Bonitätsprüfung im neuen Verbraucherkreditrecht / eingereicht von Elke Heinrich

ger: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die durch Art 8 der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG eingeführte Verpflichtung des Kreditgebers, vor Abschluss des Kreditvertrages die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen. Zwar entsprach es auch bislang der gängigen Praxis der Kreditinstitute...

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Bibliographic Details
VerfasserIn:
Place / Publishing House:2013
Year of Publication:2013
Language:German
Subjects:
Classification:86.25 - Bankrecht. Börsenrecht
Physical Description:XXVII, 257 Bl.; Zsfassung
Notes:Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
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Description
Other title:Credit assessment within the scope of credit agreements for consumers
Summary:ger: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die durch Art 8 der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG eingeführte Verpflichtung des Kreditgebers, vor Abschluss des Kreditvertrages die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen. Zwar entsprach es auch bislang der gängigen Praxis der Kreditinstitute, die Bonität des Kreditnehmers zu prüfen, doch war die gesetzliche Verankerung einer derartigen Verpflichtung bis dato sowohl dem österreichischen als auch dem deutschen Recht fremd. Dass die Reichweite der Verpflichtungen, die dem Kreditgeber auferlegt werden sollten, im Vorfeld heftig umstritten war, hat letztlich zu überaus unklaren Richtlinienbestimmungen geführt. Art 8 der RL enthält keine konkreten Aussagen über die Ausgestaltung der Verpflichtung zur Kreditwürdigkeitsprüfung und Art 23 der RL bestimmt hinsichtlich der dem Kreditgeber bei Pflichtverletzung drohenden Sanktionen nur ganz allgemein, dass diese ?wirksam, verhältnismäßig und abschreckend? sein müssen. Nur wenig konkreter als die Vorgaben des Art 8 sowie Art 23 der RL sind die österreichischen und deutschen Umsetzungsnormen. Zu Beginn der Arbeit werden daher ? unter ausführlicher Beleuchtung der europarechtlichen und nationalen Vorgaben ? die den Kreditgeber in Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung treffenden Pflichten konkretisiert; danach wird die Rechtfertigung und anschließend die Ausgestaltung von zivilrechtlichen Sanktionen (Schadenersatz- und Irrtumsrecht) bei Pflichtverletzung thematisiert. Dabei wird versucht, die Regelungen zur Bonitätsprüfung so gut wie möglich in das System des Zivilrechts einzupassen. Neben der österreichischen wird auch die deutsche Rechtslage behandelt. Die vergleichbaren Schweizer Regelungen finden immer wieder am Rande Erwähnung.
eng: The main subject of research in this thesis is Art 8 of the Directive 2008/48/EG on credit agreements for consumers, which commits the creditor to assess the consumer?s creditworthiness before the conclusion of the credit agreement. Although creditors regularly assessed the consumer?s creditworthiness also in the past, there was neither in Austria nor in Germany an obligation to do so. Due to the fact that there was an intense discussion on the extent of the creditor?s obligations concerning the credit assessment, the parameters of the Directive are very unclear. This holds true for Art 8 ? obligation to assess the creditworthiness of the consumer ? as well as for Art 23 of the Directive, which deals with penalties. Just a little bit more concrete are the Austrian and German rules transposing the European guidelines. In the first place the thesis concretises the obligation of the creditor to assess the consumer?s creditworthiness; in the second place it deals with civil penalties (tort law and law of mistake) as a consequence of a breach of duty by the creditor. In addition to the Austrian situation there is also dealt with the German legal system. The comparable Swiss standards are mentioned casually.
ac_no:AC10853479
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: eingereicht von Elke Heinrich