Ona’ah und laesio enormis : Preisgrenzen im talmudischen und römischen Kaufrecht / Doris Forster

Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zum Verständnis des jüdischen Rechts der Antike und zeigt insbesondere seine Verbindungen zum römischen Recht auf. Am Beispiel der talmudischen Preisregelung אונאה (sog. ona’ah), die im 2. Jahrhundert in Palästina entstand und zunächst große Unterschiede...

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Superior document:Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte
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Year of Publication:2020
Language:German
Series:Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte
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520 |a Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zum Verständnis des jüdischen Rechts der Antike und zeigt insbesondere seine Verbindungen zum römischen Recht auf. Am Beispiel der talmudischen Preisregelung אונאה (sog. ona’ah), die im 2. Jahrhundert in Palästina entstand und zunächst große Unterschiede zur römischen Preissicherung bei Grundstücksverkäufen (CJ.4.44.2) aufwies, erläutert die Untersuchung, wie sich das jüdische Recht unter unterschiedlichen Herrschaftsbedingungen entwickelte. Gleichzeitig wird das römische Recht selbst durch die Einbeziehung zeitgebundener wirtschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen nicht bloß dogmatisch analysiert, sondern in seiner historischen Entwicklung und Vergleichbarkeit mit anderen Rechtskulturen erfasst. Beschäftigte sich die bisherige Forschung eingehend mit der römischen laesio enormis (der Begriff stammt aus dem Mittelalter), die garantierte, dass bei Landverkäufen der vereinbarte Preis die Hälfte des Wertes nicht unterschritt, fand die zeitgleiche talmudische Preisgrenze von einem Sechstel bislang kaum Beachtung. Obwohl Grundstücksgeschäfte von der אונאה (ona’ah) ausgenommen waren, liegen beiden Rechtsnormen ähnliche Vorstellungen von materiellem Wert und seiner Preisrelation zugrunde. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen römischem und jüdischem Recht werden anhand der schriftlichen Thora, der Tosefta, der Mischna, des palästinischen und babylonischen Talmuds, sowie anhand des Corpus Iuris Civilis, des diokletianischen Höchstpreisedikts und des Codex Theodosianus erläutert. 
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