Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 8 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1883]
©1883
Year of Publication:1883
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 8
Online Access:
Physical Description:1 online resource (X, 470 p.)
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490 0 |a Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;  |v Band 8 
505 0 0 |t Frontmatter --   |t Inhalt --   |t I. Reichsrecht --   |t 1. Ist das Königl. preuß. Kriegsministerium in Angelegenheiten, bei welchen es sich um Eigentum des Reiches an Festungsgegenständen handelt, zur Vertretung des Reichsmilitärfiskus im Prozesse berufen? --   |t 2. 1. Ist die Feststellungsklage, welche darauf gerichtet ist, daß Kläger nicht Mitglied einer Genossenschaft sei, statthaft? Gegen wen ist diese Klage zu richten? 2. Beweis der Mitgliedschaft --   |t 3. Hat ein Beschluß der Generalversammlung einer eingetragenen Genossenschaft über Abänderung der Statuten vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister den Genossenschaftern gegenüber rechtsverbindliche Kraft? Welche Beweiskraft hat ein über die Beschlüsse einer Generalversammlung der Genossenschaft ordnungsmäßig errichtetes Protokoll unter den Genossenschaftern? Bekanntmachung des Zweckes einer Generalversammlung bei der Berufung --   |t 4. Ist derjenige, welcher auf Grund eines Eintrages im Musterregister eine Anklage wegen Zuwiderhandlung gegen das Musterschutzgesetz vom 11. Januar 1876 erhebt, ohne Rücksicht auf ein ihm zur Last fallendes Verschulden verpflichtet, dem freigesprochenen Beschuldigten die in der Untersuchung aufgewendeten Verteidigungskosten und den durch eine Beschlagnahme des als gesetzwidrige Nachbildung bezeichneten Musters entstandenen Schaden zu ersetzen? --   |t 5. Werden die Befugnisse des Verkäufers ans Art. 343 Abs. 2 H. G.B. dadurch beeinflußt, daß der Preis der Ware bereits angezahlt ist? --   |t 6. Ist ein Selbsthilfeverkauf (Art. 343 H.G.B.) als für Rechnung des säumigen Käufers erfolgt zu behandeln, wenn zwischen der Konstatierung des Meistgebotes und der Erteilung des Zuschlages zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden eine Abrede des Inhaltes getroffen wird, daß für den Fall, daß der Verkäufer mit der zunächst von ihm gegen den säumigen Käufer anzustellenden Klage auf die Differenz zwischen dem Vertragspreise und dem Reinerlöse nicht durchdringen sollte, der Meistbietende dem Verkäufer die Hälfte des beim Weiterverkäufe zu erzielenden Gewinnes herausgeben solle? --   |t 7. Kann durch ein Verschulden eines gewöhnlichen Arbeiters eine Haftpflicht des Fabrikbesitzers nach §. 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 begründet werden? Eigenes Verschulden des Verletzten --   |t 8. Darf ein von einem Kaufmanne ausgestelltes schriftliches Geldsummenversprechen, in welchem die Person des Berechtigten schriftlich gar nicht oder nur durch die Worte „an den Inhaber" bezeichnet ist, als kaufmännischer Verpflichtungsschein gemäß Art. 301 H.G.B. gelten? --   |t 9. 1. Muß derjenige, welcher seine Unterschrift als Acceptant, Indossant 2t auf einen Wechsel setzt, der leicht verfälscht werden kann, spätere Fälschungen gegen sich gelten lassen? 2. Kann im Urkundenprozesse der Urkundenbeweis durch Bezugnahme auf Untersuchungsakten (§. 397 C.P.O.) angetreten werden? --   |t 10. Genügt die Behauptung, daß derjenige Mitaussteller eines Eigenwechsels, welcher gegen Aushändigung desselben an einen als Remittenten im Wechsel bezeichneten Vorschußverein die Wechselvaluta erhalten hatte, dem Vorschußvereine für seine Verpflichtung eine Hypothek bestellt habe, zur Substanziierung des Behelfes eines anderen von dem Vorschußvereine auf Zahlung belangten Mitansstellers jenes Wechsels, daß er nur gegen die ihm seitens des Vorschußvereines verweigerte Abtretung der von ersterem bestellten Hypothek zu zahlen verpflichtet sei? --   |t 11. Kam der Prinzipal vom Handlungsgehilfen Herausgabe der Provisionen verlangen, die derselbe bei Abschluß, bezw. Vermittelung von Handelsgeschäften für Rechnung dritter Personen verdient hat? --   |t 12. Fällt das Baugewerbe unter den Begriff der Fabrik und ist die Anlage eines Eisenbahntunnels ein Steinbruch oder eine Gräberei im Sinne des §. 2 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871? Haftbarkeit eines Bauunternehmers nach den Vorschriften des aquilischen Gesetzes? Ist die Anwendbarkeit des §. 120 Gew.O. von Amts wegen zu prüfen? Schließt der §. 6 Gew.O. Eisenbahnbau-Unternehmungen von dem Geltungsbereiche des Gesetzes aus? Setzt der §. 120 a. a. O. einen dauernden Gewerbebetrieb, die Einrichtung einer dauernden Betriebsstätte und die Möglichkeit der Anwendung dauernder Schutzvorrichtungen voraus? Erstreckt sich die Verpflichtung des Betriebsunternehmers nach §. 120 a. a. O. auch auf die Beaufsichtigung in der Anwendung einer vorhandenen Schutzvorrichtung durch die Betriebsbeamten? --   |t 13. 1. Entstehung der Wechselforderung aus Blankoaccepten. 2. Darf ein Blankoaccept von den Erben des Empfängers und auf einen anderen Namen als den des Empfängers ausgefüllt werden? --   |t 14. Ist Art. 319 H.G.B. anzuwenden, wenn durch einen mit Anstellung der Offerte beauftragten Vermittler verhandelt wird? --   |t 15. Enthält das Handelsgesetzbuch Normen über die Rechtsfolgen einer auf Scherz beruhenden Divergenz zwischen Willen und Willenserklärung? --   |t 16. Haftpflicht dessen, welcher in das Geschäft eines Einzellaufmannes als Gesellschafter eintritt, für die vorhandenen Geschäftsschulden. 1 Veröffentlichung der Schuldübernahme. Handelsregisterakten --   |t 17. Wird die Fälligkeit eines eigenen Nachsichtwechsels, welcher nicht zur Sicht präsentiert worden ist, gegen den Aussteller derselben durch die Klagerhebung herbeigeführt? Welche Bedeutung hat der einer Wechselunterschrift beigefügte Zusatz „als Bürge"? Ist die Vorschrift des Art. 97 W.O. in betreff des Wohnortes des Ausstellers eines eigenen Wechsels auch anwendbar, wenn der wirkliche Wohnort desselben in dem Wechsel angegeben ist? --   |t 18. 1. Können ausgetretene Genossenschafter auch dann noch zum Umlageverfahren nach §§. 52 flg. des Genossenschaftsgesetzes herangezogen werden, wenn die Liquidation der Genossenschaft erst nach Ablauf von drei Monaten seit dem Ausscheiden beschlossen worden ist?1 2. Voraussetzung der Klage auf Feststellung --   |t 19. Verpflichtung der Gemeinden zur Beschaffung von Quartieren für auf Kommando befindliche Offiziere --   |t 20. 1. Wird durch §. 41 Ziff. 8 der Konkursordnung und §. 7 Abs. 1 des preußischen Einführungsgesetzes zu derselben der Unterschied des Pfandrechtes und kaufmännischen Retentionsrechtes aufgehoben? 2. Worin besteht das Wesen des im §. 36 der Konkursordnung geregelten Rechtes? --   |t 21. Findet das Zurückforderungsrecht nach §. 36 K.O. statt, wenn der Käufer die Ware in Verwahrung genommen, aber dem Verkäufer als nicht vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat? --   |t 22. Schließen die die Verbindlichkeit der Quittungen des Vereinskassierers an die Mitunterschrift eines anderen Vorstandsmitgliedes bindenden Bestimmungen der Genossenschaftsstatuten die Klagen solcher Personen gegen die Genossenschaft aus, welche in deren Kassenlokal an den Kassierer demnächst von diesem unterschlagene Geldeinlagen gemacht haben, ohne ihrerseits die Mitunterschrift eines anderen Vorstandsmitgliedes unter die vom Kassierer allein unterschriebene Quittung einzuholen? --   |t 23. 1. Voraussetzungen der Strafbarkeit des Gläubigers in den Fällen des §. 211 K.O. 2. Zu welchem Vermögen müssen die zur Sicherung oder Befriedigung verwendeten Werte gehören, um den Thatbestand des §. 211 K.O. zu begründen? 3. Kann den übrigen Gläubigern eines Zahlungsunfähigen durch die Verbürgung Dritter für die Forderung eines Gläubigers ein Vermögensnachteil entstehen? 4. Erörterung des in einem eigenartigen Falle neben der Anwendbarkeit des §. 211 K.O. herangezogenen Gesichtspunktes, ob in dem betreffenden Verhalten des Gläubigers ein Betrugsversuch im Sinne des Strafrechtes oder eine Handlung der in §§. 35. 36 A.L.R. L 3, §. 7. I. 4, §. 68 I. 5 liege --   |t 24. Sind auf wucherischen Verträgen beruhende Wechsel ungültig? --   |t 25. 1. Steht dem Verpachter bezw. Vermieter — §. 41 Nrn. 1. 4 K.O. — ein Absonderungsrecht in Ansehung der eingebrachten Sachen auch dann zu, wenn letztere vor der Eröffnung des Konkursverfahrens von dem Grundstücke heimlich oder gewaltsam fortgeschafft sind? 2. Ist der Verpachter bezw. Vermieter befugt, die Gegenstände, welche gegen seinen Willen weggebracht werden, zur Wahrung seines Rechtes wieder auf das Grundstück zurückbringen zu lassen? --   |t 26.  
505 0 0 |t Wenn — bei bestehender Gütergemeinschaft — nur über das Vermögen des Ehemannes der Konkurs eröffnet worden ist, kann dann der Konkursverwalter eine auf den Namen der Ehefrau des Gemeinschuldners geschriebene Forderung gegen den Schuldner zur Zahlung an die Konkursmasse einklagen? --   |t II. Gemeines Recht --   |t 27. Haftet der Verkäufer einer Forderung dem Käufer, wenn die verkaufte Forderung nicht bestanden hat, nur auf Erstattung des erhaltenen Kaufpreises oder auf das Interesse? --   |t 28. Räumliche Kollision der Gesetze. Nach welchen Gesetzen ist die Entstehung eines richterlichen Pfandrechtes an beweglichen Sachen (Inhaberpapieren) und die Rangordnung der Gläubiger im Konkurse zu beurteilen? --   |t 29. Hat der durch ein Delikt an seinem Körper Verletzte Anspruch auf ein Geldäquivalent für die durch die Verletzung erlittenen Schmerzen (f. g. Schmerzensgeld), un --   |t 30. Ist die in Nov. 89 cap. 12 §. 2 enthaltene Vorschrift, wonach einer Konkubine und ihren Kindern von deren Vater mehr nicht als ein Zwölftel seines Nachlasses zugewendet werden kann, wenn eheliche Kinder vorhanden sind, noch praktisch und auf alle außerehelichen Kinder und deren Mutter anwendbar? --   |t 31. Sind Vereine mit veränderlichem Mitgliederstande berechtigt, im Namen des Vereines Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen und Prozesse zu fuhren? --   |t 32. Geht ein Meiergut, welches auf eine Frau vererbt ist, durch deren unter gutsherrlichem Kousense erfolgte Verheiratung in das Eigentum ihres Ehemannes über? --   |t 33. Form der Erbeinsetzungsverträge --   |t 34. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein ausschließliches Benutzungsrecht an einem Gewässer durch unvordenkliche Verjährung erworben werden? 2. Hat der Eigentümer des an einem fließenden Gewässer liegenden Grundstückes das Recht, von dem oberen Anlieger zu verlangen, daß er das von ihm nicht verbrauchte Wasser in den Fluß oder Bach zurückleite? --   |t 35. Kann auch ein völlig ungewisses Ereignis als bloße Zeitbestimmung eines Rechtsgeschäftes gewollt werden? --   |t 36. Erfordernis der Insinuation bei der Schenkung einer Rente --   |t 37. Welches örtliche Recht ist für das Noterbrecht, insbesondere für den Verzicht auf den Pflichtteil, entscheidend? --   |t 38. Ist der Gewerbeunternehmer in Fällen, in welchen §. 120 Gew.O. nicht zur Anwendung kommt, aus dem Dienstmietevertrage für die durch mangelhafte Einrichtungen, Auswahl unzureichender Werkzeuge u. dgl., herbeigeführten Verletzungen der Arbeiter verantwortlich? --   |t 39. 1. Ist der Ersteher eines Privatgrundstückes verpflichtet, das unter demselben hindurchgeführte öffentliche Siel zu dulden, wenn unter Nichtbeobachtung der betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften die Belastung zu den Subhastationsakten nicht angemeldet ist? 2. Bedeutung allgemeiner Rechtsvorbehalte bei thatsächlichem Gehorsam gegen polizeiliche Anordnungen --   |t 40. 1. Revisibilität in Ehesachen. 2. Zeitliche Freiheitsstrafe als Ehescheidungsgrund --   |t 41. 1. Bedeutung der schriftlichen Berufungsanträge für die mündliche Verhandlung in der Berufungsinstanz. 2. Kann der Offenbarungseid auch von dem seinen Pflichtteil oder dessen Ergänzung fordernden Noterben benutzt werden? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann von einem Miterben die Leistung des Offenbarungseides verlangt werden? --   |t 42. Ist der Klüger, welcher Schadensersatzansprüche aus einem Verschulden erhebt, des Beweises, daß der Schade eine Folge des Verschuldens sei, überhoben, weil der Beweis des Kausalzusammenhanges dadurch erschwert ist, daß das beschädigende Ereignis auch die Spuren seiner Entstehung zerstört hat? --   |t 43. 1. Haben die Hypothekgläubiger aus dem zwischen dem Grundeigentümer und einer Feuerverficherungsgesellschaft in Gemäßheit der allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Bestimmungen zu Gunsten der Hypothekgläubiger enthalten, abgeschlossenen Versicherungsvertrage eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft auf Zahlung der Entschädigungssumme innerhalb des Ausfalles, wenn das versicherte und durch Brand beschädigte Grundstück ohne den Anspruch auf die Entschädigungssumme subhastiert ist und die Hypothekgläubiger nicht vollständig gedeckt sind? 2. Steht dieser Klage der Ablauf der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen sechsmonatlichen Präklusivfrist für Geltendmachnug der Entschädigungsansprüche entgegen? --   |t 44. 1. Erfordernisse für den Nachweis der Aktivlegitimation bei der Erbschaftsklage (hereditatis petitio) und bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Erbschaftsanspruches. 2. Eideszuschiebung über dm Tod des Menschen --   |t 45. Dürfen von da an, wo die Zinsen den Betrag des Kapitales erreicht haben, auch keine Prozeßzinsen gefordert werden? --   |t 46. Zulässigkeit der actio doli, wenn gegen eine Zusage gehandelt ist, welche als Vertragsschluß nicht in Betracht kommt --   |t 47. Kann der Eigentümer eines Grundstückes negatorisch klagen, wenn ein Dritter, während das Grundstück von einem Flusse überschwemmt war, in der über dem Grundstücke befindlichen Wasserfläche die Fischerei ausgeübt hat? --   |t 48. Ist der als schuldiger Teil erklärte Ehemann zur Verabreichung von Alimenten an seine geschiedene Ehefrau verpflichtet? Unter welchen Voraussetzungen ist er zur Alimentation der Kinder verpflichtet? --   |t 49. 1. Wie werden bedingte Vermächtnisse erworben? 2. Können solche Vermächtnisse während schwebender Bedingung cediert werden? 3. Welche Rechtswirkungen hat eine derartige Cession? --   |t III. Preußisches Recht --   |t 50. 1. Hat der Richter, wenn zwischen zwei Mutern über das bessere Recht auf Verleihung des Bergwerkseigentumes gestritten wird, alle Voraussetzungen dieses Anspruches selbständig zu prüfen? Preuß. Berggesetz v. 24. Juni 1865 §. 23. 2. Wie ist das Requisit des §. 15 a. a. O., daß das Mineral auf seiner natürlichen Ablagerung entdeckt sein muß, aufzufassen, und in welchem Sinne kommt die Bauwürdigkeit des Fundes in Betracht? 3. Darf der Richter bei seiner Prüfung auch Momente, welche späteren Datums als die Mutung sind und den Bergbehörden nicht Vorgelegen haben, heranziehen? --   |t 51. Begründet die Bestimmung des §. 120 A.L.R. I. 8: „Auch die Winkel oder Zwischenräume zwischen den Häusern werden in der Regel für gemeinschaftlich gehalten" eine allgemeine Vermutung oder nur eine solche in Bezug auf das Rechtsverhältnis der Besitzer der anliegenden Häuser? --   |t 52. Rechtliche Natur der Verleihung einer Begräbnisstelle (Erdbegräbnisses). Umfang des Rechtes an einer solchen Stelle --   |t 53. Kann der Eigentümer von Mobilien, welche in der Subhastation eines Grundstückes mit diesem verkauft und zugeschlagen sind, lediglich auf Grund seines Eigentumes den vollen Wert derselben oder nur den Betrag, welcher erweislich für dieselben geboten ist, aus den Kaufgeldern beanspruchen? --   |t 54. Ist das dem jedesmaligen Besitzer eines Grundstückes eingeräumte Recht, sämtliche auf einem anderen Grundstücke sich vorfindenden Erze, Steinkohlen, Kalke und andere Steinarten in Besitz zu nehmen, nach dem Allgemeinen Landrechte für eine Grundgerechtigkeit zu erachten? --   |t 55. 1. Unter welchen Voraussetzungen darf enteignetem Ackerlande bei Feststellung der zu gewährenden Entschädigung der höhere Wert von Baustellen beigelegt werden? 2. Inwieweit sind bei der Abschätzung eines enteigneten Landgrundstückes die Erträge einer auf demselben betriebenen Ziegelei zu berücksichtigen? --   |t 56. 1. Was ist unter dem zu ersetzenden Interesse in §. 260 C.P.O. zu verstehen? 2. Ist der Anspruch des Freikuxberechtigten auf den Ausbeuteanteil an einem Bergwerke eine solche Interesse-Forderung? --   |t 57. Sind die Klagen, mit welchen eine Befreiung von einer durch eine polizeiliche Verfügung auferlegten Verpflichtung auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen geltend gemacht wird, gegen die Behörde zu richten, von welcher die betreffende polizeiliche Verfügung erlassen ist? --   |t 58. 1. Gehört es zum Begriffe der Beiträge über Handlungen, daß im einzelnen bestimmte Handlungen der einen Seite und ebenso bestimmte Handlungen oder eine sonstige ganz genau vereinbarte Vergütung der Gegenseite stipuliert seien? 2.  
505 0 0 |t Mangelt es dem Allgemeinen Landrechte an einer Norm für einen Anspruch des Wortgetreuen gegen den Wortbrüchigen, wenn bei einer zur Erzeugung der einfachen Vertragsklage der Schriftform bedürfenden, indessen nur mündlich getroffenen Abmachung der beiderseitigen Leistung von Handlungen jeder der beiden Verabredenden die verabredeten Handlungen nur teilweise geleistet hat? 3. Sind bei der Wertsausgleichung die beiderseitigen Leistungen in den unter 2. gekennzeichneten Rechtsverhältnissen nur die auf Kontinuität berechneten Leistungen zu berücksichtigen? --   |t 59. Inwiefern unterliegt der in Preußen befindliche Mobiliarnachlaß eines Erblassers, welcher bei seinem Ableben Ausländer (Nichtpreuße) war, der preußischen Erbschaftssteuer? --   |t 60. 1. Haftung juristischer Personen für Vernachlässigungen ihrer Beamten und Beauftragten. 2. Auslegung des §. 66 A.L.R. I. 16 --   |t 61. Die Entschädigung für die im Wege der Zwangsenteignung erfolgende Entziehung eines Bauplatzes ist auch dann, wem die Baufreiheit bezüglich desselben zur Zeit des Verlangens der Abtretung gemäß §.11 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 aufgehoben war, mit Rücksicht auf die Bauplatzeigenschaft festzustellen. --   |t 62. Geltendmachung des Rechtes des Fiskus auf erblose Verlassenschaften gegen Erbprätendenten, welchen ihre Rechte im Ausschlußurteile Vorbehalten sind --   |t 63. 1. Sind die Rechtsfolgen solcher Fälle, in denen nach den abgegebenen Erklärungen ein Vertrag über ein Handelsgeschäft abgeschlossen scheint, während a) die eine der dabei wie Kontrahenten auftretenden Personen sich (demnächst nachweisbar) lediglich zur Durchführung eines Scherzes so anstellte, als ob sie kontrahiere, während ihr der Wille, im Ernste ein Rechtsgeschäft abzuschließen, völlig fehlte, sie vielmehr wollte, daß in Wirklichkeit aus den abgegebenen Erklärungen weder für sie selbst noch für die Gegenseite Rechte oder Pflichten entstehen sollten, b) der jenem Scherzenden Gegenüberstehende den Scherz nicht er kannte, sondern die Erklärungen des Scherzenden als ernstlich gemeinte Bertragswillens-Erklärungen acceptierte und die eigenen Erklärungen im Ernste als rechtsgeschäftliche abgab, im Handelsgeschäftsbuche normiert? 2. Gewährt in einem solchen Falle das Allgemeine Landrecht der dem Scherzenden gegenüberstehenden Person die Klage aus dem Rechtsgeschäfte oder nur geeiguetenfalls eine Klage auf Schadensersatz? 3. Beziehen sich die §§. 55. 56 A.L.R. I. 4 nur auf einseitige Willenserklärungen oder auch auf Verträge? 4. Wie sind die Worte „aus den Umständen klar erhellen" im §§. 55 a. a. O. anszulegen? 5. Wie sind die §§. 284—288 A.L.R. I. 5 auszulegen? --   |t 64. Ist der Cessionsstempel ein Vertragsstempel im Sinne des Gesetzes vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges? --   |t 65. Begriff einer stempelpflichtigen Schuldverschreibung --   |t 66. 1. Steht das Recht aus §. 356 A.L.R. I. 14 dem selbstschuldnerischen Burgen zu? 2. Welches Prinzip schränkt die Schutzmittel des selbstschuldnerischen Bürgen gegen den Gläubiger auf ein geringeres Maß ein, als diejenigen des gewöhnlichen Bürgen? 3. Giebt es eigenartige Fälle, in denen aus der Unterlassung aktiven Vorgehens des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch dem selbstschuldnerischen Bürgen die Einrede arglistiger Rechtsverfolgung gegen den ihn in Anspruch nehmenden Gläubiger entstehen kann? --   |t 67. Haftet der Vorbehaltserbe dem Erbschaftsgläubiger mit dem Nachlasse oder bis auf Höhe desselben? --   |t 68. 1. Ist §. 46 A.L.R. I. 20 auf andere als konventionelle Pfandrechte anwendbar? 2. Durch welche Einwendungen kann sich der Benefizialerbe gegenüber dem Legatar schützen, wenn die Zwangsvollstreckung in sein eigenes Vermögen gemäß §. 696 C.P.O. stattgefunden hat? --   |t 69. Werden durch die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte Überweisung einer Hypothekenforderung zur Einziehung die bis dahin der Forderung entgegenstehenden Einwendungen ausgeschlossen? --   |t 70. Ist der Rechtsweg zulässig für die Klage einer Kirchengemeinde gegen einen von ihr entlassenen Kassenbeamten auf Anerkenntnis, daß sie nicht verpflichtet ist, das vom Konsistorium festgesetzte lebenslängliche Ruhegehalt an ihn zu zahlen? --   |t 71. Ist bei verschiedenen voneinander unabhängigen Beschädigungen eines Grundstückes durch den Bergbau von zwei oder mehreren Bergwerken derjenige Bergwerksbesitzer, dessen Bergbau erst von einem bestimmten Zeitpunkte ab mitbeschädigend eingewirkt hat, auch für den vor diesem Zeitpunkte entstandenen Schaden mit verhaftet? --   |t IV. Rheinisches Recht --   |t 72. Verliert der Gläubiger nach Art. 2037 Code civil seinen Anspruch gegen den Bürgen, wenn er es unterläßt, seinen Anspruch gegen den Schuldner, solange derselbe zahlungsfähig ist, zu verfolgen und den Bürgen von Nichtzahlung der fälligen Forderung zu benachrichtigen? --   |t 73. Kann derjenige, welcher sich bis zu einem bestimmten Betrage für eine Kontokorrentforderung solidarisch verbürgt hat, seine Zulassung zum Konkurse des Hauptschuldners verlangen, wenn er nach Eröffnung des Konkurses die verbürgte Summe gezahlt, den Gläubiger aber nicht vollständig befriedigt hat? --   |t 74. Unter welchen Voraussetzungen ist nach den Grundsätzen des rheinisch-französischen Rechtes der Vormund befugt, die Gelder seines Mündels, ohne daß er einer Ermächtigung des Familienrates, bezw. des Gerichtes bedarf, durch den Ankauf von Grundstücken anzulegen?? --   |t 75. Unter welchen Voraussetzungen kann derjenige, welcher einen Vertrag nicht erfüllt hat, nachträglich die Erfüllung anbieten, um der vom anderen Teile auf Grund des L.R.N. 1184 begehrten Auflösung zu entgehen? --   |t 76. Was hat derjenige zu beweisen, welcher sich auf eine thatsächliche Genehmigung einer nichtigen letztwilligen Verfügung beruft? --   |t 77. Steht demjenigen, welchem ein Terrain von der Gemeinde als „Banterrain" verkauft ist, wenn demnächst der Gemeindevorstand, von der durch §. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erteilten Befugnis Gebrauch machend, eine neue Straßenanlage festsetzt, durch welche jenem Terrain die Bauqualität entzogen wird, das Recht zu, die Auflösung des Kaufvertrages zu fordern? 2. Kann dem bezüglichen Ansprüche des Käufers wirksam der Einwand entgegengesetzt werden, daß der Gemeindevorstand bei der fraglichen Festsetzung als öffentliche Behörde gehandelt habe und deshalb eine Haftung der Gemeinde nicht begründet sei? --   |t 78. Über Weiderecht als deutschrechtliche s. g. irreguläre Servitut. Erwerb desselben durch unvordenkliche Verjährung, Übertragung ohne das herrschende Grundstück nach Einführung des Landrechtes --   |t 79. Darf derjenige, dessen Eigentum in der Nähe eines Flusses liegt, dieses durch einen auf eigenem Grund und Boden errichteten Damm gegen Überschwemmung schützen, obgleich durch diese Anlage das Eigentum eines Anderen in höherem Maße gefährdet wird? --   |t 80. Ist eine in einen nicht gewollten belastenden Vertrag eingekleidete (verschleierte) Schenkung unter Lebenden gültig? --   |t 81. Sind die Artt. 268. 269 Code civil durch §. 584 C.P.O aufgehoben? --   |t 82. Ist das Versprechen des Erben, einen bloß mündlich erklärten letzten Willen zu erfüllen, klagbar? --   |t 83. Ist nach den Grundsätzen des rheinisch-französischen Rechtes die letztwillige Verfügung, durch welche der Erblasser einen Testamentsvollzieher ernennt und diesem den Besitz des zum Nachlasse gehörenden Mobilares einräumt, zugleich aber denselben auf eine Reihe von Jahren mit der Verwaltung der Hinterlassenschaft unter Erteilung ausgedehnter Befugnisse beauftragt, soviel diese letztere Bestimmung betrifft, wirksam? --   |t 84. Besteht das Vindikationsrecht, welches Art. 2012 Ziff. 1 Code civil dem Vermieter zur Wahrung seines dort bestimmten Vorzugsrechtes gewährt, in Rheinpreußen auch jetzt noch fort? --   |t 85. 1. Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn bei dem Erwerbe zur Wiederanlage — acquisition en remploi, Artt. 1433—1435 Code civil — der Wert des angekauften Grundstückes den Betrag des zu deckenden Reprisenanspruches erheblich übersteigt? 2. Findet die Vorschrift des Art. 2205 Code civil in Gemäßheit des Art. 1476 a. a. O. auch bei der ehelichen Gütergemeinschaft Anwendung? --   |t 86. Ist die Befreiung von der Bürgschaftsleistung, welche der Erblasser dem mit einer Nutznießung Bedachten einräumt, auch den Vorbehaltserben gegenüber wirksam? --   |t V. Prozeßrecht 87.  
505 0 0 |t Darf der Richter den Inhalt von Akten, welche die Parteien als Beweismittel benutzt haben, berücksichtigen, wenn derselbe bei der mündlichen Verhandlung von den Parteien nicht vorgetragen ist? --   |t 88. Darf der Berufungsrichter seine Entscheidung auf Urkunden stützen, über welche die Parteien nur in erster Instanz mündlich verhandelt haben? --   |t 89. Ist die Behauptung, daß das niedergeschriebene Datum des Empfangsbekenntnisses bei einer Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt einen Tag bezeichne, welcher in eine frühere Zeit falle als der Zeitpunkt, in welchem der Aussteller des Empfangsbekenntnisses überhaupt Kenntnis von der Zustellungsofferte erhalten hatte, beweiswürdig, wenn es sich um die Frage handelt, ob die Berufungsfrist von dem Datum des Empfangsbekenntnisses zu laufen angefangen habe? --   |t 90. Aufhebung eines Berufungsurteiles wegen Mangels an Begründung bei vorhandenem Widersprüche eines thatsächlichen Entscheidungsgrundes mit den im Thatbestände angezogenen Urkunden --   |t 91. Kann die Revision aus aufgehobene Landesgesetze in solchen Rechtsstreitigkeiten gestützt werden, welche aus Anlaß eines vor dem Inkrafttreten der Reichskonkursordnung anhängig gewordenen Konkurses entstehen und nach Vorschrift der Landesgesetze im neuen Verfahren auszutragen sind? --   |t 92. 1. Greift gegenüber dem Anträge auf Vollstreckung des Zwanges zur Auskunfterteilung oder Rechnungslegung durch Haft die Verteidigung durch, daß die zu erzwingende Leistung, wenngleich infolge eines für diese Sachlage ursächlichen schuldhaften Verhaltens des Verpflichteten nicht ausschließlich von dem Willen des letzteren abhänge? 2. Bezieht sich die Norm des §. 533 C.P.O. auch auf die sofortige und die weitere Beschwerde? --   |t 93. Ist der Rechtsanwalt berechtigt, für die Vertretung in dem gemäß §. 820 C.P.O. vor dem Gerichte der Hauptsache verordneten Verfahren die volle Prozeß- und Verhandlungsgebühr zu fordern? --   |t 94. Mangelhafte Urteilsbegründung (§. 513 Nr. 7 C.P.O.) in einem nach nicht rivifibeln Gesetzen zu entscheidenden Streitfälle. Eideszuschiebung über Handlungen des Vertreters des Rechtsvorgängers der Gegenpartei --   |t 95. Können mehrere Sachverständige ihr Gutachten gemeinsam erstatten? --   |t 96. Ist die Beglaubigung der Abschrift eines tut Anwaltsprozesse zuzustellenden Schriftstückes auch dann für formell genügend zu erachten, wenn sie nicht durch den Anwalt, sondern durch den Gerichtsvollzieher bewirkt worden ist? --   |t 97. Ist die Einrede: Parteien haben vereinbart, daß über das streitige Rechtsverhältnis ein Schiedsgericht entscheiden soll, eine prozeßhindernde? --   |t 98. Kann in Ehesachen eine Widerklage auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden? --   |t 99. Kanu im Urkundenprozesse der Urkundenbeweis durch Bezugnahme auf Untersuchungsakten angetreten werden? --   |t 100. Kann der Schuldner zur Ausübung des ihm zustehenden Wahlrechtes durch Geldstrafen oder Hast in Gemäßheit der Vorschriften in §. 774 C.P.O. angehalten werden? --   |t 101. Was ist unter dem zu ersetzenden Interesse in §. 260 C.P.O. zu verstehen? --   |t 102. Wird der Eintritt der Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit eines Urteiles durch die rechtzeitige Einlegung der an sich zulässigen Revision auch dann gehemmt, wenn es an der gesetzlichen Beschwerdesumme fehlt? --   |t 102. Wird der Eintritt der Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit eines Urteiles durch die rechtzeitige Einlegung der an sich zulässigen Revision auch dann gehemmt, wenn es an der gesetzlichen Beschwerdesumme fehlt? --   |t 104. 1. Ist eine Vorabentscheidung über den Grund der Klage nach §. 276 C.P.O. auch bei Feststellungsklagen statthaft? 2. Ist eine solche durch den vorgängigen Beschluß, die Verhandlung und Entscheidung auf den Grund der Klage zn beschränken, bedingt? 3. Ist fit auch dann vorhanden, wenn das Gericht den Fall des §. 276 a. a. O. mit Unrecht als gegeben erachtet hat? --   |t 105. Kann eine Retentionseinrede, welche in erster Instanz nicht geltend gemacht worden ist, in der Berufungsinstanz vorgebracht werden? --   |t 106. Ist der vom Cessionar wider den Cedenten neben dem Ansprüche auf Rückzahlung geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Kosten des wider den Schuldner geführten Prozesse --   |t 107. Sind der Hauptschuldner und der Bürge Streitgenossen im Sinne des §. 56 C.P.O.? --   |t 108. Umfang der Vollmacht des für die höhere Instanz bestellten Prozeßbevollmächtigten. Zustellung des Schriftsatzes, durch welchen ein für wirkungslos erklärtes Rechtsmittel wiederholt eingelegt wird --   |t 109. Ist das Gericht des Wohnsitzes des Kommissionärs zuständig als Gerichtsstand des Erfüllungsortes (C.P.O. §. 29) für eine Klage des Kommissionärs gegen den Kommittenten auf Rückzahlung eines Vorschusses? --   |t 110. Inwiefern kann in der Nichtausübung des Fragerechtes (§. 130 C.P.O.) eine Rechtsverletzung gefunden werden? --   |t 111. Zu §§. 44.87 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879 --   |t 112. Zur Begriffsbestimmung des im §. 211 C.P.O. vorgesehenen unabwendbaren Zufalles --   |t 113. Steht dem Revisionsgerichte darüber, ob ein Schiedsspruch alle dem Schiedsgerichte zur Entscheidung vorgelegten Streitpunkte umfasse, freie Prüfung zu, oder ist dasselbe an die Feststellung des Berufungsgerichtes, daß eine Unvollständigkeit des Schiedsspruches nicht vorhanden sei, gebunden? Anfechtung des Schiedsspruches, weil derselbe auf Fragen sich erstreckt, welche dem Schiedsgerichte nicht zur Entscheidung unterbreitet worden waren --   |t 114. Ist die Anschließung an die Revision zulässig, wenn der Revisionskläger im Termine zur Verhandlung über die Revision nicht erscheint und der Revisionsbeklagte gegen ihn Versäumnisurteil beantragt? --   |t 115. Ist das Erfordernis verbürgter Gegenseitigkeit (C.P.O. § 661 Nr. 5) auch dann vorhanden, wenn die exceptio rei judicatae auf ein Urteil eines ausländischen Gerichtes gestutzt wird? --   |t 116. 1. Ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig gegen einen Beschluß, durch welchen mit Rücksicht auf die Bestimmungen des §. 431 C.P.O. die Norm eines durch bedingtes Urteil anferlegten Eides geändert wird? 2. Welcher Unterschied besteht zwischen der in §. 431 und der in §. 290 C.P.O. vorgesehenen Berichtigung? --   |t 117. Zuständigkeit für die Restitutionsklage gegen ein Berufungsurteil, wenn das Reichsgericht die eingelegte Revision zurückgewiesen hat. Rechtzeitigkeit. Voraussetzungen für das neue an Stelle des früheren Urteiles, gegen welches Restitution erteilt worden, zu erlassende Urteil --   |t 118. Ist die aus einem Schiedsvertrage entlehnte Einrede der Unzulässigkeit der gerichtlichen Klage als eine prozeßhindernde Einrede im Sinne des §. 247 C.P.O. anzusehen? --   |t 119. Kann der Rechtsanwalt in einem von der Hauptsache getrennten Arrestverfahren außer für letzteres auch noch für die Thätigkeit bei Vollziehung des Arrestbefehles Gebühren erheben? --   |t 120. Welche Behörde hat die Staatseisenbahnverwaltung im Prozesse zu vertreten? --   |t 121. 1. Unter welche» Voraussetzungen ist es statthaft, einen vernommenen Zeugen nicht zu beeidigen? 2. Welchen Sinn besitzen die Worte des §. 358 Ziff. 4 C.P.O. „Personen, welche bei dem Ausgange des Rechtsstreites unmittelbar beteiligt sind"? 3. Gehört der Gemeinschuldner in einem von dem Konkursverwalter angestellten Aktivprozesse zu diesen Personen? --   |t 122. Revisibilität in Ehesachen --   |t 123. Bedeutung der schriftlichen Berufungsanträge für die mündliche Verhandlung in der Berufungsinstanz --   |t 124. Steht der Umstand, daß eine Forderung erst im Laufe des Prozesses fällig wird, der Verurteilung des Beklagten entgegen- --   |t 125. 1. Tritt in einem Falle des §. 744 C.P.O. die Wirkung des Arrestes auch dann ein, wenn der Gläubiger die Benachrichtigung, daß die Pfändung bevorstehe, mit der entsprechenden Aufforderung nur dem Drittschuldner, nicht auch seinem Schuldner hat zustellen lassen? 2. Giebt es eine reichsrechtliche Rechtsnorm darüber, ob ein dem Veräußerungsverbote des Arrestes widersprechendes Geschäft rechtliche Wirkungen unter den Kontrahenten erzeugt, oder ob dasselbe als schlechthin ungültig anzusehen ist? 3. Kann im Geltungsgebiete des preuß. Allg. Landrechtes und der preuß. Allg.  
505 0 0 |t Gerichtsordnung in dem unter 1 gedachten Falle der nicht benachrichtigte Schuldner noch mit der Wirkung über die von seinem Gläubiger in Beschlag genommene Forderung verfügen, daß sich der Drittschuldner demjenigen gegenüber, zu dessen Gnusten von dem Schuldner verfügt ist, nicht darauf berufen darf, daß der Gläubiger jene Forderung bereits vor der Verfügung des Schuldners in Gemäßheit des §. 744 a. a. O. in Beschlag genommen habe? 4. Kann sich der Drittschuldner in diesem Rechtsgebiete (3) auch dann noch auf jene frühere Beschlagnahme berufen, wenn er sich dem Veräußerungsverbote (2) zuwider demjenigen, zu dessen Gunsten der Schuldner verfügt hat, ohne Geltendmachung jener Beschlagnahme durch Anerkenntnis, Zahlungsversprechen re verpflichtet hat? --   |t 126. Ist das in der Berufungsinstanz ergangene Versäumnisurteil, falls die nicht erschienene Partei für diese Instanz einen Prozeßbevollmächtigten noch nicht aufgestellt hatte, dieser Partei selbst oder aber ihrem Prozeßbevollmächtigten erster Instanz zuzustellen --   |t 127. Unter welchen Voraussetzungen kann der Rechtsanwalt für seine Bemühung in der Beschwerdeinstanz die Gebühr des §. 41 Geb.O. ansprechen? --   |t 128. 1. Ist die Bestimmung der §§. 671. 703 C.P.O., daß die Zwangsvollstreckung erst nach Zustellung der vollstreckbaren Urkunde beginnen darf, auch im Arrestverfahren anwendbar? 2. Ist eine Ausnahme zu machen für den Fall, wo der dingliche Arrest durch Pfändung einer Forderung (§. 730 C.P.O.) vollzogen werden soll? 3. Findet die Bestimmung in §. 744 C.P.O. über vorläufige Beschlagnahme auch im Arrestverfahren Anwendung? --   |t 129. Begriff der Instanz im Sinne der §§. 25. 26 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879 --   |t Register --   |t Zusammenstellung der im achten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken 
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