Der Staat als Garant der Menschenwürde : : Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Artikels 79 Abs. 3 GG für die Identität des Grundgesetzes.
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Superior document: | Beiträge zu Grundfragen des Rechts. ; v.30 |
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Place / Publishing House: | Gottingen : : Vandenhoeck & Ruprecht,, 2020. ©2020. |
Year of Publication: | 2020 |
Edition: | 2nd ed. |
Language: | German |
Series: | Beiträge zu Grundfragen des Rechts.
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Physical Description: | 1 online resource (89 pages) |
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Table of Contents:
- Intro
- Title Page
- Copyright
- Table of Contents
- Body
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- I. Die besondere verfassungstheoretische Bedeutung des Artikels 79 Abs. 3 GG
- 1. Das dem Artikel 79 Abs. 3 GG immanente Spannungsverhältnis zwischen den Artikeln 1 und 20 GG
- 2. Das dem Artikel 79 Abs. 3 GG immanente Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Verfassungsidentität und der Geschichtlichkeit der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes
- 3. Ergebnis
- II. Zu einer analogen Problematik im evangelischen Kirchenverfassungsrecht
- 1. Das analoge Spannungsverhältnis in der Bindung des evangelischen Kirchenverfassungsrechts an Schrift und Bekenntnis
- 2. Das analoge Spannungsverhältnis in der Bindung des evangelischen Kirchenverfassungsrechts an die normative Tradition des Bekenntnisses und seine durch den "magnus consensus" geprägte Geschichtlichkeit
- 3. Ergebnis
- III. Der demokratische Nationalstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
- 1. Der Staat als Garant der nationalen politischen Autonomie seiner Bürger
- 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch republikanische Amtsherrschaft und Gewaltenteilung
- 3. Ergebnis
- IV. Der demokratische Bundesstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
- 1. Der Staat als Garant der regionalen politischen Autonomie seiner Bürger
- 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern
- 3. Ergebnis
- V. Der soziale Rechtsstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
- 1. Der Staat als Garant wohlgeordneter grundrechtlicher Freiheit
- 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch gerechte Amtsherrschaft
- 3. Ergebnis
- VI. Der offene Verfassungsstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
- 1. Der Staat als Garant der universalen Menschenrechte
- 2. Zu einer analogen Garantenstellung der evangelischen Landeskirchen für ihren universalen Verkündigungsauftrag.
- 3. Ergebnis
- VII. Die Schlussfolgerung: Das durch Artikel 79 Abs. 3 GG begründete allgemeine Verfassungsrechtsverhältnis als verbindliches Leitbild für die Auslegung des Grundgesetzes
- Anhang: Die gefährdete Identität des Grundgesetzes durch Fehlentwicklungen in der deutschen Verfassungswirklichkeit
- 1. Vorbemerkung
- 2. Die Infragestellung des Verfassungsstaates
- 3. Fragwürdiger Abschied vom Verständnis des Grundgesetzes als Mischverfassung
- Beiträge zu Grundfragen des Rechts.