Verfassungslehre / / Karl Brinkmann.
Das Grundlegende Lehrbuch zur Verfassungslehre. Es geht weitreichend neue Wege. Im ersten Abschnitt - ";Staat und Staatsordnung"; - werden als Voraussetzung zunächst die Aufbaubedingungen des Staates bestimmt. Dies derart, dass zu Gebiet und Volk noch Führung, Ordnung, Führungsverhalten un...
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Superior document: | Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 1990 - 1999 |
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VerfasserIn: | |
Place / Publishing House: | Berlin ;, Boston : : Oldenbourg Wissenschaftsverlag, , [2016] ©1994 |
Year of Publication: | 2016 |
Edition: | 2., ergänzte Auflage. Reprint 2016 |
Language: | German |
Online Access: | |
Physical Description: | 1 online resource (X, 415 p.) |
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Other title: | Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Vorwort zur ersten Auflage -- Einführung -- Erster Abschnitt. Staat und Staatsordnung -- A. Die Staatsbedingungen im allgemeinen: der Staat -- B. Die Staatsbedingung der Staatsordnung im besonderen -- Zweiter Abschnitt. Die Staatsverfassung als Staatsgrundordnung -- A. Die Staatsverfassung als Teil der Staatsordnung: Staatsgrundordnung -- B. Normative und faktische Staatsverfassung -- C. Die Staatsverfassung in anderen Auffassungen -- D. Staatsverfassung sowie Recht und Unrecht -- Dritter Abschnitt. Die Arten der Verfassung: Die Staatsformen -- Zum Verhältnis der Staatsformen zu Recht und Unrecht -- A. Die Hauptstaatsformen -- B. Die Nebenstaatsformen -- Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis -- Namensverzeichnis -- Sachverzeichnis -- Backmatter |
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Summary: | Das Grundlegende Lehrbuch zur Verfassungslehre. Es geht weitreichend neue Wege. Im ersten Abschnitt - ";Staat und Staatsordnung"; - werden als Voraussetzung zunächst die Aufbaubedingungen des Staates bestimmt. Dies derart, dass zu Gebiet und Volk noch Führung, Ordnung, Führungsverhalten und Unabhängigkeit als Staatsbedingungen hinzutreten. Und sodann wird als ";Sitz"; die Staatsverfassung näher auf die Staatsordnung eingegangen. Im zweiten Abschnitt - ";Die Staatsverfassung als Staatsordnung"; - wird diese als Hauptteil der Staatsordnung bestimmt, bestehend aus einer engeren Verfassung, Grundlagen der weiteren und aus der sonstigen Verfassung. Der dritte Abschnitt - ";Die Arten der Verfassung: Die Staatsformen"; - ist in Hauptstaatsformen und Nebenstaatsformen gegliedert. Erstere sind Einherrschaft (Monokratie), Mehrherrschaft (Pleokratie) und Vielherrschaft (Polykratrie), jede untergliedert vor allem nach absoluter (unbeschränkter) und relativer (beschränkter) sowie unmittelbarer und mittelbarer Herrschaft. Zu allem sind in beträchtlichem Umfang nicht nur andere Absichten, insbesondere namhafte, einbezogen, sondern ebenfalls, vom Altertum bis in die Gegenwart - Verfassungen. |
Format: | Mode of access: Internet via World Wide Web. |
ISBN: | 9783486786781 9783110636192 |
DOI: | 10.1515/9783486786781 |
Access: | restricted access |
Hierarchical level: | Monograph |
Statement of Responsibility: | Karl Brinkmann. |