Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten. / Band 2.

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Bibliographic Details
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1914]
©1914
Year of Publication:1914
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten ; Band 2
Online Access:
Physical Description:1 online resource (738 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Inhaltsübersicht
  • 1. Rechel Natur des Anspruchs aus § 148 im allgemeinen
  • 2. Begriff des Schadens und seiner Entstehung
  • 3. Der Schaden muß entstanden sein an „dem Grundeigentume oder dessen Zubehörungen“
  • 4. Der Schaden muß zugefügt sein durch den „Betrieb“ des Bergwerks.
  • 5. Der Schaden muß „durch“ den Betrieb zugefügt sein
  • 6. Für allen diesen dem Grundeigentume und seinen Zubehörungen entstehenden Schaden hat der Bergwerksbesitzer vollständige Entschädigung zu leisten
  • 7. Die Entschädigung ist zu leisten von dem „Bergwerksbesitzer"
  • 8. Für allen diesen Schaden ist „vollständige" Entschädigung“ zu leisten
  • 9. Die gerichtliche Geltendmachung des Bergschädenanspruchs
  • 10. Die sonstigen Ansprüche bei Beschädigungen von Grundeigentum durch den Bergwerksbetrieb
  • 11. Vergleichsweise Erledigung des Bergschädenanspruchs
  • 12. Zu Absatz 2
  • Anhang zu § 148
  • Dritter Abschnitt. Von dem Verhältnisse des Bergbaues zu öffentlichen Verkehrsanstalten
  • Sechster Titel. Von der Aufhebung des Bergroerkseigenfums
  • Knappschaftsgeseß
  • Achter Titel. Von den Bergbehörden
  • Neunter Titel. Von der Bergpolizei
  • Erster Abschnitt. Von dem Erlasse bergpolizellicher Vorschriften
  • Zweiter Abschnitt. Von dem Verfahren bei Ünglücksfällen
  • Dritter Abschnitt. Strafbestimmungen
  • Zehnter Titel. Provinzialrechtliche Bestimmungen
  • Elfter Titel. Übergangsbestimmungen
  • Zwölfter Titel. Schlussbestimmungen
  • Anhang zum ersten und zweiten Titel
  • I. Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865
  • II. Gesetz. Betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen der Allgemeinen Berggesetzes vom u. Juni 7865
  • III. Gesetz über den Bergwerksbetrieb ausländischer juristischer Personen und den Geschäftsbetrieb ausserpreussischer Gewerkschaften
  • Anhang zum dritten Titel
  • I. Reichsgesetz betr. die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes
  • II. Ausführung-Anweisung zu dem Gesetze vom 24. Juni 1892
  • III. Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vorn 24. Juni 1865/1892 und u. Juli 1905
  • IV. Ausführungsanweisung zu dem Gesetz vom 28. Juli 1909
  • V. Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 21. Juni 1869
  • Das Reichshaftpflichtgesetz
  • Anhang zum Knappschaftsgesetz
  • I. Gesetz, Betreffend die Abänderung des Siebenten Titels im Allgemeinen Berggesetze vorn 24. Juni 1865. Vom 19. Juni 1906
  • II. Gesetz, betreffend die Abänderung des Siebenten Titels im Allgemeinen Berggesetze vom 24. Juni 1865 sowie 19. Juni 1906
  • III. Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Versicherungsämter vom 24. Dezember 1911
  • IV. Verordnung über das schiedsgerichtliche Verfahren bei knappschaftlichen Streitigkeiten (Schledsgerichtsordnung) vom 3. Dezember 1913
  • V. Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Oberversicherungsämter vom 24. Dezember 1911
  • VI. Verordnung über das Verfahren vor dem Oberschiedsgericht in Knappschaftsangelegenheiten (Oberschledsgerichtsordnung) vom 3. Dezember 1913
  • VII. Auszug aus der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911
  • Anhang zum achten Titel
  • I. Zuständigkeitsordnung für die Verwaltung der Staatswerke im Bereiche der Berg-, Bütten- und Salinenverwaltung
  • II. Allgemeine Vorschriften für die Markscheider im Preußischen Staate
  • III. Gebühren
  • IV. Bestimmungen, betreffend die Zusammensetzung und die Geschäftsführung der Bergbaudeputation
  • Anhang zum neunten Titel
  • I. Gemeinschaftlicher Erlaß des Gandeisministers und des Ministers für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten vorn 7. April 1976, betreffend die Kompetenz der Bergbehörden und der Ortspolizeibehörden bei Beschwerden über Verunreinigung fließender Gewässer durch den Bergbau
  • II. Erlaß der minister der öffentlichen Urteilen, für Bandel und des Innern vom 23 August 1911, betreffend die Grubenanschlusbahnen
  • III. Grundzüge für die Ausübung der Aufsicht über diejenigen Privatanschlußbahnen im Sinne des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 (GS. S. 225), welche zugleich Zubehör eines Bergwerks bilden
  • IV. Gesetz betreffend die Gründung neuer Ansiedlungen in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen. vom 10. August 1904
  • V. Gesetz Ober die Bestrafung unbefugter Gewinnung oder Aneignung von Mineralien. vom 26. März 1856
  • VI. Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 9 Juni 1884
  • Anhang zum zehnten Titel
  • I. Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Herzogtums Nassau, vorn 22. Februar 1867
  • II. Beiordnung betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in die mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landesteile der Großherzoglich hessischen Provinz Oberhessen, sowie in das Geblet der vormaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg, einschließlich des Oberamtsbezirks Meisenheim. vom 22. Jebruar 1867
  • III. Beiordnung betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das mit der Preußischen Monarchie vereinigte Gebiet des vormaligen Kurfürstentums Hessen und der vormaligen freien Stadt Frankfurt, sowie der vormals Königlich Bayerischen Landestelle. vom 1. Juni 1867
  • IV. Einführungsgeseitz für Lauenburg
  • V. Gesetz betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni lies in das Gebiet der Herzogtümer Schleswig und Holstein, vom 12. März 1869
  • VI. Verordnung betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover, vorn 8. Mai 1867
  • VII. Gesetz betreffend die Ausdehnung verschiedener Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 auf den Stein- und Kalisalzbergbau in der Provinz Hannover. vom 14. Juli 1895
  • VIII. Gesetz, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vorn 24. Juni 1865 auf die Arbeiten zur Aufsuchung von Stein- und Kalisalz und von Solquellen in der Provinz Hannover. Vom 26. Juni 1904
  • IX. Gesetz über die Bestellung von Salzabbaugerechtigkeiten in der Provinz Hannover. vom 4. August 1904
  • Anhang zum zwölften Titel
  • I. Gesetz wegen Verwaltung der Bergbau-Hilfskassen. vom 5 Juni 1865
  • Berichtigungen
  • Sachregister
  • Backmatter