Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... In Erwägung der wichtigsten Vortheile, welche eine zweckmäßige Einrichtung der Staats-Post-Anstalt Unseren treuen Unterthanen gewähret, und in der Absicht, die in dieser Anstalt gelegenen Mittel zur Belebung des Verkehres zu vervollkommnen, haben Wir Uns bestimmt gefunden, die auf das Post-Wesen sich beziehenden Gesetze und Vorschriften einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen zu lassen. : Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, am fünften Tage des Monates November, im Jahre nach Christi Geburt Ein Tausend acht Hundert sieben und dreißig, Unserer Reiche im dritten / Ferdinand ; Ant. Friedr. Graf Mittrowsky von Mittrowiz und Nemischl, Carl Graf von Inzaghi, Franz Freiherr v. Pillersdorff, Johann Limbek Freiherr v. Lilienau, Wilhelm Freiherr von Droßdick
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VerfasserIn: | |
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MitwirkendeR: | |
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Place / Publishing House: | [Wien] : [Verlag nicht ermittelbar], [1838] |
Year of Publication: | 1838 |
Language: | German |
Subjects: | |
Classification: | 15.60 - Schweiz. Österreich-Ungarn. Österreich 86.71 - Verkehrsrecht |
Physical Description: | 9 ungezählte Seiten; 39 cm |
Notes: | Amtsdruckschrift: Wien, 05.11.1837 |
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Kundmachung : Mit Beziehung auf die Paragraphe 7, 9, 17 unter 2, und 24 des Post-Gesetzes vom 5. November 1837 werden zu Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 12. Junius 1838 Z. 16842/763 mit der folgenden Fahrpost-Ordnung die Bestimmungen über die Benützung der, von der Staats-Post-Anstalt eingeleiteten periodischen Fahrten zum Transporte von Sachen und von Personen festgesetzt, wobei die Post-Anstalt für die ihr übergebenen Sachen die Haftung für alle Zufälle unter den, im 3. Abschnitte des 1. Theiles angezeigten näheren Bestimmungen, gegen alleinige Entrichtung der gesetzlichen Porto-Gebühren vom 1. November 1838, als dem Tage angefangen, übernimmt, an welchem die Wirksamkeit dieser Fahrpost-Ordnung beginnt : Wien am 6. Julius 1838 / Von der k.k. Obersten Hof-Post-Verwaltung ; v. Ottenfeld, k.k. Hofrath und Oberst-Hofpost-Verwalter
Published: ([1838]) -
Kundmachung : Seine k.k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 10. August l.J. die beiliegende Postordnung für Reisende mit Extrapost zu genehmigen geruht. Die oberste Hof-Post-Verwaltung bringt diese Allerhöchst genehmigte Vorschrift in Folge Decretes der hohen k.k. allgemeinen Hofkammer vom 28. August I.J., Z. 34820/1435, mit Berufung auf die §§. 15 unter 2, 17 unter 1, 18, 20, 24, 33 und 34 des Post-Gesetzes vom 5. November 1837, und mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß, daß dieselbe in sämmtlichen k.k. Staaten, mit Ausnahme von Ungarn, Siebenbürgen und Dalmatien, am 1. Mai 1839 in Wirksamkeit zu treten hat. : Wien am 1. December 1838 / Von der k.k. Obersten Hof-Post-Verwaltung ; v. Ottenfeld, k.k. Hofrath und Oberster Hof-Post-Verwalter
Published: ([1838]) -
Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kayserin, in Germanien, Hungarn/ Böheim/ ... Entbieten allen und jeden Unseren nachgesetzten Obrigkeiten ... was massen zu höchsten præjudiz Unseres Post-Regalis, allerhand Mißbräuch und Unordnungen in dem Post-Wesen seit einigen Jahren her/ ... : Geben in Unserer Kayserl. Königl. Residenz-Stadt Wien den 14. Monats-tag Decembris im 1748. Unserer Reiche im neunten Jahre
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Wir Carl der Sechste/ von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser/ zu allen Zeiten Meher deß Reichs/ ... Entbieten allen und jeden, und thun kund jedermänniglich/ ... was Unseren sammentlichen Post-Wesen für groß/ und höchst empfindliche Eingrif/ mit Entziehung der Correspondenz-Brief/ zugefüget werden/ ... : Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wienn den Sibenzehenden Monats-Tag Augusti/ im Sibenzehenhundert und Zwey und Zwantzigsten/ ... Jahre / [Karl VI.] ; Sigmund Friderich Graf Khevenhüller, Christoff Friderich Schmid von Mayenberg, Frantz Jacob Edler von Plöckhner, Carl Holler von Doblhof
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Der Römisch-Kayserlichen Auch zu Hungarn und Böheim &c. Königlichen Majestät Frauen, Frauen Mariæ Theresiæ, Ertz-Hertzogin zu Oesterreich ... Neue Post-Ordnung In gesambt-Dero Oesterreichischen Ländern : Anno M. DCC. XLVII ; Geben in Unserer Kayserl. Königl. Residenz-Stadt Wienn/ den 14. Monatstag Decembris im siebenzehen hundert acht und viertzigsten- Unserer Reiche im neunten Jahr
Published: ([1748])