Kommunale Finanzausgleich in Hessen / / Michael Broer.

In Deutschland sind die Bundesländer nach Art. 106 Abs. 7 GG verpflichtet, ihre Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen eines kommunalen Finanzausgleichs an den eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. Da im Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen ausschließlich allgemeine Ausführungen z...

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Bibliographic Details
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Place / Publishing House:[Place of publication not identified] : : Peter Lang International Academic Publishing Group,, 2001.
Year of Publication:2001
Language:German
Physical Description:1 online resource (xviii, 232 pages)
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Description
Other title:Kommunale Finanzausgleich in Hessen
Summary:In Deutschland sind die Bundesländer nach Art. 106 Abs. 7 GG verpflichtet, ihre Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen eines kommunalen Finanzausgleichs an den eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. Da im Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen ausschließlich allgemeine Ausführungen zu diesem Themenkomplex zu finden sind, kommt es häufig zum Verteilungsstreit zwischen Land und Kommunen einerseits und Kommunen andererseits. Der Verfasser beschreibt und analysiert die Bestimmungen des hessischen kommunalen Finanzausgleichs bezüglich ihrer ökonomischen Zielführung und vergleicht diese mit Regelungen anderer Bundesländer. Anschließend legt er eigene Reformvorschläge dar, mit deren Hilfe die angesprochenen Probleme gelöst werden können.
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: Michael Broer.