Handbuch der Städtischen Verfassung und Verwaltung in Preußen : : für den praktischen Gebrauch bearbeitet. / Band 1/2, : Die Verfassung der Städte.

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA History <1990
VerfasserIn:
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2022]
©1887
Year of Publication:2022
Edition:Reprint 2021
Language:German
Series:Handbuch der Städtischen Verfassung und Verwaltung in Preußen ; Band 1/2
Online Access:
Physical Description:1 online resource (VII, 636 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erklärung der Abkürzungen
  • Allgemeiner Theil. Einleitung
  • § 1. Begriff des Stadtrechts und Stellung desselben im Rechtssysteme
  • § 2. Entwickelung des Deutschen und Preußischen Städtewesens
  • § 3. Geschichtliche Entwickelung des Preußischen Stadtrechts
  • § 4. Geltungsbereich der wichtigsten Preußischen Städteordnungen
  • § 5. Das Preußische Stadtrecht als autonomisches Kecht
  • § 6. Verhältniß des Preußischen Stadtrechts zu den Landes-, Ministerin!-, Provinzial-, Bezirks- und Kreis- Polizeiverordnungen
  • § 7. Verhältniß des Preußischen Stadtrechts zum Landesrechte
  • § 8. Verhältniß des Preußischen Stadtrechts ;um Deutschen Reichsrechte
  • § 9. Einfluß der neuen Reformverwaltungsgesetze auf die Preußischen Stadteordnungen
  • §. 10. Die Quellen des Preußischen Stadtrechts
  • § 11. Litteratur des Preußischen Stadtrechts
  • § 12. Plan und System des speciellen Theils
  • Specieller Theil. Die Stadtnerfassung und Verwaltung
  • I. Buch: Die Grundlagen der städtischen Verfassung und Verwaltung
  • Erstes Kapitel: Der Stadtbezirk
  • § 13. Begriff und Umfang des Stadtbezirks
  • § 14. Veränderungen des Stadtbezirks
  • § 15. Die Stadt
  • Zweites Kapitel: Die Stadtgemeinde
  • § 16. Begriff der Stadtgemeinde
  • § 17. Vertretung der Stadtgemeinde
  • § 18. Umfang der Stadtgemeinde
  • § 19. Begründung des Einwohnerrechts durch den Wohnsitz in der Stadtgemeinde
  • § 20. Rechte und Wichten der Einwohner der Stadtgemeinde
  • § 21. Die Privilegien der Stadtgemeinde
  • § 22. Das statutarische Kocht der Stadtgemeinde
  • Drittes Kapitel: Die Bürgerschaft
  • § 23. Begriff und Bedeutung des Bürgerrechts
  • § 24. Rechte und Pflichten der Kürzer
  • § 25. Erwerb des Bürgerrechts
  • § 26. Verlust des Bürgerrechts
  • § 27. Das Bürgerrechtsgeld
  • § 28. Competenz der Bürgerrechtsstreitsachen
  • § 29. Die Ehrenbürger
  • § 30. Erstreckung des Rechts der Bürger zur Theilnahme an der: Wahlen auf die höchstbesteuerten Forensen, juristischen Personen und Actiengesellschaften
  • Viertes Kapitel: Die Gemeindeabgabenpflichtigen
  • § 31. Allgemeine Principien über die Heranziehung zu den städtischen Gemeindelasten
  • § 32. Die Einwohner
  • § 33. Die in einem Stadtbezirke sich vorübergehend aufhaltenden Personen
  • § 34. Die Beamten
  • § 35. Die Geistlichen, Kirchendiener und Lehrer
  • § 36. Die Militairpersonen
  • § 37. Die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Actien, Berggewerkschaften, eingetragenen Genossenschaften,juristischen Personen, insbesondere auch die Gemeinden und weiteren Communalverbände, der Staatsfiseus und die Forensen
  • § 38. Die Waldbesitzer
  • § 39. Befreiungen von dinglichen Gemeindeauflagen
  • § 40. Befreiungen von persönlichen Gemeindeauflagen
  • II. Buch: Die Verfassung der Städte
  • Erstes Kapitel: Die Gemeindevertretung
  • § 41. Begriff und Charakteristik der Gemeinde- Vertretung
  • § 42. Zusammensetzung der Gemeindevertretung
  • § 43. Active und passive Wahlbefähigung
  • § 44. Wahlperiode
  • § 45. Wahlabtheilungen und Wahlbezirke
  • § 46. Wahlzeiten
  • § 47. Wahlvorbereitungen
  • § 48. Wahlverfahren
  • § 49. Anfechtung der Wahlen durch Einspruch
  • § 50. Einführung der gewählten Mitglieder der Gemeindevertretung
  • § 51. Amtszeichen der Mitglieder der Gemeindevertretung
  • § 52. Verhandlungen der Gemeindevertretung in den Sitzungen
  • § 53. Competenz der Gemeindevertretung
  • § 54. Auflösung der Gemeindevertretung
  • Zweites Capitel: Der Gemeindevorstand
  • § 55. Begriff und Charakteristik des Gemeindevorstandes
  • § 56 Zusammensetzung des Gemeindevorstandes
  • § 57. Wählbarkeit
  • § 58. Amtsperiode
  • § 59. Wahlverfahren
  • § 60. Bestätigung der Wahlen
  • § 61. Einführung, Beftallung und Vereidigung der Gewählten
  • § 62. Kerathungen und Seschliiste des Magistrats
  • § 63. Uebernahme von Nebenämtern Seitens der Magistratsmitglieder
  • § 64. Keurlaubung der Magistratsmitglieder
  • § 65. Ehrenauszeichrmngen der Magistratsmitglieder
  • § 66. Competenz des Magistrat
  • § 67. Vorrechte des Sürgermeifters und des Seigeordneten
  • Drittes Capitel: Die städtische Verfassung in Städten ohne collegialischen Gemeindevorstand
  • § 68. Städte der 6 östlichen Provinzen und der Provinz Westphalen
  • § 69. Städte der Kheinprovin
  • § 70. Städte und Flecken der Provinz Schleswig-Holstein
  • Front Matter 2
  • Inhaltsverzeichnis
  • III. Buch: Die Verwaltung der Städte in organisatorischer Beziehung
  • Erstes Capitel: Die Geschäftsführung des Magistrats und des Bürgermeisters
  • § 71. Geschäftskreis des Magistrats
  • § 72. Geschäftsbetrieb des Magistrats
  • § 73. Ressort des Plenum des Magistrats
  • § 74. Durch Verfügung ohne Menarbeschluß;u erledigende Sachen
  • § 75. Ausfertigung und Insinuation der Verfügungen und Deschlüsse
  • § 76. Wirkungskreis der Magistratsmitglieder
  • § 77. Ressort des Bürgermeisters
  • § 78. Die Verwaltung der Ortspolizei
  • § 79. Die Handhabung der gerichtlichen Polizei und die Verwaltung der Amtsanwaltschaft
  • § 80. Die Vermattung des Standesamts
  • § 81 Der Stadtausschuß als Verwaltungsgericht und Befchlußbehörde in Sachen der allgemeinen Landesverwaltung 47 § 82. Der Magistrat in den einem Landkreise angehörenden
  • § 82. Der Magistrat in den einem Landkreise angehörenden Städten mit mehr als 10000 Einwohnern, als Landes- Verwaltungsbehörde an Stelle des Krrisausschustes
  • § 83. Der Magistrat als Gewerbe-Schiedsbehörde und als Landesverwaltungsbehörde in Einquartierungsund Bewöstrrungsanlagen
  • § 84. Das Waldschutzgericht
  • Zweites Capitel: Die Thätigkeit der städtischen Unierbehörden
  • § 85. Die Verwaltungsdeputationen und Commissionen im Allgemeinen
  • § 86. Die Schuldeputation
  • § 87. Die Armendeputation
  • § 88. Die Servis- und Einquartierungsdeputation
  • § 89. Die Sanitiitsdeputation
  • § 90. Die Waisenrathe
  • § 91. Die Schiedömänner
  • § 92. Das Eichungsamt
  • § 93. Die Desirlrsvorsteher
  • Drittes Capitel: Die Communalbeamten
  • § 94. Die Dienstpflichten in disciplinarischer Sesiehung
  • § 95 Die Dienstpflichten in criminell strafbarer Beziehung
  • § 96. Die Haftpflicht der Communalbeamten im Allgemeinen
  • § 97. Die Haftpflicht der Beamten in Bezug auf Cassendesecte
  • § 98. Die Civilversorgungsberechtigung der Gemeindeunterbeamten
  • § 99. Der Diensteid
  • § 100. Die Amtscautionen
  • §101. Der Urlaub
  • § 102. Die Amtszeichen und Uniformen
  • § 103. Die Amtstitel
  • § 104. Das Diensteinkommen
  • § 105. Die Pensionen
  • § 106. Die Gerneindecornpetenzen der Hinterbliebenen verstorbener Gommnnalbeamten
  • § 107. Die Beendigung des Gemeindedienstes
  • IV. Buch: Die Verwaltung der Städte in finanzieller Beziehung
  • Erstes Capitel: Die Vermögensverwaltung
  • § 108. Einleitende Bemerkungen
  • § 109 Das Gemeindeverrnögen
  • § 110. Die Veräußerung oder wesentliche Veränderung von Sachen, welche einen besonderen wissenschaftlichen, historischen oder Kunstwerth haben
  • § 111. Die Veräußerung städtischer Grundstücke und der denselben gesetzlich gleichgestellten Gerechtsamen
  • § 112. Die Verpachtung von Grundstücken und Gerechtsamen
  • § 113. Veränderungen in dem Genusse von Gemeindenuhungen
  • § 114. Städtische Anleihen
  • § 115. Die Verwaltung der städtischen Forsten
  • § 116. Die Verwaltung der Jagd
  • § 117. Der Gemeindehaushaltsetat
  • § 118. Die Rechnungslegung über den Stadthaushalt
  • § 119. Das Lagerbuch und der Verwaltungsjahresbericht
  • Zweites Capitel: Das Gemeindesteuerwesen
  • § 120. Das Eommunalbesteuerurrgsrecht
  • § 121. Verhältniß der Gemeindesteuern ;u den directen Staatssteuern
  • § 122. Verhältniß der Gemeindesteuern zu den indirekten Staats- und Reichssteuern sowie zu den Grenzzöllen
  • § 123. Die durch Zuschläge;u den Staatssteuern auftubringenden Gemeindesteuern
  • § 124. Die besonderen directen Gemeindesteuern
  • § 125. Die besonderen indirekten Gemeindesteuern
  • § 126. Die Communalsteuerregulative
  • § 127.
  • Das Deschwerde- und Einspruchsverfahren in Dezug auf Heranziehung und Veranlagung zu den Gemeindelasten
  • § 128. Das wider den Deschluß des DezirKsausschufles in Eornrnunaljteuersachen zulässige Rechtsmittel und das darauf bezügliche Verfahren
  • § 129. Das Steuererecutionsmrfahren
  • § 130. Die Gemeindedienste
  • § 131. Die Derrvaltungsthiitigkeit des Magistrats bei der Veranlagung und Erhebung der direkten Staatsstenern
  • V. Buch: Die Oberaufsicht des Staates über die Stadtverwaltung
  • § 132. Die Staatsauffichtsbehörden
  • § 133. Die Gemeindebeschlußsachen des Bezirksausschusses
  • § 134. Die Derrvaltungsstreitsachen
  • § 135. Die aus dem Gberaufstchtsrechte fließenden Sefugniffe des Regierungspräsidenten
  • § 136. Instanzenzug
  • § 137. Die Deschwerdeftijl
  • § 138. Das Beschlußbeanstandungsrecht des Kegierungsprästdenten
  • § 139. Die Zrvangsetatistrung
  • § 140. Die Grdnungsstrafgewalt der Aufsichtsbehörden
  • Alphabetisches Register