Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 157 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1938]
©1938
Year of Publication:1938
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 157
Online Access:
Physical Description:1 online resource (225 p.)
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Reprint 2022
Berlin ; Boston : De Gruyter, [1938]
©1938
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 157
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Wann verstößt ein im Nichtigkeitsstreit abgeschlossener Vergleich gegen die guten Sitten wegen Erschleichung der Patentruhe? -- 2. Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem Versicherten den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei? -- 3. Ist § 846 BGB. auf andere Fälle als die der 88 844, 845 das. entsprechend anzuwenden, wenn ein Dritter Schaden an seiner Gesundheit und damit Vermögensschaden erleidet infolge der seelischen Einwirkung, die er durch die körperliche Verletzung oder den Tod des von der unerlaubten Handlung unmittelbar Betroffenen erfährt? -- 4. Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls über die dem Arrest zugrunde liegende Hauptforderung ein Rechtsstreit geführt wird? Inwieweit ist solchenfalls gegenüber der Einrede der Verjährung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegeben? -- 5. Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen Beträge zugesprochen hat, die zum Teil über seinen Antrag hinausgehen, in der Berufungsinstanz zur Aufrechterhaltung dieses Urteils aus den Antrag beschränken, die Berufung zurückzuweisen? -- 6. 1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine gleichzeitig einzutragende neue Hypothek unter die Vorschriften der §§ 877, 879 oder die des § 880 BGB.? 2. Kann § 181 BGB. auf die Zustimmung des Eigentümers nach § 880 Abs. 2 das. auch dann Anwendung finden, wenn diese dem Grundbuchamt gegenüber erklärt wird? -- 7. 1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO.) die Streitgenossen, die einen Termin oder eine Frist versäumen, als durch die nichtsäumigen vertreten angesehen werden? 2. Wie gestaltet sich die Rechtslage für die einzelnen notwendigen Streitgenossen, wenn ein Teil von ihnen gar nicht oder verspätet, ein anderer Teil dagegen rechtzeitig von einem Rechtsmittel Gebrauch macht, zur Zeit dieses Rechtsmittelgebrauchs aber die Rechtsmittelfrist für die säumigen Streitgenossen bereits verstrichen war? 3. Hat etwa der für einen Teil der notwendigen Streitgenossen eintretende Rechtsmittelverlust insbesondere die Folge, daß das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber als rechtskräftig festgestellt zu behandeln ist, so daß das Rechtsmittel der nichtsäumigen Streitgenossen ohne weiteres als unbegründet zurückgewiesen werden muß? -- 8. 1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstückgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden? 2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird? 3. über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn. 4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung feines Geschäfts ausgenommenes Darlehen) -- 9. 1. Kann der Verpfänder des Geschäftsanteils einer Gesellschaft mbH. das Stimmrecht auf den Pfandgläubiger übertragen? 2. Kann der Pfandgläubiger mit dem ihm verpfändeten Geschäftsanteil anders stimmen als der Verpfänder mit einem ihm verbliebenen, nicht verpfändeten Anteil? 3. Wie wirken Beschränkungen in der Ausübung des Stimmrechts und die Anfechtung seiner Übertragung wegen eines Willensmangels gegenüber -er Gesellschaft mbH.? -- 10. 1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Richtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG, maßgebend? 2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll? 3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde? -- 11. Ist der obsiegende Scheidungskläger für mitschuldig zu erklären, wenn zur Rechtfertigung des Scheidungsanspruchs verziehene Verfehlungen mitherangezogen werden mußten, die unverziehen allein schon als Scheidungsgrund hingereicht hätten, denen aber ebenfalls verziehene eigene schwere Eheverfehlungen gegenübergestanden hatten? -- 12. Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist? -- 13. Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs aus die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann? -- 14. Ist die Beweislast im Falle des § 181 Ms. 1 Satz 2 des Gesetzes über dm Versicherungsvertrag anders verteilt als in dem des § 170 Ms. 1 das.? Kommt es aus die Art des „Unfalls" an? Welche Anforderungen an die Beweisführung sind zu stellen? -- 15. 1. Inwieweit ist der Zwangsversteigerungsrichter verpflichtet, die ihm nach § 19 Abf. 2 ZBG. vom Grundbuchamt erteilten Abschriften «nd Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu prüfen? 2. Welche Pflichten liegen dem Zwangsversteigerungsrichter bei Bestellung und Überwachung des Zustellungsvertreters gemäß § 6 ZBG. ob? 3. Genügt das Grundbnchamt in der Regel der ihm im § 19 Abf. 2 ZBG. auferlegten Verpflichtung, die bei ihm bestellten Zustellungsbevollmächtigten zu bezeichnen und Nachricht zu geben, was ihm über Wohnort und Wohnung der eingetragenen Beteiligten und deren Vertreter bekannt ist, wenn es dem Bersteigernngsgericht eine beglaubigte Abschrift des Wohnungsblatts übersendet? 4. über die Bedeutung des Wohnungsblatts (§ 21 Nr. 5 der Aktenordmmg vom 28. November 1934 — DJ. S. 1492 —). -- 16. Kann das Armenrecht noch auf ein Gesuch bewilligt werden, welches nach Abschluß des Rechtsgangs gestellt wird? -- 17. Wann entsteht der Schadensersatzanspruch des Grundeigentümers wegen Entwertung von Bauland durch drohende Bergbaugefahr? -- 18. 1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935. 2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte? 3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat? -- 19. Ist eine ohne Einwilligung der Landeszentralbehörde in das Grundbuch eingetragene Inhaltsänderung bei einer Hypothek in ausländischer Währung sachlich-rechtlich unwirksam? -- 20. Ist eine Bestätigung der Ehe, die der zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähige Ehegatte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit vornimmt, deswegen unwirksam, weil der Bestätigende mit einer Erdkrankheit behaftet ist? -- 21.
Entfällt die dem Fremdbesitzer gegenüber dem Eigentümer obliegende Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sache, wenn der Fremdbesitzer Besitzmittler eines Dritten war, der ihm die das Eigentum verletzende Verfügung über die Sache in rechtswirksamer Weise erlaubt hatte? -- 22. 1. Kann sich die Erhebung der Scheidungsklage eines deutschen Ehegatten vor einem ausländischen, nach deutschem Recht an sich zuständigen Gericht als eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB. darstellen? 2. Worin besteht in diesem Falle der zu leistende Ersatz? -- 23. Ist in Ehesachen ein Vergleich mit der Wirkung möglich, daß die Rechtshängigkeit beseitigt Md ein bereits ergangenes Scheidungsurteil hinfällig wird? -- 24. 1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen ans den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden? 2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe? -- 25. Umsaßt bei vollständig vorweggenommener Erfindung der Schutzbereich eines Patentes, bei dem fich der Gegenstand der Erfindung mit der beschriebenen Ausführungsform deckt, die glatten Gleichwerte der beschriebenen Ausführungsform? -- 26. Kann die Klage ans Erteilung der Vollstreckungsklausel zu dem Urteil aus einer früheren Streitsache im Wege der Klagänderung noch im zweiten Rechtsgang eines neuen Rechtsstreits erhoben werden, wenn dieser im ersten Rechtsgang vor dem Prozeßgericht erster Instanz der früheren Sache verhandelt wurde? -- 27. 1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte? 2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar? -- 28. 1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der Zustellungsbevollmächtigter der beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten ist? 2. Ist die arme Partei an der Einlegung eines Rechtsmittels auch dann noch verhindert, wenn ihr der Beschluß über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zwar nicht zugestellt, aber durch Übersendung einer Abschrift bekannt gegeben ist? -- 29. Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Met- (Pacht-) Sache ausgeschlossen? -- 30. Fällt die Ausbietungsgarantie für eine Grundschuld unter die Vorschrift des § 493 BGB.? -- 31. 1. Ist die Aufwertungsverordnung für das Saargebiet vom 22. April 1929 revisibel? 2. Können zur Zeit die Gläubiger solcher Markdarlehen saarländischer Gemeinden, über die keine Schuldscheine ausgestellt sind, Aufwertung dieser Darlehen verlangen? -- 32. Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete? -- 33. Muß der Kraftfahrer vor Eisenbahnübergängen, deren Schranken offenstehen, mit dem Herannahen von Zügen rechnen und außer der Fahrbahn auch die Zugstrecke beobachten? Geht insbesondere eine Unübersichtlichkeit des Geländes insoweit zu seinen Lasten? -- 34. Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen Amtspflichtverletzung eines Steuerbeamten vor den ordentlichen Gerichten Schadensersatz gefordert werden und muß der Einwand, in Wirklichkeit werde in unzulässiger Weise ein Steuererstattungsanspruch verfolgt, vergeblich bleiben? -- 35. Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine — tatsächlich vorgeschriebene — Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die Vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich? -- 36. 1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären und solchen Dritten, die nach der schädigenden Handlung Aktien erwerben. 2. über die Erfordernisse einer Bar-Kapitalserhöhung nach § 279 HGB -- 37. 1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, der aus § 831 BGB. haftet, weil der Berrichtungsgehilfe arglistig handelte, dem Geschädigten -essen — fahrlässiges — Verschulden entgegenhalten, das bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat? 3. Haftet eine juristische Person nach § 831 BGB. für ein vorsätzliches rechtswidriges Handeln eines Berrichtungsgehilfen auch dann, wenn diesem die Verrichtung nur zusammen mit einer anderen Person zusteht und beide die Verrichtung ausführten? 4. Wird die Eigenschaft eines besonderen Vertreters aus § 30 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vertreter an Weisungen und Anordnungen eines übergeordneten Organs gebunden ist? 5. Kann darin, daß die juristische Person keinen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. bestellt, ein als unerlaubte Handlung der juristischen Person zu vertretender Organisationsmangel liegen? 6. Stellt der Geschäftsbetrieb der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) einen privatrechtlichen Geschäftskreis dar? 7. Waren die Mitglieder der Generaldirektion dieser Staatsbank im Jahre 1925 zum mindesten „besondere" Vertreter im Sinne des § 30 BGB? -- 38. Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlüsse des Vertrags oder für dessen Vermittlung einen Mäklerlohn versprochen hat, zur Entrichtung des Mäklerlohnes verpflichtet, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird? -- 39. Zum Begriff der Bestandteile bei beweglichen Sachen -- 40. 1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen? 2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen? 3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht? -- 41. Kann die Eingehung einer nicht registrierten (sog. faktischen) Ehe im Sinne -er Art. 3,11,12,16 des sowjetrussischen Gesetzbuchs, betr. Ehe, Familie und Vormundschaft, vom 19. November 1926 eine auch nach deutschem Recht wirksame Eheschließung darstellen? -- 42. Ist ein Vergleich unwirksam, wenn -er nach -em Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte, der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt nur in Rechtssätzen besteht und überhaupt keine Tatsache umschließt? -- 43. 1. über die Pflicht zur Unterhaltung der Vorflut und über Folgen ihrer Vernachlässigung. 2. Zur Frage der Benutzung eines Wasserlaufs -- 44. 1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines Unternehmers gegenüber dem Besteller entgegen, wenn durch zusammenwirkendes Verschulden beider ein bei dem Unternehmer Beschäftigter getötet worden ist? 2. Kann insbesondere trotz der vorgenannten Bestimmung der Unternehmer dem Besteller für die Erfüllung der ihm nach § 618 BGB. seinen Arbeitern gegenüber obliegenden Pflichten verantwortlich fein? -- 45. 1. Zur Auslegung des § 127 Abs.1 ZVG. 2. Ist eine Hypothek dadurch, daß das belastete preußische Grundstück infolge der Grenzziehung des Versailler Vertrags zum Teil an Polen fiel, Gesamthypothek an dem preußischen und dem polnischen Grundstück geworden? -- 46. Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die nach dem Eintritt des Erbfalls auf einem Nachlaßgrundstück im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen worden ist? -- 47. 1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet? 2.
Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht? -- 48. 1. Kann der Rotweg über ein Rachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens beansprucht werden? 2. Wird das Recht auf den Rotweg durch das Bestehen einer schuldrechtlichen Gebrauchsbefugnis (Miete) ausgeschlossen? 3. Kann ein Notwegrecht auch dann entstehen, wenn von zwei einheitlich eingerichteten, aber rechtlich selbständigen Grundstücken das eine durch Zwangsversteigerung in fremde Hand gelangt? -- 49. Ist eine Wundinfektion, bei welcher der Anstellungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist, auch dann ein Versicherungsfall nach § 2 II 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einzel-Unfallversicherung, wenn die Unfallverletzung ans der Zeit vor Beginn der Versicherung stammt? -- 50. 1 Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung? 2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 BBG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist? 4. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt? 4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer? -- 51. 1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten „aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam? 2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden? -- 52. Sind die §§ 4 und 7 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 1934 zum Generalabkommen zwischen den deutschen bergbaulichen Syndikaten und dem deutschen Kohlenhandel vom 15. Juni 1933/27. Juli 1934 vereinbar mit den §§ 50 und 64 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (RGBl. S. 342) und mit der Bekanntmachung des Reichskohlenrats betr. die Voraussetzungen für den waggonweisen Bezug von Brennstoffen vom 8. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936)? -- 53. 1. Grenzen der Beschränkung — im Gegensatz zur Ausschließung — der Öffentlichkeit der Verhandlung (im Ortstermin). 2. Kann eine Partei auf die Befolgung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung wirksam verzichten? 3. Zur Feststellung von Zeugenaussagen -- 54. Unter welchen Umständen hat der Schadensersatzpflichtige nach § 843 Abs.2 Satz 2 BGB. Sicherheit zu leisten? Welche Bedeutung hat dabei der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen Haftpflicht versichert ist? -- 55. Kann ein nach dem 14. November 1935 erlassenes Urteil mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn dabei ein jüdischer Richter mitgewirkt hat? -- 56. Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt? -- 57. Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war? -- 58. Kann der Pächter einer Schankwirtschaft dem Verpächter gegenüber die Rechte ans § 537 in Verb, mit 581 Abs. 2 BGB. geltend machen, wenn sein Unterpächter unter bewußtem Verstoß gegen die dem Pächter obliegende Gebrauchspflicht den Schankwirtschaftsbetrieb einstellt und auf die ihm erteilte Schankerlaubnis verzichtet und wenn alsdann dem Pächter die Schankerlaubnis, die er nunmehr für sich selbst nachsucht, mit Rücksicht auf die örtliche Lage der Pachträume nach § 1 Ms. 2 des Gaststättengesetzes wegen Fehlens eines Bedürfnisses versagt wird? -- 59. 1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn -er bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit cintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens -er Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird? -- 60. Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. 88 251, 251a) den Anwendungsbereich des 8 211 Ms. 2 BGB. beschränkt? -- 61. Zur Frage der Rechtskraftwirkung des landwirtschaftlichen Entschuldungsplans -- 62. 1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden? -- Register -- Zusammenstellung der im 157. Baude mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
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Mode of access: Internet via World Wide Web.
In German.
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 03. Jan 2023)
LAW / General. bisacsh
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, editor. edt http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt
print 9783112676875
https://doi.org/10.1515/9783112676882
https://www.degruyter.com/isbn/9783112676882
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Inhalt --
1. Wann verstößt ein im Nichtigkeitsstreit abgeschlossener Vergleich gegen die guten Sitten wegen Erschleichung der Patentruhe? --
2. Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem Versicherten den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei? --
3. Ist § 846 BGB. auf andere Fälle als die der 88 844, 845 das. entsprechend anzuwenden, wenn ein Dritter Schaden an seiner Gesundheit und damit Vermögensschaden erleidet infolge der seelischen Einwirkung, die er durch die körperliche Verletzung oder den Tod des von der unerlaubten Handlung unmittelbar Betroffenen erfährt? --
4. Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls über die dem Arrest zugrunde liegende Hauptforderung ein Rechtsstreit geführt wird? Inwieweit ist solchenfalls gegenüber der Einrede der Verjährung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegeben? --
5. Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen Beträge zugesprochen hat, die zum Teil über seinen Antrag hinausgehen, in der Berufungsinstanz zur Aufrechterhaltung dieses Urteils aus den Antrag beschränken, die Berufung zurückzuweisen? --
6. 1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine gleichzeitig einzutragende neue Hypothek unter die Vorschriften der §§ 877, 879 oder die des § 880 BGB.? 2. Kann § 181 BGB. auf die Zustimmung des Eigentümers nach § 880 Abs. 2 das. auch dann Anwendung finden, wenn diese dem Grundbuchamt gegenüber erklärt wird? --
7. 1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO.) die Streitgenossen, die einen Termin oder eine Frist versäumen, als durch die nichtsäumigen vertreten angesehen werden? 2. Wie gestaltet sich die Rechtslage für die einzelnen notwendigen Streitgenossen, wenn ein Teil von ihnen gar nicht oder verspätet, ein anderer Teil dagegen rechtzeitig von einem Rechtsmittel Gebrauch macht, zur Zeit dieses Rechtsmittelgebrauchs aber die Rechtsmittelfrist für die säumigen Streitgenossen bereits verstrichen war? 3. Hat etwa der für einen Teil der notwendigen Streitgenossen eintretende Rechtsmittelverlust insbesondere die Folge, daß das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber als rechtskräftig festgestellt zu behandeln ist, so daß das Rechtsmittel der nichtsäumigen Streitgenossen ohne weiteres als unbegründet zurückgewiesen werden muß? --
8. 1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstückgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden? 2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird? 3. über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn. 4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung feines Geschäfts ausgenommenes Darlehen) --
9. 1. Kann der Verpfänder des Geschäftsanteils einer Gesellschaft mbH. das Stimmrecht auf den Pfandgläubiger übertragen? 2. Kann der Pfandgläubiger mit dem ihm verpfändeten Geschäftsanteil anders stimmen als der Verpfänder mit einem ihm verbliebenen, nicht verpfändeten Anteil? 3. Wie wirken Beschränkungen in der Ausübung des Stimmrechts und die Anfechtung seiner Übertragung wegen eines Willensmangels gegenüber -er Gesellschaft mbH.? --
10. 1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Richtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG, maßgebend? 2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll? 3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde? --
11. Ist der obsiegende Scheidungskläger für mitschuldig zu erklären, wenn zur Rechtfertigung des Scheidungsanspruchs verziehene Verfehlungen mitherangezogen werden mußten, die unverziehen allein schon als Scheidungsgrund hingereicht hätten, denen aber ebenfalls verziehene eigene schwere Eheverfehlungen gegenübergestanden hatten? --
12. Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist? --
13. Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs aus die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann? --
14. Ist die Beweislast im Falle des § 181 Ms. 1 Satz 2 des Gesetzes über dm Versicherungsvertrag anders verteilt als in dem des § 170 Ms. 1 das.? Kommt es aus die Art des „Unfalls" an? Welche Anforderungen an die Beweisführung sind zu stellen? --
15. 1. Inwieweit ist der Zwangsversteigerungsrichter verpflichtet, die ihm nach § 19 Abf. 2 ZBG. vom Grundbuchamt erteilten Abschriften «nd Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu prüfen? 2. Welche Pflichten liegen dem Zwangsversteigerungsrichter bei Bestellung und Überwachung des Zustellungsvertreters gemäß § 6 ZBG. ob? 3. Genügt das Grundbnchamt in der Regel der ihm im § 19 Abf. 2 ZBG. auferlegten Verpflichtung, die bei ihm bestellten Zustellungsbevollmächtigten zu bezeichnen und Nachricht zu geben, was ihm über Wohnort und Wohnung der eingetragenen Beteiligten und deren Vertreter bekannt ist, wenn es dem Bersteigernngsgericht eine beglaubigte Abschrift des Wohnungsblatts übersendet? 4. über die Bedeutung des Wohnungsblatts (§ 21 Nr. 5 der Aktenordmmg vom 28. November 1934 — DJ. S. 1492 —). --
16. Kann das Armenrecht noch auf ein Gesuch bewilligt werden, welches nach Abschluß des Rechtsgangs gestellt wird? --
17. Wann entsteht der Schadensersatzanspruch des Grundeigentümers wegen Entwertung von Bauland durch drohende Bergbaugefahr? --
18. 1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935. 2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte? 3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat? --
19. Ist eine ohne Einwilligung der Landeszentralbehörde in das Grundbuch eingetragene Inhaltsänderung bei einer Hypothek in ausländischer Währung sachlich-rechtlich unwirksam? --
20. Ist eine Bestätigung der Ehe, die der zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähige Ehegatte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit vornimmt, deswegen unwirksam, weil der Bestätigende mit einer Erdkrankheit behaftet ist? --
21.
Entfällt die dem Fremdbesitzer gegenüber dem Eigentümer obliegende Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sache, wenn der Fremdbesitzer Besitzmittler eines Dritten war, der ihm die das Eigentum verletzende Verfügung über die Sache in rechtswirksamer Weise erlaubt hatte? --
22. 1. Kann sich die Erhebung der Scheidungsklage eines deutschen Ehegatten vor einem ausländischen, nach deutschem Recht an sich zuständigen Gericht als eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB. darstellen? 2. Worin besteht in diesem Falle der zu leistende Ersatz? --
23. Ist in Ehesachen ein Vergleich mit der Wirkung möglich, daß die Rechtshängigkeit beseitigt Md ein bereits ergangenes Scheidungsurteil hinfällig wird? --
24. 1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen ans den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden? 2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe? --
25. Umsaßt bei vollständig vorweggenommener Erfindung der Schutzbereich eines Patentes, bei dem fich der Gegenstand der Erfindung mit der beschriebenen Ausführungsform deckt, die glatten Gleichwerte der beschriebenen Ausführungsform? --
26. Kann die Klage ans Erteilung der Vollstreckungsklausel zu dem Urteil aus einer früheren Streitsache im Wege der Klagänderung noch im zweiten Rechtsgang eines neuen Rechtsstreits erhoben werden, wenn dieser im ersten Rechtsgang vor dem Prozeßgericht erster Instanz der früheren Sache verhandelt wurde? --
27. 1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte? 2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar? --
28. 1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der Zustellungsbevollmächtigter der beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten ist? 2. Ist die arme Partei an der Einlegung eines Rechtsmittels auch dann noch verhindert, wenn ihr der Beschluß über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zwar nicht zugestellt, aber durch Übersendung einer Abschrift bekannt gegeben ist? --
29. Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Met- (Pacht-) Sache ausgeschlossen? --
30. Fällt die Ausbietungsgarantie für eine Grundschuld unter die Vorschrift des § 493 BGB.? --
31. 1. Ist die Aufwertungsverordnung für das Saargebiet vom 22. April 1929 revisibel? 2. Können zur Zeit die Gläubiger solcher Markdarlehen saarländischer Gemeinden, über die keine Schuldscheine ausgestellt sind, Aufwertung dieser Darlehen verlangen? --
32. Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete? --
33. Muß der Kraftfahrer vor Eisenbahnübergängen, deren Schranken offenstehen, mit dem Herannahen von Zügen rechnen und außer der Fahrbahn auch die Zugstrecke beobachten? Geht insbesondere eine Unübersichtlichkeit des Geländes insoweit zu seinen Lasten? --
34. Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen Amtspflichtverletzung eines Steuerbeamten vor den ordentlichen Gerichten Schadensersatz gefordert werden und muß der Einwand, in Wirklichkeit werde in unzulässiger Weise ein Steuererstattungsanspruch verfolgt, vergeblich bleiben? --
35. Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine — tatsächlich vorgeschriebene — Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die Vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich? --
36. 1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären und solchen Dritten, die nach der schädigenden Handlung Aktien erwerben. 2. über die Erfordernisse einer Bar-Kapitalserhöhung nach § 279 HGB --
37. 1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, der aus § 831 BGB. haftet, weil der Berrichtungsgehilfe arglistig handelte, dem Geschädigten -essen — fahrlässiges — Verschulden entgegenhalten, das bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat? 3. Haftet eine juristische Person nach § 831 BGB. für ein vorsätzliches rechtswidriges Handeln eines Berrichtungsgehilfen auch dann, wenn diesem die Verrichtung nur zusammen mit einer anderen Person zusteht und beide die Verrichtung ausführten? 4. Wird die Eigenschaft eines besonderen Vertreters aus § 30 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vertreter an Weisungen und Anordnungen eines übergeordneten Organs gebunden ist? 5. Kann darin, daß die juristische Person keinen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. bestellt, ein als unerlaubte Handlung der juristischen Person zu vertretender Organisationsmangel liegen? 6. Stellt der Geschäftsbetrieb der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) einen privatrechtlichen Geschäftskreis dar? 7. Waren die Mitglieder der Generaldirektion dieser Staatsbank im Jahre 1925 zum mindesten „besondere" Vertreter im Sinne des § 30 BGB? --
38. Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlüsse des Vertrags oder für dessen Vermittlung einen Mäklerlohn versprochen hat, zur Entrichtung des Mäklerlohnes verpflichtet, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird? --
39. Zum Begriff der Bestandteile bei beweglichen Sachen --
40. 1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen? 2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen? 3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht? --
41. Kann die Eingehung einer nicht registrierten (sog. faktischen) Ehe im Sinne -er Art. 3,11,12,16 des sowjetrussischen Gesetzbuchs, betr. Ehe, Familie und Vormundschaft, vom 19. November 1926 eine auch nach deutschem Recht wirksame Eheschließung darstellen? --
42. Ist ein Vergleich unwirksam, wenn -er nach -em Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte, der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt nur in Rechtssätzen besteht und überhaupt keine Tatsache umschließt? --
43. 1. über die Pflicht zur Unterhaltung der Vorflut und über Folgen ihrer Vernachlässigung. 2. Zur Frage der Benutzung eines Wasserlaufs --
44. 1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines Unternehmers gegenüber dem Besteller entgegen, wenn durch zusammenwirkendes Verschulden beider ein bei dem Unternehmer Beschäftigter getötet worden ist? 2. Kann insbesondere trotz der vorgenannten Bestimmung der Unternehmer dem Besteller für die Erfüllung der ihm nach § 618 BGB. seinen Arbeitern gegenüber obliegenden Pflichten verantwortlich fein? --
45. 1. Zur Auslegung des § 127 Abs.1 ZVG. 2. Ist eine Hypothek dadurch, daß das belastete preußische Grundstück infolge der Grenzziehung des Versailler Vertrags zum Teil an Polen fiel, Gesamthypothek an dem preußischen und dem polnischen Grundstück geworden? --
46. Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die nach dem Eintritt des Erbfalls auf einem Nachlaßgrundstück im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen worden ist? --
47. 1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet? 2.
Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht? --
48. 1. Kann der Rotweg über ein Rachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens beansprucht werden? 2. Wird das Recht auf den Rotweg durch das Bestehen einer schuldrechtlichen Gebrauchsbefugnis (Miete) ausgeschlossen? 3. Kann ein Notwegrecht auch dann entstehen, wenn von zwei einheitlich eingerichteten, aber rechtlich selbständigen Grundstücken das eine durch Zwangsversteigerung in fremde Hand gelangt? --
49. Ist eine Wundinfektion, bei welcher der Anstellungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist, auch dann ein Versicherungsfall nach § 2 II 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einzel-Unfallversicherung, wenn die Unfallverletzung ans der Zeit vor Beginn der Versicherung stammt? --
50. 1 Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung? 2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 BBG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist? 4. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt? 4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer? --
51. 1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten „aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam? 2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden? --
52. Sind die §§ 4 und 7 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 1934 zum Generalabkommen zwischen den deutschen bergbaulichen Syndikaten und dem deutschen Kohlenhandel vom 15. Juni 1933/27. Juli 1934 vereinbar mit den §§ 50 und 64 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (RGBl. S. 342) und mit der Bekanntmachung des Reichskohlenrats betr. die Voraussetzungen für den waggonweisen Bezug von Brennstoffen vom 8. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936)? --
53. 1. Grenzen der Beschränkung — im Gegensatz zur Ausschließung — der Öffentlichkeit der Verhandlung (im Ortstermin). 2. Kann eine Partei auf die Befolgung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung wirksam verzichten? 3. Zur Feststellung von Zeugenaussagen --
54. Unter welchen Umständen hat der Schadensersatzpflichtige nach § 843 Abs.2 Satz 2 BGB. Sicherheit zu leisten? Welche Bedeutung hat dabei der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen Haftpflicht versichert ist? --
55. Kann ein nach dem 14. November 1935 erlassenes Urteil mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn dabei ein jüdischer Richter mitgewirkt hat? --
56. Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt? --
57. Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war? --
58. Kann der Pächter einer Schankwirtschaft dem Verpächter gegenüber die Rechte ans § 537 in Verb, mit 581 Abs. 2 BGB. geltend machen, wenn sein Unterpächter unter bewußtem Verstoß gegen die dem Pächter obliegende Gebrauchspflicht den Schankwirtschaftsbetrieb einstellt und auf die ihm erteilte Schankerlaubnis verzichtet und wenn alsdann dem Pächter die Schankerlaubnis, die er nunmehr für sich selbst nachsucht, mit Rücksicht auf die örtliche Lage der Pachträume nach § 1 Ms. 2 des Gaststättengesetzes wegen Fehlens eines Bedürfnisses versagt wird? --
59. 1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn -er bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit cintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens -er Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird? --
60. Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. 88 251, 251a) den Anwendungsbereich des 8 211 Ms. 2 BGB. beschränkt? --
61. Zur Frage der Rechtskraftwirkung des landwirtschaftlichen Entschuldungsplans --
62. 1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden? --
Register --
Zusammenstellung der im 157. Baude mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
title_sub 1880–[1945].
title_full Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 157 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_fullStr Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 157 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_full_unstemmed Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 157 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_auth Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945].
title_alt Frontmatter --
Inhalt --
1. Wann verstößt ein im Nichtigkeitsstreit abgeschlossener Vergleich gegen die guten Sitten wegen Erschleichung der Patentruhe? --
2. Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem Versicherten den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei? --
3. Ist § 846 BGB. auf andere Fälle als die der 88 844, 845 das. entsprechend anzuwenden, wenn ein Dritter Schaden an seiner Gesundheit und damit Vermögensschaden erleidet infolge der seelischen Einwirkung, die er durch die körperliche Verletzung oder den Tod des von der unerlaubten Handlung unmittelbar Betroffenen erfährt? --
4. Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls über die dem Arrest zugrunde liegende Hauptforderung ein Rechtsstreit geführt wird? Inwieweit ist solchenfalls gegenüber der Einrede der Verjährung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegeben? --
5. Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen Beträge zugesprochen hat, die zum Teil über seinen Antrag hinausgehen, in der Berufungsinstanz zur Aufrechterhaltung dieses Urteils aus den Antrag beschränken, die Berufung zurückzuweisen? --
6. 1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine gleichzeitig einzutragende neue Hypothek unter die Vorschriften der §§ 877, 879 oder die des § 880 BGB.? 2. Kann § 181 BGB. auf die Zustimmung des Eigentümers nach § 880 Abs. 2 das. auch dann Anwendung finden, wenn diese dem Grundbuchamt gegenüber erklärt wird? --
7. 1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO.) die Streitgenossen, die einen Termin oder eine Frist versäumen, als durch die nichtsäumigen vertreten angesehen werden? 2. Wie gestaltet sich die Rechtslage für die einzelnen notwendigen Streitgenossen, wenn ein Teil von ihnen gar nicht oder verspätet, ein anderer Teil dagegen rechtzeitig von einem Rechtsmittel Gebrauch macht, zur Zeit dieses Rechtsmittelgebrauchs aber die Rechtsmittelfrist für die säumigen Streitgenossen bereits verstrichen war? 3. Hat etwa der für einen Teil der notwendigen Streitgenossen eintretende Rechtsmittelverlust insbesondere die Folge, daß das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber als rechtskräftig festgestellt zu behandeln ist, so daß das Rechtsmittel der nichtsäumigen Streitgenossen ohne weiteres als unbegründet zurückgewiesen werden muß? --
8. 1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstückgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden? 2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird? 3. über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn. 4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung feines Geschäfts ausgenommenes Darlehen) --
9. 1. Kann der Verpfänder des Geschäftsanteils einer Gesellschaft mbH. das Stimmrecht auf den Pfandgläubiger übertragen? 2. Kann der Pfandgläubiger mit dem ihm verpfändeten Geschäftsanteil anders stimmen als der Verpfänder mit einem ihm verbliebenen, nicht verpfändeten Anteil? 3. Wie wirken Beschränkungen in der Ausübung des Stimmrechts und die Anfechtung seiner Übertragung wegen eines Willensmangels gegenüber -er Gesellschaft mbH.? --
10. 1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Richtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG, maßgebend? 2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll? 3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde? --
11. Ist der obsiegende Scheidungskläger für mitschuldig zu erklären, wenn zur Rechtfertigung des Scheidungsanspruchs verziehene Verfehlungen mitherangezogen werden mußten, die unverziehen allein schon als Scheidungsgrund hingereicht hätten, denen aber ebenfalls verziehene eigene schwere Eheverfehlungen gegenübergestanden hatten? --
12. Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist? --
13. Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs aus die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann? --
14. Ist die Beweislast im Falle des § 181 Ms. 1 Satz 2 des Gesetzes über dm Versicherungsvertrag anders verteilt als in dem des § 170 Ms. 1 das.? Kommt es aus die Art des „Unfalls" an? Welche Anforderungen an die Beweisführung sind zu stellen? --
15. 1. Inwieweit ist der Zwangsversteigerungsrichter verpflichtet, die ihm nach § 19 Abf. 2 ZBG. vom Grundbuchamt erteilten Abschriften «nd Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu prüfen? 2. Welche Pflichten liegen dem Zwangsversteigerungsrichter bei Bestellung und Überwachung des Zustellungsvertreters gemäß § 6 ZBG. ob? 3. Genügt das Grundbnchamt in der Regel der ihm im § 19 Abf. 2 ZBG. auferlegten Verpflichtung, die bei ihm bestellten Zustellungsbevollmächtigten zu bezeichnen und Nachricht zu geben, was ihm über Wohnort und Wohnung der eingetragenen Beteiligten und deren Vertreter bekannt ist, wenn es dem Bersteigernngsgericht eine beglaubigte Abschrift des Wohnungsblatts übersendet? 4. über die Bedeutung des Wohnungsblatts (§ 21 Nr. 5 der Aktenordmmg vom 28. November 1934 — DJ. S. 1492 —). --
16. Kann das Armenrecht noch auf ein Gesuch bewilligt werden, welches nach Abschluß des Rechtsgangs gestellt wird? --
17. Wann entsteht der Schadensersatzanspruch des Grundeigentümers wegen Entwertung von Bauland durch drohende Bergbaugefahr? --
18. 1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935. 2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte? 3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat? --
19. Ist eine ohne Einwilligung der Landeszentralbehörde in das Grundbuch eingetragene Inhaltsänderung bei einer Hypothek in ausländischer Währung sachlich-rechtlich unwirksam? --
20. Ist eine Bestätigung der Ehe, die der zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähige Ehegatte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit vornimmt, deswegen unwirksam, weil der Bestätigende mit einer Erdkrankheit behaftet ist? --
21.
Entfällt die dem Fremdbesitzer gegenüber dem Eigentümer obliegende Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sache, wenn der Fremdbesitzer Besitzmittler eines Dritten war, der ihm die das Eigentum verletzende Verfügung über die Sache in rechtswirksamer Weise erlaubt hatte? --
22. 1. Kann sich die Erhebung der Scheidungsklage eines deutschen Ehegatten vor einem ausländischen, nach deutschem Recht an sich zuständigen Gericht als eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB. darstellen? 2. Worin besteht in diesem Falle der zu leistende Ersatz? --
23. Ist in Ehesachen ein Vergleich mit der Wirkung möglich, daß die Rechtshängigkeit beseitigt Md ein bereits ergangenes Scheidungsurteil hinfällig wird? --
24. 1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen ans den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden? 2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe? --
25. Umsaßt bei vollständig vorweggenommener Erfindung der Schutzbereich eines Patentes, bei dem fich der Gegenstand der Erfindung mit der beschriebenen Ausführungsform deckt, die glatten Gleichwerte der beschriebenen Ausführungsform? --
26. Kann die Klage ans Erteilung der Vollstreckungsklausel zu dem Urteil aus einer früheren Streitsache im Wege der Klagänderung noch im zweiten Rechtsgang eines neuen Rechtsstreits erhoben werden, wenn dieser im ersten Rechtsgang vor dem Prozeßgericht erster Instanz der früheren Sache verhandelt wurde? --
27. 1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte? 2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar? --
28. 1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der Zustellungsbevollmächtigter der beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten ist? 2. Ist die arme Partei an der Einlegung eines Rechtsmittels auch dann noch verhindert, wenn ihr der Beschluß über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zwar nicht zugestellt, aber durch Übersendung einer Abschrift bekannt gegeben ist? --
29. Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Met- (Pacht-) Sache ausgeschlossen? --
30. Fällt die Ausbietungsgarantie für eine Grundschuld unter die Vorschrift des § 493 BGB.? --
31. 1. Ist die Aufwertungsverordnung für das Saargebiet vom 22. April 1929 revisibel? 2. Können zur Zeit die Gläubiger solcher Markdarlehen saarländischer Gemeinden, über die keine Schuldscheine ausgestellt sind, Aufwertung dieser Darlehen verlangen? --
32. Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete? --
33. Muß der Kraftfahrer vor Eisenbahnübergängen, deren Schranken offenstehen, mit dem Herannahen von Zügen rechnen und außer der Fahrbahn auch die Zugstrecke beobachten? Geht insbesondere eine Unübersichtlichkeit des Geländes insoweit zu seinen Lasten? --
34. Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen Amtspflichtverletzung eines Steuerbeamten vor den ordentlichen Gerichten Schadensersatz gefordert werden und muß der Einwand, in Wirklichkeit werde in unzulässiger Weise ein Steuererstattungsanspruch verfolgt, vergeblich bleiben? --
35. Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine — tatsächlich vorgeschriebene — Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die Vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich? --
36. 1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären und solchen Dritten, die nach der schädigenden Handlung Aktien erwerben. 2. über die Erfordernisse einer Bar-Kapitalserhöhung nach § 279 HGB --
37. 1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, der aus § 831 BGB. haftet, weil der Berrichtungsgehilfe arglistig handelte, dem Geschädigten -essen — fahrlässiges — Verschulden entgegenhalten, das bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat? 3. Haftet eine juristische Person nach § 831 BGB. für ein vorsätzliches rechtswidriges Handeln eines Berrichtungsgehilfen auch dann, wenn diesem die Verrichtung nur zusammen mit einer anderen Person zusteht und beide die Verrichtung ausführten? 4. Wird die Eigenschaft eines besonderen Vertreters aus § 30 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vertreter an Weisungen und Anordnungen eines übergeordneten Organs gebunden ist? 5. Kann darin, daß die juristische Person keinen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. bestellt, ein als unerlaubte Handlung der juristischen Person zu vertretender Organisationsmangel liegen? 6. Stellt der Geschäftsbetrieb der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) einen privatrechtlichen Geschäftskreis dar? 7. Waren die Mitglieder der Generaldirektion dieser Staatsbank im Jahre 1925 zum mindesten „besondere" Vertreter im Sinne des § 30 BGB? --
38. Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlüsse des Vertrags oder für dessen Vermittlung einen Mäklerlohn versprochen hat, zur Entrichtung des Mäklerlohnes verpflichtet, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird? --
39. Zum Begriff der Bestandteile bei beweglichen Sachen --
40. 1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen? 2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen? 3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht? --
41. Kann die Eingehung einer nicht registrierten (sog. faktischen) Ehe im Sinne -er Art. 3,11,12,16 des sowjetrussischen Gesetzbuchs, betr. Ehe, Familie und Vormundschaft, vom 19. November 1926 eine auch nach deutschem Recht wirksame Eheschließung darstellen? --
42. Ist ein Vergleich unwirksam, wenn -er nach -em Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte, der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt nur in Rechtssätzen besteht und überhaupt keine Tatsache umschließt? --
43. 1. über die Pflicht zur Unterhaltung der Vorflut und über Folgen ihrer Vernachlässigung. 2. Zur Frage der Benutzung eines Wasserlaufs --
44. 1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines Unternehmers gegenüber dem Besteller entgegen, wenn durch zusammenwirkendes Verschulden beider ein bei dem Unternehmer Beschäftigter getötet worden ist? 2. Kann insbesondere trotz der vorgenannten Bestimmung der Unternehmer dem Besteller für die Erfüllung der ihm nach § 618 BGB. seinen Arbeitern gegenüber obliegenden Pflichten verantwortlich fein? --
45. 1. Zur Auslegung des § 127 Abs.1 ZVG. 2. Ist eine Hypothek dadurch, daß das belastete preußische Grundstück infolge der Grenzziehung des Versailler Vertrags zum Teil an Polen fiel, Gesamthypothek an dem preußischen und dem polnischen Grundstück geworden? --
46. Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die nach dem Eintritt des Erbfalls auf einem Nachlaßgrundstück im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen worden ist? --
47. 1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet? 2.
Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht? --
48. 1. Kann der Rotweg über ein Rachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens beansprucht werden? 2. Wird das Recht auf den Rotweg durch das Bestehen einer schuldrechtlichen Gebrauchsbefugnis (Miete) ausgeschlossen? 3. Kann ein Notwegrecht auch dann entstehen, wenn von zwei einheitlich eingerichteten, aber rechtlich selbständigen Grundstücken das eine durch Zwangsversteigerung in fremde Hand gelangt? --
49. Ist eine Wundinfektion, bei welcher der Anstellungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist, auch dann ein Versicherungsfall nach § 2 II 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einzel-Unfallversicherung, wenn die Unfallverletzung ans der Zeit vor Beginn der Versicherung stammt? --
50. 1 Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung? 2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 BBG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist? 4. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt? 4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer? --
51. 1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten „aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam? 2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden? --
52. Sind die §§ 4 und 7 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 1934 zum Generalabkommen zwischen den deutschen bergbaulichen Syndikaten und dem deutschen Kohlenhandel vom 15. Juni 1933/27. Juli 1934 vereinbar mit den §§ 50 und 64 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (RGBl. S. 342) und mit der Bekanntmachung des Reichskohlenrats betr. die Voraussetzungen für den waggonweisen Bezug von Brennstoffen vom 8. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936)? --
53. 1. Grenzen der Beschränkung — im Gegensatz zur Ausschließung — der Öffentlichkeit der Verhandlung (im Ortstermin). 2. Kann eine Partei auf die Befolgung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung wirksam verzichten? 3. Zur Feststellung von Zeugenaussagen --
54. Unter welchen Umständen hat der Schadensersatzpflichtige nach § 843 Abs.2 Satz 2 BGB. Sicherheit zu leisten? Welche Bedeutung hat dabei der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen Haftpflicht versichert ist? --
55. Kann ein nach dem 14. November 1935 erlassenes Urteil mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn dabei ein jüdischer Richter mitgewirkt hat? --
56. Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt? --
57. Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war? --
58. Kann der Pächter einer Schankwirtschaft dem Verpächter gegenüber die Rechte ans § 537 in Verb, mit 581 Abs. 2 BGB. geltend machen, wenn sein Unterpächter unter bewußtem Verstoß gegen die dem Pächter obliegende Gebrauchspflicht den Schankwirtschaftsbetrieb einstellt und auf die ihm erteilte Schankerlaubnis verzichtet und wenn alsdann dem Pächter die Schankerlaubnis, die er nunmehr für sich selbst nachsucht, mit Rücksicht auf die örtliche Lage der Pachträume nach § 1 Ms. 2 des Gaststättengesetzes wegen Fehlens eines Bedürfnisses versagt wird? --
59. 1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn -er bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit cintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens -er Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird? --
60. Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. 88 251, 251a) den Anwendungsbereich des 8 211 Ms. 2 BGB. beschränkt? --
61. Zur Frage der Rechtskraftwirkung des landwirtschaftlichen Entschuldungsplans --
62. 1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden? --
Register --
Zusammenstellung der im 157. Baude mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
title_new Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :
title_sort entscheidungen des reichsgerichts in zivilsachen : 1880–[1945].
series Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
series2 Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
publisher De Gruyter,
publishDate 1938
physical 1 online resource (225 p.)
Issued also in print.
edition Reprint 2022
contents Frontmatter --
Inhalt --
1. Wann verstößt ein im Nichtigkeitsstreit abgeschlossener Vergleich gegen die guten Sitten wegen Erschleichung der Patentruhe? --
2. Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem Versicherten den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei? --
3. Ist § 846 BGB. auf andere Fälle als die der 88 844, 845 das. entsprechend anzuwenden, wenn ein Dritter Schaden an seiner Gesundheit und damit Vermögensschaden erleidet infolge der seelischen Einwirkung, die er durch die körperliche Verletzung oder den Tod des von der unerlaubten Handlung unmittelbar Betroffenen erfährt? --
4. Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls über die dem Arrest zugrunde liegende Hauptforderung ein Rechtsstreit geführt wird? Inwieweit ist solchenfalls gegenüber der Einrede der Verjährung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegeben? --
5. Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen Beträge zugesprochen hat, die zum Teil über seinen Antrag hinausgehen, in der Berufungsinstanz zur Aufrechterhaltung dieses Urteils aus den Antrag beschränken, die Berufung zurückzuweisen? --
6. 1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine gleichzeitig einzutragende neue Hypothek unter die Vorschriften der §§ 877, 879 oder die des § 880 BGB.? 2. Kann § 181 BGB. auf die Zustimmung des Eigentümers nach § 880 Abs. 2 das. auch dann Anwendung finden, wenn diese dem Grundbuchamt gegenüber erklärt wird? --
7. 1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO.) die Streitgenossen, die einen Termin oder eine Frist versäumen, als durch die nichtsäumigen vertreten angesehen werden? 2. Wie gestaltet sich die Rechtslage für die einzelnen notwendigen Streitgenossen, wenn ein Teil von ihnen gar nicht oder verspätet, ein anderer Teil dagegen rechtzeitig von einem Rechtsmittel Gebrauch macht, zur Zeit dieses Rechtsmittelgebrauchs aber die Rechtsmittelfrist für die säumigen Streitgenossen bereits verstrichen war? 3. Hat etwa der für einen Teil der notwendigen Streitgenossen eintretende Rechtsmittelverlust insbesondere die Folge, daß das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber als rechtskräftig festgestellt zu behandeln ist, so daß das Rechtsmittel der nichtsäumigen Streitgenossen ohne weiteres als unbegründet zurückgewiesen werden muß? --
8. 1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstückgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden? 2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird? 3. über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn. 4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung feines Geschäfts ausgenommenes Darlehen) --
9. 1. Kann der Verpfänder des Geschäftsanteils einer Gesellschaft mbH. das Stimmrecht auf den Pfandgläubiger übertragen? 2. Kann der Pfandgläubiger mit dem ihm verpfändeten Geschäftsanteil anders stimmen als der Verpfänder mit einem ihm verbliebenen, nicht verpfändeten Anteil? 3. Wie wirken Beschränkungen in der Ausübung des Stimmrechts und die Anfechtung seiner Übertragung wegen eines Willensmangels gegenüber -er Gesellschaft mbH.? --
10. 1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Richtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG, maßgebend? 2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll? 3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde? --
11. Ist der obsiegende Scheidungskläger für mitschuldig zu erklären, wenn zur Rechtfertigung des Scheidungsanspruchs verziehene Verfehlungen mitherangezogen werden mußten, die unverziehen allein schon als Scheidungsgrund hingereicht hätten, denen aber ebenfalls verziehene eigene schwere Eheverfehlungen gegenübergestanden hatten? --
12. Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist? --
13. Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs aus die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann? --
14. Ist die Beweislast im Falle des § 181 Ms. 1 Satz 2 des Gesetzes über dm Versicherungsvertrag anders verteilt als in dem des § 170 Ms. 1 das.? Kommt es aus die Art des „Unfalls" an? Welche Anforderungen an die Beweisführung sind zu stellen? --
15. 1. Inwieweit ist der Zwangsversteigerungsrichter verpflichtet, die ihm nach § 19 Abf. 2 ZBG. vom Grundbuchamt erteilten Abschriften «nd Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu prüfen? 2. Welche Pflichten liegen dem Zwangsversteigerungsrichter bei Bestellung und Überwachung des Zustellungsvertreters gemäß § 6 ZBG. ob? 3. Genügt das Grundbnchamt in der Regel der ihm im § 19 Abf. 2 ZBG. auferlegten Verpflichtung, die bei ihm bestellten Zustellungsbevollmächtigten zu bezeichnen und Nachricht zu geben, was ihm über Wohnort und Wohnung der eingetragenen Beteiligten und deren Vertreter bekannt ist, wenn es dem Bersteigernngsgericht eine beglaubigte Abschrift des Wohnungsblatts übersendet? 4. über die Bedeutung des Wohnungsblatts (§ 21 Nr. 5 der Aktenordmmg vom 28. November 1934 — DJ. S. 1492 —). --
16. Kann das Armenrecht noch auf ein Gesuch bewilligt werden, welches nach Abschluß des Rechtsgangs gestellt wird? --
17. Wann entsteht der Schadensersatzanspruch des Grundeigentümers wegen Entwertung von Bauland durch drohende Bergbaugefahr? --
18. 1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935. 2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte? 3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat? --
19. Ist eine ohne Einwilligung der Landeszentralbehörde in das Grundbuch eingetragene Inhaltsänderung bei einer Hypothek in ausländischer Währung sachlich-rechtlich unwirksam? --
20. Ist eine Bestätigung der Ehe, die der zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähige Ehegatte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit vornimmt, deswegen unwirksam, weil der Bestätigende mit einer Erdkrankheit behaftet ist? --
21.
Entfällt die dem Fremdbesitzer gegenüber dem Eigentümer obliegende Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sache, wenn der Fremdbesitzer Besitzmittler eines Dritten war, der ihm die das Eigentum verletzende Verfügung über die Sache in rechtswirksamer Weise erlaubt hatte? --
22. 1. Kann sich die Erhebung der Scheidungsklage eines deutschen Ehegatten vor einem ausländischen, nach deutschem Recht an sich zuständigen Gericht als eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB. darstellen? 2. Worin besteht in diesem Falle der zu leistende Ersatz? --
23. Ist in Ehesachen ein Vergleich mit der Wirkung möglich, daß die Rechtshängigkeit beseitigt Md ein bereits ergangenes Scheidungsurteil hinfällig wird? --
24. 1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen ans den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden? 2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe? --
25. Umsaßt bei vollständig vorweggenommener Erfindung der Schutzbereich eines Patentes, bei dem fich der Gegenstand der Erfindung mit der beschriebenen Ausführungsform deckt, die glatten Gleichwerte der beschriebenen Ausführungsform? --
26. Kann die Klage ans Erteilung der Vollstreckungsklausel zu dem Urteil aus einer früheren Streitsache im Wege der Klagänderung noch im zweiten Rechtsgang eines neuen Rechtsstreits erhoben werden, wenn dieser im ersten Rechtsgang vor dem Prozeßgericht erster Instanz der früheren Sache verhandelt wurde? --
27. 1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte? 2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar? --
28. 1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der Zustellungsbevollmächtigter der beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten ist? 2. Ist die arme Partei an der Einlegung eines Rechtsmittels auch dann noch verhindert, wenn ihr der Beschluß über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zwar nicht zugestellt, aber durch Übersendung einer Abschrift bekannt gegeben ist? --
29. Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Met- (Pacht-) Sache ausgeschlossen? --
30. Fällt die Ausbietungsgarantie für eine Grundschuld unter die Vorschrift des § 493 BGB.? --
31. 1. Ist die Aufwertungsverordnung für das Saargebiet vom 22. April 1929 revisibel? 2. Können zur Zeit die Gläubiger solcher Markdarlehen saarländischer Gemeinden, über die keine Schuldscheine ausgestellt sind, Aufwertung dieser Darlehen verlangen? --
32. Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete? --
33. Muß der Kraftfahrer vor Eisenbahnübergängen, deren Schranken offenstehen, mit dem Herannahen von Zügen rechnen und außer der Fahrbahn auch die Zugstrecke beobachten? Geht insbesondere eine Unübersichtlichkeit des Geländes insoweit zu seinen Lasten? --
34. Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen Amtspflichtverletzung eines Steuerbeamten vor den ordentlichen Gerichten Schadensersatz gefordert werden und muß der Einwand, in Wirklichkeit werde in unzulässiger Weise ein Steuererstattungsanspruch verfolgt, vergeblich bleiben? --
35. Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine — tatsächlich vorgeschriebene — Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die Vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich? --
36. 1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären und solchen Dritten, die nach der schädigenden Handlung Aktien erwerben. 2. über die Erfordernisse einer Bar-Kapitalserhöhung nach § 279 HGB --
37. 1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, der aus § 831 BGB. haftet, weil der Berrichtungsgehilfe arglistig handelte, dem Geschädigten -essen — fahrlässiges — Verschulden entgegenhalten, das bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat? 3. Haftet eine juristische Person nach § 831 BGB. für ein vorsätzliches rechtswidriges Handeln eines Berrichtungsgehilfen auch dann, wenn diesem die Verrichtung nur zusammen mit einer anderen Person zusteht und beide die Verrichtung ausführten? 4. Wird die Eigenschaft eines besonderen Vertreters aus § 30 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vertreter an Weisungen und Anordnungen eines übergeordneten Organs gebunden ist? 5. Kann darin, daß die juristische Person keinen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. bestellt, ein als unerlaubte Handlung der juristischen Person zu vertretender Organisationsmangel liegen? 6. Stellt der Geschäftsbetrieb der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) einen privatrechtlichen Geschäftskreis dar? 7. Waren die Mitglieder der Generaldirektion dieser Staatsbank im Jahre 1925 zum mindesten „besondere" Vertreter im Sinne des § 30 BGB? --
38. Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlüsse des Vertrags oder für dessen Vermittlung einen Mäklerlohn versprochen hat, zur Entrichtung des Mäklerlohnes verpflichtet, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird? --
39. Zum Begriff der Bestandteile bei beweglichen Sachen --
40. 1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen? 2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen? 3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht? --
41. Kann die Eingehung einer nicht registrierten (sog. faktischen) Ehe im Sinne -er Art. 3,11,12,16 des sowjetrussischen Gesetzbuchs, betr. Ehe, Familie und Vormundschaft, vom 19. November 1926 eine auch nach deutschem Recht wirksame Eheschließung darstellen? --
42. Ist ein Vergleich unwirksam, wenn -er nach -em Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte, der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt nur in Rechtssätzen besteht und überhaupt keine Tatsache umschließt? --
43. 1. über die Pflicht zur Unterhaltung der Vorflut und über Folgen ihrer Vernachlässigung. 2. Zur Frage der Benutzung eines Wasserlaufs --
44. 1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines Unternehmers gegenüber dem Besteller entgegen, wenn durch zusammenwirkendes Verschulden beider ein bei dem Unternehmer Beschäftigter getötet worden ist? 2. Kann insbesondere trotz der vorgenannten Bestimmung der Unternehmer dem Besteller für die Erfüllung der ihm nach § 618 BGB. seinen Arbeitern gegenüber obliegenden Pflichten verantwortlich fein? --
45. 1. Zur Auslegung des § 127 Abs.1 ZVG. 2. Ist eine Hypothek dadurch, daß das belastete preußische Grundstück infolge der Grenzziehung des Versailler Vertrags zum Teil an Polen fiel, Gesamthypothek an dem preußischen und dem polnischen Grundstück geworden? --
46. Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die nach dem Eintritt des Erbfalls auf einem Nachlaßgrundstück im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen worden ist? --
47. 1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet? 2.
Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht? --
48. 1. Kann der Rotweg über ein Rachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens beansprucht werden? 2. Wird das Recht auf den Rotweg durch das Bestehen einer schuldrechtlichen Gebrauchsbefugnis (Miete) ausgeschlossen? 3. Kann ein Notwegrecht auch dann entstehen, wenn von zwei einheitlich eingerichteten, aber rechtlich selbständigen Grundstücken das eine durch Zwangsversteigerung in fremde Hand gelangt? --
49. Ist eine Wundinfektion, bei welcher der Anstellungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist, auch dann ein Versicherungsfall nach § 2 II 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einzel-Unfallversicherung, wenn die Unfallverletzung ans der Zeit vor Beginn der Versicherung stammt? --
50. 1 Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung? 2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 BBG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist? 4. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt? 4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer? --
51. 1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten „aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam? 2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden? --
52. Sind die §§ 4 und 7 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 1934 zum Generalabkommen zwischen den deutschen bergbaulichen Syndikaten und dem deutschen Kohlenhandel vom 15. Juni 1933/27. Juli 1934 vereinbar mit den §§ 50 und 64 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (RGBl. S. 342) und mit der Bekanntmachung des Reichskohlenrats betr. die Voraussetzungen für den waggonweisen Bezug von Brennstoffen vom 8. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936)? --
53. 1. Grenzen der Beschränkung — im Gegensatz zur Ausschließung — der Öffentlichkeit der Verhandlung (im Ortstermin). 2. Kann eine Partei auf die Befolgung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung wirksam verzichten? 3. Zur Feststellung von Zeugenaussagen --
54. Unter welchen Umständen hat der Schadensersatzpflichtige nach § 843 Abs.2 Satz 2 BGB. Sicherheit zu leisten? Welche Bedeutung hat dabei der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen Haftpflicht versichert ist? --
55. Kann ein nach dem 14. November 1935 erlassenes Urteil mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn dabei ein jüdischer Richter mitgewirkt hat? --
56. Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt? --
57. Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war? --
58. Kann der Pächter einer Schankwirtschaft dem Verpächter gegenüber die Rechte ans § 537 in Verb, mit 581 Abs. 2 BGB. geltend machen, wenn sein Unterpächter unter bewußtem Verstoß gegen die dem Pächter obliegende Gebrauchspflicht den Schankwirtschaftsbetrieb einstellt und auf die ihm erteilte Schankerlaubnis verzichtet und wenn alsdann dem Pächter die Schankerlaubnis, die er nunmehr für sich selbst nachsucht, mit Rücksicht auf die örtliche Lage der Pachträume nach § 1 Ms. 2 des Gaststättengesetzes wegen Fehlens eines Bedürfnisses versagt wird? --
59. 1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn -er bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit cintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens -er Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird? --
60. Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. 88 251, 251a) den Anwendungsbereich des 8 211 Ms. 2 BGB. beschränkt? --
61. Zur Frage der Rechtskraftwirkung des landwirtschaftlichen Entschuldungsplans --
62. 1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden? --
Register --
Zusammenstellung der im 157. Baude mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
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fullrecord <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>24836nam a22006015i 4500</leader><controlfield tag="001">9783112676882</controlfield><controlfield tag="003">DE-B1597</controlfield><controlfield tag="005">20230103011142.0</controlfield><controlfield tag="006">m|||||o||d||||||||</controlfield><controlfield tag="007">cr || ||||||||</controlfield><controlfield tag="008">230103t19381938gw fo d z ger d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783112676882</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1515/9783112676882</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-B1597)640748</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1353269073</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-B1597</subfield><subfield code="b">eng</subfield><subfield code="c">DE-B1597</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">DE</subfield></datafield><datafield tag="072" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW000000</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :</subfield><subfield code="b">1880–[1945]. </subfield><subfield code="n">Band 157 /</subfield><subfield code="c">hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Reprint 2022</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Berlin ;</subfield><subfield code="a">Boston : </subfield><subfield code="b">De Gruyter, </subfield><subfield code="c">[1938]</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©1938</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 online resource (225 p.)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="347" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text file</subfield><subfield code="b">PDF</subfield><subfield code="2">rda</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;</subfield><subfield code="v">Band 157</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Frontmatter -- </subfield><subfield code="t">Inhalt -- </subfield><subfield code="t">1. Wann verstößt ein im Nichtigkeitsstreit abgeschlossener Vergleich gegen die guten Sitten wegen Erschleichung der Patentruhe? -- </subfield><subfield code="t">2. Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem Versicherten den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei? -- </subfield><subfield code="t">3. Ist § 846 BGB. auf andere Fälle als die der 88 844, 845 das. entsprechend anzuwenden, wenn ein Dritter Schaden an seiner Gesundheit und damit Vermögensschaden erleidet infolge der seelischen Einwirkung, die er durch die körperliche Verletzung oder den Tod des von der unerlaubten Handlung unmittelbar Betroffenen erfährt? -- </subfield><subfield code="t">4. Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls über die dem Arrest zugrunde liegende Hauptforderung ein Rechtsstreit geführt wird? Inwieweit ist solchenfalls gegenüber der Einrede der Verjährung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegeben? -- </subfield><subfield code="t">5. Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen Beträge zugesprochen hat, die zum Teil über seinen Antrag hinausgehen, in der Berufungsinstanz zur Aufrechterhaltung dieses Urteils aus den Antrag beschränken, die Berufung zurückzuweisen? -- </subfield><subfield code="t">6. 1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine gleichzeitig einzutragende neue Hypothek unter die Vorschriften der §§ 877, 879 oder die des § 880 BGB.? 2. Kann § 181 BGB. auf die Zustimmung des Eigentümers nach § 880 Abs. 2 das. auch dann Anwendung finden, wenn diese dem Grundbuchamt gegenüber erklärt wird? -- </subfield><subfield code="t">7. 1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO.) die Streitgenossen, die einen Termin oder eine Frist versäumen, als durch die nichtsäumigen vertreten angesehen werden? 2. Wie gestaltet sich die Rechtslage für die einzelnen notwendigen Streitgenossen, wenn ein Teil von ihnen gar nicht oder verspätet, ein anderer Teil dagegen rechtzeitig von einem Rechtsmittel Gebrauch macht, zur Zeit dieses Rechtsmittelgebrauchs aber die Rechtsmittelfrist für die säumigen Streitgenossen bereits verstrichen war? 3. Hat etwa der für einen Teil der notwendigen Streitgenossen eintretende Rechtsmittelverlust insbesondere die Folge, daß das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber als rechtskräftig festgestellt zu behandeln ist, so daß das Rechtsmittel der nichtsäumigen Streitgenossen ohne weiteres als unbegründet zurückgewiesen werden muß? -- </subfield><subfield code="t">8. 1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstückgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden? 2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird? 3. über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn. 4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung feines Geschäfts ausgenommenes Darlehen) -- </subfield><subfield code="t">9. 1. Kann der Verpfänder des Geschäftsanteils einer Gesellschaft mbH. das Stimmrecht auf den Pfandgläubiger übertragen? 2. Kann der Pfandgläubiger mit dem ihm verpfändeten Geschäftsanteil anders stimmen als der Verpfänder mit einem ihm verbliebenen, nicht verpfändeten Anteil? 3. Wie wirken Beschränkungen in der Ausübung des Stimmrechts und die Anfechtung seiner Übertragung wegen eines Willensmangels gegenüber -er Gesellschaft mbH.? -- </subfield><subfield code="t">10. 1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Richtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG, maßgebend? 2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll? 3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde? -- </subfield><subfield code="t">11. Ist der obsiegende Scheidungskläger für mitschuldig zu erklären, wenn zur Rechtfertigung des Scheidungsanspruchs verziehene Verfehlungen mitherangezogen werden mußten, die unverziehen allein schon als Scheidungsgrund hingereicht hätten, denen aber ebenfalls verziehene eigene schwere Eheverfehlungen gegenübergestanden hatten? -- </subfield><subfield code="t">12. Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist? -- </subfield><subfield code="t">13. Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs aus die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann? -- </subfield><subfield code="t">14. Ist die Beweislast im Falle des § 181 Ms. 1 Satz 2 des Gesetzes über dm Versicherungsvertrag anders verteilt als in dem des § 170 Ms. 1 das.? Kommt es aus die Art des „Unfalls" an? Welche Anforderungen an die Beweisführung sind zu stellen? -- </subfield><subfield code="t">15. 1. Inwieweit ist der Zwangsversteigerungsrichter verpflichtet, die ihm nach § 19 Abf. 2 ZBG. vom Grundbuchamt erteilten Abschriften «nd Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu prüfen? 2. Welche Pflichten liegen dem Zwangsversteigerungsrichter bei Bestellung und Überwachung des Zustellungsvertreters gemäß § 6 ZBG. ob? 3. Genügt das Grundbnchamt in der Regel der ihm im § 19 Abf. 2 ZBG. auferlegten Verpflichtung, die bei ihm bestellten Zustellungsbevollmächtigten zu bezeichnen und Nachricht zu geben, was ihm über Wohnort und Wohnung der eingetragenen Beteiligten und deren Vertreter bekannt ist, wenn es dem Bersteigernngsgericht eine beglaubigte Abschrift des Wohnungsblatts übersendet? 4. über die Bedeutung des Wohnungsblatts (§ 21 Nr. 5 der Aktenordmmg vom 28. November 1934 — DJ. S. 1492 —). -- </subfield><subfield code="t">16. Kann das Armenrecht noch auf ein Gesuch bewilligt werden, welches nach Abschluß des Rechtsgangs gestellt wird? -- </subfield><subfield code="t">17. Wann entsteht der Schadensersatzanspruch des Grundeigentümers wegen Entwertung von Bauland durch drohende Bergbaugefahr? -- </subfield><subfield code="t">18. 1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935. 2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte? 3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat? -- </subfield><subfield code="t">19. Ist eine ohne Einwilligung der Landeszentralbehörde in das Grundbuch eingetragene Inhaltsänderung bei einer Hypothek in ausländischer Währung sachlich-rechtlich unwirksam? -- </subfield><subfield code="t">20. Ist eine Bestätigung der Ehe, die der zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähige Ehegatte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit vornimmt, deswegen unwirksam, weil der Bestätigende mit einer Erdkrankheit behaftet ist? -- </subfield><subfield code="t">21. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Entfällt die dem Fremdbesitzer gegenüber dem Eigentümer obliegende Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sache, wenn der Fremdbesitzer Besitzmittler eines Dritten war, der ihm die das Eigentum verletzende Verfügung über die Sache in rechtswirksamer Weise erlaubt hatte? -- </subfield><subfield code="t">22. 1. Kann sich die Erhebung der Scheidungsklage eines deutschen Ehegatten vor einem ausländischen, nach deutschem Recht an sich zuständigen Gericht als eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB. darstellen? 2. Worin besteht in diesem Falle der zu leistende Ersatz? -- </subfield><subfield code="t">23. Ist in Ehesachen ein Vergleich mit der Wirkung möglich, daß die Rechtshängigkeit beseitigt Md ein bereits ergangenes Scheidungsurteil hinfällig wird? -- </subfield><subfield code="t">24. 1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen ans den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden? 2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe? -- </subfield><subfield code="t">25. Umsaßt bei vollständig vorweggenommener Erfindung der Schutzbereich eines Patentes, bei dem fich der Gegenstand der Erfindung mit der beschriebenen Ausführungsform deckt, die glatten Gleichwerte der beschriebenen Ausführungsform? -- </subfield><subfield code="t">26. Kann die Klage ans Erteilung der Vollstreckungsklausel zu dem Urteil aus einer früheren Streitsache im Wege der Klagänderung noch im zweiten Rechtsgang eines neuen Rechtsstreits erhoben werden, wenn dieser im ersten Rechtsgang vor dem Prozeßgericht erster Instanz der früheren Sache verhandelt wurde? -- </subfield><subfield code="t">27. 1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte? 2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar? -- </subfield><subfield code="t">28. 1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der Zustellungsbevollmächtigter der beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten ist? 2. Ist die arme Partei an der Einlegung eines Rechtsmittels auch dann noch verhindert, wenn ihr der Beschluß über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zwar nicht zugestellt, aber durch Übersendung einer Abschrift bekannt gegeben ist? -- </subfield><subfield code="t">29. Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Met- (Pacht-) Sache ausgeschlossen? -- </subfield><subfield code="t">30. Fällt die Ausbietungsgarantie für eine Grundschuld unter die Vorschrift des § 493 BGB.? -- </subfield><subfield code="t">31. 1. Ist die Aufwertungsverordnung für das Saargebiet vom 22. April 1929 revisibel? 2. Können zur Zeit die Gläubiger solcher Markdarlehen saarländischer Gemeinden, über die keine Schuldscheine ausgestellt sind, Aufwertung dieser Darlehen verlangen? -- </subfield><subfield code="t">32. Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete? -- </subfield><subfield code="t">33. Muß der Kraftfahrer vor Eisenbahnübergängen, deren Schranken offenstehen, mit dem Herannahen von Zügen rechnen und außer der Fahrbahn auch die Zugstrecke beobachten? Geht insbesondere eine Unübersichtlichkeit des Geländes insoweit zu seinen Lasten? -- </subfield><subfield code="t">34. Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen Amtspflichtverletzung eines Steuerbeamten vor den ordentlichen Gerichten Schadensersatz gefordert werden und muß der Einwand, in Wirklichkeit werde in unzulässiger Weise ein Steuererstattungsanspruch verfolgt, vergeblich bleiben? -- </subfield><subfield code="t">35. Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine — tatsächlich vorgeschriebene — Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die Vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich? -- </subfield><subfield code="t">36. 1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären und solchen Dritten, die nach der schädigenden Handlung Aktien erwerben. 2. über die Erfordernisse einer Bar-Kapitalserhöhung nach § 279 HGB -- </subfield><subfield code="t">37. 1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, der aus § 831 BGB. haftet, weil der Berrichtungsgehilfe arglistig handelte, dem Geschädigten -essen — fahrlässiges — Verschulden entgegenhalten, das bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat? 3. Haftet eine juristische Person nach § 831 BGB. für ein vorsätzliches rechtswidriges Handeln eines Berrichtungsgehilfen auch dann, wenn diesem die Verrichtung nur zusammen mit einer anderen Person zusteht und beide die Verrichtung ausführten? 4. Wird die Eigenschaft eines besonderen Vertreters aus § 30 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vertreter an Weisungen und Anordnungen eines übergeordneten Organs gebunden ist? 5. Kann darin, daß die juristische Person keinen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. bestellt, ein als unerlaubte Handlung der juristischen Person zu vertretender Organisationsmangel liegen? 6. Stellt der Geschäftsbetrieb der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) einen privatrechtlichen Geschäftskreis dar? 7. Waren die Mitglieder der Generaldirektion dieser Staatsbank im Jahre 1925 zum mindesten „besondere" Vertreter im Sinne des § 30 BGB? -- </subfield><subfield code="t">38. Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlüsse des Vertrags oder für dessen Vermittlung einen Mäklerlohn versprochen hat, zur Entrichtung des Mäklerlohnes verpflichtet, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird? -- </subfield><subfield code="t">39. Zum Begriff der Bestandteile bei beweglichen Sachen -- </subfield><subfield code="t">40. 1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen? 2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen? 3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht? -- </subfield><subfield code="t">41. Kann die Eingehung einer nicht registrierten (sog. faktischen) Ehe im Sinne -er Art. 3,11,12,16 des sowjetrussischen Gesetzbuchs, betr. Ehe, Familie und Vormundschaft, vom 19. November 1926 eine auch nach deutschem Recht wirksame Eheschließung darstellen? -- </subfield><subfield code="t">42. Ist ein Vergleich unwirksam, wenn -er nach -em Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte, der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt nur in Rechtssätzen besteht und überhaupt keine Tatsache umschließt? -- </subfield><subfield code="t">43. 1. über die Pflicht zur Unterhaltung der Vorflut und über Folgen ihrer Vernachlässigung. 2. Zur Frage der Benutzung eines Wasserlaufs -- </subfield><subfield code="t">44. 1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines Unternehmers gegenüber dem Besteller entgegen, wenn durch zusammenwirkendes Verschulden beider ein bei dem Unternehmer Beschäftigter getötet worden ist? 2. Kann insbesondere trotz der vorgenannten Bestimmung der Unternehmer dem Besteller für die Erfüllung der ihm nach § 618 BGB. seinen Arbeitern gegenüber obliegenden Pflichten verantwortlich fein? -- </subfield><subfield code="t">45. 1. Zur Auslegung des § 127 Abs.1 ZVG. 2. Ist eine Hypothek dadurch, daß das belastete preußische Grundstück infolge der Grenzziehung des Versailler Vertrags zum Teil an Polen fiel, Gesamthypothek an dem preußischen und dem polnischen Grundstück geworden? -- </subfield><subfield code="t">46. Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die nach dem Eintritt des Erbfalls auf einem Nachlaßgrundstück im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen worden ist? -- </subfield><subfield code="t">47. 1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet? 2. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht? -- </subfield><subfield code="t">48. 1. Kann der Rotweg über ein Rachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens beansprucht werden? 2. Wird das Recht auf den Rotweg durch das Bestehen einer schuldrechtlichen Gebrauchsbefugnis (Miete) ausgeschlossen? 3. Kann ein Notwegrecht auch dann entstehen, wenn von zwei einheitlich eingerichteten, aber rechtlich selbständigen Grundstücken das eine durch Zwangsversteigerung in fremde Hand gelangt? -- </subfield><subfield code="t">49. Ist eine Wundinfektion, bei welcher der Anstellungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist, auch dann ein Versicherungsfall nach § 2 II 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einzel-Unfallversicherung, wenn die Unfallverletzung ans der Zeit vor Beginn der Versicherung stammt? -- </subfield><subfield code="t">50. 1 Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung? 2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 BBG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist? 4. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt? 4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer? -- </subfield><subfield code="t">51. 1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten „aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam? 2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden? -- </subfield><subfield code="t">52. Sind die §§ 4 und 7 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 1934 zum Generalabkommen zwischen den deutschen bergbaulichen Syndikaten und dem deutschen Kohlenhandel vom 15. Juni 1933/27. Juli 1934 vereinbar mit den §§ 50 und 64 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (RGBl. S. 342) und mit der Bekanntmachung des Reichskohlenrats betr. die Voraussetzungen für den waggonweisen Bezug von Brennstoffen vom 8. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936)? -- </subfield><subfield code="t">53. 1. Grenzen der Beschränkung — im Gegensatz zur Ausschließung — der Öffentlichkeit der Verhandlung (im Ortstermin). 2. Kann eine Partei auf die Befolgung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung wirksam verzichten? 3. Zur Feststellung von Zeugenaussagen -- </subfield><subfield code="t">54. Unter welchen Umständen hat der Schadensersatzpflichtige nach § 843 Abs.2 Satz 2 BGB. Sicherheit zu leisten? Welche Bedeutung hat dabei der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen Haftpflicht versichert ist? -- </subfield><subfield code="t">55. Kann ein nach dem 14. November 1935 erlassenes Urteil mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn dabei ein jüdischer Richter mitgewirkt hat? -- </subfield><subfield code="t">56. Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt? -- </subfield><subfield code="t">57. Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war? -- </subfield><subfield code="t">58. Kann der Pächter einer Schankwirtschaft dem Verpächter gegenüber die Rechte ans § 537 in Verb, mit 581 Abs. 2 BGB. geltend machen, wenn sein Unterpächter unter bewußtem Verstoß gegen die dem Pächter obliegende Gebrauchspflicht den Schankwirtschaftsbetrieb einstellt und auf die ihm erteilte Schankerlaubnis verzichtet und wenn alsdann dem Pächter die Schankerlaubnis, die er nunmehr für sich selbst nachsucht, mit Rücksicht auf die örtliche Lage der Pachträume nach § 1 Ms. 2 des Gaststättengesetzes wegen Fehlens eines Bedürfnisses versagt wird? -- </subfield><subfield code="t">59. 1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn -er bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit cintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens -er Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird? -- </subfield><subfield code="t">60. Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. 88 251, 251a) den Anwendungsbereich des 8 211 Ms. 2 BGB. beschränkt? -- </subfield><subfield code="t">61. Zur Frage der Rechtskraftwirkung des landwirtschaftlichen Entschuldungsplans -- </subfield><subfield code="t">62. 1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden? -- </subfield><subfield code="t">Register -- </subfield><subfield code="t">Zusammenstellung der im 157. Baude mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 03. Jan 2023)</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW / General.</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, </subfield><subfield code="e">editor.</subfield><subfield code="4">edt</subfield><subfield code="4">http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2=" "><subfield code="c">print</subfield><subfield code="z">9783112676875</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://doi.org/10.1515/9783112676882</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://www.degruyter.com/isbn/9783112676882</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="3">Cover</subfield><subfield code="u">https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112676882/original</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_BACKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_CL_LAEC</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_DGALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_EBKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_SSHALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_STMALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">GBV-deGruyter-alles</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA11SSHE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA12STME</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA5EBK</subfield></datafield></record></collection>