Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 22 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1889]
©1889
Year of Publication:1889
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 22
Online Access:
Physical Description:1 online resource (X, 470 p.)
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Reprint 2022
Berlin ; Boston : De Gruyter, [1889]
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 22
Frontmatter -- Inhalt -- I. Reichsrecht -- 1. Ist Art. 215d H.G.B. nach der Fassung im Gesetze vom 18. Juli 1884 auch anwendbar, wenn vor der Geltung dieses Gesetzes die Aktiengesellschaft sich vertragsmäßig zur Einlösung ihrer Aktien verpflichtet hat'? -- 2. 1. Ist der Flußschiffer Gewerbetreibender und sein Bootsmann gewerblicher Arbeiter im Sinne des §. 120 a Gew.O.? Preuß. Kabinetsorder vom 23. September 1835. 2. Genügt zur Ausschließung der Anwendbarkeit des §. 120 a Gew.O. die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe keinen festen Wohnsitz und Kläger wisse nicht, bei welcher Gemeindebehörde er seinen Anspruch hätte geltend machen sollen? 3. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges auf Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 4. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? -- 3. Bildet bei Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, den Gegenstand der entsprechend dem §. 4 des Reichspatentgesetzes geschützten Erfindung lediglich das bestimmte Verfahren zur Herstellung des Stoffes oder zugleich der Stoff selbst, soweit er mittels dieses Verfahrens hergestellt wird? -- 4. Das Wesen einer sog. Konponsteuer. Kann der Emittent die von seinem Heimatstaate vermöge der Einführung der Konponsteuer auf die Einkünfte aus den emittierten Papieren gelegten Steuern dem ausländischen Gläubiger in Abzug bringen, wenn das Schuldverhältnis auf Zahlung im Auslande gestellt ist? -- 5. Muß sich im Falle der Beschränkung des Grundeigentumes auf Grund des Reichsrayongesetzes vom 21. Dezember 1871 der Eigentümer die Hinterlegung der Kapitalsentschädigung gefallen lassen, wenn auf dem betreffenden Grundstücke Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden haften? -- 6. Schließt die Vorschrift des Art. 227 Abs. 3 H.G.B., daß die Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen zu jeder Zeit widerrnflich ist, Erfüllungsansprüche eines abberufenen Vorstandsmitgliedes aus einem bestehenden Dienstverträge aus? -- 7. Kann ein Reichsbeamter, welcher infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung seines Amtes verlustig gegangen, demnächst aber auf Grund erwirkter Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen ist, Nachzahlung des während der Zeit der Amtssuspension innebehaltenen Teiles des Diensteinkommens verlangen? -- 8. Voraussetzungen der Anfechtung nach den 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers aus letzterem-. 2. Veräußerung des zurückzugewährenden Vermögens gegen ein angemessenes Entgelt? 3. Besondere Gestaltung der Absicht des Schuldners, die Gläubiger durch die Veräußerung zu benachteiligen? Mitverhaftung der Ehefrau des Aufechtungsgeguers nach den Grundsätzen des nassanischen ehelichen Güterrechts für die fraudulose Absicht ihres Ehemannes, auch wenn sie den Veräußerungsvertrag nicht mitabgeschlossen hat?? -- 9. Ist die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie Bringoder Holschuld? Welche Bedeutung hat bei der policenmäßigen Festsetzung als Bringschuld die Praxis der Versicherungsgesellschaft, dieselbe zu holen, auf einen Verzug des Versicherten in der Prämienzahlung? -- 10. Ist die Anmeldung einer Firma zum Handelsregister als Gebrauch der Firma anzusehen? Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber einer Firma demjenigen, der unbefugt eine nur in bezug auf den Familiennamen mit jener identische Firma gebraucht, den Gebrauch derselben untersagen? -- 11. Wird durch die einheitliche Ausgabe eines Anlehns mittels Teilschuldverschreibungen unter Rückzahlung durch Auslosung und Verweisung auf ein einheitliches Pfand ein Verband der Gläubiger begründet, welcher durch Mehrheitsbeschlüsse zur Veränderung der Rechte der Einzelgläubiger zuständig ist? Auslegung von Anleihebedingungen, welche Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vorsehen? -- 12. Wird eine eingetragene Genossenschaft, ungeachtet der Bestimmung ihres Statuts, daß ihre Vertretung im Geschäftsbetriebe bei einer Zweigniederlassung nur durch zwei dieser vorgesetzte Beamte gemeinschaftlich erfolgen soll, durch das Handeln nur eines dieser Beamten gegen Dritte verpflichtet, wenn der Vorstand das alleinige Handeln desselben gestattet hat? Folgerung der Gestattung aus Kenntnis der langjährigen Außerachtsetzung der statutarischen Vorschrift ohne Rüge -- 13. Kann unter besonderen Umständen der Redhibitionsanspruch des Känfers trotz fortgesetzten Behaltens und Gebrauchens der als kontraktwidrig erkannten Sache bestehen bleiben? -- 14. Ist, wenn im Frühjahre 1887 Branntwein, lieferbar im Oktober 1887, verkauft ist, der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Branntwein, welcher nach dem am 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 24. Juni 1887 versteuert ist, zu liefern, oder ist er berechtigt vom Vertrage abzugehen? -- 15. Ist die einem verunglückten Beamten auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannte Rente nach Maßgabe von 8. 7 Abs. 2 des angeführten Gesetzes wegen nachträglicher allgemeiner Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der in Betracht kommenden Beamtenklasse zu erhöhen? -- 16. 1. Klagerecht des Gewerbetreibenden, welchem eine thatsächlich von ihm angewendete Bezeichnung seiner Waren von einem angeblich Markenschutzberechtigten untersagt wird. 2. Genießen deutsche Warenzeichen in der britischen Kolonie Trinidad eine» Schutz? 3. Bedeutung der Worte „Marke" und „Warenzeichen" nach dem deutschen Reichsgesetze über Markenschutz, insbesondere bei Anwendung des §. 20 letzteren Gesetzes? -- 17. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Ansechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? -- 18. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? -- 19. Kann die Umwandlung eines Anspruches auf Erfüllung in einen Entschädigungsanspruch wegen Nichterfüllung infolge Ausbruches des Konkurses über einen Kontrahenten für den anderen Teil auch ohne eine dem §. 21 K.O. entsprechende Aufforderung zur Erklärung an den Konkursverwalter durch ein Verhalten des letzteren im Sinne eines Abstehens von der Vertragserfüllung begründet werden? Ist dieser Entschädigungsanspruch bei Handelskäufen von der Beobachtung der Artt.343. 354. 356 H.G.B. abhängig? Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Entschädigungsansprüche der sog. Rübenaktionäre wegen Nichterfüllung der Rübenlieferungsverträge seitens der in Konkurs verfallenen Aktiengesellschaft für Rübenzuckerfabrikation -- 20. Unter welchen Voraussetzungen kann die im Dividendenkoupon enthaltene Bestimmung über die Zahlungsstelle abgeändert werden? -- 21. Ist zur Stempelpflichtigkeit eines Interimsscheines nach dem Tarif I 1a des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 erforderlich, daß in dem Scheine die Zusicherung des Aktienbezuges oder das Anteilsrecht eines Aktionärs vor Ausgabe der Aktien zum Ausdrucke gelangt ist? -- 22. Entschädigungsanspruch des Viehbesitzers wegen der im Seucheverfahren getöteten Tiere. Polizeibehörde und Kommissar. Erfordernisse einer Anzeige bei der Polizeibehörde. Polizeilich angeordnete Schutzmaßregeln -- 23. Ist in dem Gründungsvertrage, durch welchen sämtliche Aktien der zu errichtenden Aktiengesellschaft von den Gründern übernommen werden, ein Anschaffungsgeschäft hinsichtlich der übernommenen Aktien enthalten? -- 24. Kann der Antrag ans Patentzurücknahme gemäß §. 11 Nr.
1 des Patentgesetzes daranf gegründet werden, daß der Gegenstand des Patentes überhaupt nicht ausführbar sei? -- 25. Begründet der Art. 225 b Ziff. 2 H.G.B. «Fassung der Novelle vom 11.Juni 1870) eine Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates für den Schaden, welchen infolge einer ans Grund unrichtiger Bilanz bewirkten Dividendenzahlung durch diesen Hergang über den Vermögensstand der Aktiengesellschaft getäuschte Personen ans Grund des hierdurch veranlaßten Erwerbes von Aktien erlitten haben? -- 26. 1. Anwendbarkeit des im §. 54 Nr. 3 K.O. bezeichneten Vorzugsrechtes auf Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. 2. Sind a. a. O. unter Forderungen „aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens" nur die in diesem Jahre entstandenen oder alle in demselben fällig gewordenen und nach §. 58 C.P.O. als fällig geltenden Forderungen zu verstehen? -- 27. Findet Art. 408 Abs. 1 H.G.B. bei Zurücknahme des Frachtgutes infolge Aufhebung des Frachtvertrages wegen eines Transporthindernisses Anwendung? Wirkung der Bestimmung in der Police für Binnenversicherung, daß mit Zahlung der Versicherungssumme die Schadensansprüche von selbst auf den Versicherer übergehen. -- 28. Kontokorrent und laufende Rechnung -- 29. Findet aus einem rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiche für einen Konkursgläubiger gegen den Gemeinschuldner die Zwangsvollstreckung schon dann statt, wenn die Voraussetzungen der Feststellung der Forderung vorliegen, die Feststellung aber mit Unrecht unterblieben ist? -- 30. Bedeutung der Erklärung des Verkäufers über die Beschaffenheit der Ware bei Abschluß des Kaufes -- 31. Kann bei getrennter Abstimmung über die Bilanzgenehmigung und die Dividendenfeststellung in der Generalversammlung, wenn es streitig ist, ob ein als vorgeschlagene Rücklage aus dem Gewinne bezeichneter Betrag nicht vielmehr als notwendige Abschreibung in die Bilanz gehört, ein Aktionär trotz Zustimmung zu dem ersteren Beschlusse gegen denselben noch mit Rücksicht auf das Ergebnis des zweiten Beschlusses zugleich mit dem Widerspruche gegen letzteren wirksam (Art. 222 [190 a] H.G.B. in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884) Widerspruch erklären? Bedeutung eines Delkrederekontos -- 32. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verletzung eines ans eine Kombination mehrerer Vorrichtungen erteilten Patentes durch Herstellung und Inverkehrbringen der einen der zu kombinierenden Vorrichtungen begangen werden? -- 33. Honoraranspruch des durch einstweilige Verfügung für eine offene Handelsgesellschaft bestellten Geschäftsführers als Gesellschaftsschuld. Verpflichtung zur Erstattung der behufs Ausführung einer demnächst als ungerechtfertigt wieder aufgehobenen einstweiligen Verfügung erforderlich gewordenen Kosten? -- 34. Berechnung der sechsmonatlichen Frist nach Art. 349 H.G.B. Anspruch auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschaffenheit der gelieferten Ware. Nachweis des Verschuldens und des ursächlichen Zusammenhanges -- 35. Kann durch die Herstellung durchlochter Tafeln, welche dazu bestimmt sind, mittels Auflegens auf einen Toukörper ein Musikstück zum Gehör zu bringen, ein Nachdruck dieses Musikstückes begangen werden? Was ist unter „Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen", in Ziff. 3 des Schlußprotokolles der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493 flg.) zu verstehen? -- 36. Erwirkt der gutgläubige Indossatar eines Reichsbankanteilscheines das Eigentum an dem Scheine auch dann, wenn der Indossant zur Veräußerung desselben nicht berechtigt ist? -- II. Gemeines Recht -- 37. Hat auch der pflichtteilsberechtigte Erbe bei versäumter Errichtung eines Nachlaßinventares Vermächtnisse zum Vollbetrage zu zahlen? -- 38. 1. Wird die Immemorialverjährung durch Verbot unterbrochen? 2. Wird der Rechtsbesitz bei der Servitutenersitzung verloren, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstückes -- 39. Form großer Schenkungen unter Lebenden. Ist eine in einen Kaufvertrag eingekleidete (verschleierte) Schenkung gültig, wenn der Vertrag gerichtlich verlautbart ist? -- 40. 1. Unterliegt das Superfiziarrecht der Privation wegen wiederholter Nichtzahlung des Grundzinses? 2. Geht das Superfiziarrecht durch Nichtgebrauch verloren? 3. Inwieweit, und unter welchen Voraussetzungen findet dem Superfiziarrechte gegenüber Ersitzung der Freiheit des Eigentumes statt? -- 41. Zur Auslegung und Anwendung von Verwirkungsklauseln in Feuerversicherungsverträgen. Insbesondere: 1. Nichteinhalten einer Klagepräkulsivfrist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen; 2, Folgen der objektiv unrichtigen Beantwortung gestellter Fragen durch den Agenten der Versicherungsgesellschaft bei Aufnahme des Versicherungsvertrages -- 42. Steht dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bloß zeitweiliger Hinderung in der Ausübung oder Verwertung seines Rechtes gegen den fahrlässigen Verursacher zu? -- 43. Gemeinrechtliche Fischereigenossenschaft. Erwerb einer ausschließlichen Fischereigerechtsame in einem öffentlichen Flusse durch unvordenkliche Verjährung -- 44. Vindikation einer Lebensversicherungspolice. Retentionsrecht des beklagten Inhabers wegen Prämienvorlagen -- 45. 1. Wann entsteht der Eigentumsanspruch der Ehefrau an Dotalsachen bei Vermögensverfall des Ehemannes? 1. 30 Cod. de jur. dot. 5, 12. 2. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? -- 46. 1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten? 2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei? 3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden? -- 47. Versagt die 1.14 §. 2 Cod. de comp. 4,31 die Kompensation nur gegen Forderungen aus widerrechtlicher Aneignung fremden Besitzes? -- 48. 1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden? - 3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe? -- III. Preußisches Recht -- 49. Verantwortlichkeit eines Grundbuchrichters durch Unterlassung rechtzeitigen Bescheides auf einen Antrag auf Hypothekeintragung. Erfordernisse eines rechtswirksamen Antrages ans Eintragung einer Hypothek -- 50. Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit feiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung ans das Kaufgeld allein auch dann, 1. wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war; 2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung ans den Übernahmepreis übernommen ist? -- 51. 1. Unter welchen Voraussetzungen erlangen die Mitglieder der vormals unmittelbaren reichsständischen Häuser auf Grund der Verordnung vom 12. November 1855 in Preußen die Wiederherstellung ihrer seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, insbesondere der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern jeder Art'? 2. Vertretung des Hauses bei Abschluß von Verträgen'? -- 52. Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Judikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist -- 53. Inwieweit sind juristische Personen für ein anßerkontraktliches Versehen ihrer Vertreter dem Beschädigten gegenüber verantwortlich? -- 54. 1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. 1. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende? 2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem Schuldner nicht gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher gepfändet ist, das im §. 80 A.L.R. I. 20 dem redlichen Besitzer einer ihm verpfändeten fremden Sache gegebene Einlösungsrecht? -- 55. 1.
Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes? 2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke — auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie — frei? -- 56. 1. Nachträgliche Enterbung des in einem korrespektiven Testamente Nacheingesetzten durch den die Erbschaft antretenden überlebenden Testator. 2. Ausschluß der Pfändung vermachter Nutzungen durch Bezeichnung des Pfändungsaktes als Resolutivbedingung des Vermächtnisses -- 57. 1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten? -- 58. Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen? -- 59. Erfordernisse eines dorfgerichtlichen Testamentes. Inwieweit ist die Rechtsgüiltigkeit des Testamentes von der Anwesenheit aller Dorfgerichtsmitglieder bei dem ganzen Hergänge der Testamentserrichtung abhängig? -- 60. 1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothckenbuches) ausschließlich entscheidend ? -- 61. 1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute gelteklden Provinzialrechtes geschlossen sind? 2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus? -- 1. Hindert die Verzögerung der Termiusbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage? 2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie tu der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind? 3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeß bevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich? -- 63. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? -- 64. 1. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. von dem Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? 2. Kanu bei der Verpfändung verbriefter Forderungen die in §. 281 A.L.R. I 20 vorgeschriebene Aushändigung der Urkunde durch Anweisung an den Inhaber, die Gewahrsam für 'den Pfandgläubiger auszuüben, bewirkt werden? 3. und zwar auch in dem Falle, daß der Inhaber selbst Pfandbesitzer ist, aber angewiesen wird, die Urkunde nach der Befriedigung wegen seines Pfandrechtes einem anderen Pfandgläubiger auszuhändigen? 4. Genügt zur Besitzübertragung durch Anweisung die Erklärung des Anweisenden und die Annahme derselben seitens des neuen Besitzers, oder bedarf es auch einer Benachrichtigung des Angewiesenen? -- 65. 1. Stehen die Vorschriften, welche den Verjährungserwerb der der Aufhebung im Wege der Gemeinheitsteilung unterliegenden Rechte untersagen (Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 §. 164, Deklaration dazu vom 31. März 1841, Art. 12 des Gesetzes vom 2. März 1850), auch der sog. translativen Ersitzung bereits bestehender derartiger Rechte, wenn sonst deren Übergang auf einen anderen Berechtigten möglich ist, entgegen? 2. Leben dingliche Rechte, welche nach §. 73 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 wegen unterbliebener Eintragung gegen „Dritte" nicht geltend gemacht werden können, wieder auf, wenn das Grundstück von einem „Dritten", der es nach dem 1. Oktober 1873 erworben hatte, in das Eigentum einer vor diesem Tage dinglich verpflichtet gewesenen Person zurückkehrt? -- 66. Ist die Vorschrift des §. 163 A.L.R. I. 5 lediglich auf lästige Verträge zu beziehen? -- 67. Wird das nach lehnrechtlichen Grundsätzen (§§. 274 flg. preuß. A.L.R. I. 18) den persönlichen Gläubigern eines Lehnsbesitzers zustehende Recht, subsidiär die Befriedigung von der dem Schuldner in das Lehn folgenden Descendenz ans den Lehnseinkünften zu erhalten, dadurch beseitigt, daß vermöge der seitens des Schuldners entsprechend den preußischen Lehnsverbandsauflösungsgesetzen vorgenommenen Umwandlung des Lehns in ein Familienfideikommiß seine Descendenten in den Besitz des ehemaligen Lehngutes als Fideikommißfolger gelangt sind? -- 68. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein von der Generalkommission bestätigter und zur Ausführung gebrachter Rezeß in Ablösungssachen wegen Irrtumes oder fehlender Legitimation einer Rezeßpartei angefochten wird? -- IV. Rheinisches Recht -- 69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? 69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? -- 70. Über die sog. actio de in rem verso nach rheinischem Rechte. Bürger!. Gesetzbuch Art. 1375 -- 71. Kann die Ehefrau in der Zeit zwischen dem Tode ihres Ehemannes und der Teilung der ehelichen Gütergemeinschaft wegen der zu dieser Gemeinschaft gehörigen Forderung gegen den Schuldner Klage erheben und verlangen, daß derselbe verurteilt werde, die Hälfte seiner Schuld an sie zu zahlen? -- 72. 1. Wird die sog. Teilhypothek auch dann hinfällig, wenn bei der Versteigerung die gemeinschaftliche Liegenschaft einem Dritten zugeschlagen worden ist? 2. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Anfechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? -- 73. Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66—84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzüge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem Beauftragten die ihm für den Fall des Zustandekommens des ihm aufgetragenen Geschäftes zugesagte Provision zu bezahlen? -- 74. Stellt L.R.S. 1384 Abs. 1 allgemein den Grundsatz auf, daß bei Beschädigung durch Sachen derjenige, welcher sie in Verwahr hat, für den Schaden hafte, sofern er nicht seine Schuldlosigkeit beweise? -- 75. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten in Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil -- V. Prozeßrecht -- 76. Sind, wenn gemäß §. 6 C.P.O. der Wert des Pfandgegenstandes für Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes maßgebend sein soll, vorhergehende auf dem Pfandobjekte ruhende Pfandforderungen in Abzug zu bringen? -- 77. Liegt eine unstatthafte Klagänderung vor, wenn ein Anfechtungsanspruch, der in der Klageschrift aus §. 24 Ziff. 1 K.O. abgeleitet wurde, späterhin auf §. 23 Ziff. 2 K.O. gestützt wird -- 78. Kann das Revisionsgericht das Berufungsurteil wegen Verstoßes gegen §. 500 Ziff. 3 C.P.O. auch von Amts wegen, selbst gegen den Antrag des Revisionsklägers aufheben und die Rückverweisung der Sache an die zweite Instanz anordnen? -- 79. Benennung des rechten Besitzers.
Ist die Prozeßübernahme durch den Benannten an die Voraussetzung der Streitverkündung und Ladung durch den Beklagten gebunden? -- 80. Zur Begriffsbestimmung des Prozeßbevollmächtigten der zunächst Nachgeordneten Instanz für die Zustellung nach §. 164 C.P.O -- 81. 1. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges aus Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 2. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? -- 82. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Teilurteil erlassen werden? -- 83. Ist der §. 186 Abs. 2 C.P.O. — öffentliche Zustellung — für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den ausländischen Trittschuldner bei der Forderungspfändung anwendbar? -- 84. Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes, wenn der Rechtsstreit darüber geführt wird, welcher der Parteien eine bedingte und betagte Forderung zusteht -- 85. Unter welchen Voraussetzungen sind, wenn eine Beschwerde wegen mangelnder Zuständigkeit der Gerichte als unzulässig verworfen wird, von dem Beschwerdeführer nicht bloß die baren Auslagen, sondern auch die Gerichtsgebühren einzuziehen? -- 86. Können wesentliche Mängel des Schriftsatzes, der die Ladung zur Verhandlung über eine bis dahin noch nicht erhobene Klage enthält, im Verhandlungstermine gehoben werden? -- 87. Kann, wenn im Endurteile der Kostenpunkt übergangen ist, Abhilfe nur im Wege des §. 292 C.P.O., oder auch durch Klage besonders dann erreicht werden, wenn es sich um die Kosten der Nebenintervention handelt? -- 88. 1. Beschwerde wegen angeblich zu niedriger Werifestsetzung; ob als Beschwerde der Partei, oder als Beschwerde des Anwaltes aufzufassen? 2. Ist der Streitwert bei dem einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffenden Verfahren notwendig identisch mit dem Streitwerte der Hauptsache? -- 89. Unter welchen Voraussetzungen kann nach §. 48 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 wegen verschuldeter Vertagung die besondere Erhebung einer Gebühr für die verursachte weitere Verhandlung beschlossen werden? Bedarf es dazu einer mündlichen Sachverhandlung oder doch unter allen Umständen der mündlichen Verhandlung über einen Bertagungsantrag? -- 90. Muß die unterliegende Partei, wenn durch Verweisung des Prozesses vom Amtsgerichte an das Landgericht (§. 467 C.P.O.) ein Wechsel in der Person des Anwaltes geboten ist, die Gebühren der beiden Prozeßbevollmächtigten der obsiegenden Partei ersetzen? -- 91. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? -- 92. Formulierung des vom Richter auferlegten Uberzeugungseides -- 93. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche bei einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? -- 94. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten tu Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil -- Register -- A. Sachregister -- B. Gesetzesregister -- C. Chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen -- Zusammenstellung der im zweiundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
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LAW / General. bisacsh
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, editor. edt http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt
print 9783112689356
https://doi.org/10.1515/9783112689363
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I. Reichsrecht --
1. Ist Art. 215d H.G.B. nach der Fassung im Gesetze vom 18. Juli 1884 auch anwendbar, wenn vor der Geltung dieses Gesetzes die Aktiengesellschaft sich vertragsmäßig zur Einlösung ihrer Aktien verpflichtet hat'? --
2. 1. Ist der Flußschiffer Gewerbetreibender und sein Bootsmann gewerblicher Arbeiter im Sinne des §. 120 a Gew.O.? Preuß. Kabinetsorder vom 23. September 1835. 2. Genügt zur Ausschließung der Anwendbarkeit des §. 120 a Gew.O. die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe keinen festen Wohnsitz und Kläger wisse nicht, bei welcher Gemeindebehörde er seinen Anspruch hätte geltend machen sollen? 3. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges auf Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 4. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? --
3. Bildet bei Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, den Gegenstand der entsprechend dem §. 4 des Reichspatentgesetzes geschützten Erfindung lediglich das bestimmte Verfahren zur Herstellung des Stoffes oder zugleich der Stoff selbst, soweit er mittels dieses Verfahrens hergestellt wird? --
4. Das Wesen einer sog. Konponsteuer. Kann der Emittent die von seinem Heimatstaate vermöge der Einführung der Konponsteuer auf die Einkünfte aus den emittierten Papieren gelegten Steuern dem ausländischen Gläubiger in Abzug bringen, wenn das Schuldverhältnis auf Zahlung im Auslande gestellt ist? --
5. Muß sich im Falle der Beschränkung des Grundeigentumes auf Grund des Reichsrayongesetzes vom 21. Dezember 1871 der Eigentümer die Hinterlegung der Kapitalsentschädigung gefallen lassen, wenn auf dem betreffenden Grundstücke Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden haften? --
6. Schließt die Vorschrift des Art. 227 Abs. 3 H.G.B., daß die Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen zu jeder Zeit widerrnflich ist, Erfüllungsansprüche eines abberufenen Vorstandsmitgliedes aus einem bestehenden Dienstverträge aus? --
7. Kann ein Reichsbeamter, welcher infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung seines Amtes verlustig gegangen, demnächst aber auf Grund erwirkter Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen ist, Nachzahlung des während der Zeit der Amtssuspension innebehaltenen Teiles des Diensteinkommens verlangen? --
8. Voraussetzungen der Anfechtung nach den 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers aus letzterem-. 2. Veräußerung des zurückzugewährenden Vermögens gegen ein angemessenes Entgelt? 3. Besondere Gestaltung der Absicht des Schuldners, die Gläubiger durch die Veräußerung zu benachteiligen? Mitverhaftung der Ehefrau des Aufechtungsgeguers nach den Grundsätzen des nassanischen ehelichen Güterrechts für die fraudulose Absicht ihres Ehemannes, auch wenn sie den Veräußerungsvertrag nicht mitabgeschlossen hat?? --
9. Ist die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie Bringoder Holschuld? Welche Bedeutung hat bei der policenmäßigen Festsetzung als Bringschuld die Praxis der Versicherungsgesellschaft, dieselbe zu holen, auf einen Verzug des Versicherten in der Prämienzahlung? --
10. Ist die Anmeldung einer Firma zum Handelsregister als Gebrauch der Firma anzusehen? Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber einer Firma demjenigen, der unbefugt eine nur in bezug auf den Familiennamen mit jener identische Firma gebraucht, den Gebrauch derselben untersagen? --
11. Wird durch die einheitliche Ausgabe eines Anlehns mittels Teilschuldverschreibungen unter Rückzahlung durch Auslosung und Verweisung auf ein einheitliches Pfand ein Verband der Gläubiger begründet, welcher durch Mehrheitsbeschlüsse zur Veränderung der Rechte der Einzelgläubiger zuständig ist? Auslegung von Anleihebedingungen, welche Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vorsehen? --
12. Wird eine eingetragene Genossenschaft, ungeachtet der Bestimmung ihres Statuts, daß ihre Vertretung im Geschäftsbetriebe bei einer Zweigniederlassung nur durch zwei dieser vorgesetzte Beamte gemeinschaftlich erfolgen soll, durch das Handeln nur eines dieser Beamten gegen Dritte verpflichtet, wenn der Vorstand das alleinige Handeln desselben gestattet hat? Folgerung der Gestattung aus Kenntnis der langjährigen Außerachtsetzung der statutarischen Vorschrift ohne Rüge --
13. Kann unter besonderen Umständen der Redhibitionsanspruch des Känfers trotz fortgesetzten Behaltens und Gebrauchens der als kontraktwidrig erkannten Sache bestehen bleiben? --
14. Ist, wenn im Frühjahre 1887 Branntwein, lieferbar im Oktober 1887, verkauft ist, der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Branntwein, welcher nach dem am 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 24. Juni 1887 versteuert ist, zu liefern, oder ist er berechtigt vom Vertrage abzugehen? --
15. Ist die einem verunglückten Beamten auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannte Rente nach Maßgabe von 8. 7 Abs. 2 des angeführten Gesetzes wegen nachträglicher allgemeiner Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der in Betracht kommenden Beamtenklasse zu erhöhen? --
16. 1. Klagerecht des Gewerbetreibenden, welchem eine thatsächlich von ihm angewendete Bezeichnung seiner Waren von einem angeblich Markenschutzberechtigten untersagt wird. 2. Genießen deutsche Warenzeichen in der britischen Kolonie Trinidad eine» Schutz? 3. Bedeutung der Worte „Marke" und „Warenzeichen" nach dem deutschen Reichsgesetze über Markenschutz, insbesondere bei Anwendung des §. 20 letzteren Gesetzes? --
17. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Ansechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? --
18. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? --
19. Kann die Umwandlung eines Anspruches auf Erfüllung in einen Entschädigungsanspruch wegen Nichterfüllung infolge Ausbruches des Konkurses über einen Kontrahenten für den anderen Teil auch ohne eine dem §. 21 K.O. entsprechende Aufforderung zur Erklärung an den Konkursverwalter durch ein Verhalten des letzteren im Sinne eines Abstehens von der Vertragserfüllung begründet werden? Ist dieser Entschädigungsanspruch bei Handelskäufen von der Beobachtung der Artt.343. 354. 356 H.G.B. abhängig? Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Entschädigungsansprüche der sog. Rübenaktionäre wegen Nichterfüllung der Rübenlieferungsverträge seitens der in Konkurs verfallenen Aktiengesellschaft für Rübenzuckerfabrikation --
20. Unter welchen Voraussetzungen kann die im Dividendenkoupon enthaltene Bestimmung über die Zahlungsstelle abgeändert werden? --
21. Ist zur Stempelpflichtigkeit eines Interimsscheines nach dem Tarif I 1a des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 erforderlich, daß in dem Scheine die Zusicherung des Aktienbezuges oder das Anteilsrecht eines Aktionärs vor Ausgabe der Aktien zum Ausdrucke gelangt ist? --
22. Entschädigungsanspruch des Viehbesitzers wegen der im Seucheverfahren getöteten Tiere. Polizeibehörde und Kommissar. Erfordernisse einer Anzeige bei der Polizeibehörde. Polizeilich angeordnete Schutzmaßregeln --
23. Ist in dem Gründungsvertrage, durch welchen sämtliche Aktien der zu errichtenden Aktiengesellschaft von den Gründern übernommen werden, ein Anschaffungsgeschäft hinsichtlich der übernommenen Aktien enthalten? --
24. Kann der Antrag ans Patentzurücknahme gemäß §. 11 Nr.
1 des Patentgesetzes daranf gegründet werden, daß der Gegenstand des Patentes überhaupt nicht ausführbar sei? --
25. Begründet der Art. 225 b Ziff. 2 H.G.B. «Fassung der Novelle vom 11.Juni 1870) eine Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates für den Schaden, welchen infolge einer ans Grund unrichtiger Bilanz bewirkten Dividendenzahlung durch diesen Hergang über den Vermögensstand der Aktiengesellschaft getäuschte Personen ans Grund des hierdurch veranlaßten Erwerbes von Aktien erlitten haben? --
26. 1. Anwendbarkeit des im §. 54 Nr. 3 K.O. bezeichneten Vorzugsrechtes auf Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. 2. Sind a. a. O. unter Forderungen „aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens" nur die in diesem Jahre entstandenen oder alle in demselben fällig gewordenen und nach §. 58 C.P.O. als fällig geltenden Forderungen zu verstehen? --
27. Findet Art. 408 Abs. 1 H.G.B. bei Zurücknahme des Frachtgutes infolge Aufhebung des Frachtvertrages wegen eines Transporthindernisses Anwendung? Wirkung der Bestimmung in der Police für Binnenversicherung, daß mit Zahlung der Versicherungssumme die Schadensansprüche von selbst auf den Versicherer übergehen. --
28. Kontokorrent und laufende Rechnung --
29. Findet aus einem rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiche für einen Konkursgläubiger gegen den Gemeinschuldner die Zwangsvollstreckung schon dann statt, wenn die Voraussetzungen der Feststellung der Forderung vorliegen, die Feststellung aber mit Unrecht unterblieben ist? --
30. Bedeutung der Erklärung des Verkäufers über die Beschaffenheit der Ware bei Abschluß des Kaufes --
31. Kann bei getrennter Abstimmung über die Bilanzgenehmigung und die Dividendenfeststellung in der Generalversammlung, wenn es streitig ist, ob ein als vorgeschlagene Rücklage aus dem Gewinne bezeichneter Betrag nicht vielmehr als notwendige Abschreibung in die Bilanz gehört, ein Aktionär trotz Zustimmung zu dem ersteren Beschlusse gegen denselben noch mit Rücksicht auf das Ergebnis des zweiten Beschlusses zugleich mit dem Widerspruche gegen letzteren wirksam (Art. 222 [190 a] H.G.B. in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884) Widerspruch erklären? Bedeutung eines Delkrederekontos --
32. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verletzung eines ans eine Kombination mehrerer Vorrichtungen erteilten Patentes durch Herstellung und Inverkehrbringen der einen der zu kombinierenden Vorrichtungen begangen werden? --
33. Honoraranspruch des durch einstweilige Verfügung für eine offene Handelsgesellschaft bestellten Geschäftsführers als Gesellschaftsschuld. Verpflichtung zur Erstattung der behufs Ausführung einer demnächst als ungerechtfertigt wieder aufgehobenen einstweiligen Verfügung erforderlich gewordenen Kosten? --
34. Berechnung der sechsmonatlichen Frist nach Art. 349 H.G.B. Anspruch auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschaffenheit der gelieferten Ware. Nachweis des Verschuldens und des ursächlichen Zusammenhanges --
35. Kann durch die Herstellung durchlochter Tafeln, welche dazu bestimmt sind, mittels Auflegens auf einen Toukörper ein Musikstück zum Gehör zu bringen, ein Nachdruck dieses Musikstückes begangen werden? Was ist unter „Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen", in Ziff. 3 des Schlußprotokolles der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493 flg.) zu verstehen? --
36. Erwirkt der gutgläubige Indossatar eines Reichsbankanteilscheines das Eigentum an dem Scheine auch dann, wenn der Indossant zur Veräußerung desselben nicht berechtigt ist? --
II. Gemeines Recht --
37. Hat auch der pflichtteilsberechtigte Erbe bei versäumter Errichtung eines Nachlaßinventares Vermächtnisse zum Vollbetrage zu zahlen? --
38. 1. Wird die Immemorialverjährung durch Verbot unterbrochen? 2. Wird der Rechtsbesitz bei der Servitutenersitzung verloren, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstückes --
39. Form großer Schenkungen unter Lebenden. Ist eine in einen Kaufvertrag eingekleidete (verschleierte) Schenkung gültig, wenn der Vertrag gerichtlich verlautbart ist? --
40. 1. Unterliegt das Superfiziarrecht der Privation wegen wiederholter Nichtzahlung des Grundzinses? 2. Geht das Superfiziarrecht durch Nichtgebrauch verloren? 3. Inwieweit, und unter welchen Voraussetzungen findet dem Superfiziarrechte gegenüber Ersitzung der Freiheit des Eigentumes statt? --
41. Zur Auslegung und Anwendung von Verwirkungsklauseln in Feuerversicherungsverträgen. Insbesondere: 1. Nichteinhalten einer Klagepräkulsivfrist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen; 2, Folgen der objektiv unrichtigen Beantwortung gestellter Fragen durch den Agenten der Versicherungsgesellschaft bei Aufnahme des Versicherungsvertrages --
42. Steht dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bloß zeitweiliger Hinderung in der Ausübung oder Verwertung seines Rechtes gegen den fahrlässigen Verursacher zu? --
43. Gemeinrechtliche Fischereigenossenschaft. Erwerb einer ausschließlichen Fischereigerechtsame in einem öffentlichen Flusse durch unvordenkliche Verjährung --
44. Vindikation einer Lebensversicherungspolice. Retentionsrecht des beklagten Inhabers wegen Prämienvorlagen --
45. 1. Wann entsteht der Eigentumsanspruch der Ehefrau an Dotalsachen bei Vermögensverfall des Ehemannes? 1. 30 Cod. de jur. dot. 5, 12. 2. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? --
46. 1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten? 2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei? 3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden? --
47. Versagt die 1.14 §. 2 Cod. de comp. 4,31 die Kompensation nur gegen Forderungen aus widerrechtlicher Aneignung fremden Besitzes? --
48. 1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden? - 3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe? --
III. Preußisches Recht --
49. Verantwortlichkeit eines Grundbuchrichters durch Unterlassung rechtzeitigen Bescheides auf einen Antrag auf Hypothekeintragung. Erfordernisse eines rechtswirksamen Antrages ans Eintragung einer Hypothek --
50. Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit feiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung ans das Kaufgeld allein auch dann, 1. wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war; 2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung ans den Übernahmepreis übernommen ist? --
51. 1. Unter welchen Voraussetzungen erlangen die Mitglieder der vormals unmittelbaren reichsständischen Häuser auf Grund der Verordnung vom 12. November 1855 in Preußen die Wiederherstellung ihrer seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, insbesondere der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern jeder Art'? 2. Vertretung des Hauses bei Abschluß von Verträgen'? --
52. Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Judikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist --
53. Inwieweit sind juristische Personen für ein anßerkontraktliches Versehen ihrer Vertreter dem Beschädigten gegenüber verantwortlich? --
54. 1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. 1. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende? 2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem Schuldner nicht gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher gepfändet ist, das im §. 80 A.L.R. I. 20 dem redlichen Besitzer einer ihm verpfändeten fremden Sache gegebene Einlösungsrecht? --
55. 1.
Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes? 2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke — auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie — frei? --
56. 1. Nachträgliche Enterbung des in einem korrespektiven Testamente Nacheingesetzten durch den die Erbschaft antretenden überlebenden Testator. 2. Ausschluß der Pfändung vermachter Nutzungen durch Bezeichnung des Pfändungsaktes als Resolutivbedingung des Vermächtnisses --
57. 1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten? --
58. Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen? --
59. Erfordernisse eines dorfgerichtlichen Testamentes. Inwieweit ist die Rechtsgüiltigkeit des Testamentes von der Anwesenheit aller Dorfgerichtsmitglieder bei dem ganzen Hergänge der Testamentserrichtung abhängig? --
60. 1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothckenbuches) ausschließlich entscheidend ? --
61. 1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute gelteklden Provinzialrechtes geschlossen sind? 2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus? --
1. Hindert die Verzögerung der Termiusbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage? 2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie tu der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind? 3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeß bevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich? --
63. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? --
64. 1. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. von dem Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? 2. Kanu bei der Verpfändung verbriefter Forderungen die in §. 281 A.L.R. I 20 vorgeschriebene Aushändigung der Urkunde durch Anweisung an den Inhaber, die Gewahrsam für 'den Pfandgläubiger auszuüben, bewirkt werden? 3. und zwar auch in dem Falle, daß der Inhaber selbst Pfandbesitzer ist, aber angewiesen wird, die Urkunde nach der Befriedigung wegen seines Pfandrechtes einem anderen Pfandgläubiger auszuhändigen? 4. Genügt zur Besitzübertragung durch Anweisung die Erklärung des Anweisenden und die Annahme derselben seitens des neuen Besitzers, oder bedarf es auch einer Benachrichtigung des Angewiesenen? --
65. 1. Stehen die Vorschriften, welche den Verjährungserwerb der der Aufhebung im Wege der Gemeinheitsteilung unterliegenden Rechte untersagen (Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 §. 164, Deklaration dazu vom 31. März 1841, Art. 12 des Gesetzes vom 2. März 1850), auch der sog. translativen Ersitzung bereits bestehender derartiger Rechte, wenn sonst deren Übergang auf einen anderen Berechtigten möglich ist, entgegen? 2. Leben dingliche Rechte, welche nach §. 73 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 wegen unterbliebener Eintragung gegen „Dritte" nicht geltend gemacht werden können, wieder auf, wenn das Grundstück von einem „Dritten", der es nach dem 1. Oktober 1873 erworben hatte, in das Eigentum einer vor diesem Tage dinglich verpflichtet gewesenen Person zurückkehrt? --
66. Ist die Vorschrift des §. 163 A.L.R. I. 5 lediglich auf lästige Verträge zu beziehen? --
67. Wird das nach lehnrechtlichen Grundsätzen (§§. 274 flg. preuß. A.L.R. I. 18) den persönlichen Gläubigern eines Lehnsbesitzers zustehende Recht, subsidiär die Befriedigung von der dem Schuldner in das Lehn folgenden Descendenz ans den Lehnseinkünften zu erhalten, dadurch beseitigt, daß vermöge der seitens des Schuldners entsprechend den preußischen Lehnsverbandsauflösungsgesetzen vorgenommenen Umwandlung des Lehns in ein Familienfideikommiß seine Descendenten in den Besitz des ehemaligen Lehngutes als Fideikommißfolger gelangt sind? --
68. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein von der Generalkommission bestätigter und zur Ausführung gebrachter Rezeß in Ablösungssachen wegen Irrtumes oder fehlender Legitimation einer Rezeßpartei angefochten wird? --
IV. Rheinisches Recht --
69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? 69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? --
70. Über die sog. actio de in rem verso nach rheinischem Rechte. Bürger!. Gesetzbuch Art. 1375 --
71. Kann die Ehefrau in der Zeit zwischen dem Tode ihres Ehemannes und der Teilung der ehelichen Gütergemeinschaft wegen der zu dieser Gemeinschaft gehörigen Forderung gegen den Schuldner Klage erheben und verlangen, daß derselbe verurteilt werde, die Hälfte seiner Schuld an sie zu zahlen? --
72. 1. Wird die sog. Teilhypothek auch dann hinfällig, wenn bei der Versteigerung die gemeinschaftliche Liegenschaft einem Dritten zugeschlagen worden ist? 2. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Anfechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? --
73. Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66—84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzüge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem Beauftragten die ihm für den Fall des Zustandekommens des ihm aufgetragenen Geschäftes zugesagte Provision zu bezahlen? --
74. Stellt L.R.S. 1384 Abs. 1 allgemein den Grundsatz auf, daß bei Beschädigung durch Sachen derjenige, welcher sie in Verwahr hat, für den Schaden hafte, sofern er nicht seine Schuldlosigkeit beweise? --
75. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten in Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil --
V. Prozeßrecht --
76. Sind, wenn gemäß §. 6 C.P.O. der Wert des Pfandgegenstandes für Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes maßgebend sein soll, vorhergehende auf dem Pfandobjekte ruhende Pfandforderungen in Abzug zu bringen? --
77. Liegt eine unstatthafte Klagänderung vor, wenn ein Anfechtungsanspruch, der in der Klageschrift aus §. 24 Ziff. 1 K.O. abgeleitet wurde, späterhin auf §. 23 Ziff. 2 K.O. gestützt wird --
78. Kann das Revisionsgericht das Berufungsurteil wegen Verstoßes gegen §. 500 Ziff. 3 C.P.O. auch von Amts wegen, selbst gegen den Antrag des Revisionsklägers aufheben und die Rückverweisung der Sache an die zweite Instanz anordnen? --
79. Benennung des rechten Besitzers.
Ist die Prozeßübernahme durch den Benannten an die Voraussetzung der Streitverkündung und Ladung durch den Beklagten gebunden? --
80. Zur Begriffsbestimmung des Prozeßbevollmächtigten der zunächst Nachgeordneten Instanz für die Zustellung nach §. 164 C.P.O --
81. 1. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges aus Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 2. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? --
82. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Teilurteil erlassen werden? --
83. Ist der §. 186 Abs. 2 C.P.O. — öffentliche Zustellung — für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den ausländischen Trittschuldner bei der Forderungspfändung anwendbar? --
84. Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes, wenn der Rechtsstreit darüber geführt wird, welcher der Parteien eine bedingte und betagte Forderung zusteht --
85. Unter welchen Voraussetzungen sind, wenn eine Beschwerde wegen mangelnder Zuständigkeit der Gerichte als unzulässig verworfen wird, von dem Beschwerdeführer nicht bloß die baren Auslagen, sondern auch die Gerichtsgebühren einzuziehen? --
86. Können wesentliche Mängel des Schriftsatzes, der die Ladung zur Verhandlung über eine bis dahin noch nicht erhobene Klage enthält, im Verhandlungstermine gehoben werden? --
87. Kann, wenn im Endurteile der Kostenpunkt übergangen ist, Abhilfe nur im Wege des §. 292 C.P.O., oder auch durch Klage besonders dann erreicht werden, wenn es sich um die Kosten der Nebenintervention handelt? --
88. 1. Beschwerde wegen angeblich zu niedriger Werifestsetzung; ob als Beschwerde der Partei, oder als Beschwerde des Anwaltes aufzufassen? 2. Ist der Streitwert bei dem einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffenden Verfahren notwendig identisch mit dem Streitwerte der Hauptsache? --
89. Unter welchen Voraussetzungen kann nach §. 48 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 wegen verschuldeter Vertagung die besondere Erhebung einer Gebühr für die verursachte weitere Verhandlung beschlossen werden? Bedarf es dazu einer mündlichen Sachverhandlung oder doch unter allen Umständen der mündlichen Verhandlung über einen Bertagungsantrag? --
90. Muß die unterliegende Partei, wenn durch Verweisung des Prozesses vom Amtsgerichte an das Landgericht (§. 467 C.P.O.) ein Wechsel in der Person des Anwaltes geboten ist, die Gebühren der beiden Prozeßbevollmächtigten der obsiegenden Partei ersetzen? --
91. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? --
92. Formulierung des vom Richter auferlegten Uberzeugungseides --
93. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche bei einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? --
94. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten tu Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil --
Register --
A. Sachregister --
B. Gesetzesregister --
C. Chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen --
Zusammenstellung der im zweiundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
title_sub 1880–[1945].
title_full Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 22 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_fullStr Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 22 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_full_unstemmed Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 22 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_auth Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945].
title_alt Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1. Ist Art. 215d H.G.B. nach der Fassung im Gesetze vom 18. Juli 1884 auch anwendbar, wenn vor der Geltung dieses Gesetzes die Aktiengesellschaft sich vertragsmäßig zur Einlösung ihrer Aktien verpflichtet hat'? --
2. 1. Ist der Flußschiffer Gewerbetreibender und sein Bootsmann gewerblicher Arbeiter im Sinne des §. 120 a Gew.O.? Preuß. Kabinetsorder vom 23. September 1835. 2. Genügt zur Ausschließung der Anwendbarkeit des §. 120 a Gew.O. die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe keinen festen Wohnsitz und Kläger wisse nicht, bei welcher Gemeindebehörde er seinen Anspruch hätte geltend machen sollen? 3. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges auf Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 4. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? --
3. Bildet bei Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, den Gegenstand der entsprechend dem §. 4 des Reichspatentgesetzes geschützten Erfindung lediglich das bestimmte Verfahren zur Herstellung des Stoffes oder zugleich der Stoff selbst, soweit er mittels dieses Verfahrens hergestellt wird? --
4. Das Wesen einer sog. Konponsteuer. Kann der Emittent die von seinem Heimatstaate vermöge der Einführung der Konponsteuer auf die Einkünfte aus den emittierten Papieren gelegten Steuern dem ausländischen Gläubiger in Abzug bringen, wenn das Schuldverhältnis auf Zahlung im Auslande gestellt ist? --
5. Muß sich im Falle der Beschränkung des Grundeigentumes auf Grund des Reichsrayongesetzes vom 21. Dezember 1871 der Eigentümer die Hinterlegung der Kapitalsentschädigung gefallen lassen, wenn auf dem betreffenden Grundstücke Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden haften? --
6. Schließt die Vorschrift des Art. 227 Abs. 3 H.G.B., daß die Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen zu jeder Zeit widerrnflich ist, Erfüllungsansprüche eines abberufenen Vorstandsmitgliedes aus einem bestehenden Dienstverträge aus? --
7. Kann ein Reichsbeamter, welcher infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung seines Amtes verlustig gegangen, demnächst aber auf Grund erwirkter Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen ist, Nachzahlung des während der Zeit der Amtssuspension innebehaltenen Teiles des Diensteinkommens verlangen? --
8. Voraussetzungen der Anfechtung nach den 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers aus letzterem-. 2. Veräußerung des zurückzugewährenden Vermögens gegen ein angemessenes Entgelt? 3. Besondere Gestaltung der Absicht des Schuldners, die Gläubiger durch die Veräußerung zu benachteiligen? Mitverhaftung der Ehefrau des Aufechtungsgeguers nach den Grundsätzen des nassanischen ehelichen Güterrechts für die fraudulose Absicht ihres Ehemannes, auch wenn sie den Veräußerungsvertrag nicht mitabgeschlossen hat?? --
9. Ist die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie Bringoder Holschuld? Welche Bedeutung hat bei der policenmäßigen Festsetzung als Bringschuld die Praxis der Versicherungsgesellschaft, dieselbe zu holen, auf einen Verzug des Versicherten in der Prämienzahlung? --
10. Ist die Anmeldung einer Firma zum Handelsregister als Gebrauch der Firma anzusehen? Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber einer Firma demjenigen, der unbefugt eine nur in bezug auf den Familiennamen mit jener identische Firma gebraucht, den Gebrauch derselben untersagen? --
11. Wird durch die einheitliche Ausgabe eines Anlehns mittels Teilschuldverschreibungen unter Rückzahlung durch Auslosung und Verweisung auf ein einheitliches Pfand ein Verband der Gläubiger begründet, welcher durch Mehrheitsbeschlüsse zur Veränderung der Rechte der Einzelgläubiger zuständig ist? Auslegung von Anleihebedingungen, welche Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vorsehen? --
12. Wird eine eingetragene Genossenschaft, ungeachtet der Bestimmung ihres Statuts, daß ihre Vertretung im Geschäftsbetriebe bei einer Zweigniederlassung nur durch zwei dieser vorgesetzte Beamte gemeinschaftlich erfolgen soll, durch das Handeln nur eines dieser Beamten gegen Dritte verpflichtet, wenn der Vorstand das alleinige Handeln desselben gestattet hat? Folgerung der Gestattung aus Kenntnis der langjährigen Außerachtsetzung der statutarischen Vorschrift ohne Rüge --
13. Kann unter besonderen Umständen der Redhibitionsanspruch des Känfers trotz fortgesetzten Behaltens und Gebrauchens der als kontraktwidrig erkannten Sache bestehen bleiben? --
14. Ist, wenn im Frühjahre 1887 Branntwein, lieferbar im Oktober 1887, verkauft ist, der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Branntwein, welcher nach dem am 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 24. Juni 1887 versteuert ist, zu liefern, oder ist er berechtigt vom Vertrage abzugehen? --
15. Ist die einem verunglückten Beamten auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannte Rente nach Maßgabe von 8. 7 Abs. 2 des angeführten Gesetzes wegen nachträglicher allgemeiner Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der in Betracht kommenden Beamtenklasse zu erhöhen? --
16. 1. Klagerecht des Gewerbetreibenden, welchem eine thatsächlich von ihm angewendete Bezeichnung seiner Waren von einem angeblich Markenschutzberechtigten untersagt wird. 2. Genießen deutsche Warenzeichen in der britischen Kolonie Trinidad eine» Schutz? 3. Bedeutung der Worte „Marke" und „Warenzeichen" nach dem deutschen Reichsgesetze über Markenschutz, insbesondere bei Anwendung des §. 20 letzteren Gesetzes? --
17. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Ansechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? --
18. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? --
19. Kann die Umwandlung eines Anspruches auf Erfüllung in einen Entschädigungsanspruch wegen Nichterfüllung infolge Ausbruches des Konkurses über einen Kontrahenten für den anderen Teil auch ohne eine dem §. 21 K.O. entsprechende Aufforderung zur Erklärung an den Konkursverwalter durch ein Verhalten des letzteren im Sinne eines Abstehens von der Vertragserfüllung begründet werden? Ist dieser Entschädigungsanspruch bei Handelskäufen von der Beobachtung der Artt.343. 354. 356 H.G.B. abhängig? Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Entschädigungsansprüche der sog. Rübenaktionäre wegen Nichterfüllung der Rübenlieferungsverträge seitens der in Konkurs verfallenen Aktiengesellschaft für Rübenzuckerfabrikation --
20. Unter welchen Voraussetzungen kann die im Dividendenkoupon enthaltene Bestimmung über die Zahlungsstelle abgeändert werden? --
21. Ist zur Stempelpflichtigkeit eines Interimsscheines nach dem Tarif I 1a des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 erforderlich, daß in dem Scheine die Zusicherung des Aktienbezuges oder das Anteilsrecht eines Aktionärs vor Ausgabe der Aktien zum Ausdrucke gelangt ist? --
22. Entschädigungsanspruch des Viehbesitzers wegen der im Seucheverfahren getöteten Tiere. Polizeibehörde und Kommissar. Erfordernisse einer Anzeige bei der Polizeibehörde. Polizeilich angeordnete Schutzmaßregeln --
23. Ist in dem Gründungsvertrage, durch welchen sämtliche Aktien der zu errichtenden Aktiengesellschaft von den Gründern übernommen werden, ein Anschaffungsgeschäft hinsichtlich der übernommenen Aktien enthalten? --
24. Kann der Antrag ans Patentzurücknahme gemäß §. 11 Nr.
1 des Patentgesetzes daranf gegründet werden, daß der Gegenstand des Patentes überhaupt nicht ausführbar sei? --
25. Begründet der Art. 225 b Ziff. 2 H.G.B. «Fassung der Novelle vom 11.Juni 1870) eine Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates für den Schaden, welchen infolge einer ans Grund unrichtiger Bilanz bewirkten Dividendenzahlung durch diesen Hergang über den Vermögensstand der Aktiengesellschaft getäuschte Personen ans Grund des hierdurch veranlaßten Erwerbes von Aktien erlitten haben? --
26. 1. Anwendbarkeit des im §. 54 Nr. 3 K.O. bezeichneten Vorzugsrechtes auf Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. 2. Sind a. a. O. unter Forderungen „aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens" nur die in diesem Jahre entstandenen oder alle in demselben fällig gewordenen und nach §. 58 C.P.O. als fällig geltenden Forderungen zu verstehen? --
27. Findet Art. 408 Abs. 1 H.G.B. bei Zurücknahme des Frachtgutes infolge Aufhebung des Frachtvertrages wegen eines Transporthindernisses Anwendung? Wirkung der Bestimmung in der Police für Binnenversicherung, daß mit Zahlung der Versicherungssumme die Schadensansprüche von selbst auf den Versicherer übergehen. --
28. Kontokorrent und laufende Rechnung --
29. Findet aus einem rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiche für einen Konkursgläubiger gegen den Gemeinschuldner die Zwangsvollstreckung schon dann statt, wenn die Voraussetzungen der Feststellung der Forderung vorliegen, die Feststellung aber mit Unrecht unterblieben ist? --
30. Bedeutung der Erklärung des Verkäufers über die Beschaffenheit der Ware bei Abschluß des Kaufes --
31. Kann bei getrennter Abstimmung über die Bilanzgenehmigung und die Dividendenfeststellung in der Generalversammlung, wenn es streitig ist, ob ein als vorgeschlagene Rücklage aus dem Gewinne bezeichneter Betrag nicht vielmehr als notwendige Abschreibung in die Bilanz gehört, ein Aktionär trotz Zustimmung zu dem ersteren Beschlusse gegen denselben noch mit Rücksicht auf das Ergebnis des zweiten Beschlusses zugleich mit dem Widerspruche gegen letzteren wirksam (Art. 222 [190 a] H.G.B. in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884) Widerspruch erklären? Bedeutung eines Delkrederekontos --
32. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verletzung eines ans eine Kombination mehrerer Vorrichtungen erteilten Patentes durch Herstellung und Inverkehrbringen der einen der zu kombinierenden Vorrichtungen begangen werden? --
33. Honoraranspruch des durch einstweilige Verfügung für eine offene Handelsgesellschaft bestellten Geschäftsführers als Gesellschaftsschuld. Verpflichtung zur Erstattung der behufs Ausführung einer demnächst als ungerechtfertigt wieder aufgehobenen einstweiligen Verfügung erforderlich gewordenen Kosten? --
34. Berechnung der sechsmonatlichen Frist nach Art. 349 H.G.B. Anspruch auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschaffenheit der gelieferten Ware. Nachweis des Verschuldens und des ursächlichen Zusammenhanges --
35. Kann durch die Herstellung durchlochter Tafeln, welche dazu bestimmt sind, mittels Auflegens auf einen Toukörper ein Musikstück zum Gehör zu bringen, ein Nachdruck dieses Musikstückes begangen werden? Was ist unter „Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen", in Ziff. 3 des Schlußprotokolles der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493 flg.) zu verstehen? --
36. Erwirkt der gutgläubige Indossatar eines Reichsbankanteilscheines das Eigentum an dem Scheine auch dann, wenn der Indossant zur Veräußerung desselben nicht berechtigt ist? --
II. Gemeines Recht --
37. Hat auch der pflichtteilsberechtigte Erbe bei versäumter Errichtung eines Nachlaßinventares Vermächtnisse zum Vollbetrage zu zahlen? --
38. 1. Wird die Immemorialverjährung durch Verbot unterbrochen? 2. Wird der Rechtsbesitz bei der Servitutenersitzung verloren, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstückes --
39. Form großer Schenkungen unter Lebenden. Ist eine in einen Kaufvertrag eingekleidete (verschleierte) Schenkung gültig, wenn der Vertrag gerichtlich verlautbart ist? --
40. 1. Unterliegt das Superfiziarrecht der Privation wegen wiederholter Nichtzahlung des Grundzinses? 2. Geht das Superfiziarrecht durch Nichtgebrauch verloren? 3. Inwieweit, und unter welchen Voraussetzungen findet dem Superfiziarrechte gegenüber Ersitzung der Freiheit des Eigentumes statt? --
41. Zur Auslegung und Anwendung von Verwirkungsklauseln in Feuerversicherungsverträgen. Insbesondere: 1. Nichteinhalten einer Klagepräkulsivfrist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen; 2, Folgen der objektiv unrichtigen Beantwortung gestellter Fragen durch den Agenten der Versicherungsgesellschaft bei Aufnahme des Versicherungsvertrages --
42. Steht dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bloß zeitweiliger Hinderung in der Ausübung oder Verwertung seines Rechtes gegen den fahrlässigen Verursacher zu? --
43. Gemeinrechtliche Fischereigenossenschaft. Erwerb einer ausschließlichen Fischereigerechtsame in einem öffentlichen Flusse durch unvordenkliche Verjährung --
44. Vindikation einer Lebensversicherungspolice. Retentionsrecht des beklagten Inhabers wegen Prämienvorlagen --
45. 1. Wann entsteht der Eigentumsanspruch der Ehefrau an Dotalsachen bei Vermögensverfall des Ehemannes? 1. 30 Cod. de jur. dot. 5, 12. 2. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? --
46. 1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten? 2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei? 3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden? --
47. Versagt die 1.14 §. 2 Cod. de comp. 4,31 die Kompensation nur gegen Forderungen aus widerrechtlicher Aneignung fremden Besitzes? --
48. 1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden? - 3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe? --
III. Preußisches Recht --
49. Verantwortlichkeit eines Grundbuchrichters durch Unterlassung rechtzeitigen Bescheides auf einen Antrag auf Hypothekeintragung. Erfordernisse eines rechtswirksamen Antrages ans Eintragung einer Hypothek --
50. Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit feiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung ans das Kaufgeld allein auch dann, 1. wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war; 2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung ans den Übernahmepreis übernommen ist? --
51. 1. Unter welchen Voraussetzungen erlangen die Mitglieder der vormals unmittelbaren reichsständischen Häuser auf Grund der Verordnung vom 12. November 1855 in Preußen die Wiederherstellung ihrer seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, insbesondere der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern jeder Art'? 2. Vertretung des Hauses bei Abschluß von Verträgen'? --
52. Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Judikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist --
53. Inwieweit sind juristische Personen für ein anßerkontraktliches Versehen ihrer Vertreter dem Beschädigten gegenüber verantwortlich? --
54. 1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. 1. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende? 2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem Schuldner nicht gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher gepfändet ist, das im §. 80 A.L.R. I. 20 dem redlichen Besitzer einer ihm verpfändeten fremden Sache gegebene Einlösungsrecht? --
55. 1.
Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes? 2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke — auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie — frei? --
56. 1. Nachträgliche Enterbung des in einem korrespektiven Testamente Nacheingesetzten durch den die Erbschaft antretenden überlebenden Testator. 2. Ausschluß der Pfändung vermachter Nutzungen durch Bezeichnung des Pfändungsaktes als Resolutivbedingung des Vermächtnisses --
57. 1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten? --
58. Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen? --
59. Erfordernisse eines dorfgerichtlichen Testamentes. Inwieweit ist die Rechtsgüiltigkeit des Testamentes von der Anwesenheit aller Dorfgerichtsmitglieder bei dem ganzen Hergänge der Testamentserrichtung abhängig? --
60. 1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothckenbuches) ausschließlich entscheidend ? --
61. 1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute gelteklden Provinzialrechtes geschlossen sind? 2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus? --
1. Hindert die Verzögerung der Termiusbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage? 2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie tu der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind? 3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeß bevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich? --
63. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? --
64. 1. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. von dem Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? 2. Kanu bei der Verpfändung verbriefter Forderungen die in §. 281 A.L.R. I 20 vorgeschriebene Aushändigung der Urkunde durch Anweisung an den Inhaber, die Gewahrsam für 'den Pfandgläubiger auszuüben, bewirkt werden? 3. und zwar auch in dem Falle, daß der Inhaber selbst Pfandbesitzer ist, aber angewiesen wird, die Urkunde nach der Befriedigung wegen seines Pfandrechtes einem anderen Pfandgläubiger auszuhändigen? 4. Genügt zur Besitzübertragung durch Anweisung die Erklärung des Anweisenden und die Annahme derselben seitens des neuen Besitzers, oder bedarf es auch einer Benachrichtigung des Angewiesenen? --
65. 1. Stehen die Vorschriften, welche den Verjährungserwerb der der Aufhebung im Wege der Gemeinheitsteilung unterliegenden Rechte untersagen (Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 §. 164, Deklaration dazu vom 31. März 1841, Art. 12 des Gesetzes vom 2. März 1850), auch der sog. translativen Ersitzung bereits bestehender derartiger Rechte, wenn sonst deren Übergang auf einen anderen Berechtigten möglich ist, entgegen? 2. Leben dingliche Rechte, welche nach §. 73 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 wegen unterbliebener Eintragung gegen „Dritte" nicht geltend gemacht werden können, wieder auf, wenn das Grundstück von einem „Dritten", der es nach dem 1. Oktober 1873 erworben hatte, in das Eigentum einer vor diesem Tage dinglich verpflichtet gewesenen Person zurückkehrt? --
66. Ist die Vorschrift des §. 163 A.L.R. I. 5 lediglich auf lästige Verträge zu beziehen? --
67. Wird das nach lehnrechtlichen Grundsätzen (§§. 274 flg. preuß. A.L.R. I. 18) den persönlichen Gläubigern eines Lehnsbesitzers zustehende Recht, subsidiär die Befriedigung von der dem Schuldner in das Lehn folgenden Descendenz ans den Lehnseinkünften zu erhalten, dadurch beseitigt, daß vermöge der seitens des Schuldners entsprechend den preußischen Lehnsverbandsauflösungsgesetzen vorgenommenen Umwandlung des Lehns in ein Familienfideikommiß seine Descendenten in den Besitz des ehemaligen Lehngutes als Fideikommißfolger gelangt sind? --
68. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein von der Generalkommission bestätigter und zur Ausführung gebrachter Rezeß in Ablösungssachen wegen Irrtumes oder fehlender Legitimation einer Rezeßpartei angefochten wird? --
IV. Rheinisches Recht --
69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? 69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? --
70. Über die sog. actio de in rem verso nach rheinischem Rechte. Bürger!. Gesetzbuch Art. 1375 --
71. Kann die Ehefrau in der Zeit zwischen dem Tode ihres Ehemannes und der Teilung der ehelichen Gütergemeinschaft wegen der zu dieser Gemeinschaft gehörigen Forderung gegen den Schuldner Klage erheben und verlangen, daß derselbe verurteilt werde, die Hälfte seiner Schuld an sie zu zahlen? --
72. 1. Wird die sog. Teilhypothek auch dann hinfällig, wenn bei der Versteigerung die gemeinschaftliche Liegenschaft einem Dritten zugeschlagen worden ist? 2. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Anfechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? --
73. Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66—84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzüge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem Beauftragten die ihm für den Fall des Zustandekommens des ihm aufgetragenen Geschäftes zugesagte Provision zu bezahlen? --
74. Stellt L.R.S. 1384 Abs. 1 allgemein den Grundsatz auf, daß bei Beschädigung durch Sachen derjenige, welcher sie in Verwahr hat, für den Schaden hafte, sofern er nicht seine Schuldlosigkeit beweise? --
75. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten in Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil --
V. Prozeßrecht --
76. Sind, wenn gemäß §. 6 C.P.O. der Wert des Pfandgegenstandes für Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes maßgebend sein soll, vorhergehende auf dem Pfandobjekte ruhende Pfandforderungen in Abzug zu bringen? --
77. Liegt eine unstatthafte Klagänderung vor, wenn ein Anfechtungsanspruch, der in der Klageschrift aus §. 24 Ziff. 1 K.O. abgeleitet wurde, späterhin auf §. 23 Ziff. 2 K.O. gestützt wird --
78. Kann das Revisionsgericht das Berufungsurteil wegen Verstoßes gegen §. 500 Ziff. 3 C.P.O. auch von Amts wegen, selbst gegen den Antrag des Revisionsklägers aufheben und die Rückverweisung der Sache an die zweite Instanz anordnen? --
79. Benennung des rechten Besitzers.
Ist die Prozeßübernahme durch den Benannten an die Voraussetzung der Streitverkündung und Ladung durch den Beklagten gebunden? --
80. Zur Begriffsbestimmung des Prozeßbevollmächtigten der zunächst Nachgeordneten Instanz für die Zustellung nach §. 164 C.P.O --
81. 1. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges aus Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 2. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? --
82. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Teilurteil erlassen werden? --
83. Ist der §. 186 Abs. 2 C.P.O. — öffentliche Zustellung — für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den ausländischen Trittschuldner bei der Forderungspfändung anwendbar? --
84. Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes, wenn der Rechtsstreit darüber geführt wird, welcher der Parteien eine bedingte und betagte Forderung zusteht --
85. Unter welchen Voraussetzungen sind, wenn eine Beschwerde wegen mangelnder Zuständigkeit der Gerichte als unzulässig verworfen wird, von dem Beschwerdeführer nicht bloß die baren Auslagen, sondern auch die Gerichtsgebühren einzuziehen? --
86. Können wesentliche Mängel des Schriftsatzes, der die Ladung zur Verhandlung über eine bis dahin noch nicht erhobene Klage enthält, im Verhandlungstermine gehoben werden? --
87. Kann, wenn im Endurteile der Kostenpunkt übergangen ist, Abhilfe nur im Wege des §. 292 C.P.O., oder auch durch Klage besonders dann erreicht werden, wenn es sich um die Kosten der Nebenintervention handelt? --
88. 1. Beschwerde wegen angeblich zu niedriger Werifestsetzung; ob als Beschwerde der Partei, oder als Beschwerde des Anwaltes aufzufassen? 2. Ist der Streitwert bei dem einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffenden Verfahren notwendig identisch mit dem Streitwerte der Hauptsache? --
89. Unter welchen Voraussetzungen kann nach §. 48 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 wegen verschuldeter Vertagung die besondere Erhebung einer Gebühr für die verursachte weitere Verhandlung beschlossen werden? Bedarf es dazu einer mündlichen Sachverhandlung oder doch unter allen Umständen der mündlichen Verhandlung über einen Bertagungsantrag? --
90. Muß die unterliegende Partei, wenn durch Verweisung des Prozesses vom Amtsgerichte an das Landgericht (§. 467 C.P.O.) ein Wechsel in der Person des Anwaltes geboten ist, die Gebühren der beiden Prozeßbevollmächtigten der obsiegenden Partei ersetzen? --
91. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? --
92. Formulierung des vom Richter auferlegten Uberzeugungseides --
93. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche bei einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? --
94. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten tu Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil --
Register --
A. Sachregister --
B. Gesetzesregister --
C. Chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen --
Zusammenstellung der im zweiundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
title_new Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :
title_sort entscheidungen des reichsgerichts in zivilsachen : 1880–[1945].
series Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
series2 Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
publisher De Gruyter,
publishDate 1889
physical 1 online resource (X, 470 p.)
Issued also in print.
edition Reprint 2022
contents Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1. Ist Art. 215d H.G.B. nach der Fassung im Gesetze vom 18. Juli 1884 auch anwendbar, wenn vor der Geltung dieses Gesetzes die Aktiengesellschaft sich vertragsmäßig zur Einlösung ihrer Aktien verpflichtet hat'? --
2. 1. Ist der Flußschiffer Gewerbetreibender und sein Bootsmann gewerblicher Arbeiter im Sinne des §. 120 a Gew.O.? Preuß. Kabinetsorder vom 23. September 1835. 2. Genügt zur Ausschließung der Anwendbarkeit des §. 120 a Gew.O. die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe keinen festen Wohnsitz und Kläger wisse nicht, bei welcher Gemeindebehörde er seinen Anspruch hätte geltend machen sollen? 3. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges auf Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 4. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? --
3. Bildet bei Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, den Gegenstand der entsprechend dem §. 4 des Reichspatentgesetzes geschützten Erfindung lediglich das bestimmte Verfahren zur Herstellung des Stoffes oder zugleich der Stoff selbst, soweit er mittels dieses Verfahrens hergestellt wird? --
4. Das Wesen einer sog. Konponsteuer. Kann der Emittent die von seinem Heimatstaate vermöge der Einführung der Konponsteuer auf die Einkünfte aus den emittierten Papieren gelegten Steuern dem ausländischen Gläubiger in Abzug bringen, wenn das Schuldverhältnis auf Zahlung im Auslande gestellt ist? --
5. Muß sich im Falle der Beschränkung des Grundeigentumes auf Grund des Reichsrayongesetzes vom 21. Dezember 1871 der Eigentümer die Hinterlegung der Kapitalsentschädigung gefallen lassen, wenn auf dem betreffenden Grundstücke Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden haften? --
6. Schließt die Vorschrift des Art. 227 Abs. 3 H.G.B., daß die Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen zu jeder Zeit widerrnflich ist, Erfüllungsansprüche eines abberufenen Vorstandsmitgliedes aus einem bestehenden Dienstverträge aus? --
7. Kann ein Reichsbeamter, welcher infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung seines Amtes verlustig gegangen, demnächst aber auf Grund erwirkter Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen ist, Nachzahlung des während der Zeit der Amtssuspension innebehaltenen Teiles des Diensteinkommens verlangen? --
8. Voraussetzungen der Anfechtung nach den 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers aus letzterem-. 2. Veräußerung des zurückzugewährenden Vermögens gegen ein angemessenes Entgelt? 3. Besondere Gestaltung der Absicht des Schuldners, die Gläubiger durch die Veräußerung zu benachteiligen? Mitverhaftung der Ehefrau des Aufechtungsgeguers nach den Grundsätzen des nassanischen ehelichen Güterrechts für die fraudulose Absicht ihres Ehemannes, auch wenn sie den Veräußerungsvertrag nicht mitabgeschlossen hat?? --
9. Ist die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie Bringoder Holschuld? Welche Bedeutung hat bei der policenmäßigen Festsetzung als Bringschuld die Praxis der Versicherungsgesellschaft, dieselbe zu holen, auf einen Verzug des Versicherten in der Prämienzahlung? --
10. Ist die Anmeldung einer Firma zum Handelsregister als Gebrauch der Firma anzusehen? Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber einer Firma demjenigen, der unbefugt eine nur in bezug auf den Familiennamen mit jener identische Firma gebraucht, den Gebrauch derselben untersagen? --
11. Wird durch die einheitliche Ausgabe eines Anlehns mittels Teilschuldverschreibungen unter Rückzahlung durch Auslosung und Verweisung auf ein einheitliches Pfand ein Verband der Gläubiger begründet, welcher durch Mehrheitsbeschlüsse zur Veränderung der Rechte der Einzelgläubiger zuständig ist? Auslegung von Anleihebedingungen, welche Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vorsehen? --
12. Wird eine eingetragene Genossenschaft, ungeachtet der Bestimmung ihres Statuts, daß ihre Vertretung im Geschäftsbetriebe bei einer Zweigniederlassung nur durch zwei dieser vorgesetzte Beamte gemeinschaftlich erfolgen soll, durch das Handeln nur eines dieser Beamten gegen Dritte verpflichtet, wenn der Vorstand das alleinige Handeln desselben gestattet hat? Folgerung der Gestattung aus Kenntnis der langjährigen Außerachtsetzung der statutarischen Vorschrift ohne Rüge --
13. Kann unter besonderen Umständen der Redhibitionsanspruch des Känfers trotz fortgesetzten Behaltens und Gebrauchens der als kontraktwidrig erkannten Sache bestehen bleiben? --
14. Ist, wenn im Frühjahre 1887 Branntwein, lieferbar im Oktober 1887, verkauft ist, der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Branntwein, welcher nach dem am 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 24. Juni 1887 versteuert ist, zu liefern, oder ist er berechtigt vom Vertrage abzugehen? --
15. Ist die einem verunglückten Beamten auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannte Rente nach Maßgabe von 8. 7 Abs. 2 des angeführten Gesetzes wegen nachträglicher allgemeiner Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der in Betracht kommenden Beamtenklasse zu erhöhen? --
16. 1. Klagerecht des Gewerbetreibenden, welchem eine thatsächlich von ihm angewendete Bezeichnung seiner Waren von einem angeblich Markenschutzberechtigten untersagt wird. 2. Genießen deutsche Warenzeichen in der britischen Kolonie Trinidad eine» Schutz? 3. Bedeutung der Worte „Marke" und „Warenzeichen" nach dem deutschen Reichsgesetze über Markenschutz, insbesondere bei Anwendung des §. 20 letzteren Gesetzes? --
17. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Ansechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? --
18. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? --
19. Kann die Umwandlung eines Anspruches auf Erfüllung in einen Entschädigungsanspruch wegen Nichterfüllung infolge Ausbruches des Konkurses über einen Kontrahenten für den anderen Teil auch ohne eine dem §. 21 K.O. entsprechende Aufforderung zur Erklärung an den Konkursverwalter durch ein Verhalten des letzteren im Sinne eines Abstehens von der Vertragserfüllung begründet werden? Ist dieser Entschädigungsanspruch bei Handelskäufen von der Beobachtung der Artt.343. 354. 356 H.G.B. abhängig? Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Entschädigungsansprüche der sog. Rübenaktionäre wegen Nichterfüllung der Rübenlieferungsverträge seitens der in Konkurs verfallenen Aktiengesellschaft für Rübenzuckerfabrikation --
20. Unter welchen Voraussetzungen kann die im Dividendenkoupon enthaltene Bestimmung über die Zahlungsstelle abgeändert werden? --
21. Ist zur Stempelpflichtigkeit eines Interimsscheines nach dem Tarif I 1a des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 erforderlich, daß in dem Scheine die Zusicherung des Aktienbezuges oder das Anteilsrecht eines Aktionärs vor Ausgabe der Aktien zum Ausdrucke gelangt ist? --
22. Entschädigungsanspruch des Viehbesitzers wegen der im Seucheverfahren getöteten Tiere. Polizeibehörde und Kommissar. Erfordernisse einer Anzeige bei der Polizeibehörde. Polizeilich angeordnete Schutzmaßregeln --
23. Ist in dem Gründungsvertrage, durch welchen sämtliche Aktien der zu errichtenden Aktiengesellschaft von den Gründern übernommen werden, ein Anschaffungsgeschäft hinsichtlich der übernommenen Aktien enthalten? --
24. Kann der Antrag ans Patentzurücknahme gemäß §. 11 Nr.
1 des Patentgesetzes daranf gegründet werden, daß der Gegenstand des Patentes überhaupt nicht ausführbar sei? --
25. Begründet der Art. 225 b Ziff. 2 H.G.B. «Fassung der Novelle vom 11.Juni 1870) eine Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates für den Schaden, welchen infolge einer ans Grund unrichtiger Bilanz bewirkten Dividendenzahlung durch diesen Hergang über den Vermögensstand der Aktiengesellschaft getäuschte Personen ans Grund des hierdurch veranlaßten Erwerbes von Aktien erlitten haben? --
26. 1. Anwendbarkeit des im §. 54 Nr. 3 K.O. bezeichneten Vorzugsrechtes auf Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. 2. Sind a. a. O. unter Forderungen „aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens" nur die in diesem Jahre entstandenen oder alle in demselben fällig gewordenen und nach §. 58 C.P.O. als fällig geltenden Forderungen zu verstehen? --
27. Findet Art. 408 Abs. 1 H.G.B. bei Zurücknahme des Frachtgutes infolge Aufhebung des Frachtvertrages wegen eines Transporthindernisses Anwendung? Wirkung der Bestimmung in der Police für Binnenversicherung, daß mit Zahlung der Versicherungssumme die Schadensansprüche von selbst auf den Versicherer übergehen. --
28. Kontokorrent und laufende Rechnung --
29. Findet aus einem rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiche für einen Konkursgläubiger gegen den Gemeinschuldner die Zwangsvollstreckung schon dann statt, wenn die Voraussetzungen der Feststellung der Forderung vorliegen, die Feststellung aber mit Unrecht unterblieben ist? --
30. Bedeutung der Erklärung des Verkäufers über die Beschaffenheit der Ware bei Abschluß des Kaufes --
31. Kann bei getrennter Abstimmung über die Bilanzgenehmigung und die Dividendenfeststellung in der Generalversammlung, wenn es streitig ist, ob ein als vorgeschlagene Rücklage aus dem Gewinne bezeichneter Betrag nicht vielmehr als notwendige Abschreibung in die Bilanz gehört, ein Aktionär trotz Zustimmung zu dem ersteren Beschlusse gegen denselben noch mit Rücksicht auf das Ergebnis des zweiten Beschlusses zugleich mit dem Widerspruche gegen letzteren wirksam (Art. 222 [190 a] H.G.B. in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884) Widerspruch erklären? Bedeutung eines Delkrederekontos --
32. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verletzung eines ans eine Kombination mehrerer Vorrichtungen erteilten Patentes durch Herstellung und Inverkehrbringen der einen der zu kombinierenden Vorrichtungen begangen werden? --
33. Honoraranspruch des durch einstweilige Verfügung für eine offene Handelsgesellschaft bestellten Geschäftsführers als Gesellschaftsschuld. Verpflichtung zur Erstattung der behufs Ausführung einer demnächst als ungerechtfertigt wieder aufgehobenen einstweiligen Verfügung erforderlich gewordenen Kosten? --
34. Berechnung der sechsmonatlichen Frist nach Art. 349 H.G.B. Anspruch auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschaffenheit der gelieferten Ware. Nachweis des Verschuldens und des ursächlichen Zusammenhanges --
35. Kann durch die Herstellung durchlochter Tafeln, welche dazu bestimmt sind, mittels Auflegens auf einen Toukörper ein Musikstück zum Gehör zu bringen, ein Nachdruck dieses Musikstückes begangen werden? Was ist unter „Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen", in Ziff. 3 des Schlußprotokolles der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493 flg.) zu verstehen? --
36. Erwirkt der gutgläubige Indossatar eines Reichsbankanteilscheines das Eigentum an dem Scheine auch dann, wenn der Indossant zur Veräußerung desselben nicht berechtigt ist? --
II. Gemeines Recht --
37. Hat auch der pflichtteilsberechtigte Erbe bei versäumter Errichtung eines Nachlaßinventares Vermächtnisse zum Vollbetrage zu zahlen? --
38. 1. Wird die Immemorialverjährung durch Verbot unterbrochen? 2. Wird der Rechtsbesitz bei der Servitutenersitzung verloren, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstückes --
39. Form großer Schenkungen unter Lebenden. Ist eine in einen Kaufvertrag eingekleidete (verschleierte) Schenkung gültig, wenn der Vertrag gerichtlich verlautbart ist? --
40. 1. Unterliegt das Superfiziarrecht der Privation wegen wiederholter Nichtzahlung des Grundzinses? 2. Geht das Superfiziarrecht durch Nichtgebrauch verloren? 3. Inwieweit, und unter welchen Voraussetzungen findet dem Superfiziarrechte gegenüber Ersitzung der Freiheit des Eigentumes statt? --
41. Zur Auslegung und Anwendung von Verwirkungsklauseln in Feuerversicherungsverträgen. Insbesondere: 1. Nichteinhalten einer Klagepräkulsivfrist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen; 2, Folgen der objektiv unrichtigen Beantwortung gestellter Fragen durch den Agenten der Versicherungsgesellschaft bei Aufnahme des Versicherungsvertrages --
42. Steht dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bloß zeitweiliger Hinderung in der Ausübung oder Verwertung seines Rechtes gegen den fahrlässigen Verursacher zu? --
43. Gemeinrechtliche Fischereigenossenschaft. Erwerb einer ausschließlichen Fischereigerechtsame in einem öffentlichen Flusse durch unvordenkliche Verjährung --
44. Vindikation einer Lebensversicherungspolice. Retentionsrecht des beklagten Inhabers wegen Prämienvorlagen --
45. 1. Wann entsteht der Eigentumsanspruch der Ehefrau an Dotalsachen bei Vermögensverfall des Ehemannes? 1. 30 Cod. de jur. dot. 5, 12. 2. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? --
46. 1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten? 2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei? 3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden? --
47. Versagt die 1.14 §. 2 Cod. de comp. 4,31 die Kompensation nur gegen Forderungen aus widerrechtlicher Aneignung fremden Besitzes? --
48. 1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden? - 3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe? --
III. Preußisches Recht --
49. Verantwortlichkeit eines Grundbuchrichters durch Unterlassung rechtzeitigen Bescheides auf einen Antrag auf Hypothekeintragung. Erfordernisse eines rechtswirksamen Antrages ans Eintragung einer Hypothek --
50. Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit feiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung ans das Kaufgeld allein auch dann, 1. wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war; 2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung ans den Übernahmepreis übernommen ist? --
51. 1. Unter welchen Voraussetzungen erlangen die Mitglieder der vormals unmittelbaren reichsständischen Häuser auf Grund der Verordnung vom 12. November 1855 in Preußen die Wiederherstellung ihrer seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, insbesondere der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern jeder Art'? 2. Vertretung des Hauses bei Abschluß von Verträgen'? --
52. Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Judikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist --
53. Inwieweit sind juristische Personen für ein anßerkontraktliches Versehen ihrer Vertreter dem Beschädigten gegenüber verantwortlich? --
54. 1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. 1. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende? 2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem Schuldner nicht gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher gepfändet ist, das im §. 80 A.L.R. I. 20 dem redlichen Besitzer einer ihm verpfändeten fremden Sache gegebene Einlösungsrecht? --
55. 1.
Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes? 2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke — auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie — frei? --
56. 1. Nachträgliche Enterbung des in einem korrespektiven Testamente Nacheingesetzten durch den die Erbschaft antretenden überlebenden Testator. 2. Ausschluß der Pfändung vermachter Nutzungen durch Bezeichnung des Pfändungsaktes als Resolutivbedingung des Vermächtnisses --
57. 1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten? --
58. Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen? --
59. Erfordernisse eines dorfgerichtlichen Testamentes. Inwieweit ist die Rechtsgüiltigkeit des Testamentes von der Anwesenheit aller Dorfgerichtsmitglieder bei dem ganzen Hergänge der Testamentserrichtung abhängig? --
60. 1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothckenbuches) ausschließlich entscheidend ? --
61. 1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute gelteklden Provinzialrechtes geschlossen sind? 2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus? --
1. Hindert die Verzögerung der Termiusbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage? 2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie tu der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind? 3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeß bevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich? --
63. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? --
64. 1. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. von dem Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? 2. Kanu bei der Verpfändung verbriefter Forderungen die in §. 281 A.L.R. I 20 vorgeschriebene Aushändigung der Urkunde durch Anweisung an den Inhaber, die Gewahrsam für 'den Pfandgläubiger auszuüben, bewirkt werden? 3. und zwar auch in dem Falle, daß der Inhaber selbst Pfandbesitzer ist, aber angewiesen wird, die Urkunde nach der Befriedigung wegen seines Pfandrechtes einem anderen Pfandgläubiger auszuhändigen? 4. Genügt zur Besitzübertragung durch Anweisung die Erklärung des Anweisenden und die Annahme derselben seitens des neuen Besitzers, oder bedarf es auch einer Benachrichtigung des Angewiesenen? --
65. 1. Stehen die Vorschriften, welche den Verjährungserwerb der der Aufhebung im Wege der Gemeinheitsteilung unterliegenden Rechte untersagen (Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 §. 164, Deklaration dazu vom 31. März 1841, Art. 12 des Gesetzes vom 2. März 1850), auch der sog. translativen Ersitzung bereits bestehender derartiger Rechte, wenn sonst deren Übergang auf einen anderen Berechtigten möglich ist, entgegen? 2. Leben dingliche Rechte, welche nach §. 73 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 wegen unterbliebener Eintragung gegen „Dritte" nicht geltend gemacht werden können, wieder auf, wenn das Grundstück von einem „Dritten", der es nach dem 1. Oktober 1873 erworben hatte, in das Eigentum einer vor diesem Tage dinglich verpflichtet gewesenen Person zurückkehrt? --
66. Ist die Vorschrift des §. 163 A.L.R. I. 5 lediglich auf lästige Verträge zu beziehen? --
67. Wird das nach lehnrechtlichen Grundsätzen (§§. 274 flg. preuß. A.L.R. I. 18) den persönlichen Gläubigern eines Lehnsbesitzers zustehende Recht, subsidiär die Befriedigung von der dem Schuldner in das Lehn folgenden Descendenz ans den Lehnseinkünften zu erhalten, dadurch beseitigt, daß vermöge der seitens des Schuldners entsprechend den preußischen Lehnsverbandsauflösungsgesetzen vorgenommenen Umwandlung des Lehns in ein Familienfideikommiß seine Descendenten in den Besitz des ehemaligen Lehngutes als Fideikommißfolger gelangt sind? --
68. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein von der Generalkommission bestätigter und zur Ausführung gebrachter Rezeß in Ablösungssachen wegen Irrtumes oder fehlender Legitimation einer Rezeßpartei angefochten wird? --
IV. Rheinisches Recht --
69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? 69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? --
70. Über die sog. actio de in rem verso nach rheinischem Rechte. Bürger!. Gesetzbuch Art. 1375 --
71. Kann die Ehefrau in der Zeit zwischen dem Tode ihres Ehemannes und der Teilung der ehelichen Gütergemeinschaft wegen der zu dieser Gemeinschaft gehörigen Forderung gegen den Schuldner Klage erheben und verlangen, daß derselbe verurteilt werde, die Hälfte seiner Schuld an sie zu zahlen? --
72. 1. Wird die sog. Teilhypothek auch dann hinfällig, wenn bei der Versteigerung die gemeinschaftliche Liegenschaft einem Dritten zugeschlagen worden ist? 2. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Anfechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? --
73. Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66—84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzüge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem Beauftragten die ihm für den Fall des Zustandekommens des ihm aufgetragenen Geschäftes zugesagte Provision zu bezahlen? --
74. Stellt L.R.S. 1384 Abs. 1 allgemein den Grundsatz auf, daß bei Beschädigung durch Sachen derjenige, welcher sie in Verwahr hat, für den Schaden hafte, sofern er nicht seine Schuldlosigkeit beweise? --
75. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten in Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil --
V. Prozeßrecht --
76. Sind, wenn gemäß §. 6 C.P.O. der Wert des Pfandgegenstandes für Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes maßgebend sein soll, vorhergehende auf dem Pfandobjekte ruhende Pfandforderungen in Abzug zu bringen? --
77. Liegt eine unstatthafte Klagänderung vor, wenn ein Anfechtungsanspruch, der in der Klageschrift aus §. 24 Ziff. 1 K.O. abgeleitet wurde, späterhin auf §. 23 Ziff. 2 K.O. gestützt wird --
78. Kann das Revisionsgericht das Berufungsurteil wegen Verstoßes gegen §. 500 Ziff. 3 C.P.O. auch von Amts wegen, selbst gegen den Antrag des Revisionsklägers aufheben und die Rückverweisung der Sache an die zweite Instanz anordnen? --
79. Benennung des rechten Besitzers.
Ist die Prozeßübernahme durch den Benannten an die Voraussetzung der Streitverkündung und Ladung durch den Beklagten gebunden? --
80. Zur Begriffsbestimmung des Prozeßbevollmächtigten der zunächst Nachgeordneten Instanz für die Zustellung nach §. 164 C.P.O --
81. 1. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges aus Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 2. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? --
82. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Teilurteil erlassen werden? --
83. Ist der §. 186 Abs. 2 C.P.O. — öffentliche Zustellung — für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den ausländischen Trittschuldner bei der Forderungspfändung anwendbar? --
84. Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes, wenn der Rechtsstreit darüber geführt wird, welcher der Parteien eine bedingte und betagte Forderung zusteht --
85. Unter welchen Voraussetzungen sind, wenn eine Beschwerde wegen mangelnder Zuständigkeit der Gerichte als unzulässig verworfen wird, von dem Beschwerdeführer nicht bloß die baren Auslagen, sondern auch die Gerichtsgebühren einzuziehen? --
86. Können wesentliche Mängel des Schriftsatzes, der die Ladung zur Verhandlung über eine bis dahin noch nicht erhobene Klage enthält, im Verhandlungstermine gehoben werden? --
87. Kann, wenn im Endurteile der Kostenpunkt übergangen ist, Abhilfe nur im Wege des §. 292 C.P.O., oder auch durch Klage besonders dann erreicht werden, wenn es sich um die Kosten der Nebenintervention handelt? --
88. 1. Beschwerde wegen angeblich zu niedriger Werifestsetzung; ob als Beschwerde der Partei, oder als Beschwerde des Anwaltes aufzufassen? 2. Ist der Streitwert bei dem einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffenden Verfahren notwendig identisch mit dem Streitwerte der Hauptsache? --
89. Unter welchen Voraussetzungen kann nach §. 48 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 wegen verschuldeter Vertagung die besondere Erhebung einer Gebühr für die verursachte weitere Verhandlung beschlossen werden? Bedarf es dazu einer mündlichen Sachverhandlung oder doch unter allen Umständen der mündlichen Verhandlung über einen Bertagungsantrag? --
90. Muß die unterliegende Partei, wenn durch Verweisung des Prozesses vom Amtsgerichte an das Landgericht (§. 467 C.P.O.) ein Wechsel in der Person des Anwaltes geboten ist, die Gebühren der beiden Prozeßbevollmächtigten der obsiegenden Partei ersetzen? --
91. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? --
92. Formulierung des vom Richter auferlegten Uberzeugungseides --
93. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche bei einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? --
94. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten tu Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil --
Register --
A. Sachregister --
B. Gesetzesregister --
C. Chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen --
Zusammenstellung der im zweiundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
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Reichsrecht -- </subfield><subfield code="t">1. Ist Art. 215d H.G.B. nach der Fassung im Gesetze vom 18. Juli 1884 auch anwendbar, wenn vor der Geltung dieses Gesetzes die Aktiengesellschaft sich vertragsmäßig zur Einlösung ihrer Aktien verpflichtet hat'? -- </subfield><subfield code="t">2. 1. Ist der Flußschiffer Gewerbetreibender und sein Bootsmann gewerblicher Arbeiter im Sinne des §. 120 a Gew.O.? Preuß. Kabinetsorder vom 23. September 1835. 2. Genügt zur Ausschließung der Anwendbarkeit des §. 120 a Gew.O. die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe keinen festen Wohnsitz und Kläger wisse nicht, bei welcher Gemeindebehörde er seinen Anspruch hätte geltend machen sollen? 3. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges auf Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 4. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? -- </subfield><subfield code="t">3. Bildet bei Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, den Gegenstand der entsprechend dem §. 4 des Reichspatentgesetzes geschützten Erfindung lediglich das bestimmte Verfahren zur Herstellung des Stoffes oder zugleich der Stoff selbst, soweit er mittels dieses Verfahrens hergestellt wird? -- </subfield><subfield code="t">4. Das Wesen einer sog. Konponsteuer. Kann der Emittent die von seinem Heimatstaate vermöge der Einführung der Konponsteuer auf die Einkünfte aus den emittierten Papieren gelegten Steuern dem ausländischen Gläubiger in Abzug bringen, wenn das Schuldverhältnis auf Zahlung im Auslande gestellt ist? -- </subfield><subfield code="t">5. Muß sich im Falle der Beschränkung des Grundeigentumes auf Grund des Reichsrayongesetzes vom 21. Dezember 1871 der Eigentümer die Hinterlegung der Kapitalsentschädigung gefallen lassen, wenn auf dem betreffenden Grundstücke Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden haften? -- </subfield><subfield code="t">6. Schließt die Vorschrift des Art. 227 Abs. 3 H.G.B., daß die Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen zu jeder Zeit widerrnflich ist, Erfüllungsansprüche eines abberufenen Vorstandsmitgliedes aus einem bestehenden Dienstverträge aus? -- </subfield><subfield code="t">7. Kann ein Reichsbeamter, welcher infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung seines Amtes verlustig gegangen, demnächst aber auf Grund erwirkter Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen ist, Nachzahlung des während der Zeit der Amtssuspension innebehaltenen Teiles des Diensteinkommens verlangen? -- </subfield><subfield code="t">8. Voraussetzungen der Anfechtung nach den 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers aus letzterem-. 2. Veräußerung des zurückzugewährenden Vermögens gegen ein angemessenes Entgelt? 3. Besondere Gestaltung der Absicht des Schuldners, die Gläubiger durch die Veräußerung zu benachteiligen? Mitverhaftung der Ehefrau des Aufechtungsgeguers nach den Grundsätzen des nassanischen ehelichen Güterrechts für die fraudulose Absicht ihres Ehemannes, auch wenn sie den Veräußerungsvertrag nicht mitabgeschlossen hat?? -- </subfield><subfield code="t">9. Ist die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie Bringoder Holschuld? Welche Bedeutung hat bei der policenmäßigen Festsetzung als Bringschuld die Praxis der Versicherungsgesellschaft, dieselbe zu holen, auf einen Verzug des Versicherten in der Prämienzahlung? -- </subfield><subfield code="t">10. Ist die Anmeldung einer Firma zum Handelsregister als Gebrauch der Firma anzusehen? Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber einer Firma demjenigen, der unbefugt eine nur in bezug auf den Familiennamen mit jener identische Firma gebraucht, den Gebrauch derselben untersagen? -- </subfield><subfield code="t">11. Wird durch die einheitliche Ausgabe eines Anlehns mittels Teilschuldverschreibungen unter Rückzahlung durch Auslosung und Verweisung auf ein einheitliches Pfand ein Verband der Gläubiger begründet, welcher durch Mehrheitsbeschlüsse zur Veränderung der Rechte der Einzelgläubiger zuständig ist? Auslegung von Anleihebedingungen, welche Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vorsehen? -- </subfield><subfield code="t">12. Wird eine eingetragene Genossenschaft, ungeachtet der Bestimmung ihres Statuts, daß ihre Vertretung im Geschäftsbetriebe bei einer Zweigniederlassung nur durch zwei dieser vorgesetzte Beamte gemeinschaftlich erfolgen soll, durch das Handeln nur eines dieser Beamten gegen Dritte verpflichtet, wenn der Vorstand das alleinige Handeln desselben gestattet hat? Folgerung der Gestattung aus Kenntnis der langjährigen Außerachtsetzung der statutarischen Vorschrift ohne Rüge -- </subfield><subfield code="t">13. Kann unter besonderen Umständen der Redhibitionsanspruch des Känfers trotz fortgesetzten Behaltens und Gebrauchens der als kontraktwidrig erkannten Sache bestehen bleiben? -- </subfield><subfield code="t">14. Ist, wenn im Frühjahre 1887 Branntwein, lieferbar im Oktober 1887, verkauft ist, der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Branntwein, welcher nach dem am 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 24. Juni 1887 versteuert ist, zu liefern, oder ist er berechtigt vom Vertrage abzugehen? -- </subfield><subfield code="t">15. Ist die einem verunglückten Beamten auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannte Rente nach Maßgabe von 8. 7 Abs. 2 des angeführten Gesetzes wegen nachträglicher allgemeiner Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der in Betracht kommenden Beamtenklasse zu erhöhen? -- </subfield><subfield code="t">16. 1. Klagerecht des Gewerbetreibenden, welchem eine thatsächlich von ihm angewendete Bezeichnung seiner Waren von einem angeblich Markenschutzberechtigten untersagt wird. 2. Genießen deutsche Warenzeichen in der britischen Kolonie Trinidad eine» Schutz? 3. Bedeutung der Worte „Marke" und „Warenzeichen" nach dem deutschen Reichsgesetze über Markenschutz, insbesondere bei Anwendung des §. 20 letzteren Gesetzes? -- </subfield><subfield code="t">17. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Ansechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? -- </subfield><subfield code="t">18. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? -- </subfield><subfield code="t">19. Kann die Umwandlung eines Anspruches auf Erfüllung in einen Entschädigungsanspruch wegen Nichterfüllung infolge Ausbruches des Konkurses über einen Kontrahenten für den anderen Teil auch ohne eine dem §. 21 K.O. entsprechende Aufforderung zur Erklärung an den Konkursverwalter durch ein Verhalten des letzteren im Sinne eines Abstehens von der Vertragserfüllung begründet werden? Ist dieser Entschädigungsanspruch bei Handelskäufen von der Beobachtung der Artt.343. 354. 356 H.G.B. abhängig? Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Entschädigungsansprüche der sog. Rübenaktionäre wegen Nichterfüllung der Rübenlieferungsverträge seitens der in Konkurs verfallenen Aktiengesellschaft für Rübenzuckerfabrikation -- </subfield><subfield code="t">20. Unter welchen Voraussetzungen kann die im Dividendenkoupon enthaltene Bestimmung über die Zahlungsstelle abgeändert werden? -- </subfield><subfield code="t">21. Ist zur Stempelpflichtigkeit eines Interimsscheines nach dem Tarif I 1a des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 erforderlich, daß in dem Scheine die Zusicherung des Aktienbezuges oder das Anteilsrecht eines Aktionärs vor Ausgabe der Aktien zum Ausdrucke gelangt ist? -- </subfield><subfield code="t">22. Entschädigungsanspruch des Viehbesitzers wegen der im Seucheverfahren getöteten Tiere. Polizeibehörde und Kommissar. Erfordernisse einer Anzeige bei der Polizeibehörde. Polizeilich angeordnete Schutzmaßregeln -- </subfield><subfield code="t">23. Ist in dem Gründungsvertrage, durch welchen sämtliche Aktien der zu errichtenden Aktiengesellschaft von den Gründern übernommen werden, ein Anschaffungsgeschäft hinsichtlich der übernommenen Aktien enthalten? -- </subfield><subfield code="t">24. Kann der Antrag ans Patentzurücknahme gemäß §. 11 Nr. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">1 des Patentgesetzes daranf gegründet werden, daß der Gegenstand des Patentes überhaupt nicht ausführbar sei? -- </subfield><subfield code="t">25. Begründet der Art. 225 b Ziff. 2 H.G.B. «Fassung der Novelle vom 11.Juni 1870) eine Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates für den Schaden, welchen infolge einer ans Grund unrichtiger Bilanz bewirkten Dividendenzahlung durch diesen Hergang über den Vermögensstand der Aktiengesellschaft getäuschte Personen ans Grund des hierdurch veranlaßten Erwerbes von Aktien erlitten haben? -- </subfield><subfield code="t">26. 1. Anwendbarkeit des im §. 54 Nr. 3 K.O. bezeichneten Vorzugsrechtes auf Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. 2. Sind a. a. O. unter Forderungen „aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens" nur die in diesem Jahre entstandenen oder alle in demselben fällig gewordenen und nach §. 58 C.P.O. als fällig geltenden Forderungen zu verstehen? -- </subfield><subfield code="t">27. Findet Art. 408 Abs. 1 H.G.B. bei Zurücknahme des Frachtgutes infolge Aufhebung des Frachtvertrages wegen eines Transporthindernisses Anwendung? Wirkung der Bestimmung in der Police für Binnenversicherung, daß mit Zahlung der Versicherungssumme die Schadensansprüche von selbst auf den Versicherer übergehen. -- </subfield><subfield code="t">28. Kontokorrent und laufende Rechnung -- </subfield><subfield code="t">29. Findet aus einem rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiche für einen Konkursgläubiger gegen den Gemeinschuldner die Zwangsvollstreckung schon dann statt, wenn die Voraussetzungen der Feststellung der Forderung vorliegen, die Feststellung aber mit Unrecht unterblieben ist? -- </subfield><subfield code="t">30. Bedeutung der Erklärung des Verkäufers über die Beschaffenheit der Ware bei Abschluß des Kaufes -- </subfield><subfield code="t">31. Kann bei getrennter Abstimmung über die Bilanzgenehmigung und die Dividendenfeststellung in der Generalversammlung, wenn es streitig ist, ob ein als vorgeschlagene Rücklage aus dem Gewinne bezeichneter Betrag nicht vielmehr als notwendige Abschreibung in die Bilanz gehört, ein Aktionär trotz Zustimmung zu dem ersteren Beschlusse gegen denselben noch mit Rücksicht auf das Ergebnis des zweiten Beschlusses zugleich mit dem Widerspruche gegen letzteren wirksam (Art. 222 [190 a] H.G.B. in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884) Widerspruch erklären? Bedeutung eines Delkrederekontos -- </subfield><subfield code="t">32. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verletzung eines ans eine Kombination mehrerer Vorrichtungen erteilten Patentes durch Herstellung und Inverkehrbringen der einen der zu kombinierenden Vorrichtungen begangen werden? -- </subfield><subfield code="t">33. Honoraranspruch des durch einstweilige Verfügung für eine offene Handelsgesellschaft bestellten Geschäftsführers als Gesellschaftsschuld. Verpflichtung zur Erstattung der behufs Ausführung einer demnächst als ungerechtfertigt wieder aufgehobenen einstweiligen Verfügung erforderlich gewordenen Kosten? -- </subfield><subfield code="t">34. Berechnung der sechsmonatlichen Frist nach Art. 349 H.G.B. Anspruch auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschaffenheit der gelieferten Ware. Nachweis des Verschuldens und des ursächlichen Zusammenhanges -- </subfield><subfield code="t">35. Kann durch die Herstellung durchlochter Tafeln, welche dazu bestimmt sind, mittels Auflegens auf einen Toukörper ein Musikstück zum Gehör zu bringen, ein Nachdruck dieses Musikstückes begangen werden? Was ist unter „Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen", in Ziff. 3 des Schlußprotokolles der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493 flg.) zu verstehen? -- </subfield><subfield code="t">36. Erwirkt der gutgläubige Indossatar eines Reichsbankanteilscheines das Eigentum an dem Scheine auch dann, wenn der Indossant zur Veräußerung desselben nicht berechtigt ist? -- </subfield><subfield code="t">II. Gemeines Recht -- </subfield><subfield code="t">37. Hat auch der pflichtteilsberechtigte Erbe bei versäumter Errichtung eines Nachlaßinventares Vermächtnisse zum Vollbetrage zu zahlen? -- </subfield><subfield code="t">38. 1. Wird die Immemorialverjährung durch Verbot unterbrochen? 2. Wird der Rechtsbesitz bei der Servitutenersitzung verloren, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstückes -- </subfield><subfield code="t">39. Form großer Schenkungen unter Lebenden. Ist eine in einen Kaufvertrag eingekleidete (verschleierte) Schenkung gültig, wenn der Vertrag gerichtlich verlautbart ist? -- </subfield><subfield code="t">40. 1. Unterliegt das Superfiziarrecht der Privation wegen wiederholter Nichtzahlung des Grundzinses? 2. Geht das Superfiziarrecht durch Nichtgebrauch verloren? 3. Inwieweit, und unter welchen Voraussetzungen findet dem Superfiziarrechte gegenüber Ersitzung der Freiheit des Eigentumes statt? -- </subfield><subfield code="t">41. Zur Auslegung und Anwendung von Verwirkungsklauseln in Feuerversicherungsverträgen. Insbesondere: 1. Nichteinhalten einer Klagepräkulsivfrist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen; 2, Folgen der objektiv unrichtigen Beantwortung gestellter Fragen durch den Agenten der Versicherungsgesellschaft bei Aufnahme des Versicherungsvertrages -- </subfield><subfield code="t">42. Steht dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bloß zeitweiliger Hinderung in der Ausübung oder Verwertung seines Rechtes gegen den fahrlässigen Verursacher zu? -- </subfield><subfield code="t">43. Gemeinrechtliche Fischereigenossenschaft. Erwerb einer ausschließlichen Fischereigerechtsame in einem öffentlichen Flusse durch unvordenkliche Verjährung -- </subfield><subfield code="t">44. Vindikation einer Lebensversicherungspolice. Retentionsrecht des beklagten Inhabers wegen Prämienvorlagen -- </subfield><subfield code="t">45. 1. Wann entsteht der Eigentumsanspruch der Ehefrau an Dotalsachen bei Vermögensverfall des Ehemannes? 1. 30 Cod. de jur. dot. 5, 12. 2. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? -- </subfield><subfield code="t">46. 1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten? 2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei? 3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden? -- </subfield><subfield code="t">47. Versagt die 1.14 §. 2 Cod. de comp. 4,31 die Kompensation nur gegen Forderungen aus widerrechtlicher Aneignung fremden Besitzes? -- </subfield><subfield code="t">48. 1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden? - 3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe? -- </subfield><subfield code="t">III. Preußisches Recht -- </subfield><subfield code="t">49. Verantwortlichkeit eines Grundbuchrichters durch Unterlassung rechtzeitigen Bescheides auf einen Antrag auf Hypothekeintragung. Erfordernisse eines rechtswirksamen Antrages ans Eintragung einer Hypothek -- </subfield><subfield code="t">50. Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit feiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung ans das Kaufgeld allein auch dann, 1. wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war; 2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung ans den Übernahmepreis übernommen ist? -- </subfield><subfield code="t">51. 1. Unter welchen Voraussetzungen erlangen die Mitglieder der vormals unmittelbaren reichsständischen Häuser auf Grund der Verordnung vom 12. November 1855 in Preußen die Wiederherstellung ihrer seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, insbesondere der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern jeder Art'? 2. Vertretung des Hauses bei Abschluß von Verträgen'? -- </subfield><subfield code="t">52. Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Judikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist -- </subfield><subfield code="t">53. Inwieweit sind juristische Personen für ein anßerkontraktliches Versehen ihrer Vertreter dem Beschädigten gegenüber verantwortlich? -- </subfield><subfield code="t">54. 1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. 1. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende? 2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem Schuldner nicht gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher gepfändet ist, das im §. 80 A.L.R. I. 20 dem redlichen Besitzer einer ihm verpfändeten fremden Sache gegebene Einlösungsrecht? -- </subfield><subfield code="t">55. 1. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes? 2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke — auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie — frei? -- </subfield><subfield code="t">56. 1. Nachträgliche Enterbung des in einem korrespektiven Testamente Nacheingesetzten durch den die Erbschaft antretenden überlebenden Testator. 2. Ausschluß der Pfändung vermachter Nutzungen durch Bezeichnung des Pfändungsaktes als Resolutivbedingung des Vermächtnisses -- </subfield><subfield code="t">57. 1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten? -- </subfield><subfield code="t">58. Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen? -- </subfield><subfield code="t">59. Erfordernisse eines dorfgerichtlichen Testamentes. Inwieweit ist die Rechtsgüiltigkeit des Testamentes von der Anwesenheit aller Dorfgerichtsmitglieder bei dem ganzen Hergänge der Testamentserrichtung abhängig? -- </subfield><subfield code="t">60. 1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothckenbuches) ausschließlich entscheidend ? -- </subfield><subfield code="t">61. 1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute gelteklden Provinzialrechtes geschlossen sind? 2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus? -- </subfield><subfield code="t">1. Hindert die Verzögerung der Termiusbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage? 2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie tu der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind? 3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeß bevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich? -- </subfield><subfield code="t">63. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? -- </subfield><subfield code="t">64. 1. Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. von dem Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern? 2. Kanu bei der Verpfändung verbriefter Forderungen die in §. 281 A.L.R. I 20 vorgeschriebene Aushändigung der Urkunde durch Anweisung an den Inhaber, die Gewahrsam für 'den Pfandgläubiger auszuüben, bewirkt werden? 3. und zwar auch in dem Falle, daß der Inhaber selbst Pfandbesitzer ist, aber angewiesen wird, die Urkunde nach der Befriedigung wegen seines Pfandrechtes einem anderen Pfandgläubiger auszuhändigen? 4. Genügt zur Besitzübertragung durch Anweisung die Erklärung des Anweisenden und die Annahme derselben seitens des neuen Besitzers, oder bedarf es auch einer Benachrichtigung des Angewiesenen? -- </subfield><subfield code="t">65. 1. Stehen die Vorschriften, welche den Verjährungserwerb der der Aufhebung im Wege der Gemeinheitsteilung unterliegenden Rechte untersagen (Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 §. 164, Deklaration dazu vom 31. März 1841, Art. 12 des Gesetzes vom 2. März 1850), auch der sog. translativen Ersitzung bereits bestehender derartiger Rechte, wenn sonst deren Übergang auf einen anderen Berechtigten möglich ist, entgegen? 2. Leben dingliche Rechte, welche nach §. 73 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 wegen unterbliebener Eintragung gegen „Dritte" nicht geltend gemacht werden können, wieder auf, wenn das Grundstück von einem „Dritten", der es nach dem 1. Oktober 1873 erworben hatte, in das Eigentum einer vor diesem Tage dinglich verpflichtet gewesenen Person zurückkehrt? -- </subfield><subfield code="t">66. Ist die Vorschrift des §. 163 A.L.R. I. 5 lediglich auf lästige Verträge zu beziehen? -- </subfield><subfield code="t">67. Wird das nach lehnrechtlichen Grundsätzen (§§. 274 flg. preuß. A.L.R. I. 18) den persönlichen Gläubigern eines Lehnsbesitzers zustehende Recht, subsidiär die Befriedigung von der dem Schuldner in das Lehn folgenden Descendenz ans den Lehnseinkünften zu erhalten, dadurch beseitigt, daß vermöge der seitens des Schuldners entsprechend den preußischen Lehnsverbandsauflösungsgesetzen vorgenommenen Umwandlung des Lehns in ein Familienfideikommiß seine Descendenten in den Besitz des ehemaligen Lehngutes als Fideikommißfolger gelangt sind? -- </subfield><subfield code="t">68. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein von der Generalkommission bestätigter und zur Ausführung gebrachter Rezeß in Ablösungssachen wegen Irrtumes oder fehlender Legitimation einer Rezeßpartei angefochten wird? -- </subfield><subfield code="t">IV. Rheinisches Recht -- </subfield><subfield code="t">69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? 69. 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes au einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand? -- </subfield><subfield code="t">70. Über die sog. actio de in rem verso nach rheinischem Rechte. Bürger!. Gesetzbuch Art. 1375 -- </subfield><subfield code="t">71. Kann die Ehefrau in der Zeit zwischen dem Tode ihres Ehemannes und der Teilung der ehelichen Gütergemeinschaft wegen der zu dieser Gemeinschaft gehörigen Forderung gegen den Schuldner Klage erheben und verlangen, daß derselbe verurteilt werde, die Hälfte seiner Schuld an sie zu zahlen? -- </subfield><subfield code="t">72. 1. Wird die sog. Teilhypothek auch dann hinfällig, wenn bei der Versteigerung die gemeinschaftliche Liegenschaft einem Dritten zugeschlagen worden ist? 2. Worin besteht die Zurückgewährung im Sinne des §. 30 K.O.? Kann der Anfechtungsbeklagte verlangen, daß der Zustand vor der anfechtbaren Rechtshandlung wiederhergestellt und danach sein Rechtsverhältnis zum Gemeinschuldner und zu den Gläubigern beurteilt werde? -- </subfield><subfield code="t">73. Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66—84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzüge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem Beauftragten die ihm für den Fall des Zustandekommens des ihm aufgetragenen Geschäftes zugesagte Provision zu bezahlen? -- </subfield><subfield code="t">74. Stellt L.R.S. 1384 Abs. 1 allgemein den Grundsatz auf, daß bei Beschädigung durch Sachen derjenige, welcher sie in Verwahr hat, für den Schaden hafte, sofern er nicht seine Schuldlosigkeit beweise? -- </subfield><subfield code="t">75. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten in Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil -- </subfield><subfield code="t">V. Prozeßrecht -- </subfield><subfield code="t">76. Sind, wenn gemäß §. 6 C.P.O. der Wert des Pfandgegenstandes für Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes maßgebend sein soll, vorhergehende auf dem Pfandobjekte ruhende Pfandforderungen in Abzug zu bringen? -- </subfield><subfield code="t">77. Liegt eine unstatthafte Klagänderung vor, wenn ein Anfechtungsanspruch, der in der Klageschrift aus §. 24 Ziff. 1 K.O. abgeleitet wurde, späterhin auf §. 23 Ziff. 2 K.O. gestützt wird -- </subfield><subfield code="t">78. Kann das Revisionsgericht das Berufungsurteil wegen Verstoßes gegen §. 500 Ziff. 3 C.P.O. auch von Amts wegen, selbst gegen den Antrag des Revisionsklägers aufheben und die Rückverweisung der Sache an die zweite Instanz anordnen? -- </subfield><subfield code="t">79. Benennung des rechten Besitzers. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Ist die Prozeßübernahme durch den Benannten an die Voraussetzung der Streitverkündung und Ladung durch den Beklagten gebunden? -- </subfield><subfield code="t">80. Zur Begriffsbestimmung des Prozeßbevollmächtigten der zunächst Nachgeordneten Instanz für die Zustellung nach §. 164 C.P.O -- </subfield><subfield code="t">81. 1. Kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges aus Grund des §. 120 a Gew.O. auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? C.P.O. §. 490. 2. Ist eine unzulässige reformatio in pejus und Überschreitung der Grenzen der richterlichen Thätigkeit darin zu finden, wenn das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger mit seinem ganzen Klaganspruche abweist, obwohl die erste Instanz in betreff eines Teiles des letzteren die Entscheidung von einem dem Kläger auferlegten Eide abhängig gemacht und der Beklagte sich der Berufung des Klägers nicht angeschlossen hatte? -- </subfield><subfield code="t">82. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Teilurteil erlassen werden? -- </subfield><subfield code="t">83. Ist der §. 186 Abs. 2 C.P.O. — öffentliche Zustellung — für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den ausländischen Trittschuldner bei der Forderungspfändung anwendbar? -- </subfield><subfield code="t">84. Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes, wenn der Rechtsstreit darüber geführt wird, welcher der Parteien eine bedingte und betagte Forderung zusteht -- </subfield><subfield code="t">85. Unter welchen Voraussetzungen sind, wenn eine Beschwerde wegen mangelnder Zuständigkeit der Gerichte als unzulässig verworfen wird, von dem Beschwerdeführer nicht bloß die baren Auslagen, sondern auch die Gerichtsgebühren einzuziehen? -- </subfield><subfield code="t">86. Können wesentliche Mängel des Schriftsatzes, der die Ladung zur Verhandlung über eine bis dahin noch nicht erhobene Klage enthält, im Verhandlungstermine gehoben werden? -- </subfield><subfield code="t">87. Kann, wenn im Endurteile der Kostenpunkt übergangen ist, Abhilfe nur im Wege des §. 292 C.P.O., oder auch durch Klage besonders dann erreicht werden, wenn es sich um die Kosten der Nebenintervention handelt? -- </subfield><subfield code="t">88. 1. Beschwerde wegen angeblich zu niedriger Werifestsetzung; ob als Beschwerde der Partei, oder als Beschwerde des Anwaltes aufzufassen? 2. Ist der Streitwert bei dem einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffenden Verfahren notwendig identisch mit dem Streitwerte der Hauptsache? -- </subfield><subfield code="t">89. Unter welchen Voraussetzungen kann nach §. 48 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 wegen verschuldeter Vertagung die besondere Erhebung einer Gebühr für die verursachte weitere Verhandlung beschlossen werden? Bedarf es dazu einer mündlichen Sachverhandlung oder doch unter allen Umständen der mündlichen Verhandlung über einen Bertagungsantrag? -- </subfield><subfield code="t">90. Muß die unterliegende Partei, wenn durch Verweisung des Prozesses vom Amtsgerichte an das Landgericht (§. 467 C.P.O.) ein Wechsel in der Person des Anwaltes geboten ist, die Gebühren der beiden Prozeßbevollmächtigten der obsiegenden Partei ersetzen? -- </subfield><subfield code="t">91. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung? -- </subfield><subfield code="t">92. Formulierung des vom Richter auferlegten Uberzeugungseides -- </subfield><subfield code="t">93. Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche bei einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung? -- </subfield><subfield code="t">94. 1. Ist die Vorschrift des Art. 107 Code civil über den gesetzlichen Wohnsitz der Beamten tu Beziehung auf den Gerichtsstand noch in Geltung oder durch die §§. 12 flg. C.P.O. aufgehoben? 2. Voraussetzungen des gesetzlichen Wohnsitzes des Art. 107 Code civil -- </subfield><subfield code="t">Register -- </subfield><subfield code="t">A. Sachregister -- </subfield><subfield code="t">B. Gesetzesregister -- </subfield><subfield code="t">C. Chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen -- </subfield><subfield code="t">Zusammenstellung der im zweiundzwanzigsten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 28. Feb 2023)</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW / General.</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, </subfield><subfield code="e">editor.</subfield><subfield code="4">edt</subfield><subfield code="4">http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2=" "><subfield code="c">print</subfield><subfield code="z">9783112689356</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://doi.org/10.1515/9783112689363</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://www.degruyter.com/isbn/9783112689363</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="3">Cover</subfield><subfield code="u">https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112689363/original</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_BACKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_CL_LAEC</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_DGALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_EBKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_SSHALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_STMALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">GBV-deGruyter-alles</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA11SSHE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA12STME</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA5EBK</subfield></datafield></record></collection>