Staat und Strafrechtspflege : : Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe? / / Klaus F. Gärditz, Klaus Ferdinand Gärditz.

Das Buch geht der Frage nach, ob es für eine Verfassungstheorie lohnenswert ist, sich mit dem Strafrecht zu befassen, dessen Existenz moderne Verfassungen voraussetzen, ohne Strafbegründungen zu setzen. Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Straf...

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Bibliographic Details
Superior document:Schönburger Gespräche zu Recht und Staat ; 25
VerfasserIn:
TeilnehmendeR:
Place / Publishing House:Paderborn : : Verlag Ferdinand Schöningh,, 2015.
Year of Publication:2015
Language:English
Series:Schönburger Gespräche zu Recht und Staat ; 25.
Physical Description:1 online resource
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Description
Summary:Das Buch geht der Frage nach, ob es für eine Verfassungstheorie lohnenswert ist, sich mit dem Strafrecht zu befassen, dessen Existenz moderne Verfassungen voraussetzen, ohne Strafbegründungen zu setzen. Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches und politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt hierbei in seiner Rolle als vorkonstitutionelle Zeitkapsel, die beharrlich urtümliche Reaktionsmuster sozialer Kontrolle in den demokratischen Rechtsstaat gerettet hat und das kühle Rationalisierungsparadigma moderner Staatsbegründung irritiert. Strafrecht zeigt die fortbestehende Bedeutung gesellschaftlicher Symbolik an, die sich nur begrenzt in die gewohnte Feinmechanik rationalisierender Verhältnismäßigkeitskontrolle einfügt und sich hierdurch der gewohnten materialen Ethisierung vom Systemmittelpunkt der Verfassung aus entzieht.
ISBN:365778411X
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: Klaus F. Gärditz, Klaus Ferdinand Gärditz.