Das Recht der Gleichnamigen : Branchengleiche gleichnamige Unternehmen in Deutschland und Europa unter besonderer Beachtung wettbewerbsrechtlicher Faktoren / Marie Sophie Arendt

Führen branchengleiche Unternehmen dieselbe Unternehmensbezeichnung, kann es im Rechtsverkehr zu einer Verwechslung der Unternehmen kommen. Der kennzeichenrechtliche Unterlassungsanspruch gegen verwechslungsfähige Bezeichnungen versagt jedoch, wenn der Anspruchsgegner seinerseits berechtigt ist, d...

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Year of Publication:2019
Edition:1st ed.
Language:German
Series:Schriften zum Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht.
Physical Description:1 online resource (215 pages)
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505 0 |a Intro -- Title Page -- Copyright -- Table of Contents -- Body -- Vorwort -- Einleitung -- Kapitel 1. Entstehung des Gleichnamigenrechts von Unternehmen -- A. Begriff und Funktion von Namen und Kennzeichen im Rechtsverkehr -- I. Identitäts- und Unterscheidungsfunktion -- II. Kommunikationsfunktion -- III. Wirtschaftliche Interessen -- B. Die Verwendung des Namens im Geschäftsverkehr und Namensschutz von Unternehmen -- I. Funktion des Unternehmenskennzeichens -- II. Formen des Unternehmenskennzeichens -- 1. Kennzeichen mit originärer Namensfunktion -- 2. Kennzeichen ohne originäre Namensfunktion -- III. Unternehmenskennzeichen nach 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG -- 1. Tatbestände -- 2. Schutz des Unternehmenskennzeichens nach 5, 15 MarkenG -- 3. Schutz des Unternehmenskennzeichens nach 12 BGB -- 4. Verhältnis zwischen bürgerlich-rechtlichem und kennzeichenrechtlichem Namensschutz -- IV. Fazit -- C. Zeichenkollision und deren Folgen -- I. Entstehung gleichnamiger Zeichen -- II. Verwechslungsgefahr -- 1. Zeichenidentität/Zeichenähnlichkeit -- 2. Kennzeichnungskraft des älteren Kennzeichens -- 3. Branchennähe/ Wirtschaftlicher Abstand der Tätigkeitsbereiche -- III. Zwischenergebnis -- D. Auflösung der Kollision: Das Recht der Gleichnamigen -- I. Anwendung des Prioritätsgrundsatzes -- 1. Inhalt -- 2. Kritik am Prioritätsgrundsatz im Recht der Gleichnamigen -- 3. Zwischenergebnis -- II. Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes -- 1. Kodifizierte Durchbrechungen -- 2. Interessenabwägung im Gleichnamigenrecht -- III. Fallgestaltungen des Gleichnamigenrechts -- 1. Echte Gleichnamigenfälle -- 2. Unechte Gleichnamigenfälle -- 3. Zwischenergebnis -- IV. Fazit -- Kapitel 2. Herstellung und Störung der Gleichgewichtslage im nationalen Recht -- A. Interessenausgleich zwischen den Gleichnamigen -- I. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt der Abwägung. 
505 8 |a 1. Verhältnis nationaler und europäischer Grundrechte -- 2. Nationale Grundrechte im Recht der Gleichnamigen -- II. Kollidierende Interessen der Gleichnamigen -- 1. Parteiinteressen innerhalb der "echten" Gleichnamigenfälle -- 2. Parteiinteressen innerhalb der "unechten" Gleichnamigenfälle -- III. Interessenabwägung zwischen den Gleichnamigen -- 1. Interessenabwägung über die Koexistenz der Gleichnamigen -- 2. Interessenabwägung über die Vermeidung der Verwechslungsgefahr zwischen Gleichnamigen -- IV. Fazit -- B. Beeinträchtigung des Interessenausgleichs -- I. Störung der Gleichgewichtslage -- 1. Anmeldung einer Domain -- 2. Expansion -- 3. Werbung -- 4. Markenanmeldung -- II. Rechtfertigung der Störung -- 1. Schutzwürdiges Interesse an der Störung -- 2. Verringerung der Verwechslungsgefahr -- 3. Zwischenergebnis -- III. Ansprüche der Gleichnamigen -- 1. Unzulässige Werbung und Domainbenutzung -- 2. Unzulässige Markenanmeldung -- C. Gesamtergebnis -- Kapitel 3. Der Einfluss des deutschen Gleichnamigenrechts auf das europäische Markenrecht -- A. Die Unionsmarke -- I. Prinzip der Einheitlichkeit -- II. Prinzip der Koexistenz -- III. Prinzip der Autonomie -- B. Einfluss des nationalen Gleichnamigenrechts im europäischen Eintragungsverfahren -- I. Formelle Einflussmöglichkeit im europäischen Verfahren -- II. Materielle Voraussetzungen des Widerspruchs nach Art. 8 Abs. 4 VO 2017/1001/EU -- 1. Benutzung im geschäftlichen Verkehr -- 2. Mehr als lediglich örtliche Bedeutung -- 3. Erwerb und Schutzumfang des älteren Rechts -- 4. Zusätzliches Tatbestandsmerkmal: Funktionsbeeinträchtigung -- III. Zwischenergebnis -- C. Folgen für die Praxis -- I. Ausweg über Art. 138 VO 2017/1001/EU -- II. Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung -- D. Ergebnis -- Kapitel 4. Gleichnamige Unternehmen im Lauterkeitsrecht -- A. Irreführendes Verhalten der Gleichnamigen. 
505 8 |a B. Anwendbarkeit lauterkeitsrechtlicher Ansprüche neben kennzeichenrechtlichen Ansprüchen -- I. Meinungsstand -- 1. (Kumulative) Anspruchskonkurrenz -- 2. Die Vorrangthese -- 3. Einschränkungen der Vorrangthese -- 4. Zwischenergebnis -- II. Auswirkungen auf Ansprüche von Gleichnamigen -- III. Stellungnahme -- 1. Wortlaut des 2 MarkenG -- 2. Zweck des MarkenG und UWG -- 3. Aktivlegitimation nach MarkenG und UWG -- 4. Richtlinienumsetzung des Art. 6 Abs. 2 lit. a RL 2005/29/EG -- 5. Zwischenergebnis -- IV. Fazit -- C. Beeinträchtigung markenrechtlicher Wertungen -- I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts -- II. Analogie als Rechtsfortbildung -- III. Beachtung markenrechtlicher Wertungen im Lauterkeitsrecht -- 1. Analogieschluss -- 2. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz i. S. d. 5 UWG -- 3. Zwischenergebnis -- IV. Fazit -- D. Auswirkungen der "Wertungsübertragungen" auf Einwendungen und Einreden -- I. Auswirkung auf die Verwirkung -- 1. Verwirkung der Ansprüche nach dem Kennzeichenrecht -- 2. Verwirkung der Ansprüche nach dem Lauterkeitsrecht -- 3. Einheitliche Verwirkung nach dem Markengesetz und Lauterkeitsrecht -- II. Auswirkung auf die Verjährung -- 1. Unterschiedliche Verjährungsvorschriften nach dem MarkenG und UWG -- 2. Auflösung des Konflikts -- III. Zwischenergebnis -- E. Gesamtergebnis -- Kapitel 5. Kennzeichenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Gleichnamigen -- A. Abgrenzungsvereinbarungen -- I. Begriffsklärung und Zielsetzung der Vereinbarung -- II. Vertragsinhalte von Abgrenzungsvereinbarungen -- 1. Regelungen über die Art der Benutzung -- 2. Regelungen über die Absatzgebiete -- 3. Regelungen über (regional beschränkte) Werbung -- 4. Regelungen über die Verwendung einer Domain -- 5. Regelungen über die (regional begrenzte) Benutzung von Marken -- B. Grenzen des Kartellrechts nach 1 GWB/Art. 101 Abs. 1 AEUV. 
505 8 |a I. Anwendung des nationalen und europäischen Kartellrechts nach Art. 101 Abs. 1 AEUV/ 1 GWB -- 1. Anwendungsbereiche des europäischen und nationalen Kartellrechts -- 2. Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts -- II. Wettbewerbsbeschränkung -- 1. Wettbewerbsverhältnis der Parteien -- 2. Wettbewerbshemmende Effekte -- 3. Wettbewerbsfördernde Effekte -- 4. Abwägung zwischen wettbewerbsfördernden und wettbewerbshemmenden Effekten -- 5. Fazit -- C. Rechtsfolge -- I. Geltungserhaltende Reduktion und Klauselanpassung -- 1. Rechtlicher Maßstab -- 2. Bewertung nach nationalem Recht -- II. Teilnichtigkeit der Abgrenzungsvereinbarung -- 1. Folge beim Verstoß gegen nationales Recht -- 2. Folge beim Verstoß gegen Unionsrecht -- III. Ergebnis -- D. Gesamtergebnis -- Zusammenfassung -- Literaturverzeichnis. 
520 |a Führen branchengleiche Unternehmen dieselbe Unternehmensbezeichnung, kann es im Rechtsverkehr zu einer Verwechslung der Unternehmen kommen. Der kennzeichenrechtliche Unterlassungsanspruch gegen verwechslungsfähige Bezeichnungen versagt jedoch, wenn der Anspruchsgegner seinerseits berechtigt ist, den Unternehmensnamen zu führen. Statt den Prioritätsgrundsatz anzuwenden, erfolgt die Auflösung der Interessen über § 23 Nr. 1 MarkenG. Durch die Neuregelung des Art. 14 RL 2015/2436/EU, der über § 23 MarkenG in nationales Recht umgesetzt wird, droht die Gefahr, dem Gleichnamigenrecht die bisherige Rechtsgrundlage zu entziehen. Marie Sophie Arendt schlägt daher eine Änderung des § 23 Nr. 1 MarkenG vor, um typische Konfliktsituationen Gleichnamiger auch zukünftig interessengerecht auflösen zu können. Sie setzt sich ferner damit auseinander, inwiefern die kennzeichenrechtlichen Wertungen im Lauterkeitsrecht beachtet werden müssen und Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Gleichnamigen möglich sind. When companies operating in the same industry use the same company name, it may lead to confusions in legal transactions. However, the injunctive relief against confusingly similar designations cannot be applied if the claim opponent is allowed to carry the company name. Instead of applying the priority principle, § 23(1) of the German Trademark law is applied. Due to a revision of the regulation of article 14 DIRECTIVE (EU) 2015/2436 of the European Parliament, the application of § 23 of the German Trademark law is endangered. Therefore, Marie Sophie Arendt proposes an amendment of § 23(1) of the German trademark law in order to solve conflicts with identical company names in the interest of the parties. 
545 0 |8 1\u  |a Dr. Marie Sophie Arendt promovierte an der Universität Halle-Wittenberg. Sie arbeitet dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht. 
502 |b Doctoral Thesis  |c Universität Halle-Wittenberg  |d 2018 
650 4 |a Lauterkeitsrecht 
650 4 |a Kartellrecht 
650 4 |a Gleichnamige 
650 4 |a Unternehmenskennzeichen 
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