Der Staat als Garant der Menschenwürde : : Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Artikels 79 Abs. 3 GG für die Identität des Grundgesetzes.

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Superior document:Beiträge zu Grundfragen des Rechts. ; v.30
:
Place / Publishing House:Gottingen : : Vandenhoeck & Ruprecht,, 2020.
©2020.
Year of Publication:2020
Edition:2nd ed.
Language:German
Series:Beiträge zu Grundfragen des Rechts.
Physical Description:1 online resource (89 pages)
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Table of Contents:
  • Intro
  • Title Page
  • Copyright
  • Table of Contents
  • Body
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • I. Die besondere verfassungstheoretische Bedeutung des Artikels 79 Abs. 3 GG
  • 1. Das dem Artikel 79 Abs. 3 GG immanente Spannungsverhältnis zwischen den Artikeln 1 und 20 GG
  • 2. Das dem Artikel 79 Abs. 3 GG immanente Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Verfassungsidentität und der Geschichtlichkeit der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes
  • 3. Ergebnis
  • II. Zu einer analogen Problematik im evangelischen Kirchenverfassungsrecht
  • 1. Das analoge Spannungsverhältnis in der Bindung des evangelischen Kirchenverfassungsrechts an Schrift und Bekenntnis
  • 2. Das analoge Spannungsverhältnis in der Bindung des evangelischen Kirchenverfassungsrechts an die normative Tradition des Bekenntnisses und seine durch den "magnus consensus" geprägte Geschichtlichkeit
  • 3. Ergebnis
  • III. Der demokratische Nationalstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant der nationalen politischen Autonomie seiner Bürger
  • 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch republikanische Amtsherrschaft und Gewaltenteilung
  • 3. Ergebnis
  • IV. Der demokratische Bundesstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant der regionalen politischen Autonomie seiner Bürger
  • 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern
  • 3. Ergebnis
  • V. Der soziale Rechtsstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant wohlgeordneter grundrechtlicher Freiheit
  • 2. Der Staat als Garant ihrer Realisierung durch gerechte Amtsherrschaft
  • 3. Ergebnis
  • VI. Der offene Verfassungsstaat nach Artikel 79 Abs. 3 GG
  • 1. Der Staat als Garant der universalen Menschenrechte
  • 2. Zu einer analogen Garantenstellung der evangelischen Landeskirchen für ihren universalen Verkündigungsauftrag.
  • 3. Ergebnis
  • VII. Die Schlussfolgerung: Das durch Artikel 79 Abs. 3 GG begründete allgemeine Verfassungsrechtsverhältnis als verbindliches Leitbild für die Auslegung des Grundgesetzes
  • Anhang: Die gefährdete Identität des Grundgesetzes durch Fehlentwicklungen in der deutschen Verfassungswirklichkeit
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Die Infragestellung des Verfassungsstaates
  • 3. Fragwürdiger Abschied vom Verständnis des Grundgesetzes als Mischverfassung
  • Beiträge zu Grundfragen des Rechts.