Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : : 1880–[1945]. / Band 6 / / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.

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Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [1904]
©1904
Year of Publication:1904
Edition:N. F. 6 = 56. Reprint 2022
Language:German
Series:Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 6
Online Access:
Physical Description:1 online resource (470 p.)
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 6
Frontmatter -- Inhalt -- I. Reichsrecht -- 1 -- 2. Ist die Gemeinde, die nach § 12 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ein Ortsstatut erläßt, verpflichtet, die Ausnahmen von dem Banverbote lediglich von den statutarisch von vornherein, wenigstens in ihren Umrissen, genau zu bestimmenden Bedingungen abhängig zu machen, und steht es ihr nicht frei, beliebige, auch im Statute nicht vorgesehene Vereinbarungen über die Errichtung von Bauten an projektierten Straßen mit dem Anlieger zu treffen? -- 3. Tragweite des Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. Erfordernisse der Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Sicherung der Pfändung einer Buchhypothek durch Vormerkung -- 4. Teilnahme des aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an Gewinn und Verlust aua den zur Zeit seines Ausscheidenschwebenden Geschäften -- 6. Unwirksamkeit der bei klaglosen Börsentermingeschäften vereinbarten Schiedsgerichtsklausel. Zu § 28 und § 66 Abs. 4 des Börsengesetzes. Aufrechnung im Kontokorrent -- 9. Begriff der vorschriftsmäßigen Abmeldung im Sinne des 8 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes -- 10. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des § 688 Abs. 1 B.G.B. ? -- 11. Klage auf Rechnungslegung und auf Herausgabe des aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse Geschuldeten. Tragweite des 8 254 C.P.O. -- 12. Kann der Käufer eines Grundstücks auf Auflassung und daneben auf Preisminderung wegen fehlender bloß mündlich zugesicherter Eigenschaften klagen? -- 13. Inwiefern ist bei der Eigentumsübertragung nach § 980 B.G.B. Besitz auf feiten des Veräußerers erforderlich -- 14. Zu § 10 Ziff. 8 des Patentgesetzes. Begriff der offenkundigen Benutzung einer Erfindung -- 15. Eigentumsvermutung und Erwerb und Beweis des Eigentum-, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist -- 16. Wird die Vorlegung der Bollmachtsurkunde (§ 172 B.G.B.) dadurch ersetzt, daß der vorgebliche Vertreter sich auf eine in seinen Händen befindliche Bollmachtsurkunde beruft? Kommt es hierbei auf den Inhalt der Bollmachtsurkunde an -- 17. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels auch im Wege der Klage gemäß g 812 B.G.B. geltend gemacht werden? -- 18. Wirkung des eine Ehefrau verurteilenden Erkenntnisses gegenüber dem mit ihr in allgemeiner Gütergemeinschaft oder im gesetzlichen ehelichen Güterstande lebenden Ehemanne -- 19. Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliedeneu Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm z.B. die Beibringung eines Physikatsattestes verlangt werden? -- 20. Voraussetzung für die Geltendmachung des Recht- des Bestellers, wegen eine- vom Unternehmer zu vertretenden Mangel- des Werke- Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkverträge- zu verlangen -- 21. Bedarf der über da- Rohrnutzungsrecht an einem See abgeschloffene Pachtvertrag der schriftlichen Form -- 22. Haftung des Staat- für die Unterschlagung eine- Gerichtsvollziehers? -- 24. Ist, wenn Miteigentümer eine- Grundstück- sich zu einer offenen Handelsgesellschaft vereinigen und sich gegenseitig verpflichten, ihre Miteigentumsanteile in die Gesellschaft einzubringen, zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich -- 25. Inwieweit steht dem Eigentümer eines au einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses nach preußischem Recht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn diese bisher dem durchgehenden Verkehr im vollen Umfange dienende Straße dergestalt in eine Sackgasse umgewandelt wird, das sie nur noch zu einem Teile fahrbar, im übrigen Fußweg ist? -- 26. Tragweite der Vorschrift, das ein Vertreter mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen kann -- 27. Einreden de- Bürgen nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldner -- 28 -- 29. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? -- 30. Gilt der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. über die Unterhaltspflicht eine- geschiedenen und allein für schuldig erklärten Ehegatten aufgestellte Rechtssatz auch für den Fall, wenn der schuldige Ehegatte sich vor seiner Wiederverheiratung dem anderen gegenüber vertragsmäßig verbindlich gemacht hatte, ihm die Unterhalt-rente in einer bestimmten Höhe zu leisten -- 31. Hat nach dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn die vormundschaft-gerichtliche Genehmigung eines Vertrage- dem Vormunde versagt wird, dagegen auch der Vertragsgegner deS Mündels da- Recht der Beschwerde -- 32. Gehört zu einem Kreditauftrage, das der Beauftragte den Auftrag annimmt? Bürgschaft für künftige Forderungen; § 766 B.G.B. -- 33. Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des 8 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend? -- 34. Kann der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstück-veräußerung mit Erfolg angefochten hatte, vom Erwerber verlangen, das er da- Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage -- 35. Wird die Bestätigung eines Arrestes, insbesondere wenn diese in der Berufungsinstanz in Abänderung eines den Arrest aushebenden Urteils der ersten Instanz beantragt wird, durch inzwischen erfolgte Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners auch -- 36. Zur Auslegung des § 665 B.G.B. -- 37. Kann die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen Entgegennahme der Auflassung des bereits übergebenen Grundstücks als verfrüht abgewiesen werden, weil der zugesicherten Hypothekenfreiheit ungeachtet im Grundbuch eine geringfügige Rente eingetragen ist? -- 38. Einfluß des g 254 Abs. 1 B.G.B. auf die Beurteilung der unter g 1 de- Hastpflichtgeseßes fallenden Fälle. Frage des Verschuldens eines Straßeneisenbahnkutschers -- 39. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Auftrag zur Klagerhebung vom Rechtsanwalt als angenommen? Umfang der Haftung des Rechtsanwalts -- 40. Zum Begriff der Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 13 des Warenzeichengesetzes -- 41. Fragen, betreffend den § 479 B.G.B. -- 42. Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache -- 43. Zur Frage des ursachlichen Zusammenhangs bei dem Ansprüche auf Schadensersatz. Pflichten des Spediteurs -- 44. Gehen bei Abtretung der Rechte aus einem Vertrage, der eine Schiedsgerichtsklausel enthält, auch die Ansprüche ans dieser auf den Rechtserwerber über? -- 45. Nach welcher Gesetzesvorschrift hat die Pfändung der Eigentümer- Briefgrundschuld zu geschehen? -- 46. Boranssetzungen der Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz im Falle des § 538 Abs. 1 Ziff. 3 C.P.O. -- 47. Unbefugter Gebrauch einer Firma. Verletzung des Namen-rechtes -- 48 -- 49. Fragen, betr. die Anfechtung einer Rechtshandlung außerhalb des Konkurses -- 50 Zur Anwendung des § 344 Abs. 2 H.G.B. Wird die Fortführung des Geschäfts dadurch im Sinne des § 27 Abs. 2 H.G.B. von dem Erben -- 51. Kann die Mitteilung des Veräußerers von der Schuldübernahme mit der Wirkung, daß sie der Gläubiger genehmigen kann, auch noch erfolgen, wenn der Schuldübernehmer nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist -- 53. Unterliegen Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft deS bürgerlichen Rechts und einem der Gesellschafter, durch welchen jene an diesen Wertpapiere gegen Entgelt veräußert, dem Anschaffungsstempel auch insoweit, als der Gesellschafter am GesellschaftSvermögen anteilig berechtigt ist? -- 55. Haftung des Staats für den Schaden, der bei industrieller Zwangsarbeit in der Strafanstalt einem Gefangenen durch Verschulden eines Beamten zugefügt wird -- 56. Zeitliche Wirksamkeit der Vorschriften in § 259 Abs. 3 und § 260 Abs. 2 B.G.B. -- 57. Recht der Vorbenutzung an der einem Anderen patentierten Erfindung -- 58. Ist ein Rechtsgeschäft wegen Zuwiderhandelns beider Bertragsteile gegen die Strafbestimmung des § 241 K.O. nichtig? -- 59. Welche rechtliche Bedeutung hat die nach § 326 Abs. 1 B.G.B. erfolgende Bestimmung einer Nachfrist, wenn diese zu kurz bemessen ist? -- 60.
Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt. -- 61. Kann die Konkursmasse, wenn der Konkursverwalter erklärt hat, einen Vertrag nicht erfüllen zu wollen, das vorn Gemeinschuldner auf Grund des Vertrages Geleistete zurückfordern -- 62 Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Eigentum an einer Sache, die sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche als wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache darstellt -- 63. Inwieweit enthält die Bestimmung des § 17 K.O. a. F. zwingendes Recht -- 64. Tragweite des § 131 Abs. 5 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen -- 65. Kann bei einem gegenseitigen Verträge, wenn der eine Teil für seinen Anspruch eine Vormerkung auf ein Grundstück des anderen Teiles hat eintragen lassen, der letztere gegenüber der wider ihn erhobenen Leistungsklage verlangen, nur Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der Vormerkung zur Leistung verurteilt zu werden -- 66. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf vor dem 1. Januar 1900 begründete Ansprüche ausgeschlossen? Zusicherung von Nebenrechten bei dem Verkaufe von Aktien -- 67. Bedeutung des § 767 Abs. 2 B.G.B. für die Anwendung des § 4 C.P.O. („Nebenforderung") -- 68. Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ein Kellerrecht, das vor dem 1. Januar 1900 entstanden ist. Wann schließt Veräußerung der gekauften Sache das Wandelungsrecht des Käufers aus? -- 69. Zum Begriff des Zugehens einer Willenserklärung -- 70. Begriff der Betriebe- einer elektrischen Eisenbahn (§ 1 des Haftpflichtgeseßes) -- 71. Wandelungsrecht des Käufers, wenn das Zurückgeben der Sache unmöglich wird, nachdem der Verkäufer in Rücknahmeverzug geraten war. Mitverschulden des Käufers -- 72. Anwendbarkeit des § 823 oder des § 826 B.G.B., wenn eine Bereinigung von Gewerbetreibenden Maßregeln über Gewerbegenossen verhängt, um diese zur Unterwerfung unter gewisse für den Geschäftsbetrieb angenommene Grundsätze zu veranlassen? Anwendbarkeit des § 6 des setzes vom 27. Mai 1896 -- 73. Wann ist eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt? -- 74 -- 75. Auslegung einer öffentlichen Anleihe durch ein Bankkonsortium. Zu wem tritt der Zeichner in ein Bertragsverhältnis? Zu 8 7 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes -- 76. Rechtsfragen, betreffend die Forderungsabtretung, insbesondere die Abtretung eines rechtshängigen Anspruchs -- 77. Kann, wenn Bürgschaft geleistet ist, der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld auf den Hauptschuldner beschränken -- 78. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Ablauf der einjährigen Frist die Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.O. einredeweise geltend gemacht werden? Verhältnis des § 823 B.G.B. zu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruchs -- 79. Ansprüche des Wechselschuldners, wenn der Wechsel gegen Abrede in Umlauf gesetzt ist und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen. Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen diese Ansprüche -- 80. Hypothek; Begriff der Befriedigung aus dem Grundstücke. Voraussetzungen für die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Eigentümergrundschuld -- 81. Kann aus einem Schiedsspruch gegen die Erben da- Bollstreckungsurteil gegen Den Testamentsvollstrecker erlassen werden -- 83. Notwendikeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Prozeßvergleichs, an dem ein Minderjähriger als Partei beteiligt ist? -- 84. Kostenersatzpflicht eines richterlichen Beamten wegen einer Amtshandlung, die er auf Grund einer Vorschrift der Strafprozeßordnung vorgenommen hat -- 85. Zu § 58 Abs. 1, § 57b und § 52 Abs. 1 Satz 4 des Krankenversicherungsgesetzes -- 86 -- 87. Ausrüster im Sinne des § 2 B Sch.G. und des § 510 H.G.B. Schiffsmiete -- 88. Aufrechnung im Konkurse -- 89. Formerfordernis des Testaments im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. -- 90. Übertragung eines Warenzeichens ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb -- 91. Anwendbarkeit des § 75 Satz 1. H.G.B., auch wenn der Handlungsgehilfe den Dienst nicht sofort verläßt? Konkurrierendes Verschulden des Handlungsgehilfen -- 93. Über die Anwendung des neuen Rechts bei Verletzung unter dem älteren Recht entstandener dinglicher Rechte. Eigene- Verschulden des Berechtigten -- 94. Wird ein formloser Grundstückstausch durch Vollziehung von der einen Seite gültig? Inhalt der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung -- 95. Zwangsverwaltung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks -- 96. Berg- oder Hilfslohn. Die im § 39 der Strandungsordnung vorgesehene Klage. Vertretung der Ladungseigentümer -- 97. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig gegen die Heranziehung zu Straßenanlirgerbeiträgen? (§ 75 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1875.) -- 98. Seeversicherung. Gegensatz von Verlust und Beschädigung, von gewöhnlicher und außergewöhnlicher Leckage -- 100. Giroverkehr. Wer trägt hinsichtlich der Girozettel die Gefahr der Fälschung? Kontrollepflicht der Girokunden -- 101. Frage der Aktivlegitimation bei der Grundschuldklage -- 102. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung -- 103. Ausübung des Anfechtungsrecht-, wenn mehrere nach g 123 B.G.B. -- 104. Sind bei Anwendung des § 33 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu den „am Jahresschlüsse der Genossenschaft angehörigen Genossen" auch die im abgelaufenen Jahre verstorbenen Mitglieder noch mitzuzählen? -- 105. Zum Begriffe des Anschaffungsgeschäfts im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes -- Register -- Zusammenstellung der im sechsundfünfzigsten, der neuen Folge sechsten Bande -- Berichtigungen
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In German.
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 01. Dez 2022)
LAW / General. bisacsh
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, editor. edt http://id.loc.gov/vocabulary/relators/edt
print 9783112669778
https://doi.org/10.1515/9783112669785
https://www.degruyter.com/isbn/9783112669785
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title Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945].
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Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1 --
2. Ist die Gemeinde, die nach § 12 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ein Ortsstatut erläßt, verpflichtet, die Ausnahmen von dem Banverbote lediglich von den statutarisch von vornherein, wenigstens in ihren Umrissen, genau zu bestimmenden Bedingungen abhängig zu machen, und steht es ihr nicht frei, beliebige, auch im Statute nicht vorgesehene Vereinbarungen über die Errichtung von Bauten an projektierten Straßen mit dem Anlieger zu treffen? --
3. Tragweite des Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. Erfordernisse der Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Sicherung der Pfändung einer Buchhypothek durch Vormerkung --
4. Teilnahme des aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an Gewinn und Verlust aua den zur Zeit seines Ausscheidenschwebenden Geschäften --
6. Unwirksamkeit der bei klaglosen Börsentermingeschäften vereinbarten Schiedsgerichtsklausel. Zu § 28 und § 66 Abs. 4 des Börsengesetzes. Aufrechnung im Kontokorrent --
9. Begriff der vorschriftsmäßigen Abmeldung im Sinne des 8 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes --
10. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des § 688 Abs. 1 B.G.B. ? --
11. Klage auf Rechnungslegung und auf Herausgabe des aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse Geschuldeten. Tragweite des 8 254 C.P.O. --
12. Kann der Käufer eines Grundstücks auf Auflassung und daneben auf Preisminderung wegen fehlender bloß mündlich zugesicherter Eigenschaften klagen? --
13. Inwiefern ist bei der Eigentumsübertragung nach § 980 B.G.B. Besitz auf feiten des Veräußerers erforderlich --
14. Zu § 10 Ziff. 8 des Patentgesetzes. Begriff der offenkundigen Benutzung einer Erfindung --
15. Eigentumsvermutung und Erwerb und Beweis des Eigentum-, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist --
16. Wird die Vorlegung der Bollmachtsurkunde (§ 172 B.G.B.) dadurch ersetzt, daß der vorgebliche Vertreter sich auf eine in seinen Händen befindliche Bollmachtsurkunde beruft? Kommt es hierbei auf den Inhalt der Bollmachtsurkunde an --
17. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels auch im Wege der Klage gemäß g 812 B.G.B. geltend gemacht werden? --
18. Wirkung des eine Ehefrau verurteilenden Erkenntnisses gegenüber dem mit ihr in allgemeiner Gütergemeinschaft oder im gesetzlichen ehelichen Güterstande lebenden Ehemanne --
19. Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliedeneu Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm z.B. die Beibringung eines Physikatsattestes verlangt werden? --
20. Voraussetzung für die Geltendmachung des Recht- des Bestellers, wegen eine- vom Unternehmer zu vertretenden Mangel- des Werke- Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkverträge- zu verlangen --
21. Bedarf der über da- Rohrnutzungsrecht an einem See abgeschloffene Pachtvertrag der schriftlichen Form --
22. Haftung des Staat- für die Unterschlagung eine- Gerichtsvollziehers? --
24. Ist, wenn Miteigentümer eine- Grundstück- sich zu einer offenen Handelsgesellschaft vereinigen und sich gegenseitig verpflichten, ihre Miteigentumsanteile in die Gesellschaft einzubringen, zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich --
25. Inwieweit steht dem Eigentümer eines au einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses nach preußischem Recht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn diese bisher dem durchgehenden Verkehr im vollen Umfange dienende Straße dergestalt in eine Sackgasse umgewandelt wird, das sie nur noch zu einem Teile fahrbar, im übrigen Fußweg ist? --
26. Tragweite der Vorschrift, das ein Vertreter mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen kann --
27. Einreden de- Bürgen nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldner --
28 --
29. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? --
30. Gilt der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. über die Unterhaltspflicht eine- geschiedenen und allein für schuldig erklärten Ehegatten aufgestellte Rechtssatz auch für den Fall, wenn der schuldige Ehegatte sich vor seiner Wiederverheiratung dem anderen gegenüber vertragsmäßig verbindlich gemacht hatte, ihm die Unterhalt-rente in einer bestimmten Höhe zu leisten --
31. Hat nach dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn die vormundschaft-gerichtliche Genehmigung eines Vertrage- dem Vormunde versagt wird, dagegen auch der Vertragsgegner deS Mündels da- Recht der Beschwerde --
32. Gehört zu einem Kreditauftrage, das der Beauftragte den Auftrag annimmt? Bürgschaft für künftige Forderungen; § 766 B.G.B. --
33. Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des 8 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend? --
34. Kann der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstück-veräußerung mit Erfolg angefochten hatte, vom Erwerber verlangen, das er da- Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage --
35. Wird die Bestätigung eines Arrestes, insbesondere wenn diese in der Berufungsinstanz in Abänderung eines den Arrest aushebenden Urteils der ersten Instanz beantragt wird, durch inzwischen erfolgte Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners auch --
36. Zur Auslegung des § 665 B.G.B. --
37. Kann die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen Entgegennahme der Auflassung des bereits übergebenen Grundstücks als verfrüht abgewiesen werden, weil der zugesicherten Hypothekenfreiheit ungeachtet im Grundbuch eine geringfügige Rente eingetragen ist? --
38. Einfluß des g 254 Abs. 1 B.G.B. auf die Beurteilung der unter g 1 de- Hastpflichtgeseßes fallenden Fälle. Frage des Verschuldens eines Straßeneisenbahnkutschers --
39. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Auftrag zur Klagerhebung vom Rechtsanwalt als angenommen? Umfang der Haftung des Rechtsanwalts --
40. Zum Begriff der Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 13 des Warenzeichengesetzes --
41. Fragen, betreffend den § 479 B.G.B. --
42. Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache --
43. Zur Frage des ursachlichen Zusammenhangs bei dem Ansprüche auf Schadensersatz. Pflichten des Spediteurs --
44. Gehen bei Abtretung der Rechte aus einem Vertrage, der eine Schiedsgerichtsklausel enthält, auch die Ansprüche ans dieser auf den Rechtserwerber über? --
45. Nach welcher Gesetzesvorschrift hat die Pfändung der Eigentümer- Briefgrundschuld zu geschehen? --
46. Boranssetzungen der Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz im Falle des § 538 Abs. 1 Ziff. 3 C.P.O. --
47. Unbefugter Gebrauch einer Firma. Verletzung des Namen-rechtes --
48 --
49. Fragen, betr. die Anfechtung einer Rechtshandlung außerhalb des Konkurses --
50 Zur Anwendung des § 344 Abs. 2 H.G.B. Wird die Fortführung des Geschäfts dadurch im Sinne des § 27 Abs. 2 H.G.B. von dem Erben --
51. Kann die Mitteilung des Veräußerers von der Schuldübernahme mit der Wirkung, daß sie der Gläubiger genehmigen kann, auch noch erfolgen, wenn der Schuldübernehmer nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist --
53. Unterliegen Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft deS bürgerlichen Rechts und einem der Gesellschafter, durch welchen jene an diesen Wertpapiere gegen Entgelt veräußert, dem Anschaffungsstempel auch insoweit, als der Gesellschafter am GesellschaftSvermögen anteilig berechtigt ist? --
55. Haftung des Staats für den Schaden, der bei industrieller Zwangsarbeit in der Strafanstalt einem Gefangenen durch Verschulden eines Beamten zugefügt wird --
56. Zeitliche Wirksamkeit der Vorschriften in § 259 Abs. 3 und § 260 Abs. 2 B.G.B. --
57. Recht der Vorbenutzung an der einem Anderen patentierten Erfindung --
58. Ist ein Rechtsgeschäft wegen Zuwiderhandelns beider Bertragsteile gegen die Strafbestimmung des § 241 K.O. nichtig? --
59. Welche rechtliche Bedeutung hat die nach § 326 Abs. 1 B.G.B. erfolgende Bestimmung einer Nachfrist, wenn diese zu kurz bemessen ist? --
60.
Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt. --
61. Kann die Konkursmasse, wenn der Konkursverwalter erklärt hat, einen Vertrag nicht erfüllen zu wollen, das vorn Gemeinschuldner auf Grund des Vertrages Geleistete zurückfordern --
62 Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Eigentum an einer Sache, die sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche als wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache darstellt --
63. Inwieweit enthält die Bestimmung des § 17 K.O. a. F. zwingendes Recht --
64. Tragweite des § 131 Abs. 5 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen --
65. Kann bei einem gegenseitigen Verträge, wenn der eine Teil für seinen Anspruch eine Vormerkung auf ein Grundstück des anderen Teiles hat eintragen lassen, der letztere gegenüber der wider ihn erhobenen Leistungsklage verlangen, nur Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der Vormerkung zur Leistung verurteilt zu werden --
66. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf vor dem 1. Januar 1900 begründete Ansprüche ausgeschlossen? Zusicherung von Nebenrechten bei dem Verkaufe von Aktien --
67. Bedeutung des § 767 Abs. 2 B.G.B. für die Anwendung des § 4 C.P.O. („Nebenforderung") --
68. Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ein Kellerrecht, das vor dem 1. Januar 1900 entstanden ist. Wann schließt Veräußerung der gekauften Sache das Wandelungsrecht des Käufers aus? --
69. Zum Begriff des Zugehens einer Willenserklärung --
70. Begriff der Betriebe- einer elektrischen Eisenbahn (§ 1 des Haftpflichtgeseßes) --
71. Wandelungsrecht des Käufers, wenn das Zurückgeben der Sache unmöglich wird, nachdem der Verkäufer in Rücknahmeverzug geraten war. Mitverschulden des Käufers --
72. Anwendbarkeit des § 823 oder des § 826 B.G.B., wenn eine Bereinigung von Gewerbetreibenden Maßregeln über Gewerbegenossen verhängt, um diese zur Unterwerfung unter gewisse für den Geschäftsbetrieb angenommene Grundsätze zu veranlassen? Anwendbarkeit des § 6 des setzes vom 27. Mai 1896 --
73. Wann ist eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt? --
74 --
75. Auslegung einer öffentlichen Anleihe durch ein Bankkonsortium. Zu wem tritt der Zeichner in ein Bertragsverhältnis? Zu 8 7 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes --
76. Rechtsfragen, betreffend die Forderungsabtretung, insbesondere die Abtretung eines rechtshängigen Anspruchs --
77. Kann, wenn Bürgschaft geleistet ist, der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld auf den Hauptschuldner beschränken --
78. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Ablauf der einjährigen Frist die Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.O. einredeweise geltend gemacht werden? Verhältnis des § 823 B.G.B. zu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruchs --
79. Ansprüche des Wechselschuldners, wenn der Wechsel gegen Abrede in Umlauf gesetzt ist und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen. Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen diese Ansprüche --
80. Hypothek; Begriff der Befriedigung aus dem Grundstücke. Voraussetzungen für die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Eigentümergrundschuld --
81. Kann aus einem Schiedsspruch gegen die Erben da- Bollstreckungsurteil gegen Den Testamentsvollstrecker erlassen werden --
83. Notwendikeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Prozeßvergleichs, an dem ein Minderjähriger als Partei beteiligt ist? --
84. Kostenersatzpflicht eines richterlichen Beamten wegen einer Amtshandlung, die er auf Grund einer Vorschrift der Strafprozeßordnung vorgenommen hat --
85. Zu § 58 Abs. 1, § 57b und § 52 Abs. 1 Satz 4 des Krankenversicherungsgesetzes --
86 --
87. Ausrüster im Sinne des § 2 B Sch.G. und des § 510 H.G.B. Schiffsmiete --
88. Aufrechnung im Konkurse --
89. Formerfordernis des Testaments im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. --
90. Übertragung eines Warenzeichens ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb --
91. Anwendbarkeit des § 75 Satz 1. H.G.B., auch wenn der Handlungsgehilfe den Dienst nicht sofort verläßt? Konkurrierendes Verschulden des Handlungsgehilfen --
93. Über die Anwendung des neuen Rechts bei Verletzung unter dem älteren Recht entstandener dinglicher Rechte. Eigene- Verschulden des Berechtigten --
94. Wird ein formloser Grundstückstausch durch Vollziehung von der einen Seite gültig? Inhalt der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung --
95. Zwangsverwaltung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks --
96. Berg- oder Hilfslohn. Die im § 39 der Strandungsordnung vorgesehene Klage. Vertretung der Ladungseigentümer --
97. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig gegen die Heranziehung zu Straßenanlirgerbeiträgen? (§ 75 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1875.) --
98. Seeversicherung. Gegensatz von Verlust und Beschädigung, von gewöhnlicher und außergewöhnlicher Leckage --
100. Giroverkehr. Wer trägt hinsichtlich der Girozettel die Gefahr der Fälschung? Kontrollepflicht der Girokunden --
101. Frage der Aktivlegitimation bei der Grundschuldklage --
102. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung --
103. Ausübung des Anfechtungsrecht-, wenn mehrere nach g 123 B.G.B. --
104. Sind bei Anwendung des § 33 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu den „am Jahresschlüsse der Genossenschaft angehörigen Genossen" auch die im abgelaufenen Jahre verstorbenen Mitglieder noch mitzuzählen? --
105. Zum Begriffe des Anschaffungsgeschäfts im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes --
Register --
Zusammenstellung der im sechsundfünfzigsten, der neuen Folge sechsten Bande --
Berichtigungen
title_sub 1880–[1945].
title_full Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 6 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_fullStr Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 6 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_full_unstemmed Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945]. Band 6 / hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.
title_auth Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen : 1880–[1945].
title_alt Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1 --
2. Ist die Gemeinde, die nach § 12 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ein Ortsstatut erläßt, verpflichtet, die Ausnahmen von dem Banverbote lediglich von den statutarisch von vornherein, wenigstens in ihren Umrissen, genau zu bestimmenden Bedingungen abhängig zu machen, und steht es ihr nicht frei, beliebige, auch im Statute nicht vorgesehene Vereinbarungen über die Errichtung von Bauten an projektierten Straßen mit dem Anlieger zu treffen? --
3. Tragweite des Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. Erfordernisse der Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Sicherung der Pfändung einer Buchhypothek durch Vormerkung --
4. Teilnahme des aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an Gewinn und Verlust aua den zur Zeit seines Ausscheidenschwebenden Geschäften --
6. Unwirksamkeit der bei klaglosen Börsentermingeschäften vereinbarten Schiedsgerichtsklausel. Zu § 28 und § 66 Abs. 4 des Börsengesetzes. Aufrechnung im Kontokorrent --
9. Begriff der vorschriftsmäßigen Abmeldung im Sinne des 8 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes --
10. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des § 688 Abs. 1 B.G.B. ? --
11. Klage auf Rechnungslegung und auf Herausgabe des aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse Geschuldeten. Tragweite des 8 254 C.P.O. --
12. Kann der Käufer eines Grundstücks auf Auflassung und daneben auf Preisminderung wegen fehlender bloß mündlich zugesicherter Eigenschaften klagen? --
13. Inwiefern ist bei der Eigentumsübertragung nach § 980 B.G.B. Besitz auf feiten des Veräußerers erforderlich --
14. Zu § 10 Ziff. 8 des Patentgesetzes. Begriff der offenkundigen Benutzung einer Erfindung --
15. Eigentumsvermutung und Erwerb und Beweis des Eigentum-, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist --
16. Wird die Vorlegung der Bollmachtsurkunde (§ 172 B.G.B.) dadurch ersetzt, daß der vorgebliche Vertreter sich auf eine in seinen Händen befindliche Bollmachtsurkunde beruft? Kommt es hierbei auf den Inhalt der Bollmachtsurkunde an --
17. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels auch im Wege der Klage gemäß g 812 B.G.B. geltend gemacht werden? --
18. Wirkung des eine Ehefrau verurteilenden Erkenntnisses gegenüber dem mit ihr in allgemeiner Gütergemeinschaft oder im gesetzlichen ehelichen Güterstande lebenden Ehemanne --
19. Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliedeneu Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm z.B. die Beibringung eines Physikatsattestes verlangt werden? --
20. Voraussetzung für die Geltendmachung des Recht- des Bestellers, wegen eine- vom Unternehmer zu vertretenden Mangel- des Werke- Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkverträge- zu verlangen --
21. Bedarf der über da- Rohrnutzungsrecht an einem See abgeschloffene Pachtvertrag der schriftlichen Form --
22. Haftung des Staat- für die Unterschlagung eine- Gerichtsvollziehers? --
24. Ist, wenn Miteigentümer eine- Grundstück- sich zu einer offenen Handelsgesellschaft vereinigen und sich gegenseitig verpflichten, ihre Miteigentumsanteile in die Gesellschaft einzubringen, zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich --
25. Inwieweit steht dem Eigentümer eines au einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses nach preußischem Recht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn diese bisher dem durchgehenden Verkehr im vollen Umfange dienende Straße dergestalt in eine Sackgasse umgewandelt wird, das sie nur noch zu einem Teile fahrbar, im übrigen Fußweg ist? --
26. Tragweite der Vorschrift, das ein Vertreter mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen kann --
27. Einreden de- Bürgen nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldner --
28 --
29. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? --
30. Gilt der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. über die Unterhaltspflicht eine- geschiedenen und allein für schuldig erklärten Ehegatten aufgestellte Rechtssatz auch für den Fall, wenn der schuldige Ehegatte sich vor seiner Wiederverheiratung dem anderen gegenüber vertragsmäßig verbindlich gemacht hatte, ihm die Unterhalt-rente in einer bestimmten Höhe zu leisten --
31. Hat nach dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn die vormundschaft-gerichtliche Genehmigung eines Vertrage- dem Vormunde versagt wird, dagegen auch der Vertragsgegner deS Mündels da- Recht der Beschwerde --
32. Gehört zu einem Kreditauftrage, das der Beauftragte den Auftrag annimmt? Bürgschaft für künftige Forderungen; § 766 B.G.B. --
33. Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des 8 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend? --
34. Kann der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstück-veräußerung mit Erfolg angefochten hatte, vom Erwerber verlangen, das er da- Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage --
35. Wird die Bestätigung eines Arrestes, insbesondere wenn diese in der Berufungsinstanz in Abänderung eines den Arrest aushebenden Urteils der ersten Instanz beantragt wird, durch inzwischen erfolgte Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners auch --
36. Zur Auslegung des § 665 B.G.B. --
37. Kann die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen Entgegennahme der Auflassung des bereits übergebenen Grundstücks als verfrüht abgewiesen werden, weil der zugesicherten Hypothekenfreiheit ungeachtet im Grundbuch eine geringfügige Rente eingetragen ist? --
38. Einfluß des g 254 Abs. 1 B.G.B. auf die Beurteilung der unter g 1 de- Hastpflichtgeseßes fallenden Fälle. Frage des Verschuldens eines Straßeneisenbahnkutschers --
39. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Auftrag zur Klagerhebung vom Rechtsanwalt als angenommen? Umfang der Haftung des Rechtsanwalts --
40. Zum Begriff der Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 13 des Warenzeichengesetzes --
41. Fragen, betreffend den § 479 B.G.B. --
42. Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache --
43. Zur Frage des ursachlichen Zusammenhangs bei dem Ansprüche auf Schadensersatz. Pflichten des Spediteurs --
44. Gehen bei Abtretung der Rechte aus einem Vertrage, der eine Schiedsgerichtsklausel enthält, auch die Ansprüche ans dieser auf den Rechtserwerber über? --
45. Nach welcher Gesetzesvorschrift hat die Pfändung der Eigentümer- Briefgrundschuld zu geschehen? --
46. Boranssetzungen der Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz im Falle des § 538 Abs. 1 Ziff. 3 C.P.O. --
47. Unbefugter Gebrauch einer Firma. Verletzung des Namen-rechtes --
48 --
49. Fragen, betr. die Anfechtung einer Rechtshandlung außerhalb des Konkurses --
50 Zur Anwendung des § 344 Abs. 2 H.G.B. Wird die Fortführung des Geschäfts dadurch im Sinne des § 27 Abs. 2 H.G.B. von dem Erben --
51. Kann die Mitteilung des Veräußerers von der Schuldübernahme mit der Wirkung, daß sie der Gläubiger genehmigen kann, auch noch erfolgen, wenn der Schuldübernehmer nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist --
53. Unterliegen Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft deS bürgerlichen Rechts und einem der Gesellschafter, durch welchen jene an diesen Wertpapiere gegen Entgelt veräußert, dem Anschaffungsstempel auch insoweit, als der Gesellschafter am GesellschaftSvermögen anteilig berechtigt ist? --
55. Haftung des Staats für den Schaden, der bei industrieller Zwangsarbeit in der Strafanstalt einem Gefangenen durch Verschulden eines Beamten zugefügt wird --
56. Zeitliche Wirksamkeit der Vorschriften in § 259 Abs. 3 und § 260 Abs. 2 B.G.B. --
57. Recht der Vorbenutzung an der einem Anderen patentierten Erfindung --
58. Ist ein Rechtsgeschäft wegen Zuwiderhandelns beider Bertragsteile gegen die Strafbestimmung des § 241 K.O. nichtig? --
59. Welche rechtliche Bedeutung hat die nach § 326 Abs. 1 B.G.B. erfolgende Bestimmung einer Nachfrist, wenn diese zu kurz bemessen ist? --
60.
Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt. --
61. Kann die Konkursmasse, wenn der Konkursverwalter erklärt hat, einen Vertrag nicht erfüllen zu wollen, das vorn Gemeinschuldner auf Grund des Vertrages Geleistete zurückfordern --
62 Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Eigentum an einer Sache, die sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche als wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache darstellt --
63. Inwieweit enthält die Bestimmung des § 17 K.O. a. F. zwingendes Recht --
64. Tragweite des § 131 Abs. 5 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen --
65. Kann bei einem gegenseitigen Verträge, wenn der eine Teil für seinen Anspruch eine Vormerkung auf ein Grundstück des anderen Teiles hat eintragen lassen, der letztere gegenüber der wider ihn erhobenen Leistungsklage verlangen, nur Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der Vormerkung zur Leistung verurteilt zu werden --
66. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf vor dem 1. Januar 1900 begründete Ansprüche ausgeschlossen? Zusicherung von Nebenrechten bei dem Verkaufe von Aktien --
67. Bedeutung des § 767 Abs. 2 B.G.B. für die Anwendung des § 4 C.P.O. („Nebenforderung") --
68. Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ein Kellerrecht, das vor dem 1. Januar 1900 entstanden ist. Wann schließt Veräußerung der gekauften Sache das Wandelungsrecht des Käufers aus? --
69. Zum Begriff des Zugehens einer Willenserklärung --
70. Begriff der Betriebe- einer elektrischen Eisenbahn (§ 1 des Haftpflichtgeseßes) --
71. Wandelungsrecht des Käufers, wenn das Zurückgeben der Sache unmöglich wird, nachdem der Verkäufer in Rücknahmeverzug geraten war. Mitverschulden des Käufers --
72. Anwendbarkeit des § 823 oder des § 826 B.G.B., wenn eine Bereinigung von Gewerbetreibenden Maßregeln über Gewerbegenossen verhängt, um diese zur Unterwerfung unter gewisse für den Geschäftsbetrieb angenommene Grundsätze zu veranlassen? Anwendbarkeit des § 6 des setzes vom 27. Mai 1896 --
73. Wann ist eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt? --
74 --
75. Auslegung einer öffentlichen Anleihe durch ein Bankkonsortium. Zu wem tritt der Zeichner in ein Bertragsverhältnis? Zu 8 7 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes --
76. Rechtsfragen, betreffend die Forderungsabtretung, insbesondere die Abtretung eines rechtshängigen Anspruchs --
77. Kann, wenn Bürgschaft geleistet ist, der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld auf den Hauptschuldner beschränken --
78. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Ablauf der einjährigen Frist die Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.O. einredeweise geltend gemacht werden? Verhältnis des § 823 B.G.B. zu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruchs --
79. Ansprüche des Wechselschuldners, wenn der Wechsel gegen Abrede in Umlauf gesetzt ist und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen. Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen diese Ansprüche --
80. Hypothek; Begriff der Befriedigung aus dem Grundstücke. Voraussetzungen für die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Eigentümergrundschuld --
81. Kann aus einem Schiedsspruch gegen die Erben da- Bollstreckungsurteil gegen Den Testamentsvollstrecker erlassen werden --
83. Notwendikeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Prozeßvergleichs, an dem ein Minderjähriger als Partei beteiligt ist? --
84. Kostenersatzpflicht eines richterlichen Beamten wegen einer Amtshandlung, die er auf Grund einer Vorschrift der Strafprozeßordnung vorgenommen hat --
85. Zu § 58 Abs. 1, § 57b und § 52 Abs. 1 Satz 4 des Krankenversicherungsgesetzes --
86 --
87. Ausrüster im Sinne des § 2 B Sch.G. und des § 510 H.G.B. Schiffsmiete --
88. Aufrechnung im Konkurse --
89. Formerfordernis des Testaments im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. --
90. Übertragung eines Warenzeichens ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb --
91. Anwendbarkeit des § 75 Satz 1. H.G.B., auch wenn der Handlungsgehilfe den Dienst nicht sofort verläßt? Konkurrierendes Verschulden des Handlungsgehilfen --
93. Über die Anwendung des neuen Rechts bei Verletzung unter dem älteren Recht entstandener dinglicher Rechte. Eigene- Verschulden des Berechtigten --
94. Wird ein formloser Grundstückstausch durch Vollziehung von der einen Seite gültig? Inhalt der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung --
95. Zwangsverwaltung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks --
96. Berg- oder Hilfslohn. Die im § 39 der Strandungsordnung vorgesehene Klage. Vertretung der Ladungseigentümer --
97. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig gegen die Heranziehung zu Straßenanlirgerbeiträgen? (§ 75 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1875.) --
98. Seeversicherung. Gegensatz von Verlust und Beschädigung, von gewöhnlicher und außergewöhnlicher Leckage --
100. Giroverkehr. Wer trägt hinsichtlich der Girozettel die Gefahr der Fälschung? Kontrollepflicht der Girokunden --
101. Frage der Aktivlegitimation bei der Grundschuldklage --
102. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung --
103. Ausübung des Anfechtungsrecht-, wenn mehrere nach g 123 B.G.B. --
104. Sind bei Anwendung des § 33 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu den „am Jahresschlüsse der Genossenschaft angehörigen Genossen" auch die im abgelaufenen Jahre verstorbenen Mitglieder noch mitzuzählen? --
105. Zum Begriffe des Anschaffungsgeschäfts im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes --
Register --
Zusammenstellung der im sechsundfünfzigsten, der neuen Folge sechsten Bande --
Berichtigungen
title_new Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :
title_sort entscheidungen des reichsgerichts in zivilsachen : 1880–[1945].
series Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
series2 Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;
publisher De Gruyter,
publishDate 1904
physical 1 online resource (470 p.)
Issued also in print.
edition N. F. 6 = 56. Reprint 2022
contents Frontmatter --
Inhalt --
I. Reichsrecht --
1 --
2. Ist die Gemeinde, die nach § 12 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ein Ortsstatut erläßt, verpflichtet, die Ausnahmen von dem Banverbote lediglich von den statutarisch von vornherein, wenigstens in ihren Umrissen, genau zu bestimmenden Bedingungen abhängig zu machen, und steht es ihr nicht frei, beliebige, auch im Statute nicht vorgesehene Vereinbarungen über die Errichtung von Bauten an projektierten Straßen mit dem Anlieger zu treffen? --
3. Tragweite des Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. Erfordernisse der Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Sicherung der Pfändung einer Buchhypothek durch Vormerkung --
4. Teilnahme des aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an Gewinn und Verlust aua den zur Zeit seines Ausscheidenschwebenden Geschäften --
6. Unwirksamkeit der bei klaglosen Börsentermingeschäften vereinbarten Schiedsgerichtsklausel. Zu § 28 und § 66 Abs. 4 des Börsengesetzes. Aufrechnung im Kontokorrent --
9. Begriff der vorschriftsmäßigen Abmeldung im Sinne des 8 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes --
10. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des § 688 Abs. 1 B.G.B. ? --
11. Klage auf Rechnungslegung und auf Herausgabe des aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse Geschuldeten. Tragweite des 8 254 C.P.O. --
12. Kann der Käufer eines Grundstücks auf Auflassung und daneben auf Preisminderung wegen fehlender bloß mündlich zugesicherter Eigenschaften klagen? --
13. Inwiefern ist bei der Eigentumsübertragung nach § 980 B.G.B. Besitz auf feiten des Veräußerers erforderlich --
14. Zu § 10 Ziff. 8 des Patentgesetzes. Begriff der offenkundigen Benutzung einer Erfindung --
15. Eigentumsvermutung und Erwerb und Beweis des Eigentum-, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist --
16. Wird die Vorlegung der Bollmachtsurkunde (§ 172 B.G.B.) dadurch ersetzt, daß der vorgebliche Vertreter sich auf eine in seinen Händen befindliche Bollmachtsurkunde beruft? Kommt es hierbei auf den Inhalt der Bollmachtsurkunde an --
17. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels auch im Wege der Klage gemäß g 812 B.G.B. geltend gemacht werden? --
18. Wirkung des eine Ehefrau verurteilenden Erkenntnisses gegenüber dem mit ihr in allgemeiner Gütergemeinschaft oder im gesetzlichen ehelichen Güterstande lebenden Ehemanne --
19. Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliedeneu Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm z.B. die Beibringung eines Physikatsattestes verlangt werden? --
20. Voraussetzung für die Geltendmachung des Recht- des Bestellers, wegen eine- vom Unternehmer zu vertretenden Mangel- des Werke- Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkverträge- zu verlangen --
21. Bedarf der über da- Rohrnutzungsrecht an einem See abgeschloffene Pachtvertrag der schriftlichen Form --
22. Haftung des Staat- für die Unterschlagung eine- Gerichtsvollziehers? --
24. Ist, wenn Miteigentümer eine- Grundstück- sich zu einer offenen Handelsgesellschaft vereinigen und sich gegenseitig verpflichten, ihre Miteigentumsanteile in die Gesellschaft einzubringen, zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich --
25. Inwieweit steht dem Eigentümer eines au einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses nach preußischem Recht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn diese bisher dem durchgehenden Verkehr im vollen Umfange dienende Straße dergestalt in eine Sackgasse umgewandelt wird, das sie nur noch zu einem Teile fahrbar, im übrigen Fußweg ist? --
26. Tragweite der Vorschrift, das ein Vertreter mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen kann --
27. Einreden de- Bürgen nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldner --
28 --
29. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? --
30. Gilt der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. über die Unterhaltspflicht eine- geschiedenen und allein für schuldig erklärten Ehegatten aufgestellte Rechtssatz auch für den Fall, wenn der schuldige Ehegatte sich vor seiner Wiederverheiratung dem anderen gegenüber vertragsmäßig verbindlich gemacht hatte, ihm die Unterhalt-rente in einer bestimmten Höhe zu leisten --
31. Hat nach dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn die vormundschaft-gerichtliche Genehmigung eines Vertrage- dem Vormunde versagt wird, dagegen auch der Vertragsgegner deS Mündels da- Recht der Beschwerde --
32. Gehört zu einem Kreditauftrage, das der Beauftragte den Auftrag annimmt? Bürgschaft für künftige Forderungen; § 766 B.G.B. --
33. Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des 8 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend? --
34. Kann der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstück-veräußerung mit Erfolg angefochten hatte, vom Erwerber verlangen, das er da- Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage --
35. Wird die Bestätigung eines Arrestes, insbesondere wenn diese in der Berufungsinstanz in Abänderung eines den Arrest aushebenden Urteils der ersten Instanz beantragt wird, durch inzwischen erfolgte Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners auch --
36. Zur Auslegung des § 665 B.G.B. --
37. Kann die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen Entgegennahme der Auflassung des bereits übergebenen Grundstücks als verfrüht abgewiesen werden, weil der zugesicherten Hypothekenfreiheit ungeachtet im Grundbuch eine geringfügige Rente eingetragen ist? --
38. Einfluß des g 254 Abs. 1 B.G.B. auf die Beurteilung der unter g 1 de- Hastpflichtgeseßes fallenden Fälle. Frage des Verschuldens eines Straßeneisenbahnkutschers --
39. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Auftrag zur Klagerhebung vom Rechtsanwalt als angenommen? Umfang der Haftung des Rechtsanwalts --
40. Zum Begriff der Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 13 des Warenzeichengesetzes --
41. Fragen, betreffend den § 479 B.G.B. --
42. Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache --
43. Zur Frage des ursachlichen Zusammenhangs bei dem Ansprüche auf Schadensersatz. Pflichten des Spediteurs --
44. Gehen bei Abtretung der Rechte aus einem Vertrage, der eine Schiedsgerichtsklausel enthält, auch die Ansprüche ans dieser auf den Rechtserwerber über? --
45. Nach welcher Gesetzesvorschrift hat die Pfändung der Eigentümer- Briefgrundschuld zu geschehen? --
46. Boranssetzungen der Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz im Falle des § 538 Abs. 1 Ziff. 3 C.P.O. --
47. Unbefugter Gebrauch einer Firma. Verletzung des Namen-rechtes --
48 --
49. Fragen, betr. die Anfechtung einer Rechtshandlung außerhalb des Konkurses --
50 Zur Anwendung des § 344 Abs. 2 H.G.B. Wird die Fortführung des Geschäfts dadurch im Sinne des § 27 Abs. 2 H.G.B. von dem Erben --
51. Kann die Mitteilung des Veräußerers von der Schuldübernahme mit der Wirkung, daß sie der Gläubiger genehmigen kann, auch noch erfolgen, wenn der Schuldübernehmer nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist --
53. Unterliegen Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft deS bürgerlichen Rechts und einem der Gesellschafter, durch welchen jene an diesen Wertpapiere gegen Entgelt veräußert, dem Anschaffungsstempel auch insoweit, als der Gesellschafter am GesellschaftSvermögen anteilig berechtigt ist? --
55. Haftung des Staats für den Schaden, der bei industrieller Zwangsarbeit in der Strafanstalt einem Gefangenen durch Verschulden eines Beamten zugefügt wird --
56. Zeitliche Wirksamkeit der Vorschriften in § 259 Abs. 3 und § 260 Abs. 2 B.G.B. --
57. Recht der Vorbenutzung an der einem Anderen patentierten Erfindung --
58. Ist ein Rechtsgeschäft wegen Zuwiderhandelns beider Bertragsteile gegen die Strafbestimmung des § 241 K.O. nichtig? --
59. Welche rechtliche Bedeutung hat die nach § 326 Abs. 1 B.G.B. erfolgende Bestimmung einer Nachfrist, wenn diese zu kurz bemessen ist? --
60.
Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt. --
61. Kann die Konkursmasse, wenn der Konkursverwalter erklärt hat, einen Vertrag nicht erfüllen zu wollen, das vorn Gemeinschuldner auf Grund des Vertrages Geleistete zurückfordern --
62 Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Eigentum an einer Sache, die sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche als wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache darstellt --
63. Inwieweit enthält die Bestimmung des § 17 K.O. a. F. zwingendes Recht --
64. Tragweite des § 131 Abs. 5 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen --
65. Kann bei einem gegenseitigen Verträge, wenn der eine Teil für seinen Anspruch eine Vormerkung auf ein Grundstück des anderen Teiles hat eintragen lassen, der letztere gegenüber der wider ihn erhobenen Leistungsklage verlangen, nur Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der Vormerkung zur Leistung verurteilt zu werden --
66. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf vor dem 1. Januar 1900 begründete Ansprüche ausgeschlossen? Zusicherung von Nebenrechten bei dem Verkaufe von Aktien --
67. Bedeutung des § 767 Abs. 2 B.G.B. für die Anwendung des § 4 C.P.O. („Nebenforderung") --
68. Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ein Kellerrecht, das vor dem 1. Januar 1900 entstanden ist. Wann schließt Veräußerung der gekauften Sache das Wandelungsrecht des Käufers aus? --
69. Zum Begriff des Zugehens einer Willenserklärung --
70. Begriff der Betriebe- einer elektrischen Eisenbahn (§ 1 des Haftpflichtgeseßes) --
71. Wandelungsrecht des Käufers, wenn das Zurückgeben der Sache unmöglich wird, nachdem der Verkäufer in Rücknahmeverzug geraten war. Mitverschulden des Käufers --
72. Anwendbarkeit des § 823 oder des § 826 B.G.B., wenn eine Bereinigung von Gewerbetreibenden Maßregeln über Gewerbegenossen verhängt, um diese zur Unterwerfung unter gewisse für den Geschäftsbetrieb angenommene Grundsätze zu veranlassen? Anwendbarkeit des § 6 des setzes vom 27. Mai 1896 --
73. Wann ist eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt? --
74 --
75. Auslegung einer öffentlichen Anleihe durch ein Bankkonsortium. Zu wem tritt der Zeichner in ein Bertragsverhältnis? Zu 8 7 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes --
76. Rechtsfragen, betreffend die Forderungsabtretung, insbesondere die Abtretung eines rechtshängigen Anspruchs --
77. Kann, wenn Bürgschaft geleistet ist, der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld auf den Hauptschuldner beschränken --
78. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Ablauf der einjährigen Frist die Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.O. einredeweise geltend gemacht werden? Verhältnis des § 823 B.G.B. zu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruchs --
79. Ansprüche des Wechselschuldners, wenn der Wechsel gegen Abrede in Umlauf gesetzt ist und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen. Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen diese Ansprüche --
80. Hypothek; Begriff der Befriedigung aus dem Grundstücke. Voraussetzungen für die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Eigentümergrundschuld --
81. Kann aus einem Schiedsspruch gegen die Erben da- Bollstreckungsurteil gegen Den Testamentsvollstrecker erlassen werden --
83. Notwendikeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Prozeßvergleichs, an dem ein Minderjähriger als Partei beteiligt ist? --
84. Kostenersatzpflicht eines richterlichen Beamten wegen einer Amtshandlung, die er auf Grund einer Vorschrift der Strafprozeßordnung vorgenommen hat --
85. Zu § 58 Abs. 1, § 57b und § 52 Abs. 1 Satz 4 des Krankenversicherungsgesetzes --
86 --
87. Ausrüster im Sinne des § 2 B Sch.G. und des § 510 H.G.B. Schiffsmiete --
88. Aufrechnung im Konkurse --
89. Formerfordernis des Testaments im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. --
90. Übertragung eines Warenzeichens ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb --
91. Anwendbarkeit des § 75 Satz 1. H.G.B., auch wenn der Handlungsgehilfe den Dienst nicht sofort verläßt? Konkurrierendes Verschulden des Handlungsgehilfen --
93. Über die Anwendung des neuen Rechts bei Verletzung unter dem älteren Recht entstandener dinglicher Rechte. Eigene- Verschulden des Berechtigten --
94. Wird ein formloser Grundstückstausch durch Vollziehung von der einen Seite gültig? Inhalt der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung --
95. Zwangsverwaltung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks --
96. Berg- oder Hilfslohn. Die im § 39 der Strandungsordnung vorgesehene Klage. Vertretung der Ladungseigentümer --
97. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig gegen die Heranziehung zu Straßenanlirgerbeiträgen? (§ 75 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1875.) --
98. Seeversicherung. Gegensatz von Verlust und Beschädigung, von gewöhnlicher und außergewöhnlicher Leckage --
100. Giroverkehr. Wer trägt hinsichtlich der Girozettel die Gefahr der Fälschung? Kontrollepflicht der Girokunden --
101. Frage der Aktivlegitimation bei der Grundschuldklage --
102. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung --
103. Ausübung des Anfechtungsrecht-, wenn mehrere nach g 123 B.G.B. --
104. Sind bei Anwendung des § 33 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu den „am Jahresschlüsse der Genossenschaft angehörigen Genossen" auch die im abgelaufenen Jahre verstorbenen Mitglieder noch mitzuzählen? --
105. Zum Begriffe des Anschaffungsgeschäfts im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes --
Register --
Zusammenstellung der im sechsundfünfzigsten, der neuen Folge sechsten Bande --
Berichtigungen
isbn 9783112669785
9783112669778
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fullrecord <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>16362nam a22005895i 4500</leader><controlfield tag="001">9783112669785</controlfield><controlfield tag="003">DE-B1597</controlfield><controlfield tag="005">20221201113901.0</controlfield><controlfield tag="006">m|||||o||d||||||||</controlfield><controlfield tag="007">cr || ||||||||</controlfield><controlfield tag="008">221201t19041904gw fo d z ger d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783112669785</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1515/9783112669785</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-B1597)640327</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1350571505</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-B1597</subfield><subfield code="b">eng</subfield><subfield code="c">DE-B1597</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">DE</subfield></datafield><datafield tag="072" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">LAW000000</subfield><subfield code="2">bisacsh</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen :</subfield><subfield code="b">1880–[1945]. </subfield><subfield code="n">Band 6 /</subfield><subfield code="c">hrsg. von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft.</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">N. F. 6 = 56. Reprint 2022</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Berlin ;</subfield><subfield code="a">Boston : </subfield><subfield code="b">De Gruyter, </subfield><subfield code="c">[1904]</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©1904</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 online resource (470 p.)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="347" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text file</subfield><subfield code="b">PDF</subfield><subfield code="2">rda</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ;</subfield><subfield code="v">Band 6</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Frontmatter -- </subfield><subfield code="t">Inhalt -- </subfield><subfield code="t">I. Reichsrecht -- </subfield><subfield code="t">1 -- </subfield><subfield code="t">2. Ist die Gemeinde, die nach § 12 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ein Ortsstatut erläßt, verpflichtet, die Ausnahmen von dem Banverbote lediglich von den statutarisch von vornherein, wenigstens in ihren Umrissen, genau zu bestimmenden Bedingungen abhängig zu machen, und steht es ihr nicht frei, beliebige, auch im Statute nicht vorgesehene Vereinbarungen über die Errichtung von Bauten an projektierten Straßen mit dem Anlieger zu treffen? -- </subfield><subfield code="t">3. Tragweite des Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. Erfordernisse der Pfändung einer Eigentümergrundschuld. Sicherung der Pfändung einer Buchhypothek durch Vormerkung -- </subfield><subfield code="t">4. Teilnahme des aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an Gewinn und Verlust aua den zur Zeit seines Ausscheidenschwebenden Geschäften -- </subfield><subfield code="t">6. Unwirksamkeit der bei klaglosen Börsentermingeschäften vereinbarten Schiedsgerichtsklausel. Zu § 28 und § 66 Abs. 4 des Börsengesetzes. Aufrechnung im Kontokorrent -- </subfield><subfield code="t">9. Begriff der vorschriftsmäßigen Abmeldung im Sinne des 8 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes -- </subfield><subfield code="t">10. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des § 688 Abs. 1 B.G.B. ? -- </subfield><subfield code="t">11. Klage auf Rechnungslegung und auf Herausgabe des aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse Geschuldeten. Tragweite des 8 254 C.P.O. -- </subfield><subfield code="t">12. Kann der Käufer eines Grundstücks auf Auflassung und daneben auf Preisminderung wegen fehlender bloß mündlich zugesicherter Eigenschaften klagen? -- </subfield><subfield code="t">13. Inwiefern ist bei der Eigentumsübertragung nach § 980 B.G.B. Besitz auf feiten des Veräußerers erforderlich -- </subfield><subfield code="t">14. Zu § 10 Ziff. 8 des Patentgesetzes. Begriff der offenkundigen Benutzung einer Erfindung -- </subfield><subfield code="t">15. Eigentumsvermutung und Erwerb und Beweis des Eigentum-, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist -- </subfield><subfield code="t">16. Wird die Vorlegung der Bollmachtsurkunde (§ 172 B.G.B.) dadurch ersetzt, daß der vorgebliche Vertreter sich auf eine in seinen Händen befindliche Bollmachtsurkunde beruft? Kommt es hierbei auf den Inhalt der Bollmachtsurkunde an -- </subfield><subfield code="t">17. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels auch im Wege der Klage gemäß g 812 B.G.B. geltend gemacht werden? -- </subfield><subfield code="t">18. Wirkung des eine Ehefrau verurteilenden Erkenntnisses gegenüber dem mit ihr in allgemeiner Gütergemeinschaft oder im gesetzlichen ehelichen Güterstande lebenden Ehemanne -- </subfield><subfield code="t">19. Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliedeneu Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm z.B. die Beibringung eines Physikatsattestes verlangt werden? -- </subfield><subfield code="t">20. Voraussetzung für die Geltendmachung des Recht- des Bestellers, wegen eine- vom Unternehmer zu vertretenden Mangel- des Werke- Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkverträge- zu verlangen -- </subfield><subfield code="t">21. Bedarf der über da- Rohrnutzungsrecht an einem See abgeschloffene Pachtvertrag der schriftlichen Form -- </subfield><subfield code="t">22. Haftung des Staat- für die Unterschlagung eine- Gerichtsvollziehers? -- </subfield><subfield code="t">24. Ist, wenn Miteigentümer eine- Grundstück- sich zu einer offenen Handelsgesellschaft vereinigen und sich gegenseitig verpflichten, ihre Miteigentumsanteile in die Gesellschaft einzubringen, zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich -- </subfield><subfield code="t">25. Inwieweit steht dem Eigentümer eines au einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses nach preußischem Recht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn diese bisher dem durchgehenden Verkehr im vollen Umfange dienende Straße dergestalt in eine Sackgasse umgewandelt wird, das sie nur noch zu einem Teile fahrbar, im übrigen Fußweg ist? -- </subfield><subfield code="t">26. Tragweite der Vorschrift, das ein Vertreter mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen kann -- </subfield><subfield code="t">27. Einreden de- Bürgen nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldner -- </subfield><subfield code="t">28 -- </subfield><subfield code="t">29. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? -- </subfield><subfield code="t">30. Gilt der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. über die Unterhaltspflicht eine- geschiedenen und allein für schuldig erklärten Ehegatten aufgestellte Rechtssatz auch für den Fall, wenn der schuldige Ehegatte sich vor seiner Wiederverheiratung dem anderen gegenüber vertragsmäßig verbindlich gemacht hatte, ihm die Unterhalt-rente in einer bestimmten Höhe zu leisten -- </subfield><subfield code="t">31. Hat nach dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn die vormundschaft-gerichtliche Genehmigung eines Vertrage- dem Vormunde versagt wird, dagegen auch der Vertragsgegner deS Mündels da- Recht der Beschwerde -- </subfield><subfield code="t">32. Gehört zu einem Kreditauftrage, das der Beauftragte den Auftrag annimmt? Bürgschaft für künftige Forderungen; § 766 B.G.B. -- </subfield><subfield code="t">33. Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des 8 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend? -- </subfield><subfield code="t">34. Kann der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstück-veräußerung mit Erfolg angefochten hatte, vom Erwerber verlangen, das er da- Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage -- </subfield><subfield code="t">35. Wird die Bestätigung eines Arrestes, insbesondere wenn diese in der Berufungsinstanz in Abänderung eines den Arrest aushebenden Urteils der ersten Instanz beantragt wird, durch inzwischen erfolgte Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners auch -- </subfield><subfield code="t">36. Zur Auslegung des § 665 B.G.B. -- </subfield><subfield code="t">37. Kann die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen Entgegennahme der Auflassung des bereits übergebenen Grundstücks als verfrüht abgewiesen werden, weil der zugesicherten Hypothekenfreiheit ungeachtet im Grundbuch eine geringfügige Rente eingetragen ist? -- </subfield><subfield code="t">38. Einfluß des g 254 Abs. 1 B.G.B. auf die Beurteilung der unter g 1 de- Hastpflichtgeseßes fallenden Fälle. Frage des Verschuldens eines Straßeneisenbahnkutschers -- </subfield><subfield code="t">39. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Auftrag zur Klagerhebung vom Rechtsanwalt als angenommen? Umfang der Haftung des Rechtsanwalts -- </subfield><subfield code="t">40. Zum Begriff der Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 13 des Warenzeichengesetzes -- </subfield><subfield code="t">41. Fragen, betreffend den § 479 B.G.B. -- </subfield><subfield code="t">42. Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache -- </subfield><subfield code="t">43. Zur Frage des ursachlichen Zusammenhangs bei dem Ansprüche auf Schadensersatz. Pflichten des Spediteurs -- </subfield><subfield code="t">44. Gehen bei Abtretung der Rechte aus einem Vertrage, der eine Schiedsgerichtsklausel enthält, auch die Ansprüche ans dieser auf den Rechtserwerber über? -- </subfield><subfield code="t">45. Nach welcher Gesetzesvorschrift hat die Pfändung der Eigentümer- Briefgrundschuld zu geschehen? -- </subfield><subfield code="t">46. Boranssetzungen der Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz im Falle des § 538 Abs. 1 Ziff. 3 C.P.O. -- </subfield><subfield code="t">47. Unbefugter Gebrauch einer Firma. Verletzung des Namen-rechtes -- </subfield><subfield code="t">48 -- </subfield><subfield code="t">49. Fragen, betr. die Anfechtung einer Rechtshandlung außerhalb des Konkurses -- </subfield><subfield code="t">50 Zur Anwendung des § 344 Abs. 2 H.G.B. Wird die Fortführung des Geschäfts dadurch im Sinne des § 27 Abs. 2 H.G.B. von dem Erben -- </subfield><subfield code="t">51. Kann die Mitteilung des Veräußerers von der Schuldübernahme mit der Wirkung, daß sie der Gläubiger genehmigen kann, auch noch erfolgen, wenn der Schuldübernehmer nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist -- </subfield><subfield code="t">53. Unterliegen Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft deS bürgerlichen Rechts und einem der Gesellschafter, durch welchen jene an diesen Wertpapiere gegen Entgelt veräußert, dem Anschaffungsstempel auch insoweit, als der Gesellschafter am GesellschaftSvermögen anteilig berechtigt ist? -- </subfield><subfield code="t">55. Haftung des Staats für den Schaden, der bei industrieller Zwangsarbeit in der Strafanstalt einem Gefangenen durch Verschulden eines Beamten zugefügt wird -- </subfield><subfield code="t">56. Zeitliche Wirksamkeit der Vorschriften in § 259 Abs. 3 und § 260 Abs. 2 B.G.B. -- </subfield><subfield code="t">57. Recht der Vorbenutzung an der einem Anderen patentierten Erfindung -- </subfield><subfield code="t">58. Ist ein Rechtsgeschäft wegen Zuwiderhandelns beider Bertragsteile gegen die Strafbestimmung des § 241 K.O. nichtig? -- </subfield><subfield code="t">59. Welche rechtliche Bedeutung hat die nach § 326 Abs. 1 B.G.B. erfolgende Bestimmung einer Nachfrist, wenn diese zu kurz bemessen ist? -- </subfield><subfield code="t">60. </subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2="0"><subfield code="t">Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt. -- </subfield><subfield code="t">61. Kann die Konkursmasse, wenn der Konkursverwalter erklärt hat, einen Vertrag nicht erfüllen zu wollen, das vorn Gemeinschuldner auf Grund des Vertrages Geleistete zurückfordern -- </subfield><subfield code="t">62 Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Eigentum an einer Sache, die sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche als wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache darstellt -- </subfield><subfield code="t">63. Inwieweit enthält die Bestimmung des § 17 K.O. a. F. zwingendes Recht -- </subfield><subfield code="t">64. Tragweite des § 131 Abs. 5 der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen -- </subfield><subfield code="t">65. Kann bei einem gegenseitigen Verträge, wenn der eine Teil für seinen Anspruch eine Vormerkung auf ein Grundstück des anderen Teiles hat eintragen lassen, der letztere gegenüber der wider ihn erhobenen Leistungsklage verlangen, nur Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der Vormerkung zur Leistung verurteilt zu werden -- </subfield><subfield code="t">66. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf vor dem 1. Januar 1900 begründete Ansprüche ausgeschlossen? Zusicherung von Nebenrechten bei dem Verkaufe von Aktien -- </subfield><subfield code="t">67. Bedeutung des § 767 Abs. 2 B.G.B. für die Anwendung des § 4 C.P.O. („Nebenforderung") -- </subfield><subfield code="t">68. Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ein Kellerrecht, das vor dem 1. Januar 1900 entstanden ist. Wann schließt Veräußerung der gekauften Sache das Wandelungsrecht des Käufers aus? -- </subfield><subfield code="t">69. Zum Begriff des Zugehens einer Willenserklärung -- </subfield><subfield code="t">70. Begriff der Betriebe- einer elektrischen Eisenbahn (§ 1 des Haftpflichtgeseßes) -- </subfield><subfield code="t">71. Wandelungsrecht des Käufers, wenn das Zurückgeben der Sache unmöglich wird, nachdem der Verkäufer in Rücknahmeverzug geraten war. Mitverschulden des Käufers -- </subfield><subfield code="t">72. Anwendbarkeit des § 823 oder des § 826 B.G.B., wenn eine Bereinigung von Gewerbetreibenden Maßregeln über Gewerbegenossen verhängt, um diese zur Unterwerfung unter gewisse für den Geschäftsbetrieb angenommene Grundsätze zu veranlassen? Anwendbarkeit des § 6 des setzes vom 27. Mai 1896 -- </subfield><subfield code="t">73. Wann ist eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt? -- </subfield><subfield code="t">74 -- </subfield><subfield code="t">75. Auslegung einer öffentlichen Anleihe durch ein Bankkonsortium. Zu wem tritt der Zeichner in ein Bertragsverhältnis? Zu 8 7 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes -- </subfield><subfield code="t">76. Rechtsfragen, betreffend die Forderungsabtretung, insbesondere die Abtretung eines rechtshängigen Anspruchs -- </subfield><subfield code="t">77. Kann, wenn Bürgschaft geleistet ist, der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld auf den Hauptschuldner beschränken -- </subfield><subfield code="t">78. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Ablauf der einjährigen Frist die Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.O. einredeweise geltend gemacht werden? Verhältnis des § 823 B.G.B. zu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruchs -- </subfield><subfield code="t">79. Ansprüche des Wechselschuldners, wenn der Wechsel gegen Abrede in Umlauf gesetzt ist und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen. Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen diese Ansprüche -- </subfield><subfield code="t">80. Hypothek; Begriff der Befriedigung aus dem Grundstücke. Voraussetzungen für die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Eigentümergrundschuld -- </subfield><subfield code="t">81. Kann aus einem Schiedsspruch gegen die Erben da- Bollstreckungsurteil gegen Den Testamentsvollstrecker erlassen werden -- </subfield><subfield code="t">83. Notwendikeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Prozeßvergleichs, an dem ein Minderjähriger als Partei beteiligt ist? -- </subfield><subfield code="t">84. Kostenersatzpflicht eines richterlichen Beamten wegen einer Amtshandlung, die er auf Grund einer Vorschrift der Strafprozeßordnung vorgenommen hat -- </subfield><subfield code="t">85. Zu § 58 Abs. 1, § 57b und § 52 Abs. 1 Satz 4 des Krankenversicherungsgesetzes -- </subfield><subfield code="t">86 -- </subfield><subfield code="t">87. Ausrüster im Sinne des § 2 B Sch.G. und des § 510 H.G.B. Schiffsmiete -- </subfield><subfield code="t">88. Aufrechnung im Konkurse -- </subfield><subfield code="t">89. Formerfordernis des Testaments im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. -- </subfield><subfield code="t">90. Übertragung eines Warenzeichens ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb -- </subfield><subfield code="t">91. Anwendbarkeit des § 75 Satz 1. H.G.B., auch wenn der Handlungsgehilfe den Dienst nicht sofort verläßt? Konkurrierendes Verschulden des Handlungsgehilfen -- </subfield><subfield code="t">93. Über die Anwendung des neuen Rechts bei Verletzung unter dem älteren Recht entstandener dinglicher Rechte. Eigene- Verschulden des Berechtigten -- </subfield><subfield code="t">94. Wird ein formloser Grundstückstausch durch Vollziehung von der einen Seite gültig? Inhalt der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung -- </subfield><subfield code="t">95. Zwangsverwaltung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks -- </subfield><subfield code="t">96. Berg- oder Hilfslohn. Die im § 39 der Strandungsordnung vorgesehene Klage. Vertretung der Ladungseigentümer -- </subfield><subfield code="t">97. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig gegen die Heranziehung zu Straßenanlirgerbeiträgen? (§ 75 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1875.) -- </subfield><subfield code="t">98. Seeversicherung. Gegensatz von Verlust und Beschädigung, von gewöhnlicher und außergewöhnlicher Leckage -- </subfield><subfield code="t">100. Giroverkehr. Wer trägt hinsichtlich der Girozettel die Gefahr der Fälschung? Kontrollepflicht der Girokunden -- </subfield><subfield code="t">101. Frage der Aktivlegitimation bei der Grundschuldklage -- </subfield><subfield code="t">102. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung -- </subfield><subfield code="t">103. Ausübung des Anfechtungsrecht-, wenn mehrere nach g 123 B.G.B. -- </subfield><subfield code="t">104. Sind bei Anwendung des § 33 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu den „am Jahresschlüsse der Genossenschaft angehörigen Genossen" auch die im abgelaufenen Jahre verstorbenen Mitglieder noch mitzuzählen? -- </subfield><subfield code="t">105. Zum Begriffe des Anschaffungsgeschäfts im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes -- </subfield><subfield code="t">Register -- </subfield><subfield code="t">Zusammenstellung der im sechsundfünfzigsten, der neuen Folge sechsten Bande -- </subfield><subfield code="t">Berichtigungen</subfield></datafield><datafield tag="506" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">restricted access</subfield><subfield code="u">http://purl.org/coar/access_right/c_16ec</subfield><subfield code="f">online access with authorization</subfield><subfield code="2">star</subfield></datafield><datafield tag="530" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Issued also in print.</subfield></datafield><datafield tag="538" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Mode of access: Internet via World Wide Web.</subfield></datafield><datafield tag="546" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In German.</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 01. 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