Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 172, Heft 2 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1945]
©1945
Year of Publication:1945
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 172, Heft 2
Online Access:
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 172, Heft 2
Frontmatter -- Inhalt -- 18, Verliert eine vor dem Inkrafttreten der Vierten Vereinfachungsverordnung vom 12. Januar 1943 eingelegte unselbständige Anschlutzberufung auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen wird? Wie ist über die Anschließung zu entscheiden? -- 19. 1. Zur Frage der Rechtskraft, insbesondere, wenn auf verneinende Feststellungsklage dahin erkannt ist, daß eilt vom Beklagten behaupteter^ (höherer) Anspruch auch zu dem den Gegenstand des Feststellungsbegehrens bildenden geringeren Teile nicht bestehe -- 20. Rach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für de« ehelichen Haushalt gemieteten Wohnung an den einen oder anderen Ehegatten, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist? -- 21. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort 0,Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen? -- 22. 1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war? -- 23. Ist dem Erfordernisse der Berufungsbegründung genügt, wenn in der Berufungsschrift dargetan ist, daß es zur Zeit unmöglich ist, eine dem § 518 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. entsprechende Begründung zu geben? -- 24. Besteht eine Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur gegenüber dem Leistungsberechtigten oder auch gegenüber demjenigen, dessen sich dieser bei der Abwicklung des Geschäfts als Hilfskraft bedient? -- 25. Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben treffenden Erbschaftsteuer auf dem Grundbesitz eingetragen werden fall? -- 26. Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich.damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab? -- 27. Kann nach österreichischem Recht ein Verwalter nur für eine gemeinsame körperliche Sache oder auch für ein gemeinsames Unternehmen bestellt werden? -- 28. 1. Bestand bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes vom 15. August 1943 eine Gefährdungshaftung für Schäden durch Explosion von Leuchtgas, das aus den in den Straßen liegenden Rohren ausgeftrömt war? -- 29. 1. Steht das Recht, die Ehelichkeit des Kindes infolge Legitimation durch nachfolgende Ehe zu bestreiten, nur dem Ehemann der Kindesmutter oder auch dem Kinde selbst und dritten Personen zu, die an der Feststellung der Wahrheit beteiligt sind? -- 30. L Gilt die bindende Kraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörde « nach § 146 DBG. auch für Beamte, die vor dem Infrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in de« Ruhestand versetzt worden sind? -- 31. Zum Begriffe der Stromenge im Sinne des § 43 der Schifffahrtspolizeiverordnung für das Deutsche Rheinstromgebiet vom 18. Januar 1939 -- 32. Inwieweit ist die Enterbung von Kindern aus unbegründeter Gehässigkeit zugunsten entfernter Verwandter nichtig? -- 33. Hat derjenige, der einem Mäkler für bestimmte Zeit einen Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer fremden, der Verfügung des Auftraggebers nicht unterliegenden Sache erteilt, dafür einzustehen, daß mährend dieser Zeit auch der Verfügungsberechtigte nicht selbständig verkauft? Schuldet der Auftraggeber im Fall eines solchen anderweitigen Verkaufs dem Mäkler die vertragsmäßige Vergütung? -- 34. 1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Bemeisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? -- 35. 1. Schließt die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 4 der Straßenve -- 36. 1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben eines Kommanditisten auszuüben, der als solcher in die Gesellschafterstellung des Erblassers eingetreten ist? -- 37. Zur Auslegung des § 5 der Verordnung über autzerordeutliche Matznahmen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 -- 38. 1. Ist gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung der Rekurs an das Reichsgericht zulässig? -- Inhalt -- Backmatter
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Issued also in print.
Mode of access: Internet via World Wide Web.
In German.
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 01. Dez 2022)
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print 9783112676172
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https://www.degruyter.com/isbn/9783112676189
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Frontmatter --
Inhalt --
18, Verliert eine vor dem Inkrafttreten der Vierten Vereinfachungsverordnung vom 12. Januar 1943 eingelegte unselbständige Anschlutzberufung auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen wird? Wie ist über die Anschließung zu entscheiden? --
19. 1. Zur Frage der Rechtskraft, insbesondere, wenn auf verneinende Feststellungsklage dahin erkannt ist, daß eilt vom Beklagten behaupteter^ (höherer) Anspruch auch zu dem den Gegenstand des Feststellungsbegehrens bildenden geringeren Teile nicht bestehe --
20. Rach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für de« ehelichen Haushalt gemieteten Wohnung an den einen oder anderen Ehegatten, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist? --
21. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort 0,Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen? --
22. 1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war? --
23. Ist dem Erfordernisse der Berufungsbegründung genügt, wenn in der Berufungsschrift dargetan ist, daß es zur Zeit unmöglich ist, eine dem § 518 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. entsprechende Begründung zu geben? --
24. Besteht eine Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur gegenüber dem Leistungsberechtigten oder auch gegenüber demjenigen, dessen sich dieser bei der Abwicklung des Geschäfts als Hilfskraft bedient? --
25. Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben treffenden Erbschaftsteuer auf dem Grundbesitz eingetragen werden fall? --
26. Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich.damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab? --
27. Kann nach österreichischem Recht ein Verwalter nur für eine gemeinsame körperliche Sache oder auch für ein gemeinsames Unternehmen bestellt werden? --
28. 1. Bestand bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes vom 15. August 1943 eine Gefährdungshaftung für Schäden durch Explosion von Leuchtgas, das aus den in den Straßen liegenden Rohren ausgeftrömt war? --
29. 1. Steht das Recht, die Ehelichkeit des Kindes infolge Legitimation durch nachfolgende Ehe zu bestreiten, nur dem Ehemann der Kindesmutter oder auch dem Kinde selbst und dritten Personen zu, die an der Feststellung der Wahrheit beteiligt sind? --
30. L Gilt die bindende Kraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörde « nach § 146 DBG. auch für Beamte, die vor dem Infrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in de« Ruhestand versetzt worden sind? --
31. Zum Begriffe der Stromenge im Sinne des § 43 der Schifffahrtspolizeiverordnung für das Deutsche Rheinstromgebiet vom 18. Januar 1939 --
32. Inwieweit ist die Enterbung von Kindern aus unbegründeter Gehässigkeit zugunsten entfernter Verwandter nichtig? --
33. Hat derjenige, der einem Mäkler für bestimmte Zeit einen Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer fremden, der Verfügung des Auftraggebers nicht unterliegenden Sache erteilt, dafür einzustehen, daß mährend dieser Zeit auch der Verfügungsberechtigte nicht selbständig verkauft? Schuldet der Auftraggeber im Fall eines solchen anderweitigen Verkaufs dem Mäkler die vertragsmäßige Vergütung? --
34. 1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Bemeisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? --
35. 1. Schließt die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 4 der Straßenve --
36. 1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben eines Kommanditisten auszuüben, der als solcher in die Gesellschafterstellung des Erblassers eingetreten ist? --
37. Zur Auslegung des § 5 der Verordnung über autzerordeutliche Matznahmen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 --
38. 1. Ist gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung der Rekurs an das Reichsgericht zulässig? --
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18, Verliert eine vor dem Inkrafttreten der Vierten Vereinfachungsverordnung vom 12. Januar 1943 eingelegte unselbständige Anschlutzberufung auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen wird? Wie ist über die Anschließung zu entscheiden? --
19. 1. Zur Frage der Rechtskraft, insbesondere, wenn auf verneinende Feststellungsklage dahin erkannt ist, daß eilt vom Beklagten behaupteter^ (höherer) Anspruch auch zu dem den Gegenstand des Feststellungsbegehrens bildenden geringeren Teile nicht bestehe --
20. Rach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für de« ehelichen Haushalt gemieteten Wohnung an den einen oder anderen Ehegatten, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist? --
21. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort 0,Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen? --
22. 1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war? --
23. Ist dem Erfordernisse der Berufungsbegründung genügt, wenn in der Berufungsschrift dargetan ist, daß es zur Zeit unmöglich ist, eine dem § 518 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. entsprechende Begründung zu geben? --
24. Besteht eine Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur gegenüber dem Leistungsberechtigten oder auch gegenüber demjenigen, dessen sich dieser bei der Abwicklung des Geschäfts als Hilfskraft bedient? --
25. Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben treffenden Erbschaftsteuer auf dem Grundbesitz eingetragen werden fall? --
26. Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich.damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab? --
27. Kann nach österreichischem Recht ein Verwalter nur für eine gemeinsame körperliche Sache oder auch für ein gemeinsames Unternehmen bestellt werden? --
28. 1. Bestand bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes vom 15. August 1943 eine Gefährdungshaftung für Schäden durch Explosion von Leuchtgas, das aus den in den Straßen liegenden Rohren ausgeftrömt war? --
29. 1. Steht das Recht, die Ehelichkeit des Kindes infolge Legitimation durch nachfolgende Ehe zu bestreiten, nur dem Ehemann der Kindesmutter oder auch dem Kinde selbst und dritten Personen zu, die an der Feststellung der Wahrheit beteiligt sind? --
30. L Gilt die bindende Kraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörde « nach § 146 DBG. auch für Beamte, die vor dem Infrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in de« Ruhestand versetzt worden sind? --
31. Zum Begriffe der Stromenge im Sinne des § 43 der Schifffahrtspolizeiverordnung für das Deutsche Rheinstromgebiet vom 18. Januar 1939 --
32. Inwieweit ist die Enterbung von Kindern aus unbegründeter Gehässigkeit zugunsten entfernter Verwandter nichtig? --
33. Hat derjenige, der einem Mäkler für bestimmte Zeit einen Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer fremden, der Verfügung des Auftraggebers nicht unterliegenden Sache erteilt, dafür einzustehen, daß mährend dieser Zeit auch der Verfügungsberechtigte nicht selbständig verkauft? Schuldet der Auftraggeber im Fall eines solchen anderweitigen Verkaufs dem Mäkler die vertragsmäßige Vergütung? --
34. 1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Bemeisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? --
35. 1. Schließt die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 4 der Straßenve --
36. 1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben eines Kommanditisten auszuüben, der als solcher in die Gesellschafterstellung des Erblassers eingetreten ist? --
37. Zur Auslegung des § 5 der Verordnung über autzerordeutliche Matznahmen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 --
38. 1. Ist gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung der Rekurs an das Reichsgericht zulässig? --
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19. 1. Zur Frage der Rechtskraft, insbesondere, wenn auf verneinende Feststellungsklage dahin erkannt ist, daß eilt vom Beklagten behaupteter^ (höherer) Anspruch auch zu dem den Gegenstand des Feststellungsbegehrens bildenden geringeren Teile nicht bestehe --
20. Rach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für de« ehelichen Haushalt gemieteten Wohnung an den einen oder anderen Ehegatten, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist? --
21. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort 0,Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen? --
22. 1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war? --
23. Ist dem Erfordernisse der Berufungsbegründung genügt, wenn in der Berufungsschrift dargetan ist, daß es zur Zeit unmöglich ist, eine dem § 518 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. entsprechende Begründung zu geben? --
24. Besteht eine Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur gegenüber dem Leistungsberechtigten oder auch gegenüber demjenigen, dessen sich dieser bei der Abwicklung des Geschäfts als Hilfskraft bedient? --
25. Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben treffenden Erbschaftsteuer auf dem Grundbesitz eingetragen werden fall? --
26. Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich.damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab? --
27. Kann nach österreichischem Recht ein Verwalter nur für eine gemeinsame körperliche Sache oder auch für ein gemeinsames Unternehmen bestellt werden? --
28. 1. Bestand bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes vom 15. August 1943 eine Gefährdungshaftung für Schäden durch Explosion von Leuchtgas, das aus den in den Straßen liegenden Rohren ausgeftrömt war? --
29. 1. Steht das Recht, die Ehelichkeit des Kindes infolge Legitimation durch nachfolgende Ehe zu bestreiten, nur dem Ehemann der Kindesmutter oder auch dem Kinde selbst und dritten Personen zu, die an der Feststellung der Wahrheit beteiligt sind? --
30. L Gilt die bindende Kraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörde « nach § 146 DBG. auch für Beamte, die vor dem Infrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in de« Ruhestand versetzt worden sind? --
31. Zum Begriffe der Stromenge im Sinne des § 43 der Schifffahrtspolizeiverordnung für das Deutsche Rheinstromgebiet vom 18. Januar 1939 --
32. Inwieweit ist die Enterbung von Kindern aus unbegründeter Gehässigkeit zugunsten entfernter Verwandter nichtig? --
33. Hat derjenige, der einem Mäkler für bestimmte Zeit einen Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer fremden, der Verfügung des Auftraggebers nicht unterliegenden Sache erteilt, dafür einzustehen, daß mährend dieser Zeit auch der Verfügungsberechtigte nicht selbständig verkauft? Schuldet der Auftraggeber im Fall eines solchen anderweitigen Verkaufs dem Mäkler die vertragsmäßige Vergütung? --
34. 1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Bemeisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? --
35. 1. Schließt die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 4 der Straßenve --
36. 1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben eines Kommanditisten auszuüben, der als solcher in die Gesellschafterstellung des Erblassers eingetreten ist? --
37. Zur Auslegung des § 5 der Verordnung über autzerordeutliche Matznahmen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 --
38. 1. Ist gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung der Rekurs an das Reichsgericht zulässig? --
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Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort 0,Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen? -- </subfield><subfield code="t">22. 1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war? -- </subfield><subfield code="t">23. Ist dem Erfordernisse der Berufungsbegründung genügt, wenn in der Berufungsschrift dargetan ist, daß es zur Zeit unmöglich ist, eine dem § 518 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. entsprechende Begründung zu geben? -- </subfield><subfield code="t">24. Besteht eine Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur gegenüber dem Leistungsberechtigten oder auch gegenüber demjenigen, dessen sich dieser bei der Abwicklung des Geschäfts als Hilfskraft bedient? -- </subfield><subfield code="t">25. Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben treffenden Erbschaftsteuer auf dem Grundbesitz eingetragen werden fall? -- </subfield><subfield code="t">26. Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich.damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab? -- </subfield><subfield code="t">27. Kann nach österreichischem Recht ein Verwalter nur für eine gemeinsame körperliche Sache oder auch für ein gemeinsames Unternehmen bestellt werden? -- </subfield><subfield code="t">28. 1. Bestand bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes vom 15. August 1943 eine Gefährdungshaftung für Schäden durch Explosion von Leuchtgas, das aus den in den Straßen liegenden Rohren ausgeftrömt war? -- </subfield><subfield code="t">29. 1. Steht das Recht, die Ehelichkeit des Kindes infolge Legitimation durch nachfolgende Ehe zu bestreiten, nur dem Ehemann der Kindesmutter oder auch dem Kinde selbst und dritten Personen zu, die an der Feststellung der Wahrheit beteiligt sind? -- </subfield><subfield code="t">30. L Gilt die bindende Kraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörde « nach § 146 DBG. auch für Beamte, die vor dem Infrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in de« Ruhestand versetzt worden sind? -- </subfield><subfield code="t">31. Zum Begriffe der Stromenge im Sinne des § 43 der Schifffahrtspolizeiverordnung für das Deutsche Rheinstromgebiet vom 18. Januar 1939 -- </subfield><subfield code="t">32. Inwieweit ist die Enterbung von Kindern aus unbegründeter Gehässigkeit zugunsten entfernter Verwandter nichtig? -- </subfield><subfield code="t">33. Hat derjenige, der einem Mäkler für bestimmte Zeit einen Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufs einer fremden, der Verfügung des Auftraggebers nicht unterliegenden Sache erteilt, dafür einzustehen, daß mährend dieser Zeit auch der Verfügungsberechtigte nicht selbständig verkauft? Schuldet der Auftraggeber im Fall eines solchen anderweitigen Verkaufs dem Mäkler die vertragsmäßige Vergütung? -- </subfield><subfield code="t">34. 1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Bemeisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? -- </subfield><subfield code="t">35. 1. Schließt die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 4 der Straßenve -- </subfield><subfield code="t">36. 1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben eines Kommanditisten auszuüben, der als solcher in die Gesellschafterstellung des Erblassers eingetreten ist? -- </subfield><subfield code="t">37. Zur Auslegung des § 5 der Verordnung über autzerordeutliche Matznahmen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 -- </subfield><subfield code="t">38. 1. Ist gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung der Rekurs an das Reichsgericht zulässig? -- </subfield><subfield code="t">Inhalt -- </subfield><subfield code="t">Backmatter</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 01. Dez 2022)</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW / General.</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, </subfield><subfield code="e">editor.</subfield><subfield code="4">edt</subfield><subfield code="4">http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2=" "><subfield code="c">print</subfield><subfield code="z">9783112676172</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://doi.org/10.1515/9783112676189</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="0"><subfield code="u">https://www.degruyter.com/isbn/9783112676189</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="3">Cover</subfield><subfield code="u">https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112676189/original</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_BACKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_CL_LAEC</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_DGALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_EBKALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_SSHALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBA_STMALL</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">GBV-deGruyter-alles</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA11SSHE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA12STME</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PDA5EBK</subfield></datafield></record></collection>