Kann der Wucherer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche das dem bewucherten Geleistete kondizieren? / / Felix Eichler.

Saved in:
Bibliographic Details
VerfasserIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1908]
©1908
Year of Publication:1908
Edition:Reprint 2022
Language:German
Online Access:
Physical Description:1 online resource (40 p.)
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Inhalt
  • Einleitung
  • Erster Teil. Die rechtliche Natur des Wuchergeschäftes im Bürgerlichen Gesetzbuche
  • §1. Das Wuchergeschäft nach Bürgerlichen Gesetzbuch im allgemeinen
  • § 2. Gibt es ein „wucherisches Plus"?
  • § 3. Erstreckt sich die Nichtigkeit des Wuchergeschäftes auch auf die Leistung des Wucherers an den Bewucherten?
  • Zweiter Teil. Die Kondiktionsfrage im besonderen
  • § 4. Die Kondiktion des Bürgerlichen Gesetzbuches nach Begriff und Voraussetzungen
  • § 5. Wann wird für den Wucherer eine Kondiktion seiner Leistung praktisch von Bedeutung?
  • § 6. Verstößt der Wucherer nach dem Zwecke seiner Leistung bei ihrer Hingabe gegen die guten Sitten und hat dies den Ausschluß der Kondiktion zur Folge?
  • § 7. Ausschluß der Kondiktion und Ergebnis
  • Literaturverzeichnis
  • Backmatter