Die Miete von Wohnungen und anderen Räumen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche : : Unter Berücksichtigung der Ausführungsgesetze für Richter und Rechtsanwälte / / hrsg. von Hermann Brückner.

Saved in:
Bibliographic Details
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1902]
©1902
Year of Publication:1902
Edition:2. Aufl., Reprint 2022
Language:German
Online Access:
Physical Description:1 online resource (158 p.)
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Other title:Frontmatter --
Aus. dem Vorwort zur ersten Auflage --
Vorwort zur zweiten Auflage --
Inhalt. --
Abkürzungen --
Einleitung. --
Erster Abschnitt. Begriff und Voraussetzungen des Wohnungsmietvertrags --
Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter --
Dritter Abschnitt. Vefitzverhältuis der Vertragsparteien --
Vierter Abschnitt. Überlastung des Gebrauchs der gemieteten Raume von feiten des Meters an Dritte, insbesondere Weitervermietung (Untermiete). --
Fünfter Abschnitt. Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters --
Sechster Abschnitt. Beendigung des Mietverhältniffes --
Siebenter Abschnitt. Einfluß der Rechte Dritter, insbesondere der Rechtsnachfolger und Hypothekengläubiger des Vermieters auf das Mietverhältnis --
Achter Abschnitt. Übergangsbestimmungen für die beim Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bereits bestehenden Mietverhältnisse --
Neunter Abschnitt. Prozeßverfahren in Mietstreitigkeiten --
Anhang I. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gastwirt und dem Gast, sowie zwischen den Schlafwagen-Unternehmer« und ihren Passagieren --
Anhang II. Die Stempelpflichtigkeit schriftlicher Mietverträge über Wohnungen --
Anhang III. Der einheitliche Mietvertrag des Centralverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands --
Sachregister. --
Backmatter
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783112670460
DOI:10.1515/9783112670460
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: hrsg. von Hermann Brückner.