Die Anfechtung des Generalversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft durch den Aktionär / / Gottfried Weissbach.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1911]
©1911
Year of Publication:1911
Edition:Reprint 2022
Language:German
Online Access:
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Die Anfechtung des Generalversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft durch den Aktionär / Gottfried Weissbach.
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Frontmatter -- Inhalt -- Literaturverzeichnis -- I. Einleitender Teil -- § 1. Einzelperson und Kollektivperson -- § 2 . Die Aktiengesellschaft -- § 3. Die Stellung des Aktionärs in der Aktiengesellschaft -- II. Erster Hauptteil. Die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts -- A. Im Allgemeinen -- § 4. Anfechtungsgegenstand ist ein Generalversammlungsbeschluß -- § 5. Anfechtungsgrund ist eine Verletzung des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages -- § 6. Anfechtungsberechtigt ist der erschienene Aktionär, der gegen den Beschluß Widerspruch zu Protokoll erklärt hat -- § 7- Anfechtungsberechtigt ist ferner der nichterschienene Aktionär, der zur Generalversammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist oder der die Anfechtung darauf gründet, daß die Berufung der Versammlung oder die Ankündigung des Gegenstandes der Beschlußfassung nicht gehörig erfolgt sei -- B. Voraussetzungen der Anfechtung von Generalversammlnngsbeschlüssen im Talle unstatthaft hoher Abschreibungen und Rücklagen im besonderen -- § 8. Die Bilanz -- § 9. Die Abschreibungen und Rücklagen müssen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag unstatthaft hoch sein -- § 10. Die Anteile des anfechtenden Aktionärs oder der anfechtenden Aktionäre müssen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen -- III. Zweiter Hauptteil. Die Durchführung der Anfechtung -- § 11. Die Anfechtung wird im Wege der Klage geltend gemacht -- § 12. Die Klage darf nur innerhalb eines Monats erhoben werden -- § 13. Mehrere Anfechtungsprozesse sind zu gleicher Verhandlung und Entscheidung zu verbinden -- § 14. Die Klage richtet sich gegen die Gesellschaft, vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat -- § 15. Das Gericht kann auf Verlangen Sicherheit von dem klagenden Aktionär fordern -- § 16. Der Vorstand muß die Erhebung der Klage und den Termin zur mündlichen Verhandlung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt machen -- IV. Dritter Hauptteil. Die Wirkungen der Anfechtung -- § 17. Die Stellung des Vorstandes während des schwebenden Anfechtungsprozesses -- § 18. Die Wirkung des der Klage stattgebenden Urteils -- § 19. Die Wirkung des die Klage abweisenden Urteils -- § 20. Die Schadensersatzpflicht des Aktionärs bei unbegründeter Anfechtung -- § 21. Das Urteil ist im Handelsregister zu verlautbaren und zu veröffentlichen -- § 22. Die Stellung des Registerrichters gegenüber gesetz- und statutenwidrigen Generalversammlungsbeschlüssen -- Backmatter
restricted access http://purl.org/coar/access_right/c_16ec online access with authorization star
Issued also in print.
Mode of access: Internet via World Wide Web.
In German.
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 03. Jan 2023)
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print 9783112673539
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Die Anfechtung des Generalversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft durch den Aktionär /
Frontmatter --
Inhalt --
Literaturverzeichnis --
I. Einleitender Teil --
§ 1. Einzelperson und Kollektivperson --
§ 2 . Die Aktiengesellschaft --
§ 3. Die Stellung des Aktionärs in der Aktiengesellschaft --
II. Erster Hauptteil. Die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts --
A. Im Allgemeinen --
§ 4. Anfechtungsgegenstand ist ein Generalversammlungsbeschluß --
§ 5. Anfechtungsgrund ist eine Verletzung des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages --
§ 6. Anfechtungsberechtigt ist der erschienene Aktionär, der gegen den Beschluß Widerspruch zu Protokoll erklärt hat --
§ 7- Anfechtungsberechtigt ist ferner der nichterschienene Aktionär, der zur Generalversammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist oder der die Anfechtung darauf gründet, daß die Berufung der Versammlung oder die Ankündigung des Gegenstandes der Beschlußfassung nicht gehörig erfolgt sei --
B. Voraussetzungen der Anfechtung von Generalversammlnngsbeschlüssen im Talle unstatthaft hoher Abschreibungen und Rücklagen im besonderen --
§ 8. Die Bilanz --
§ 9. Die Abschreibungen und Rücklagen müssen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag unstatthaft hoch sein --
§ 10. Die Anteile des anfechtenden Aktionärs oder der anfechtenden Aktionäre müssen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen --
III. Zweiter Hauptteil. Die Durchführung der Anfechtung --
§ 11. Die Anfechtung wird im Wege der Klage geltend gemacht --
§ 12. Die Klage darf nur innerhalb eines Monats erhoben werden --
§ 13. Mehrere Anfechtungsprozesse sind zu gleicher Verhandlung und Entscheidung zu verbinden --
§ 14. Die Klage richtet sich gegen die Gesellschaft, vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat --
§ 15. Das Gericht kann auf Verlangen Sicherheit von dem klagenden Aktionär fordern --
§ 16. Der Vorstand muß die Erhebung der Klage und den Termin zur mündlichen Verhandlung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt machen --
IV. Dritter Hauptteil. Die Wirkungen der Anfechtung --
§ 17. Die Stellung des Vorstandes während des schwebenden Anfechtungsprozesses --
§ 18. Die Wirkung des der Klage stattgebenden Urteils --
§ 19. Die Wirkung des die Klage abweisenden Urteils --
§ 20. Die Schadensersatzpflicht des Aktionärs bei unbegründeter Anfechtung --
§ 21. Das Urteil ist im Handelsregister zu verlautbaren und zu veröffentlichen --
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§ 1. Einzelperson und Kollektivperson --
§ 2 . Die Aktiengesellschaft --
§ 3. Die Stellung des Aktionärs in der Aktiengesellschaft --
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§ 5. Anfechtungsgrund ist eine Verletzung des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages --
§ 6. Anfechtungsberechtigt ist der erschienene Aktionär, der gegen den Beschluß Widerspruch zu Protokoll erklärt hat --
§ 7- Anfechtungsberechtigt ist ferner der nichterschienene Aktionär, der zur Generalversammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist oder der die Anfechtung darauf gründet, daß die Berufung der Versammlung oder die Ankündigung des Gegenstandes der Beschlußfassung nicht gehörig erfolgt sei --
B. Voraussetzungen der Anfechtung von Generalversammlnngsbeschlüssen im Talle unstatthaft hoher Abschreibungen und Rücklagen im besonderen --
§ 8. Die Bilanz --
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III. Zweiter Hauptteil. Die Durchführung der Anfechtung --
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§ 12. Die Klage darf nur innerhalb eines Monats erhoben werden --
§ 13. Mehrere Anfechtungsprozesse sind zu gleicher Verhandlung und Entscheidung zu verbinden --
§ 14. Die Klage richtet sich gegen die Gesellschaft, vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat --
§ 15. Das Gericht kann auf Verlangen Sicherheit von dem klagenden Aktionär fordern --
§ 16. Der Vorstand muß die Erhebung der Klage und den Termin zur mündlichen Verhandlung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt machen --
IV. Dritter Hauptteil. Die Wirkungen der Anfechtung --
§ 17. Die Stellung des Vorstandes während des schwebenden Anfechtungsprozesses --
§ 18. Die Wirkung des der Klage stattgebenden Urteils --
§ 19. Die Wirkung des die Klage abweisenden Urteils --
§ 20. Die Schadensersatzpflicht des Aktionärs bei unbegründeter Anfechtung --
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I. Einleitender Teil --
§ 1. Einzelperson und Kollektivperson --
§ 2 . Die Aktiengesellschaft --
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II. Erster Hauptteil. Die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts --
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§ 5. Anfechtungsgrund ist eine Verletzung des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages --
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§ 7- Anfechtungsberechtigt ist ferner der nichterschienene Aktionär, der zur Generalversammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist oder der die Anfechtung darauf gründet, daß die Berufung der Versammlung oder die Ankündigung des Gegenstandes der Beschlußfassung nicht gehörig erfolgt sei --
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