Die angemessene Vergütung im Urhebervertragsrecht : Zur Konkretisierung des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Branchentarifen / Jochen Christoph Hegener

Der Anspruch von Urhebern auf eine angemessene Vergütung durch ihre Verwerter gemäß § 32 UrhG befasst die Gerichte seit der Urhebervertragsrechtsreform von 2002. Insbesondere die Konkretisierung des Begriffs der »Angemessenheit« anhand der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG hat sich dabei a...

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Bibliographic Details
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Year of Publication:2019
Edition:1st ed.
Language:German
Series:Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht.
Physical Description:1 online resource (217 pages)
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Table of Contents:
  • Intro
  • Title Page
  • Copyright
  • Table of Contents
  • Body
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Teil 1: Die Legaldefinition des 32 Abs. 2 S. 2 UrhG: Entstehung und Systematik
  • 1 Die Reformbemühungen um das Urhebervertragsrecht
  • A. Die Urhebervertragsrechtsreform 2002
  • B. Die Urhebervertragsrechtsreform 2017
  • 2 Die Gesetzgebungsmaterialien der Reformen und ihre Vorgaben an die Rechtsprechung
  • A. Die Legaldefinition in den Gesetzgebungsmaterialien
  • I. Die "redliche Verkehrsübung" als Kriterium der Angemessenheit
  • II. Die "im Geschäftsverkehr übliche und redliche Vergütung" als Legaldefinition der Angemessenheit
  • III. Ergänzung der Legaldefinition durch die Häufigkeit und das Ausmaß der Nutzung
  • B. Der Konkretisierungsauftrag an die Rechtsprechung
  • I. Beidseitiger Interessensausgleich durch gerichtliches Gerechtigkeitsurteil
  • II. Zu berücksichtigende Umstände des Einzelfalls
  • III. Die Notwendigkeit der weiteren Konkretisierung
  • 3 Anwendungsbereich und Systematik der Legaldefinition
  • A. Der Anwendungsbereich der Legaldefinition
  • I. Die Hierarchie der Bestimmungsgrundlagen
  • II. Anwendbarkeit trotz bestehender Vertragsparität
  • III. Anwendbarkeit bei vereinbarter wie fehlender Vergütung
  • B. Unbestimmtheiten in der Systematik der Legaldefinition
  • I. Individualisierende oder generalisierende Betrachtungsweise?
  • II. Verhältnis der Elemente der Legaldefinition zueinander
  • Teil 2: Methodik der Konkretisierung und Auswertung der Rechtsprechung
  • 4 Methodik der Konkretisierung von Üblichkeit und Redlichkeit
  • A. Der Prozess einer Normkonkretisierung: Spezifizierung und Typisierung
  • B. Die Typologie der Normkonkretisierung nach Röthel
  • I. Scheinkonkretisierungen
  • II. Beurteilungsmaßstäbe
  • III. Qualifizierungen und Quantifizierungen.
  • C. Die auf Üblichkeit und Redlichkeit anzuwendende Konkretisierungsform
  • I. Die Konkretisierung der Redlichkeit in Form der Qualifizierung
  • II. Die Konkretisierung der Üblichkeit in Form der Qualifizierung
  • D. Methodische Vorgaben an die Normkonkretisierung
  • I. Bindung an den Konkretisierungsauftrag des Gesetzgebers
  • II. Berücksichtigung folgenorientierter Erkenntnisse und Feststellungen
  • III. Rationale Begründbarkeit
  • E. Berücksichtigung von Branchenunterschieden durch die Lehre des beweglichen Systems?
  • I. Die Lehre des beweglichen Systems
  • II. Die Legaldefinition als bewegliches System
  • III. Folgerungen für die Konkretisierung von Üblichkeit und Redlichkeit
  • 5 Typisierung des Begriffs der Üblichkeit
  • A. Analyse der Rechtsprechungspraxis
  • I. Empirische Daten
  • II. Kollektivvereinbarungen und vergleichbare Dokumente
  • B. Folgerungen
  • I. Die vorrangige Orientierung an Vergütungen aus Kollektivverträgen
  • II. Die subsidiäre Bedeutung empirischer Daten
  • III. Die nötige Differenzierung zwischen üblicher und angemessener Vergütung
  • 6 Typisierung des Begriffs der Redlichkeit
  • A. Analyse der Rechtsprechungspraxis
  • I. Nutzungsbezogene Kriterien
  • II. Personenbezogene Kriterien
  • III. Schaffensbezogene Kriterien
  • IV. Werkbezogene Kriterien
  • V. Sozialpolitische Kriterien
  • B. Folgerungen
  • I. Nutzungsbezogene Kriterien als Schwerpunkt der Betrachtung
  • II. Der Gedanke des Anteils der Parteien am kommerziellen Erfolg des Werkes
  • III. Die Wirkung der Kriterien auf unterschiedliche Vergütungsparameter
  • C. Offene Fragen
  • I. Die Unterscheidung zwischen werkvertrags- und urheberrechtlicher Vergütung
  • II. Ausrichtung der Redlichkeit an hypothetischer Parteivereinbarung oder ,objektivem Wertˋ der Nutzung?
  • III. Die Herausbildung von ,normalerweise angemessenenˋ Vergütungen.
  • Teil 3: Zulässigkeit von Branchentarifen? - Argumente aus verfassungsrechtlicher Perspektive
  • 7 Die Tendenz der Rechtsprechung zur Bemessung der Vergütung anhand von Generalisierungen und Branchentarifen
  • A. Die ,normalerweise angemesseneˋ Vergütung als Generalisierung von Branchenumständen
  • B. Der Gesetzgeber beabsichtigte im Rahmen des 32 Abs. 2 S. 2 UrhG die Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit
  • C. Erscheinungsformen von Generalisierungen in der gerichtlichen Praxis
  • I. Vormals: Generalisierende Betrachtungsweise
  • II. Übernahme von Vergütungsätzen aus Kollektivverträgen mit Indizwirkung ohne Anpassung
  • III. Übernahme von ,normalerweise angemessenenˋ Vergütungssätzen ohne Anpassung
  • D. Die praktische Notwendigkeit von Generalisierungen
  • I. Grenzen der gerichtlichen Beurteilung in quantitativer Hinsicht
  • II. Grenzen der gerichtlichen Beurteilung in qualitativer Hinsicht
  • III. Strategie zur Vermeidung des Hindsight Bias
  • IV. Notwendigkeit der Berücksichtigung der gerichtlichen Möglichkeiten
  • E. Die Vereinbarkeit von Branchentarifen mit den urheberschützenden Zielen der Reformbemühungen
  • I. Anlass der Betrachtung
  • II. Ausrichtung und Gang der Betrachtung
  • 8 Branchentarife und die Eigentumsgarantie
  • A. Der Aussagegehalt von Art. 14 GG zur Verwertung von Nutzungsrechten
  • I. Die Rolle der Eigentumsgarantie in Übersetzerhonorare
  • II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses der schöpferischen Leistung an den Urheber
  • III. Garantie eines bestimmten Wertes des vermögenswerten Ergebnisses als Konsequenz dieser Rechtsprechung?
  • B. Folgerungen
  • 9 Branchentarife und der Ausgleich gestörter Vertragsparität
  • A. 32 UrhG und die verfassungsrechtliche Pflicht zum Ausgleich gestörter Vertragsparität.
  • I. Die Rolle des Ausgleichs gestörter Vertragsparität in Übersetzerhonorare
  • II. Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Ausgleich gestörter Vertragsparität
  • III. Einordnung des 32 UrhG in diese Systematik
  • B. Sind auch Branchentarife zum Ausgleich gestörter Vertragsparität geeignet?
  • I. Parallele zu Tarifverträgen
  • II. Befürwortung von Kollektivverträgen durch den Gesetzgeber
  • C. Folgerungen
  • I. Keine Beeinträchtigung des Ausgleichs gestörter Vertragsparität durch gerichtliche Generalisierungen
  • II. Die hypothetische Parteivereinbarung als partielle Rückkehr zu prozeduralen Maßstäben
  • 10 Branchentarife und das Sozialstaatsprinzip
  • A. Die soziale Besserstellung von Urhebern als Leitgedanke des 32 UrhG
  • B. Welche Dimension des Sozialstaats wird durch die Garantie einer angemessenen Vergütung verwirklicht?
  • I. Der verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkt der Betrachtung
  • II. Theoretische Bestreitbarkeit von Zweck sowie Mittel des 32 UrhG
  • III. Annäherung durch die Perspektive des ,Capability Approachˋ nach Sen und Nussbaum
  • C. Inwiefern sind die Einzelfallumstände im Rahmen dieses sozialstaatlichen Zwecks von Bedeutung?
  • D. Folgerungen
  • I. Die Bedeutung des sozialstaatlichen Gehalts von 32 UrhG für die Konkretisierung der Legaldefinition
  • II. Die fragliche Reichweite des sozialstaatlichen Gehalts
  • III. Vor- und Nachteile von Branchentarifen bei der Verwirklichung des sozialstaatlichen Gehalts
  • IV. Verbindungen zur Frage nach der Ausrichtung der Redlichkeit
  • Hauptthesen der Untersuchung
  • Literaturverzeichnis
  • Dokumenten- und Materialverzeichnis
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