Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin, in Germanien, zu Hungarn, ... Entbieten allen unseren nachgesetzten Geist- und Weltlichen Obrigkeiten, ... Nachdeme ... sich verschiedentlich ergeben, daß, ohngeachtet Wir bey Einrichtung unsereres dermaligen Militar-Systematis vorzüglich dahin fürgesorget, die Verpflegung Unserer Miliz dergestalten sicher zu stellen, daß die Officiers, wie die Gemeine nicht allein ihre Gebühr monatlich richtig überkommen, sondern auch deme, was ihnen nach ihren begleitenden Chargen ausgemessen ist, bey beobachtender behöriger Wirthschaft Character-mäßig leben und auslangen können, mithin Sie sich in Schulden zu stecken keine Ursach, oder Noth haben, gleichwohlen viele Officiers durch ihre unregulirte, und freyere Lebensart ganz ohnbedachtsam, und sorglos Schulden zu machen keine Bedenken tragen; ... : Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wien den 2. Monats-Tag Junii im siebenzehenhundert drey und fünfzigsten, Unserer Reiche im dreyzehenden Jahre / Maria Theresia ; Fridericus Wilhelmus Comes ab Haugwiz, Johann Graf von Chotek, Johann Christoph Freyherr von Bartenstein, Hermann von Kannegiesser
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MitwirkendeR: | |
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Place / Publishing House: | [Wien] : [Verlag nicht ermittelbar], [1753] |
Year of Publication: | 1753 |
Language: | German |
Subjects: | |
Classification: | 15.60 - Schweiz. Österreich-Ungarn. Österreich 86.20 - Schuldrecht |
Physical Description: | 1 ungezähltes Blatt; Satzspiegel: 33,7 x 44 cm |
Notes: |
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