Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserinn, Wittib, Königinn zu Hungarn, Böheim, ... Entbiethen allen, und jeden Unseren getreuen Vasallen ... unsere Kaiserl. Königl. und Landesfürstliche Gnad, und alles Gutes: Wir haben bey Errichtung der verschiedenen Contumazen einen doppelten Endzweck zum Gegenstand gehabt : von welchem der eine dahin gegangen, daß das Commercium ... stetshin eröfnet erhalten, der andere aber darauf gerichtet war, daß der allgemeine Gesundheits-Stand von aller Gefahr einer eingebracht werden mögenden Seuche bewahret werden möge

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Bibliographic Details
VerfasserIn:
VerlegerIn:
Place / Publishing House:[Wien] : [Florian Perdacher], 1766
Year of Publication:1766
Language:German
Subjects:
Classification:15.60 - Schweiz. Österreich-Ungarn. Österreich
86.56 - Gesundheitsrecht. Lebensmittelrecht
Online Access:
Physical Description:[4] Bl.
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