Exakte Wissenschaft und Recht. Der Einfluss von Naturwissenschaft und Mathematik auf Rechtsdenken und Rechtswissenschaft in zweieinhalb Jahrtausenden. Ein historischer Grundriss / / Dieter Stephanitz.

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Reference Works <1990
VerfasserIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2016]
©1970
Year of Publication:2016
Edition:Reprint 2016
Language:German
Series:Münsterische Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft ; 15
Online Access:
Physical Description:1 online resource (XII, 273 p.)
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Description
Other title:Frontmatter --
Vorwort --
Inhalt --
Abkürzungen --
Einführung --
1. Wechselwirkung der Wissenschaften. – Veränderung der Lebensbedingungen durch Naturwissenschaft und Technik. – Einfluß auf das Entstehen neuer Rechtsgebiete. – Allgemeines über die Methode --
2. Aufgabe und Methode der Naturwissenschaft. – Ihr Geist --
3. Methode und Geist der Mathematik --
4. Aufgabe und Methode der Rechtswissenschaft. – Unterschiede zur Naturwissenschaft und Mathematik. – Möglichkeiten naturwissenschaftlich-mathematischen Einflusses auf das Rechtsdenken. – Gefahren --
1. Kapitel. Naturwissenschaftlich-mathematische Einflüsse auf antikes Rechtsdenken --
1. Die Wendung zur rationalen Philosophie. – Anfänge kosmologischen Denkens. – Verwendung rechtlicher Begriffe zur Naturerklärung --
2. Sophistisches Rechtsdenken. – Einfluß der Medizin auf die Grundlegung des ethischen Relativismus und des Naturrechts --
3. Platonisches Rechtsdenken. – Das Verhältnis des Sokrates zur Medizin. – Gerechtigkeit = Gesundheit der Seele. – Piatons Straftheorie. – Die Medizin als Vorbild der Gesetzgebung. – Medizinischer Einfluß auf die platonische Idee und Diairesis. – Die Griechen und die Mathematik. – Das Rechtsdenken der älteren Pythagoreer. – Die Mathematik zu Piatons Zeit. – Die jüngeren Pythagoreer. – Mathematische Einflüsse auf Piatons Ideenlehre. – Geometrische Gleichheit als platonisches Weltprinzip --
4. Arithmetische und geometrische Gerechtigkeit bei Aristoteles. – Die aristotelische, euklidische und stoische Schlußlehre --
5. Das Verhältnis der Römer zur Naturwissenschaft und Mathematik. – Quintilians Loh der Geometrie. – Stoische Einflüsse auf rechtssystematische Versuche --
2. Kapitel. Zur Geschichte des mathematischen Rechtsdenkens seit dem Mittelalter --
1. Aufgabe der mittelalterlichen Wissenschaft. Mittelalterliches Rechtsdenken – kein mathematischer Einfluß. Ausnahme: Lullus --
2. Systematische Bestrebungen des juristischen Humanismus. Melanchthons Lob der Mathematik als Vorschule logischen Denkens. Die Mathematik seiner Zeit. Erwachendes Interesse an mathematischen Methoden in der Jurisprudenz: Derrer, Hemming, Languet. Mathematischer Geist der ramistischen Methode. Althusius --
3. Die euklidische Methode der positiven Jurisprudenz des frühen 17. Jahrhunderts: Anton Faber und Vivianus --
4. Das mathematische Vorbild im Naturrecht des 17. Jahrhunderts: Grotius und Hobbes. Mathematik als Vorbild verstandesmäßiger Konstruktion. Galileis Methode. Der Geist der Zeit. Einfluß auf Hobbes --
5. Die cartisiscbe Mathesis universalis. Malebranche. Weigel. Der mathematische Einfluß auf das Rechtsdenken von Pufendorf und Leibniz und andere zeitgenössische Juristen und Philosophen – a Felde, Manz, Wächter, Ruediger, Thomasius, Cumberland, Locke, Heineccius --
6. Christian Wolffs demonstrative Methode. Wirkungen: Der allgemeine Teil des Zivilrechts und die naturrechtlichen Kodifikationen --
7. Mathematischer Geist im französischen Rechtsdenken: Domat, Pothier, Napoleon --
8. Übergang zur Begriffsjurisprudenz: Kant und, Savigny. Die Begriffsjuristen: Puchta und Jhering, Windscbeid, Laband, das Reichsgericht --
3. Kapitel. Mechanisches und biologisches Rechtsdenken --
1. Die Wendung zur Empirie am Ausgang des Mittelalters. Bacons Methodenlehre. Frühempirismus in der Jurisprudenz: Coming --
2. Naturwissenschaftliche Einflüsse auf das Rechtsdenken von Hobbes und Pufendorf. Lockes sensualistische Erkenntnislehre. Thomasius und die sensualistische Grundlegung des Naturrechts. Die Bedeutung der Naturwissenschaft für das Ende der Hexenprozesse --
3. Der Einfluß der Naturwissenschaft auf die Geschichtsschreibung als empirisch-pragmatische Wissenschaft. Montesquieu. Der Entwicklungsgedanke bei Herder. Die Historische Rechtsschule: Hugo und Savigny. Früher Naturalismus in der Historischen Rechtsschule: Warnkönig, Leo, der jüngere Jhering --
4. Die allgemeine Wendung zum Positivismus und mechanistischen Naturalismus nach Hegels Tod. Das Beispiel der deutschen Naturwissenschaft. Positivistisch-mechanistisches Denken in Westeuropa: Newton, Lamettrie, d’Alembert, die Enzyklopädisten und Physiologen. Comte. Mechanistischer Naturalismus in der Ethik: Assoziationspsychologie und Bentham. Die Methodenlehre J. St. Mills. Statistik und „soziale Physik“. Quetelet. Verbreitung des mechanistischen Positivismus in Deutschland durch Buckle. Der deutsche Materialismus --
5. Der juristische Positivismus und Naturalismus und sein naturwissenschaftliches Vorbild: v. Kirchmann, Knapp. Die Jurisprudenz als empirische Tatsachenwissenschaft: Jhering, Merkel, Bergbohm, Brodmann, v. Stein. Der Bann gegen die rechtsphilosophische Metaphysik. Adoption naturwissenschaftlicher Methoden --
6. Psychologismus im Recht: Windscheid, Zitelmann, Oertmann, Bierling; Kornfeld und Lundstedt. Die ethnologische Rechtswissenschaft und die Rechtssoziologie: Post, Spencer, Haeckel, Durkheim, Duguit --
7. Darwins mechanische Erklärung der Teleologie des Lebens und das Rechtsdenken des gereiften Jhering. Die Wende der Rechtswissenschaft zur empirisch-teleologischen und soziologischen Rechtsauffassung: die Congoroth- Entscheidung des Reichsgerichts, Ehrlich, die Freirechtsschule. Naturwissenschaftliche Einflüsse auf die lnteressenjurisprudenz: M. Rümelin, Müller-Erzbach. Der amerikanische Rechtspragmatismus --
8. Naturwissenschaftlich-kausales Denken im Strafrecht. Das apriorischsittliche Menschenbild des Idealismus und das kausal determinierte des Naturalismus. Milieu und Veranlagung als Verbrechensursache: Quetelet und die Milieutheoretiker, Lombroso. Die Kriminal-Soziologie und -Anthropologie: Ferri, Garofalo und Liszt. Der Streit um die Kausalität der Unterlassung. Der naturalistische Handlungsbegriff. Anthropologisch- empirische Grundlegung der Teleologie im Strafrecht: Welzels „Finale Handlungslehre“ --
9. Mechanistisches Denken in der Staatslehre --
10. Der Einbruch des biologistischen Irrationalismus in das Rechtsdenken. Der Sozialdarwinismus. Die naturalistische Umwertung des Rechts durch Nietzsche, Tille und Schallmeyer. Die Wirkung des Vitalismus --
11. Die historische Folge: das nationalsozialistische Rechtsdenken --
Schluss --
1. Die entpersönlichende Wirkung mechanistischen Denkens. – Der Glaube an die „Machbarkeit“ der Geschichte und an die Manipulierbarkeit des Menschen --
2. Beispiel: Das Geschichts- und Rechtsdenken des Marxismus --
3. Mathematische Nachklänge: Rechtsphänomenologie, mathematische Logik und „Reine Rechtslehre“ --
4. Naturwissenschaftlich beeinflußtes neueres Denken in „Rechtsräumen“ (Nakamura) und „Rechtsfeldern“ (Horvath) --
5. Zusammenfassung und Kritik --
Schriftenverzeichnis --
Namensverzeichnis --
Backmatter
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783111347479
9783110637342
DOI:10.1515/9783111347479
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: Dieter Stephanitz.