Tafeln zur Berechnung des staatlichen Malzaufschlages : : Nach den allgemeinen und den um 10 vom hundert erhöhten Sätzen, des gemeindlichen Malzaufschlages nach 1.90 Mk. und der Übergangsabgabe nach den Sätzen von 4.30 Mk., 4.40 Mk., 4.50 Mk. und 6.00 Mk. / / Josef Renner.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1912]
©1912
Year of Publication:1912
Edition:Reprint 2022
Language:German
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Physical Description:1 online resource (32 p.)
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Tafeln zur Berechnung des staatlichen Malzaufschlages : Nach den allgemeinen und den um 10 vom hundert erhöhten Sätzen, des gemeindlichen Malzaufschlages nach 1.90 Mk. und der Übergangsabgabe nach den Sätzen von 4.30 Mk., 4.40 Mk., 4.50 Mk. und 6.00 Mk. / Josef Renner.
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden -- Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 16,50 M pro dz +10 vom Hundert = 18,15 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2000 bis 2500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. inerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 17,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 18,70 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2500 bis 3000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 18,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 19,80 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3500 bis 4000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz -- Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf -- Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf -- Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf -- Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf -- Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 30 kg = 6.00 M. Dieser Satz findet nur Anwendung, wenn die Einfuhr ohne steueramtliche Angabe der Malzverwendung erfolgt
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Issued also in print.
Mode of access: Internet via World Wide Web.
In German.
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 28. Feb 2023)
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print 9783112689752
https://doi.org/10.1515/9783112689769
https://www.degruyter.com/isbn/9783112689769
Cover https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112689769/original
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Tafeln zur Berechnung des staatlichen Malzaufschlages : Nach den allgemeinen und den um 10 vom hundert erhöhten Sätzen, des gemeindlichen Malzaufschlages nach 1.90 Mk. und der Übergangsabgabe nach den Sätzen von 4.30 Mk., 4.40 Mk., 4.50 Mk. und 6.00 Mk. /
Frontmatter --
Inhaltsverzeichnis --
Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden --
Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 16,50 M pro dz +10 vom Hundert = 18,15 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2000 bis 2500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. inerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 17,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 18,70 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2500 bis 3000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 18,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 19,80 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3500 bis 4000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 30 kg = 6.00 M. Dieser Satz findet nur Anwendung, wenn die Einfuhr ohne steueramtliche Angabe der Malzverwendung erfolgt
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Inhaltsverzeichnis --
Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden --
Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
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Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
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Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 30 kg = 6.00 M. Dieser Satz findet nur Anwendung, wenn die Einfuhr ohne steueramtliche Angabe der Malzverwendung erfolgt
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Inhaltsverzeichnis --
Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden --
Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 16,50 M pro dz +10 vom Hundert = 18,15 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2000 bis 2500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. inerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 17,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 18,70 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2500 bis 3000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 18,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 19,80 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3500 bis 4000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --
Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf --
Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf --
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fullrecord <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>05906nam a22005415i 4500</leader><controlfield tag="001">9783112689769</controlfield><controlfield tag="003">DE-B1597</controlfield><controlfield tag="005">20230228020105.0</controlfield><controlfield tag="006">m|||||o||d||||||||</controlfield><controlfield tag="007">cr || ||||||||</controlfield><controlfield tag="008">230228t19121912gw fo d z ger d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783112689769</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1515/9783112689769</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-B1597)644028</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-B1597</subfield><subfield code="b">eng</subfield><subfield code="c">DE-B1597</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">DE</subfield></datafield><datafield tag="072" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">NON000000</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Renner, Josef, </subfield><subfield code="e">author.</subfield><subfield code="4">aut</subfield><subfield code="4">http://id.loc.gov/vocabulary/relators/aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Tafeln zur Berechnung des staatlichen Malzaufschlages :</subfield><subfield code="b">Nach den allgemeinen und den um 10 vom hundert erhöhten Sätzen, des gemeindlichen Malzaufschlages nach 1.90 Mk. und der Übergangsabgabe nach den Sätzen von 4.30 Mk., 4.40 Mk., 4.50 Mk. und 6.00 Mk. /</subfield><subfield code="c">Josef Renner.</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Reprint 2022</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Berlin ;</subfield><subfield code="a">Boston : </subfield><subfield code="b">De Gruyter, </subfield><subfield code="c">[1912]</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©1912</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 online resource (32 p.)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="347" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text file</subfield><subfield code="b">PDF</subfield><subfield code="2">rda</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Frontmatter -- </subfield><subfield code="t">Inhaltsverzeichnis -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 16,50 M pro dz +10 vom Hundert = 18,15 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2000 bis 2500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. inerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 17,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 18,70 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2500 bis 3000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 18,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 19,80 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3500 bis 4000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge -- </subfield><subfield code="t">Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz -- </subfield><subfield code="t">Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf -- </subfield><subfield code="t">Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf -- </subfield><subfield code="t">Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf -- </subfield><subfield code="t">Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf -- </subfield><subfield code="t">Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 30 kg = 6.00 M. Dieser Satz findet nur Anwendung, wenn die Einfuhr ohne steueramtliche Angabe der Malzverwendung erfolgt</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 28. Feb 2023)</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">NON-CLASSIFIABLE.</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2=" "><subfield code="c">print</subfield><subfield code="z">9783112689752</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://doi.org/10.1515/9783112689769</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://www.degruyter.com/isbn/9783112689769</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="3">Cover</subfield><subfield code="u">https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112689769/original</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_BACKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_DGALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_EBKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_SSHALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_STMALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">GBV-deGruyter-alles</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA11SSHE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA12STME</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA5EBK</subfield></datafield></record></collection>