Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 7 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1882]
©1882
Year of Publication:1882
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 7
Online Access:
Physical Description:1 online resource (X, 469 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1. 1. Ist die Eideszuschiebung über Urteile und Rechtsbegriffe durch §. 410 C.P.O. unbedingt ausgeschlossen? 2. Hat bei der Seeversicherung der Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber eine Erkundigungspflicht in betreff ihm selbst unbekannter, aber für den Entschluß des Versicherers, auf den Vertrag einzugehen, möglicherweise erheblicher Umstände? Unterschied zwischen Cascoversicherung und Güterversicherung --
2. Unter welchen Voraussetzungen kann demjenigen, der einen fremden Familiennamen als Firma führt, von dem Träger dieses Namens der Gebrauch der Firma untersagt werden? --
3. Kann in Fällen, wo auf Grund des §. 2 des Haftpflichtgesetzes ein Einspruch erhoben wird, die Vermutung der §§. 25. 26 A.L.R. I. 6 angewendet werden? --
4. Ist das versicherte Eigentumsinteresse auch dann vorhanden, wenn dem Versicherten nur das formelle (nackte) Eigentum ohne alle materiellen Rechte zusteht? Wird das materielle Eigentumsinteresse durch die dem materiell Berechtigten gegenüber von dem nur formellen Eigentümer eingegangene Verpflichtung zur Versicherungsnahme ersetzt? --
5. Macht die Verschweigung des Umstandes, daß die zu versichernden Parten eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes Ausländern gehören, die Versicherung für den Versicherer unverbindlich? --
6. 1. Hat der Vermieter, wenn der Konkursverwalter den vom Gemeinschuldner geschlossenen Mietvertrag vorzeitig aufkündigt, einen Anspruch auf Entschädigung, insbesondere im Gebiete des französischen Rechtes? 2. Steht demselben für diesen Anspruch das Recht auf abgesonderte Befriedigung zu? --
7. Hat der deutsche Richter, wenn die eingeklagte Forderung materiell nicht dem am Sitze des Prozeßgerichtes geltenden, sondern einem Rechte des Auslandes unterliegt, nach diesem aber die Verjährung ein lediglich prozessuales, die Forderung selbst nicht affizierendes Institut ist und der Richter stets nur sein einheimisches Recht anzuwenden hat, die Einrede der Verjährung nach deutschem Rechte zu beurteilen oder dieselbe, obwohl sie nach diesem (Art. 100 W.O.) begründet sein würde, zu verwerfen? --
8. Hat der Rheder eines durch den Zusammenstoß mit einem anderen Schiffe beschädigten Schiffes einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Rheder dieses Schiffes auch dann, wenn zwar nicht die Besatzung des klägerischen Schiffes, wohl aber der dasselbe bedienende Zwangslotse den Zusammenstoß durch seine Mitschuld herbeigeführt hat? --
9. Hat bei der Versicherung der Frachtgelder einer bestimmten Reise der Versicherer auch dann Ersatz zu leisten, wenn das Schiff zunächst eine Reise in Ballast nach dem Abladehafen machen muß und vor der Einnahme von Ballast oder Ladung im Abladehafen, bezw. vor der Abfahrt von dort zu Grunde gegangen ist? Ist dieserhalb die vom Versicherungsnehmer beim Abschlüsse des Vertrages gemachte Anzeige, daß das Schiff noch auf einer solchen Zureise begriffen sei, von Erheblichkeit? --
10. Kann, wenn das Statut einer älteren, bereits vor dem Inkrafttreten des deutschen Handelsgesetzbuches bestehenden Aktiengesellschaft die Klausel enthält, daß durch Beschluß einer außerordentlichen Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen unter staatlicher Genehmigung Zusätze und Abänderungen des Statutes erfolgen können, auf Grund der letzteren unter Herrschaft des genannten Gesetzbuches rechtswirksam getroffen werden, daß Aktionäre, welche die ihnen aus der Liquidation zustehenden Beträge nicht innerhalb fünf Jahren, vom Tage der bezüglichen Bekanntmachung an gerechnet, erhoben haben, ihrer Rechte auf dieselben zu Gunsten der Masse verlustig sein sollen? --
11. Steht dem Gemeinschuldner, wenn das Konkursverfahren durch Zwangsvergleich beendet worden ist, das Recht zu, eine vom Konkursverwalter auf Grund des §. 23 K.O. erhobene Anfechtungsklage fortzusetzen? --
12. Kommt Ziff. 1 oder Ziff. 2 des §. 23 K.O. zur Anwendung, wenn ein Gläubiger nach der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrage ein Vollstreckungspfandrecht erwirkt und durch Veräußerung der gepfändeten Gegenstände vor Eröffnung des Konkurses Befriedigung erlangt hat? Genügt die Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten von der Zahlungseinstellung zur Begründung der Anfechtungsklage? --
13. Zur Auslegung der Artt. 5. 8 und 11 der Kaiser!. Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 7. Januar 1880 --
14. Sind Eisenbahnen, welche nur zur Verbindung einer Fabrik re mit einer dem öffentlichen Verkehre übergebenen Eisenbahn und zur Erleichterung des Betriebes der Fabrik re dienen, als Eisenbahnen im Sinne des §. 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 anzusehen? --
15. Berechtigt die bestimmte, vor Verfall ausgesprochene Weigerung des Verkäufers, zu erfüllen, den Käufer, sich zu decken und ohne vorherige Inverzugsetzung den Schaden (die Differenz) einzuklagen? --
16. Wie regelt sich bei einer Bereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften die Beweislast im Falle der Klage auf Feststellung des vereinbarten Verhältnisses der Teilnehmer an Gewinn und Verlust, oder der Klage auf Teilung des erzielten Gewinnes, bezw. Verlustes, wenn die Parteien darüber einig sind, daß die Anteile an Gewinn und Verlust als ungleiche vereinbart seien, jede Partei aber das Verhältnis der Anteile in verschiedener Weise angiebt? --
17. Inwiefern wird der Kommanditist, dem die Einlage zurückgezahlt wurde, von der ihm nach Art. 165 Abs. 5 H.G.B. auferlegten Haftung durch Zahlung von Gesellschaftsschulden befreit? --
18. 1. Ist bei Festsetzung der der Witwe des Getöteten zu gewährenden Rente auf die mutmaßliche Lebensdauer des letzteren Rücksicht zu nehmen? 2. Inwiefern ist es gestattet, die den Kindern zu gewährende Rente auf unbestimmte Zeitdauer zuzusprechen? --
19. 1. Geltung der Übereinkunft der Zollvereinsstaaten wegen Erteilung von Erfindungspatenten und Privilegien vom 21. September 1842 im Großherzogtume Hessen. Deren landständische Genehmigung und Publikation? Auslegung der Artt. 3 und 7 dieser Konvention. 2. Umwandelung eines Landespatentes in ein Reichspatent. Erfindungsbesitz eines Dritten vor der Umwandelung. Einwand des unredlichen Besitzerwerbes. Schutz des Erfindungsbesitzers in der seitherigen Benutzung nach erfolgter Umwandelung. Qualitative, quantitative und territoriale Schranken? --
20. Giebt die bloße Priorität der Anmeldung eines Patentes ein Recht, die im §. 10 des Patentgesetzes vorgesehene Klage auf Vernichtung eines später angemeldeten Patentes zu erheben? --
21. Ist eine auf Zahlung von Hilfs- oder Bergelohn gerichtete Klage nicht bloß auf desfallsige Einrede des Beklagten, sondern auch von Amts wegen abzuweisen, so lange das in §§. 36 flg. der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 angeordnete Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nicht stattgefunden hat? Ist die Klage zur Zeit überhaupt abzuweisen oder vorbehaltlich des Betrages über den Rechtsgrund des Anspruches zu erkennen? --
22. Kann auf Grund eines Wechsels, welcher eine vom Protest erhebenden Gläubiger beigefügte, nicht durchstrichene Quittung trägt, Wechselklage erhoben werden? --
23. Wirkungen der Verlegung des Sitzes einer in Deutschland bestehenden Aktiengesellschaft in das Ausland --
24. Gelten für die Berechnung des Wartegeldes des einstweilig in Ruhestand versetzten Beamten dieselben Grundsätze wie für Berechnung der Pension des endgültig in Ruhestand versetzten Beamten? Inwiefern können Ortszulagen bei Berechnung des Wartegeldes berücksichtigt werden? --
25. Bedeutung der in Reichsgesetzen sich findenden Bestimmung, daß das bürgerliche Recht unberührt bleibe --
26. Welche Rechtsgrundsätze sind für die Frage, ob der Vorstand einer Aktiengesellschaft vor Beendigung der vertragsmäßigen Dienstzeit ohne Entschädigung entlassen werden dürfe, maßgebend? Kommt das betreffende Landesgesetz zur Anwendung? --
27. Verliert der säumige Verkäufer das Recht, das Versäumte innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist nachzuholen (Art. 356 H.G.B.), wenn er nicht alsbald nach der Erklärung des Käufers, statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (Art. 355 H.G.B.), die Gewährung einer Nachfrist fordert? --
28. Kann nach Reichskonkursrecht neben dem Gläubiger auch der Mitschuldner Degen seiner Regreßforderung liquidieren, bezw.
in Höhe des von ihm gezahlten die Akkorddividende fordern? --
29. Eine Kommanditaktiengesellschaft hatte eigene bereits ausgegebene Aktien erworben und wieder verkauft. Haftet der Käufer derselben für die ausstehenden Aktienbeträge? Kann bei diesem Verkaufe — anders wie bei der Aktienzeichnung — die Wirkung solcher Haftung ausgeschlossen werden? --
30. Ist eine Handelsgesellschaftsschuld, für welche einer der Gesellschafter aus seinem Privatvermögen Pfand bestellt hat, im Gesellschaftskonkurse nach ihrem vollen Betrage oder nur in Höhe des bei dem Pfandverkaufe erlittenen Ausfalles anteilsberechtigt? Anwendung des Prinzipes auf den Fall des Akkordes über das Gesellschaftsvermögen. Haftet derjenige Gesellschafter, aus dessen Privatvermögen das Pfand bestellt ist, auch mit seinem Privatvermögen für die Akkorddividende vom ganzen Schuldbeträge? --
31. Unterliegt der Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzte Gesellschaft auf Auszahlung des Wertes seines Gesellschaftsanteiles bei Verfolgung gegen das Privatvermögen der übrigen Gesellschafter der Verjährung des Art. 146 H.G.B.? --
32. Rechtliche Bedeutung einer allgemeinen Ausführungsanzeige des Kommissionärs, in welcher es noch dahingestellt gelassen ist, ob der Kommissionär den Auftrag des Kommittenten durch Abschluß mit einem Dritten oder durch Eintritt als Selbstkontrahent ausgeführt habe, gegenüber einem späteren Widerrufe des Auftrages durch den Kommittenten, wenn erst nach diesem Widerrufe der Kommissionär erklärt, daß der Auftrag durch Eintritt des Kommissionärs als Selbstkontrahent ausgeführt sei --
33. Unterschied zwischen der sog. Konsortialbeteiligung und der Teilnahme am Gründer- oder Aktienübernehmer-Konsortium. Fortfall der Begebungsmöglichkeit der Aktien eines Eisenbahnunternehmens infolge Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedes des Übernahme-Konsortiums. Ist dies ein von den Konsortialbeteiligten zu tragender Zufall, oder entsteht für diese ein Recht, sich vom Beteiligungsvertrage loszusagen? --
34. Ist der Liquidator einer Aktiengesellschaft im Falle unzulänglichen Gesellschaftsvermögens zur gleichmäßigen Berücksichtigung aller bekannten Gläubiger bei den Verteilungen verpflichtet? Haftet er dem durch Nichtberücksichtigung verkürzten Gläubiger für den demselben entgangenen Betrag? --
35. Kann ein von dem Ehemanne zur Sicherstellung des Eingebrachten der Frau bestelltes Pfandrecht auf Grund der Bestimmungen in §. 25 Abs. 2 K.O. und in §. 3 Ziff. 4 des Gesetzes vom 21. Juli 1879, die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkurses betr., angefochten werden? --
36. Können Trinkgelder bei Würdigung des Schadensersatzbetrages gemäß §§. 3 und 7 des Haftpflichtgesetzes in Betracht gezogen werden? --
37. 1. Begriff „vernichteter Sachen" im §. 3 des Gesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betr., vom 7. April 1869 (B.G.Bl. S. 105). 2. Berechnung des Wertes der vernichteten Sachen --
38. Kann der Liquidator einer Handelsgesellschaft einen von ihm in eigenem Namen auf die Handelsgesellschaft gezogenen Wechsel in seiner Eigenschaft als Liquidator wirksam acceptieren? --
39. Findet die Vorschrift des Art. 128 H.G.B., daß, wenn die Auflösung einer Handelsgesellschaft aus Gründen, welche in der Person eines Gesellschafters liegen (Art. 125), gefordert werden darf, statt dessen auf Ausschließung dieses Gesellschafters erkannt werden kann, sofern die sämtlichen übrigen Gesellschafter es beantragen, auch in dem Falle Anwendung, wenn eine Handelsgesellschaft nur ans zwei Teilhabern besteht? --
40. Wird der Vorschrift des Art. 395 Ads. 2 H.G.B. dadurch genügt, daß das Gut als Bijouterieen bezeichnet wird? Was ist unter den Leuten der Eisenbahn, insbesondere in Art. 427 Abs. 2 H. G.B. zu verstehen? Handelt Art. 396 Abs. 5 auch von der böslichen Handlungsweise der Leute des Frachtführers? Ist die einjährige Verjährung der Klage gegen den Frachtführer ausgeschlossen, wenn das Gut durch bösliche Handlungsweise der Leute des Frachtführers abhanden gekommen ist? --
II. Gemeines Recht --
41. Klage des Gläubigers aus der Schuldübernahme --
42. Inwieweit gilt im Gebiete des gemeinen Rechtes die Regel „der Tote erbt den Lebendigen"? Ist dieselbe überall anwendbar, wo die Erbfolge auf einem deutschrechtlichen Erwerbsgrunde beruht? --
43. Giebt es Privatrechte auf bestimmte Kirchensitze und Kirchenstuhle? Kommen solche Rechte auch in katholischen Kirchen vor? --
44. Entschädigungsanspruch der Eltern eines widerrechtlich Getöteten nach heutigem gemeinen Rechte. Umfang der Schadensersatzpflicht --
45. Erfordernisse der Ersitzung eines superfiziarischen Rechtes --
46. Bedeutung und Wirkung des Vorbehaltes des Eigentumes beim Kaufverträge. Muß der Verkäufer, wenn er von dem Vorbehalte Gebrauch macht und die Herausgabe des verkauften Grundstückes verlangt, den bereits gezahlten Teil des Kaufpreises dem Käufer zurückgeben? --
47. Unter welchen Voraussetzungen kann eine P 47. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Person für einen Verschwender erklärt werden? --
48. Ist in dem Rechte der Ehefrau, im Falle der Verarmung des Ehemannes ihr Eingebrachtes zurückzufordern (provocatio ad illata), auch das Recht auf Sicherstellung durch Pfandbestellung enthalten? --
49. 1. Ist der Fiskus von der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen auch bei solchen Schulden befreit, welche ihm als Rechtsnachfolger eines anderen Schuldners obligen? 2. Haftet der Fiskus für die Schulden eines ihm angefallenen erblosen Nachlasses über den aktiven Bestand hinaus? --
50. Giebt unverschuldeter Wahnsinn eines Ehegatten für den anderen einen Ehescheidungsgrund ab? --
51. Allgemeine Gütergemeinschaft. Haftet die gemeinschaftliche Masse für die Deliktsschulden der Ehefrau? --
52. Zinspflicht des Fiskus. Leidet die Vorschrift, daß der Zinsenlauf aufhören soll, sobald die rückständigen Zinsen die Höhe des Kapitales erreicht haben, auf Prozeßzinsen Anwendung? --
53. Immerwährende Personalservitut zu Gunsten einer Sozietät. Voraussetzungen der Entstehung und des Fortbestandes eines Personenvereines. Ist die Mehrheit der Mitglieder zur Geltendmachung der Rechte des Vereines befugt? Expropriation. Hat der Servitutberechtigte Anspruch auf Entschädigung wegen Behinderung in der Benutzung eines öffentlichen Weges, wenn ihm diese Benutzung in Verbindung mit der Expropriation eines Teiles des dienenden Grundstückes entzogen wurde? --
54. Hastet der Verkäufer eines Grundstückes dem Verkäufer wegen Realservituten, welche auf demselben ruhen, nur wenn er deren Abwesenheit versprochen, oder wenn er sie arglistig verschwiegen hat? --
III. Preußisches Recht --
55. Geht die durch eine Vormerkung im Grundbuche gesicherte Verpflichtung zur Auflassung einer Gutsparzelle bei der notwendigen Subhastation in Ermangelung entgegenstehender Festsetzungen des Zuschlagsbescheides auf den Erwerber über? --
56. Hat bei der Rückforderung einer „mit Vorbehalt" geleisteten Zahlung der Kläger zu beweisen, daß der bezahlte Anspruch nicht bestanden hat? --
57. Inwieweit kommt die von einem Bürgen dem Gläubiger mit Vorbehalt geleistete Zahlung einem zweiten, welcher sich für die nämliche Schuld besonders verbürgt hat, zu statten? --
58. Stehen dem Anfechtungsbeklagten gegen den vollstreckbaren Titel des Anfechtungsklägers Einreden zu, welche ausschließlich dem Verfügungsrechte des Schuldners entstammen? Sind solche Einreden zulässig, wenn der vollstreckbare Titel auf einem im Wechselprozesse ergangenen Judikate beruht? --
59. Ist die Thatsache, daß ein Dritter sich dem Schuldner gegenüber als Gläubiger ausgegeben und als solcher von dem Schuldner Zahlung erhalten hat, für sich allein zur Begründung der Bereicherungsklage des wahren Gläubigers gegen den Dritten ausreichend --
60. 1. Inwiefern ist der Gläubiger zur Annahme der Zahlung eines Nichtschuldners verpflichtet? 2. Welche Wirkung äußert die Annahme einer solchen Zahlung auf mit Nebenrechten verknüpfte Pflichten des Gläubigers? 3. Ist der Pfandgeber, wenn der Pfandnehmer das Pfand ohne Genehmigung des ersteren an den Dritten, dessen Zahlung der Pfandnehmer angenommen, ausgehändigt hat, auf die Schadensersatzklage gegen den Pfandnehmer beschränkt? --
61.
Kann der Besitzer des für eine Korrealhypothek mitverhafteten Grundstückes dem auf einem der anderen mitverpfändeten und im Wege der Subhastation verkansten Grundstücke hinter der Korrealhypothek eingetragen gewesenen ausgefallenen Gläubiger, welcher den ihm nach §. 56 Nr 3 der älteren Fassung der Konkursordnung vom 8. Mai 1855 und Art. V des Gesetzes vom 12. März 1869 überwiesenen --
62. 1. Tritt bei dem Fideikommisse des Überrestes der Wert veräußerter Nachlaßsachen, soweit solcher beim Eintritte des Substitutionsfalles in dem Vermögen des Fiduziars noch vorhanden, dergestalt an die Stelle der Sachen, daß er dem Restitutionsanspruche des Fideikommissars unterliegt? 2. Ist die letztwillige Verfügung des Fiduziars über ein Stück des beschwerten Nachlasses zu Gunsten eines Dritten dem Fideikommissare gegenüber auch dann ungültig, wenn sich der Fiduziar durch Vertrag zu derselben verpflichtet hatte? --
63. Steht den Eigentümern der an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Häuser als solchen ein privatrechtliches Gebrauchsrecht an der Straße und wegen Beeinträchtigung des letzteren durch eine im öffentlichen Berkehrsintereffe vorgenommene Veränderung der Straße ein Entschädigungsanspruch zu? --
64. Vereinigung der Hypothek und des Pfandgrundstückes in Einer Hand. Wirkungen der Cession und der Schuldübernahme auf die ursprüngliche Obligation, speziell bei Hypothekenforderungen --
65. Kann in einem nach §. 30 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 erhobenen Rechtsstreite die Legitimation der in den kommissarischen Verhandlungen (§§. 25 flg. a. a. O.) und in der Entscheidung der Bezirksregierung (des Bezirksrates) — §. 29 a. a. O. — als entschädigungsberechtigt angenommenen Personen Gegenstand der richterlichen Prüfung und Entscheidung sein? --
66. Eheschließung im Geltungsbereiche des Concil. Trident, unter Assistent eines vor Erlaß der Maigesetze von 1873 widerruflich mit der Verwaltung des Pfarramtes beauftragten katholischen Priesters. Ist die Ehe dann nichtig, wenn letzterem die Vornahme geistlicher Amtshandlungen nach Einleitung des Zwangsverfahrens auf definitive Besetzung der Stelle (§. 18 des Gesetzes vom 11. Mai 1873) von der Staatsbehörde bereits untersagt war? --
67. 1. Bedarf es nach de» Vorschriften des märkischen Provinzialrechtes zum gültigen Abschlüsse von Erbpachtverträgen über Pfarrgrundstücke des Beitrittes der Kirchenvorsteher? 2. Welchen Einfluß haben später eingetretene juristische Thatsachen (Abschluß eines Gemeinheitsteilungsrezefses, Durchführung eines Konkurs- und Subhastationsverfahrens über das Vermögen, bezw. den Grundbesitz des Erbpächters nach den Vorschriften der Allg. Gerichtsordnung) auf die Konvalescenz einer au sich ungültigen Veräußerung? --
68. Kann der Gläubiger, welchem eine Hypothekenforderung verpfändet und nachher im Wege der Zwangsvollstreckung in vim assignationis überwiesen ist, im Falle der gegen den Drittschuldner erhobenen dinglichen Klage den Einwand der vor der Verpfändung geleisteten Zahlung durch bloße Berufung auf §. 38 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 über den Eigentumserwerb re beseitigen? --
69. Bleibt bei dem Verkäufer die Gefahr auch nach Übergabe der Sache, falls deren Eigentum nur durch Auflassung erworben werden kann, diese aber noch nicht erfolgt ist? --
70. Kann der Gläubiger, welcher nur einen Teil seiner Forderung einklagt, einen von dem Schuldner erhobenen Kompensationseinwand durch die Replik beseitigen, daß er die Gegenforderung des Schuldners auf den nicht eingeklagten Teil seiner Forderung verrechnen wolle --
71. Hindert die Kenntnis der nicht eingetragenen Beschränkung der Veräußerungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers eines Grundstückes den Erwerb desselben seitens eines Käufers? --
72. Welchen Einfluß übt die Vorschrift des §. 41 des preußischen Gesetzes über den Eigentumserwerb vom 5. Mai 1872 (G.S. S. 433) auf die Vertragsobligation zwischen dem Verkäufer und dem Käufer des verhafteten Grundstückes? --
73. 1. Welcher Abschnitt des Enteignungsverfahrens ist als der für die Wertsermittelung maßgebende Zeitpunkt der Enteignung anzusehen? 2. Schätzung enteigneter Ländereien als Baustellen. 3. Umfaßt die „volle" Entschädigung der §§. 1. 8 des Enteignungsgesetzes auch das Interesse des Eigentümers dabei, daß er gezwungen wird, einen Teil seines Grundstückes für ein bestimmtes Unternehmen (z. B. zur Eisenbahnanlage) abzutreten? 4. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Maße können bei Feststellung des Minderwertes von Restgrundstücken die durch die Anlage und den Betrieb des Unternehmens, besonders einer Eisenbahn, entstehenden Nachteile berücksichtigt werden? --
74. Kann der Adjazent einer Eisenbahn für die Wertsverminderung Entschädigung fordern, welche sein Grundstück durch die infolge der Immission von Feuerfunken begründete Feuersgefahr und die zu deren Verringerung demselben auferlegte Baubeschränkung sowie dadurch erlitten hat, daß seine Gebäude beschädigenden Erschütterungen durch die Eisenbahnzüge ausgesetzt sind? --
75. Erwirbt der Ersteher in der Zwangsversteigerung eines Grundstückes eine mit diesem zusammen im Versteigerungstermine ausgebotene und zugeschlagene Forderung aus der Feuerversicherung, wenn dieselbe im Zuschlagsurteile nicht erwähnt worden ist? --
76. Kann dem Verlangen des Eigentümers einer an öffentlicher Straße telegenen, von einer neu festgestellten Fluchtlinie durchschnittenen und dadurch gänzlich unbebaubar gewordenen Baustelle, ihm dieselbe gegen Entschädigung abzunehmen, entgegengehalten werden, daß die Entschädigung nach §. 13 Nr. 3 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 von einer Erbauung des Grundstückes in der Fluchtlinie der neuen Straße abhängig sei? --
77. Sind unter den im §. 30 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 gedachten Monaten „Kalendermonate" zu verstehen? --
IV. Rheinisches Recht --
78. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann demjenigen, der einen fremden Familiennamen als Firma führt, von dem Träger dieses Namens der Gebrauch der Firma untersagt werden? 2. Welche Wirkung ist der innerhalb der Frist des §. 64 des preuß. Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche erfolgten Eintragung einer damals bereits bestehenden älteren Firma in das Handelsregister beizulegen? 3. Kann unter Herrschaft der rheinisch-französischen Gesetz --
79. Hat der Vermieter, falls der Konkursverwalter den vom Gemeinschuldner geschlossenen Mietvertrag vorzeitig kündigt, einen Anspruch ans Entschädigung, insbesondere im Gebiete des französischen Rechtes? --
80. Ist ein ohne die Mitwirkung der in Art. 1398 Code civil genannten Personen errichteter Ehevertrag (absolut) nichtig oder nur anfechtbar?1* Ist der Art. 1398 Code civil durch das preußische Gesetz vom 12. Juli 1875 über die Handlungsfähigkeit der Minderjährigen aufgehoben? --
81. 1. Steht demjenigen, welcher durch die mangelhafte und vorschriftswidrige Beschaffenheit der Einrichtungen an einer Landstraße einen Unfall erlitten hat, ein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat zu? 2. Ist dieser Anspruch, wenn er auch vor dem Inkrafttreten des Dotations-Ausführungsgesetzes vom 18. Juli 1875 entstanden war, unter Herrschaft desselben gegen den betreffenden Provinzialverband geltend zu machen? --
82. Können die Bestimmungen des Art. 841 Code civil über Erbretrakt auf einen Akt Anwendung finden, durch welchen ein Miterbe seinen ideellen Anteil an sämtlichen Immobilien einem Dritten verkauft? --
83. Ist die Gültigkeit eines eigenhändigen Testamentes dadurch bedingt, daß das richtige Datum beigesetzt ist? --
84. Ist es nach den Grundsätzen des französischen Rechtes statthaft, auch für einen sog. moralischen Schaden (Verletzung des Ehrgefühles, Erregung von Schmerzen) Entschädigung zu gewähren? --
85. 1. Verliert ein Geschäft dadurch den Charakter einer Vermögensübergabe, daß nicht bloß durch Vorbehalt von Renten oder Nutzungen, sondern auch durch Vorbehalt des Eigentumes an Vermögensstücken für den künftigen Unterhalt der Übergeber gesorgt worden ist? 2. Haften die Übernehmer des Vermögens auch für die zur Zeit der Übergabe vorhandenen persönlichen Schulden der Übergeber? Hat in dieser Beziehung das badische Edikt über Vermögensübergaben und Verpfändungen vom 25. September 1807 noch Geltung? --
86.
Erstreckt sich das gesetzliche Pfandrecht der Ehefrau auch auf den noch ausstehenden Kaufpreis einer ehemännlichen Liegenschaft? --
87. Ist der Bevollmächtigte wegen Überschreitung der Vollmacht auch dann dem Repräsentierten zum Schadensersatze verpflichtet, wenn der letztere in der Folge das Geschäft dem Dritten gegenüber genehmigt hat? --
88. Kann in Fällen, wo der Brand durch eine Person verursacht worden ist, für welche der Versicherte nach Art. 1384 Code civil zu haften hat, diese Haftung durch den Versicherer dem Versicherten gegenüber geltend gemacht werden? --
V. Prozeßrecht --
89. Gerichtsstand des Vermögens. Kompensation --
90. Inwieweit ist die zur Begründung des Gerichtsstandes erfordeliche Thatsache zu erweisen? --
91. Ist die Eideszuschiebung über Urteile und Rechtsbegriffe durch §. 410 C.P.O. unbedingt ausgeschlossen? --
92. Kann ein Richter im Prozesse eines Vereines, dessen Mitglied er ist, das Richteramt ausüben? Inwiefern liegt in dieser Beteiligung ein Ablehnungsgrund? --
93. Ist die Revision in Bezug auf den Klagegegenstand zulässig, wenn die diesen Klagegegenstand betreffende Revisionsbeschwerde nur einen Wert von 1500 oder weniger, die Beschwerde derselben Revision in der Widerklage einen Wert von mehr als 1500 e/K betrifft? --
94. Berechnung der im §. 213 C.P.O. bestimmten Frist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Notfrist --
95. Darf auf Grund von Bestimmungen der Civilprozeßordnung der Einhalt der Vollstreckung eines nach Maßgabe der §§. 52 flg. des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 errichteten und richterlich für vollstreckbar erklärten Verteilungsplanes angeordnet werden? --
96. Ist die Restitutionsklage wegen neu aufgefundener Urkunden aus §. 543 Nr. 7b C.P.O. nur zulässig, wenn die neuanfgefundenen Urkunden direkt dem Produzenten Rechte geben, und wenn dieselben allein, ohne Rücksicht auf das sonstige Ergebnis des früheren Verfahrens, geeignet sind, eine andere Entscheidung herbeizuführen? --
97. Kanu die Zuständigkeit für die Anordnung des Arrestes dadurch begründet werden, daß der ausländische Arrestbeklagte eine Forderung gegen den Arrestkläger hat? Glaubhaftmachung des Arrestgrundes und des zu sichernden Anspruches --
98. Berechnung der Revisionssumme, wenn auf Grund einer Pfändung für eine rechtskräftig zuerkannte Forderung nebst Zinsen und Kosten ein Vorzugsrecht im Konkurse beansprucht wird. --
99. Ist die gemeinrechtliche exceptio spolii als selbständiges Berteidigungsmittel des Beklagten durch die Civilprozeßordnung beseitigt? Findet sie auch im Arrestprozesse statt? Kann der eigenmächtige Besitzer einer Sache unter Berufung darauf, daß er Eigentümer derselben oder Gläubiger des Spoliierten sei, mit Rechtsbestand Arrestschlag auf die Sache erwirken? --
100. Kann die Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger nach §§. 565. 566 C.P.O. auch in dem Falle erteilt werden, wenn die Rechtsnachfolge bereits im Laufe des Rechtsstreites, und zwar vor Erlaß des Urteiles erster Instanz eingetreten ist? --
101. Beschränkung des Rechtsweges bei Feststellung der unter die preußische Verordnung vom 24. Januar 1844 (G.S. S. 52) fallenden Defekte --
102. 1. Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, welche die Mutter eines unehelichen Kindes auf Grund eines vom Vater abgegebenen Anerkenntnisses oder besonderen Versprechens geltend macht. G.V.G. §. 22 Abs. 3. 2. Persönlicher Gerichtsstand des Beklagten bei Klagen auf Schadloshaltung wegen Bruches eines Verlöbnisses. --
103. Kanu der einer armen Partei bestellte Offizialanwalt die Zufertigung kostenfreier Abschriften re re aus den Gerichtsakten durch die Gerichtsschreiberei oder Ersatz der von ihm selbst aufgewendeten Schreibegebühren aus der Staatskasse verlangen? --
104. Hat der Revisionskläger, welcher, nachdem der Revisionsbeklagte nach Ablauf der Revisionsfrist in einem vorbereitenden Schriftsätze seine Anschließung an die Revision erklärt hatte (§. 519 Abs. 2 C.P.O.), die Revision zurücknimmt, die durch die Vorbereitung der Anschließung entstandenen Kosten zu tragen? --
105. 1. Bedeutung der in der Civilprozeßordnung und in sonstigen Reichsgesetzen sich findenden Bestimmung, daß gewisse landesgesetzliche Vorschriften durch das Reichsgesetz unberührt bleiben. Bedeutung „des bürgerlichen Rechtes" in §§. 595. 621 C.P.O. 2. Haben die in Landesgesetzen, welche nach Emanation der Civilprozeßordnung erlassen sind, enthaltenen Bestimmungen, daß die Gemeindevorsteher re den Antrag, eine Person für einen Verschwender zu erklären, stellen können, Geltung? --
106. Ist, wenn der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache in Frage steht, das Revisionsgericht an die Auslegung, welche der Berufungsrichter dem früheren Urteile giebt, gebunden, oder steht es ihm zu, den Sinn dieses Urteiles frei zu prüfen? --
107. Umfang der Rechtskraftswirkuug eines Urteiles nach der Civilprozeßordnung --
108. Ist die Prozeßgebühr nach dem Werte des in der Klage angegebenen Streitgegenstandes zu berechnen, wenn die Klage durch einen bei dem Vorsitzenden des Gerichtes eingereichte» Schriftsatz zurückgenommen und die mündliche Verhandlung auf den Kostenpunkt beschränkt wird? --
109. Gestattet §. 774 Abs. 1 C.P.O. nach Erschöpfung der zulässigen Geldstrafen zu erkennen, daß der Schuldner durch Haft zur Vornahme der ihm obliegenden Handlung anzuhalten sei? --
110. Findet die Nichtigkeitsklage aus §. 542 Nr. 4 C.P.O. statt, wenn gegen die im Vorprozesse nicht legal geladene Beklagte ein Bersäumnisurteil ergangen und dieses Urteil auch nicht legal zugestellt ist? --
111. Ist 8. 582 C.P.O. auch auf Urteile zu beziehen, durch welche eine die Anweisung der Ehetrennungsklage verfolgende Berufung gegen ein auf Ehetrennung ergangenes Urteil zurückgewiesen ist? Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist bei der Zustellung von Amts wegen --
112. Kann die Revision auf Verletzung von prozeßrechtlichen Vorschriften von Landesgesetzen gestützt werden, welche nach §§. 14. 18 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung zwar mit dem 1. Oktober 1879 für die nach der Civilprozeßordnung zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten außer Kraft getreten sind, aber auf die Erledigung des vor dem 1. Oktober 1879 anhängig gewordenen Prozesses bis z« dessen rechtskräftiger Entscheidung Anwendung finden? --
113. Begrenzung der Pflicht des Gerichtes, von dem Fragerechte nach §. 130 C.P.O. Gebrauch zu machen und den streitigen Betrag eines Schadens nach §. 260 C.P.O. zu arbitrieren? --
114. Anwendbarkeit des §. 376 Abs. 3 C.P.O. (vgl. §. 529 das.) in dem Falle, wenn ein Teil der in der Revisionsschrift angekundigten Revisionsanträge vom Revisionskläger in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird und der Revisionsbeklagte beantragt, durch Urteil den Verlust des Rechtsmittels, soweit die Anträge zurückgenommen sind, auszusprechen und dem Revisionskläger einen entsprechenden Teil der Kosten aufzulegen --
115. Genügt bei der Zustellung eines Urteiles von Anwalt zu Anwalt (§. 181 C.P.O.) die Beglaubigung der zuzustellenden Urteilsabschrift (§. 156 C.P.O.) durch Stempeldruck des Beglaubigungsvermerkes nebst dem Namen des zustellenden Anwaltes? --
116. 1. Beweislast bei der Klage auf Einwilligung zur Rückzahlung einer Arrestkaution. 2. Welches örtliche Recht entscheidet hinsichtlich der Schadensersatzpflicht des Arrestlegers? 3. Ist der Arrestleger, wenn der Arrest als ungerechtfertigt aufgehoben ist, unbedingt zum Ersätze des dem Schuldner durch die Arrestanlegung verursachten Schadens verpflichtet? 4. Bedeutung der Arrestkaution nach §. 801 Abs. 2 E.P.O --
117. Ist, wenn die Beschwerde des Revisionsklägers sowohl die Klage als die Widerklage betrifft, der Gegenstand der die Klage und die Widerklage betreffenden Revisionsbeschwerden in Ansehung der Revisionssumme zusammenzurechnen? --
118. Anwendung des §. 344 C.P.O. ans den Beweis durch Sachverständige --
119. Berechnung des Streitgegenstandes bei Anfechtungsklagen, welche auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 erhoben werden --
120. Wirkung des gegen den im Verhandlungstermine nicht erschienenen Kläger erlassenen Bersäumnisurteiles --
121. Die Bestimmung des §.
15 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung ist nicht auf die bei der Verkündigung oder bei dem Inkrafttreten der Civilprozeßordnung schon bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften zu beschränken --
122. Anwaltszwang für die Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluß des §. 99 C.P.O --
123. Kann die Zustellung der Klage wirksam in der Weise geschehen, daß der Kläger dieselbe sich selbst als Vertreter des Beklagten zustellen läßt? --
124. Was ist zur Verbürgung der Gegenseitigkeit in betreff der Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile erforderlich? C.P.O. §. 661 Ziff. 5. Ist die Gegenseitigkeit in England verbürgt? --
125. Liegt Klagänderung vor, wenn ein auf Grund des §. 107 (120) G.O. erhobener Schadensersatzanspruch in erster Instanz auf den Mangel einer Schutzvorrichtung überhaupt, in zweiter Instanz aber darauf gestützt wird, daß die vorhandene Schutzvorrichtung untauglich gewesen sei? --
126. Ist eine Klage eines Forderungsprätendenten gegen einen anderen zulässig, wenn nicht über die Existenz des von dem Schuldner nicht bestrittenen Schuldverhältnisses und seine Verpflichtung zu dessen Erfüllung, sondern nur darüber Streit herrscht, wer von den streitenden Teilen der zur Geltendmachung des Forderungsrechtes Berechtigte sei? --
127. 1. Ist das Prozeßgericht, welches auf die Leistung eines Eides durch bedingtes Urteil erkennt, nach der Civilprozeßordnung befugt, die Feststellung der Folgen d. h. die Zuerkennung oder Aberkennung des streitigen Anspruches, ans den Fall der Leistung oder auf den Fall der Nichtleistung des Eides zu beschränken? 2. Ist ein Urteil des zu 1. angegebenen, bezüglich der Eidesfolgen beschränkten Inhaltes als ein bedingtes Endurteil, gegen welches die Rechtsmittel der Berufung und Revision zulässig sind, anzusehen? --
Register --
Zusammenstellung der im siebenten Band mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783112687789
DOI:10.1515/9783112687789
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.