Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 162, Heft 2/3 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

Saved in:
Bibliographic Details
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1940]
©1940
Year of Publication:1940
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 162, Heft 2/3
Online Access:
Physical Description:1 online resource (67 p.)
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Inhalt
  • 14. Kann die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit dem Einwande bekämpft werden, daß es aus Schikane eingelegt sei? — Ist der Nachteil, der einem Schuldner dadurch erwachsen ist, daß eine von ihm beabsichtigte, sachlich aussichtslose Berufung durch ein Versehen seines Anwalts nicht ordnungsmäßig eingelegt wurde und infolgedessen das gegen den Schuldner ergangene Urteil alsbald vollstreckt werden konnte, als ein „Schaden" im Rechtssinn anzusehen
  • 15. Kann nach tschechoslowakischem (österreichischem) Recht der Vorbehaltseigentümer eines Dampfbackofens, den der Käufer auf einer ihm fremden Liegenschaft ausgestellt hat, sein Eigentum gegen den Ersteher dieser Liegenschaft geltend machen, wenn dieser nicht gutgläubig war? — Wem hat der Vorbehaltseigentümer, welcher den dem Wert seiner Sache entsprechenden Teil des Meistbotes schon erhalten hat, bei Durchsetzung seines Borbehaltseigentums gegen den Ersteher diesen Anteil am Meistbot zurückzustellen?
  • 16. Genügt eine von einem Angestellten während seiner Dienstzeit begangene Verfehlung, um die Anfechtung einer mit ihm bei der Beendigung des Dienstverhältnisses getroffenen Abfindungsvereinbarung wegen Irrtums über eine Wesenseigenschaft des Angestellten zu rechtfertigen
  • 17. Bedarf ein Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel, einem Gesellschafter gehörige Grundstücke durch Veräußerung für Rechnung der Gesellschaft zu verwerten, auch dann der Form des § 313 BGB., wenn der Eigentümer der Grundstücke zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt ist?
  • 18. Über den Begriff des unabwendbaren Zufalls im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO. — Unter welchen Voraussetzungen muß eine Partei das Verschulden eines Assessors, der ihrem Prozeßbevollmächtigten zur Ableistung des anwaltlichen Probedienstes überwiesen ist (Probeassessor), gemäß § 232 Abs. 2 ZPO. gegen sich gelten lassen
  • 19. Zur Beachtlichkeit des Widerspruchs gegen die Ehescheidung im Falle des § 55 Abs. 2 EheG. — Ergibt sich aus der Feststellung, daß die Ehe im Sinne des § 55 Abs. 1 EheG, tiefgreifend und unheilbar zerrüttet ist, ohne weiteres, daß auch auf feiten des Scheidungsbeklagten das eheliche Gefühl so weit erloschen sei, daß er Verfehlungen des Scheidungsklägers als ehezerstörend nicht mehr empfunden hätte oder nicht mehr empfinden könnte? — Kann aus Billigkeitsgründen der Scheidungskläger nach § 60 Abs. 3 Satz 2 oder nach § 61 Abs. 2 Satz 2 EheG, nur für schuldig erklärt werden, wenn er die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat
  • 20. Geht der gesetzliche Schadensersatzanspruch nach § 139 DBG. auf eine Pensionskasse über, die nach Landesgesetz dem im Dienst einer Gemeinde stehenden Beamten oder seinen Hinterbliebenen Versorgung gewährt ?
  • 21. Sind Vereinbarungen, welche von den für einen Industriezweig verbandsmäßig zusammengeschlossenen Herstellern mit den ebenfalls verbandsmäßig zusammengeschlossenen Abnehmern des Groß- und Einzelhandels zur allgemeinen Regelung des Absatzes, insbesondere zur einheitlichen Festsetzung der Handelsspannen, getroffen werden, Kartellabreden im Sinne des § 1 KartBO.? — Zur Schriftform solcher Kartellabreden
  • 22. Wie kann nach österreichischem Rechte die blutmäßige Abstammung nachgeprüft werden, wenn die Ehelichkeit nicht mehr bestritten werden kann?
  • 23. Wonach entscheidet sich, ob Dienste, die ein dem elterlichen Hausstand angehörendes und von den Eltern erzogenes oder unterhaltenes Kind den Eltern leistet, zu den Diensten gehören, die es kraft Gesetzes den Eltern zu leisten verpflichtet ist? Kommt es dabei auf die Art der Dienste — insbesondere nicht höhere Art — oder darauf an, ob sie in den Rahmen des Hauswesens oder Geschäfts der Eltern fallen?
  • 24. Kann die Firma eines Einzelkaufmanns, die einen Doktortitel enthält, von dem Erwerber des Handelsgeschäfts, dem der Titel nicht zusteht, unverändert fortgeführt werden
  • 25. Bedarf es in Ehesachen einer Verkündung des Ausspruchs über die Zulassung der Revision? — Fällt bei § 55 Abs. 2 EheG, das Vorhandensein unterhaltungs- und erziehungsbedürftiger Kinder dann nicht mehr zu Gunsten der Aufrechterhaltung der Ehe ins Gewicht, wenn der auf Scheidung klagende Ehemann eine besondere Unterhaltungsverpflichtung eingegangen ist?
  • 26. Was ist unter „Inland" in § 606 RZPO. und § 100 IN. zu verstehen?
  • 27. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines Reichsministers beruhenden Verordnungen über Einrichtung und Zuständigkeit von Behörden Rechts- oder Verwaltungsverordnungen? Ist insbesondere die Zuständigkeitsordnung des Reichspostministers vom 13. März 1928 eine Rechtsverordnung?
  • 28. Sind nach österreichischem (sudetendeutschem) Recht auf das Rechtsverhältnis zwischen dem mit einer Prozeßführung beauftragten Anwalt und seinem
  • 29. Zum Begriff des verdeckten Einigungsmangcls im Sinne des 8 155 BGB.
  • 30. Kann der Anspruch, daß ein Reichsinnungsverband eine in sein Anfgabengebiet fallende Maßnahme widerrufe, im ordentlichen Rechtswege verfolgt werden?
  • Backmatter