Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 162, Heft 5 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1940]
©1940
Year of Publication:1940
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 162, Heft 5
Online Access:
Physical Description:1 online resource (36 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Inhalt
  • 41. Zur Ruhegehaltsberechtigung jüdischer Beamter, die nach §4 Abs. 2 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 in den Ruhestand getreten sind. — Ist die Ruhegehaltsberechtigung städtischer Kündigungsbeamter davon abhängig, daß sie eine planmäßige Stelle bekleiden?
  • 42. Welche Bedeutung hat die Übertragung der Rechtsstellung des Kommanditisten auf einen anderen für die Gläubiger der Kommanditgesellschaft?
  • 43. Zur rechtlichen Natur des Schiedsgerichts im Sinne des § 11 Abs. 2 des Tschechoslowakischen Gesetzes über den Versicherungsvertrag und zur Anfechtbarkeit des Schiedsspruchs mittels Klage. — Steht das Recht, den Schiedsrichter für das gemäß jenem § 11 Abs. 2 zu bestellende Schiedsgericht zu bestimmen, wenn der Versicherungsfall vor der Versteigerung der Liegenschaft eingetreten ist, dem Ersteher oder dem ursprünglichen Eigentümer der abgebrannten Liegenschaft zu?
  • 44. Wen trifft die Verantwortlichkeit, wenn gerade durch die Art der Aufstellung eines Verkehrszeichens eine Verkehrsgefahr entstanden ist?
  • 45. Ist § 323 ZPO. anwendbar, wenn ein Rentenverlangen durch Urteil abgewiesen, die Haftpflicht des Beklagten als solche aber außer Streit oder ausdrücklich bejaht und die Abweisung nur wegen Fehlens eines Schadens ausgesprochen ist
  • 46. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. — Ist das für einen Verbandsausländer nach Auslandseintragung eingetragene Jnlandszeichen schon auf Grund des Deutschen Warenzeichengesetzes unabhängig vom Schicksal des Zeichens im Ursprungsland oder erst auf Grund des Art. 6 D des Pariser Unionsvertrages geschützt? — Zur Zurückweisung verspäteter Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren
  • 47. Kann beim Konkursgrunde der Überschuldung die Annahme der Gläubigerbenachteiligung mit der Begründung bekämpft werden, die Masse sei zulänglich, weil bestrittene Konkursforderungen nicht zu Recht beständen? — Hat im Falle des § 31 Nr. 1 KO. der Anfechtungsgegner den Beweis, daß die Masse zulänglich ist, zu führen, falls das Konkursverfahren wegen Überschuldung eröffnet ist? — Nach welchen Gesichtspunkten sind die Fragen zu beantworten, ob durch die einem Abwickler vor der Konkurseröffnung aus der Masse gewährte Vergütung die Gläubiger benachteiligt sind, ob sich eine Gegenleistung in der Masse befindet und was zurückzugewähren ist?
  • 48. Kommt es nach § 78 Abs. 2 Satz 2 EheG, unbedingt auch auf die Ertragsfähigkeit des Nachlasses an oder können unter Umständen für die Frage der Billigkeit allein die Verhältnisse des Erben entscheidend sein? — Muß in dem Unterhaltsrechtsstreit auf die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses sachlich eingegangen werden?
  • 49. Kann der Einwand, die Begebung eines Wechsels an eigene Order durch den Aussteller und Remittenten sei wegen Wuchers nichtig, dem Wucherer und Wechselinhaber auch von dem Annehmer des Wechsels entgegengehalten werden, der sein Akzept dem Aussteller vor der Weiterbegebung des Wechsels gegeben hat? — Greift der Wuchereinwand gegenüber dem Wechselanspruch auch dann durch, wenn der Wechsel zugleich in Erfüllung eines wucherischen und eines rechtswirksamen Geschäfts hingegeben worden ist?
  • 50. Erstreckt sich die Haftungsvorschrift des Art. 131 WeimVerf. auch auf Pflichtverletzungen solcher Wehrmachtsangehörigen, die nur zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht im Heere dienen? — Zur Sorgfaltspflicht des Führers eines Wagens mit Hinterradbremse. — Schließt Allgemeinüblichkeit die Verletzung verkehrsersorderlicher Sorgfalt aus?
  • 51. Wann kann das ersuchte Gericht die Vernehmung der Mutter eines unehelichen Kindes als Zeugin über ihren Mehrverkehr in der Empsängniszeit ablehnen?
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