Strafvollzugsgesetz : : Bund und Länder / / hrsg. von Alexander Böhm, Hans-Dieter Schwind, Jörg-Martin Jehle, Klaus Laubenthal.

Mit der Föderalismusreform des Jahres 2007 hat eine bewährte Praxis auf der Grundlage eines Bundesgesetzes und bundeseinheitlich vereinbarter Verwaltungsvorschriften ein Ende gefunden. Auch wenn bislang erst drei Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, ist für die Vollz...

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Bibliographic Details
Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2009]
©2009
Year of Publication:2009
Edition:5. geänd. und neu bearb. Aufl.
Language:German
Series:De Gruyter Kommentar
Online Access:
Physical Description:1 online resource (1361 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
Inhaltsübersicht --
Zitierweise und Abkürzungen --
Gesetzestext --
Erster Abschnitt: Anwendungsbereich --
ERSTER ABSCHNITT. Anwendungsbereich --
Zweiter Abschnitt: Vollzug der Freiheitsstrafe --
ERSTER TITEL. Grundsätze --
ZWEITER TITEL. Planung des Vollzuges --
DRITTER TITEL. Unterbringung und Ernährung des Gefangenen --
VIERTER TITEL. Besuche, Schriftwechsel sowie Urlaub, Ausgang und Ausführung aus besonderem Anlass --
FÜNFTER TITEL. Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung --
SECHSTER TITEL. Religionsausübung --
SIEBTER TITEL. Gesundheitsfürsorge --
ACHTER TITEL. Freizeit --
NEUNTER TITEL. Soziale Hilfe --
ZEHNTER TITEL. Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug --
ELFTER TITEL. Sicherheit und Ordnung --
ZWÖLFTER TITEL. Unmittelbarer Zwang --
DREIZEHNTER TITEL. Disziplinarmaßnahmen --
VIERZEHNTER TITEL. Rechtsbehelfe --
FÜNFZEHNTER TITEL. Strafvollstreckung und Untersuchungshaft --
SECHZEHNTER TITEL. Sozialtherapeutische Anstalten --
Dritter Abschnitt: Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung --
ERSTER TITEL. Sicherungsverwahrung --
ZWEITER TITEL. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt --
Vierter Abschnitt: Vollzugsbehörden --
ERSTER TITEL. Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten --
ZWEITER TITEL. Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten --
DRITTER TITEL. Innerer Aufbau der Justizvollzugsanstalten --
VIERTER TITEL. Anstaltsbeiräte --
FÜNFTER TITEL. Kriminologische Forschung im Strafvollzug --
Fünfter Abschnitt: Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlussvorschriften --
ERSTER TITEL. Vollzug des Strafarrests in Justizvollzugsanstalten --
ZWEITER TITEL. Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft --
DRITTER TITEL. Arbeitsentgelt in Jugendstrafanstalten und im Vollzug der Untersuchungshaft --
VIERTER TITEL. Unmittelbarer Zwang in Justizvollzugsanstalten --
FÜNFTER TITEL. Datenschutz --
SECHSTER TITEL. Anpassung des Bundesrechts --
SIEBTER TITEL. Sozial- und Arbeitslosenversicherung --
ACHTER TITEL. Einschränkung von Grundrechten. Inkrafttreten --
Anhang --
1. Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) --
2. Verordnung über die Vergütungsstufen des Arbeitsentgelts und der Ausbildungsbeihilfe nach dem Strafvollzugsgesetz – Strafvollzugsvergütungsordnung (StVollzVergO) --
3. Landesgesetze --
Backmatter
Summary:Mit der Föderalismusreform des Jahres 2007 hat eine bewährte Praxis auf der Grundlage eines Bundesgesetzes und bundeseinheitlich vereinbarter Verwaltungsvorschriften ein Ende gefunden. Auch wenn bislang erst drei Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, ist für die Vollzugslandschaft eine schwierige Situation entstanden. Um die neue Lage abzubilden, musste für die vorliegende fünfte Auflage die Konzeption des Kommentars abgeändert werden. Die Landesvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind in der Weise eingearbeitet, dass der Kommentierung jedes Paragraphen des StVollzG ein zusätzlicher Abschnitt "Landesgesetze" angefügt ist. Dort wird auf Übereinstimmungen mit bzw. Abweichungen von dem StVollzG aufmerksam gemacht sowie - soweit angebracht - aus den Gesetzesbegründungen zu den Landesgesetzen zitiert. Darüber hinaus werden in der Kommentierung des StVollzG Ländervorschriften angesprochen, wenn diese für das Verständnis und die Auslegung der Bundesregelung von Bedeutung sind. Damit die Leser in Bayern, Hamburg und Niedersachsen davon Gebrauch machen können, sind am Ende des Bandes die Landesgesetze abgedruckt, wobei jede Landesvorschrift mit einem Verweis auf die entsprechende Kommentierung im StVollzG versehen ist. Das grundlegende Verständnis der Herausgeber ist indessen seit der ersten Auflage gleichgeblieben: Es handelt sich um einen Kommentar von Praktikern für Praktiker, der zugleich für sich in Anspruch nimmt, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Mitarbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand Juni 2009.
This standard commentary is a commentary for practitioners by practitioners and also sufficiently examines the judicature and the academic opinion. The editors and contributors have acquired an abundance of experience with the penal system as practitioners, criminal policy makers, and researchers. The revision of the 5th edition brings this commentary up to date with current legislature, judicature, and literature. The new edition once again provides the practitioner with a current and reliable reference work for practical questions relating to the penal system. This commentary is geared towards practitioners in correctional facilities and in the areas of justice administration and criminal justice as well as tutors and students in the penal system field.
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783899496727
9783110636208
9783110219517
9783899496871
DOI:10.1515/9783899496727
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: hrsg. von Alexander Böhm, Hans-Dieter Schwind, Jörg-Martin Jehle, Klaus Laubenthal.