Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 39 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1897]
©1897
Year of Publication:1897
Edition:Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 39
Online Access:
Physical Description:1 online resource (252 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Inhalt
  • I. Reichsrecht
  • 1. Haftung des Bankiers, der einen Prospekt über ein Aktienunternehmen veröffentlicht, gegenüber einem Dritten, der sich auf Grund des Prospektes entschließt, Aktien zu kaufen
  • 2. Muß in der Anzeige von der beabsichtigten Anfechtung einer Rechtshandlung nach § 4 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 die Forderung, wegen deren die Anfechtung stattfinden soll, bezeichnet werden?
  • 3. Zur Feststellung des Begriffes des Gebrauchsgegenstandes. Dauernde Verwertbarkeit im gewerblichen Verkehre als Voraussetzung des Gebrauchsmusterschutzes. Gebrauchsgcgenstaud und Verfahren. Sind ungebrannte Thonröhren, die mit Längsschnitten versehen werden, um sie nach dem Brennen zu Halbröhren spalten zu können, als Gebrauchsmuster schutzfähig?
  • 4. Kommen Heuer und Kost der Mannschaft während des Aufenthaltes im Nothafen nach Anlaufen desselben wegen Eisgefahr als große Haverei auch dann in Rechnung, wenn das Schiff im Nothafen eingefroren ist?
  • 5. Betrifft das Reichsgesetz vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung auch Erbschaftssteuern?
  • 6. Findet § 236 Abs. 2 C.P.O. auch int Anfechtungsprozesse Anwendung, wenn der Kläger während des Prozesses die Forderung, wegen deren er eine Rechtshandlung des Schuldners anficht, abtritt? Insbesondere auch daun, wenn er sie au einen Bürgen, von welchem ' er im Laufe des Prozesses befriedigt ist, abtritt?
  • 7. 1. Gehen Warenforderungen, wegen deren Wechsel auf die Schuldner gezogen wurden, ohne weiteres auf das Bankhaus über, dem die Wechsel aus Grund eines Kontokorrentverhältnisses übergeben werden? Oder wird durch die Übergabe der Wechsel das Bankhaus nur ermächtigt, fie einzuziehen? Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Warenforderungen aus da- Bankhaus übertragen werden sollten? 2. Findet Art. 1690 Code civil auch in Handelssachen Anwendung? Welches örtliche Recht ist bezüglich der Frage maßgebend, ob die Zustellung der Ccssion erforderlich ist? Gilt der Konkursverwalter als Dritter im Sinne von Art. 1690 Code civil?
  • 8. Kann der Zwangsvergleich im Falle heimlicher Begünstigung einzelner Gläubiger wegen Betruges nach § 182 K.O. nur äugefochten werden, wenn ohne die Zustimmung der begünstigten Gläubiger der Vergleich nicht zustande gekommen wäre?
  • 9. Welche Rechtswirkung hat die Vertragsschließung namens einer „Genossenschaft", deren Eintragung in das Genossenschaftsregister beabsichtigt war, aber unterblieben ist?
  • 10. Wirkung des Widerrufes der von der höheren Verwaltungsbehörde erteilten Genehmigung zur Bestellung eines besonderen Standesbeamten
  • 11. 1. Wann liegt ein gewerbsmäßiger Gebrauch des Gegenstandes der Erfindung im Sinne des § 4 des Patentgesetzes vor? 2. Was ist bei einem Patente für ein Verfahren unter den „durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnissen" zu verstehen?
  • 12. Unter welchen Voraussetzungen kann (im Gebiete des Allgemeinen Landrechtes) von einer bei einem Eisenbahnunfalle verletzten Ehefrau oder von ihrem Ehemanne ein Schadensersatzanspruch wegen Aufhebung oder Verminderung ihrer Erwerbsfähigkeit gegen den Betriebsunternehmer erhoben werden?
  • 13. Erfordernisse der Anmeldung einer Forderung im Konkurse als Mittels zur Unterbrechung der Verjährung und als Grundlage für die Klage auf Feststellung der streitig gebliebenen Forderung
  • 14. 1. Beginn des Lanfes der Berjiihrnng in Art. 226 Abs. 4 H.G.B. 2. Wie ist beim Wechsel der Berjährungsgesetze der Beginn des Laufes der Verjährung zu bestimmen, wenn das ältere Gesetz, unter dessen Herrschaft der Anspruch entstanden ist, die Verjährung mit der Kenntnis von dem Ansprüche, das neue Gesetz mit der Entstehung des Anspruches beginnen läßt und zugleich die Verjährungsfrist ändert?
  • 15. Sind die im § 3 des Gesetzes über die Konsnlargerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879 bezeichneten Gesetze auch dann maßgebend, wenn eine Rechtsangelegenheit, für die ein Konsulargericht zuständig war, vor einem inländischen Gerichte anhängig gemacht wird?
  • 16. Kann der Verkäufer, welcher eine der nach dem Vertrage suceesfiv zu bewirkenden Lieferungen vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers an diesen geleistet hat, volle Bezahlung des Preises dieser Lieferung aus der Konkursmasse verlangen, wenn der Konkursverwalter bezüglich des Vertrages von dem Rechte ans § 15 Abs. 1 K.O. Gebrauch gemacht hat?
  • 17. Wann beginnt, wenn durch die Zustellung eines Zahlungsbefehleim Gebiete des preußischen Landrechtes eine Wechselverjährung unterbrochen ist, die Verjährung von neuem?
  • 18. Wird, wenn über das Vermögen einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien Konkurs eröffnet ist, der nach Artt. 204 Ms. 3. 226 Ms. 3 H.G.B. den Gesellschaftsgläubigern zustehende Anspruch gegen Mitglieder des Aufsichtsrates durch eilte« vom Konkursverwalter mit denselben abgeschlossenen Vergleich beseitigt?
  • 19. 1. Grundsätze bei der Auslegung einer in englischer Sprache abgefaßten Chartepartie, die für eine englische Rhederei von einem deutschen Schiffsmakler mit einem deutschen Kaufmanne im Jnlande abgeschlossen ist. 2. Bedeutung der Indemnity- und der Penalty-Clause in Chartepartien nach englischer Auffassung
  • 20. Verleiht § 54 Ziff. 5 K.O. Hauskindern ein Vorrecht im Konkurse des Vaters nur wegen solcher Ansprüche, die durch die vom Vater kraft Gesetzes über ihr Vermögen geführte Verwaltung entstanden find?
  • 21. Anfechtung einer aus dem Vermögen des Gemeinschuldners vor Eröffnung des Konkursverfahrens durch Einzelanfechtung erlangten Sicherung oder Befriedigung
  • 22. Fällt der Anspruch auf Entschädigung für die wegen Rotzes auf polizeiliche Anordnung getöteten Tiere auch dann weg, wenn der Besitzer der Tiere nach Tötnng derselben die zur Abwehr der Seuchengefahr polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln übertreten hat?
  • 23. Kam ein Gläubiger eine Veräußerung des dem Schuldner gehörenden Aktivvermögens, welche eine gleichmäßige Befriedigung aller vorhandenen Gläubiger herbeifuhren soll, auch dann mit Erfolg anfechten, wenn feststeht, daß im Falle der Adlehnuvg dieses Vertrages sofort das Konkursverfahren eröffnet worden wäre, und daß er zufolge des Vertrages mindestens ebensoviel, ja voraussichtlich mehr erhalten wird, wie wenn das Konkursverfahren eröffnet und durchgeführt worden wäre?
  • 24. Ist für die Frage, ob der Konkursverwalter die von ihm nach § 74 der Konkursordnung zu vertretende Sorgfalt beobachtet oder verletzt habe, das Landesrecht maßgebend? Rechtsirrtum des Konkursverwalters über zweifelhafte Rechtsfragen
  • 25. Sind ausländische Aktien, welche nicht zum vollen Betrage eingezahlt sind, nur mit dem eingezahlten Betrage, oder mit ihrem vollen Nennwerte zur Reichsstempelstener heranzuziehen?
  • 26. Erstreckt sich die Wirkung des Zwangsvergleiches im Konkurse auf eine Forderung, die der Gemeinschuldner auf Grund vorläufig vollstreckbaren Urteiles zur Abwendung der Zwangsvollstreckung vor der Konkurseröffnung an den Gläubiger bezahlt hat?
  • 27. Steht bezüglich des nach § 96 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 geltend zu machenden Regreßanspruches durch die nach §§ 51 slg. des Unfallversichernngsgcsetzes erfolgte Feststellung der Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft für den Civilrichter bindend fest, daß und wie viel Entschädigung die Genossenschaft dem Beschädigten zu zahlen habe?
  • 28. 1. Können Maschinen oder Maschinenteile unter Gebrauchsmusterschutz gestellt werden? 2. Welche Anforderungen find in Bezug auf die Neuheit eine« Modelles zu stellen, das als Gebrauchsmuster geschützt werden soll? 3. Inhalt und Bedeutung der Anmeldung des Modelles
  • 29. Besteht der in Art. 29 W.O. vorgesehene Anspruch auf Sicherstellung nur für die Zeit, während deren der Wechsel noch nicht fällig ist? Ist danach eine nach Eintritt der Fälligkeit gewährte Sicherung eine solche, auf welche der Wechselgläubiger keinen Anspruch hatte (K.O. 88 23 Ziff. 2)?
  • 30. Zur Anwendung der Tarifnummer 4a2 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894
  • 31. 1. Imitation als Gestaltung im Sinne des Gesetzes, betr. den Schutz von Gebrauchsmustern. 2. Ist in der Bestimmung eines Gegenstandes zur Herstellung eines Schmuckgegcnstandes ein Gebrauchszweck im Sinne des Gesetzes enthalten?
  • 32.
  • Verhältnis der Beschränkungen der Verlöbnisfreiheit zu den Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung mit Rücksicht auf § 39 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung
  • 33. 1. Ist der Begriff des Gewerbes im Sinne des § 3 des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung einheitlich für das ganze Reich, oder nach Landesrecht zu bestimmen? 2. Ist im Sinne des § 3 des bezeichneten Gesetzes die Ausübung der Heilkunde durch approbierte Ärzte ein Gewerbe?
  • 34. Sind Renten- und Schuldverschreibungen ausländischer Staaten, Korporationen, Aktiengesellschaften oder industrieller Unternehmungen zu versteuern, wenn sie nicht für den Handelsverkehr bestimmt sind?
  • 35. 1. Steht dem Ansprüche des Bewucherten auf Rückgewähr die Einrede der rechtskräftigen Entscheidung entgegen, wenn er die wucherlichen Vermögensvorteile wechselmäßig versprochen hatte und durch Bersäumnisurteil zur Zahlung des Wechsels verurteilt worden ist? 2. Kann iu der Erwirkung eines solchen Urteiles die Erlangung eines neuen wncherlichen Vermögensvorteiles gefunden werden?
  • 36. Kann ein ablösbares Bann- nnd Zwangsrecht gegen diejenigen Personen oder Gewerbetreibenden ausgenbt werden, welche erst nach dem Inkrafttreten des § 10 Gew.O. ihren Wohnsitz in den Bannbezirk verlegt oder daselbst den belasteten Gewerbebetrieb begonnen haben?
  • 37. Umfang der Verpflichtung ans dem Konnossemente
  • II. Gemeines Recht
  • 38. Können minderjährige Kinder auf dem Prozeßwehe gegen ihren Vater die Aberkennung seines Erziehungsrechtes wegen Mißbrauches desselben erwirken?
  • 39. 1. Begriff des guten Glaubens als Voraussetzung des Erwerbes dinglicher Rechte. 2. Inwiefern kann bei der Pfändung der Gerichtsvollzieher privatrechtlich als Vertreter des Gläubigers in Betracht kommen?
  • 40. Können nach gemeinem Rechte Zahlungen, die zur Tilgung von Spielschulden, insbesondere von Schulden aus Differenzgeschäften, geleistet find, zmnckgefordert werden?
  • 41. Kann der Schuldner der Klage des Cessionars mit dem Einwande begegnen, die Cession sei nur an Stelle einer Einziehungsvollmacht erteilt, und der Auftrag zur Einziehung erloschen?
  • 42. Kann die Erfüllung des Judikates auf Zahlung einer Einlage, durch welche das Recht, als Teilhaber in ein kaufmännisches Geschäft einzutreten, erworben werden soll, noch gefordert werden, nachdem der Gläubiger und Inhaber des kaufmännischen Geschäftes in Konkurs verfallen ist?
  • 43. 1. Geht der Redhibitionsanspruch verloren, wenn der Käufer den Kanfgegenstand nach der Dispositionsstellung unter Verschlechterung der Substanz fortbenutzt? 2. Kann mit der actio redhibitoria zugleich ein Schade geltend gemacht werden, den der Käufer in seinen kontraktlichen Beziehungen zu Dritten infolge der Mängel der Ware erlitten hat? 3. Zeitliche Grenze des Wahlrechtes zwischen actio redhibitoria und actio quanti minoris
  • 44. Aus welchen Anordnungen ist die Stiftung eines Familienfideikommisses zu folgern?
  • 45. Inwieweit hat der Versicherungsnehmer für die an seiner Stelle vom Agenten der Versicherungsgesellschaft bewirkte wahrheitswidrige Beantwortung der im Versicherungsanträge enthaltenen Fragen einzustehen?
  • 46. 1. Kann der Fideikommißbesitzer Servituten an Fideikommißgrundstücken mit für die Fideikommißfolger verbindlicher Kraft bestellen? 2. Wird durch die Bestellung wenigstens für die Dauer seines Fideikommißbesitzes ein dingliches Recht begründet, oder nur die persönliche Verpflichtung, die Ausübung zn gestatten?
  • 47. Haftung des Staates für die Folgen der Übertretung polizeilicher, zur Abwendung von Gefahr erlaffener Vorschriften seitens seiner Beamten
  • 48. 1. Natur des aus dem Verlöbnisse entspringenden Forderungsrechtes; ob alternativ, oder zunächst nur auf Eheschließung? 2. Rechtliche Wirkung eines Selbstmordes, durch den die Erfüllung des Anspruches auf Eheschließung unmöglich geworden ist. 3. Verhältnis der Beschränkungen der Verlöbuisfreiheit zu den Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung, insbesondere mit Rücksicht auf § 39 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung
  • 49. 1. Wann beginnt für den Rückversicherer die Beteiligung an einer Landtransportversicherung, wenn der Rückversicherte die Gefahr für seewärts anlangende und mit der Eisenbahn weiter zu befördernde Güter bereits „ab Bord des Seeschiffes" übernommen hat?
  • III. Preußisches Recht
  • 50. Ist ein Schuldbekenntnis ohne Angabe des zn Grunde liegenden Rechtsverhältnisses nach dem preußischen Allgemeinen Landrechte klagbar?
  • 51. Bildet die Röhrenleitung, durch welche eine Gasanstalt den Straßenlaternen und sonstigen Beleuchtungsapparaten eines Gemeindebezirkes das Gas zuführt, einen Bestandteil der Gasanstalt?
  • 52. Ist der Hypothekenschuldner, dem der Gläubiger nachträglich durch Vertrag günstigere Zahlungsbedingungeu, als im Grundbuche eingetragen sind, zugestanden hat, ohne sich ausdrücklich zur Eintragungsbewilligung zu verpflichten, berechtigt, zu verlangen, daß die Abänderung der Zahlungsmodalitäten im Grundbuche vermerkt werde? und steht ihm dieses Recht auch gegen den Cessionar zu, wenn dieser bei dem Erwerbe der Hypothek von der Abänderung Kenntnis hatte?
  • 53. In welchem Umfange tritt der Ersteher eines verpachteten Grnndstückes in den von ihm gekündigten Pachtvertrag dis zur Räumung durch den Pächter ein?
  • 54. Wird durch die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz, in welcher der volle Schade dargelegt und beziffert ist, die Verjährung des ganzen Anspruches unterbrochen, wenn der Klagantrag vorläufig nur auf einen Teilbetrag gerichtet, aber im Laufe des Rechtsstreites auf den vollen Betrag erweitert ist?
  • 55. Ist, wenn zwei Miteigentümer ein gemeinschaftliches Haus verkaufen, und für den einen der Kaufvertrag nichtig ist, der Vertrag für die ideelle Hälfte des anderen Miteigentümers allein als verbindlich anzusehen?
  • 56. 1. Wird der Vertragserbe, welcher sein Erbrecht gegen den Testamentserben erstreitet, durch die im Testamente ausgesetzten Vermächtnisse bis auf den 20. Teil des Nachlasses belastet, auch wenn ihm im Testamente die Verpflichtung nicht besonders auferlegt ist? A.L.R. I. 12 §§ 277—280. 628. 2. Kann das Recht, die den Hauptbestandteil des Nachlasses bildenden Grundstücke gegen einen bestimmten Preis aus dem Nachlasse zu erwerben, Gegenstand eines Vermächtnisses sein, dessen Geltung nach den Bestimmungen der §§ 161 flg. 628 A.L.R. 1.12 auf den 20. Teil des Nachlasses beschränkt ist?
  • 57. Erlangt der mit der Beschaffung eines Darlehns beauftragte Mäkler den Anspruch auf die Provision schon durch Bermittelung eines klagbaren Darlehnsversprechens (pactum de mutao dando)?
  • 58. Kann ein Versehen des Grundbuchrichters im Sinne des § 118 der preußischen Grundbuchordnung auch dann vorliegen, wenn er genau nach dem Wortlaute der von zuständiger Seite gestellten und an sich zulässigen Anträge verfährt?
  • 59. 1. Geht im Gebiete des gemeinen Rechtes eine Grundgerechtigkeit durch Konfusion auch dann unter, wenn sie nach den preusischen Grundeigentnmsgesttzen in das Grundbuch eingetragen ist? Wird sie wieder wirksam, wenn das eine der beiden in einer Hand vereinigten Grundstücke wieder veräußert wird? 2. Wirkung der auf Grund des § 12 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 in Abt. II des Grundbuches erfolgten Eintragung von dinglichen Rechten Dritten gegenüber. 3. Bedeutung des § 3 des die preußischen Grundbuchgesctze in den Bezirk des Appellationsgerichtes zu Kassel einführenden Gesetzes vom 29. Mai 1873 für diese Fragen
  • 60. Konflikt zwischen zwei im Grundbuche auf verschiedenen Blättern als Eigentümern desselben Grundstückes Eingettagenen
  • 61. Haftung des Bankiers, der einen Prospekt über ein Aktienunternehmen veröffentlicht, gegenüber einem Dritten, der sich auf Grund des Prospektes entschließt, Aktien zu kaufen
  • 62.
  • Kann der zweite Cessionar den ihm aus der Verfolgung der eedierten nicht existierenden Forderung gegen den Schuldner erwachsenen Schaden aus Grund einer Cession des seinem Cedenten gegen den ersten Cedenten zustehenden Gewährleistungsanspruches oder als Erbe seines Cedenten gegen den ersten Cedenten geltend machen, auch wenn ihm gegen seinen Cedenten ein Gewährleistungsanspruch nicht zu steht?
  • 63. Ist der Erwerb des Eigentumes an einem Grundstücke durch Ersitzung auch dann gemäß § 6 Eig.-Erw.-Ges. ausgeschlossen, wenn auch der Ersitzende im Grundbuche auf verschiedenen Blättern als Eigentümer deS den Gegenstand der Ersitzung bildende» Grundstückes eingetragen ist?
  • 64. Beteiligung der Lehrer an Reliktenkassen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Juni 1894 (G.S. S. 109)
  • 65. Welche Rechtswirkung hat die Vertragsschließung namens einer „Genossenschaft", deren Eintragung in das Genossenschaftsregister beabsichtigt war, aber unterblieben ist?
  • 66. 1. Wirkung des Widerrufes der von der höheren Verwaltungsbehörde erteilten Genehmigung zur Bestellung eines besonderen Standesbeamten. Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes vom 6. Februar 1875 § 4 Abss. 2, 4. § 5. 2. Kann im Falle dieses Widerrufes der ausgeschiedene Standesbeamte auf Grund des § 56 Ziff. 6 der preußischen Städteordnung vom 30. Mai 1853 die Fortzahlung seines Gehaltes verlangen?
  • 67. Öffentlicher Glaube des Grundbuches
  • 68, Ungültigkeit eines Vertrages, durch welchen jemand voü dem konzessionierten Schankwirte die Fortführung der Schankwirtschaft für eigene Rechnung übernimmt, wenn zugleich bestimmt ist, daß der Übernehmer die polizeiliche Erlaubnis für seine Person nicht nachsuchen solle, vielmehr nach außen als Stellvertreter des Inhabers der Schankkonzession aufzutreteu habe
  • 69. Kann ein Miterbe, obwohl ihm nicht Miteigentum zu seiner Erbquote an den einzelnen Nachlaßsachen zustcht, zum Zwecke der Auseinandersetzung die Zwangsversteigerung eines Nachlaßgrundstückes betreiben?
  • 70. Übernahme des ganzen Gebäudes im Falle einer demselben im Enteignungswege auferlegten Beschränkung in Anwendung der §§ 12. 9 Abs. 3 des Enteignungsgesetzes
  • 71. Kaun eine Ehefran, welche mit Zustimmung ihres Mannes einen Wechsel aceeptiert hat, die Verurteilung zur Bezahlung der Wechselsumme durch den Einwand abwenden, daß sie in westfälischer Gütergemeinschaft lebe?1 Wie wirkt der Umstand ein, daß über das Vermögen des Mannes der Konkurs eröffnet ist?
  • 72. Ist der Hypothekenschuldner, der die Fälligkeit der Hypothek herbeigesührt hat und Zahlung leisten will, befugt, die Herausgabe des Hypothekenbriefes auch von einem Dritten zu verlangen, dem der Hypothekengläubiger an ihm ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht eingeräumt hat?
  • 73. 1. Ist eine Klage, die sich gegen eine mit Korporationsrechten nicht ausgestattete Erwerbsgesellschaft, vertreten durch ihren Borstand, richtet, als gegen die Mitglieder der Gesellschaft gerichtet anzusehen? Enthält die im Laufe des Prozeffes erfolgende Bezeichnung bestimmter Mitglieder, gegen welche die Klage gerichtet wird, eine unzulässige Klagänderung?
  • 74. Gehen bei dem Zwangsverkaufe eines Hausgrundstückes die in dem Hause befindlichen dem Eigentümer des letzteren gehörigen Möbel auf den Ersteher über?
  • 75. Wann beginnt, wenn durch die Zustellung eines Zahlungsbefehles eine Wechselverjährung unterbrochen ist, die Verjährung von neuem?
  • 76. Ist gegenüber der Klage aus einem Termingeschäfte zwischen Parteien, welche durch den Agenten der einen Partei miteinander in Verbindung gesetzt worden find, der Einwand des reinen Differenzgeschäftes schon durch die Thatsache begründet, daß bei früheren, durch die Korrespondenz des Agenten vermittelten Geschäften der Parteien der Agent und der Beklagte über den Ausschluß der Effektivliefernng einig gewesen sind?
  • 77. Kann der Träger eines Familiennamens gegen Staatsbehörden, die sein Recht auf Führung dieses Namens bestreiten, Feststellungsklage dahin erheben, daß er zur Führung jenes Namens berechtigt sei, und daß die Beklagten nicht berechtigt seien, ihm die Führung desselben zn verbieten?
  • 78. Welches örtliche Recht ist maßgebend für Verbindlichkeiten, welche ein Gesetz an einen bei der Flußschiffahrt vorgekommenen Unglücksfall knüpft?
  • 79. 1. Ist bei bestehender Verwaltungsgemeinschaft die Ehefrau, auch wenn sie kein vorbehaltenes Vermögen hat, berechtigt, ohne Znziehnng ihres Ehemannes auf die Feststellung, daß ihr eine gewisse Verbindlichkeit nicht obliege, zu klagen? 2. Ist im Verneinnngsfalle eine solche Feststellungsklage wegen Nichlzuziehung des Ehemannes von Amts wegen abznweisen?
  • 80. Umfang der Fuhrkostenentschädigung, die den Medizinalbeamteu bei Amtsverrichtungen an ihrem Wohnorte und in der Umgebnug desselben zusteht
  • 81. Können die Beteiligten im Kaufgelderbelegnngstermine verlange », daß das Gesamtgebot nach einen anderen, als dem in § 112 des Gesetzes vom 13. Juli 1883 vorgeschriebenen Maßstabe auf mehrere versteigerte Grundstücke verteilt werde?
  • 82. Wird durch die Zwangsversteigerung die Fälligkeit der persönlichen Forderung herbeigesuhrt, welche einer ausgefallenen Hypothek zu Grunde gelegen hat?
  • 83. Welche rechtliche Bedeutung haben die in § 10 Ziff. 5 A.G.O. II. 1 erwähnten Eheberedungen und Verträge, und in welcher Form müssen dieselben geschloffen werden?
  • 84. 1. Stand die nach § 5 des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861 und §§ 1—4 des Grundsteuerentschädigungsgesetzes von demselben Tage zu gewährende Entschädigung im Falle der Veräußerung des Grundstückes nach erfolgter Heranziehung des Grundstückes zur Grundsteuer, aber vor erfolgter Feststellung der Entschädigung dem Veräußerer, oder dem Erwerber des Grundstückes zu? 2. Wann ist im Sinne der Bestimmungen des § 19 Abss. 1 und 5 des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 die Entschädigung als „erfolgt" anzusehen?
  • 85. Kann der Gläubiger, welcher einen vollstreckbaren Schuldtitel gegen seinen zahlungsunvermögenden Schuldner besitzt, den von demselben auf Grund einer Vollmacht für einen Dritten vorgenommenen Ankauf eines Grundstückes, welches von dem Verkäufer dem Dritten ausgelassen und auch dementsprechend in dem Grundbuche eingetragen ist, anfechten und verlangen, daß wegen seiner Forderung der Dritte sich die Zwangsvollstreckung in das Grundstück gefallen lasse, wenn der Schuldner und der Dritte durch bewußtes gemeinschaftliches Handeln die grundbuchmäßige Eintragung des, in Wirklichkeit von dem Schuldner für sich und mit seinen Mitteln erworbenen, Grundstückes auf den Namen des Dritten als Eigentümers zu dem Zwecke herbeigeführt haben, um es den Zugriffen der Gläubiger des Schuldners zu entziehen?
  • 86. 1. Ist es notwendig, daß der von einem Blinden zn gerichtlichem Protokolle offen übergebene Aufsatz seines letzten Willens von den beiden Unterschriftszengen des Blinden unterschrieben sei? A.L.R. I. 12 §§ 108. 113—116. 2. Zur Auslegung des § 122 A.L.R. 1.12 bezüglich des Vermerkes über die Vorlesung und Genehmigung des Protokolles
  • 87. Finden die Bestimmungen des preußischen Gesetzes, betr. das Pfandleihgewerbe, vom 17. März 1881 (G.S. S. 265) auch auf die Verpfändung von Hypotheken Anwendung?
  • 88. Nach welchen Vorschriften richtet sich die Zulässigkeit des Rechtsweges für die ans Grund des preußischen Gesetzes, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 18. Juni 1887 zu erhebenden Ansprüche?
  • 89. Kann auf die durch § 39 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 vorgeschriebene Form der Zustellung des Entschädigungsfeststellungsbeschlnsses verzichtet werden, sodaß auch eine unförmliche Zustellung an den Unternehmer den Lauf der sechsmonatigen Frist zur Beschreitung des Rechtsweges nach § 30 a. a. O. eröffnen kann?
  • 90. Uber das Rechtsverhältnis von Gegenständen, die von der Gesellenschaft einer Innung erworben worden sind
  • IV. Rheinisches Recht
  • 91. 1. Geht die vom Ehemanne als Herrn der Gütergemeinschaft übernommene Verpflichtung, einem Tritten Rechnung zu legen, als solche gemäß Art. 1482 B.G.B.
  • mit auf die Fran über, oder haftet die letztere nach Auflösung und Annahme der Gütergemeinschaft nur zur Hälfte für den Schaden, welcher dem Gläubiger ans der Nichterfüllung der vom Manne übernommenen Verpflichtung erwächst? 2. Bewirkt die rechtskräftige Abweisung einer Klage des Gläubigers gegen den einen Solidarschuldner auch res jndicata zu Gunsten des anderen Solidarschuldners?
  • 92. 1. Gehen Warenforderungen, wegen deren Wechsel auf die Schuldner gezogen wurden, ohne weiteres auf das Bankhaus über, dem die Wechsel auf Grnnd eines KontokurrentverhältnisseS übergeben wurden? Oder wird durch die Übergabe der Wechsel da- Bankhaus nur ermächtigt, sie einzuziehen? Unter welchen Voranssetznnge« ist anzunehmen, daß die Warenfordernngen auf daS Bankhaus übertragen werden sollten? 2. Findet Art. 1690 Code civil auch in Handelssachen Anwendung? Welches örtliche Recht ist bezüglich der Frage maßgebend, ob die Zustellung der Cession erforderlich ist? Gilt der Konkursverwalter als Dritter im Sinne des Art. 1690 Code civil?
  • 93. 1. Kann eine Verletzung von § 14 Abs. 2 des rheinpreußischen Gesetzes vom 18. April 1887 über das Verteilungsverfahren mit Rücksicht auf dessen Verhältnis zu den §§ 763. 764 C.P.O. die Revision begründen? 2. Kann nach rheinisch-französischem Rechte ein Gläubiger, der sich am Verteilnngsverfahren nicht beteiligt hat, von einem anderen im Verfahren angewiesenen Gläubiger wegen sonst eintretender ungerechtfertigter Bereicherung Erstattung der Beträge fordern, für welche dieser Gläubiger Anweisung erhalten hat?
  • 93. 1. Kann eine Verletzung von § 14 Abs. 2 des rheinpreußischen Gesetzes vom 18. April 1887 über das Verteilungsverfahren mit Rücksicht auf dessen Verhältnis zu den §§ 763. 764 C.P.O. die Revision begründen? 2. Kann nach rheinisch-französischem Rechte ein Gläubiger, der sich am Verteilnngsverfahren nicht beteiligt hat, von einem anderen im Verfahren angewiesenen Gläubiger wegen sonst eintretender ungerechtfertigter Bereicherung Erstattung der Beträge fordern, für welche dieser Gläubiger Anweisung erhalten hat?
  • V. Prozeßrecht
  • 95. Wie ist die Entscheidung zu verstehen, daß der gegen mehrere Streitgenossen obsiegende, gegen einen aber unterliegende Kläger die Prozeßkosteu zu tragen habe, soweit sie gegen diesen Mitbeklagten besonders entstanden seien?
  • 96. Kann im Gebiete des gemeinen deutschen Rechtes die Revision aus Verletzung gemeinrechtlicher Auslegungsregeln bei Auslegung und Anwendung eines irrevisibeln Partikulargesetzes gestutzt werden?
  • 97. Wie ist der Wert des Streitgegenstandes sestznsetzev für die Bernfung gegen ein Urteil, durch welches nach Erledigung der Hauptsache über Zinsen und Prozeßkosten entschieden ist?
  • 98. Ist ein dem § 276 Abs. 1 C.P.O. entsprechendes Zwischenurteil, wenn es von dem dasselbe erlassenden Gerichte als ein Zwischenurteil nach 8 275 C.P.O. gewollt und bezeichnet ist, dennoch in Ansehung der Rechtsmittel nach Maßgabe des Abs. 2 des § 276 daselbst zu behandeln?
  • 99. Findet § 236 Abs. 2 C.P.O. auch im Anfechtungsprozeffe Anwendung, wenn der Kläger während des Prozesses die Forderung, wegen deren er eine Rechtshandlung des Schuldners anficht, abtritt? Insbesondere auch dann, wenn er sie an einen Bürgen, von welchem er im Straft des Prozesses befriedigt ist, abtritt?
  • 100. 1. Ist gegen einen Beschluß, wodurch das Gericht jede weitere Verhandlung in einer Prozeßsache ablehnt, weil der Rechtsstreit erledigt sei, Beschwerde zulässig? 2. Ist ein solcher Beschluß deshalb gerechtfertigt, weil die Parteien nach Anficht des Gerichtes über den gesamten Streilstoff einen bindenden prozeßgcrichtlichen Vergleich geschlossen haben?
  • 101. Welcher Zeitpunkt kommt für die Berechnung der Revisionssumme bei dem Streite über Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung in Betracht?
  • 102. Mit welchem Zeitpunkte hört die Anhängigkeit in der Instanz im Sinne des § 821 C.P.O. auf?
  • 103. Ist der Anspruch, den der Arrestgläubiger auf eineu vom Schuldner gemäß § 803 C.P.O. nach Vollziehung des Arrestes hinterlegten Geldbetrag erheben kaun, davon abhängig, daß für ihn an den durch die Hinterlegung freigewordenen Pfandstücken ein wirksames Pfändungspfandrecht begründet war?
  • 104. Inwiefern kann bei der Pfändung der Gerichtsvollzieher privatrechtlich als Vertreter des Gläubigers in Betracht kommen?
  • 105. Erfordernisse der Anmeldung einer Forderung im Konkurse als Grundlage für die Klage auf Feststellung der streitig gebliebenen Forderung
  • 106. Kann über die Bestimmung einer Frist zur Beseitigung eines der Aufnahme des Beweises entgegenstehenden Hindernisses ohne mündliche Verhandlung entschieden werden?
  • 107. 1. Ist eine Klage, die sich gegen eine mit Korporationsrechten nicht ausgestattete Gesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, richtet, als gegen die Mitglieder der Gesellschaft gerichtet anzusehen? Enthält die im Laufe des Prozesses erfolgende Bezeichnung bestimmter Mitglieder, gegen welche die Klage gerichtet wird, eine nnzulässige Klagänderung? 2. Kanu unter Umständen die Erwerbsgesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, als parteifähig betrachtet werden?
  • 108. Kann eine Verletzung von § 14 Abs. 2 des rheinpreußischen Gesetzes vom 18. April 1887 über das Verteilungsverfahren mit Rücksicht auf dessen Verhältnis zu den §§ 763. 764 C.P.O. die Revision begründen?
  • 109. Hat ein ausländischer Kläger Befreiung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung wegen der Prozeßkosten schon dann zu beanspruchen, wenn in dieser Beziehung in seinem Heimatsstaate Deutsche den Inländern gleichgestellt sind?
  • 110. Erfordernisse eines Versäumnisurteiles. Ist die dem Urteile vom Gerichte gegebene Bezeichnung dafür maßgebend, ob das Urteil als Bersäumnisurteil anzusehen ist, oder nicht?
  • 111. Findet der § 91 G.K.G. auch dann Anwendung, wenn bei Einforderung der nach § 94 Ziff. 1 daselbst fällig gewordenen Kosten bereits ein bedingtes Endnrteil vorliegt, durch welches die Kosten unter den mehreren Beteiligten für den Fall, daß sie dieselben zu tragen haben, in einem anderen Verhältnisse als nach Kopfteilen verteilt sind?
  • 112. Wird eine einstweilige Verfügung, durch welche der Pattei persönlich eine Handlung oder Unterlassung bei Strafe anfgegeben wird, rechtlich wirksam, wenn sie dem (für den Hauptprozeß bestellten) Prozeßbevollmächtigten der Partei zugestellt ist?
  • 113. Unter welchen Voraussetzungen findet der § 774 C.P.O. Anwendung, wenn der Schuldner znr Vornahme der Handlung der Mitwirkung einer Behörde bedarf?
  • 114. Zur Begrenzung des Anwendungsgebietes des § 774 Abs. 1 C.P.O. Liegt eine ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängige Handlung dann nicht vor, wenn sich die Handlung als die Schaffung eines Geistesproduktes darstellt?
  • 115. Darf zu der über einen schriftlichen Antrag angeordneten mündlichen Verhandlung auch von dem Gegner des Antragstellers geladen werden?
  • 116, Kann für den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gegen mehrere Personen, welche bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, das zuständige Gericht durch das zunächst höhere Gericht gemäß § 36 Ziff. 3 C.P.O. bestimmt werden?
  • 117. Zur Auslegung der §§ 575 Abs. 2. 584 C.P.O.
  • 118. Kann im Falle des § 240 Ziff. 3 C.P.O. der statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes auf das Interesse gerichtete Klaganspruch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden, obgleich dem Kläger schon im Laufe der ersten Instanz die eingetretene Veränderung bekannt geworden ist?
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