Wir Franz der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser ... Demnach Wir in dem gegenwärtigen zwischen Frankreich und Großbrittanien [!] ausgebrochenen Kriege die strenge Neutralität zu beobachten entschlossen sind ... andererseits die Rechte Unserer neutralen Küsten und Häfen gehand[habt, auch der nach den Regeln der Neutralität eingerichtete Handel mit jeder der kriegführenden Mächte gesichert werde ... So machen Wir ... anmit folgende Verordnungen bekannt, welche theils in den zwischen den europäischen Mächten bestehenden Verträgen festgesetzet, theils den sonstigen völkerrechtlichen Gebrauchen angemessen sind ...] : [Gegenwärtige Verordnung, soll in allen unseren Erblanden, insbesondere aber in allen Unsern Seehäfen und Küsten-Ländern in deutscher und italiänischer Sprache bekannt gemacht werden ... ; Gegeben in ... Wien, den 7. August, im achtzehnhundert und dritten ... Jahre ; Franz ; Aloys Graf v. Ugarte, königl. Böhmischer oberster, und Erzherzogl. Oesterreichischer erster Kanzler ; Joseph Freyherr von der Mark ; Franz Graf v. Woyna ; Nach Sr. k. k. Majestät höchst eigenem Befehle: Leopold Freyherr von Haan]

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Bibliographic Details
MitwirkendeR:
:
Place / Publishing House:[S.l.], 1803
Year of Publication:1803
Language:German
Subjects:
Classification:15.43 - Deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart
15.60 - Schweiz. Österreich-Ungarn. Österreich
89.70 - Internationale Beziehungen: Allgemeines
Online Access:
Physical Description:[6] Bl.
Notes:
  • Ohne Titel
  • Verordnung: Österreich, Kriegsmarine, Handelsmarine: Wien 7. August 1803
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