige Veräußerungsverträge -- (1) Saldotheorie und Nutzungsausgleich -- (a) Grundaussage der Saldotheorie -- (b) Auswirkungen der Saldotheorie auf den Nutzungsausgleich -- (2) Verhältnis von Saldotheorie und Vindikation -- bb) Unwirksame gegenseitige Nutzungsüberlassungsverträge -- 3. Nutzungsausgleich durch gesetzliche Verzinsungspflichten -- a) Gesetzliche Verzinsungspflichten als Bestandteil des Nutzungsausgleichs -- b) Klassifizierung gesetzlicher Zinstatbestände -- aa) Verzinsung empfangenen Geldes nach 347 S. 3 BGB a. F -- bb) Verzugszinsen, 288 BGB -- cc) Verzinsung des Wertersatzes wegen Entziehung oder Beschädigung einer Sache, 849 BGB -- dd) Prozesszinsen, 291 BGB -- ee) Nutzungszinsen gemäß 452 BGB a. F. und 641 Abs. 4 BGB -- ff) Exkurs: Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB -- III. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands -- 1. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands nach allgemeinen Grundsätzen -- a) Berücksichtigung von Fruchtgewinnungskosten gemäß 102 BGB -- b) Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands bei der Bewertung von Gebrauchsvorteilen.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">c) Nutzungsbedingter Aufwand bei hypothetischen Nutzungen -- 2. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands als Verwendungen -- 3. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands gemäß 347 Abs. 2 S. 2 BGB -- 4. Berücksichtigung nutzungsbedingten Aufwands gemäß 818 Abs. 3 BGB -- 5. Nutzungsbedingte Wertminderung des genutzten Gutes als nutzungsbedingter Aufwand -- a) Nutzungsbedingte Wertminderung bei Gütern mit beschränkter Nutzungsdauer -- b) Zerstörung oder Beschädigung des genutzten Gutes als nutzungsbedingter Aufwand -- IV. Periodisierung des Nutzungsausgleichs -- 1. Zeitliche Zuordnung von Nutzungen -- 2. Zeitliche Zuordnung nutzungsbedingten Aufwands -- C. Charakteristika des Nutzungsausgleichs -- I. Nutzungsausgleich orientiert sich am Vorteil des Nichtberechtigten -- 1. Abgrenzung des Nutzungsausgleichs vom Schadensersatz -- 2. Dogmatische Sonderstellung der Haftung für nicht gezogene Nutzungen -- II. Nutzungsausgleich bemisst sich ausschließlich anhand des Wertes der Güternutzung -- 1. Abgrenzung zur umfassenden Vorteilsabschöpfung gemäß 667 Alt. 2 BGB -- 2. Abgrenzung zur präventiven Gewinnhaftung -- III. Nutzungsausgleich tritt als Sekundäranspruch zu einem primären Anspruch auf Übertragung des genutzten Gutes hinzu -- 1. Abgrenzung zur unberechtigten Nutzung eines Gutes bei fehlender Inhaberschaft des Nutzenden -- 2. Abgrenzung zur unberechtigten Nutzung eines Gutes durch den berechtigten Inhaber -- IV. Nutzungsausgleich verleiht dem Primäranspruch auf Übertragung des Gutes zeitliche Rückwirkung -- D. Grundfragen für die Ausgestaltung eines Nutzungsausgleichsregimes -- I. Unter welchen Voraussetzungen sollen Nutzungen ausgeglichen werden? -- II. Wie ist der Wert der Güternutzung zu bestimmen? -- 1. Notwendigkeit einer Regelung zur Bestimmung des fiktiven Aufwands für eine berechtigte Güternutzung.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2. Notwendigkeit einer Regelung der Zuordnung des bei produktiver Nutzung eines fremden Gutes entstehenden Residuums -- a) Auskehrung des Residuums an den Berechtigten -- b) Verbleib des Residuums beim Nichtberechtigten -- c) Aufteilung des Residuums -- III. Wie ist der Anspruch auf Nutzungsausgleich mit dem Schicksal des genutzten Gutes abzustimmen? -- 1. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Gefahrtragung -- 2. Abstimmung von Nutzungsausgleich und Ausgleich für das genutzte Gut -- 3. Nutzungsausgleich ab Verwertung des genutzten Gutes -- 2. Teil: Kritische Analyse des status quo des Nutzungsausgleichs -- A. Anordnung von Nutzungsausgleichspflichten im BGB -- I. Nutzungsausgleichstatbestände ohne spezifischen Bezug zur Rückabwicklung von Verträgen -- 1. Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes -- a) Genese des Wertungswiderspruchs zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB -- aa) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes in den Vorlagen von Kübels, Johows und von Schmitts -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers in Johows Teilentwurf zum Sachenrecht -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners in von Kübels Vorlage zur ungerechtfertigten Bereicherung -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers bzw. Vermächtnisbeschwerten in von Schmitts Teilentwurf zum Erbrecht -- bb) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E I -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E I -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E I -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E I.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">cc) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Inhabers eines Gutes im E II -- (1) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Bereicherungsschuldners im E II -- (2) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Besitzers im E II -- (3) Nutzungsausgleichspflicht des redlichen unverklagten Erbschaftsbesitzers und Vermächtnisbeschwerten im E II -- b) Umgang mit dem Wertungswiderspruch zwischen den 987 ff. BGB und 818 BGB bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Unsicherheit im Umgang mit dem Wertungswiderspruch in den ersten vier Jahrzehnten nach Inkrafttreten des BGB -- (1) Frühe Grundsatzentscheidung für Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (2) Problematische Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (3) Rückkehr zur Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- (4) Erneute Relativierung der Sperrwirkung der 987 ff. BGB -- bb) Entscheidung zugunsten des bereicherungsrechtlichen Nutzungsausgleichsmodells -- (1) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" in 988 BGB durch die Rechtsprechung -- (2) Präferenz der Literatur für Zulassung einer Leistungskondiktion des Eigentümers -- cc) Mindermeinung für Verallgemeinerung des Nutzungsausgleichsmodells des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses -- c) Umgang mit der Privilegierung des Besitzers außerhalb unwirksamer gegenseitiger Verträge -- aa) Anwendungsbereich der Privilegierung des Besitzers außerhalb der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge -- bb) Gleichsetzung von "unentgeltlich" und "rechtsgrundlos" außerhalb unwirksamer Vertragsverhältnisse nicht überzeugend -- (1) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum Eigentümer -- (2) Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Besitzers zum nichtberechtigten Dritten -- cc) Privilegierung des Besitzers zur Ermöglichung einer Minimalform des gutgläubigen Erwerbs nicht überzeugend.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2. Nutzungsausgleichspflicht des verklagten oder unredlichen Inhabers eines Gutes.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Befindet sich ein Gut in den Händen eines nichtberechtigten Inhabers, stellt sich die Frage, ob er Ausgleich für dessen Nutzung schuldet. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts unterbreitet Erik Röder einen Vorschlag für ein rationales Nutzungsausgleichssystem.</subfield></datafield><datafield tag="540" ind1=" " ind2=" "><subfield code="f">CC BY-NC-ND</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Nutzungsersatz</subfield><subfield code="a">Gelehrtenbriefe</subfield><subfield code="a">Nichtberechtigte</subfield><subfield code="a">Nutzungsherausgabe</subfield><subfield code="a">rhältnis</subfield><subfield code="a">Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht</subfield><subfield code="a">Bürgerliches Recht</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="0"><subfield code="a">Civil law.</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="0"><subfield code="a">Commercial law.</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="0"><subfield code="a">Comparative law.</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="0"><subfield code="a">Law</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1=" " ind2=" "><subfield code="z">3-16-157695-0</subfield></datafield><datafield tag="830" ind1=" " ind2="0"><subfield code="a">Jus Privatum</subfield></datafield><datafield tag="906" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">BOOK</subfield></datafield><datafield tag="ADM" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">2024-02-20 06:51:02 Europe/Vienna</subfield><subfield code="d">00</subfield><subfield code="f">system</subfield><subfield code="c">marc21</subfield><subfield code="a">2021-05-11 07:57:52 Europe/Vienna</subfield><subfield code="g">false</subfield></datafield><datafield tag="AVE" ind1=" " ind2=" "><subfield code="i">DOAB Directory of Open Access Books</subfield><subfield code="P">DOAB Directory of Open Access Books</subfield><subfield code="x">https://eu02.alma.exlibrisgroup.com/view/uresolver/43ACC_OEAW/openurl?u.ignore_date_coverage=true&amp;portfolio_pid=5347766060004498&amp;Force_direct=true</subfield><subfield code="Z">5347766060004498</subfield><subfield code="b">Available</subfield><subfield code="8">5347766060004498</subfield></datafield></record></collection>