Die römischen Solidarobligationen : eine Neubesichtigung unter aktionenrechtlichen Aspekten

Das Problem der römischen Korreal- und Solidarobligationen ist mit der theologischen Frage der Dreieinigkeit zu vergleichen, wie Rudolf von Jhering, einer der berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts in „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz – Eine Weihnachtsgabe für das juristische Publikum“ 1884...

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Bibliographic Details
Superior document:Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte ; 100
VerfasserIn:
Place / Publishing House:[Place of publication not identified] : C H Beck, 2009
Year of Publication:2009
Language:German
Series:Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte ; 100.
Physical Description:1 online resource (xii, 308 pages).
Notes:Bibliographic Level Mode of Issuance: Monograph
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Description
Summary:Das Problem der römischen Korreal- und Solidarobligationen ist mit der theologischen Frage der Dreieinigkeit zu vergleichen, wie Rudolf von Jhering, einer der berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts in „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz – Eine Weihnachtsgabe für das juristische Publikum“ 1884 formulierte: Es sei schlicht nicht theoretisch lösbar, sondern allenfalls auf rechtspraktischem Wege. Die gewissermaßen überzeitlichen Fragen treten auch heute noch in gleicher Weise auf, etwa wenn Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wohnung anmieten. In der Folge sind beide dem Vermieter zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet, der Vermieter soll die Miete insgesamt aber nur einmal erhalten. Obwohl das BGB die römischrechtlichen Ideen nicht vollständig übernommen hat, stellen sich die alten Probleme, wenn auch in neuer Verkleidung, immer wieder und sind letztlich ebenso ungelöst wie die Deutung der antiken Quellen. Die Arbeit Steiners geht zurück an die Wurzeln des römischen Rechts und macht deutlich, daß ein Verständnis der antiken Vorstellungen nur möglich wird, wenn die praktische Umsetzung der überlieferten Quellen im Gerichtsverfahren mit bedacht wird. Es zeigt sich einmal mehr, daß die römischen Juristen keine rechtwissenschaftlichen Glasperlenspiele betrieben haben, sondern solche eher den pandektistischen Lehren des 19. Jahrhunderts zuzurechnen sind, welche auf die Schaffung des BGB maßgeblich eingewirkt haben. Der rechtslogische Mythos der Solidarobligationen löst sich auf, wenn der enorme rechtspraktische Sinn der damaligen Fachjurisprudenz und die römische Prozeßordnung zur Grundlage der Quelleninterpretation gemacht werden.
ISBN:2821846479
Hierarchical level:Monograph