Die angemessene Vergütung im Urhebervertragsrecht : Zur Konkretisierung des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Branchentarifen / Jochen Christoph Hegener
Der Anspruch von Urhebern auf eine angemessene Vergütung durch ihre Verwerter gemäß § 32 UrhG befasst die Gerichte seit der Urhebervertragsrechtsreform von 2002. Insbesondere die Konkretisierung des Begriffs der »Angemessenheit« anhand der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG hat sich dabei a...
Saved in:
VerfasserIn: | |
---|---|
Year of Publication: | 2019 |
Edition: | 1st ed. |
Language: | German |
Series: | Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht.
|
Physical Description: | 1 online resource (217 pages) |
Tags: |
Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
|
Table of Contents:
- Intro
- Title Page
- Copyright
- Table of Contents
- Body
- Abkürzungsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- Teil 1: Die Legaldefinition des 32 Abs. 2 S. 2 UrhG: Entstehung und Systematik
- 1 Die Reformbemühungen um das Urhebervertragsrecht
- A. Die Urhebervertragsrechtsreform 2002
- B. Die Urhebervertragsrechtsreform 2017
- 2 Die Gesetzgebungsmaterialien der Reformen und ihre Vorgaben an die Rechtsprechung
- A. Die Legaldefinition in den Gesetzgebungsmaterialien
- I. Die "redliche Verkehrsübung" als Kriterium der Angemessenheit
- II. Die "im Geschäftsverkehr übliche und redliche Vergütung" als Legaldefinition der Angemessenheit
- III. Ergänzung der Legaldefinition durch die Häufigkeit und das Ausmaß der Nutzung
- B. Der Konkretisierungsauftrag an die Rechtsprechung
- I. Beidseitiger Interessensausgleich durch gerichtliches Gerechtigkeitsurteil
- II. Zu berücksichtigende Umstände des Einzelfalls
- III. Die Notwendigkeit der weiteren Konkretisierung
- 3 Anwendungsbereich und Systematik der Legaldefinition
- A. Der Anwendungsbereich der Legaldefinition
- I. Die Hierarchie der Bestimmungsgrundlagen
- II. Anwendbarkeit trotz bestehender Vertragsparität
- III. Anwendbarkeit bei vereinbarter wie fehlender Vergütung
- B. Unbestimmtheiten in der Systematik der Legaldefinition
- I. Individualisierende oder generalisierende Betrachtungsweise?
- II. Verhältnis der Elemente der Legaldefinition zueinander
- Teil 2: Methodik der Konkretisierung und Auswertung der Rechtsprechung
- 4 Methodik der Konkretisierung von Üblichkeit und Redlichkeit
- A. Der Prozess einer Normkonkretisierung: Spezifizierung und Typisierung
- B. Die Typologie der Normkonkretisierung nach Röthel
- I. Scheinkonkretisierungen
- II. Beurteilungsmaßstäbe
- III. Qualifizierungen und Quantifizierungen.
- C. Die auf Üblichkeit und Redlichkeit anzuwendende Konkretisierungsform
- I. Die Konkretisierung der Redlichkeit in Form der Qualifizierung
- II. Die Konkretisierung der Üblichkeit in Form der Qualifizierung
- D. Methodische Vorgaben an die Normkonkretisierung
- I. Bindung an den Konkretisierungsauftrag des Gesetzgebers
- II. Berücksichtigung folgenorientierter Erkenntnisse und Feststellungen
- III. Rationale Begründbarkeit
- E. Berücksichtigung von Branchenunterschieden durch die Lehre des beweglichen Systems?
- I. Die Lehre des beweglichen Systems
- II. Die Legaldefinition als bewegliches System
- III. Folgerungen für die Konkretisierung von Üblichkeit und Redlichkeit
- 5 Typisierung des Begriffs der Üblichkeit
- A. Analyse der Rechtsprechungspraxis
- I. Empirische Daten
- II. Kollektivvereinbarungen und vergleichbare Dokumente
- B. Folgerungen
- I. Die vorrangige Orientierung an Vergütungen aus Kollektivverträgen
- II. Die subsidiäre Bedeutung empirischer Daten
- III. Die nötige Differenzierung zwischen üblicher und angemessener Vergütung
- 6 Typisierung des Begriffs der Redlichkeit
- A. Analyse der Rechtsprechungspraxis
- I. Nutzungsbezogene Kriterien
- II. Personenbezogene Kriterien
- III. Schaffensbezogene Kriterien
- IV. Werkbezogene Kriterien
- V. Sozialpolitische Kriterien
- B. Folgerungen
- I. Nutzungsbezogene Kriterien als Schwerpunkt der Betrachtung
- II. Der Gedanke des Anteils der Parteien am kommerziellen Erfolg des Werkes
- III. Die Wirkung der Kriterien auf unterschiedliche Vergütungsparameter
- C. Offene Fragen
- I. Die Unterscheidung zwischen werkvertrags- und urheberrechtlicher Vergütung
- II. Ausrichtung der Redlichkeit an hypothetischer Parteivereinbarung oder ,objektivem Wertˋ der Nutzung?
- III. Die Herausbildung von ,normalerweise angemessenenˋ Vergütungen.
- Teil 3: Zulässigkeit von Branchentarifen? - Argumente aus verfassungsrechtlicher Perspektive
- 7 Die Tendenz der Rechtsprechung zur Bemessung der Vergütung anhand von Generalisierungen und Branchentarifen
- A. Die ,normalerweise angemesseneˋ Vergütung als Generalisierung von Branchenumständen
- B. Der Gesetzgeber beabsichtigte im Rahmen des 32 Abs. 2 S. 2 UrhG die Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit
- C. Erscheinungsformen von Generalisierungen in der gerichtlichen Praxis
- I. Vormals: Generalisierende Betrachtungsweise
- II. Übernahme von Vergütungsätzen aus Kollektivverträgen mit Indizwirkung ohne Anpassung
- III. Übernahme von ,normalerweise angemessenenˋ Vergütungssätzen ohne Anpassung
- D. Die praktische Notwendigkeit von Generalisierungen
- I. Grenzen der gerichtlichen Beurteilung in quantitativer Hinsicht
- II. Grenzen der gerichtlichen Beurteilung in qualitativer Hinsicht
- III. Strategie zur Vermeidung des Hindsight Bias
- IV. Notwendigkeit der Berücksichtigung der gerichtlichen Möglichkeiten
- E. Die Vereinbarkeit von Branchentarifen mit den urheberschützenden Zielen der Reformbemühungen
- I. Anlass der Betrachtung
- II. Ausrichtung und Gang der Betrachtung
- 8 Branchentarife und die Eigentumsgarantie
- A. Der Aussagegehalt von Art. 14 GG zur Verwertung von Nutzungsrechten
- I. Die Rolle der Eigentumsgarantie in Übersetzerhonorare
- II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses der schöpferischen Leistung an den Urheber
- III. Garantie eines bestimmten Wertes des vermögenswerten Ergebnisses als Konsequenz dieser Rechtsprechung?
- B. Folgerungen
- 9 Branchentarife und der Ausgleich gestörter Vertragsparität
- A. 32 UrhG und die verfassungsrechtliche Pflicht zum Ausgleich gestörter Vertragsparität.
- I. Die Rolle des Ausgleichs gestörter Vertragsparität in Übersetzerhonorare
- II. Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Ausgleich gestörter Vertragsparität
- III. Einordnung des 32 UrhG in diese Systematik
- B. Sind auch Branchentarife zum Ausgleich gestörter Vertragsparität geeignet?
- I. Parallele zu Tarifverträgen
- II. Befürwortung von Kollektivverträgen durch den Gesetzgeber
- C. Folgerungen
- I. Keine Beeinträchtigung des Ausgleichs gestörter Vertragsparität durch gerichtliche Generalisierungen
- II. Die hypothetische Parteivereinbarung als partielle Rückkehr zu prozeduralen Maßstäben
- 10 Branchentarife und das Sozialstaatsprinzip
- A. Die soziale Besserstellung von Urhebern als Leitgedanke des 32 UrhG
- B. Welche Dimension des Sozialstaats wird durch die Garantie einer angemessenen Vergütung verwirklicht?
- I. Der verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkt der Betrachtung
- II. Theoretische Bestreitbarkeit von Zweck sowie Mittel des 32 UrhG
- III. Annäherung durch die Perspektive des ,Capability Approachˋ nach Sen und Nussbaum
- C. Inwiefern sind die Einzelfallumstände im Rahmen dieses sozialstaatlichen Zwecks von Bedeutung?
- D. Folgerungen
- I. Die Bedeutung des sozialstaatlichen Gehalts von 32 UrhG für die Konkretisierung der Legaldefinition
- II. Die fragliche Reichweite des sozialstaatlichen Gehalts
- III. Vor- und Nachteile von Branchentarifen bei der Verwirklichung des sozialstaatlichen Gehalts
- IV. Verbindungen zur Frage nach der Ausrichtung der Redlichkeit
- Hauptthesen der Untersuchung
- Literaturverzeichnis
- Dokumenten- und Materialverzeichnis
- Leere Seite.