Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 29 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1892]
©1892
Year of Publication:1892
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 29
Online Access:
Physical Description:1 online resource (XII, 466 p.)
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Reprint 2022
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 29
Frontmatter -- Inhalt -- I. Reichsrecht -- 1. 1. Nach welchem Rechte ist zu beurteilen, ob eine Bereicherung im Sinne von §. 30 Abs. 2 K.O. vorliegt? 2. Ist eine Bereicherung nach Maßgabe des gemeinen Rechtes auch dann anzunehmen, wenn durch unentgeltliche Zuwendung seitens des Kridars eine Forderung des Empfängers an einen Dritten getilgt wird? -- 2. Steht dem einzelnen Aktionär nach beendeter Liquidation der Aktiengesellschaft gegen die früheren Liquidatoren ein Anspruch auf Schadensersatz aus böswillig ausgeführter Liquidation des Gesellschaftsvermögens unbedingt zu? -- 3. Fällt ein Kaufvertrag über Waldbäume zum Zwecke des Abholzens unter die Bestimmung der Anmerkung zu II B des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885? -- 4. Findet die Vermutung des Art. 274 Abs. 1 H.G.B. aus einen Vertrag Anwendung, durch welchen ein Kaufmann auf eine verfallene Konventionalstrafe verzichtet hat? Wird die Vermutung dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch auf die Konventionalstrafe aus einem Vertrage über unbewegliche Sachen herrnhrt? -- 5. Kann der Socius einer offenen Handelsgesellschaft, welcher zugleich Gläubiger derselben ist, während der Liquidation gegen den Liquidator unbeschränkt auf Zahlung seiner Forderung klagen? -- 6. 1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat? 2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer eilt Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? -- 7. Ist die von einem Nichtkaufmanne einem Kaufmanne in dessen Haudelsgewerbe geleistete Bürgschaft ein Handelsgeschäft? Steht einem solchen Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu? Artt. 281. 277 H.G.B. -- 8. Begriff des Wohnsitzes im Sinne des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ob identisch mit dem gemeinrechtlichen Begriffe des Wohnsitzes? -- 9. 1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien? 2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergehenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen? -- 10. Kann der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? Rechtliche Stellung des Konkursverwalters -- 11. Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche ans der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind? -- 12. 1. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 2. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? -- 13. Begriff der Körperverletzung, des Unfalles, im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 -- 14. Kann das durch Anmeldung eines Warenzeichens für eine bestimmte Ware erlangte Recht auf ausschließliche Benutzung des Zeichens auch dann geltend gemacht werden, wenn die Ware von einem Anderen als Verpackung (Gefäß) für eine Ware anderer Gattung benutzt wird? -- 15. Pfandrecht des Spediteurs (Art. 382 Abs. 1 H.G.B.). Anwendung des Art. 306 Abs. 2 H.G.B -- 16. 1. Kann, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? 2. Ist dies namentlich im Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes statthaft? -- 17. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? -- 18. 1. Ist wegen einer nach dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus L.R.S. 1382 aus ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche im Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblicke auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag aus Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des L.R.S. 1382 gerichtet wird? -- 19. 1. Kann der Verkäufer, der infolge Annahmeverzuges seines Käufers seinerseits seinem Verkäufer gegenüber in Annahmeverzug geraten ist, das Ergebnis des Selbsthilfeverkaufes seines Verkäufers dem Interesseanspruche gegen seinen Käufer gemäß Art. 354 H.G.B. zum Grunde legen? 2. Kann in solchem Falle der Käufer dem Interesseanspruche entgegensetzen, daß der Kläger zur Erfüllung nicht imstande gewesen sei? -- 20. 1. Bildet bei zwei gleichlautenden Firmen der der einen Firma beigefügte Zusatz „in Liquidation" ein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal der beiden Firmen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 H.G.B.? 2. Bildet eine thatsächlich erloschene, aber noch im Handelsregister eingetragene Firma ein Hindernis für die Eintragung einer gleichlautenden anderen Firma? 3. Hat der Inhaber einer noch bestehenden früher eingetragenen Firma nach Art. 27 H.G.B. auch dann ein Klagerecht ans Löschung der später eingetragenen gleichlautenden Firma, wenn er in die Führung der letzteren durch deren Inhaber eingewilligt hat? -- 21. 1. Können Konkursgläubiger, die am Konkurse nicht teilnehmen oder auf Befriedigung aus der Masse verzichten, während der Dauer des Konkursverfahrens ihre vermögensrechtlichen Ansprüche klagend gegen den Gemeinschuldner verfolgen? 2. Beschränkung der Verurteilung des Gemeinschuldners zur Zahlung nach Beendigung des über sein Vermögen eröffneten Konkurses. 3. Wirkung der Zurücknahme der Forderungsanmeldung im Konkurse -- 22. Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 23 Nr. 1 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht? -- 23. Rechtsgültigkeit des Vertrages, durch welchen der Konkursverwalter einem Konkursgläubiger dessen Konkursforderung, für die neben dem Gemeinschuldner ein anderer, bevorrechtigter Konkursgläubiger haftet, abkauft -- 24. 1. Ist der Käufer berechtigt, die Ware zu redhibieren, wenn sie eine größere Menge minderwertiger Beimischung enthält als die Probe? 2. Welche Rechte stehen den Parteien zur Realisierung des auf Redhibition lautenden Urteiles zu, wenn die Entscheidung über die Höhe des Schadens noch aussteht? -- 25. 1. Welches örtliche Recht ist anzuwenden, wenn eine englische Rhederei vor dem deutschen Richter für einen Schaden in Anspruch genommen wird, welchen ein Schiff infolge eines von einem Zwangslotsen auf dem englischen Dampfer verschuldeten Zusammenstoßes in einem russischen Hafen erlitten hat? 2. Welche Bedeutung hat die Abweisung des Ersatzanspruches durch den deutschen Richter, wenn er nach russischem Rechte begründet ist? -- II. Gemeines Recht -- 26. 1. Kann einer Frauensperson aus einem ihr von einem verheirateten Manne gegebenen Eheversprechen ein klagbarer Anspruch erwachsen? 2.
Steht auch einer geschiedenen Ehefrau ein Anspruch gegen ihren etwaigen Stuprator zu? 3. Kann auch einer Frauensperson, welche sich einem ihr als solchem bekannten Ehemanne außerehelich preisgegeben hat, dadurch gegen den letzteren ein Entschädigungsanspruch erwachsen? -- 27. Sind die mit einem Universalvermächtnisse belasteten Descendenten des Erblassers allgemein berechtigt, die Trebellianische Quart von der Substanz des Nachlasses abzuziehen? -- 28. 1. Ungültigkeit eines gegenseitigen Vertrages mit teilweise unsittlichem Gegenstände. 2. Kann nach Maßgabe der 1. 8 Dig. de cond. ob t. c. 12, 5 auch der Eigenthumsklage eine Einrede entgegenstehen? -- 29. 1. Anrechnung von Zahlungen, welche der Schuldner ohne Bestimmung der Forderungen, auf welche sie abzurechnen sind, gemacht hat. 2. Stehen dem Bürgen Verabredungen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner nach der Zahlung über deren Anrechnung auf unverbürgte Forderungen getroffen werden, entgegen? 3. Substanziierung der Einrede des Bürgen, die verbürgte Schuld sei durch Zahlungen des Hauptschuldners getilgt. -- 30. 1. Liegt, falls aus der Vorbehaltlosigkeit des Verhaltens bei gewissen Vorgängen oder gewissen Willenserklärungen auf einen Verzichtwillen geschlossen werden soll, die Beweislast demjenigen ob, welcher die Vorbehaltlosigkeit, oder demjenigen, welcher einen erklärten Vorbehalt behauptet? 2. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? -- 31. Wird der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Verschulden und einem Schaden dadurch ausgeschlossen, daß der Schade unmittelbar durch eine freie Handlung des Beschädigten selbst herbeigeführt ist, wenn diese Handlung zur Abwendung einer durch das Verschulden verursachten Gefahr vorgenommen wurde? -- 32. 1. Inwieweit ist der befugte Träger eines Familiennamens berechtigt, der unbefugten Führung seines Familiennamens im Wege der Civilklage entgegenzutreten?1 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer vor deutschen Gerichten ans Unterlassung der Führung seines Familiennamens gegen einen Deutschen klagen? 3. Kann die Befugnis zur Führung eines fremden Familiennamens auf einen Arrogationsvertrag gestützt werden, welcher nach der Absicht der Kontrahenten, mit Ausschluß aller sonstigen Wirkungen einer Annahme an Kindesstatt, nur den Übergang des Familiennamens des Annehmenden auf den Angenommenen hervorbringen sollte? -- 33. Kann während bestehender allgemeiner Gütergemeinschaft die Ehefrau sich selbst durch Rechtsgeschäfte unbeschränkt verpflichten? -- 34. Nach welchem Rechte ist die Anerkennung ungültiger Geschäfte Minderjähriger durch die letzteren nach erreichter Selbständigkeit zu beurteilen? -- 35. Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden? -- 36. Haftet der Bürge eines Kassenbeamten für diejenigen Unterschlagungen desselben, welche durch Kontrolle seitens des Kassenherrn hätten verhütet werden können? -- 37. Regelung der Gebrauchsrechte an öffentlichen Gewässern bei Konflikten zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen der Industrie. Freie Stellung des Richters bei der Teilung dieser Rechte nach Art und Zeit. -- III. Preußisches Recht -- 38. Sind die vom preuß. Allg. Landrecht demjenigen Patrone einer Kirche, welcher Patronatslasten für die kirchlichen Bedürfnisse zu tragen hat, beigelegten Rechte über das Kirchenvermögen durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 §. 40 (G.S. S. 341) geändert worden? Ist ein ohne seine Zustimmung über die Substanz des Kirchenvermögens abgeschlossener Vergleich für die Kirche unverbindlich? Rechtsstellung mehrerer Mitpatrone -- 39. Bestimmt sich der Anspruch des verarmten Schenkers auf die Kompetenz von Sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache nach dem Werte zur Zeit der Schenkung oder nach dem höheren Werte zur Zeit der Geltendmachung des Anspruches auf die Kompetenz? -- 40. Ist für den Entschädigungsanspruch der an einer unbebauten Straße angrenzenden Eigentümer, welche der an die polizeiliche Bauerlaubnis geknüpften Auflage folgend den in die Fluchtlinie fallenden Teil ihres Grundstückes freigelegt haben, der Rechtsweg zulässig? -- 41. Unter welchen Voraussetzungen kann während des Bestehens der Gütergemeinschaft eine Klage gegen die Ehefrau mit dem Anträge auf „Zahlung bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in ihr nicht zur Gütergemeinschaft gehöriges Vermögen" erhoben werden? -- 42. Geht der Abfindungsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten auf die Erben des unschuldigen Teiles über? -- 43. 1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch aus den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung? 2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden? -- 44. Mit welcher Wirkung können bei ländlichen Gutsüberlassungen von Ascendenten an Descendenten Geldabfindungen, Altenteile oder andere Vermögensvorteile für nicht zugezogene Descendenten, Ascendenten oder Ehegatten — und zwar gegenwärtige oder zukünftige Descendenten oder Ehegatten — ausbedungen werden? -- 45. Berechnung der Erbschaftssteuer von einem Vermächtnisse, für das dem Erben die Entrichtung der Steuer im Testamente anferlegt ist -- 46. Wirkung eines im Wege der einstweiligen Verfügung zu einer Hypothek eingetragenen Vermerkes, daß die Post wegen vollstreckbarer Forderungen angefochten werde, gegenüber weiteren Anfechtungen und späteren Pfändungen und Überweisungen der Post, insbesondere für den Fall, wo zugleich mit dem ersten Anfechtungsvermerke eine Arrestvormerkung zur Sicherung der Forderung des ansechtenden Gläubigers eingetragen ist -- 47. 1. Gehen die Rechte der Kirchengemeinde gegen den Patron durch Nichtgebrauch verloren? 2. Erlöschen die Verpflichtungen des Patrones der Gemeinde gegenüber durch Ersitzung der Freiheit von denselben? -- 48. Kanu im Falle einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest der Vorerbe über die Substanz des Nachlasses durch belohnende Schenkungen gültig verfügen? -- 49. Erbschaftsentsagung nach Ablauf der Uberlegungsfrist. Rechtliche Bedeutung derselben, wenn sie zu Gunsten des Miterben erfolgt. Kann in solchem Falle der von einem Nachlaßgläubiger auf Zahlung einer Nachlaßschuld beklagte Miterbe der Klage entgegensetzen, daß er nicht passiv legitimiert sei? -- 50. Inwiefern ist beim Eigentumserwerbe durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestandenen Gesetzgebung erlangt hatte, für den Umfang und die Bestandteile des durch Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches entscheidend? -- 51. Kann der Schuldner dem Cessionar, welcher den ihm cedierten Anspruch auf Löschung einer Hypothek nach der Benachrichtigung des Schuldners von der Cession durch Befriedigung des Hypothekengläubigers in eine Geldforderung verwandelt hat, eine Geldforderung an den Cedenten aus einem anderen Rechtsgeschäfte zur Aufrechnung entgegenstellen? -- 52. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? -- 53. 1. Kann der Versender von Geld durch die Post den Adressaten der Sendung ans dem Empfange der Sendung in Anspruch nehmen, wenn die Gelder auf Grund einer von dem Adressaten erteilten sog. Postvollmacht dem Adressaten in der Person eines Dritten ausgezahlt sind, der die Gelder unterschlagen hat? 2. Ist es für den Anspruch von Bedeutung, wenn der Absender fahrlässig gehandelt hat? -- 54. Findet die Bestimmung des §. 41 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5.
Mai 1872 Anwendung, wenn von zwei als Gesamtschuldnern persönlich haftenden Miteigentümern eines Grundstückes der eine den Miteigentumsanteil des anderen unter Übernahme der ans dem ganzen Grundstücke eingetragenen Hypothek in Anrechnung ans den Kaufpreis erworben hat? -- 55. 1. Ist nach §. 2 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein seit mindestens zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigter Referendar befähigt, einen Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl (§§. 632. 639 C.P.O.) zu erlassen? 2. Was versteht §. 2 Abs. 2 a. a. O. unter dem Ausdrucke „einzelner richterlicher Geschäfte"? Darf insbesondere der Amtsrichter einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigten Referendar im voraus beauftragen, alle im Geschäftskreise des Amtsrichters vorkommende Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle selbständig zu erledigen? 3. Ist ein infolge eines solchen Auftrages von dem Referendar erlassener Vollstreckungsbefehl rechtsgültig? -- 56. Kann die Maklergebühr auch dann gefordert werden, wenn das durch den Mäkler vermittelte Geschäft nicht in verbindlicher Form geschlossen ist? Genügt es, daß die Kontrahenten sich haben verbindlich machen wollen? -- 57. Haftet der landschaftliche Kreditverband bei der Sequestration eines bepfandbrieften Gutes für ein Versehen des Sequesters? -- 58. Bedeutung der Bestimmung in §. 39 Ziff. 4 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze, nach der für die Ansprüche gegen den Landesfiskus in betreff der Verpflichtung zur Entrichtung eines Wertsstempels die Landgerichte ohne Rücksicht ans den Wert des Streitgegenstandes zuständig sind. -- 59. Nachweis der Benachteiligung eines Hypothekengläubigers, welcher eine Borausverfügung über Mietzinsen auf mehr als ein Vierteljahr anficht -- 60. Kann tut Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? -- 61. Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs- Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat? -- 62. Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen? -- 63. Zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen bei Veräußerung des Pfandgrundstuckes und Übernahme der auf dem Grundstücke eingetragenen Hypothek seitens des neuen Erwerbers dem von der Schuldübernahme benachrichtigten Hypothekengläubiger der persönliche Anspruch gegen den Veräußerer des Grundstückes erhalten bleibt -- 64. Vertragsstempel beim Vorliegen eines Vertrages, durch den der eine Vertragschließende, der das Recht erworben hat, die Auflassung eines Grundstückes zu fordern, nach erfolgter Zerteilung dieses Grundstückes sein angebliches Recht auf Auflassung eines der Trennstücke dem anderen Vertragschließenden für einen bestimmten Preis abgetreten hat -- 65. Unterschied der gemischten Schenkung von der verschleierten. Wirkung des Widerrufes oder der Anfechtung auf die gemischte Schenkung -- 66. Kann derjenige, welcher einen Teil seines Grundstückes zu einem bestimmten Unternehmen verkauft hat, Entschädigung für die Nachteile beanspruchen, die für sein Restgrundstück aus der Anlage und dem Betriebe jenes Unternehmens entstehen? -- 67. Steht der in §.11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu? -- 68. Kann im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes die Gewerkschaft gegen Forderungen des Gewerken mit Beiträgen desselben, die durch Gewerkschaftsbeschluß bestimmt sind, kompensieren? -- IV. Rheinisches Recht -- 69. Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Berliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht? -- 70. Ist unter dem Wohnsitze des Schuldners, an welchem nach Satz 1247 Abs. 2 des badischen Landrechtes (Art. 1247 Code civil) außer den in Abs. 1 genannten Fällen die Zahlung zu geschehen hat, der Wohnsitz zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit oder der gegenwärtige Wohnsitz zu verstehen? -- 71. 1. Welches örtliche Recht ist auf Vaterschastsklagen unehelicher Kinder anwendbar? 2. Umfang der Unterhaltsforderung -- 72. Hat die Cession einer Forderung, obgleich sie weder dem Schuldner zugestellt noch von diesem in einer öffentlichen Urkunde angenommen worden ist, nach rheinischem Rechte die Wirkung, daß der Cessionar dem Schuldner gegenüber als Gläubiger anzuschen ist, oder tritt diese Wirkung erst dann ein, wenn den Vorschriften des Art. 1690 Code civil genügt wurde? Steht demgemäß dem Cedenten, solange dies nicht geschehen ist, das Recht zu, wegen der cedierten Forderung gegen den Schuldner Klage zu erheben? -- 73. 1. Haben die Artt. 2074.2075 Code civil durch Einführung der Civilprozcßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit Anwendung finden, als es sich um eine Fanstpfandbestellung an Lebensversicherungspolicen handelt? 4. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 5. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? -- 74. Inwiefern bildet die Bereinigung des Hypothekarrechtes mit dem Eigentume in einer Person (Konsolidation) nach französischem Rechte einen Erlöschungsgrund der Hypothek? -- 75. Ist die Wirksamkeit einer Substitutionsversügung, welche der Erblasser der Vorschrift des Art. 1048 Code civil gemäß zu Gunsten der schon geborenen und noch zu erwartenden Kinder — enfaus nés et à naître — des bedachten Sohnes getroffen hat, dadurch bedingt, daß zur Zeit des Todes des Erblassers Kinder jenes vorhanden sind? -- 76. 1. Ist es nach den Vorschriften der Artt. 1387 flg. Code civil zulässig, im Heiratsvertrage neben der vereinbarten Errungenschaftsgemeinschaft bezüglich des dem Ehemanne durch Schenkung oder Erbschaft anerfallenden Vermögens vollständige Gütertrennung zu stipulieren? 2. Findet bei einem so geregelten güterrechtlichen Verhältnisse der Art. 1499 Code civil grundsätzlich Anwendung? 3. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? -- 77. Liegt die Verpflichtung zur Alimentation bedürftiger Eltern in gleicher Linie mit den Kindern derselben auch den Ehegatten der letzteren — den Schwiegerkindern — ob, oder sind diese nur subsidiarisch verhaftet? -- 78. Zur Frage der Unwirksamkeit einer Bestimmung in Vereinsstatuten, daß über Ansprüche eines Mitgliedes des Vereines an denselben ein aus Mitgliedern des Vereines bestehender Ausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges zu entscheiden habe -- 79. 1. Findet auf einen unter Herrschaft des rheinisch-französischen Rechtes zu Gunsten eines Dritten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag die Vorschrift des Art. 1121 Code civil mit den aus letzterem sich ergebenden rechtlichen Folgen Anwendung? 2.
Stehen dieser Anwendung im vorliegenden Falle die Bedingungen der Police entgegen? 3. Läßt sich endlich die Annahme der grundsätzlichen Widerruflichkeit des hier fraglichen Vertrages auf die Bestimmung des Art. 1096 Code civil stutzen? -- 80. 1. Ist wegen einer mit dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus S. 1382 des badischen Landrechtes auf ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche am Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblick auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag auf Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des S. 1382 des badischen Landrechtes gerichtet wird? -- 81. Findet die Vorschrift des Art. 1499 Code civil auch dann Anwendung, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vermögensobjektes durch Vertrag zwischen den Ehegatten ein anderes getreten ist? -- 82. Wird ein ohne Wissen und Willen des Erblassers zerrissenes eigenhändiges Testament dadurch widerrufen, daß der Erblasser nach erlangter Kenntnis von der Zerreißung ein neues, aber wegen Formmangels ungültiges Testament errichtet, in welchem von dem früheren Testamente abweichend verfügt wird? -- V. Prozeßrecht -- 83. Ist bei Bestimmung der Beschwerdesumme für die Revisionsinstanz, falls ein Indossant, der den Wechsel im Regreßwege eingelöst hat, seinerseits gegen den Acceptanten den nach Maßgabe des Art. 51 W.O. berechneten Betrag einklagt, die ganze von ihm gezahlte Regreßsumme oder nur die Wechselsumme als Hauptgegenstand anzusehen? -- 84. Umfang der richterlichen Fragepflicht. §. 130 C.P.O -- 85. Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (C.P.O. §. 508) im Falle der Vindikation einer Lebensversicherungspolice -- 87. Kann der Drittschuldner, welcher auf die vom Gläubiger an ihn aus 739 Ziff. 1 C.P.O. gerichtete Frage die dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung als begründet anerkannt und sich zur Zahlungsleistung bereit erklärt hat, gegen die überwiesene Forderung mit einer ihm gegen den Schuldner des Gläubigers zustehenden Gegenforderung kompensieren? -- 88. Kann die Beschwerde des Berufungsklägers gegen einen Beschluß, durch welchen sein Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nach §. 140 C.P.O. abgelehnt wurde, Erfolg haben, wenn inzwischen die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen ist? -- 89. Muß die Aussage eines im Rechtsstreite vernommenen Zeugen, welcher nach seiner Vernehmung Partei in demselben Rechtsstreite geworden ist, bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben? -- 90. Wie weit reicht die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteiles? -- 91. Entstehen dadurch daß gegen ein Urteil von beiden Parteien Berufung eingelegt wird, zwei Streitsachen, welche, wenn eine gemeinsame Verhandlung stattfinden soll, verbunden werden müssen? Ist, wenn eine solche Verbindung stattgefunden hat, den Anwälten für die vor-derselben entwickelte Thätigkeit nur eine Prozeßgebühr zu bewilligen oder für jede Berufung eine besondere Prozeßgebühr zu berechnen? -- 92. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung auf Abberufung der Liquidatoren einer offenen Handelsgesellschaft auf Antrag eines der bisherigen Gesellschafter zulässig? 2. Unzulässige Beschränkung des Geschäftsbetriebes des zweiten Gesellschafters, welcher das Warenlager der liquidierenden Gesellschaft gekauft hat, durch einstweilige Verfügung -- 93. Unterschied zwischen der Feststellungsklage des §. 231 und der sogenannten Inzidentfeststellungsklage des 8. 253 C.P.O. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unzulässige Änderung der Inzidentfeststellungsklage vor? -- 94. Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn es zur Zeit der Zustellung nicht von allen bei seiner Erlassung beteiligten Richtern unterschrieben war? -- 95. Ist der Rechtsstreit, wenn das Berufungsgericht das den Kläger im Urkundenprozesse abweisende erstinstanzliche Urteil abändert und den Beklagten unter Vorbehalt seiner Rechte verurteilt, an das Gericht erster Instanz zuruckzuverweisen? -- 96. Kann ein Streitgenosse, nachdem der Streit gegen ihn in der ersten Instanz rechtskräftig entschieden ist, in der Berufungsinstanz Zeuge sein? -- 97. Inwieweit sind die den örtlichen Gerichtsstand begründenden Thatsachen zu beweisen? -- 98. Kann der Kläger, dessen Anträge gemäß das erste Urteil ergangen ist, nach Einlegung der Berufung seitens des Beklagten seinen Antrag in dem durch §§. 491. 240 Nr. 2, 3 C.P.O. gestatteten Umfange erweitern? -- 99. Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet? -- 100. Darf der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? -- 101. Darf die Aussetzung der Verhandlung auf Grund des §. 140 C.P.O. ohne vorgängige mündliche Verhandlung angeordnet werden? -- 102. Schiedsrichterliches Verfahren. Wahl eines Vorsitzenden für das Schiedsgericht durch die Schiedsrichter, wenn der in Gemäßheit des Schiedsvertrages bestellte Vorsitzende verhindert ist. — Vorläufige Vollstreckbarkeit eines durch einen Rekurs noch anfechtbaren Schiedsspruches auf Grund des Vertrages. — Darf ein neues schiedsrichterliches Verfahren eingeleitet werden, wenn ein bereits ergangener Schiedsspruch mit formellen Mängeln behaftet ist? -- 103. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, weuu demnächst über das fragliche Angriffs- oder Berteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? -- 104. Inwieweit können Besonderheiten des früheren landesrechtlichen Desertionsprozesses nach §. 16 Ziff. 6. 7. 8 des Einführungsgesetzes zur C.P.O. neben der letzteren fortbestehen? -- 105. Bleibt für die Wertsberechnung der Anspruch aus Rechnungslegung, wenn er neben dem Kapitalsanspruche lediglich zum Zwecke der Klarlegung des Zinsenanspruches erhoben wird, außer Berücksichtigung? -- 106. Wo ist der Widerspruch gegen die vom Oberlandesgerichte auf Beschwerde durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung zu erheben? -- 107. 1. Findet gegen einen vom Berufungsgerichte auf Grund des §. 290 C.P.O. erlassenen Berichtigungsbeschluß die Revision statt, wenn in dem Beschlusse nicht bloß eine Berichtigung, sondern eine materielle Änderung des Berufungsurteiles zu erblicken ist? 2. Kann infolge des Erlasses eines Berichtigungsbeschlusses ein neuer Fristenlauf für das Rechtsmittel gegen das berichtigte Urteil beginnen? -- 108. Entsprechende Anwendung des §. 7 C.P.O. auf persönliche Rechte, welche inhaltlich einer Grunddienstbarkeit ähnlich sind -- 109. Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung durch den von ihr aufgestellten Prozeßbevollmächtigten geltend machen lassen? -- 110. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn der Rechtsstreit den gegen den preußischen Landesfiskus erhobenen Anspruch auf Zinsen eines gezahlten Wertstempels als Hauptforderung betrifft? -- 111. Welche Bedeutung hat der Ausdruck „Gericht des Hauptprozesses" in dem §. 34 C.P.O.? -- 112. Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß §. 500 Ziff. 2 C.P.O. zur Verhandlung über denselben in die erste Instanz zurückverweisen, oder darf er materiell über den neuen Anspruch entscheiden? -- 113. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn der Landesfiskus wegen Versäumung der ihm als Eigentümer obliegenden Räumung eines Privatflusses auf Entschädigung belangt ist? -- 114.
Zur Frage, ob das Berufungsgericht berechtigt sei, auf Berufung des Beklagten eine durch die erste Instanz von einem richterlichen Eide des Beklagten abhängig gemachte Verurteilung des Beklagten in eine unbedingte Verurteilung desselben umzuwandeln, obgleich der Kläger weder selbständig Berufung ergriffen, noch sich der Berufung angeschlossen hat -- 115. Ist nach 384 C.P.O. bei äußeren Mängeln einer Urkunde die nach freier Überzeugung des Gerichtes abzugebende Entscheidung auf die Frage der Unverfälschtheit der Urkunde beschränkt? -- Register -- Zusammenstellung der im neunundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigung
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LAW / General. bisacsh
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, editor. edt http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt
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https://doi.org/10.1515/9783112690208
https://www.degruyter.com/isbn/9783112690208
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title Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945].
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1. 1. Nach welchem Rechte ist zu beurteilen, ob eine Bereicherung im Sinne von §. 30 Abs. 2 K.O. vorliegt? 2. Ist eine Bereicherung nach Maßgabe des gemeinen Rechtes auch dann anzunehmen, wenn durch unentgeltliche Zuwendung seitens des Kridars eine Forderung des Empfängers an einen Dritten getilgt wird? --
2. Steht dem einzelnen Aktionär nach beendeter Liquidation der Aktiengesellschaft gegen die früheren Liquidatoren ein Anspruch auf Schadensersatz aus böswillig ausgeführter Liquidation des Gesellschaftsvermögens unbedingt zu? --
3. Fällt ein Kaufvertrag über Waldbäume zum Zwecke des Abholzens unter die Bestimmung der Anmerkung zu II B des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885? --
4. Findet die Vermutung des Art. 274 Abs. 1 H.G.B. aus einen Vertrag Anwendung, durch welchen ein Kaufmann auf eine verfallene Konventionalstrafe verzichtet hat? Wird die Vermutung dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch auf die Konventionalstrafe aus einem Vertrage über unbewegliche Sachen herrnhrt? --
5. Kann der Socius einer offenen Handelsgesellschaft, welcher zugleich Gläubiger derselben ist, während der Liquidation gegen den Liquidator unbeschränkt auf Zahlung seiner Forderung klagen? --
6. 1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat? 2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer eilt Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? --
7. Ist die von einem Nichtkaufmanne einem Kaufmanne in dessen Haudelsgewerbe geleistete Bürgschaft ein Handelsgeschäft? Steht einem solchen Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu? Artt. 281. 277 H.G.B. --
8. Begriff des Wohnsitzes im Sinne des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ob identisch mit dem gemeinrechtlichen Begriffe des Wohnsitzes? --
9. 1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien? 2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergehenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen? --
10. Kann der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? Rechtliche Stellung des Konkursverwalters --
11. Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche ans der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind? --
12. 1. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 2. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? --
13. Begriff der Körperverletzung, des Unfalles, im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 --
14. Kann das durch Anmeldung eines Warenzeichens für eine bestimmte Ware erlangte Recht auf ausschließliche Benutzung des Zeichens auch dann geltend gemacht werden, wenn die Ware von einem Anderen als Verpackung (Gefäß) für eine Ware anderer Gattung benutzt wird? --
15. Pfandrecht des Spediteurs (Art. 382 Abs. 1 H.G.B.). Anwendung des Art. 306 Abs. 2 H.G.B --
16. 1. Kann, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? 2. Ist dies namentlich im Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes statthaft? --
17. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? --
18. 1. Ist wegen einer nach dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus L.R.S. 1382 aus ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche im Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblicke auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag aus Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des L.R.S. 1382 gerichtet wird? --
19. 1. Kann der Verkäufer, der infolge Annahmeverzuges seines Käufers seinerseits seinem Verkäufer gegenüber in Annahmeverzug geraten ist, das Ergebnis des Selbsthilfeverkaufes seines Verkäufers dem Interesseanspruche gegen seinen Käufer gemäß Art. 354 H.G.B. zum Grunde legen? 2. Kann in solchem Falle der Käufer dem Interesseanspruche entgegensetzen, daß der Kläger zur Erfüllung nicht imstande gewesen sei? --
20. 1. Bildet bei zwei gleichlautenden Firmen der der einen Firma beigefügte Zusatz „in Liquidation" ein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal der beiden Firmen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 H.G.B.? 2. Bildet eine thatsächlich erloschene, aber noch im Handelsregister eingetragene Firma ein Hindernis für die Eintragung einer gleichlautenden anderen Firma? 3. Hat der Inhaber einer noch bestehenden früher eingetragenen Firma nach Art. 27 H.G.B. auch dann ein Klagerecht ans Löschung der später eingetragenen gleichlautenden Firma, wenn er in die Führung der letzteren durch deren Inhaber eingewilligt hat? --
21. 1. Können Konkursgläubiger, die am Konkurse nicht teilnehmen oder auf Befriedigung aus der Masse verzichten, während der Dauer des Konkursverfahrens ihre vermögensrechtlichen Ansprüche klagend gegen den Gemeinschuldner verfolgen? 2. Beschränkung der Verurteilung des Gemeinschuldners zur Zahlung nach Beendigung des über sein Vermögen eröffneten Konkurses. 3. Wirkung der Zurücknahme der Forderungsanmeldung im Konkurse --
22. Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 23 Nr. 1 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht? --
23. Rechtsgültigkeit des Vertrages, durch welchen der Konkursverwalter einem Konkursgläubiger dessen Konkursforderung, für die neben dem Gemeinschuldner ein anderer, bevorrechtigter Konkursgläubiger haftet, abkauft --
24. 1. Ist der Käufer berechtigt, die Ware zu redhibieren, wenn sie eine größere Menge minderwertiger Beimischung enthält als die Probe? 2. Welche Rechte stehen den Parteien zur Realisierung des auf Redhibition lautenden Urteiles zu, wenn die Entscheidung über die Höhe des Schadens noch aussteht? --
25. 1. Welches örtliche Recht ist anzuwenden, wenn eine englische Rhederei vor dem deutschen Richter für einen Schaden in Anspruch genommen wird, welchen ein Schiff infolge eines von einem Zwangslotsen auf dem englischen Dampfer verschuldeten Zusammenstoßes in einem russischen Hafen erlitten hat? 2. Welche Bedeutung hat die Abweisung des Ersatzanspruches durch den deutschen Richter, wenn er nach russischem Rechte begründet ist? --
II. Gemeines Recht --
26. 1. Kann einer Frauensperson aus einem ihr von einem verheirateten Manne gegebenen Eheversprechen ein klagbarer Anspruch erwachsen? 2.
Steht auch einer geschiedenen Ehefrau ein Anspruch gegen ihren etwaigen Stuprator zu? 3. Kann auch einer Frauensperson, welche sich einem ihr als solchem bekannten Ehemanne außerehelich preisgegeben hat, dadurch gegen den letzteren ein Entschädigungsanspruch erwachsen? --
27. Sind die mit einem Universalvermächtnisse belasteten Descendenten des Erblassers allgemein berechtigt, die Trebellianische Quart von der Substanz des Nachlasses abzuziehen? --
28. 1. Ungültigkeit eines gegenseitigen Vertrages mit teilweise unsittlichem Gegenstände. 2. Kann nach Maßgabe der 1. 8 Dig. de cond. ob t. c. 12, 5 auch der Eigenthumsklage eine Einrede entgegenstehen? --
29. 1. Anrechnung von Zahlungen, welche der Schuldner ohne Bestimmung der Forderungen, auf welche sie abzurechnen sind, gemacht hat. 2. Stehen dem Bürgen Verabredungen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner nach der Zahlung über deren Anrechnung auf unverbürgte Forderungen getroffen werden, entgegen? 3. Substanziierung der Einrede des Bürgen, die verbürgte Schuld sei durch Zahlungen des Hauptschuldners getilgt. --
30. 1. Liegt, falls aus der Vorbehaltlosigkeit des Verhaltens bei gewissen Vorgängen oder gewissen Willenserklärungen auf einen Verzichtwillen geschlossen werden soll, die Beweislast demjenigen ob, welcher die Vorbehaltlosigkeit, oder demjenigen, welcher einen erklärten Vorbehalt behauptet? 2. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? --
31. Wird der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Verschulden und einem Schaden dadurch ausgeschlossen, daß der Schade unmittelbar durch eine freie Handlung des Beschädigten selbst herbeigeführt ist, wenn diese Handlung zur Abwendung einer durch das Verschulden verursachten Gefahr vorgenommen wurde? --
32. 1. Inwieweit ist der befugte Träger eines Familiennamens berechtigt, der unbefugten Führung seines Familiennamens im Wege der Civilklage entgegenzutreten?1 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer vor deutschen Gerichten ans Unterlassung der Führung seines Familiennamens gegen einen Deutschen klagen? 3. Kann die Befugnis zur Führung eines fremden Familiennamens auf einen Arrogationsvertrag gestützt werden, welcher nach der Absicht der Kontrahenten, mit Ausschluß aller sonstigen Wirkungen einer Annahme an Kindesstatt, nur den Übergang des Familiennamens des Annehmenden auf den Angenommenen hervorbringen sollte? --
33. Kann während bestehender allgemeiner Gütergemeinschaft die Ehefrau sich selbst durch Rechtsgeschäfte unbeschränkt verpflichten? --
34. Nach welchem Rechte ist die Anerkennung ungültiger Geschäfte Minderjähriger durch die letzteren nach erreichter Selbständigkeit zu beurteilen? --
35. Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden? --
36. Haftet der Bürge eines Kassenbeamten für diejenigen Unterschlagungen desselben, welche durch Kontrolle seitens des Kassenherrn hätten verhütet werden können? --
37. Regelung der Gebrauchsrechte an öffentlichen Gewässern bei Konflikten zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen der Industrie. Freie Stellung des Richters bei der Teilung dieser Rechte nach Art und Zeit. --
III. Preußisches Recht --
38. Sind die vom preuß. Allg. Landrecht demjenigen Patrone einer Kirche, welcher Patronatslasten für die kirchlichen Bedürfnisse zu tragen hat, beigelegten Rechte über das Kirchenvermögen durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 §. 40 (G.S. S. 341) geändert worden? Ist ein ohne seine Zustimmung über die Substanz des Kirchenvermögens abgeschlossener Vergleich für die Kirche unverbindlich? Rechtsstellung mehrerer Mitpatrone --
39. Bestimmt sich der Anspruch des verarmten Schenkers auf die Kompetenz von Sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache nach dem Werte zur Zeit der Schenkung oder nach dem höheren Werte zur Zeit der Geltendmachung des Anspruches auf die Kompetenz? --
40. Ist für den Entschädigungsanspruch der an einer unbebauten Straße angrenzenden Eigentümer, welche der an die polizeiliche Bauerlaubnis geknüpften Auflage folgend den in die Fluchtlinie fallenden Teil ihres Grundstückes freigelegt haben, der Rechtsweg zulässig? --
41. Unter welchen Voraussetzungen kann während des Bestehens der Gütergemeinschaft eine Klage gegen die Ehefrau mit dem Anträge auf „Zahlung bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in ihr nicht zur Gütergemeinschaft gehöriges Vermögen" erhoben werden? --
42. Geht der Abfindungsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten auf die Erben des unschuldigen Teiles über? --
43. 1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch aus den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung? 2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden? --
44. Mit welcher Wirkung können bei ländlichen Gutsüberlassungen von Ascendenten an Descendenten Geldabfindungen, Altenteile oder andere Vermögensvorteile für nicht zugezogene Descendenten, Ascendenten oder Ehegatten — und zwar gegenwärtige oder zukünftige Descendenten oder Ehegatten — ausbedungen werden? --
45. Berechnung der Erbschaftssteuer von einem Vermächtnisse, für das dem Erben die Entrichtung der Steuer im Testamente anferlegt ist --
46. Wirkung eines im Wege der einstweiligen Verfügung zu einer Hypothek eingetragenen Vermerkes, daß die Post wegen vollstreckbarer Forderungen angefochten werde, gegenüber weiteren Anfechtungen und späteren Pfändungen und Überweisungen der Post, insbesondere für den Fall, wo zugleich mit dem ersten Anfechtungsvermerke eine Arrestvormerkung zur Sicherung der Forderung des ansechtenden Gläubigers eingetragen ist --
47. 1. Gehen die Rechte der Kirchengemeinde gegen den Patron durch Nichtgebrauch verloren? 2. Erlöschen die Verpflichtungen des Patrones der Gemeinde gegenüber durch Ersitzung der Freiheit von denselben? --
48. Kanu im Falle einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest der Vorerbe über die Substanz des Nachlasses durch belohnende Schenkungen gültig verfügen? --
49. Erbschaftsentsagung nach Ablauf der Uberlegungsfrist. Rechtliche Bedeutung derselben, wenn sie zu Gunsten des Miterben erfolgt. Kann in solchem Falle der von einem Nachlaßgläubiger auf Zahlung einer Nachlaßschuld beklagte Miterbe der Klage entgegensetzen, daß er nicht passiv legitimiert sei? --
50. Inwiefern ist beim Eigentumserwerbe durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestandenen Gesetzgebung erlangt hatte, für den Umfang und die Bestandteile des durch Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches entscheidend? --
51. Kann der Schuldner dem Cessionar, welcher den ihm cedierten Anspruch auf Löschung einer Hypothek nach der Benachrichtigung des Schuldners von der Cession durch Befriedigung des Hypothekengläubigers in eine Geldforderung verwandelt hat, eine Geldforderung an den Cedenten aus einem anderen Rechtsgeschäfte zur Aufrechnung entgegenstellen? --
52. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? --
53. 1. Kann der Versender von Geld durch die Post den Adressaten der Sendung ans dem Empfange der Sendung in Anspruch nehmen, wenn die Gelder auf Grund einer von dem Adressaten erteilten sog. Postvollmacht dem Adressaten in der Person eines Dritten ausgezahlt sind, der die Gelder unterschlagen hat? 2. Ist es für den Anspruch von Bedeutung, wenn der Absender fahrlässig gehandelt hat? --
54. Findet die Bestimmung des §. 41 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5.
Mai 1872 Anwendung, wenn von zwei als Gesamtschuldnern persönlich haftenden Miteigentümern eines Grundstückes der eine den Miteigentumsanteil des anderen unter Übernahme der ans dem ganzen Grundstücke eingetragenen Hypothek in Anrechnung ans den Kaufpreis erworben hat? --
55. 1. Ist nach §. 2 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein seit mindestens zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigter Referendar befähigt, einen Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl (§§. 632. 639 C.P.O.) zu erlassen? 2. Was versteht §. 2 Abs. 2 a. a. O. unter dem Ausdrucke „einzelner richterlicher Geschäfte"? Darf insbesondere der Amtsrichter einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigten Referendar im voraus beauftragen, alle im Geschäftskreise des Amtsrichters vorkommende Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle selbständig zu erledigen? 3. Ist ein infolge eines solchen Auftrages von dem Referendar erlassener Vollstreckungsbefehl rechtsgültig? --
56. Kann die Maklergebühr auch dann gefordert werden, wenn das durch den Mäkler vermittelte Geschäft nicht in verbindlicher Form geschlossen ist? Genügt es, daß die Kontrahenten sich haben verbindlich machen wollen? --
57. Haftet der landschaftliche Kreditverband bei der Sequestration eines bepfandbrieften Gutes für ein Versehen des Sequesters? --
58. Bedeutung der Bestimmung in §. 39 Ziff. 4 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze, nach der für die Ansprüche gegen den Landesfiskus in betreff der Verpflichtung zur Entrichtung eines Wertsstempels die Landgerichte ohne Rücksicht ans den Wert des Streitgegenstandes zuständig sind. --
59. Nachweis der Benachteiligung eines Hypothekengläubigers, welcher eine Borausverfügung über Mietzinsen auf mehr als ein Vierteljahr anficht --
60. Kann tut Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? --
61. Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs- Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat? --
62. Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen? --
63. Zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen bei Veräußerung des Pfandgrundstuckes und Übernahme der auf dem Grundstücke eingetragenen Hypothek seitens des neuen Erwerbers dem von der Schuldübernahme benachrichtigten Hypothekengläubiger der persönliche Anspruch gegen den Veräußerer des Grundstückes erhalten bleibt --
64. Vertragsstempel beim Vorliegen eines Vertrages, durch den der eine Vertragschließende, der das Recht erworben hat, die Auflassung eines Grundstückes zu fordern, nach erfolgter Zerteilung dieses Grundstückes sein angebliches Recht auf Auflassung eines der Trennstücke dem anderen Vertragschließenden für einen bestimmten Preis abgetreten hat --
65. Unterschied der gemischten Schenkung von der verschleierten. Wirkung des Widerrufes oder der Anfechtung auf die gemischte Schenkung --
66. Kann derjenige, welcher einen Teil seines Grundstückes zu einem bestimmten Unternehmen verkauft hat, Entschädigung für die Nachteile beanspruchen, die für sein Restgrundstück aus der Anlage und dem Betriebe jenes Unternehmens entstehen? --
67. Steht der in §.11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu? --
68. Kann im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes die Gewerkschaft gegen Forderungen des Gewerken mit Beiträgen desselben, die durch Gewerkschaftsbeschluß bestimmt sind, kompensieren? --
IV. Rheinisches Recht --
69. Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Berliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht? --
70. Ist unter dem Wohnsitze des Schuldners, an welchem nach Satz 1247 Abs. 2 des badischen Landrechtes (Art. 1247 Code civil) außer den in Abs. 1 genannten Fällen die Zahlung zu geschehen hat, der Wohnsitz zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit oder der gegenwärtige Wohnsitz zu verstehen? --
71. 1. Welches örtliche Recht ist auf Vaterschastsklagen unehelicher Kinder anwendbar? 2. Umfang der Unterhaltsforderung --
72. Hat die Cession einer Forderung, obgleich sie weder dem Schuldner zugestellt noch von diesem in einer öffentlichen Urkunde angenommen worden ist, nach rheinischem Rechte die Wirkung, daß der Cessionar dem Schuldner gegenüber als Gläubiger anzuschen ist, oder tritt diese Wirkung erst dann ein, wenn den Vorschriften des Art. 1690 Code civil genügt wurde? Steht demgemäß dem Cedenten, solange dies nicht geschehen ist, das Recht zu, wegen der cedierten Forderung gegen den Schuldner Klage zu erheben? --
73. 1. Haben die Artt. 2074.2075 Code civil durch Einführung der Civilprozcßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit Anwendung finden, als es sich um eine Fanstpfandbestellung an Lebensversicherungspolicen handelt? 4. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 5. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? --
74. Inwiefern bildet die Bereinigung des Hypothekarrechtes mit dem Eigentume in einer Person (Konsolidation) nach französischem Rechte einen Erlöschungsgrund der Hypothek? --
75. Ist die Wirksamkeit einer Substitutionsversügung, welche der Erblasser der Vorschrift des Art. 1048 Code civil gemäß zu Gunsten der schon geborenen und noch zu erwartenden Kinder — enfaus nés et à naître — des bedachten Sohnes getroffen hat, dadurch bedingt, daß zur Zeit des Todes des Erblassers Kinder jenes vorhanden sind? --
76. 1. Ist es nach den Vorschriften der Artt. 1387 flg. Code civil zulässig, im Heiratsvertrage neben der vereinbarten Errungenschaftsgemeinschaft bezüglich des dem Ehemanne durch Schenkung oder Erbschaft anerfallenden Vermögens vollständige Gütertrennung zu stipulieren? 2. Findet bei einem so geregelten güterrechtlichen Verhältnisse der Art. 1499 Code civil grundsätzlich Anwendung? 3. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? --
77. Liegt die Verpflichtung zur Alimentation bedürftiger Eltern in gleicher Linie mit den Kindern derselben auch den Ehegatten der letzteren — den Schwiegerkindern — ob, oder sind diese nur subsidiarisch verhaftet? --
78. Zur Frage der Unwirksamkeit einer Bestimmung in Vereinsstatuten, daß über Ansprüche eines Mitgliedes des Vereines an denselben ein aus Mitgliedern des Vereines bestehender Ausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges zu entscheiden habe --
79. 1. Findet auf einen unter Herrschaft des rheinisch-französischen Rechtes zu Gunsten eines Dritten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag die Vorschrift des Art. 1121 Code civil mit den aus letzterem sich ergebenden rechtlichen Folgen Anwendung? 2.
Stehen dieser Anwendung im vorliegenden Falle die Bedingungen der Police entgegen? 3. Läßt sich endlich die Annahme der grundsätzlichen Widerruflichkeit des hier fraglichen Vertrages auf die Bestimmung des Art. 1096 Code civil stutzen? --
80. 1. Ist wegen einer mit dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus S. 1382 des badischen Landrechtes auf ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche am Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblick auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag auf Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des S. 1382 des badischen Landrechtes gerichtet wird? --
81. Findet die Vorschrift des Art. 1499 Code civil auch dann Anwendung, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vermögensobjektes durch Vertrag zwischen den Ehegatten ein anderes getreten ist? --
82. Wird ein ohne Wissen und Willen des Erblassers zerrissenes eigenhändiges Testament dadurch widerrufen, daß der Erblasser nach erlangter Kenntnis von der Zerreißung ein neues, aber wegen Formmangels ungültiges Testament errichtet, in welchem von dem früheren Testamente abweichend verfügt wird? --
V. Prozeßrecht --
83. Ist bei Bestimmung der Beschwerdesumme für die Revisionsinstanz, falls ein Indossant, der den Wechsel im Regreßwege eingelöst hat, seinerseits gegen den Acceptanten den nach Maßgabe des Art. 51 W.O. berechneten Betrag einklagt, die ganze von ihm gezahlte Regreßsumme oder nur die Wechselsumme als Hauptgegenstand anzusehen? --
84. Umfang der richterlichen Fragepflicht. §. 130 C.P.O --
85. Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (C.P.O. §. 508) im Falle der Vindikation einer Lebensversicherungspolice --
87. Kann der Drittschuldner, welcher auf die vom Gläubiger an ihn aus 739 Ziff. 1 C.P.O. gerichtete Frage die dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung als begründet anerkannt und sich zur Zahlungsleistung bereit erklärt hat, gegen die überwiesene Forderung mit einer ihm gegen den Schuldner des Gläubigers zustehenden Gegenforderung kompensieren? --
88. Kann die Beschwerde des Berufungsklägers gegen einen Beschluß, durch welchen sein Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nach §. 140 C.P.O. abgelehnt wurde, Erfolg haben, wenn inzwischen die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen ist? --
89. Muß die Aussage eines im Rechtsstreite vernommenen Zeugen, welcher nach seiner Vernehmung Partei in demselben Rechtsstreite geworden ist, bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben? --
90. Wie weit reicht die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteiles? --
91. Entstehen dadurch daß gegen ein Urteil von beiden Parteien Berufung eingelegt wird, zwei Streitsachen, welche, wenn eine gemeinsame Verhandlung stattfinden soll, verbunden werden müssen? Ist, wenn eine solche Verbindung stattgefunden hat, den Anwälten für die vor-derselben entwickelte Thätigkeit nur eine Prozeßgebühr zu bewilligen oder für jede Berufung eine besondere Prozeßgebühr zu berechnen? --
92. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung auf Abberufung der Liquidatoren einer offenen Handelsgesellschaft auf Antrag eines der bisherigen Gesellschafter zulässig? 2. Unzulässige Beschränkung des Geschäftsbetriebes des zweiten Gesellschafters, welcher das Warenlager der liquidierenden Gesellschaft gekauft hat, durch einstweilige Verfügung --
93. Unterschied zwischen der Feststellungsklage des §. 231 und der sogenannten Inzidentfeststellungsklage des 8. 253 C.P.O. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unzulässige Änderung der Inzidentfeststellungsklage vor? --
94. Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn es zur Zeit der Zustellung nicht von allen bei seiner Erlassung beteiligten Richtern unterschrieben war? --
95. Ist der Rechtsstreit, wenn das Berufungsgericht das den Kläger im Urkundenprozesse abweisende erstinstanzliche Urteil abändert und den Beklagten unter Vorbehalt seiner Rechte verurteilt, an das Gericht erster Instanz zuruckzuverweisen? --
96. Kann ein Streitgenosse, nachdem der Streit gegen ihn in der ersten Instanz rechtskräftig entschieden ist, in der Berufungsinstanz Zeuge sein? --
97. Inwieweit sind die den örtlichen Gerichtsstand begründenden Thatsachen zu beweisen? --
98. Kann der Kläger, dessen Anträge gemäß das erste Urteil ergangen ist, nach Einlegung der Berufung seitens des Beklagten seinen Antrag in dem durch §§. 491. 240 Nr. 2, 3 C.P.O. gestatteten Umfange erweitern? --
99. Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet? --
100. Darf der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? --
101. Darf die Aussetzung der Verhandlung auf Grund des §. 140 C.P.O. ohne vorgängige mündliche Verhandlung angeordnet werden? --
102. Schiedsrichterliches Verfahren. Wahl eines Vorsitzenden für das Schiedsgericht durch die Schiedsrichter, wenn der in Gemäßheit des Schiedsvertrages bestellte Vorsitzende verhindert ist. — Vorläufige Vollstreckbarkeit eines durch einen Rekurs noch anfechtbaren Schiedsspruches auf Grund des Vertrages. — Darf ein neues schiedsrichterliches Verfahren eingeleitet werden, wenn ein bereits ergangener Schiedsspruch mit formellen Mängeln behaftet ist? --
103. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, weuu demnächst über das fragliche Angriffs- oder Berteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? --
104. Inwieweit können Besonderheiten des früheren landesrechtlichen Desertionsprozesses nach §. 16 Ziff. 6. 7. 8 des Einführungsgesetzes zur C.P.O. neben der letzteren fortbestehen? --
105. Bleibt für die Wertsberechnung der Anspruch aus Rechnungslegung, wenn er neben dem Kapitalsanspruche lediglich zum Zwecke der Klarlegung des Zinsenanspruches erhoben wird, außer Berücksichtigung? --
106. Wo ist der Widerspruch gegen die vom Oberlandesgerichte auf Beschwerde durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung zu erheben? --
107. 1. Findet gegen einen vom Berufungsgerichte auf Grund des §. 290 C.P.O. erlassenen Berichtigungsbeschluß die Revision statt, wenn in dem Beschlusse nicht bloß eine Berichtigung, sondern eine materielle Änderung des Berufungsurteiles zu erblicken ist? 2. Kann infolge des Erlasses eines Berichtigungsbeschlusses ein neuer Fristenlauf für das Rechtsmittel gegen das berichtigte Urteil beginnen? --
108. Entsprechende Anwendung des §. 7 C.P.O. auf persönliche Rechte, welche inhaltlich einer Grunddienstbarkeit ähnlich sind --
109. Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung durch den von ihr aufgestellten Prozeßbevollmächtigten geltend machen lassen? --
110. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn der Rechtsstreit den gegen den preußischen Landesfiskus erhobenen Anspruch auf Zinsen eines gezahlten Wertstempels als Hauptforderung betrifft? --
111. Welche Bedeutung hat der Ausdruck „Gericht des Hauptprozesses" in dem §. 34 C.P.O.? --
112. Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß §. 500 Ziff. 2 C.P.O. zur Verhandlung über denselben in die erste Instanz zurückverweisen, oder darf er materiell über den neuen Anspruch entscheiden? --
113. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn der Landesfiskus wegen Versäumung der ihm als Eigentümer obliegenden Räumung eines Privatflusses auf Entschädigung belangt ist? --
114.
Zur Frage, ob das Berufungsgericht berechtigt sei, auf Berufung des Beklagten eine durch die erste Instanz von einem richterlichen Eide des Beklagten abhängig gemachte Verurteilung des Beklagten in eine unbedingte Verurteilung desselben umzuwandeln, obgleich der Kläger weder selbständig Berufung ergriffen, noch sich der Berufung angeschlossen hat --
115. Ist nach 384 C.P.O. bei äußeren Mängeln einer Urkunde die nach freier Überzeugung des Gerichtes abzugebende Entscheidung auf die Frage der Unverfälschtheit der Urkunde beschränkt? --
Register --
Zusammenstellung der im neunundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken --
Berichtigung
title_sub 1880–[1945].
title_full Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 29 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_fullStr Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 29 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_full_unstemmed Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 29 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_auth Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945].
title_alt Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1. 1. Nach welchem Rechte ist zu beurteilen, ob eine Bereicherung im Sinne von §. 30 Abs. 2 K.O. vorliegt? 2. Ist eine Bereicherung nach Maßgabe des gemeinen Rechtes auch dann anzunehmen, wenn durch unentgeltliche Zuwendung seitens des Kridars eine Forderung des Empfängers an einen Dritten getilgt wird? --
2. Steht dem einzelnen Aktionär nach beendeter Liquidation der Aktiengesellschaft gegen die früheren Liquidatoren ein Anspruch auf Schadensersatz aus böswillig ausgeführter Liquidation des Gesellschaftsvermögens unbedingt zu? --
3. Fällt ein Kaufvertrag über Waldbäume zum Zwecke des Abholzens unter die Bestimmung der Anmerkung zu II B des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885? --
4. Findet die Vermutung des Art. 274 Abs. 1 H.G.B. aus einen Vertrag Anwendung, durch welchen ein Kaufmann auf eine verfallene Konventionalstrafe verzichtet hat? Wird die Vermutung dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch auf die Konventionalstrafe aus einem Vertrage über unbewegliche Sachen herrnhrt? --
5. Kann der Socius einer offenen Handelsgesellschaft, welcher zugleich Gläubiger derselben ist, während der Liquidation gegen den Liquidator unbeschränkt auf Zahlung seiner Forderung klagen? --
6. 1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat? 2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer eilt Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? --
7. Ist die von einem Nichtkaufmanne einem Kaufmanne in dessen Haudelsgewerbe geleistete Bürgschaft ein Handelsgeschäft? Steht einem solchen Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu? Artt. 281. 277 H.G.B. --
8. Begriff des Wohnsitzes im Sinne des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ob identisch mit dem gemeinrechtlichen Begriffe des Wohnsitzes? --
9. 1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien? 2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergehenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen? --
10. Kann der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? Rechtliche Stellung des Konkursverwalters --
11. Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche ans der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind? --
12. 1. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 2. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? --
13. Begriff der Körperverletzung, des Unfalles, im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 --
14. Kann das durch Anmeldung eines Warenzeichens für eine bestimmte Ware erlangte Recht auf ausschließliche Benutzung des Zeichens auch dann geltend gemacht werden, wenn die Ware von einem Anderen als Verpackung (Gefäß) für eine Ware anderer Gattung benutzt wird? --
15. Pfandrecht des Spediteurs (Art. 382 Abs. 1 H.G.B.). Anwendung des Art. 306 Abs. 2 H.G.B --
16. 1. Kann, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? 2. Ist dies namentlich im Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes statthaft? --
17. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? --
18. 1. Ist wegen einer nach dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus L.R.S. 1382 aus ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche im Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblicke auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag aus Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des L.R.S. 1382 gerichtet wird? --
19. 1. Kann der Verkäufer, der infolge Annahmeverzuges seines Käufers seinerseits seinem Verkäufer gegenüber in Annahmeverzug geraten ist, das Ergebnis des Selbsthilfeverkaufes seines Verkäufers dem Interesseanspruche gegen seinen Käufer gemäß Art. 354 H.G.B. zum Grunde legen? 2. Kann in solchem Falle der Käufer dem Interesseanspruche entgegensetzen, daß der Kläger zur Erfüllung nicht imstande gewesen sei? --
20. 1. Bildet bei zwei gleichlautenden Firmen der der einen Firma beigefügte Zusatz „in Liquidation" ein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal der beiden Firmen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 H.G.B.? 2. Bildet eine thatsächlich erloschene, aber noch im Handelsregister eingetragene Firma ein Hindernis für die Eintragung einer gleichlautenden anderen Firma? 3. Hat der Inhaber einer noch bestehenden früher eingetragenen Firma nach Art. 27 H.G.B. auch dann ein Klagerecht ans Löschung der später eingetragenen gleichlautenden Firma, wenn er in die Führung der letzteren durch deren Inhaber eingewilligt hat? --
21. 1. Können Konkursgläubiger, die am Konkurse nicht teilnehmen oder auf Befriedigung aus der Masse verzichten, während der Dauer des Konkursverfahrens ihre vermögensrechtlichen Ansprüche klagend gegen den Gemeinschuldner verfolgen? 2. Beschränkung der Verurteilung des Gemeinschuldners zur Zahlung nach Beendigung des über sein Vermögen eröffneten Konkurses. 3. Wirkung der Zurücknahme der Forderungsanmeldung im Konkurse --
22. Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 23 Nr. 1 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht? --
23. Rechtsgültigkeit des Vertrages, durch welchen der Konkursverwalter einem Konkursgläubiger dessen Konkursforderung, für die neben dem Gemeinschuldner ein anderer, bevorrechtigter Konkursgläubiger haftet, abkauft --
24. 1. Ist der Käufer berechtigt, die Ware zu redhibieren, wenn sie eine größere Menge minderwertiger Beimischung enthält als die Probe? 2. Welche Rechte stehen den Parteien zur Realisierung des auf Redhibition lautenden Urteiles zu, wenn die Entscheidung über die Höhe des Schadens noch aussteht? --
25. 1. Welches örtliche Recht ist anzuwenden, wenn eine englische Rhederei vor dem deutschen Richter für einen Schaden in Anspruch genommen wird, welchen ein Schiff infolge eines von einem Zwangslotsen auf dem englischen Dampfer verschuldeten Zusammenstoßes in einem russischen Hafen erlitten hat? 2. Welche Bedeutung hat die Abweisung des Ersatzanspruches durch den deutschen Richter, wenn er nach russischem Rechte begründet ist? --
II. Gemeines Recht --
26. 1. Kann einer Frauensperson aus einem ihr von einem verheirateten Manne gegebenen Eheversprechen ein klagbarer Anspruch erwachsen? 2.
Steht auch einer geschiedenen Ehefrau ein Anspruch gegen ihren etwaigen Stuprator zu? 3. Kann auch einer Frauensperson, welche sich einem ihr als solchem bekannten Ehemanne außerehelich preisgegeben hat, dadurch gegen den letzteren ein Entschädigungsanspruch erwachsen? --
27. Sind die mit einem Universalvermächtnisse belasteten Descendenten des Erblassers allgemein berechtigt, die Trebellianische Quart von der Substanz des Nachlasses abzuziehen? --
28. 1. Ungültigkeit eines gegenseitigen Vertrages mit teilweise unsittlichem Gegenstände. 2. Kann nach Maßgabe der 1. 8 Dig. de cond. ob t. c. 12, 5 auch der Eigenthumsklage eine Einrede entgegenstehen? --
29. 1. Anrechnung von Zahlungen, welche der Schuldner ohne Bestimmung der Forderungen, auf welche sie abzurechnen sind, gemacht hat. 2. Stehen dem Bürgen Verabredungen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner nach der Zahlung über deren Anrechnung auf unverbürgte Forderungen getroffen werden, entgegen? 3. Substanziierung der Einrede des Bürgen, die verbürgte Schuld sei durch Zahlungen des Hauptschuldners getilgt. --
30. 1. Liegt, falls aus der Vorbehaltlosigkeit des Verhaltens bei gewissen Vorgängen oder gewissen Willenserklärungen auf einen Verzichtwillen geschlossen werden soll, die Beweislast demjenigen ob, welcher die Vorbehaltlosigkeit, oder demjenigen, welcher einen erklärten Vorbehalt behauptet? 2. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? --
31. Wird der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Verschulden und einem Schaden dadurch ausgeschlossen, daß der Schade unmittelbar durch eine freie Handlung des Beschädigten selbst herbeigeführt ist, wenn diese Handlung zur Abwendung einer durch das Verschulden verursachten Gefahr vorgenommen wurde? --
32. 1. Inwieweit ist der befugte Träger eines Familiennamens berechtigt, der unbefugten Führung seines Familiennamens im Wege der Civilklage entgegenzutreten?1 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer vor deutschen Gerichten ans Unterlassung der Führung seines Familiennamens gegen einen Deutschen klagen? 3. Kann die Befugnis zur Führung eines fremden Familiennamens auf einen Arrogationsvertrag gestützt werden, welcher nach der Absicht der Kontrahenten, mit Ausschluß aller sonstigen Wirkungen einer Annahme an Kindesstatt, nur den Übergang des Familiennamens des Annehmenden auf den Angenommenen hervorbringen sollte? --
33. Kann während bestehender allgemeiner Gütergemeinschaft die Ehefrau sich selbst durch Rechtsgeschäfte unbeschränkt verpflichten? --
34. Nach welchem Rechte ist die Anerkennung ungültiger Geschäfte Minderjähriger durch die letzteren nach erreichter Selbständigkeit zu beurteilen? --
35. Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden? --
36. Haftet der Bürge eines Kassenbeamten für diejenigen Unterschlagungen desselben, welche durch Kontrolle seitens des Kassenherrn hätten verhütet werden können? --
37. Regelung der Gebrauchsrechte an öffentlichen Gewässern bei Konflikten zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen der Industrie. Freie Stellung des Richters bei der Teilung dieser Rechte nach Art und Zeit. --
III. Preußisches Recht --
38. Sind die vom preuß. Allg. Landrecht demjenigen Patrone einer Kirche, welcher Patronatslasten für die kirchlichen Bedürfnisse zu tragen hat, beigelegten Rechte über das Kirchenvermögen durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 §. 40 (G.S. S. 341) geändert worden? Ist ein ohne seine Zustimmung über die Substanz des Kirchenvermögens abgeschlossener Vergleich für die Kirche unverbindlich? Rechtsstellung mehrerer Mitpatrone --
39. Bestimmt sich der Anspruch des verarmten Schenkers auf die Kompetenz von Sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache nach dem Werte zur Zeit der Schenkung oder nach dem höheren Werte zur Zeit der Geltendmachung des Anspruches auf die Kompetenz? --
40. Ist für den Entschädigungsanspruch der an einer unbebauten Straße angrenzenden Eigentümer, welche der an die polizeiliche Bauerlaubnis geknüpften Auflage folgend den in die Fluchtlinie fallenden Teil ihres Grundstückes freigelegt haben, der Rechtsweg zulässig? --
41. Unter welchen Voraussetzungen kann während des Bestehens der Gütergemeinschaft eine Klage gegen die Ehefrau mit dem Anträge auf „Zahlung bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in ihr nicht zur Gütergemeinschaft gehöriges Vermögen" erhoben werden? --
42. Geht der Abfindungsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten auf die Erben des unschuldigen Teiles über? --
43. 1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch aus den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung? 2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden? --
44. Mit welcher Wirkung können bei ländlichen Gutsüberlassungen von Ascendenten an Descendenten Geldabfindungen, Altenteile oder andere Vermögensvorteile für nicht zugezogene Descendenten, Ascendenten oder Ehegatten — und zwar gegenwärtige oder zukünftige Descendenten oder Ehegatten — ausbedungen werden? --
45. Berechnung der Erbschaftssteuer von einem Vermächtnisse, für das dem Erben die Entrichtung der Steuer im Testamente anferlegt ist --
46. Wirkung eines im Wege der einstweiligen Verfügung zu einer Hypothek eingetragenen Vermerkes, daß die Post wegen vollstreckbarer Forderungen angefochten werde, gegenüber weiteren Anfechtungen und späteren Pfändungen und Überweisungen der Post, insbesondere für den Fall, wo zugleich mit dem ersten Anfechtungsvermerke eine Arrestvormerkung zur Sicherung der Forderung des ansechtenden Gläubigers eingetragen ist --
47. 1. Gehen die Rechte der Kirchengemeinde gegen den Patron durch Nichtgebrauch verloren? 2. Erlöschen die Verpflichtungen des Patrones der Gemeinde gegenüber durch Ersitzung der Freiheit von denselben? --
48. Kanu im Falle einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest der Vorerbe über die Substanz des Nachlasses durch belohnende Schenkungen gültig verfügen? --
49. Erbschaftsentsagung nach Ablauf der Uberlegungsfrist. Rechtliche Bedeutung derselben, wenn sie zu Gunsten des Miterben erfolgt. Kann in solchem Falle der von einem Nachlaßgläubiger auf Zahlung einer Nachlaßschuld beklagte Miterbe der Klage entgegensetzen, daß er nicht passiv legitimiert sei? --
50. Inwiefern ist beim Eigentumserwerbe durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestandenen Gesetzgebung erlangt hatte, für den Umfang und die Bestandteile des durch Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches entscheidend? --
51. Kann der Schuldner dem Cessionar, welcher den ihm cedierten Anspruch auf Löschung einer Hypothek nach der Benachrichtigung des Schuldners von der Cession durch Befriedigung des Hypothekengläubigers in eine Geldforderung verwandelt hat, eine Geldforderung an den Cedenten aus einem anderen Rechtsgeschäfte zur Aufrechnung entgegenstellen? --
52. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? --
53. 1. Kann der Versender von Geld durch die Post den Adressaten der Sendung ans dem Empfange der Sendung in Anspruch nehmen, wenn die Gelder auf Grund einer von dem Adressaten erteilten sog. Postvollmacht dem Adressaten in der Person eines Dritten ausgezahlt sind, der die Gelder unterschlagen hat? 2. Ist es für den Anspruch von Bedeutung, wenn der Absender fahrlässig gehandelt hat? --
54. Findet die Bestimmung des §. 41 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5.
Mai 1872 Anwendung, wenn von zwei als Gesamtschuldnern persönlich haftenden Miteigentümern eines Grundstückes der eine den Miteigentumsanteil des anderen unter Übernahme der ans dem ganzen Grundstücke eingetragenen Hypothek in Anrechnung ans den Kaufpreis erworben hat? --
55. 1. Ist nach §. 2 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein seit mindestens zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigter Referendar befähigt, einen Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl (§§. 632. 639 C.P.O.) zu erlassen? 2. Was versteht §. 2 Abs. 2 a. a. O. unter dem Ausdrucke „einzelner richterlicher Geschäfte"? Darf insbesondere der Amtsrichter einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigten Referendar im voraus beauftragen, alle im Geschäftskreise des Amtsrichters vorkommende Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle selbständig zu erledigen? 3. Ist ein infolge eines solchen Auftrages von dem Referendar erlassener Vollstreckungsbefehl rechtsgültig? --
56. Kann die Maklergebühr auch dann gefordert werden, wenn das durch den Mäkler vermittelte Geschäft nicht in verbindlicher Form geschlossen ist? Genügt es, daß die Kontrahenten sich haben verbindlich machen wollen? --
57. Haftet der landschaftliche Kreditverband bei der Sequestration eines bepfandbrieften Gutes für ein Versehen des Sequesters? --
58. Bedeutung der Bestimmung in §. 39 Ziff. 4 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze, nach der für die Ansprüche gegen den Landesfiskus in betreff der Verpflichtung zur Entrichtung eines Wertsstempels die Landgerichte ohne Rücksicht ans den Wert des Streitgegenstandes zuständig sind. --
59. Nachweis der Benachteiligung eines Hypothekengläubigers, welcher eine Borausverfügung über Mietzinsen auf mehr als ein Vierteljahr anficht --
60. Kann tut Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? --
61. Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs- Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat? --
62. Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen? --
63. Zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen bei Veräußerung des Pfandgrundstuckes und Übernahme der auf dem Grundstücke eingetragenen Hypothek seitens des neuen Erwerbers dem von der Schuldübernahme benachrichtigten Hypothekengläubiger der persönliche Anspruch gegen den Veräußerer des Grundstückes erhalten bleibt --
64. Vertragsstempel beim Vorliegen eines Vertrages, durch den der eine Vertragschließende, der das Recht erworben hat, die Auflassung eines Grundstückes zu fordern, nach erfolgter Zerteilung dieses Grundstückes sein angebliches Recht auf Auflassung eines der Trennstücke dem anderen Vertragschließenden für einen bestimmten Preis abgetreten hat --
65. Unterschied der gemischten Schenkung von der verschleierten. Wirkung des Widerrufes oder der Anfechtung auf die gemischte Schenkung --
66. Kann derjenige, welcher einen Teil seines Grundstückes zu einem bestimmten Unternehmen verkauft hat, Entschädigung für die Nachteile beanspruchen, die für sein Restgrundstück aus der Anlage und dem Betriebe jenes Unternehmens entstehen? --
67. Steht der in §.11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu? --
68. Kann im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes die Gewerkschaft gegen Forderungen des Gewerken mit Beiträgen desselben, die durch Gewerkschaftsbeschluß bestimmt sind, kompensieren? --
IV. Rheinisches Recht --
69. Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Berliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht? --
70. Ist unter dem Wohnsitze des Schuldners, an welchem nach Satz 1247 Abs. 2 des badischen Landrechtes (Art. 1247 Code civil) außer den in Abs. 1 genannten Fällen die Zahlung zu geschehen hat, der Wohnsitz zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit oder der gegenwärtige Wohnsitz zu verstehen? --
71. 1. Welches örtliche Recht ist auf Vaterschastsklagen unehelicher Kinder anwendbar? 2. Umfang der Unterhaltsforderung --
72. Hat die Cession einer Forderung, obgleich sie weder dem Schuldner zugestellt noch von diesem in einer öffentlichen Urkunde angenommen worden ist, nach rheinischem Rechte die Wirkung, daß der Cessionar dem Schuldner gegenüber als Gläubiger anzuschen ist, oder tritt diese Wirkung erst dann ein, wenn den Vorschriften des Art. 1690 Code civil genügt wurde? Steht demgemäß dem Cedenten, solange dies nicht geschehen ist, das Recht zu, wegen der cedierten Forderung gegen den Schuldner Klage zu erheben? --
73. 1. Haben die Artt. 2074.2075 Code civil durch Einführung der Civilprozcßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit Anwendung finden, als es sich um eine Fanstpfandbestellung an Lebensversicherungspolicen handelt? 4. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 5. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? --
74. Inwiefern bildet die Bereinigung des Hypothekarrechtes mit dem Eigentume in einer Person (Konsolidation) nach französischem Rechte einen Erlöschungsgrund der Hypothek? --
75. Ist die Wirksamkeit einer Substitutionsversügung, welche der Erblasser der Vorschrift des Art. 1048 Code civil gemäß zu Gunsten der schon geborenen und noch zu erwartenden Kinder — enfaus nés et à naître — des bedachten Sohnes getroffen hat, dadurch bedingt, daß zur Zeit des Todes des Erblassers Kinder jenes vorhanden sind? --
76. 1. Ist es nach den Vorschriften der Artt. 1387 flg. Code civil zulässig, im Heiratsvertrage neben der vereinbarten Errungenschaftsgemeinschaft bezüglich des dem Ehemanne durch Schenkung oder Erbschaft anerfallenden Vermögens vollständige Gütertrennung zu stipulieren? 2. Findet bei einem so geregelten güterrechtlichen Verhältnisse der Art. 1499 Code civil grundsätzlich Anwendung? 3. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? --
77. Liegt die Verpflichtung zur Alimentation bedürftiger Eltern in gleicher Linie mit den Kindern derselben auch den Ehegatten der letzteren — den Schwiegerkindern — ob, oder sind diese nur subsidiarisch verhaftet? --
78. Zur Frage der Unwirksamkeit einer Bestimmung in Vereinsstatuten, daß über Ansprüche eines Mitgliedes des Vereines an denselben ein aus Mitgliedern des Vereines bestehender Ausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges zu entscheiden habe --
79. 1. Findet auf einen unter Herrschaft des rheinisch-französischen Rechtes zu Gunsten eines Dritten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag die Vorschrift des Art. 1121 Code civil mit den aus letzterem sich ergebenden rechtlichen Folgen Anwendung? 2.
Stehen dieser Anwendung im vorliegenden Falle die Bedingungen der Police entgegen? 3. Läßt sich endlich die Annahme der grundsätzlichen Widerruflichkeit des hier fraglichen Vertrages auf die Bestimmung des Art. 1096 Code civil stutzen? --
80. 1. Ist wegen einer mit dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus S. 1382 des badischen Landrechtes auf ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche am Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblick auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag auf Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des S. 1382 des badischen Landrechtes gerichtet wird? --
81. Findet die Vorschrift des Art. 1499 Code civil auch dann Anwendung, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vermögensobjektes durch Vertrag zwischen den Ehegatten ein anderes getreten ist? --
82. Wird ein ohne Wissen und Willen des Erblassers zerrissenes eigenhändiges Testament dadurch widerrufen, daß der Erblasser nach erlangter Kenntnis von der Zerreißung ein neues, aber wegen Formmangels ungültiges Testament errichtet, in welchem von dem früheren Testamente abweichend verfügt wird? --
V. Prozeßrecht --
83. Ist bei Bestimmung der Beschwerdesumme für die Revisionsinstanz, falls ein Indossant, der den Wechsel im Regreßwege eingelöst hat, seinerseits gegen den Acceptanten den nach Maßgabe des Art. 51 W.O. berechneten Betrag einklagt, die ganze von ihm gezahlte Regreßsumme oder nur die Wechselsumme als Hauptgegenstand anzusehen? --
84. Umfang der richterlichen Fragepflicht. §. 130 C.P.O --
85. Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (C.P.O. §. 508) im Falle der Vindikation einer Lebensversicherungspolice --
87. Kann der Drittschuldner, welcher auf die vom Gläubiger an ihn aus 739 Ziff. 1 C.P.O. gerichtete Frage die dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung als begründet anerkannt und sich zur Zahlungsleistung bereit erklärt hat, gegen die überwiesene Forderung mit einer ihm gegen den Schuldner des Gläubigers zustehenden Gegenforderung kompensieren? --
88. Kann die Beschwerde des Berufungsklägers gegen einen Beschluß, durch welchen sein Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nach §. 140 C.P.O. abgelehnt wurde, Erfolg haben, wenn inzwischen die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen ist? --
89. Muß die Aussage eines im Rechtsstreite vernommenen Zeugen, welcher nach seiner Vernehmung Partei in demselben Rechtsstreite geworden ist, bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben? --
90. Wie weit reicht die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteiles? --
91. Entstehen dadurch daß gegen ein Urteil von beiden Parteien Berufung eingelegt wird, zwei Streitsachen, welche, wenn eine gemeinsame Verhandlung stattfinden soll, verbunden werden müssen? Ist, wenn eine solche Verbindung stattgefunden hat, den Anwälten für die vor-derselben entwickelte Thätigkeit nur eine Prozeßgebühr zu bewilligen oder für jede Berufung eine besondere Prozeßgebühr zu berechnen? --
92. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung auf Abberufung der Liquidatoren einer offenen Handelsgesellschaft auf Antrag eines der bisherigen Gesellschafter zulässig? 2. Unzulässige Beschränkung des Geschäftsbetriebes des zweiten Gesellschafters, welcher das Warenlager der liquidierenden Gesellschaft gekauft hat, durch einstweilige Verfügung --
93. Unterschied zwischen der Feststellungsklage des §. 231 und der sogenannten Inzidentfeststellungsklage des 8. 253 C.P.O. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unzulässige Änderung der Inzidentfeststellungsklage vor? --
94. Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn es zur Zeit der Zustellung nicht von allen bei seiner Erlassung beteiligten Richtern unterschrieben war? --
95. Ist der Rechtsstreit, wenn das Berufungsgericht das den Kläger im Urkundenprozesse abweisende erstinstanzliche Urteil abändert und den Beklagten unter Vorbehalt seiner Rechte verurteilt, an das Gericht erster Instanz zuruckzuverweisen? --
96. Kann ein Streitgenosse, nachdem der Streit gegen ihn in der ersten Instanz rechtskräftig entschieden ist, in der Berufungsinstanz Zeuge sein? --
97. Inwieweit sind die den örtlichen Gerichtsstand begründenden Thatsachen zu beweisen? --
98. Kann der Kläger, dessen Anträge gemäß das erste Urteil ergangen ist, nach Einlegung der Berufung seitens des Beklagten seinen Antrag in dem durch §§. 491. 240 Nr. 2, 3 C.P.O. gestatteten Umfange erweitern? --
99. Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet? --
100. Darf der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? --
101. Darf die Aussetzung der Verhandlung auf Grund des §. 140 C.P.O. ohne vorgängige mündliche Verhandlung angeordnet werden? --
102. Schiedsrichterliches Verfahren. Wahl eines Vorsitzenden für das Schiedsgericht durch die Schiedsrichter, wenn der in Gemäßheit des Schiedsvertrages bestellte Vorsitzende verhindert ist. — Vorläufige Vollstreckbarkeit eines durch einen Rekurs noch anfechtbaren Schiedsspruches auf Grund des Vertrages. — Darf ein neues schiedsrichterliches Verfahren eingeleitet werden, wenn ein bereits ergangener Schiedsspruch mit formellen Mängeln behaftet ist? --
103. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, weuu demnächst über das fragliche Angriffs- oder Berteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? --
104. Inwieweit können Besonderheiten des früheren landesrechtlichen Desertionsprozesses nach §. 16 Ziff. 6. 7. 8 des Einführungsgesetzes zur C.P.O. neben der letzteren fortbestehen? --
105. Bleibt für die Wertsberechnung der Anspruch aus Rechnungslegung, wenn er neben dem Kapitalsanspruche lediglich zum Zwecke der Klarlegung des Zinsenanspruches erhoben wird, außer Berücksichtigung? --
106. Wo ist der Widerspruch gegen die vom Oberlandesgerichte auf Beschwerde durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung zu erheben? --
107. 1. Findet gegen einen vom Berufungsgerichte auf Grund des §. 290 C.P.O. erlassenen Berichtigungsbeschluß die Revision statt, wenn in dem Beschlusse nicht bloß eine Berichtigung, sondern eine materielle Änderung des Berufungsurteiles zu erblicken ist? 2. Kann infolge des Erlasses eines Berichtigungsbeschlusses ein neuer Fristenlauf für das Rechtsmittel gegen das berichtigte Urteil beginnen? --
108. Entsprechende Anwendung des §. 7 C.P.O. auf persönliche Rechte, welche inhaltlich einer Grunddienstbarkeit ähnlich sind --
109. Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung durch den von ihr aufgestellten Prozeßbevollmächtigten geltend machen lassen? --
110. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn der Rechtsstreit den gegen den preußischen Landesfiskus erhobenen Anspruch auf Zinsen eines gezahlten Wertstempels als Hauptforderung betrifft? --
111. Welche Bedeutung hat der Ausdruck „Gericht des Hauptprozesses" in dem §. 34 C.P.O.? --
112. Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß §. 500 Ziff. 2 C.P.O. zur Verhandlung über denselben in die erste Instanz zurückverweisen, oder darf er materiell über den neuen Anspruch entscheiden? --
113. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn der Landesfiskus wegen Versäumung der ihm als Eigentümer obliegenden Räumung eines Privatflusses auf Entschädigung belangt ist? --
114.
Zur Frage, ob das Berufungsgericht berechtigt sei, auf Berufung des Beklagten eine durch die erste Instanz von einem richterlichen Eide des Beklagten abhängig gemachte Verurteilung des Beklagten in eine unbedingte Verurteilung desselben umzuwandeln, obgleich der Kläger weder selbständig Berufung ergriffen, noch sich der Berufung angeschlossen hat --
115. Ist nach 384 C.P.O. bei äußeren Mängeln einer Urkunde die nach freier Überzeugung des Gerichtes abzugebende Entscheidung auf die Frage der Unverfälschtheit der Urkunde beschränkt? --
Register --
Zusammenstellung der im neunundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken --
Berichtigung
title_new Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :
title_sort entscheidungen des reichsgerichts in zivilsachen : 1880–[1945].
series Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
series2 Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
publisher De Gruyter,
publishDate 1892
physical 1 online resource (XII, 466 p.)
Issued also in print.
edition Reprint 2022
contents Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1. 1. Nach welchem Rechte ist zu beurteilen, ob eine Bereicherung im Sinne von §. 30 Abs. 2 K.O. vorliegt? 2. Ist eine Bereicherung nach Maßgabe des gemeinen Rechtes auch dann anzunehmen, wenn durch unentgeltliche Zuwendung seitens des Kridars eine Forderung des Empfängers an einen Dritten getilgt wird? --
2. Steht dem einzelnen Aktionär nach beendeter Liquidation der Aktiengesellschaft gegen die früheren Liquidatoren ein Anspruch auf Schadensersatz aus böswillig ausgeführter Liquidation des Gesellschaftsvermögens unbedingt zu? --
3. Fällt ein Kaufvertrag über Waldbäume zum Zwecke des Abholzens unter die Bestimmung der Anmerkung zu II B des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885? --
4. Findet die Vermutung des Art. 274 Abs. 1 H.G.B. aus einen Vertrag Anwendung, durch welchen ein Kaufmann auf eine verfallene Konventionalstrafe verzichtet hat? Wird die Vermutung dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch auf die Konventionalstrafe aus einem Vertrage über unbewegliche Sachen herrnhrt? --
5. Kann der Socius einer offenen Handelsgesellschaft, welcher zugleich Gläubiger derselben ist, während der Liquidation gegen den Liquidator unbeschränkt auf Zahlung seiner Forderung klagen? --
6. 1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat? 2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer eilt Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? --
7. Ist die von einem Nichtkaufmanne einem Kaufmanne in dessen Haudelsgewerbe geleistete Bürgschaft ein Handelsgeschäft? Steht einem solchen Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu? Artt. 281. 277 H.G.B. --
8. Begriff des Wohnsitzes im Sinne des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ob identisch mit dem gemeinrechtlichen Begriffe des Wohnsitzes? --
9. 1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien? 2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergehenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen? --
10. Kann der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? Rechtliche Stellung des Konkursverwalters --
11. Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche ans der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind? --
12. 1. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 2. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? --
13. Begriff der Körperverletzung, des Unfalles, im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 --
14. Kann das durch Anmeldung eines Warenzeichens für eine bestimmte Ware erlangte Recht auf ausschließliche Benutzung des Zeichens auch dann geltend gemacht werden, wenn die Ware von einem Anderen als Verpackung (Gefäß) für eine Ware anderer Gattung benutzt wird? --
15. Pfandrecht des Spediteurs (Art. 382 Abs. 1 H.G.B.). Anwendung des Art. 306 Abs. 2 H.G.B --
16. 1. Kann, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? 2. Ist dies namentlich im Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes statthaft? --
17. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? --
18. 1. Ist wegen einer nach dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus L.R.S. 1382 aus ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche im Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblicke auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag aus Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des L.R.S. 1382 gerichtet wird? --
19. 1. Kann der Verkäufer, der infolge Annahmeverzuges seines Käufers seinerseits seinem Verkäufer gegenüber in Annahmeverzug geraten ist, das Ergebnis des Selbsthilfeverkaufes seines Verkäufers dem Interesseanspruche gegen seinen Käufer gemäß Art. 354 H.G.B. zum Grunde legen? 2. Kann in solchem Falle der Käufer dem Interesseanspruche entgegensetzen, daß der Kläger zur Erfüllung nicht imstande gewesen sei? --
20. 1. Bildet bei zwei gleichlautenden Firmen der der einen Firma beigefügte Zusatz „in Liquidation" ein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal der beiden Firmen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 H.G.B.? 2. Bildet eine thatsächlich erloschene, aber noch im Handelsregister eingetragene Firma ein Hindernis für die Eintragung einer gleichlautenden anderen Firma? 3. Hat der Inhaber einer noch bestehenden früher eingetragenen Firma nach Art. 27 H.G.B. auch dann ein Klagerecht ans Löschung der später eingetragenen gleichlautenden Firma, wenn er in die Führung der letzteren durch deren Inhaber eingewilligt hat? --
21. 1. Können Konkursgläubiger, die am Konkurse nicht teilnehmen oder auf Befriedigung aus der Masse verzichten, während der Dauer des Konkursverfahrens ihre vermögensrechtlichen Ansprüche klagend gegen den Gemeinschuldner verfolgen? 2. Beschränkung der Verurteilung des Gemeinschuldners zur Zahlung nach Beendigung des über sein Vermögen eröffneten Konkurses. 3. Wirkung der Zurücknahme der Forderungsanmeldung im Konkurse --
22. Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 23 Nr. 1 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht? --
23. Rechtsgültigkeit des Vertrages, durch welchen der Konkursverwalter einem Konkursgläubiger dessen Konkursforderung, für die neben dem Gemeinschuldner ein anderer, bevorrechtigter Konkursgläubiger haftet, abkauft --
24. 1. Ist der Käufer berechtigt, die Ware zu redhibieren, wenn sie eine größere Menge minderwertiger Beimischung enthält als die Probe? 2. Welche Rechte stehen den Parteien zur Realisierung des auf Redhibition lautenden Urteiles zu, wenn die Entscheidung über die Höhe des Schadens noch aussteht? --
25. 1. Welches örtliche Recht ist anzuwenden, wenn eine englische Rhederei vor dem deutschen Richter für einen Schaden in Anspruch genommen wird, welchen ein Schiff infolge eines von einem Zwangslotsen auf dem englischen Dampfer verschuldeten Zusammenstoßes in einem russischen Hafen erlitten hat? 2. Welche Bedeutung hat die Abweisung des Ersatzanspruches durch den deutschen Richter, wenn er nach russischem Rechte begründet ist? --
II. Gemeines Recht --
26. 1. Kann einer Frauensperson aus einem ihr von einem verheirateten Manne gegebenen Eheversprechen ein klagbarer Anspruch erwachsen? 2.
Steht auch einer geschiedenen Ehefrau ein Anspruch gegen ihren etwaigen Stuprator zu? 3. Kann auch einer Frauensperson, welche sich einem ihr als solchem bekannten Ehemanne außerehelich preisgegeben hat, dadurch gegen den letzteren ein Entschädigungsanspruch erwachsen? --
27. Sind die mit einem Universalvermächtnisse belasteten Descendenten des Erblassers allgemein berechtigt, die Trebellianische Quart von der Substanz des Nachlasses abzuziehen? --
28. 1. Ungültigkeit eines gegenseitigen Vertrages mit teilweise unsittlichem Gegenstände. 2. Kann nach Maßgabe der 1. 8 Dig. de cond. ob t. c. 12, 5 auch der Eigenthumsklage eine Einrede entgegenstehen? --
29. 1. Anrechnung von Zahlungen, welche der Schuldner ohne Bestimmung der Forderungen, auf welche sie abzurechnen sind, gemacht hat. 2. Stehen dem Bürgen Verabredungen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner nach der Zahlung über deren Anrechnung auf unverbürgte Forderungen getroffen werden, entgegen? 3. Substanziierung der Einrede des Bürgen, die verbürgte Schuld sei durch Zahlungen des Hauptschuldners getilgt. --
30. 1. Liegt, falls aus der Vorbehaltlosigkeit des Verhaltens bei gewissen Vorgängen oder gewissen Willenserklärungen auf einen Verzichtwillen geschlossen werden soll, die Beweislast demjenigen ob, welcher die Vorbehaltlosigkeit, oder demjenigen, welcher einen erklärten Vorbehalt behauptet? 2. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? --
31. Wird der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Verschulden und einem Schaden dadurch ausgeschlossen, daß der Schade unmittelbar durch eine freie Handlung des Beschädigten selbst herbeigeführt ist, wenn diese Handlung zur Abwendung einer durch das Verschulden verursachten Gefahr vorgenommen wurde? --
32. 1. Inwieweit ist der befugte Träger eines Familiennamens berechtigt, der unbefugten Führung seines Familiennamens im Wege der Civilklage entgegenzutreten?1 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer vor deutschen Gerichten ans Unterlassung der Führung seines Familiennamens gegen einen Deutschen klagen? 3. Kann die Befugnis zur Führung eines fremden Familiennamens auf einen Arrogationsvertrag gestützt werden, welcher nach der Absicht der Kontrahenten, mit Ausschluß aller sonstigen Wirkungen einer Annahme an Kindesstatt, nur den Übergang des Familiennamens des Annehmenden auf den Angenommenen hervorbringen sollte? --
33. Kann während bestehender allgemeiner Gütergemeinschaft die Ehefrau sich selbst durch Rechtsgeschäfte unbeschränkt verpflichten? --
34. Nach welchem Rechte ist die Anerkennung ungültiger Geschäfte Minderjähriger durch die letzteren nach erreichter Selbständigkeit zu beurteilen? --
35. Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden? --
36. Haftet der Bürge eines Kassenbeamten für diejenigen Unterschlagungen desselben, welche durch Kontrolle seitens des Kassenherrn hätten verhütet werden können? --
37. Regelung der Gebrauchsrechte an öffentlichen Gewässern bei Konflikten zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen der Industrie. Freie Stellung des Richters bei der Teilung dieser Rechte nach Art und Zeit. --
III. Preußisches Recht --
38. Sind die vom preuß. Allg. Landrecht demjenigen Patrone einer Kirche, welcher Patronatslasten für die kirchlichen Bedürfnisse zu tragen hat, beigelegten Rechte über das Kirchenvermögen durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 §. 40 (G.S. S. 341) geändert worden? Ist ein ohne seine Zustimmung über die Substanz des Kirchenvermögens abgeschlossener Vergleich für die Kirche unverbindlich? Rechtsstellung mehrerer Mitpatrone --
39. Bestimmt sich der Anspruch des verarmten Schenkers auf die Kompetenz von Sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache nach dem Werte zur Zeit der Schenkung oder nach dem höheren Werte zur Zeit der Geltendmachung des Anspruches auf die Kompetenz? --
40. Ist für den Entschädigungsanspruch der an einer unbebauten Straße angrenzenden Eigentümer, welche der an die polizeiliche Bauerlaubnis geknüpften Auflage folgend den in die Fluchtlinie fallenden Teil ihres Grundstückes freigelegt haben, der Rechtsweg zulässig? --
41. Unter welchen Voraussetzungen kann während des Bestehens der Gütergemeinschaft eine Klage gegen die Ehefrau mit dem Anträge auf „Zahlung bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in ihr nicht zur Gütergemeinschaft gehöriges Vermögen" erhoben werden? --
42. Geht der Abfindungsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten auf die Erben des unschuldigen Teiles über? --
43. 1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch aus den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung? 2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden? --
44. Mit welcher Wirkung können bei ländlichen Gutsüberlassungen von Ascendenten an Descendenten Geldabfindungen, Altenteile oder andere Vermögensvorteile für nicht zugezogene Descendenten, Ascendenten oder Ehegatten — und zwar gegenwärtige oder zukünftige Descendenten oder Ehegatten — ausbedungen werden? --
45. Berechnung der Erbschaftssteuer von einem Vermächtnisse, für das dem Erben die Entrichtung der Steuer im Testamente anferlegt ist --
46. Wirkung eines im Wege der einstweiligen Verfügung zu einer Hypothek eingetragenen Vermerkes, daß die Post wegen vollstreckbarer Forderungen angefochten werde, gegenüber weiteren Anfechtungen und späteren Pfändungen und Überweisungen der Post, insbesondere für den Fall, wo zugleich mit dem ersten Anfechtungsvermerke eine Arrestvormerkung zur Sicherung der Forderung des ansechtenden Gläubigers eingetragen ist --
47. 1. Gehen die Rechte der Kirchengemeinde gegen den Patron durch Nichtgebrauch verloren? 2. Erlöschen die Verpflichtungen des Patrones der Gemeinde gegenüber durch Ersitzung der Freiheit von denselben? --
48. Kanu im Falle einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest der Vorerbe über die Substanz des Nachlasses durch belohnende Schenkungen gültig verfügen? --
49. Erbschaftsentsagung nach Ablauf der Uberlegungsfrist. Rechtliche Bedeutung derselben, wenn sie zu Gunsten des Miterben erfolgt. Kann in solchem Falle der von einem Nachlaßgläubiger auf Zahlung einer Nachlaßschuld beklagte Miterbe der Klage entgegensetzen, daß er nicht passiv legitimiert sei? --
50. Inwiefern ist beim Eigentumserwerbe durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestandenen Gesetzgebung erlangt hatte, für den Umfang und die Bestandteile des durch Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches entscheidend? --
51. Kann der Schuldner dem Cessionar, welcher den ihm cedierten Anspruch auf Löschung einer Hypothek nach der Benachrichtigung des Schuldners von der Cession durch Befriedigung des Hypothekengläubigers in eine Geldforderung verwandelt hat, eine Geldforderung an den Cedenten aus einem anderen Rechtsgeschäfte zur Aufrechnung entgegenstellen? --
52. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? --
53. 1. Kann der Versender von Geld durch die Post den Adressaten der Sendung ans dem Empfange der Sendung in Anspruch nehmen, wenn die Gelder auf Grund einer von dem Adressaten erteilten sog. Postvollmacht dem Adressaten in der Person eines Dritten ausgezahlt sind, der die Gelder unterschlagen hat? 2. Ist es für den Anspruch von Bedeutung, wenn der Absender fahrlässig gehandelt hat? --
54. Findet die Bestimmung des §. 41 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5.
Mai 1872 Anwendung, wenn von zwei als Gesamtschuldnern persönlich haftenden Miteigentümern eines Grundstückes der eine den Miteigentumsanteil des anderen unter Übernahme der ans dem ganzen Grundstücke eingetragenen Hypothek in Anrechnung ans den Kaufpreis erworben hat? --
55. 1. Ist nach §. 2 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein seit mindestens zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigter Referendar befähigt, einen Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl (§§. 632. 639 C.P.O.) zu erlassen? 2. Was versteht §. 2 Abs. 2 a. a. O. unter dem Ausdrucke „einzelner richterlicher Geschäfte"? Darf insbesondere der Amtsrichter einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigten Referendar im voraus beauftragen, alle im Geschäftskreise des Amtsrichters vorkommende Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle selbständig zu erledigen? 3. Ist ein infolge eines solchen Auftrages von dem Referendar erlassener Vollstreckungsbefehl rechtsgültig? --
56. Kann die Maklergebühr auch dann gefordert werden, wenn das durch den Mäkler vermittelte Geschäft nicht in verbindlicher Form geschlossen ist? Genügt es, daß die Kontrahenten sich haben verbindlich machen wollen? --
57. Haftet der landschaftliche Kreditverband bei der Sequestration eines bepfandbrieften Gutes für ein Versehen des Sequesters? --
58. Bedeutung der Bestimmung in §. 39 Ziff. 4 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze, nach der für die Ansprüche gegen den Landesfiskus in betreff der Verpflichtung zur Entrichtung eines Wertsstempels die Landgerichte ohne Rücksicht ans den Wert des Streitgegenstandes zuständig sind. --
59. Nachweis der Benachteiligung eines Hypothekengläubigers, welcher eine Borausverfügung über Mietzinsen auf mehr als ein Vierteljahr anficht --
60. Kann tut Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? --
61. Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs- Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat? --
62. Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen? --
63. Zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen bei Veräußerung des Pfandgrundstuckes und Übernahme der auf dem Grundstücke eingetragenen Hypothek seitens des neuen Erwerbers dem von der Schuldübernahme benachrichtigten Hypothekengläubiger der persönliche Anspruch gegen den Veräußerer des Grundstückes erhalten bleibt --
64. Vertragsstempel beim Vorliegen eines Vertrages, durch den der eine Vertragschließende, der das Recht erworben hat, die Auflassung eines Grundstückes zu fordern, nach erfolgter Zerteilung dieses Grundstückes sein angebliches Recht auf Auflassung eines der Trennstücke dem anderen Vertragschließenden für einen bestimmten Preis abgetreten hat --
65. Unterschied der gemischten Schenkung von der verschleierten. Wirkung des Widerrufes oder der Anfechtung auf die gemischte Schenkung --
66. Kann derjenige, welcher einen Teil seines Grundstückes zu einem bestimmten Unternehmen verkauft hat, Entschädigung für die Nachteile beanspruchen, die für sein Restgrundstück aus der Anlage und dem Betriebe jenes Unternehmens entstehen? --
67. Steht der in §.11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu? --
68. Kann im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes die Gewerkschaft gegen Forderungen des Gewerken mit Beiträgen desselben, die durch Gewerkschaftsbeschluß bestimmt sind, kompensieren? --
IV. Rheinisches Recht --
69. Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Berliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht? --
70. Ist unter dem Wohnsitze des Schuldners, an welchem nach Satz 1247 Abs. 2 des badischen Landrechtes (Art. 1247 Code civil) außer den in Abs. 1 genannten Fällen die Zahlung zu geschehen hat, der Wohnsitz zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit oder der gegenwärtige Wohnsitz zu verstehen? --
71. 1. Welches örtliche Recht ist auf Vaterschastsklagen unehelicher Kinder anwendbar? 2. Umfang der Unterhaltsforderung --
72. Hat die Cession einer Forderung, obgleich sie weder dem Schuldner zugestellt noch von diesem in einer öffentlichen Urkunde angenommen worden ist, nach rheinischem Rechte die Wirkung, daß der Cessionar dem Schuldner gegenüber als Gläubiger anzuschen ist, oder tritt diese Wirkung erst dann ein, wenn den Vorschriften des Art. 1690 Code civil genügt wurde? Steht demgemäß dem Cedenten, solange dies nicht geschehen ist, das Recht zu, wegen der cedierten Forderung gegen den Schuldner Klage zu erheben? --
73. 1. Haben die Artt. 2074.2075 Code civil durch Einführung der Civilprozcßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit Anwendung finden, als es sich um eine Fanstpfandbestellung an Lebensversicherungspolicen handelt? 4. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 5. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? --
74. Inwiefern bildet die Bereinigung des Hypothekarrechtes mit dem Eigentume in einer Person (Konsolidation) nach französischem Rechte einen Erlöschungsgrund der Hypothek? --
75. Ist die Wirksamkeit einer Substitutionsversügung, welche der Erblasser der Vorschrift des Art. 1048 Code civil gemäß zu Gunsten der schon geborenen und noch zu erwartenden Kinder — enfaus nés et à naître — des bedachten Sohnes getroffen hat, dadurch bedingt, daß zur Zeit des Todes des Erblassers Kinder jenes vorhanden sind? --
76. 1. Ist es nach den Vorschriften der Artt. 1387 flg. Code civil zulässig, im Heiratsvertrage neben der vereinbarten Errungenschaftsgemeinschaft bezüglich des dem Ehemanne durch Schenkung oder Erbschaft anerfallenden Vermögens vollständige Gütertrennung zu stipulieren? 2. Findet bei einem so geregelten güterrechtlichen Verhältnisse der Art. 1499 Code civil grundsätzlich Anwendung? 3. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? --
77. Liegt die Verpflichtung zur Alimentation bedürftiger Eltern in gleicher Linie mit den Kindern derselben auch den Ehegatten der letzteren — den Schwiegerkindern — ob, oder sind diese nur subsidiarisch verhaftet? --
78. Zur Frage der Unwirksamkeit einer Bestimmung in Vereinsstatuten, daß über Ansprüche eines Mitgliedes des Vereines an denselben ein aus Mitgliedern des Vereines bestehender Ausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges zu entscheiden habe --
79. 1. Findet auf einen unter Herrschaft des rheinisch-französischen Rechtes zu Gunsten eines Dritten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag die Vorschrift des Art. 1121 Code civil mit den aus letzterem sich ergebenden rechtlichen Folgen Anwendung? 2.
Stehen dieser Anwendung im vorliegenden Falle die Bedingungen der Police entgegen? 3. Läßt sich endlich die Annahme der grundsätzlichen Widerruflichkeit des hier fraglichen Vertrages auf die Bestimmung des Art. 1096 Code civil stutzen? --
80. 1. Ist wegen einer mit dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus S. 1382 des badischen Landrechtes auf ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche am Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblick auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag auf Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des S. 1382 des badischen Landrechtes gerichtet wird? --
81. Findet die Vorschrift des Art. 1499 Code civil auch dann Anwendung, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vermögensobjektes durch Vertrag zwischen den Ehegatten ein anderes getreten ist? --
82. Wird ein ohne Wissen und Willen des Erblassers zerrissenes eigenhändiges Testament dadurch widerrufen, daß der Erblasser nach erlangter Kenntnis von der Zerreißung ein neues, aber wegen Formmangels ungültiges Testament errichtet, in welchem von dem früheren Testamente abweichend verfügt wird? --
V. Prozeßrecht --
83. Ist bei Bestimmung der Beschwerdesumme für die Revisionsinstanz, falls ein Indossant, der den Wechsel im Regreßwege eingelöst hat, seinerseits gegen den Acceptanten den nach Maßgabe des Art. 51 W.O. berechneten Betrag einklagt, die ganze von ihm gezahlte Regreßsumme oder nur die Wechselsumme als Hauptgegenstand anzusehen? --
84. Umfang der richterlichen Fragepflicht. §. 130 C.P.O --
85. Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (C.P.O. §. 508) im Falle der Vindikation einer Lebensversicherungspolice --
87. Kann der Drittschuldner, welcher auf die vom Gläubiger an ihn aus 739 Ziff. 1 C.P.O. gerichtete Frage die dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung als begründet anerkannt und sich zur Zahlungsleistung bereit erklärt hat, gegen die überwiesene Forderung mit einer ihm gegen den Schuldner des Gläubigers zustehenden Gegenforderung kompensieren? --
88. Kann die Beschwerde des Berufungsklägers gegen einen Beschluß, durch welchen sein Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nach §. 140 C.P.O. abgelehnt wurde, Erfolg haben, wenn inzwischen die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen ist? --
89. Muß die Aussage eines im Rechtsstreite vernommenen Zeugen, welcher nach seiner Vernehmung Partei in demselben Rechtsstreite geworden ist, bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben? --
90. Wie weit reicht die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteiles? --
91. Entstehen dadurch daß gegen ein Urteil von beiden Parteien Berufung eingelegt wird, zwei Streitsachen, welche, wenn eine gemeinsame Verhandlung stattfinden soll, verbunden werden müssen? Ist, wenn eine solche Verbindung stattgefunden hat, den Anwälten für die vor-derselben entwickelte Thätigkeit nur eine Prozeßgebühr zu bewilligen oder für jede Berufung eine besondere Prozeßgebühr zu berechnen? --
92. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung auf Abberufung der Liquidatoren einer offenen Handelsgesellschaft auf Antrag eines der bisherigen Gesellschafter zulässig? 2. Unzulässige Beschränkung des Geschäftsbetriebes des zweiten Gesellschafters, welcher das Warenlager der liquidierenden Gesellschaft gekauft hat, durch einstweilige Verfügung --
93. Unterschied zwischen der Feststellungsklage des §. 231 und der sogenannten Inzidentfeststellungsklage des 8. 253 C.P.O. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unzulässige Änderung der Inzidentfeststellungsklage vor? --
94. Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn es zur Zeit der Zustellung nicht von allen bei seiner Erlassung beteiligten Richtern unterschrieben war? --
95. Ist der Rechtsstreit, wenn das Berufungsgericht das den Kläger im Urkundenprozesse abweisende erstinstanzliche Urteil abändert und den Beklagten unter Vorbehalt seiner Rechte verurteilt, an das Gericht erster Instanz zuruckzuverweisen? --
96. Kann ein Streitgenosse, nachdem der Streit gegen ihn in der ersten Instanz rechtskräftig entschieden ist, in der Berufungsinstanz Zeuge sein? --
97. Inwieweit sind die den örtlichen Gerichtsstand begründenden Thatsachen zu beweisen? --
98. Kann der Kläger, dessen Anträge gemäß das erste Urteil ergangen ist, nach Einlegung der Berufung seitens des Beklagten seinen Antrag in dem durch §§. 491. 240 Nr. 2, 3 C.P.O. gestatteten Umfange erweitern? --
99. Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet? --
100. Darf der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? --
101. Darf die Aussetzung der Verhandlung auf Grund des §. 140 C.P.O. ohne vorgängige mündliche Verhandlung angeordnet werden? --
102. Schiedsrichterliches Verfahren. Wahl eines Vorsitzenden für das Schiedsgericht durch die Schiedsrichter, wenn der in Gemäßheit des Schiedsvertrages bestellte Vorsitzende verhindert ist. — Vorläufige Vollstreckbarkeit eines durch einen Rekurs noch anfechtbaren Schiedsspruches auf Grund des Vertrages. — Darf ein neues schiedsrichterliches Verfahren eingeleitet werden, wenn ein bereits ergangener Schiedsspruch mit formellen Mängeln behaftet ist? --
103. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, weuu demnächst über das fragliche Angriffs- oder Berteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? --
104. Inwieweit können Besonderheiten des früheren landesrechtlichen Desertionsprozesses nach §. 16 Ziff. 6. 7. 8 des Einführungsgesetzes zur C.P.O. neben der letzteren fortbestehen? --
105. Bleibt für die Wertsberechnung der Anspruch aus Rechnungslegung, wenn er neben dem Kapitalsanspruche lediglich zum Zwecke der Klarlegung des Zinsenanspruches erhoben wird, außer Berücksichtigung? --
106. Wo ist der Widerspruch gegen die vom Oberlandesgerichte auf Beschwerde durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung zu erheben? --
107. 1. Findet gegen einen vom Berufungsgerichte auf Grund des §. 290 C.P.O. erlassenen Berichtigungsbeschluß die Revision statt, wenn in dem Beschlusse nicht bloß eine Berichtigung, sondern eine materielle Änderung des Berufungsurteiles zu erblicken ist? 2. Kann infolge des Erlasses eines Berichtigungsbeschlusses ein neuer Fristenlauf für das Rechtsmittel gegen das berichtigte Urteil beginnen? --
108. Entsprechende Anwendung des §. 7 C.P.O. auf persönliche Rechte, welche inhaltlich einer Grunddienstbarkeit ähnlich sind --
109. Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung durch den von ihr aufgestellten Prozeßbevollmächtigten geltend machen lassen? --
110. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn der Rechtsstreit den gegen den preußischen Landesfiskus erhobenen Anspruch auf Zinsen eines gezahlten Wertstempels als Hauptforderung betrifft? --
111. Welche Bedeutung hat der Ausdruck „Gericht des Hauptprozesses" in dem §. 34 C.P.O.? --
112. Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß §. 500 Ziff. 2 C.P.O. zur Verhandlung über denselben in die erste Instanz zurückverweisen, oder darf er materiell über den neuen Anspruch entscheiden? --
113. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn der Landesfiskus wegen Versäumung der ihm als Eigentümer obliegenden Räumung eines Privatflusses auf Entschädigung belangt ist? --
114.
Zur Frage, ob das Berufungsgericht berechtigt sei, auf Berufung des Beklagten eine durch die erste Instanz von einem richterlichen Eide des Beklagten abhängig gemachte Verurteilung des Beklagten in eine unbedingte Verurteilung desselben umzuwandeln, obgleich der Kläger weder selbständig Berufung ergriffen, noch sich der Berufung angeschlossen hat --
115. Ist nach 384 C.P.O. bei äußeren Mängeln einer Urkunde die nach freier Überzeugung des Gerichtes abzugebende Entscheidung auf die Frage der Unverfälschtheit der Urkunde beschränkt? --
Register --
Zusammenstellung der im neunundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken --
Berichtigung
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9783112690192
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Reichsrecht -- </subfield><subfield code="t">1. 1. Nach welchem Rechte ist zu beurteilen, ob eine Bereicherung im Sinne von §. 30 Abs. 2 K.O. vorliegt? 2. Ist eine Bereicherung nach Maßgabe des gemeinen Rechtes auch dann anzunehmen, wenn durch unentgeltliche Zuwendung seitens des Kridars eine Forderung des Empfängers an einen Dritten getilgt wird? -- </subfield><subfield code="t">2. Steht dem einzelnen Aktionär nach beendeter Liquidation der Aktiengesellschaft gegen die früheren Liquidatoren ein Anspruch auf Schadensersatz aus böswillig ausgeführter Liquidation des Gesellschaftsvermögens unbedingt zu? -- </subfield><subfield code="t">3. Fällt ein Kaufvertrag über Waldbäume zum Zwecke des Abholzens unter die Bestimmung der Anmerkung zu II B des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885? -- </subfield><subfield code="t">4. Findet die Vermutung des Art. 274 Abs. 1 H.G.B. aus einen Vertrag Anwendung, durch welchen ein Kaufmann auf eine verfallene Konventionalstrafe verzichtet hat? Wird die Vermutung dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch auf die Konventionalstrafe aus einem Vertrage über unbewegliche Sachen herrnhrt? -- </subfield><subfield code="t">5. Kann der Socius einer offenen Handelsgesellschaft, welcher zugleich Gläubiger derselben ist, während der Liquidation gegen den Liquidator unbeschränkt auf Zahlung seiner Forderung klagen? -- </subfield><subfield code="t">6. 1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat? 2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer eilt Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? -- </subfield><subfield code="t">7. Ist die von einem Nichtkaufmanne einem Kaufmanne in dessen Haudelsgewerbe geleistete Bürgschaft ein Handelsgeschäft? Steht einem solchen Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu? Artt. 281. 277 H.G.B. -- </subfield><subfield code="t">8. Begriff des Wohnsitzes im Sinne des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ob identisch mit dem gemeinrechtlichen Begriffe des Wohnsitzes? -- </subfield><subfield code="t">9. 1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien? 2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergehenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen? -- </subfield><subfield code="t">10. Kann der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? Rechtliche Stellung des Konkursverwalters -- </subfield><subfield code="t">11. Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche ans der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind? -- </subfield><subfield code="t">12. 1. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 2. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? -- </subfield><subfield code="t">13. Begriff der Körperverletzung, des Unfalles, im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 -- </subfield><subfield code="t">14. Kann das durch Anmeldung eines Warenzeichens für eine bestimmte Ware erlangte Recht auf ausschließliche Benutzung des Zeichens auch dann geltend gemacht werden, wenn die Ware von einem Anderen als Verpackung (Gefäß) für eine Ware anderer Gattung benutzt wird? -- </subfield><subfield code="t">15. Pfandrecht des Spediteurs (Art. 382 Abs. 1 H.G.B.). Anwendung des Art. 306 Abs. 2 H.G.B -- </subfield><subfield code="t">16. 1. Kann, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? 2. Ist dies namentlich im Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes statthaft? -- </subfield><subfield code="t">17. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? -- </subfield><subfield code="t">18. 1. Ist wegen einer nach dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus L.R.S. 1382 aus ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche im Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblicke auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag aus Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des L.R.S. 1382 gerichtet wird? -- </subfield><subfield code="t">19. 1. Kann der Verkäufer, der infolge Annahmeverzuges seines Käufers seinerseits seinem Verkäufer gegenüber in Annahmeverzug geraten ist, das Ergebnis des Selbsthilfeverkaufes seines Verkäufers dem Interesseanspruche gegen seinen Käufer gemäß Art. 354 H.G.B. zum Grunde legen? 2. Kann in solchem Falle der Käufer dem Interesseanspruche entgegensetzen, daß der Kläger zur Erfüllung nicht imstande gewesen sei? -- </subfield><subfield code="t">20. 1. Bildet bei zwei gleichlautenden Firmen der der einen Firma beigefügte Zusatz „in Liquidation" ein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal der beiden Firmen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 H.G.B.? 2. Bildet eine thatsächlich erloschene, aber noch im Handelsregister eingetragene Firma ein Hindernis für die Eintragung einer gleichlautenden anderen Firma? 3. Hat der Inhaber einer noch bestehenden früher eingetragenen Firma nach Art. 27 H.G.B. auch dann ein Klagerecht ans Löschung der später eingetragenen gleichlautenden Firma, wenn er in die Führung der letzteren durch deren Inhaber eingewilligt hat? -- </subfield><subfield code="t">21. 1. Können Konkursgläubiger, die am Konkurse nicht teilnehmen oder auf Befriedigung aus der Masse verzichten, während der Dauer des Konkursverfahrens ihre vermögensrechtlichen Ansprüche klagend gegen den Gemeinschuldner verfolgen? 2. Beschränkung der Verurteilung des Gemeinschuldners zur Zahlung nach Beendigung des über sein Vermögen eröffneten Konkurses. 3. Wirkung der Zurücknahme der Forderungsanmeldung im Konkurse -- </subfield><subfield code="t">22. Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 23 Nr. 1 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht? -- </subfield><subfield code="t">23. Rechtsgültigkeit des Vertrages, durch welchen der Konkursverwalter einem Konkursgläubiger dessen Konkursforderung, für die neben dem Gemeinschuldner ein anderer, bevorrechtigter Konkursgläubiger haftet, abkauft -- </subfield><subfield code="t">24. 1. Ist der Käufer berechtigt, die Ware zu redhibieren, wenn sie eine größere Menge minderwertiger Beimischung enthält als die Probe? 2. Welche Rechte stehen den Parteien zur Realisierung des auf Redhibition lautenden Urteiles zu, wenn die Entscheidung über die Höhe des Schadens noch aussteht? -- </subfield><subfield code="t">25. 1. Welches örtliche Recht ist anzuwenden, wenn eine englische Rhederei vor dem deutschen Richter für einen Schaden in Anspruch genommen wird, welchen ein Schiff infolge eines von einem Zwangslotsen auf dem englischen Dampfer verschuldeten Zusammenstoßes in einem russischen Hafen erlitten hat? 2. Welche Bedeutung hat die Abweisung des Ersatzanspruches durch den deutschen Richter, wenn er nach russischem Rechte begründet ist? -- </subfield><subfield code="t">II. Gemeines Recht -- </subfield><subfield code="t">26. 1. Kann einer Frauensperson aus einem ihr von einem verheirateten Manne gegebenen Eheversprechen ein klagbarer Anspruch erwachsen? 2. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Steht auch einer geschiedenen Ehefrau ein Anspruch gegen ihren etwaigen Stuprator zu? 3. Kann auch einer Frauensperson, welche sich einem ihr als solchem bekannten Ehemanne außerehelich preisgegeben hat, dadurch gegen den letzteren ein Entschädigungsanspruch erwachsen? -- </subfield><subfield code="t">27. Sind die mit einem Universalvermächtnisse belasteten Descendenten des Erblassers allgemein berechtigt, die Trebellianische Quart von der Substanz des Nachlasses abzuziehen? -- </subfield><subfield code="t">28. 1. Ungültigkeit eines gegenseitigen Vertrages mit teilweise unsittlichem Gegenstände. 2. Kann nach Maßgabe der 1. 8 Dig. de cond. ob t. c. 12, 5 auch der Eigenthumsklage eine Einrede entgegenstehen? -- </subfield><subfield code="t">29. 1. Anrechnung von Zahlungen, welche der Schuldner ohne Bestimmung der Forderungen, auf welche sie abzurechnen sind, gemacht hat. 2. Stehen dem Bürgen Verabredungen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner nach der Zahlung über deren Anrechnung auf unverbürgte Forderungen getroffen werden, entgegen? 3. Substanziierung der Einrede des Bürgen, die verbürgte Schuld sei durch Zahlungen des Hauptschuldners getilgt. -- </subfield><subfield code="t">30. 1. Liegt, falls aus der Vorbehaltlosigkeit des Verhaltens bei gewissen Vorgängen oder gewissen Willenserklärungen auf einen Verzichtwillen geschlossen werden soll, die Beweislast demjenigen ob, welcher die Vorbehaltlosigkeit, oder demjenigen, welcher einen erklärten Vorbehalt behauptet? 2. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? -- </subfield><subfield code="t">31. Wird der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Verschulden und einem Schaden dadurch ausgeschlossen, daß der Schade unmittelbar durch eine freie Handlung des Beschädigten selbst herbeigeführt ist, wenn diese Handlung zur Abwendung einer durch das Verschulden verursachten Gefahr vorgenommen wurde? -- </subfield><subfield code="t">32. 1. Inwieweit ist der befugte Träger eines Familiennamens berechtigt, der unbefugten Führung seines Familiennamens im Wege der Civilklage entgegenzutreten?1 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer vor deutschen Gerichten ans Unterlassung der Führung seines Familiennamens gegen einen Deutschen klagen? 3. Kann die Befugnis zur Führung eines fremden Familiennamens auf einen Arrogationsvertrag gestützt werden, welcher nach der Absicht der Kontrahenten, mit Ausschluß aller sonstigen Wirkungen einer Annahme an Kindesstatt, nur den Übergang des Familiennamens des Annehmenden auf den Angenommenen hervorbringen sollte? -- </subfield><subfield code="t">33. Kann während bestehender allgemeiner Gütergemeinschaft die Ehefrau sich selbst durch Rechtsgeschäfte unbeschränkt verpflichten? -- </subfield><subfield code="t">34. Nach welchem Rechte ist die Anerkennung ungültiger Geschäfte Minderjähriger durch die letzteren nach erreichter Selbständigkeit zu beurteilen? -- </subfield><subfield code="t">35. Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden? -- </subfield><subfield code="t">36. Haftet der Bürge eines Kassenbeamten für diejenigen Unterschlagungen desselben, welche durch Kontrolle seitens des Kassenherrn hätten verhütet werden können? -- </subfield><subfield code="t">37. Regelung der Gebrauchsrechte an öffentlichen Gewässern bei Konflikten zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen der Industrie. Freie Stellung des Richters bei der Teilung dieser Rechte nach Art und Zeit. -- </subfield><subfield code="t">III. Preußisches Recht -- </subfield><subfield code="t">38. Sind die vom preuß. Allg. Landrecht demjenigen Patrone einer Kirche, welcher Patronatslasten für die kirchlichen Bedürfnisse zu tragen hat, beigelegten Rechte über das Kirchenvermögen durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 §. 40 (G.S. S. 341) geändert worden? Ist ein ohne seine Zustimmung über die Substanz des Kirchenvermögens abgeschlossener Vergleich für die Kirche unverbindlich? Rechtsstellung mehrerer Mitpatrone -- </subfield><subfield code="t">39. Bestimmt sich der Anspruch des verarmten Schenkers auf die Kompetenz von Sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache nach dem Werte zur Zeit der Schenkung oder nach dem höheren Werte zur Zeit der Geltendmachung des Anspruches auf die Kompetenz? -- </subfield><subfield code="t">40. Ist für den Entschädigungsanspruch der an einer unbebauten Straße angrenzenden Eigentümer, welche der an die polizeiliche Bauerlaubnis geknüpften Auflage folgend den in die Fluchtlinie fallenden Teil ihres Grundstückes freigelegt haben, der Rechtsweg zulässig? -- </subfield><subfield code="t">41. Unter welchen Voraussetzungen kann während des Bestehens der Gütergemeinschaft eine Klage gegen die Ehefrau mit dem Anträge auf „Zahlung bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in ihr nicht zur Gütergemeinschaft gehöriges Vermögen" erhoben werden? -- </subfield><subfield code="t">42. Geht der Abfindungsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten auf die Erben des unschuldigen Teiles über? -- </subfield><subfield code="t">43. 1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch aus den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung? 2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden? -- </subfield><subfield code="t">44. Mit welcher Wirkung können bei ländlichen Gutsüberlassungen von Ascendenten an Descendenten Geldabfindungen, Altenteile oder andere Vermögensvorteile für nicht zugezogene Descendenten, Ascendenten oder Ehegatten — und zwar gegenwärtige oder zukünftige Descendenten oder Ehegatten — ausbedungen werden? -- </subfield><subfield code="t">45. Berechnung der Erbschaftssteuer von einem Vermächtnisse, für das dem Erben die Entrichtung der Steuer im Testamente anferlegt ist -- </subfield><subfield code="t">46. Wirkung eines im Wege der einstweiligen Verfügung zu einer Hypothek eingetragenen Vermerkes, daß die Post wegen vollstreckbarer Forderungen angefochten werde, gegenüber weiteren Anfechtungen und späteren Pfändungen und Überweisungen der Post, insbesondere für den Fall, wo zugleich mit dem ersten Anfechtungsvermerke eine Arrestvormerkung zur Sicherung der Forderung des ansechtenden Gläubigers eingetragen ist -- </subfield><subfield code="t">47. 1. Gehen die Rechte der Kirchengemeinde gegen den Patron durch Nichtgebrauch verloren? 2. Erlöschen die Verpflichtungen des Patrones der Gemeinde gegenüber durch Ersitzung der Freiheit von denselben? -- </subfield><subfield code="t">48. Kanu im Falle einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest der Vorerbe über die Substanz des Nachlasses durch belohnende Schenkungen gültig verfügen? -- </subfield><subfield code="t">49. Erbschaftsentsagung nach Ablauf der Uberlegungsfrist. Rechtliche Bedeutung derselben, wenn sie zu Gunsten des Miterben erfolgt. Kann in solchem Falle der von einem Nachlaßgläubiger auf Zahlung einer Nachlaßschuld beklagte Miterbe der Klage entgegensetzen, daß er nicht passiv legitimiert sei? -- </subfield><subfield code="t">50. Inwiefern ist beim Eigentumserwerbe durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestandenen Gesetzgebung erlangt hatte, für den Umfang und die Bestandteile des durch Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches entscheidend? -- </subfield><subfield code="t">51. Kann der Schuldner dem Cessionar, welcher den ihm cedierten Anspruch auf Löschung einer Hypothek nach der Benachrichtigung des Schuldners von der Cession durch Befriedigung des Hypothekengläubigers in eine Geldforderung verwandelt hat, eine Geldforderung an den Cedenten aus einem anderen Rechtsgeschäfte zur Aufrechnung entgegenstellen? -- </subfield><subfield code="t">52. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen? -- </subfield><subfield code="t">53. 1. Kann der Versender von Geld durch die Post den Adressaten der Sendung ans dem Empfange der Sendung in Anspruch nehmen, wenn die Gelder auf Grund einer von dem Adressaten erteilten sog. Postvollmacht dem Adressaten in der Person eines Dritten ausgezahlt sind, der die Gelder unterschlagen hat? 2. Ist es für den Anspruch von Bedeutung, wenn der Absender fahrlässig gehandelt hat? -- </subfield><subfield code="t">54. Findet die Bestimmung des §. 41 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Mai 1872 Anwendung, wenn von zwei als Gesamtschuldnern persönlich haftenden Miteigentümern eines Grundstückes der eine den Miteigentumsanteil des anderen unter Übernahme der ans dem ganzen Grundstücke eingetragenen Hypothek in Anrechnung ans den Kaufpreis erworben hat? -- </subfield><subfield code="t">55. 1. Ist nach §. 2 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein seit mindestens zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigter Referendar befähigt, einen Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl (§§. 632. 639 C.P.O.) zu erlassen? 2. Was versteht §. 2 Abs. 2 a. a. O. unter dem Ausdrucke „einzelner richterlicher Geschäfte"? Darf insbesondere der Amtsrichter einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigten Referendar im voraus beauftragen, alle im Geschäftskreise des Amtsrichters vorkommende Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle selbständig zu erledigen? 3. Ist ein infolge eines solchen Auftrages von dem Referendar erlassener Vollstreckungsbefehl rechtsgültig? -- </subfield><subfield code="t">56. Kann die Maklergebühr auch dann gefordert werden, wenn das durch den Mäkler vermittelte Geschäft nicht in verbindlicher Form geschlossen ist? Genügt es, daß die Kontrahenten sich haben verbindlich machen wollen? -- </subfield><subfield code="t">57. Haftet der landschaftliche Kreditverband bei der Sequestration eines bepfandbrieften Gutes für ein Versehen des Sequesters? -- </subfield><subfield code="t">58. Bedeutung der Bestimmung in §. 39 Ziff. 4 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze, nach der für die Ansprüche gegen den Landesfiskus in betreff der Verpflichtung zur Entrichtung eines Wertsstempels die Landgerichte ohne Rücksicht ans den Wert des Streitgegenstandes zuständig sind. -- </subfield><subfield code="t">59. Nachweis der Benachteiligung eines Hypothekengläubigers, welcher eine Borausverfügung über Mietzinsen auf mehr als ein Vierteljahr anficht -- </subfield><subfield code="t">60. Kann tut Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen? -- </subfield><subfield code="t">61. Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs- Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat? -- </subfield><subfield code="t">62. Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen? -- </subfield><subfield code="t">63. Zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen bei Veräußerung des Pfandgrundstuckes und Übernahme der auf dem Grundstücke eingetragenen Hypothek seitens des neuen Erwerbers dem von der Schuldübernahme benachrichtigten Hypothekengläubiger der persönliche Anspruch gegen den Veräußerer des Grundstückes erhalten bleibt -- </subfield><subfield code="t">64. Vertragsstempel beim Vorliegen eines Vertrages, durch den der eine Vertragschließende, der das Recht erworben hat, die Auflassung eines Grundstückes zu fordern, nach erfolgter Zerteilung dieses Grundstückes sein angebliches Recht auf Auflassung eines der Trennstücke dem anderen Vertragschließenden für einen bestimmten Preis abgetreten hat -- </subfield><subfield code="t">65. Unterschied der gemischten Schenkung von der verschleierten. Wirkung des Widerrufes oder der Anfechtung auf die gemischte Schenkung -- </subfield><subfield code="t">66. Kann derjenige, welcher einen Teil seines Grundstückes zu einem bestimmten Unternehmen verkauft hat, Entschädigung für die Nachteile beanspruchen, die für sein Restgrundstück aus der Anlage und dem Betriebe jenes Unternehmens entstehen? -- </subfield><subfield code="t">67. Steht der in §.11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu? -- </subfield><subfield code="t">68. Kann im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes die Gewerkschaft gegen Forderungen des Gewerken mit Beiträgen desselben, die durch Gewerkschaftsbeschluß bestimmt sind, kompensieren? -- </subfield><subfield code="t">IV. Rheinisches Recht -- </subfield><subfield code="t">69. Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Berliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht? -- </subfield><subfield code="t">70. Ist unter dem Wohnsitze des Schuldners, an welchem nach Satz 1247 Abs. 2 des badischen Landrechtes (Art. 1247 Code civil) außer den in Abs. 1 genannten Fällen die Zahlung zu geschehen hat, der Wohnsitz zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit oder der gegenwärtige Wohnsitz zu verstehen? -- </subfield><subfield code="t">71. 1. Welches örtliche Recht ist auf Vaterschastsklagen unehelicher Kinder anwendbar? 2. Umfang der Unterhaltsforderung -- </subfield><subfield code="t">72. Hat die Cession einer Forderung, obgleich sie weder dem Schuldner zugestellt noch von diesem in einer öffentlichen Urkunde angenommen worden ist, nach rheinischem Rechte die Wirkung, daß der Cessionar dem Schuldner gegenüber als Gläubiger anzuschen ist, oder tritt diese Wirkung erst dann ein, wenn den Vorschriften des Art. 1690 Code civil genügt wurde? Steht demgemäß dem Cedenten, solange dies nicht geschehen ist, das Recht zu, wegen der cedierten Forderung gegen den Schuldner Klage zu erheben? -- </subfield><subfield code="t">73. 1. Haben die Artt. 2074.2075 Code civil durch Einführung der Civilprozcßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit Anwendung finden, als es sich um eine Fanstpfandbestellung an Lebensversicherungspolicen handelt? 4. Was ist unter „entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 5. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden? -- </subfield><subfield code="t">74. Inwiefern bildet die Bereinigung des Hypothekarrechtes mit dem Eigentume in einer Person (Konsolidation) nach französischem Rechte einen Erlöschungsgrund der Hypothek? -- </subfield><subfield code="t">75. Ist die Wirksamkeit einer Substitutionsversügung, welche der Erblasser der Vorschrift des Art. 1048 Code civil gemäß zu Gunsten der schon geborenen und noch zu erwartenden Kinder — enfaus nés et à naître — des bedachten Sohnes getroffen hat, dadurch bedingt, daß zur Zeit des Todes des Erblassers Kinder jenes vorhanden sind? -- </subfield><subfield code="t">76. 1. Ist es nach den Vorschriften der Artt. 1387 flg. Code civil zulässig, im Heiratsvertrage neben der vereinbarten Errungenschaftsgemeinschaft bezüglich des dem Ehemanne durch Schenkung oder Erbschaft anerfallenden Vermögens vollständige Gütertrennung zu stipulieren? 2. Findet bei einem so geregelten güterrechtlichen Verhältnisse der Art. 1499 Code civil grundsätzlich Anwendung? 3. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen? -- </subfield><subfield code="t">77. Liegt die Verpflichtung zur Alimentation bedürftiger Eltern in gleicher Linie mit den Kindern derselben auch den Ehegatten der letzteren — den Schwiegerkindern — ob, oder sind diese nur subsidiarisch verhaftet? -- </subfield><subfield code="t">78. Zur Frage der Unwirksamkeit einer Bestimmung in Vereinsstatuten, daß über Ansprüche eines Mitgliedes des Vereines an denselben ein aus Mitgliedern des Vereines bestehender Ausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges zu entscheiden habe -- </subfield><subfield code="t">79. 1. Findet auf einen unter Herrschaft des rheinisch-französischen Rechtes zu Gunsten eines Dritten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag die Vorschrift des Art. 1121 Code civil mit den aus letzterem sich ergebenden rechtlichen Folgen Anwendung? 2. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Stehen dieser Anwendung im vorliegenden Falle die Bedingungen der Police entgegen? 3. Läßt sich endlich die Annahme der grundsätzlichen Widerruflichkeit des hier fraglichen Vertrages auf die Bestimmung des Art. 1096 Code civil stutzen? -- </subfield><subfield code="t">80. 1. Ist wegen einer mit dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus S. 1382 des badischen Landrechtes auf ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche am Gerichtsstände des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblick auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag auf Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des S. 1382 des badischen Landrechtes gerichtet wird? -- </subfield><subfield code="t">81. Findet die Vorschrift des Art. 1499 Code civil auch dann Anwendung, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vermögensobjektes durch Vertrag zwischen den Ehegatten ein anderes getreten ist? -- </subfield><subfield code="t">82. Wird ein ohne Wissen und Willen des Erblassers zerrissenes eigenhändiges Testament dadurch widerrufen, daß der Erblasser nach erlangter Kenntnis von der Zerreißung ein neues, aber wegen Formmangels ungültiges Testament errichtet, in welchem von dem früheren Testamente abweichend verfügt wird? -- </subfield><subfield code="t">V. Prozeßrecht -- </subfield><subfield code="t">83. Ist bei Bestimmung der Beschwerdesumme für die Revisionsinstanz, falls ein Indossant, der den Wechsel im Regreßwege eingelöst hat, seinerseits gegen den Acceptanten den nach Maßgabe des Art. 51 W.O. berechneten Betrag einklagt, die ganze von ihm gezahlte Regreßsumme oder nur die Wechselsumme als Hauptgegenstand anzusehen? -- </subfield><subfield code="t">84. Umfang der richterlichen Fragepflicht. §. 130 C.P.O -- </subfield><subfield code="t">85. Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes (C.P.O. §. 508) im Falle der Vindikation einer Lebensversicherungspolice -- </subfield><subfield code="t">87. Kann der Drittschuldner, welcher auf die vom Gläubiger an ihn aus 739 Ziff. 1 C.P.O. gerichtete Frage die dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung als begründet anerkannt und sich zur Zahlungsleistung bereit erklärt hat, gegen die überwiesene Forderung mit einer ihm gegen den Schuldner des Gläubigers zustehenden Gegenforderung kompensieren? -- </subfield><subfield code="t">88. Kann die Beschwerde des Berufungsklägers gegen einen Beschluß, durch welchen sein Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nach §. 140 C.P.O. abgelehnt wurde, Erfolg haben, wenn inzwischen die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen ist? -- </subfield><subfield code="t">89. Muß die Aussage eines im Rechtsstreite vernommenen Zeugen, welcher nach seiner Vernehmung Partei in demselben Rechtsstreite geworden ist, bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben? -- </subfield><subfield code="t">90. Wie weit reicht die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteiles? -- </subfield><subfield code="t">91. Entstehen dadurch daß gegen ein Urteil von beiden Parteien Berufung eingelegt wird, zwei Streitsachen, welche, wenn eine gemeinsame Verhandlung stattfinden soll, verbunden werden müssen? Ist, wenn eine solche Verbindung stattgefunden hat, den Anwälten für die vor-derselben entwickelte Thätigkeit nur eine Prozeßgebühr zu bewilligen oder für jede Berufung eine besondere Prozeßgebühr zu berechnen? -- </subfield><subfield code="t">92. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung auf Abberufung der Liquidatoren einer offenen Handelsgesellschaft auf Antrag eines der bisherigen Gesellschafter zulässig? 2. Unzulässige Beschränkung des Geschäftsbetriebes des zweiten Gesellschafters, welcher das Warenlager der liquidierenden Gesellschaft gekauft hat, durch einstweilige Verfügung -- </subfield><subfield code="t">93. Unterschied zwischen der Feststellungsklage des §. 231 und der sogenannten Inzidentfeststellungsklage des 8. 253 C.P.O. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unzulässige Änderung der Inzidentfeststellungsklage vor? -- </subfield><subfield code="t">94. Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn es zur Zeit der Zustellung nicht von allen bei seiner Erlassung beteiligten Richtern unterschrieben war? -- </subfield><subfield code="t">95. Ist der Rechtsstreit, wenn das Berufungsgericht das den Kläger im Urkundenprozesse abweisende erstinstanzliche Urteil abändert und den Beklagten unter Vorbehalt seiner Rechte verurteilt, an das Gericht erster Instanz zuruckzuverweisen? -- </subfield><subfield code="t">96. Kann ein Streitgenosse, nachdem der Streit gegen ihn in der ersten Instanz rechtskräftig entschieden ist, in der Berufungsinstanz Zeuge sein? -- </subfield><subfield code="t">97. Inwieweit sind die den örtlichen Gerichtsstand begründenden Thatsachen zu beweisen? -- </subfield><subfield code="t">98. Kann der Kläger, dessen Anträge gemäß das erste Urteil ergangen ist, nach Einlegung der Berufung seitens des Beklagten seinen Antrag in dem durch §§. 491. 240 Nr. 2, 3 C.P.O. gestatteten Umfange erweitern? -- </subfield><subfield code="t">99. Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet? -- </subfield><subfield code="t">100. Darf der Gemeinschuldner in Prozessen zur Feststellung der Passivmasse als Zeuge vernommen werden? -- </subfield><subfield code="t">101. Darf die Aussetzung der Verhandlung auf Grund des §. 140 C.P.O. ohne vorgängige mündliche Verhandlung angeordnet werden? -- </subfield><subfield code="t">102. Schiedsrichterliches Verfahren. Wahl eines Vorsitzenden für das Schiedsgericht durch die Schiedsrichter, wenn der in Gemäßheit des Schiedsvertrages bestellte Vorsitzende verhindert ist. — Vorläufige Vollstreckbarkeit eines durch einen Rekurs noch anfechtbaren Schiedsspruches auf Grund des Vertrages. — Darf ein neues schiedsrichterliches Verfahren eingeleitet werden, wenn ein bereits ergangener Schiedsspruch mit formellen Mängeln behaftet ist? -- </subfield><subfield code="t">103. Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, weuu demnächst über das fragliche Angriffs- oder Berteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird? -- </subfield><subfield code="t">104. Inwieweit können Besonderheiten des früheren landesrechtlichen Desertionsprozesses nach §. 16 Ziff. 6. 7. 8 des Einführungsgesetzes zur C.P.O. neben der letzteren fortbestehen? -- </subfield><subfield code="t">105. Bleibt für die Wertsberechnung der Anspruch aus Rechnungslegung, wenn er neben dem Kapitalsanspruche lediglich zum Zwecke der Klarlegung des Zinsenanspruches erhoben wird, außer Berücksichtigung? -- </subfield><subfield code="t">106. Wo ist der Widerspruch gegen die vom Oberlandesgerichte auf Beschwerde durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung zu erheben? -- </subfield><subfield code="t">107. 1. Findet gegen einen vom Berufungsgerichte auf Grund des §. 290 C.P.O. erlassenen Berichtigungsbeschluß die Revision statt, wenn in dem Beschlusse nicht bloß eine Berichtigung, sondern eine materielle Änderung des Berufungsurteiles zu erblicken ist? 2. Kann infolge des Erlasses eines Berichtigungsbeschlusses ein neuer Fristenlauf für das Rechtsmittel gegen das berichtigte Urteil beginnen? -- </subfield><subfield code="t">108. Entsprechende Anwendung des §. 7 C.P.O. auf persönliche Rechte, welche inhaltlich einer Grunddienstbarkeit ähnlich sind -- </subfield><subfield code="t">109. Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung durch den von ihr aufgestellten Prozeßbevollmächtigten geltend machen lassen? -- </subfield><subfield code="t">110. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn der Rechtsstreit den gegen den preußischen Landesfiskus erhobenen Anspruch auf Zinsen eines gezahlten Wertstempels als Hauptforderung betrifft? -- </subfield><subfield code="t">111. Welche Bedeutung hat der Ausdruck „Gericht des Hauptprozesses" in dem §. 34 C.P.O.? -- </subfield><subfield code="t">112. Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß §. 500 Ziff. 2 C.P.O. zur Verhandlung über denselben in die erste Instanz zurückverweisen, oder darf er materiell über den neuen Anspruch entscheiden? -- </subfield><subfield code="t">113. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn der Landesfiskus wegen Versäumung der ihm als Eigentümer obliegenden Räumung eines Privatflusses auf Entschädigung belangt ist? -- </subfield><subfield code="t">114. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Zur Frage, ob das Berufungsgericht berechtigt sei, auf Berufung des Beklagten eine durch die erste Instanz von einem richterlichen Eide des Beklagten abhängig gemachte Verurteilung des Beklagten in eine unbedingte Verurteilung desselben umzuwandeln, obgleich der Kläger weder selbständig Berufung ergriffen, noch sich der Berufung angeschlossen hat -- </subfield><subfield code="t">115. Ist nach 384 C.P.O. bei äußeren Mängeln einer Urkunde die nach freier Überzeugung des Gerichtes abzugebende Entscheidung auf die Frage der Unverfälschtheit der Urkunde beschränkt? -- </subfield><subfield code="t">Register -- </subfield><subfield code="t">Zusammenstellung der im neunundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- </subfield><subfield code="t">Berichtigung</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 28. Feb 2023)</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW / General.</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, </subfield><subfield code="e">editor.</subfield><subfield code="4">edt</subfield><subfield code="4">http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2=" "><subfield code="c">print</subfield><subfield code="z">9783112690192</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://doi.org/10.1515/9783112690208</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://www.degruyter.com/isbn/9783112690208</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="3">Cover</subfield><subfield code="u">https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112690208/original</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_BACKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_CL_LAEC</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_DGALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_EBKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_SSHALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_STMALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">GBV-deGruyter-alles</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA11SSHE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA12STME</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA5EBK</subfield></datafield></record></collection>