Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 30 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1910]
©1910
Year of Publication:1910
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 30
Online Access:
Physical Description:1 online resource (81 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • 37. Vorteilsausgleichung
  • 38. Liegt in der Entscheidung, durch welche die Klage wegen einer hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung abgewiesen wird, zugleich eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Erlöschen der Gegenforderung durch Aufrechnung?
  • 39. Ist der schuldrechtliche Vertrag, durch welchen die Vereinigung zweier Aktiengesellschaften vereinbart wird (Verschmelzungvertrag), als Beurkundung der Übertragung von Grundstückseigentum anzusehen?
  • 40. Kanu nach § 320 ZPO. die Berichtigung der im Revisionsurteil enthaltenen Sachdarstellung beantragt werden?
  • 41. 1. Kann im Gründungsvertrag einer Gesellschaft m. b. H. unter Zustimmung aller Gesellschafter rechtswirksam vereinbart werden, daß der Geschäftsanteil eines Gesellschafters mit dessen Tode nicht seinen Erben sondern Dritten zustehen soll? 2. Unter welchen Umständen ist der Widerruf einer solchen Bestimmung anzunehmen?
  • 42. Kann der Vorstand einer eingetragenen Genossenschaft eines seiner Mitglieder zur Vornahme von Rechtsgeschäften für die Genossenschaft bevollmächtigen? Ist, wenn von mehreren Vorstandsmitgliedern je zwei zur Vertretung der Genossenschaft berechtigt sind, das zu bevollmächtigende Mitglied von der Mitwirkung bei der Vollmachtserteilung ausgeschlossen?
  • 43. Ist der Anspruch auf Befreiung von einer Schuld abtretbar a) an den Gläubiger der Forderung, b) an einen Dritten?
  • 44. Wird der Schuldner, bei welchem ausländische, ihm nicht gehörige Banknoten im Arrestwege gepfändet sind, Eigentümer des Erlöses, den der Gerichtsvollzieher durch Umwechselung der Noten erhält?
  • 45. 1. Kann durch die Bereinssatzung wirksam vorgeschrieben werden, daß die von der Mitgliederversammlung beschlossene Ausschließung eines Mitglieds gerichtlich nicht anfechtbar sei? 2. Wird das Ergebnis der Abstimmung durch das Abgeben unbeschriebener Stimmzettel beeinflußt?
  • 46. 1. Was ist unter dem Erlassen eines Prospekts zu verstehen? 2. Was gehört zum Begriffe des grobe« Verschuldens bei Erlaß eines Prospekts? Muß der Emittent, bevor er für die Aktien die Zulassung zum Börsenhandel erwirkt, die Angaben nachprüfen, die ihm von der Aktiengesellschaft gemacht worden sind? 3. Was ist unter dem Besitzer eines Wertpapiers zu verstehen, dem der Emittent haftet? 4. Wird der Emittent von seiner Haftung dadurch frei, daß der Erwerber von Aktien infolge einer Zusammenlegung nicht mehr dieselben Aktien zurückgeben kann? 5. Mitwirkendes Verschulden des Ersatzberechtigten. 6. Welche Bedeutung hat es, wenn das Börsengesetz die Haftung des Emittenten für den Prospekt festsetzt, auf Grund dessen die Wertpapiere zum Börsenhandel zugelassen sind?
  • 47. Kann auch bei Gebrauchsmustern ein Benutzungsrecht gemäß § 5 Abs. 1 des Patentgesetzes geltend gemacht werden?
  • 48. Unterliegt die Zusicherung eines Ruhegehalts in einem Dienstverträge der Formvorschrift des § 761 BGB.?
  • 49. Wird die Verjährung des Anspruchs gegen den Tierhalter gehemmt oder in anderer Weise dadurch beeinflußt, daß seiner Durchführung vorübergehend der Bescheid einer Berufsgenossenschaft entgegensteht?
  • 50. Gehören Ausstattungen zu den unentgeltlichen Zuwendungen im Sinne des § 1369 BGB.?
  • 51. Inwieweit verstößt ein Vergleich, durch den einem mit der Leitung von Konzerten beauftragten Künstler Beschränkungen seiner künstlerischen Betätigung auferlegt werden, gegen die guten Sitten?
  • 52. Kann für die Frage, ob zwischen zwei Wortzeichen die Gefahr einer Verwechselung im Verkehr vorliegt, neben dem Klanglaut und dem Bilde der Worte auch deren Sinn in Betracht kommen?
  • 53. Gebührt dem Miteigentümer eines Gutes, an dem ihm die freie Verwaltung und der Nießbrauch zusteht, der Erlös eines gefällten Teiles des Gutswaldes ausschließlich?
  • 54. Wie weit muß bei einem Schiffszusammenstoße der Kläger den prima-facie-Schuldbeweis führen, um den Reeder des unter einem Zwangslotsen fahrenden Schiffes zum Entschuldungsbeweise zu nötigen?
  • 55. Ist § 833 BGB. bei Ansteckung von Tieren durch Tiere anwendbar, wenn die Ansteckung durch ein willkürliches tierisches Tun vermittelt wird?
  • 56. Zum Begriffe der Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7b ZPO.
  • 57. Ist, wem eine ausländische Aktiengesellschaft eine Zweigniederlassung errichtet, für den Steuersatz das Grundkapital der Aktiengesellschaft oder das Anlage- und Betriebskapital der Zweigniederlassung maßgebend?
  • 58. 1. Erlöschen der Auftrag und die Vollmacht, die einem anderen für einen Grundstücksverkauf von einer unverheirateten Frauensperson erteilt worden sind, ohne weiteres dadurch, daß diese demnächst eine Ehe schließt, für welche das gesetzliche Güterrecht gilt? 2. Ist die Verurteilung einer im gesetzlichen Güterstande lebenden Frau zur Erteilung der Auflassung auch dann zulässig, wenn der Mann seine Zustimmung zu dem von der Frau abgeschlossenen Kaufverträge versagt? 3. Unter welchen Voraussetzungen gilt die Verbindlichkeit der Frau aus dem nach ihrer Eheschließung vom Bevollmächtigten vereinbarten Kaufvertrag als eine erst nach Eingehung der Ehe entstandene Schuld?
  • 59. 1. Schließt auch eine um in der Zukunft liegende Möglichkeit, auf andere Weise Ersatz zu erlangen, die Inanspruchnahme des Beamten nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. ans? 2. Geht der Ersatzanspruch gegen den Beamten, dem nur Fahrlässigkeit zur Last fällt, dadurch verloren, daß der Verletzte die Gelegenheit, auf andere Weise Ersatz zu erlangen, versäumt? Ist 8 254 BGB. in solchem Falle anwendbar? 3. Pflicht des Vormundschaftsrichters, den Vormund zur Befolgung der Vorschriften des § 1814 BGB. anzuhalten. Zur Anwendung des § 1817 BGB.
  • 60. Zum Begriffe der Übernahme eines Vermögens durch Vertrag nach § 419 BGB.
  • 61. 1. Ist eine durch ein ausländisches Gericht ausgesprochene Entmündigung oder angeordnete Beistandsbestellung von dem inländischen Richter zu berücksichtigen? 2. Welche Bedeutung haben die Art. 7 Abs. 3 u. 156 Abs. 2 Eins G., zum BGB.? 3. Zur Auslegung der §§ 139, 293 ZPO.
  • 62. Setzt die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes die Begründung eines Gesellschaftsvermögens oder die Leistung von Beiträgen voraus? Kann während der Dauer der Gesellschaft der geschäftsführende Gesellschafter Ersatz seiner Aufwendungen fordern, wenn weder ein Gesellschaftsvermögen vorhanden noch der Mitgesellschafter zur Leistung von Beiträgen verpflichtet ist?
  • 63. Ist in der Führung des Titels „päpstlicher Hoflieferant" eine unrichtige Angabe, welche geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, dann zu finden, wenn der Titel zwar verliehen, aber nachträglich durch einseitigen Widerruf wieder entzogen worden ist? Voraussetzungen und Form der Entziehung eines derartigen Titels.
  • 64. Findet § 624 BGB. Anwendung, wenn ein aus fünf Jahre angestellter Schauspieler sich bei Beginn dieses Dienstverhältnisses seinem Theaterdirektor auf weitere drei Jahre durch einen neuen Vertrag verpflichtet?
  • 65. Erstreckt sich die Miete von Geschäftsräumen in einer Großstadt auch auf die Außenwände der gemieteten Räume? Kann der Mieter den zu Reklamezwecken ergriffenen Besitz der Außenflächen durch Selbsthilfe und Besitzstörungsklage gegenüber anderen Mietern geltend machen?
  • 66. Wann ist häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 2028 BGB. gegeben? Findet § 2028 auch auf Miterben Anwendung?
  • 67. 1. Greift § 3 oder § 6 des Telegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 Platz, wenn die spätere Änderung vorhandener besonderer Anlagen, welche die Veräuderung der Telegraphenlinie erforderlich macht, durch eine Änderung des Verkehrswegs veranlaßt wird? 2. Ist im Falle des § 6 Abs. 6 TelWG. das Erfordernis der überwiegenden Beteiligung nur auf die spätere Änderung der vorhandenen besonderen Anlage, oder auf die Ausführung der ganzen Anlage zu beziehen? 3. Liegt überwiegende Beteiligung im Sinne des § 6 Abs. 2 und 6 TelWG. auch dann vor, wenn die Aufwendungen des Wegeunterhaltungspflichtigen zwar der Änderung der besonderen Anlage zugute kommen, aber nicht im Interesse der Anlage, sondern zum Zwecke der Wegeregulierung gemacht werden?
  • 68.
  • Welches örtliche Recht ist für die Errichtung eine- Familienfideikommisses maßgebend, wenn dazu Grundstücke gehören, die im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts liegen, während der Stifter seinen Wohnsitz außerhalb dieses Gebiets gehabt hat?
  • 69. 1. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs ans § 51 GewO. wegen Untersagung der Benutzung einer gewerblichen Anlage durch die höheren Verwaltungsbehörden. 2. Wer ist aus § 51 GewO. zum Schadensersatz verpflichtet?
  • 70. Was ist nach preußischem Staatsrecht unter einem Nebenamte zu verstehen?
  • 71. 1. Wer ist richtiger Beklagter, wenn unberechtigte Zuziehung von Mietzinsen zur Zwangsverwaltungsmasse geltend gemacht wird? 2. Kann der Kläger in diesem Falle auf das Teilungsverfahren verwiesen werden? 3. Ist es rechtlich möglich, daß sich der Nießbraucher eines Hauses die Mietzinsforderungen vom Eigentümer noch besonders übertragen läßt?
  • 72. 1. Befriedigung eines Hypothekengläubigers durch den Grundstückserwerber, der die Hypothek übernommen hat. Erlangt der Erwerber die Hypothek mit der Forderung oder nur als Grundschuld? 2. Wem fällt die Hypothek zu, wenn die Auflassung des Grundstücks demnächst auf Anfechtung des Veräußerers durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt wird? 3. Wirkt dieses Urteil zugunsten des Hypothekengläubigers, der von einem Gläubiger des Erwerbers auf Grund einer Pfändung wegen Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch genommen wird?