Rechtsmaschinen : : Von Subsumtionsautomaten, Künstlicher Intelligenz und der Suche nach dem "richtigen" Urteil.

Das "Recht ex machina" ist ein Traum, den die Menschheit seit langem träumt. Derartige Apparate sind bislang freilich Utopie geblieben. Inzwischen sind aber lernfähige Algorithmen imstande, logische Schlüsse zu ziehen und Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Hat die Digit...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
:
Place / Publishing House:Gottingen : : Vandenhoeck & Ruprecht,, 2020.
©2020.
Year of Publication:2020
Edition:1st ed.
Language:German
Physical Description:1 online resource (153 pages)
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
LEADER 04669nam a22003373i 4500
001 993584289404498
005 20230823000101.0
006 m o d |
007 cr cnu||||||||
008 210901s2020 xx o ||||0 ger d
020 |a 3-412-52019-5 
020 |a 3-412-52018-7 
035 |a (CKB)4100000011389732 
035 |a (MiAaPQ)EBC6306291 
035 |a (Au-PeEL)EBL6306291 
035 |a (OCoLC)1193133090 
035 |a (NjHacI)994100000011389732 
035 |a (EXLCZ)994100000011389732 
040 |a MiAaPQ  |b eng  |e rda  |e pn  |c MiAaPQ  |d MiAaPQ 
050 4 |a K212  |b .M434 2020 
082 0 4 |a 340/.1  |2 23 
100 1 |a Meder, Stephan. 
245 1 0 |a Rechtsmaschinen :  |b Von Subsumtionsautomaten, Künstlicher Intelligenz und der Suche nach dem "richtigen" Urteil. 
250 |a 1st ed. 
264 1 |a Gottingen :  |b Vandenhoeck & Ruprecht,  |c 2020. 
264 4 |c ©2020. 
300 |a 1 online resource (153 pages) 
336 |a text  |b txt  |2 rdacontent 
337 |a computer  |b c  |2 rdamedia 
338 |a online resource  |b cr  |2 rdacarrier 
588 |a Description based on publisher supplied metadata and other sources. 
505 0 |a Intro -- Title Page -- Copyright -- Table of Contents -- Body -- Vorwort -- 1 Einleitung -- 1.1 Automaten im ersten juristischen Maschinenzeitalter -- 1.2 Verwirrende Auskünfte über den Rechtsautomaten im 19. Jahrhundert -- 1.3 Automaten im zweiten juristischen Maschinenzeitalter -- 1.4 Wie funktioniert juristisches Denken? -- Anmerkungen -- 2 Rudolf von Jhering: Die Vaucanson'sche Ente als "Urteilsmaschine" -- 2.1 Jherings Angriffe gegen die ,Begriffsjurisprudenz' -- 2.2 Von der Begriffsjurisprudenz zur Kritik des rechtswissenschaftlichen Formalismus -- 2.3 Erfolge von Jherings Rechtskritik in den USA -- 2.4 Resümee und Ausblick -- Anmerkungen -- 3 Hermann U. Kantorowicz: "Bewaffnet blos mit einer Denkmaschine" -- 3.1 Kritik des rechtswissenschaftlichen Formalismus durch das Freirecht -- 3.2 Kantorowicz als Theoretiker der Maschine im Recht -- 3.3 Formalismus als Bollwerk gegen staatliche Willkür und Kadijustiz? -- 3.4 Kantorowicz' "Geschichtskonstruktion" im zeitgenössischen Kontext -- 3.4.1 Oswald Spengler und der Untergang des Abendlandes -- 3.4.2 Kritik des "maschinellen" Apparats bei Fritz Pringsheim -- 3.5 Wirkungen bis in die Gegenwart? Franz Wieacker und die ,Materialisierungsthese' -- Anmerkungen -- 4 Max Weber: "Die Verwandlung des Richters in einen Paragraphen- und Präjudizienautomten" -- 4.1 Wie weit reichen die Gemeinsamkeiten mit Kantorowicz' Formalismus-Narrativ? -- 4.2 Webers Konzept rechtlicher Rationalisierung -- 4.3 Die Beziehungen zwischen formal rationalem und material rationalem Recht -- 4.4 Exkurs: Warum Max Weber kein ,Begriffsjurist' war -- 4.5 Resümee -- Anmerkungen -- 5 Franz Kafka: "Es ist ein eigentümlicher Apparat" -- 5.1 Der Apparat als geschlossenes Rechtssystem -- 5.2 Das Urteil über den Bediensteten: ­Identität von Gesetz und Entscheidung -- 5.3 Extremer Formalismus des Verfahrens. 
505 8 |a 5.4 Kafkas Rechtsmaschine als Geschichtserzählung -- 5.5 Das Urteil des Reisenden über den Offizier und das von ihm propagierte Verfahren -- 5.6 Das Urteil der Rechtsmaschine und seine Vollstreckung -- Anmerkungen -- 6 Rückblende: Kritik der Rechtsmaschine bei Friedrich Carl von Savigny -- 6.1 Vorbehalte gegen eine mechanische Rechtsanwendung schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts? -- 6.2 Differenzen zwischen vernunftrechtlicher und ,historischer' Richtung -- 6.3 Das Zusammenspiel von formalen und materialen Elementen in Savignys Rechtsbegriff -- 6.4 Savignys Rechtsbegriff im Vergleich mit Kant, Jhering, Kantorowicz und Max Weber -- Anmerkungen -- 7 Algorithmen zwischen Berechenbarkeit und Wertung: Das Verhältnis von Recht und Ethik revisited -- 7.1 Formale Rationalität der Maschine -- 7.2 Zur Komplexität der "einfachen" Fälle: Massenhafte Warenvernichtung im Online-Handel -- 7.3 Die Schwäche der Innentheorie - eine petitio principii -- 7.4 Resümee -- Anmerkungen -- 8 Vom Subsumtionsautomaten zur Algokratie -- 8.1 Der Subsumtionsautomat 1.0 - Erste Programme zur Formalisierung juristischer Entscheidungsrationalität -- 8.2 Der Subsumtionsautomat 2.0 - Die künstliche Intelligenz und das "Leben" -- 8.3 Anschlüsse an die Rechtskritik von Jhering und Kantorowicz -- 8.4 Wo liegt der Unterschied zwischen Schach und Recht? -- 8.5 Die andere Seite des Rechts: situative Offenheit für die Welt -- 8.6 Erfordernis menschlicher Kontrolle -- 8.7 Ausblick -- Anmerkungen -- 9 Schlussbemerkung -- Anmerkungen. 
520 |a Das "Recht ex machina" ist ein Traum, den die Menschheit seit langem träumt. Derartige Apparate sind bislang freilich Utopie geblieben. Inzwischen sind aber lernfähige Algorithmen imstande, logische Schlüsse zu ziehen und Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Hat die Digitalisierung unsere Vorstellungen über die Rechtsanwen­dung schon verändert, ohne dass wir es bemerkt haben?"Digitalisierung" lautet die Devise, und zwar nicht nur in Politik, Wirtschaft oder Bil­dung, sondern auch in der Jurisprudenz. Lernfähige Algorithmen und autonome Syste­me beginnen heute Funktionen zu übernehmen, die traditionell dem Menschen vor­behalten waren. Wir pflegen von "künstlicher Intelligenz" zu sprechen, wenn be­stimmte Tätigkeiten, die Nachdenken oder Entscheiden verlangen, nun Maschinen überlassen bleiben. Welche Rolle spielen die neuen Technologien in den Staatsanwaltschaften und in den Gerichten? Können Legal Robots bald Vor­schläge für Urteile unterbreiten? Und wann sind sie in der Lage, eigenständige Ent­scheidungen zu treffen? Oder dürfen sie nur zur Überprüfung von Standardfällen, zur Bearbeitung wiederkehrender Rechtsfragen eingesetzt werden, die einen gesteigerten Rechenaufwand erfordern? Und gibt es überhaupt Standardfälle? Liegt nicht jeder Fall anders? Müssen die Grenzen zwischen Rechnen, Denken und Ent­scheiden neu gezogen werden? Und was geschieht, wenn die Maschine einen Fehler macht? Ist der Roboter für Schäden haftbar? Kann er Bewusstsein erlangen und sollte ihm nicht eigentlich Rechtsfähigkeit zuerkannt werden? Muss nicht die gesamte Rechtsordnung neu überdacht werden?Stephan Meder schlägt einen Bogen vom ersten juristischen Maschinenzeitalter des 17. Jahrhunderts über den "Subsumtionsautomaten" des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. 
650 0 |a Law  |x Decision making  |x Data processing. 
650 0 |a Artificial intelligence  |x Social aspects. 
776 |z 3-412-52017-9 
906 |a BOOK 
ADM |b 2023-10-27 01:37:15 Europe/Vienna  |f system  |c marc21  |a 2020-08-22 22:11:22 Europe/Vienna  |g false 
AVE |i Vandenhoeck & Ruprecht Journals  |P Vandenhoeck And Ruprecht Complete  |x https://eu02.alma.exlibrisgroup.com/view/uresolver/43ACC_OEAW/openurl?u.ignore_date_coverage=true&portfolio_pid=5343910020004498&Force_direct=true  |Z 5343910020004498  |b Available  |8 5343910020004498